Bischof Overbeck bezeichnet Homosexualität als „Überzeugung“

16. Mai 2012

„Nun, wenn das so ist, soll Overbeck diese Aufforderung doch einmal an die eigenen Reihen richten.“ (Steven Milverton)

Ich hatte ja beim hpd schon mal darauf hingewiesen, dass es ein Unding ist, dass die Bundeswehr ausgerechnet katholische Geistliche mit dem berufsethischen Unterricht für die Soldaten betraut, da diese von Amts wegen Positionen vertreten müssen, die den offiziellen Bundeswehr-Richtlinien zum Umgang mit Homosexualität zuwider laufen. Das gilt insbesondere auch für Militärbischof Franz-Josef Overbeck, der in der Vergangenheit durch entsprechende Äußerungen zur Homosexualität negativ aufgefallen ist. (Obwohl diese „lediglich“ die kirchliche Lehrmeinung wiedergeben.)

Nun, Overbeck wollte sein Image wohl etwas aufpolieren. Die Rheinische Post berichtete jetzt (offenbar als einziges Medium):

Der katholische Militärbischof Franz-Josef Overbeck hat sich bei der 54. Soldaten-Wallfahrt in Lourdes zur Homosexualität von Soldaten geäußert. Angesprochen darauf, ob sich schwule Soldaten outen sollten, sagte er, dass „man möglichst klar zu seinen Überzeugungen stehen sollte“.

Allerdings schränkte der 47-Jährige ein, dass „man aufpassen muss, dass man auf diese Weise nicht in die Fallen vieler öffentlicher Meinungen gerät“. Das gelte aber nicht nur für „diese Form der Lebensführung, sondern für viele andere auch“.

Homosexualität soll Overbeck zufolge eine „Überzeugung“ sein? Etwa so wie Heterosexualität?

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Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner

10. August 2011

Seit über 10 Jahren gibt es bei der Bundeswehr die "Führungshilfe 'Umgang mit Sexualität'"

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.

Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.

Mein kompletter Artikel beim hpd.


Danke, IBKA!

14. April 2010

Noch einmal zur Anne-Will-Sendung: In ihr hatte Ruhrbischof Overbeck Homosexualität als Sünde und der Natur widersprechend bezeichnet – in Gegenwart der beiden bekennenden Homosexuellen Anne Will und Rosa von Praunheim.

Für diese Äußerung erhielt Bischof Overbeck Kritik quer durch das parteipolitische Spektrum.

Hierzu merkte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann an: „Bischof Overbeck ist für seine herabsetzenden Äußerungen über Lesben und Schwule von Politikern zu Recht kritisiert worden. Diese Kritiker weigern sich aber zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bischof lediglich die Grundsätze der katholischen Kirche dargelegt hat.“ Die Katholische Kirche werte gelebte Homosexualität in ihren Grundsatzdokumenten eindeutig als Sünde und könne sich dabei auf die Bibel berufen. Sinnvoller als eine folgenlose öffentliche Empörung über einzelne Kirchenvertreter seien konkrete Schritte zur Trennung von Staat und Kirche, erklärte Hartmann gemäß dem hpd.

Katechismus: Homosexualität „objektiv ungeordnet“

Anmerkung: Die folgenden Zitate stammen aus der aktuellen deutschen Übersetzung (2003) des lateinischen Katechismus von 1997. In der vorherigen Fassung fehlte die Aussage, Homosexualität sei „objektiv ungeordnet“. Leider findet sich auf der Vatikan-Website noch die ältere deutsche Übersetzung (1997), die die Änderungen der maßgeblichen lateinischen Ausgabe (ebenfalls 1997) noch nicht enthält.

In der Tat muss man angesichts einiger Äußerungen vermuten, dass die betreffenden Politikerinnen und Politiker sich gar nicht darüber im Klaren sind, dass die Katholische Kirche homosexuelle Neigungen als „objektiv ungeordnet“ beurteilt (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2358). Homosexuelle Handlungen „verstoßen gegen das natürliche Gesetz“, sind „in sich nicht in Ordnung“ und „auf keinen Fall zu billigen“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2357). „Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2359)

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Benedikts Schweigen – Sind wir noch Papst? (Anne Will)

14. April 2010

Die Anne-Will-Sendung vom 11.04.2010 ist jetzt hier online verfügbar. Besprechungen bei der WELT und der Süddeutschen.

Die Gäste waren: Matthias Matussek (Journalist), Sophia Kuby („Katholikenaktivistin“, Generation Benedikt), Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck, Hans-Ulrich Jörges (Journalist), Rosa von Praunheim (Filmemacher, Schwulenaktivist), und als Betroffener Alexander Probst, der nach eigener Aussage bei den Regensburger Domspatzen missbraucht wurde.

Leider waren die kritischen Gäste (Jörges und von Praunheim) ziemlich schwach: Jörges zeigte sich mehrfach schlecht informiert und von Praunheim arbeitete mit unbewiesenen Behauptungen. Hier hätte man besser argumentieren können (s.u.).

Erstaunt war ich, mit welcher Unverfrorenheit Bischof Overbeck auftrat. Zum „Beweis“, dass die Kirche alles in ihrer Macht stehende täte um aufzuklären und Missbrauchsfälle zu verhindern, verwies er immer wieder auf die bischöflichen Leitlinien von 2002. Overbeck war das perfekte Beispiel dafür, wie die katholische Kirche so tut, als ließe sich das Missbrauchsproblem mit Worten lösen. Die Richtlinien werden ja in der April-Ausgabe der Zeitschrift von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) als mangelhaft und Hinhaltetaktik bezeichnet (ich berichtete). Ein Hinweis darauf hätte sich angeboten, leider waren die papstkritischen Gäste schlecht vorbereitet.

Das Gleiche mit der Behauptung der Papst-Unterstützer, Benedikt hätte sich klar zu den Missbrauchsfällen geäußert. Weiß von Praunheim nicht, in welchem Ton sich Ratzinger zu Homosexualität geäußert hat?

Matussek sah sich wie immer als Katholik, er ist aber in Wirklichkeit gar keiner, da er die Lehre der Katholischen Kirche offenbar nicht in allen Dingen teilt. Während Bischof Overbeck es auf den Punkt brachte, dass Homosexualität (er meinte vermutlich: ausgelebte Homosexualität) von der katholischen Kirche als Sünde angesehen wird, meinte Matussek, er glaube nicht, „dass der liebe Gott etwas gegen Homosexuelle hat“. Im SPIEGEL hatte Matussek vor kurzem noch geschrieben, Benedikt habe ihn „in seinen Enzykliken überzeugt“ – bei diesem Thema offenbar aber nicht.


Ketzerpodcast: Neue Ausschnitte bei YouTube

30. März 2010

Es sind jetzt wieder Ausschnitte der neuesten Folge auf dem YouTube-Kanal des Ketzerpodcasts, und zwar zu folgenden Themen:

  • Vertuschung und Meldepflicht (1:28)
    Bischof Ackermann gesteht ein, dass vertuscht worden ist. Die bayerischen Bischöfe fordern eine Meldepflicht bei sexuellem Missbrauch.
  • Falsche Tatsachenbehauptungen (1:45)
    Wer stellt falsche Tatsachenbehauptungen auf – die Bundesjustizministerin oder die katholische Kirche?
  • Leid-Linien 1: Gewerkschaft der Polizei kritisiert die Leitlinien der Kirche (9:45)
    Leid-Linien 2 – Die Kirche spielt auf Zeit (2:37)
    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert das Vorgehen der katholischen Kirche bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch. In ihrer Mitgliederzeitschrift findet sich im April ein vierseitiger Artikel mit dem Titel „Die Leid-Linien der katholischen Kirche“, in dem der Verfasser, Peter Jamin, der Kirche vorwarf, die Strafverfolgungsbehörden zu behindern und auf Zeit zu spielen.
  • Zollitsch unter Beschuss 1 (9:44)
    Report Mainz und die Badische Zeitung berichtete, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, habe in den 90er Jahren als Personalreferent des Bistums Freiburg einen der Pädophilie verdächtigten Priester in den Ruhestand versetzt, ohne die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten. Das Bistum reagierte mit einem Dementi, das exakt den gleichen Sachverhalt wiedergab. Außerdem wurde – offenbar wurde kurzfristig eine Arbeitsgruppe zur Untersuchung von Fällen von sexuellem Missbrauch – auch die Vergangenheit betreffend – eingesetzt
  • Zollitsch unter Beschuss 2: Der Knackpunkt (1:19)
    Matthias erläutert, weshalb Zollitschs damaliges Verhalten Fragen aufwirft.
  • Keine Kontrollinstanz (1:47)
    Die katholische Kirche verfügt zwar über Leitlinien zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch – die Einhaltung dieser Regeln wird allerdings nicht kontrolliert.
    Trotzdem gut, dass Gott nicht strafend eingreift.
  • Hirtenbrief: belangloses Geschwätz (3:18)
    Der Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. zum Missbrauchsskandal in Irland.
    Peinlich und schwer zu ertragen.
  • Hirtenbrief: Bezug zur deutschen Kirche (2:15)
    Angeblich soll der Hirtenbrief von Papst Benedikt XVI. zum Missbrauchsskandal in Irland ja auch für Deutschland gelten.
    Ausgerechnet da, wo der Papst zur Überprüfung der kirchlichen Richtlinien aufruft, wendet er sich allerdings ausdrücklich an die Kirche in Irland.
  • Hirtenbrief: Deutliche Worte? (2:12)
    Es war zu hören, der Papst habe in seinem Hirtenbrief zum Missbrauchsskandal in Irland „deutliche Worte“ gebraucht.
    Matthias zeigt anhand Ratzingers Äußerungen zu Homosexualität, wie es klingt, wenn der Papst wirklich deutliche Worte findet.
  • Atheisten ohne moralische Maßstäbe? (0:30)
    Nach Monaten erklärte das Oberhaupt der Katholiken den Gläubigen in seinem Hirtenbrief, dass sexueller Missbrauch eindeutig als Verbrechen zu verurteilen ist.
    Da wären die Podcast-Ketzer nie drauf gekommen.
  • Kirchenaustritte und schwindendes Vertrauen in die Kirche (4:09)
    In Österreich haben die Kirchenaustritte in Folge des Missbrauchsskandals deutlich zugenommen. Wie ist die Entwicklung in Deutschland einzuschätzen?
    Einer Umfrage zufolge sollen nur 10% der Bevölkerung meinen, die Kirche täte genug zur Aufklärung der sexuellen Missbrauchsfälle. Wenn das so bleibt – wer soll dann noch seine Kinder in katholische Einrichtungen schicken?
  • Kindergärtnerinnen werden entlassen, Priester versetzt (1:51)
    Die katholische Kirche hat eigentümliche Maßstäbe: Einer Kindergärtnerin, die unehelich mit ihrem Partner zusammenlebt, droht die Kündigung, während pädosexuelle Priester lediglich versetzt werden.
  • Sammelklagen wegen sexuellen Missbrauchs gegen die Kirche (3:19)
    In Österreich und den USA sollen Sammelklagen gegen einzelne Bischöfe bzw. die katholische Kirche wegen Vertuschung von sexuellen Missbrauchsfällen vorbereitet werden.
  • SPIEGEL-Statistik: Die Liste des Schreckens (2:02)
    DER SPIEGEL veröffentlichte eine „Liste des Schreckens“ – eine Auflistung von Missbrauchsfällen in Deutschland.
    Der offene Brief eines Opfers zeigt, wie diese Statistik von der Kirchenseite geschönt wird.

Hirtenbrief: Deutliche Worte?

22. März 2010

„In seinem am 20. März veröffentlichten Hirtenbrief an die Katholiken in Irland hat Papst Benedikt XVI. sexuellen Missbrauch eindeutig als Verbrechen verurteilt und dazu aufgefordert, Vergehen und Fehler offen einzugestehen.“

Das betonte der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für sexuellen Missbrauch Minderjähriger, der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann.

Der Papst wiederholt, was selbstverständlich oder nicht mehr abzustreiten ist

Der (obige) erste Satz von Ackermanns Pressemitteilung sagt eigentlich alles. Der Hirtenbrief der Papstes trieft nur so von Selbstverständlichkeiten. Ich kann mich einem irischen Opfer nur anschließen, das enttäuscht sagte, um zu wissen, dass sexueller Missbrauch ein Verbrechen ist, brauchte es keinen Hirtenbrief. Ansonsten gibt die katholische Kirche, wie immer, nur das zu, was sowieso nicht mehr zu leugnen ist. Und zwar mit Verspätung.

Kordula Doerfler schreibt in der Frankfurter Rundschau:

Nicht weniger hart geht der Papst mit den Bischöfen ins Gericht, die die Fälle teilweise jahrzehnteland vertuscht haben. „Es kann nicht geleugnet werden, dass einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Missbrauch von Kindern versagt haben.“ Einzelne hätten „schwere Fehlurteile“ getroffen und damit ihre Glaubwürdigkeit untergraben.

Sehr richtig erkannt, Papst Benedikt: Das kann nicht (mehr) geleugnet werden. Das ist aber nicht „hart ins Gericht gehen“ – das ist bloßes Wiederholen dessen, was die irische Öffentlichkeit schon seit fast vier Monaten schriftlich hat, nämlich durch den Murphy-Bericht:

[Wikipedia:] Der 720-seitige Bericht wurde von der irischen Regierung in Auftrag gegeben, um die Art und Weise zu untersuchen, mit der die Kirche mit Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Priester in den Jahren 1975 bis 2004 umging.

Das Ergebnis ist, dass die Erzdiözese Dublin im Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern, zumindest bis Mitte der 1990er Jahre, die Geheimhaltung, die Vermeidung von Skandalen, den Schutz des guten Rufes der Kirche, und den Schutz ihres Vermögens vor den Schutz der Kinder, sowie vor die Aufklärung der Verbrechen gestellt habe. Alle anderen Aspekte, einschließlich des Wohles der Kinder und der Gerechtigkeit für die Opfer, seien diesen Prioritäten untergeordnet worden. Das Erzbistum verfuhr nach seinen eigenen Regeln und habe alles getan, um eine Aufklärung durch die Justiz zu vermeiden. Der Bericht stellt fest, dass es „keinen Zweifel daran gibt, dass sexueller Missbrauch von Kindern in den Jahren 1975 bis 2004 vertuscht wurde“, und stellt dar, wie die Beschwerden der Eltern und ihrer Kinder ignoriert wurden, wodurch andere Familien in Gefahr gebracht wurden, und dass der Prälat John Charles McQuaid die Skandale unterdrückte. Die Kirche flüchtete sich in kirchliches Recht, um die Täter auf Kosten der unschuldigen Kinder zu schützen. Die überwiegende Mehrheit der nicht betroffenen Priester habe die Augen vor den Taten verschlossen. [Hervorhebung von mir.]

Wenn der Papst nun feststellt, „Es kann nicht geleugnet werden, dass einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Missbrauch von Kindern versagt haben“, dann ist „versagen“ geradezu beschönigend für den Umstand, dass das Erzbistum „alles getan [hat], um eine Aufklärung durch die Justiz zu vermeiden.“

Überprüfung der Kinderschutzvorschriften ausdrücklich nur in Irland

Obwohl sich der Papstbrief nur auf die Situation in Irland bezieht, werden die deutschen Bischöfe nicht müde zu betonen, der Brief habe „Geltung für die ganze Kirche und ist eindeutig eine Botschaft auch an uns in Deutschland“, so z.B. der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch.

Es erscheint daher umso befremdlicher, dass ausgerechnet der Absatz, in dem der Papst eine kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der kirchlichen Normen zum Schutz von Kindern fordert, ausdrücklich nur auf die irische Kirche bezogen ist:

Es ist zwingend erforderlich, dass die Normen der Kirche in Irland zum Schutz von Kindern kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden und dass sie vollständig und unabhängig in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht angewandt werden. [Hervorhebung von mir.]

Und das, obwohl selbst die Deutsche Bischofskonferenz bereits eine Überprüfung ihrer Leitlinien angekündigt hat – und die sollen ja den deutschen Bischöfen zufolge international schon vorbildlich sein.

„Hart“ und „schonungslos“ ist der Papst, wenn es um Homosexualität geht

Es ist mir unbegreiflich, wie nicht nur die Jubelpriester und -bischöfe, sondern auch weite Teile der Medien in dem Papstbrief „deutliche Worte“ zu finden meinen, „schonungslose Analyse“ (Erzbischof Zollitsch), Reinhold Michels schreibt in der Rheinischen Post gar von „Benedikts Strafpredigt“, zu der der Papst „mit einer bisher nicht gekannten Härte und Klarheit seine Stimme“ erhob, und in der er „sündhafte, kriminelle, bestürzende“ Taten „geißelt“.

Wer wissen will, wie es klingt, wenn der derzeitige Papst Härte und Schonungslosigkeit an den Tag legt, der braucht nur zu lesen, was Josef Ratzinger (damals noch nicht Papst) 2003 zu Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu sagen hatte. Der SPIEGEL schrieb damals:

Mit Zustimmung des Papstes wütet Ratzinger in einer 15seitigen Philippika gegen Homosexualität im Allgemeinen („Anomalie“, „gegen das natürliche Sittengesetz“) und die Schwulen-Ehe im Besonderen. Homo-Lebensgemeinschaften, so der nach dem Papst mächtigste Kirchenfürst, seien „böse“ und „schwere Verirrungen“. […]

Doch zum Politikum wird Ratzingers Schrift nicht durch den kaum verhüllten Schwulenhass, sondern wegen der gar nicht verhüllten Order an Politiker: Jeder kirchentreue „Parlamentarier hat die sittliche Pflicht“, gegen Gesetze anzukämpfen, die homosexuelle Paare mit heterosexuellen gleichstellen. Ein Katholik, der solchen Gesetzen zustimme, helfe bei der „Legalisierung des Bösen“. [Hervorhebungen von mir.]

Die Original-Formulierung, die sich ausdrücklich an Politiker richtet, lautet:

Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.

Der SPIEGEL bringt in dem Artikel auch einige „harte“ und „deutliche“ Zitate aus Ratzingers Erklärung, z.B. dieses, welches im derzeitigen Zusammenhang besonders bezeichnend ist:

„Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun.“

„Klare Weisungen“ gibt es für katholische Politiker

Ratzingers Erklärung zur Homosexualität enthält auch weitaus präzisere Instruktionen als sein Hirtenbrief, es gibt sogar einen eigenen Abschnitt mit dem Titel „IV. Verhaltensweisen der katholischen Politiker in Bezug auf Gesetzgebungen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften“. Darin heißt es z.B.:

Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.

Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben.

Es folgen detaillierte Hinweise, wie sich die katholischen Politiker bei unterschiedlich restriktiven Gesetzentwürfen zu verhalten haben.

Vor etwas über einem Jahr, nämlich Weihnachten 2008, legte Ratzinger als Papst noch mal nach:

Bei seinem Jahresrückblick 2008 vor der Kurie hat Benedikt XVI. gleichgeschlechtliche Beziehungen mit der Zerstörung der Umwelt verglichen, forderte eine „Ökologie des Menschen“ und bezeichnete Homosexualität als „Zerstörung von Gottes Werk“. [Nach WELT ONLINE.]

Man sieht: Der Papst kann durchaus deutliche Worte finden, wenn er denn will. In Bezug auf dem Missbrauchsskandal wollte er aber offenbar nicht.


Erzbistum Washington wünscht Ausnahmeerlaubnis für “Diskriminierung aus tiefstem Herzen”

13. November 2009

Radio Vatikan meldet: „USA: Obdachlose oder Homoehe“. Die Nachricht: „Das Erzbistum Washington hat angedroht, sein Obdachlosenprogramm einzustellen.“ (Dies sind die Worte von Radio Vatikan.)

Hintergrund: Ein geplantes Gesetz zur Gleichstellung und Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare. Zwar soll es Ausnahmen geben, die verhindern, dass Kirchen gegen ihren Willen gleichgeschlechtliche Trauungen vornehmen oder Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellen müssen. Aber arbeitsrechtlich müssten sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, die gleichen Leistungen zukommen lassen wie „hetero“ Eheleuten auch. Auch dürften kirchliche Einrichtungen bei der Adoptionsvermittlung gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminieren. Tun sie es doch, dürfte die Stadt nicht mehr mit ihnen  zusammenarbeiten und könnte ihnen die Zulassung für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Adoptionsvermittlung und soziale Dienste) verweigern.

Die Erzdiözese wünscht sich offenbar Ausnahmeregelungen für „ernsthafte“ oder „tief verwurzelte“ kommende religiöse Auffassungen.

Man fragt sich: Vor welcher Diskriminierung soll ein Gesetz denn schützen, wenn nicht vor solcher, die ernst gemeint und tief verwurzelt ist?

Mehr dazu hier und hier (auf Englisch).


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