Klarstellung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Bistümer und ihren Finanzierungsquellen

5. März 2020

Auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fragte ein anwesender Journalist nach der Finanzierung der “Entschädigungszahlungen” an Missbrauchsopfer (die die Bischöfe nicht “Entschädigungen” nennen wollen), speziell nach der Kirchensteuer. (Video der Pressekonferenz, ab Minute 46:41) In seiner Antwort erklärte der neue DBK-Vorsitzende Georg Bätzing:

»Das ist für einzelne Diözesen ganz schwierig. Es gibt Diözesen, die haben keinerlei andere Quellen, gerade im Osten unseres Landes, als die Kirchensteuern.«

(Video der Pressekonferenz ab Minute 49:49)

Das sind zwei Unwahrheiten in zwei Sätzen. Alle Bistümer erhalten außer der Kirchensteuer auch Staatsleistungen, darüber hinaus verfügen sie über Finanzerträge, z.B. aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Zinsen. Diese Zahlen sind auch aus den Jahresabschlüssen der Bistümer bekannt. (Außer in Erfurt, wo die Staatsleistungen im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden.)

Schaut man sich diese Zahlen an, muss man sich fragen, für welches ostdeutsche Bistum die Zahlung der in Aussicht gestellten Beträge von 5.000 bis 50.000 Euro „schwierig“ werden soll: Den Rest des Beitrags lesen »


Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

4. Februar 2020

Zehn Jahre nach dem Missbrauchsskandal von 2010 ist klar, dass die deutschen Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn die deutschen Kirchenredaktionen von Theologen dominiert werden, sich immer wieder als inkompetent und unkritisch erweisen, und von der Kirche an der Nase herumgeführt werden?

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Beispiel 5: Jugendstudie

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

Fazit Den Rest des Beitrags lesen »


Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!

10. Januar 2013

Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:

Can. 489 – § 2:

Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.

Dies ist zweifellos die Vorschrift, auf die sich Prof. Pfeiffer bezieht:

Am schwersten wiegt aber Pfeiffers Vorwurf, dass nach seinen Informationen Akten vernichtet worden sein sollen. Es gebe eine Vorschrift, wonach zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu beseitigen seien. Eine entsprechende Anfrage an die Kirche vom Oktober sei vom VDD nie beantwortet worden. Dadurch aber könne sein Institut den Auftrag nicht erfüllen, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu erforschen.

Dazu der Geschäftsführer des VDD, desVerbands der Diözesen Deutschlands, Dr. Hans Langendörfer:

„Für eine Vernichtung von Täterakten habe ich keinerlei Anhaltspunkte“.

Und der Sprecher des Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:

„Abweichend vom staatlichen Recht sieht das Kirchenrecht jedoch vor, dass bei Sittlichkeitsfragen – in den Fällen, die strafrechtlich anhängig waren – ein Tatbestandsbericht und der Wortlaut des Endurteils auf Dauer aufbewahrt werden.“ Es ließen sich insofern keine Straftaten vertuschen. „Es ist falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Aktenvernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde.“

Das ist wieder eine typisches, irreführendes Statement eines Kirchensprechers: Natürlich gibt es eine vom kirchlichen Recht geforderte Aktenvernichtung – Herr Kopp fügt bloß noch schnell eine scheinbare Ergänzung an („die das Forschungsprojekt behindern würde“). Die meisten Leute dürften Kopp allerdings so verstehen, als gäbe es überhaupt keine Vorschrift zur Aktenvernichtung. Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie die Vernichtung sämtlicher Akten bis auf den Wortlaut des Urteils und einen kurzen Tatbestandsbericht die Forschung nicht behindern soll.

UPDATE: In dem Forschungskonzept vom 13.7.2011, das Bestandteil des Forschungsvertrages ist, heißt es:

In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers, Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer).

Und das soll nicht behindert werden, wenn die besagten Akten bis auf einen kurzen Tatbestandsbericht und den Urteilstext vernichtet werden?

Und Kopps folgende Behauptung dürfte bereits als Unwahrheit zu bezeichnen sein (Video ab 2:15):

Frage: „Was ist mit den Vorwürfen, dass zum Teil Akten vernichtet oder verweigert wurden?“

[Schnitt im Video]

Kopp: „Ich verwehre mich gegen diese Äußerung von Herrn Pfeiffer, sie ist sachlich falsch! Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten. Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung. Das kirchliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei strafrechtlich relevanten Delikten, gerade im sittlichen Bereich, Akten nicht gänzlich vernichtet werden müssen, sondern, wenn sie strafrechtlich verfolgt wurden, entsprechende Protokolle aufbewahrt werden müssen; wir sind also noch deutlicher als das Zivilstrafrecht.

Herr Kopp täuscht hier, ohne („technisch“) zu lügen: „Akten müssen nicht gänzlich vernichtet werden“ klingt, als könnte auch alles aufgehoben werden. Das Gegenteil ist aber der Fall: Tatsächlich muss alles vernichtet werden, bis auf den kurzen Tatbestand und den Urteilstext. „Protokolle“ ist dafür schon eine äußerst großzügige Bezeichnung.

Noch einmal:

Kirchenrecht: Einschlägige Akten sind nach dem Tod des Angeklagten zu vernichten – bis auf den Vermerk und den Wortlaut des Urteils.

Kopp: „Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung.“

Auch Kopps „Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten“ ist völlig nichtssagend, reine Show: Es ist ja noch nicht einmal deutlich, von wem der „Kontakt“ ausging. Und auch Korrespondenz heißt nicht automatisch, dass eine gestellte Frage beantwortet wurde.

Es kann – und sollte! – sich hier jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wer hier irreführende Behauptungen in die Welt setzt.


Bistum Trier: Merkwürdige Prioritäten bei Missbrauch

31. Januar 2012

Obwohl die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz dies vorsehen, hat der Trierer Bischof Ackermann einem Priester, gegen den wegen Missbrauchs eines Messdieners ermittelt wurde, nicht den weiteren Umgang mit Minderjährigen verboten. Stattdessen wurde der Priester auch noch in einem Wohnheim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt. Das Kirchenrecht stellt diese in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjährigen gleich.

Gestern berichtete ich darüber, dass im Bistum Trier ein Priester, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs läuft, in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war. Er sollte dort Messen zelebrieren und war auch an einer Adventsfeier mit Kindern beteiligt.

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass dem betreffenden Priester, Michael V., lediglich das öffentliche Zelebrieren von Messen untersagt war. Eine Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, gab es offenbar nicht.

So schrieb der bischöfliche Generalvikar des Bistums Trier, Prälat Dr. Georg Holkenbrink, im März 2011:

Die Staatsanwaltschaft Trier (ermittelt) wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Schutzbefohlenen während seiner Zeit als Vikar in Gerolstein. Dort soll er eine sexuelle Beziehung mit einem Messdiener gehabt haben. […]

Die vorläufige Beurlaubung bedeutet das Verbot der Ausübung seiner Aufgaben als Pfarrer dieser Pfarrei. Ferner ist ihm die öffentliche Zelebration untersagt.

Der Trierer Bischof, Stephan Ackermann, hält es offenbar für angebracht, einem Pfarrer, dem der sexuelle Missbrauch eines Messdieners vorgeworfen wird, das öffentliche Zelebrieren von Messen zu verbieten – nicht aber den Umgang mit Kindern!

Dementsprechend stellte das Bistum Trier jetzt auch lediglich fest, dass der Priester gegen das öffentliche Zelebrationsverbot verstoßen hat – mit der Beteiligung an der Adventsfeier mit Kindern scheint er hingegen nicht gegen irgendeine Auflage verstoßen zu haben.

Dabei hätte Bischof Ackermann – der auch der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe ist – gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2010 durchaus ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen verhängen können. Darin heißt es nämlich ausdrücklich:

Maßnahmen bis zur Aufklärung des Falls

31. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vor, entscheidet der Diözesanbischof über das weitere Vorgehen. Soweit es die Sachlage erfordert, stellt der Diözesanbischof die beschuldigte Person vom Dienst frei und hält sie von allen Tätigkeiten fern, bei denen Minderjährige gefährdet werden könnten (vgl. Art. 19 der „Normae de gravioribus delictis“).

Die Frage ist hier lediglich, ob die Sachlage dies erforderte. Hierzu ist festzustellen: Selbst, wenn aufgrund der Entpflichtung von Michael V. als Pfarrer und dem Einsatz im Puricelli-Stift ein Kontakt zu Kindern vielleicht nicht gerade zwangläufig zu erwarten war, hätte ein Kontaktverbot zu Minderjährigen entsprechend der Leitlinien zumindest nicht geschadet. Im Gegenteil: Dieser Fall zeigt, dass ein solches Verbot immer ausgesprochen werden sollte, um später nicht feststellen zu müssen, dass es „aus Versehen“ zum (unvorhersehbaren?) Kontakt mit Kindern kam.

In vorliegenden Fall kommt aber noch folgendes hinzu: Gemäß der in der Leitlinien erwähnten „Normae de gravioribus delictis“ ist in Bezug auf sexuellen Missbrauch („Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen”) dem Minderjährigen „eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist“.

Es ist deshalb, gelinde gesagt, makaber, dass Michael V. ausgerechnet in einem Heim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt wurde.


Missbrauch: Bischof Ackermann hat erneut versagt

30. Januar 2012
Flöte spielende Kinder.

Diesen Artikel mit dem Foto der Flöte spielenden Mädchen entfernte das Puricelli-Stift kürzlich von seiner Website. Er ist aber noch im Google Cache. Bei dieser Feier wirkte auch Michael V. mit, gegen den ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchs läuft.

Die Rhein-Zeitung berichtete am Samstag (28. Januar 2012) über einen Priester im Bistum Trier, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch läuft, und der trotz Verbot öffentlich Messen zelebriert haben soll. Was aus dem Artikel leider nicht deutlich wurde, ist, dass der betreffende Priester offenbar auch als Seelsorger in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war.

Die Verantwortung dafür trägt ausgerechnet der „Missbrauchsbeauftragte“ der deutschen Bischöfe, der Trierer Bischof Stephan Ackermann.

Privatleute deckten den Fall auf

Dass der Verstoß gegen die Auflage aufgedeckt wurde ist allerdings offenbar nicht dem Bistum zu verdanken, sondern einigen privaten „Einzelkämpfern“ aus dem Bistum Trier. Jedenfalls hatte das Blog MissBiT – Missbrauch im Bistum Trier in Zusammenarbeit mit Schafsbrief.de (Anspielung auf „Hirtenbrief“) drauf hingewiesen, dass der betreffende Priester im Puricelli-Stift in Rheinböllen tätig war. Obwohl er die Auflage hatte, keine öffentlichen Messen mehr zu zelebrieren, wurde im Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen für November 2011 angekündigt:

NEUE GOTTESDIENSTORDNUNG IN DER MARIENKAPELLE IM PURICELLI-STIFT

Zum 1. November 2011 beginnen wir mit einer neuen Gottesdienstordnung in der Marienkapelle. Pfarrer Michael [V.], der vom Bistum zum Studium freigestellt ist [Anmerkung: Er ist wegen des kirchlichen Missbrauchsverfahrens beurlaubt!], hat den Auftrag, in den Einrichtungen der Franziskanerbrüder seinen priesterlichen Dienst vor allen in der Feier der Liturgie auszuüben. Pfarrer [V.] wird jeden Mittwoch um 10.00 Uhr in der Marienkapelle die Heilige Messe feiern, die Freitagsmesse findet nach wie vor im wöchentlichen Wechsel mit der Pfarrkirche jeweils um 9.00 Uhr statt. Wir heißen Pfarrer [V.] in unserer Mitte herzlich willkommen und wünschen ihm gute Begegnungen und segensreiches Wirken im Puricelli-Stift.

Einsatz bei geistig und psychisch Kranken

„Das Puricelli-Stift Rheinböllen bietet Erwachsenen ab 40 Jahren, die infolge einer geistigen oder psychischen Erkrankung in besonderem Maße auf die Hilfe von Fachkräften angewiesen sind, ein Zuhause in Gemeinschaft. Träger des Puricelli-Stifts ist die Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs- gGmbH.“ [Quelle: Website des Puricelli-Stifts.] Der Priester, dem vorgeworfen wurde, einen Messdiener missbraucht zu haben (der dann später seinerseits Messdiener missbraucht haben soll – in seinem Prozess kamen die Vorwürfe gegen V. ans Licht), sollte also offenbar ausgerechnet in einer Einrichtung „wirken“ (vgl. Pfarrbrief), in der besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind. Wie problematisch der – offenbar recht häufig praktizierte – Einsatz sexuell übergriffiger Priester in solchen Einrichtungen ist, hat die Berliner Therapeutin Angelika Oetken in einem lesenswerten Artikel dargestellt.

Kontakt mit Kindern – Puricelli-Stift entfernt Artikel

Bei seinem Wirken im Puricelli-Stift hatte Pfarrer V. offenbar auch Kontakt zu Kindern. Einen entsprechenden Artikel auf seiner Website hat das Puricelli-Stift vor kurzem entfernt, deshalb  hier der Text:

Bei einem von Pfr. [M.] und Pfr. [V.] gestalteten ökumenischen Gottesdienst in der Marienkapelle gedachten die Bewohner, Mitarbeiter und Gäste des Puricelli Stifts der Hl. Jungfrau Maria als ihre Patronin. Musikalisch umrahmt wurde die Andacht auch in diesem Jahr wieder vom Ellerner Frauenchor diesmal in Begleitung von Pfr. [V.] an der Orgel.

Auf der sich anschließenden Adventsfeier sorgten nicht nur die musikalische Darbietungen, bspw. das Flötenspiel von Yasemin und Chantal, bei den Bewohner und dessen Angehörigen und Betreuern für eine vorweihnachtliche Stimmung.

Auch Pfr. [V.] zeigte ungeahnte Talente und verblüffte die Anwesenden mit Einblicke in die hohe Kunst der Illusionen, die weit über manch bekannte Taschenspielertricks hinausragte.

Der Artikel (siehe Bild oben) war mit einem Foto illustriert, dass die Mädchen Yasemin und Chantal beim Flötenspiel zeigte – es waren also bei dieser Veranstaltung mit Pfarrer V. offenbar mindestens zwei Kinder anwesend.

Bischof Ackermann ist verantwortlich

Verantwortlich hierfür ist der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Stephan Ackermann. Denn in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum sexuellen Missbrauch von 2010 heißt es:

45. Es obliegt dem Diözesanbischof, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verfügten Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Das gilt bei Klerikern auch für die Zeit des Ruhestands.

Die Räte der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen haben bekräftigt, „dass weder die Hauptamtlichen noch die  ehrenamtlichen Mitarbeiter der Pfarreiengemeinschaft über das Zelebrationsverbot von Pfarrer M. V. informiert worden seien.

Fragen zu dieser Angelegenheit wollte mir das Bistum Trier ausdrücklich nicht beantworten.

Update: Das Seelsorgeteam und Gremien der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen erheben Vorwürfe gegen die Bistumsleitung. „Wir fühlten und fühlen uns seitens der verantwortlichen Stellen nicht ausreichend informiert und fordern als Vertreter der Pfarreiengemeinschaft, die die Verantwortung vor Ort tragen müssen, zukünftig bei solchen Konflikten im Vorfeld informiert und eingebunden zu werden, um entsprechend reagieren zu können“, sagte der Pfarreienratsvorsitzende Christian Klein gegenüber der Rhein-Zeitung.


Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte

13. Januar 2012

Dieser Artikel ist die Fortsetzung von Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009.

Werner Holst, Personaldezernent des Bistums Hildesheim von 1984 bis 2006, war bekannt für seine „klaren und offenen Worte“ zum Thema „sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“.

Seit den Enthüllungen des Missbrauchsskandals 2010 können Holsts Worte mit seinem Handeln verglichen werden. Der Vergleich fällt nicht schmeichelhaft aus. 

Werner Holst war von 1984 bis 2006 Hauptabteilungsleiter Personal/Seelsorge beim Bistum Hildesheim, fast 22 Jahre lang. 1993 erfuhr das Bistum von einem Missbrauch durch Peter R., daraufhin wurde R. die Jugendarbeit verboten. Allerdings wurde das Verbot in der Folge nicht eingehalten.

Mit diesem Hintergrundwissen – das allerdings erst im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 ans Licht kam – solle man noch einmal ein Interview lesen, dass Holst im Juli 2002 der bischöflichen Pressestelle gab. Darin plädierte er „für ein deutlicheres Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche” und erklärte unter anderem:

Pressestelle: Denken Sie aus heutiger Sicht, dass in allen Fällen immer genug getan wurde?

Holst: Es wurde sicher zu wenig getan. Damals hätten wir sofort die Staatsanwaltschaft hinzuziehen müssen. Das haben wir nicht getan. Außerdem hätten wir den Täter in eine Therapie schicken müssen. Auch das unterblieb leider. Wir haben uns zwar um die Opfer gekümmert. Aber auch ich dachte damals, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch.

Zu diesem Zeitpunkt war Peter R. – neun Jahre, nachdem das Bistum von seinem Missbrauch erfahren hatte – immer noch als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen tätig, die Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, wurde nicht eingehalten. Weder hatte Holst die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, noch den Täter in eine Therapie geschickt.

Man kann es nicht anders formulieren: Holsts Einsicht war offenbar nur vorgespielt.

Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen

Später im Interview sagte Holst (Hervorhebungen im Text von mir.):

Pressestelle: Welche Strategie verfolgt das Bistum Hildesheim heute in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester?

Holst: Der Schutz des Opfers hat für uns den absoluten Vorrang! Wenn ein Verdacht besteht, leiten wir sofort eine Untersuchung ein. Das setzt natürlich eine sorgfältige Recherche voraus, denn für den Angeschuldigten gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Steht die Schuld fest, muss sofort gehandelt werden. Wir bestehen darauf, dass sich der Täter selbst anzeigt oder eine Anzeige durch Dritte erfolgt. Der betroffene Priester muss sich den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen. Das weitere Vorgehen ist dann individuell verschieden. Unter Umständen macht der Betroffene außerhalb des Bistums eine Therapie. Parallel dazu helfen wir den Opfern und natürlich auch deren Angehörigen. Außerdem muss die Gemeinde informiert werden. Wir möchten den Gemeindemitgliedern helfen, mit dieser Nachricht fertig zu werden. Wenn ein auffällig gewordener Geistlicher wieder in den priesterlichen Dienst zurück kehrt, darf er auf keinen Fall mehr Kontakt zu Kindern haben. Aber selbst dann muss er in therapeutischer Begleitung bleiben. Dadurch ist eine gewisse Überwachung gegeben. Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen, das darf nicht sein.

Holst beschrieb hier genau das Gegenteil dessen, wie er im Fall R. verfahren war: es erfolgte keine Anzeige, der Priester musste sich nicht den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen, er hat keine Therapie gemacht, die Gemeinden, in denen er später eingesetzt wurde, waren nicht über die Thematik informiert. Und R. hatte wieder Kontankt zu Minderjährigen.

War der Fall R. nur ein Ausrutscher? Keineswegs – als das Bistum im Jahr darauf erfuhr, dass der Celler Dechant Hermann S. (s.o.) 1995 ein Kind missbraucht hatte, gab es ebenfalls keine Anzeige (angeblich auf Wunsch der Eltern), aber auch (während Holsts Amtszeit) offenbar keine Therapie, die Gemeinde wurde wieder nicht informiert, Auflagen wurden offenbar (während Holsts Amtszeit) auch nicht gemacht.

Mehrere Medien breichteten damals, dass Holst sich in dem Interview für ein gemeinsames Vorgehen der deutschen Bischöfe ausgesprochen hatte:

Pressestelle: Bislang haben die deutschen Bistümer das Thema des sexuellen Missbrauchs durch ihre Priester jeweils bistumsintern geregelt. War das richtig?

Holst: Es ist sicher nötig, dass die deutschen Bistümer eine gemeinsame Strategie entwickeln. Nur in einem größeren Zusammenhang können wir die nötige Koordination und Transparenz erreichen, um das Problem des sexuellen Missbrauchs offensiv anzugehen.

Aber: Nachdem die deutschen Bischöfe im September 2002 ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch” verabschiedet hatten, ignorierte sie Holst (entgegen der Leitlinien wurden R. und S. weiter „in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung” brachten), und während Holsts Amtszteit wurden auch nie Ausführungsbestimmungen zu den Leitlinien erlassen.

Ebenfalls 2002 erschienen mindestens drei Interviews mit dem bekennenden Pädophilen Pfarrer Klaus J. (s.o.), auch für Fernsehaufnahmen standen Holst und J. zur Verfügung. Im September 2002 war Holst zu Gast in der Sendung „B. trifft”. Die bischöfliche Pressestelle meldete hierzu: „Domkapitular Werner Holst hat in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten sehr klar und offen zum Thema sexueller Missbrauch in der Kirche Stellung bezogen.”

„Große Lernbereitschaft“

Auch im Jahr 2004 – nach der Entpflichtung von Peter R. („aus gesundheitlichen Gründen“), aber mit dem Wissen, dass Hermann S. trotz seines Missbrauchs weiter in Celle als Dechant arbeitete – stand Holst mit J. wieder für Fernsehaufnahmen bereit. Die bischöfliche Pressestelle berichtete, Holst habe gegenüber einem SWR-Fernsehteam eine „große Lernbereitschaft des Bistums in Bezug auf pädophile Seelsorger” betont. Die Pressestelle meldete weiter, das Bistum sei dem SWR in dieser Frage als „als besonders offen” empfohlen worden. Klaus J. „bescheinigte dem Bistum und seinen Verantwortlichen, in seinem Falle das Richtige getan zu haben.” – Man berücksichtige hierbei, dass J. nach dem einschlägigen Vorfall als Kaplan während der 1960er Jahre (s.o.) noch Jahrzehnte lang ungehindert weiter mit Kindern tätig sein durfte, u.a. als Religionslehrer.

Erneut musste die Öffentlichkeit glauben: Ein Bistum, das einen Pfarrer schon wegen dem Besitz von Kinderpornos beurlaubt, zur Therapie schickt und später nicht mehr mit Kindern einsetzt, wird wohl erst recht keinen „richtigen” Kinderschänder ohne Auflagen weiter in einer Gemeinde belassen. Genaus das war aber zu diesem Zeitpunkt in Celle bei Hermann S. der Fall.

„… gemäß der verbindlichen Leitlinien“

Die Leitlinien der Bischofskonferenz wurden also ignoriert. Ein Jahr später wurde allerdings bekannt, dass ausgerechnet der Medienbeauftragte des Bistums, Monsignore Wolfgang F., zwanzig Jahre zuvor einen Jugendlichen missbraucht hatte. Der Therapeut des Opfers hatte sich an das Bistum gewandt. Hier ließ sich offenbar nichts mehr verheimlichen. Die Tat war zwar inzwischen juristisch verjährt, das Bistum beurlaubte den Pfarrer dennoch – Monate, nachdem der Therapeut sich an das Bistum gewandt hatte. Die bischöfliche Pressestelle meldete:

Domkapitular Werner Holst bedauert diese Entwicklung zutiefst. Nach dem, was vorgefallen sei, habe es gemäß der verbindlichen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz jedoch zur Entpflichtung und Beurlaubung keine Alternative gegeben.

Diese Erklärung des bischöflichen Personaldezernenten musste bei der Öffentlichkeit natürlich den Eindruck erwecken, das Bistum hielte sich akribisch an die“verbindlichen Leitlinien“.

Die WELT zitierte Domkapitular Holst mit den Worten „Sexueller Mißbrauch von Kindern gleicht einem Seelenmord.” Bistumssprecher Lukas erklärte: “Sollte der Pfarrer je wieder in den priesterlichen Dienst zurückkehren, würde er nur Aufgaben übernehmen, bei der eine Wiederholungsgefahr auszuschließen ist.”

Ab März 2007 wurde Monsignore F. dann wieder eingesetzt: als seelsorgerlicher Mitarbeiter in einem Pastoralverbund und als Krankenhausseelsorger – im Bistum Paderborn.

Dieser „Deal” mit dem Bistum Paderborn fiel aber schon nicht mehr in Holsts Zeit als Personalverantwortlicher. Ab dem 1. Oktober 2006 war dafür Heinz-Günter Bongartz zuständig.

Dieser Artikel wird fortgesetzt.


Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009

13. Januar 2012

Wie kann ein pädophiler Pfarrer jahrelang mit seinen Opfern verreisen, sie bei sich übernachten lassen und ihnen teure Geschenke machen? Wie kann es sein, dass seine Vorgesetzten wussten, dass der Pfarrer mit einem Jungen im Urlaub war und mit ihm im selben Bett übernachtet hatte, ohne dass sie Verdacht schöpften, ein psychiatrisches Gutachten einholten oder dem Pfarrer zumindest untersagten, weiter mit Kindern zu verreisen oder sie bei sich übernachten zu lassen?

Wer sich angesichts des Verfahrens gegen den Priester Andreas L. aus dem Bistum Hildesheim diese Fragen stellt, wird sich auch für das Verhalten des Bistums seit 2002 interessieren, als die Deutsche Bischofskonferenz ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch“ verabschiedete. Im März 2002 wurde Dr. Michael Lukas Pressesprecher des Bistums Hildesheim, und seitdem erwarb sich das Bistum schnell den Ruf, in Missbrauchsfragen besonders fortschrittlich und offen zu sein. Seit dem Missbrauchsskandal von 2010 ist es allerdings möglich, die damaligen schönen Worte dem tatsächlichen Verhalten der Bistumsleitung gegenüber zu stellen. Dabei kommt man zu folgenden Ergebnissen:

Einsatz von Sexualtätern

Das Bistum Hildesheim hat von 1993 bis Ende 2009 fast durchgängig Priester als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, ob wohl es von sexuellem Missbrauch durch die betreffenden Priester wusste. Ab 2002 stand deren Einsatz im Gegensatz zu den Leitlinien der Deutschen Bischofskonfrenz, ab 2006 lag die Verantwortung hierfür bei der jetzigen Bistumsleitung: Bischof Norbert Trelle und Personaldezernent Heinz-Günter Bongartz.

Peter R., einer der beiden Haupttäter aus dem Berliner Canisius-Kolleg, war von 1982 bis 2003 im Bistum Hildesheim tätig, das ihn 1995 von den Jesuiten übernahm, obwohl es spätestens seit 1993 von einem Missbrauch durch R. wusste. Nach neuerlichen Vorwürfen wurde R. 1997 zunächst nach Wolfsburg, später nach Hannover-Mühlenberg versetzt, wo er mehrtägige Reisen mit Jugendlichen unternehmen durfte. Die Gemeinden wurden nicht über R.‘s „besondere Problematik“ informiert.

Hermann S., den das Bistum weiterhin als Gemeindepfarrer in Celle-Vorwerk beließ, obwohl es 2003 erfuhr, dass er 1995 einen 12-Jährigen missbraucht hatte. Nach erneuten Vorwürfen 2006 wurde S. aus Celle abgezogen. Von Oktober 2007 bis zum 30. November 2009 – acht Wochen vor dem Missbrauchsskandal 2010 – setzte das Bistum S. als Pfarrer für drei Dörfer im Eichsfeld ein.

Rudolf A. wurde nach einem Missbrauch und anschließender Therapie zwar nicht mehr als Gemeindeleiter eingesetzt, wurde aber in Göttingen mit der Krankenhausseelsorge und Seelsorge in mehreren Gemeinden betraut. Nachdem darüber im Zuge des Missbrauchsskandals berichtet wurde, beurlaubte das Bistum A. zunächst und schickte ihn etwas später in den Vorruhestand. Trotzdem war A. ausweislich eines Pfarrbriefs noch am 7. August 2010 für einen Einschulungsgottesdienst vorgesehen.

Klaus J., ein bekennender Pädophiler, dem man nach eigener Aussage „von Kindern fernhalten muss“, wurde offenbar 1997 noch während seiner Therapie mit Auflagen wieder als Subsidiar (Unterstützungskraft) in einer Gemeinde eingesetzt. Er wohnte dort im Pfarrhaus. Seit 2009 im Ruhestand, ist er noch heute auf der Website der Gemeinde als Unterstützer des Pfarrteams aufgelistet. Bereits in den 60er Jahren war J. als Kaplan zu einem Bußgeld verurteilt worden, nachdem er versucht hatte, Nacktfotos von 13- und 14-Jährigen zu machen. Das Bistum zog ihn daraufhin zwar für einige Monate aus dem Verkehr, danach war J. allerdings 30 Jahre lang in allen erdenklichen Positionen mit Kindern und Jugendlichen tätig – bis 1995 die Pfarrsekretärin bei ihm einen Stapel Kinderpornos fand. Kindesmissbrauch im eigentlichen Sinne hat J. laut eigener Aussage nie begangen.

Gerd E. war über 30 Jahre lang Pfarrer in Wolfsburg. 2010 kam heraus, dass er vor 30 Jahren einen Jugendlichen missbrauchte. Das Bistum will erst 2010 von dem Missbrauch erfahren haben. Allerdings hatte E. zwischenzeitlich eine Therapie gemacht, es besteht also die Möglichkeit, dass das Bistum zumindest von seinen Neigungen gewusst hat. Bistums-Pressesprecher Dr. Lukas teilte mir hierzu mit:

Das Bistum hat erst im Jahr 2010 vom sexuellen Missbrauch durch Pfarrer [E.] erfahren. Alle von ihm wahrgenommenen therapeutischen Hilfen konnten seitens des Bistums darum überhaupt nicht in irgendeinen Zusammenhang von Missbrauch gebracht werden.

Mit dem Missbrauch vielleicht nicht – aber wenn das Bistum (und/oder der Montfortaner-Orden, dem E. angehört) wusste, dass sich E. einer Sexualtherapie unterzog, hätte es den Priester zumindest nicht mehr an einer Grundschule einsetzen und ihm die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbieten sollen.

Dieser Artikel wird fortgesetzt: Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte.


Experten mit Scheuklappen (2): Was steht in Gutachten über auffällige Priester?

25. Juli 2011

Wie sich die Bilder gleichen: Letztes Jahr musste Heinz-Günter Bongartz einer Gemeinde in Celle Rede und Antwort stehen. Damals war er allerdings noch Domkapitular. Heute ist er Weihbischof. (Screenshot von celleheute.de)

Der Eindruck verstärkt sich, dass die deutschen Bischöfe gerade jene mit der Suche nach Warnzeichen für Kindesmissbrauch beauftragt haben, die diese in der Vergangenheit in abenteuerlicher Weise ignoriert haben.

Gestern hatte ich darauf hingewiesen, dass in der katholischen Kirche der Begriff „pädophil“ in absurd eng gefasster Weise ausgelegt wird – auf diese Weise verschließt man dort die Augen vor offensichtlichen Warnzeichen. Dasselbe gilt für das Kriterium „sexueller Missbrauch“.

Nun habe ich ein aufschlussreiches Beispiel gefunden, in dem der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Hildesheim, Heinz-Günter Bongartz, erläutert hat, wie „Pädophilie“ von den Gutachtern, die die Kirche um Rat bittet, definiert wird. oder besser gesagt: Wie Pädophilie nicht definiert wird.

Man beachte, dass es in dem Artikel nicht um den aktuellen Fall des Pfarrers Andreas L. aus Salzgitter geht, der gestanden hat, drei Kinder im Alter von 9 bis 14 viele Male missbraucht zu haben. Der Artikel ist vielmehr aus dem letzten Jahr – damals war bekannt geworden, dass das Bistum Hildesheim in Celle einen erwiesenen Kinderschänder jahrelang weiter in der Gemeindearbeit eingesetzt hatte. Erst, als der Priester gerichtlich verurteilt worden war, hat das Bistum ihn aus dem Dienst genommen.

Bongartz: „Es ist wahr, dass Dechant Spicker 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später [Anmerkung: Also offenbar 2003 – nach Verabschiedung der Missbrauchs-Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz 2002] hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn Spicker gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.

Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. […]

2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann Spicker in der Gemeinde verbleibt.“ [Hervorhebung von mir.]

Ein Schlauberger stellte die berechtigte Frage:

Frage aus dem Publikum: „Kann man das Gutachten einsehen?“

Bongartz: „Wir sollten nicht den gläsernen Menschen produzieren. Bildhaftes Beispiel zur Erklärung des Gutachtens: Wenn ein 50-jähriger Mann auf dem Marcusplatz in Venedig ein 13-jähriges Mädchen sieht und dabei Gefühle bekommt, ist es erst mal keine grundsätzliche pädophile Neigung. Sogar wenn er das Mädchen anfasst, dann ist das in den Augen der Psychologen noch keine Pädophilie.“ [Hervorhebung von mir.]

Soll wohl heißen: „Der tut nichts, der will nur spielen!“

Meine Meinung: Wer solche Gutachten als Rechtfertigung heranzieht, um auffällig gewordene Priester weiter mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen, der soll sich doch bitte nicht „entsetzt“ oder „schockiert“ zeigen, wenn bekannt wird, dass der betreffende Priester tatsächlich Kinder missbraucht hat. Er soll dann auch nicht – wie Weihbischof Bongartz – „selbstkritisch“ die Frage stellen, ob „vielleicht“ im Vorfeld „doch nicht genug gehandelt worden“ sei.

Interessant ist auch Bongartz‘ Aussage:

Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.

Die Gutachter, von denen hier die Rede ist – und deren Arbeitsweise Heinz-Günter Bongartz oben erläutert hat –, sind offenbar Prof. Norbert Leygraf (Uniklinik Duisburg-Essen), Prof. Hans-Ludwig Kröber, Max Steller und Renate Volbert (alle Charité Berlin) und Prof. Friedemann Pfäfflin (Uniklinik Ulm). Leygraf, Kröber und Pfäfflin wurden vor kurzem von der Deutschen Bischofskonferenz mit der Untersuchung des Missbrauchs durch Priester in deutschen Diözesen beauftragt:

Das zweite Forschungsprojekt liegt in der Verantwortung von Prof. Dr. med. Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg in Kooperation mit Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber (Charité – Universitätsmedizin Berlin) und Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin (Universitätsklinikum Ulm). Das Projekt „Sexuelle Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands – Analyse psychiatrisch-psychologischer Gutachten“ soll mit einer qualitativen und quantitativen Gutachtenanalyse ein umfassendes Bild über Täterpersönlichkeiten ermöglichen. Dabei werden biographische Zusammenhänge sowie die Situation und Abläufe der vorgeworfenen sexuellen Handlungen und Merkmale der Opfer eine Rolle spielen. „Aus den Ergebnissen sollen Prädikatoren für Gefahrenmomente für sexuelle Missbrauchshandlungen identifiziert und Präventions­möglich­keiten abgeleitet werden“, erklärte Prof. Leygraf.

Der Eindruck verstärkt sich, dass hier gerade die mit der Suche nach Warnzeichen beauftragt wurden, die diese in der Vergangenheit in abenteuerlicher Weise ignoriert haben.

Weitere Artikel zum Thema:


Salzgitter: Pädophiler Priester nach kirchlicher Definition „nicht pädophil“

24. Juli 2011

Die von den US-Bischöfen herausgegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, nur 5% der beschuldigten Priester seien "pädophil". (S. 3)

Andreas L., der Pfarrer der St.-Joseph-Gemeinde in Salzgitter-Lebenstedt, der gestanden hat, drei Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben, würde nach einer von der katholischen Kirche verwendeten Definition nicht als „pädophil“ gelten:

In einer von der US-amerikanischen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen und veröffentlichten Studie wird nämlich folgende Definition verwendet:

For the purpose of this comparison, a pedophile is defined as a priest who had more than one victim, with all victims being age eleven or younger at the time of the offense. [The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010, S. 34]

Auf Deutsch:

Für diesen Vergleich wird ein Pädophiler definiert als ein Priester, der mehr als ein Opfer gehabt hat, wobei alle Opfer zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt oder jünger waren.

Andreas L. hat zwar drei Jungen missbraucht, jedoch war offenbar mindestens einer 14 Jahre alt.

Es ist zu vermuten, dass das gleiche Kriterium (oder ein ähnlich eng gefasstes) auch verwendet wurde, als der Vatikan letztes Jahr meldete, dass „nur 10 Prozent“ der des Missbrauchs beschuldigten Priester pädophil seien (ca. 300 von ca. 3.000 Beschuldigten).

Tatsächlich fanden 60 Prozent der (von der obigen Studie betrachteten, die auch den Großteil der vom Vatikan untersuchten Fälle ausmachen dürften) Missbräuche mit Kindern unter 14 Jahren (der üblichen Grenze für Pädophilie) statt:

Alter in Jahren Anzahl der Fälle Prozent der Fälle Prozentualer Anteil kumuliert mit vorherigen Alterstufen
1 4 0,0% 0,0%
2 11 0,1% 0,1%
3 22 0,2% 0,3%
4 41 0,5% 0,8%
5 82 1% 1,8%
6 158 1,8% 3,6%
7 220 2,5% 6,1%
8 369 4,1% 10,2%
9 362 4% 14,2%
10 752 8,4% 22,6%
11 895 10% 32,6%
12 1.323 14,7% 47,2%
13 1.141 12,8% 60%
14 1.188 13,2% 73,2%
15 1.042 11,6% 84,8%
16 769 8,6% 93,4%
17 577 6,5% 100%

Tabelle aus Wikipedia: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

Ob in den deutschen Bistümern — und den von den deutschen Bischöfen beauftragten Experten — die gleiche Definition verwendet wird, wäre zu prüfen.


Interessenkonflikte bei Missbrauchs-Untersuchung

11. Juli 2011

Die deutschen Bischöfe haben angekündigt, sexuelle Missbräuche von „unabhängigen“ (SPIEGEL Online) Experten untersuchen zu lassen. Allerdings dürften die maßgeblich Beteiligten kein Interesse daran haben, dass irgendetwas Kritisches dabei herauskommt. Wundert das irgendwen?

Nachdem Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger letztes Jahr zu Beginn der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, am Abend des 22. Februars 2010, in den „Tagesthemen“ die Verantwortlichen in der katholischen Kirche für ihre mangelnde Zusammenarbeit mit den staatlichen Ermittlungsbehörden kritisiert hatte, präsentierten die deutschen Bischöfe Journalisten nur Stunden später (am 23. Februar) drei Experten, die bestätigen sollten, dass die 2002 von der Bischofskonferenz beschlossenen Leitlinien zum sexuellen Missbrauch „funktionierten“. Es waren dies der Kölner Psychiater und Theologe Dr. Manfred Lütz – der die Bischöfe zum Thema „sexueller Missbrauch“ berät und somit über seine eigene Arbeit urteilte –, „Deutschlands bester Psychiater“ (BILD) Prof. Norbert Leygraf von der Universität Essen-Duisburg, sowie Direktor Dietfried Scherer von der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.

Ob diese Veranstaltung kurzfristig als Reaktion auf die Kritik der Bundesjustizministerin anberaumt worden oder bereits längerfristig geplant war, entzieht sich meiner Kenntnis. In der Ankündigung der Frühjahrs-Vollversammlung, keine drei Wochen vorher – eine Woche nach dem Bekanntwerden der sexuellen Übergriffe am Berliner Canisius-Kolleg – rangierte das Thema „Sexueller Missbrauch“ jedenfalls noch unter „ferner liefen“.

Jedenfalls erklärte Prof. Leygraf am 23. Februar 2010 gemäß der Badischen Zeitung:

„Diese Leitlinien“, sagt Leygraf […], „müssen offenbar funktionieren, denn unter den bekannt gewordenen Fällen ist keiner als Rückfall aufgetreten.“

Mal abgesehen von dem eigenartigen Kriterium für das Funktionieren der Leitlinien – das Verhindern von Rückfällen ist ja wohl nicht deren Hauptaufgabe – stimmte Leygrafs Behauptung so jedenfalls schon damals nicht:

In dem sog. Riekofen-Fall (Bistum Regensburg) war der Pfarrer Peter K. 2008 wegen des Missbrauchs eines Ministranten zu drei Jahren Haft und psychiatrischer Unterbringung verurteilt worden, nachdem er bereits 2000 wegen ähnlicher Vorfälle zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Entgegen der Leitlinien war Peter K. weiter in der Arbeit mit Kindern eingesetzt, seine neue Gemeinde war nicht informiert worden.

Ebenfalls 2008 war ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer Peter Hullermann (Erzbistum München und Freising) eingeleitet worden, Erzbischof Marx ließ ein psychiatrisches Gutachten erstellen, Hullermann wurde in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz versetzt und ihm wurde untersagt, Kinder- Jugend- und Ministrantenarbeit auszuüben. (Später stellte sich allerdings heraus, dass Hullermann auch dort in Vertretung Jugendgottesdienste durchgeführt hat, Mitte März – nur drei Wochen nach Prof. Leygrafs obigem Statement – wurde er suspendiert.) Hullermann hatte nach gegen ihn erhobenen Vorwürfen bereits 1979 gestanden, Kinder missbraucht zu haben, unterzog sich daraufhin einer Therapie und wurde in die Erzdiözese München und Freising versetzt – unter Erzbischof Joseph Ratzinger, dem jetzigen Papst Benedikt XVI. Dort arbeitete er wenig später wieder mit Kindern.

Beide Rückfälle wurden 2008 bekannt, Prof. Leygraf müsste also von ihnen Kenntnis gehabt haben, zumal er seit 2003 für die katholische Kirche auffällige Pfarrer begutachtet. Zwar könnte Leygraf seine obige Aussage möglicherweise damit rechtfertigen, dass die jeweils ersten Fälle noch vor der Verabschiedung der bischöflichen Leitlinien im Herbst 2002 bekannt wurden – dann erwiese sich sein Kriterium „kein Täter wurde rückfällig“ allerdings als völlig unsinnig, denn wie realistisch ist es, dass ein Täter innerhalb von sieben Jahren (Verabschiedung der Leitlinien am 26.9.2002 bis zu Leygrafs Statement am 23.2.2010) auffliegt, ggf. seine Strafe verbüßt, rückfällig wird und dies bekannt wird?

Prof. Leygraf ist einer der Experten, die von den deutschen Bischöfen mit der „wissenschaftlichen Aufarbeitung“ des Missbrauchsskandals beauftragt wurden. Er wird wohl kaum zu dem Schluss kommen, dass die Leitlinien – entgegen seinem Statement vor einem Jahr – nicht funktioniert haben.

Der andere Experte ist Prof. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Pfeiffer, von dem im Internet auch mal eine – mittlerweile entfernte – Predigt zum Thema „Verbot von Killerspielen“ existierte, schrieb am 14. März 2010 in der Süddeutschen Zeitung –, die katholische Kirche habe „kein primär quantitatives, sondern vor allem ein qualitatives Problem“ und verwies darauf, dass nur 1 Promille der des sexuellen Missbrauchs Verdächtigten katholische Priester seien. Allerdings „vergaß“ Prof. Pfeiffer, diese Zahl in Bezug zum Priesteranteil an den potenziellen Tätern zu setzen: Wie ich hier gezeigt habe, dürfte der Anteil der Priester an den (vermutlich hauptsächlich als Täter infrage kommenden) Männern über 30 Jahre nur 0,66 Promille betragen – somit wären Priester ca. 40% öfter verdächtig als der Durchschnitt. Und Pfeiffers Verdächtigenzahlen (aus dem SPIEGEL Nr. 6 vom 8. Februar 2010) stammen noch aus der Zeit, bevor die Masse der Missbräuche 2010 bekannt wurde.

Erst vor kurzem machte Pfeiffer mal wieder von sich reden, als er mit der These an die Öffentlichkeit trat, katholische Jugendliche seien gewaltfreier. (Domradio meldete: Mehr Ministranten = weniger Gewalt.) Nun mag es zwar durchaus einen Zusammenhang zwischen Gewalttätigkeit und Kirchlichkeit oder Katholizismus geben. Der Grund dafür dürfte allerdings im Stadt-Land-Gefälle liegen: In Städten ist die Kriminalität höher als auf dem Land  und die Kirchlichkeit niedriger. Das heißt allerdings nicht, dass die Kirchlichkeit die Straftaten verhindert, sondern dürfte ganz einfach daran liegen, dass die Anonymität der Stadt sowohl Straftaten begünstigt als auch den Kirchenaustritt. Ein Zusammenhang ist nicht gleichbedeutend mit einem Wirkungszusammenhang: Korrelation ist nicht gleich Kausalität – diese statistische Binsenweisheit müsste Prof. Pfeiffer eigentlich bekannt sein.

Sowohl Pfeiffers „1 Promille“-Artikel als auch seine Behauptung, katholische Jugendliche seien weniger gewalttätig, erwecken den Eindruck von Gefälligkeiten für die katholische Kirche, und beide weisen methodische Mängel auf. Habe ich erwähnt, dass Prof. Pfeiffer der andere Experte ist, der die Missbräuche in den deutschen Bistümern „wissenschaftlich aufarbeiten“ soll?

Ein Team von Pfeiffers Institut, bestehend aus pensionierten Staatsanwälten und Richtern, soll alle Personalakten der katholischen Diözesen aus den letzten zehn Jahren – in neun Bistümern sogar zurück bis ins Jahr 1945 – auswerten, um mit den möglichen Opfern und Tätern Kontakt aufzunehmen. Dazu sollen in einem ersten Schritt Kirchenmitarbeiter die Akten „unter Aufsicht [des] KFN-Teams“ auf Hinweise zu sexuellen Übergriffen durchsuchen.

Man fragt sich natürlich, was da – ein Jahr nach dem Höhepunkt des Missbrauchsskandals – noch zu finden sein soll. Insbesondere, nachdem z.B. bekannt wurde, dass in der Erzdiözese München und Freising systematisch Akten vernichtet und ausgelagert hat, Taten geschönt und offenbar homosexuelle Mitarbeiter erpresst wurden, um Aufklärung zu verhindern. Oder dass sich im Bistum Rottenburg-Stuttgart der Diözesanpriesterrat und der Bischof 1984 darauf verständigten,

dass künftig in den Personalakten keine Verfahrensunterlagen mehr abgeheftet werden dürfen, was auch für Meldungen der unangenehmen Art galt. „Die Akten in der Registratur sind seitdem klinisch sauber“, bestätigt ein Insider. So bleibt auch von der Anzeige der Kirchenleute aus jener Zeit nichts weiter als die Erinnerung.“ [Hervorhebung von mir.]

Davon abgesehen: Was für „Kirchenmitarbeiter“ sollen das sein, die die Akten auf Hinweise untersuchen sollen? Die gleichen, die in den vergangenen Jahren die Akten geführt haben? Sollen die jetzt etwa die Hinweise finden, denen sie damals nicht nachgegangen sind?

Es dürften also weder die federführenden Experten noch die beteiligten Kirchenmitarbeiter ein Interesse an einer wirklich kritischen Aufarbeitung der Akten haben. Beide beauftragten Experten sind bereits durch wissenschaftlich äußerst zweifelhafte Statements zugunsten der katholischen Kirche aufgefallen. Am Ende der (offenbar) dreijährigen Untersuchung dürfte wohl ein ähnlich wertloses Ergebnis stehen wie bei einer ganz ähnlichen Untersuchung im Auftrag der US-amerikanischen Bischofskonferenz, die im Mai veröffentlicht wurde.

Dafür spricht auch die erste Erklärung der Bischofskonferenz:

„Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden verlässliche Informationen zu den Fällen des Missbrauchs, zu Vorgehensweise und Motiven der Täter und den Opfererfahrungen angestrebt“, teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mit. Die Untersuchungen sollten vor allem zu einer wirksameren Vorbeugung vor sexuellem Missbrauch beitragen, hieß es.

Mit der Frage, ob Missbräuche vertuscht oder die Leitlinien ignoriert wurden, sollen sich die pensionierten Staatsanwälte und Richter offenbar gar nicht befassen.


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