Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009

13. Januar 2012

Wie kann ein pädophiler Pfarrer jahrelang mit seinen Opfern verreisen, sie bei sich übernachten lassen und ihnen teure Geschenke machen? Wie kann es sein, dass seine Vorgesetzten wussten, dass der Pfarrer mit einem Jungen im Urlaub war und mit ihm im selben Bett übernachtet hatte, ohne dass sie Verdacht schöpften, ein psychiatrisches Gutachten einholten oder dem Pfarrer zumindest untersagten, weiter mit Kindern zu verreisen oder sie bei sich übernachten zu lassen?

Wer sich angesichts des Verfahrens gegen den Priester Andreas L. aus dem Bistum Hildesheim diese Fragen stellt, wird sich auch für das Verhalten des Bistums seit 2002 interessieren, als die Deutsche Bischofskonferenz ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch“ verabschiedete. Im März 2002 wurde Dr. Michael Lukas Pressesprecher des Bistums Hildesheim, und seitdem erwarb sich das Bistum schnell den Ruf, in Missbrauchsfragen besonders fortschrittlich und offen zu sein. Seit dem Missbrauchsskandal von 2010 ist es allerdings möglich, die damaligen schönen Worte dem tatsächlichen Verhalten der Bistumsleitung gegenüber zu stellen. Dabei kommt man zu folgenden Ergebnissen:

Einsatz von Sexualtätern

Das Bistum Hildesheim hat von 1993 bis Ende 2009 fast durchgängig Priester als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, ob wohl es von sexuellem Missbrauch durch die betreffenden Priester wusste. Ab 2002 stand deren Einsatz im Gegensatz zu den Leitlinien der Deutschen Bischofskonfrenz, ab 2006 lag die Verantwortung hierfür bei der jetzigen Bistumsleitung: Bischof Norbert Trelle und Personaldezernent Heinz-Günter Bongartz.

Peter R., einer der beiden Haupttäter aus dem Berliner Canisius-Kolleg, war von 1982 bis 2003 im Bistum Hildesheim tätig, das ihn 1995 von den Jesuiten übernahm, obwohl es spätestens seit 1993 von einem Missbrauch durch R. wusste. Nach neuerlichen Vorwürfen wurde R. 1997 zunächst nach Wolfsburg, später nach Hannover-Mühlenberg versetzt, wo er mehrtägige Reisen mit Jugendlichen unternehmen durfte. Die Gemeinden wurden nicht über R.‘s „besondere Problematik“ informiert.

Hermann S., den das Bistum weiterhin als Gemeindepfarrer in Celle-Vorwerk beließ, obwohl es 2003 erfuhr, dass er 1995 einen 12-Jährigen missbraucht hatte. Nach erneuten Vorwürfen 2006 wurde S. aus Celle abgezogen. Von Oktober 2007 bis zum 30. November 2009 – acht Wochen vor dem Missbrauchsskandal 2010 – setzte das Bistum S. als Pfarrer für drei Dörfer im Eichsfeld ein.

Rudolf A. wurde nach einem Missbrauch und anschließender Therapie zwar nicht mehr als Gemeindeleiter eingesetzt, wurde aber in Göttingen mit der Krankenhausseelsorge und Seelsorge in mehreren Gemeinden betraut. Nachdem darüber im Zuge des Missbrauchsskandals berichtet wurde, beurlaubte das Bistum A. zunächst und schickte ihn etwas später in den Vorruhestand. Trotzdem war A. ausweislich eines Pfarrbriefs noch am 7. August 2010 für einen Einschulungsgottesdienst vorgesehen.

Klaus J., ein bekennender Pädophiler, dem man nach eigener Aussage „von Kindern fernhalten muss“, wurde offenbar 1997 noch während seiner Therapie mit Auflagen wieder als Subsidiar (Unterstützungskraft) in einer Gemeinde eingesetzt. Er wohnte dort im Pfarrhaus. Seit 2009 im Ruhestand, ist er noch heute auf der Website der Gemeinde als Unterstützer des Pfarrteams aufgelistet. Bereits in den 60er Jahren war J. als Kaplan zu einem Bußgeld verurteilt worden, nachdem er versucht hatte, Nacktfotos von 13- und 14-Jährigen zu machen. Das Bistum zog ihn daraufhin zwar für einige Monate aus dem Verkehr, danach war J. allerdings 30 Jahre lang in allen erdenklichen Positionen mit Kindern und Jugendlichen tätig – bis 1995 die Pfarrsekretärin bei ihm einen Stapel Kinderpornos fand. Kindesmissbrauch im eigentlichen Sinne hat J. laut eigener Aussage nie begangen.

Gerd E. war über 30 Jahre lang Pfarrer in Wolfsburg. 2010 kam heraus, dass er vor 30 Jahren einen Jugendlichen missbrauchte. Das Bistum will erst 2010 von dem Missbrauch erfahren haben. Allerdings hatte E. zwischenzeitlich eine Therapie gemacht, es besteht also die Möglichkeit, dass das Bistum zumindest von seinen Neigungen gewusst hat. Bistums-Pressesprecher Dr. Lukas teilte mir hierzu mit:

Das Bistum hat erst im Jahr 2010 vom sexuellen Missbrauch durch Pfarrer [E.] erfahren. Alle von ihm wahrgenommenen therapeutischen Hilfen konnten seitens des Bistums darum überhaupt nicht in irgendeinen Zusammenhang von Missbrauch gebracht werden.

Mit dem Missbrauch vielleicht nicht – aber wenn das Bistum (und/oder der Montfortaner-Orden, dem E. angehört) wusste, dass sich E. einer Sexualtherapie unterzog, hätte es den Priester zumindest nicht mehr an einer Grundschule einsetzen und ihm die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbieten sollen.

Dieser Artikel wird fortgesetzt: Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte.


Salzgitter: Pädophiler Priester nach kirchlicher Definition „nicht pädophil“

24. Juli 2011

Die von den US-Bischöfen herausgegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, nur 5% der beschuldigten Priester seien "pädophil". (S. 3)

Andreas L., der Pfarrer der St.-Joseph-Gemeinde in Salzgitter-Lebenstedt, der gestanden hat, drei Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben, würde nach einer von der katholischen Kirche verwendeten Definition nicht als „pädophil“ gelten:

In einer von der US-amerikanischen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen und veröffentlichten Studie wird nämlich folgende Definition verwendet:

For the purpose of this comparison, a pedophile is defined as a priest who had more than one victim, with all victims being age eleven or younger at the time of the offense. [The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010, S. 34]

Auf Deutsch:

Für diesen Vergleich wird ein Pädophiler definiert als ein Priester, der mehr als ein Opfer gehabt hat, wobei alle Opfer zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt oder jünger waren.

Andreas L. hat zwar drei Jungen missbraucht, jedoch war offenbar mindestens einer 14 Jahre alt.

Es ist zu vermuten, dass das gleiche Kriterium (oder ein ähnlich eng gefasstes) auch verwendet wurde, als der Vatikan letztes Jahr meldete, dass „nur 10 Prozent“ der des Missbrauchs beschuldigten Priester pädophil seien (ca. 300 von ca. 3.000 Beschuldigten).

Tatsächlich fanden 60 Prozent der (von der obigen Studie betrachteten, die auch den Großteil der vom Vatikan untersuchten Fälle ausmachen dürften) Missbräuche mit Kindern unter 14 Jahren (der üblichen Grenze für Pädophilie) statt:

Alter in Jahren Anzahl der Fälle Prozent der Fälle Prozentualer Anteil kumuliert mit vorherigen Alterstufen
1 4 0,0% 0,0%
2 11 0,1% 0,1%
3 22 0,2% 0,3%
4 41 0,5% 0,8%
5 82 1% 1,8%
6 158 1,8% 3,6%
7 220 2,5% 6,1%
8 369 4,1% 10,2%
9 362 4% 14,2%
10 752 8,4% 22,6%
11 895 10% 32,6%
12 1.323 14,7% 47,2%
13 1.141 12,8% 60%
14 1.188 13,2% 73,2%
15 1.042 11,6% 84,8%
16 769 8,6% 93,4%
17 577 6,5% 100%

Tabelle aus Wikipedia: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

Ob in den deutschen Bistümern — und den von den deutschen Bischöfen beauftragten Experten — die gleiche Definition verwendet wird, wäre zu prüfen.


Was nun, Erzbischof Zollitsch?

3. August 2010

Die Badische Zeitung meldet heute, dass der pädokriminelle Pater, der in Birnau (Deutschland) und Mehrerau (Österreich) in den 60er Jahren Kinder sexuell missbraucht hat, noch an einem weiteren Ort tätig war, der zuvor verschwiegen wurde: nämlich im Zisterzienserkloster Himmerod in der Eifel bei Trier. Dort soll er auch die Pfarrei Gransdorf betreut haben, die laut Website „schon immer sehr eng mit der Abtei Himmerod verbunden“ gewesen ist. Offenbar eine ganz ähnliche Situation wie in Birnau, wo die dortige Gemeinde seit 1946 ebenfalls von den Patres des Zisterzienser-Priorats betreut wird – in Auftrag des Erzbischofs von Freiburg.

Die Badische Zeitung schreibt:

1971 wurde er mit der Auflage, libidodämpfende Medikamente zu nehmen, in die Schweiz versetzt. Das Bistum Basel hat bestätigt, dass es damals wusste, „dass er die vorherigen Einsatzorte in Deutschland und Österreich wegen unerlaubter sexueller Handlungen hatte verlassen müssen“. Wird der Aufenthalt in Himmerod verschwiegen, weil es auch dort Probleme gab?

Was die Badische Zeitung nicht schreibt: Dieser Aufenthalt passt perfekt in die „Lücken“, die die Erklärungen des Ordinariats Freiburg bisher immer wieder gelassen haben: So wurde erst vor zwei Wochen (anlässlich der Einstellung der Ermittlungsverfahrens gegen Zollitsch) wieder erklärt, das Zollitsch damals nichts von „Vorwürfen aus den 60er Jahren“ gewusst habe – seit Wochen stelle ich hier die Frage: Was ist mit der Zeit danach?

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Schönen Urlaub, Noch-Bischof Zollitsch!

27. Juli 2010

Erzbischof Robert Zollitsch ist im Urlaub. Ich nehme an, zur Entspannung stellt er sich vor, dass er missliebige Blogger und Podcaster an Haifische verfüttert, während er eine weiße Perserkatze krault. Natürlich nur als letzte Maßnahme, nachdem das Wegbeten nicht funktioniert hat.

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Wurde Zollitsch überhaupt vernommen?

23. Juli 2010

Heute (23.07.2010, 07:23 Uhr MESZ) schickte ich folgende E-Mail an die Staatsanwaltschaft Konstanz:

Sehr […] geehrte Damen und Herren,

ich möchte noch einmal um die Beantwortung meiner gestrigen Fragen bitten, denen ich noch folgende Frage hinzufüge:

Wurde Erzbischof Dr. Zollitsch dazu befragt,

  • ob er nicht nur von Vorwürfen aus den 60er Jahren, sondern auch nichts von Vorwürfen aus späteren Jahren gewusst hat, und
  • ob er von der Pädophilie (oder auch Ephebophilie – um Spitzfindigkeiten vorzubeugen) des Beschuldigten gewusst hat (Pädophilie muss ja nicht zwangsläufig als „Vorwurf“ aufgefasst werden, solange der Betreffende sich beherrscht. Und da der Täter während seines vorangegangenen Aufenthaltes im Bistum Basel sich offenbar einer Therapie unterzogen hatte und Medikamente nehmen musste, könnte dieser Umstand Dr. Zollitsch bekannt gewesen sein, ohne dass ihm dazu konkrete Vorwürfe hätten bekannt sein müssen.)

Hintergrund:

In meiner Zusammenstellung, die ich am 06.07.2010 auf Anregung von Oberstaatsanwalt Dr. [H.] an die Staatsanwaltschaft gemailt hatte, hatte ich bereits auf der ersten Seite erwähnt, dass Dr. Zollitsch die Kenntnis von der Pädophilie des Beschuldigten oder von Vorwürfen nach den 60er Jahren m.W. nie dementiert hat. Später schrieb ich unter einer eigenen Überschrift:

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Fragen an die Staatsanwaltschaft Konstanz

22. Juli 2010

Die folgende E-Mail habe ich heute (22.07.2010 07:07 Uhr MESZ) an die Staatsanwaltschaft Konstanz geschickt:

Sehr […] geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, habe ich in den vergangenen Wochen für mein Blog in der Angelegenheit Birnau recherchiert und dabei der Staatsanwaltschaft – auf Anregung von Dr. [H.] – auch meine Rechercheergebnisse und die Stellungnahmen von Thomas P. Doyle zukommen lassen.

Ich hoffe, daher, dass Sie mir folgende Fragen beantworten, die sich auf Ihre gestrige Pressemitteilung zur Einstellung des Erfahrens gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch beziehen:

1. Ist die Staatsanwaltschaft in irgendeiner Weise „aktiv“ geworden, um den Sachverhalt zu klären?

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Zollitsch: „Ermittlungen“ eingestellt

21. Juli 2010

Es ist wohl reiner Zufall, dass die einzigen guten Nachrichten für Erzbischof Robert Zollitsch diese Woche von der Staatsanwaltschaft kommen, die gegen ihn ermittelt (hat): Als Am Montag die Sendung „Report Mainz“ mit neuen Vorwürfen angekündigt war, meldete der Südkurier, die Einstellung des Verfahrens gegen Zollitsch stünde wohl diese Woche bevor. Heute berichtete die Badische Zeitung ausführlich, dass Kirchenrechtler der Darstellung, mit der sich das Bistum gegen die Strafanzeige verteidigte, widersprechen – und die Staatsanwaltschaft meldet die Einstellung des Verfahrens.

Beim Lesen der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz muss man sich allerdings fragen, ob die „Ermittlungen“ überhaupt jemals aufgenommen wurden:

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Wie Zollitsch und sein Ordinariat die Öffentlichkeit täuschen

20. Juli 2010

An dem gestrigen Beitrag von Report  MainzDie katholische Kirche und die Wahrheit“ wurde wieder sehr schön deutlich, wie das Bistum Freiburg mit ausgeklügelten Formulierungen die Öffentlichkeit täuscht.

In dem Beitrag heißt es: „Erst 1995 habe die Erzdiözese von einem Missbrauchsopfer erfahren“.

Diesen Eindruck haben Erzbischof Zollitsch und sein Ordinariat zwar erweckt – sie haben das aber nie tatsächlich so gesagt. Das Ordinariat Freiburg weiß nämlich (aus Erfahrung), dass – wenn es nur geschickt genug formuliert – es gar nicht selbst zu lügen braucht: Solange die Medien nämlich die Formulierungen des Ordinariats in dem beabsichtigten Sinn missverstehen und dann ihrerseits – unwissend – die Unwahrheit als Tatsachendarstellung verbreiten.

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Report Mainz: Neue Vertuschungsvorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch (19.07.2010)

20. Juli 2010

Die katholische Kirche und die Wahrheit – Sendung vom Montag, 19.7.2010 | 21.45 Uhr | Das Erste

Wie angekündigt, berichtete Report Mainz gestern Abend von neuen Vorwürfen gegen Erzbischof Zollitsch, der auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ist.

Dabei zeigt der Report-Beitrag von Ulrich Neumann und Gottlob Schober, dass vieles von dem, was – nach dem ersten „Report“-Beitrag über die Missbrauchsfälle in Oberharmersbach – im März von der Diözese verkündet wurde, sich heute als falsch herausstellt:

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Ermittlungsverfahren gegen Zollitsch vor der Einstellung?

19. Juli 2010

Genau zum richtigen Zeitpunkt – kurz vor der angekündigten Sendung von Report Mainz, da wird es wohl wenig Beachtung finden – meldet der Südkurier, dass das Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Dr. Zollitsch voraussichtlich in dieser Woche eingestellt wird.

Update: Ausführlicherer Artikel des Südkuriers hier.

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