Gescheiterte Missbrauchsstudie: Vorwürfe gegen Prof. Pfeiffer an den Haaren herbeigezogen

11. Januar 2013

Ein Blick auf das Forschungskonzept zeigt, dass die Vorwürfe von Prof. Laubenthal an den Haaren herbeigezogen sind.

Leser meines Blogs wissen, dass ich nach der Ankündigung der Missbrauchsstudie selbst Vorwürfe gegen Prof. Pfeiffer erhoben habe – natürlich, weil er ziemlich haltlose Statement zugunsten der Kirche abgab.

Ich hatte mich gerade gefragt, wer wohl jetzt die Missbrauchsstudie durchführen soll, da meldete sich der Würzburger Kriminologe Prof. Klaus Laubenthal öffentlich zu Wort. Laubenthal ist auch Missbrauchsbeauftragter des Bistum Würzburg und sei nach dem ersten Expose von Prof. Pfeiffer um Stellungnahme dazu gebeten worden.

Jetzt soll er der Pfeiffer-Studie methodische Mängel attestiert haben:

So sei die Frage des Opferschutzes nicht zufriedenstellend gelöst worden, sagte Laubenthal am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dabei bemängelte er das Vorhaben von Pfeiffers Institut, die allein aus Akten hervorgehenden Missbrauchsopfer anzuschreiben. Damit wären sie ungefragt erneut mit den zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Ereignissen konfrontiert worden.

ich weiß nicht, ob Laubenthal auch den Forschungsvertrag gelesen hat, den Pfeiffer und der verband der Diözesen Deutschlands 2011 unterzeichnet haben. In dem Forschungskonzept, das Bestandteil des Vertrages ist, heißt es jedenfalls (Punkt 2.6.1):

Die Fragebogenerhebung muss methodisch so realisiert werden, dass weder die datenschutzrechtlichen noch die sonstigen Interessen des Opfers verletzt werden. Wir sehen hier folgenden Weg als geeignetes Verfahren an: Die kirchliche Institution, bei der sich das Opfer ursprünglich gemeldet hat, bitten wir darum, schriftlich bei ihm anzufragen, ob es mit der Zusendung des Fragebogens einverstanden wäre oder ob es selber Kontakt zum KFN aufnehmen möchte. Hiergegen ließe sich zwar einwenden, Familienmitglieder könnten unbefugt das Schreiben der Kirche öffnen und dadurch zum ersten Mal von dem Missbrauch Kenntnis erhalten. Dies erscheint uns allerdings nur in extremen Ausnahmefällen als realistische Gefahr. Ein Opfer, das den Mut gehabt hat, sich an die Kirche zu wenden, wird dies in aller Regel mit den Familienmitgliedern besprochen haben, mit denen es zusammenlebt. Im Übrigen werden die kirchlichen Stellen selber diesen Weg der brieflichen Kommunikation mit Missbrauchsopfern gehen müssen, wenn sie beispielsweise Fragen der Schadenswiedergutmachung klären möchten. 

Bei Pfeiffers Institut KFN war man sich also der Sensibilität des Themas durchaus bewusst, dort wurden ja auch vorher schon Missbrauchsopfer interviewt. Wenn man so eine Studie durchführen will, dann müssen die Opfer natürlich irgendwie kontaktiert werden. Von daher erscheint die Argumentation am Ende des obigen Zitats plausibel. Zuvor wird noch erläutert, dass die Opfer nicht sofort mit dem Fragebogen konfrontiert werden, sondern zunächst nur gefragt werden, ob sie mit der Zusendung eines Fragebogens einverstanden wären, oder – offenbar für Fälle, in denen sich die Opfer nicht mehr an die Kirche wenden wollen – ob sie selbst Kontakt zum KFN aufnehmen wollen.

Ich kann mir vorstellen, dass man einen Forscherkollegen öffentlich kritisiert, wenn er groben Unsinn macht – Pfeiffer hätte dies m.E. auch bei anderer Gelegenheit verdient gehabt. Aber sich hier zu mokieren – noch dazu, nachdem sowieso schon klar ist, dass Pfeiffer die Studie gar nicht durchführen wird – ist nicht anders zu erklären, als dass der Kirche hier „Munition“ gegen Prof. Pfeiffer geliefert werden soll.

Noch absurder ist Laubenthals zweiter Vorwurf:

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Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!

10. Januar 2013

Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:

Can. 489 – § 2:

Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.

Dies ist zweifellos die Vorschrift, auf die sich Prof. Pfeiffer bezieht:

Am schwersten wiegt aber Pfeiffers Vorwurf, dass nach seinen Informationen Akten vernichtet worden sein sollen. Es gebe eine Vorschrift, wonach zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu beseitigen seien. Eine entsprechende Anfrage an die Kirche vom Oktober sei vom VDD nie beantwortet worden. Dadurch aber könne sein Institut den Auftrag nicht erfüllen, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu erforschen.

Dazu der Geschäftsführer des VDD, desVerbands der Diözesen Deutschlands, Dr. Hans Langendörfer:

„Für eine Vernichtung von Täterakten habe ich keinerlei Anhaltspunkte“.

Und der Sprecher des Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:

„Abweichend vom staatlichen Recht sieht das Kirchenrecht jedoch vor, dass bei Sittlichkeitsfragen – in den Fällen, die strafrechtlich anhängig waren – ein Tatbestandsbericht und der Wortlaut des Endurteils auf Dauer aufbewahrt werden.“ Es ließen sich insofern keine Straftaten vertuschen. „Es ist falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Aktenvernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde.“

Das ist wieder eine typisches, irreführendes Statement eines Kirchensprechers: Natürlich gibt es eine vom kirchlichen Recht geforderte Aktenvernichtung – Herr Kopp fügt bloß noch schnell eine scheinbare Ergänzung an („die das Forschungsprojekt behindern würde“). Die meisten Leute dürften Kopp allerdings so verstehen, als gäbe es überhaupt keine Vorschrift zur Aktenvernichtung. Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie die Vernichtung sämtlicher Akten bis auf den Wortlaut des Urteils und einen kurzen Tatbestandsbericht die Forschung nicht behindern soll.

UPDATE: In dem Forschungskonzept vom 13.7.2011, das Bestandteil des Forschungsvertrages ist, heißt es:

In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers, Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer).

Und das soll nicht behindert werden, wenn die besagten Akten bis auf einen kurzen Tatbestandsbericht und den Urteilstext vernichtet werden?

Und Kopps folgende Behauptung dürfte bereits als Unwahrheit zu bezeichnen sein (Video ab 2:15):

Frage: „Was ist mit den Vorwürfen, dass zum Teil Akten vernichtet oder verweigert wurden?“

[Schnitt im Video]

Kopp: „Ich verwehre mich gegen diese Äußerung von Herrn Pfeiffer, sie ist sachlich falsch! Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten. Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung. Das kirchliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei strafrechtlich relevanten Delikten, gerade im sittlichen Bereich, Akten nicht gänzlich vernichtet werden müssen, sondern, wenn sie strafrechtlich verfolgt wurden, entsprechende Protokolle aufbewahrt werden müssen; wir sind also noch deutlicher als das Zivilstrafrecht.

Herr Kopp täuscht hier, ohne („technisch“) zu lügen: „Akten müssen nicht gänzlich vernichtet werden“ klingt, als könnte auch alles aufgehoben werden. Das Gegenteil ist aber der Fall: Tatsächlich muss alles vernichtet werden, bis auf den kurzen Tatbestand und den Urteilstext. „Protokolle“ ist dafür schon eine äußerst großzügige Bezeichnung.

Noch einmal:

Kirchenrecht: Einschlägige Akten sind nach dem Tod des Angeklagten zu vernichten – bis auf den Vermerk und den Wortlaut des Urteils.

Kopp: „Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung.“

Auch Kopps „Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten“ ist völlig nichtssagend, reine Show: Es ist ja noch nicht einmal deutlich, von wem der „Kontakt“ ausging. Und auch Korrespondenz heißt nicht automatisch, dass eine gestellte Frage beantwortet wurde.

Es kann – und sollte! – sich hier jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wer hier irreführende Behauptungen in die Welt setzt.


Bistum Hildesheim: Bischof und Missbrauchsbeauftragter sagten die Unwahrheit

15. Januar 2012
Ausführungsbestimmungen zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Dienst des Bistums Hildesheim

Rhetorische Frage: Kann man dies unterschreiben, ohne zu merken, dass die Ausführungen erst mit ihrer Veröffentlichung (am 17. Februar) in Kraft treten würden? - Kann man diesen Text erarbeiten, ohne dies zu wissen?

Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben. oder auch “die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten.”

Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Von ‚Unwahrheit’ spricht man, wenn die Aussage tatsächlich auch nicht korrekt ist, der sich Äußernde das aber nicht weiß und es nur fälschlich angenommen hat.

Quelle: Wikipedia.de

Im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 haben anscheinend sowohl der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle als auch der Missbrauchsbeauftragte und Personaldezernent des Bistums, Heinz-Günter Bongartz (zwischenzeitlich zum Weihbischof ernannt) die Öffentlichkeit belogen – vermutlich, um ihre eigene Untätigkeit zu vertuschen.

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Experten mit Scheuklappen (1): Prof. Christian Pfeiffer

22. Juli 2011

Prof. Christian Pfeiffer, der von den deutschen Bischöfen mit einer Untersuchung beauftragt wurde, u.a. Einflussfaktoren zum sexuellen Missbrauch zu erfassen, zeigt sich geradezu sträflich blind für offensichtliche Zusammenhänge, die er selbst erläutert.

Die deutschen Bischöfe haben Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der deutschen Diözesen in Auftrag gegeben – „ehrliche Aufklärung, frei von falscher Rücksichtnahme” durch „unabhängige Experten“.

Ich hatte ja neulich schon darauf hingewiesen, dass die drei federführenden Experten – Prof. Norbert Leygraf, Prof. Christian Pfeiffer und Prof. Hans-Ludwig Kröber – in der Vergangenheit mit Statements an die Öffentlichkeit getreten sind, die den Eindruck erwecken, dass diese Herren zugunsten der Kirche auch mal die intellektuelle Redlichkeit hintanstellen.

Anlässlich des jetzt bekannt gewordenen Falls des Pfarrers Andreas L. aus Salzgitter, der in den letzten Jahren mindestens drei Jugendliche missbraucht hat, hat Prof. Pfeiffer jetzt noch einmal nachgelegt und unter Beweis gestellt, dass er zugunsten der katholischen Kirche durchaus auch das Gegenteil des Offensichtlichen insinuiert. Pfeiffers 90 Sekunden-Auftritt im NDR vom 18. Juli 2011 muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Vor dem großen Finale allerdings ein paar Anmerkungen am Rande:

Pfeiffer hatte zugunsten der Kirche ja letztes Jahr schon darauf hingewiesen, dass nur 0,1 Prozent der seit 1995 des Missbrauchs Beschuldigten Priester seien. In dem besagten NDR-Interview liefert ihm die Moderatorin nicht nur eine Steilvorlage, um diesen Sachverhalt noch einmal zu wiederholen – sie weist auch gleich noch einmal selbst darauf hin, dass der Großteil der Beschuldigten keine Priester seien:

Moderatorin: Nun hört man ja viel von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche – wie häufig sind diese Fälle eigentlich, auf den gesamten Missbrauch sozusagen gesehen?

Prof. Christian Pfeiffer: In den letzten 15 Jahren ganze 0,1 Prozent aller bekannt gewordenen Fälle sind Priestern zuzurechnen. Es mag sein, dass die seltener angezeigt werden, von daher machen wir ja diese Riesenforschung – um rauszufinden, wie es im Dunkelfeld der nicht angezeigten Fälle aussieht. Aber trotzdem: Es würde mich überraschen, wenn der Anteil der Priester über 1 Prozent läge.

Moderatorin: Das heißt also 99 Prozent werden tatsächlich woanders begangen?

Prof. Christian Pfeiffer: Richtig. Aber die Bevölkerung glaubt, jeder dritte Fall ist ein Priester – weil es uns so entsetzt, und weil dann intensiv berichtet wird. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, die Kirche würde einen ganz großen Anteil des Missbrauchs zu verantworten haben – was sicherlich nicht stimmt.

Wieder blendet Prof. Pfeiffer den Umstand aus, dass der Anteil der Priester an der in Frage kommenden Bevölkerungsgruppe unter 0,1 Prozent liegen dürfte und Priester somit im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional stark in der Statistik vertreten sind. Ich hatte ja letztes Jahr einen Priesteranteil von 0,066 Prozent geschätzt, was bedeutet, dass Priester 1,5 mal häufiger verdächtigt werden, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Bei einem Anteil von 1 Prozent an den Tätern, wie Pfeiffer ihn als Obergrenze nennt, wären sie sogar 15 mal häufiger übergriffig, als es ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen würde.

Das besondere öffentliche Interesse an den Priestern ist also durchaus berechtigt. Für besorgte Eltern kommt noch hinzu, dass die Frage, ob man sein Kind einem Geistlichen oder einer kirchlichen Einrichtung anvertraut, selbst entschieden werden kann und deshalb von größerem Interesse ist als der Großteil der Missbräuche, die in der Familie vorkommen und denen deshalb nicht so einfach vorgebeugt werden kann wie einem Missbrauch durch Geistliche.

Im Einklang mit den übrigen Kirchen-Fürsprechern ignoriert Prof. Pfeiffer auch, dass die öffentliche Empörung über die Missbräuche gerade in kirchlichen Einrichtungen wohl weniger die Missbräuche selbst betrifft als vielmehr den Umstand, dass die katholische Kirche damit jahrzehntelang und weltweit äußerst nachlässig umgegangen ist – gelinde gesagt.

Pfeiffer sagt aber auch etwas (für deutsche Verhältnisse) Neues:

Moderatorin: Gibt es eigentlich Strukturen in der katholischen Kirche, die diese Fälle forcieren – also die das begünstigen?

Prof. Christian Pfeiffer: Möglicherweise hat früher Zölibat eine gewichtige Rolle gespielt, aber in den USA haben wir einen Rückgang auf ein Viertel des früheren Umfangs, obwohl Zölibat unverändert weiter gegolten hat, weil in der Gesellschaft Liberalität im Umgang mit Sexualität immer ausgeprägter ist, und dann muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.

Pfeiffer zufolge ist also der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen deshalb massiv zurückgegangen, weil es den Priestern durch die zunehmende Liberalisierung heute möglich sei, mit Erwachsenen Sex zu haben. (Soll wohl heißen: Es stört sich heute keiner mehr daran, wenn ein Priester eine Geliebte oder einen Geliebten hat – sofern er das nicht an die große Glocke hängt.) Anders ausgedrückt: Der Zölibat ist kein Problem, wenn man ihn nicht ernst nimmt. Daraus kann man aber nur den Schluss ziehen, dass der Zölibat eben doch massiv zum Missbrauch von Kindern beigetragen hat. (In Pfeiffers Worten: „Möglicherweise früher“.) Glaubt Prof. Pfeiffer, dass sich heute kein Priester mehr „ersatzweise“ an Kindern vergreift? Ab wie vielen „ersatzweise“ missbrauchten Kindern würde Prof. Pfeiffer den Zölibat als problematisch sehen? 10? 100? 1000?

Pfeiffers Aussage ist schon allein deshalb infam, weil die sexuelle Liberalisierung wohl in erster Linie in westlichen Ländern stattgefunden haben dürfte. Ich nehme mal an, in osteuropäischen, asiatischen und afrikanischen Ländern dürfte die von Pfeiffer angesprochene Liberalität noch deutlich hinterherhinken, was Pfeiffers eigener Statistik zufolge mit einem erhöhten „ersatzweisen“ Kindesmissbrauch einhergehen dürfte – und zwar heute noch!

Für deutsche Eltern ist dies auch deshalb von Interesse, weil der Anteil ausländischer Priester in deutschen Diözesen bereits bis zu 15 Prozent beträgt. Da mindestens die Hälfte der deutschen Priester über 60 Jahre alt sein dürfte und die ausländischen Priester jünger, dürfte der Anteil der ausländischen Priester in der normalen Gemeindearbeit bis zu einem Drittel betragen. Davon kommt fast ein Drittel aus Indien, ein weiteres Viertel aus Polen, 10 Prozent aus Afrika. Ob die von Prof. Pfeiffer angeführte „Liberalität im Umgang mit Sexualität“ dort auch schon so weit fortgeschritten ist?

Derlei Spekulationen sind allerdings müßig, denn Prof. Pfeiffer hatte sich zuvor bereits selbst widerlegt. Unmittelbar vor dem obigen Austausch sagte er nämlich folgendes:

Moderatorin: Herr Pfeiffer, jetzt kommen ja noch aktuelle Fälle dazu. Ist jetzt dieser Fall typisch?

Prof. Christian Pfeiffer: Er ist insoweit nicht typisch, als die meisten Täter, die im letzten Jahr bekannt geworden sind, sich eher ersatzweise an den Kindern vergriffen haben, nicht unbedingt Pädophile sind. Nach allem, was wir bisher wissen. Und hier scheint es sich doch klar um jemanden zu handeln, der fixiert ist auf Kinder.

Mit anderen Worten: Prof. Pfeiffer zufolge waren die meisten Täter, die im letzten Jahr bekannt geworden sind, gar nicht auf Kinder fixiert, sondern haben sich ersatzweise an ihnen vergriffen. Das steht aber in direktem Gegensatz zu seinem Statement gleich darauf, wo er sagt:

„[Heute] muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.“

Aus dem von Prof. Pfeiffer angeführten Rückgang des Kindesmissbrauchs im Zuge der sexuellen Liberalisierung in den USA ergibt sich, dass der Zölibat tatsächlich ersatzweisen Missbrauch fördert, und dementsprechend in Ländern, die weniger liberal sind, nach wie vor zu Kindesmissbräuchen führen dürfte. Und Pfeiffer sagt selbst, dass die meisten Täter sich ersatzweise an Kindern vergriffen haben. Trotzdem antwortet er auf die Frage nach missbrauchsfördernden Strukturen in der katholischen Kirche:

Möglicherweise hat früher Zölibat eine gewichtige Rolle gespielt, aber […] weil in der Gesellschaft Liberalität im Umgang mit Sexualität immer ausgeprägter ist, […] muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.

Drei Fragen, drei Antworten:

  • Pädophilie ist „nicht typisch“ für Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche
  • Der Zölibat ist (zumindest heute) kein Grund mehr für Missbrauch
  • Der Anteil der Priester an der Gesamtzahl der Täter ist verschwindend gering

Das hätte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz auch nicht besser vermitteln können. Das Problem ist nur:

  • Punkt eins ist reine Wortklauberei: Welche Unterschied macht es, ob ein Kind von einem Pädophilen oder „nur ersatzweise“ missbraucht wird?
  • Punkt zwei dürfte schlicht und ergreifend falsch sein – Pfeiffers eigenen Informationen zufolge.
  • Punkt drei übersieht geflissentlich, dass Priester vermutlich überdurchschnittlich oft auffällig werden.

Das ist der „Experte“, der das Forschungsprojekt „Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ leiten soll. Unter anderem mit dem Ziel „die Bedeutung der Einflussfaktoren zu erfassen, die ihre Taten gefördert haben.“

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Hier das von mir transkribierte Interview:
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Interessenkonflikte bei Missbrauchs-Untersuchung

11. Juli 2011

Die deutschen Bischöfe haben angekündigt, sexuelle Missbräuche von „unabhängigen“ (SPIEGEL Online) Experten untersuchen zu lassen. Allerdings dürften die maßgeblich Beteiligten kein Interesse daran haben, dass irgendetwas Kritisches dabei herauskommt. Wundert das irgendwen?

Nachdem Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger letztes Jahr zu Beginn der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, am Abend des 22. Februars 2010, in den „Tagesthemen“ die Verantwortlichen in der katholischen Kirche für ihre mangelnde Zusammenarbeit mit den staatlichen Ermittlungsbehörden kritisiert hatte, präsentierten die deutschen Bischöfe Journalisten nur Stunden später (am 23. Februar) drei Experten, die bestätigen sollten, dass die 2002 von der Bischofskonferenz beschlossenen Leitlinien zum sexuellen Missbrauch „funktionierten“. Es waren dies der Kölner Psychiater und Theologe Dr. Manfred Lütz – der die Bischöfe zum Thema „sexueller Missbrauch“ berät und somit über seine eigene Arbeit urteilte –, „Deutschlands bester Psychiater“ (BILD) Prof. Norbert Leygraf von der Universität Essen-Duisburg, sowie Direktor Dietfried Scherer von der Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg.

Ob diese Veranstaltung kurzfristig als Reaktion auf die Kritik der Bundesjustizministerin anberaumt worden oder bereits längerfristig geplant war, entzieht sich meiner Kenntnis. In der Ankündigung der Frühjahrs-Vollversammlung, keine drei Wochen vorher – eine Woche nach dem Bekanntwerden der sexuellen Übergriffe am Berliner Canisius-Kolleg – rangierte das Thema „Sexueller Missbrauch“ jedenfalls noch unter „ferner liefen“.

Jedenfalls erklärte Prof. Leygraf am 23. Februar 2010 gemäß der Badischen Zeitung:

„Diese Leitlinien“, sagt Leygraf […], „müssen offenbar funktionieren, denn unter den bekannt gewordenen Fällen ist keiner als Rückfall aufgetreten.“

Mal abgesehen von dem eigenartigen Kriterium für das Funktionieren der Leitlinien – das Verhindern von Rückfällen ist ja wohl nicht deren Hauptaufgabe – stimmte Leygrafs Behauptung so jedenfalls schon damals nicht:

In dem sog. Riekofen-Fall (Bistum Regensburg) war der Pfarrer Peter K. 2008 wegen des Missbrauchs eines Ministranten zu drei Jahren Haft und psychiatrischer Unterbringung verurteilt worden, nachdem er bereits 2000 wegen ähnlicher Vorfälle zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Entgegen der Leitlinien war Peter K. weiter in der Arbeit mit Kindern eingesetzt, seine neue Gemeinde war nicht informiert worden.

Ebenfalls 2008 war ein Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer Peter Hullermann (Erzbistum München und Freising) eingeleitet worden, Erzbischof Marx ließ ein psychiatrisches Gutachten erstellen, Hullermann wurde in die Tourismusseelsorge nach Bad Tölz versetzt und ihm wurde untersagt, Kinder- Jugend- und Ministrantenarbeit auszuüben. (Später stellte sich allerdings heraus, dass Hullermann auch dort in Vertretung Jugendgottesdienste durchgeführt hat, Mitte März – nur drei Wochen nach Prof. Leygrafs obigem Statement – wurde er suspendiert.) Hullermann hatte nach gegen ihn erhobenen Vorwürfen bereits 1979 gestanden, Kinder missbraucht zu haben, unterzog sich daraufhin einer Therapie und wurde in die Erzdiözese München und Freising versetzt – unter Erzbischof Joseph Ratzinger, dem jetzigen Papst Benedikt XVI. Dort arbeitete er wenig später wieder mit Kindern.

Beide Rückfälle wurden 2008 bekannt, Prof. Leygraf müsste also von ihnen Kenntnis gehabt haben, zumal er seit 2003 für die katholische Kirche auffällige Pfarrer begutachtet. Zwar könnte Leygraf seine obige Aussage möglicherweise damit rechtfertigen, dass die jeweils ersten Fälle noch vor der Verabschiedung der bischöflichen Leitlinien im Herbst 2002 bekannt wurden – dann erwiese sich sein Kriterium „kein Täter wurde rückfällig“ allerdings als völlig unsinnig, denn wie realistisch ist es, dass ein Täter innerhalb von sieben Jahren (Verabschiedung der Leitlinien am 26.9.2002 bis zu Leygrafs Statement am 23.2.2010) auffliegt, ggf. seine Strafe verbüßt, rückfällig wird und dies bekannt wird?

Prof. Leygraf ist einer der Experten, die von den deutschen Bischöfen mit der „wissenschaftlichen Aufarbeitung“ des Missbrauchsskandals beauftragt wurden. Er wird wohl kaum zu dem Schluss kommen, dass die Leitlinien – entgegen seinem Statement vor einem Jahr – nicht funktioniert haben.

Der andere Experte ist Prof. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN). Pfeiffer, von dem im Internet auch mal eine – mittlerweile entfernte – Predigt zum Thema „Verbot von Killerspielen“ existierte, schrieb am 14. März 2010 in der Süddeutschen Zeitung –, die katholische Kirche habe „kein primär quantitatives, sondern vor allem ein qualitatives Problem“ und verwies darauf, dass nur 1 Promille der des sexuellen Missbrauchs Verdächtigten katholische Priester seien. Allerdings „vergaß“ Prof. Pfeiffer, diese Zahl in Bezug zum Priesteranteil an den potenziellen Tätern zu setzen: Wie ich hier gezeigt habe, dürfte der Anteil der Priester an den (vermutlich hauptsächlich als Täter infrage kommenden) Männern über 30 Jahre nur 0,66 Promille betragen – somit wären Priester ca. 40% öfter verdächtig als der Durchschnitt. Und Pfeiffers Verdächtigenzahlen (aus dem SPIEGEL Nr. 6 vom 8. Februar 2010) stammen noch aus der Zeit, bevor die Masse der Missbräuche 2010 bekannt wurde.

Erst vor kurzem machte Pfeiffer mal wieder von sich reden, als er mit der These an die Öffentlichkeit trat, katholische Jugendliche seien gewaltfreier. (Domradio meldete: Mehr Ministranten = weniger Gewalt.) Nun mag es zwar durchaus einen Zusammenhang zwischen Gewalttätigkeit und Kirchlichkeit oder Katholizismus geben. Der Grund dafür dürfte allerdings im Stadt-Land-Gefälle liegen: In Städten ist die Kriminalität höher als auf dem Land  und die Kirchlichkeit niedriger. Das heißt allerdings nicht, dass die Kirchlichkeit die Straftaten verhindert, sondern dürfte ganz einfach daran liegen, dass die Anonymität der Stadt sowohl Straftaten begünstigt als auch den Kirchenaustritt. Ein Zusammenhang ist nicht gleichbedeutend mit einem Wirkungszusammenhang: Korrelation ist nicht gleich Kausalität – diese statistische Binsenweisheit müsste Prof. Pfeiffer eigentlich bekannt sein.

Sowohl Pfeiffers „1 Promille“-Artikel als auch seine Behauptung, katholische Jugendliche seien weniger gewalttätig, erwecken den Eindruck von Gefälligkeiten für die katholische Kirche, und beide weisen methodische Mängel auf. Habe ich erwähnt, dass Prof. Pfeiffer der andere Experte ist, der die Missbräuche in den deutschen Bistümern „wissenschaftlich aufarbeiten“ soll?

Ein Team von Pfeiffers Institut, bestehend aus pensionierten Staatsanwälten und Richtern, soll alle Personalakten der katholischen Diözesen aus den letzten zehn Jahren – in neun Bistümern sogar zurück bis ins Jahr 1945 – auswerten, um mit den möglichen Opfern und Tätern Kontakt aufzunehmen. Dazu sollen in einem ersten Schritt Kirchenmitarbeiter die Akten „unter Aufsicht [des] KFN-Teams“ auf Hinweise zu sexuellen Übergriffen durchsuchen.

Man fragt sich natürlich, was da – ein Jahr nach dem Höhepunkt des Missbrauchsskandals – noch zu finden sein soll. Insbesondere, nachdem z.B. bekannt wurde, dass in der Erzdiözese München und Freising systematisch Akten vernichtet und ausgelagert hat, Taten geschönt und offenbar homosexuelle Mitarbeiter erpresst wurden, um Aufklärung zu verhindern. Oder dass sich im Bistum Rottenburg-Stuttgart der Diözesanpriesterrat und der Bischof 1984 darauf verständigten,

dass künftig in den Personalakten keine Verfahrensunterlagen mehr abgeheftet werden dürfen, was auch für Meldungen der unangenehmen Art galt. „Die Akten in der Registratur sind seitdem klinisch sauber“, bestätigt ein Insider. So bleibt auch von der Anzeige der Kirchenleute aus jener Zeit nichts weiter als die Erinnerung.“ [Hervorhebung von mir.]

Davon abgesehen: Was für „Kirchenmitarbeiter“ sollen das sein, die die Akten auf Hinweise untersuchen sollen? Die gleichen, die in den vergangenen Jahren die Akten geführt haben? Sollen die jetzt etwa die Hinweise finden, denen sie damals nicht nachgegangen sind?

Es dürften also weder die federführenden Experten noch die beteiligten Kirchenmitarbeiter ein Interesse an einer wirklich kritischen Aufarbeitung der Akten haben. Beide beauftragten Experten sind bereits durch wissenschaftlich äußerst zweifelhafte Statements zugunsten der katholischen Kirche aufgefallen. Am Ende der (offenbar) dreijährigen Untersuchung dürfte wohl ein ähnlich wertloses Ergebnis stehen wie bei einer ganz ähnlichen Untersuchung im Auftrag der US-amerikanischen Bischofskonferenz, die im Mai veröffentlicht wurde.

Dafür spricht auch die erste Erklärung der Bischofskonferenz:

„Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden verlässliche Informationen zu den Fällen des Missbrauchs, zu Vorgehensweise und Motiven der Täter und den Opfererfahrungen angestrebt“, teilte die Bischofskonferenz am Donnerstag in Bonn mit. Die Untersuchungen sollten vor allem zu einer wirksameren Vorbeugung vor sexuellem Missbrauch beitragen, hieß es.

Mit der Frage, ob Missbräuche vertuscht oder die Leitlinien ignoriert wurden, sollen sich die pensionierten Staatsanwälte und Richter offenbar gar nicht befassen.


Mobiles Einlullkommando: Die „Task Force“ und das „FAQ Kirchenfinanzierung“ der Deutschen Bischofskonferenz

23. November 2010
Unter Hinweis auf Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen war letzte Woche bei der FAZ zu lesen, die deutschen Bischöfe hätten eine „Task Force“ eingerichtet, um an einer „Kommunikationsstrategie“ zum selbigen Thema „zu feilen“. Das Ergebnis findet sich auf der Website der deutschen Bischofskonferenz: Antworten auf „häufig gestellte Fragen“ zur Kirchenfinanzierung.

In Anbetracht der dortigen Ausführungen scheint allerdings „Mobiles Einlullkommando“ der treffendere Begriff für die bischöfliche „Task Force“ zu sein: Nicht nur in den Antworten, sondern bereits bei den Fragen legen die Autoren nämlich eine bemerkenswerte intellektuelle Mobilität an den Tag, wenn es darum geht, Kritik auszuweichen oder Zahlen zu nennen. Wie die Kollegen vom MEK bedient sich auch der apologetische Sturmtrupp aus der Kaiserstraße eines ganzen Arsenals an argumentativen Blendgranaten und rhethorischen Nebelkerzen. Der Leser wird für dumm verkauft, das ethische Niveau der bischöflichen „Task Force“ scheint auf dem einer Söldnertruppe zu liegen.

Kritik wird komplett ausgeblendet

Es fehlt nämlich nicht bloß der Hinweis auf das Violettbuch (das wäre zumindest verständlich) – es findet sich nicht die leiseste Erwähnung irgendwie gearteter Kritik am gegenwärtigen System der Kirchenfinanzierung. Sie lässt sich allenfalls erahnen anhand von Fragen wie Subventioniert der Staat die Kirche? oder Haben die Bistümer Privilegien im finanziellen Bereich?

Leser, die mit der Thematik nicht vertraut sind, würden z. B. bei der Lektüre der bischöflichen Ausführungen niemals darauf kommen,

  • dass die Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist – gelinde ausgedrückt.
  • dass unter bestimmten Umständen durchaus auch Nichtmitglieder und Ausgetretene Kirchensteuer bezahlen müssen.
  • dass den Kirchen für ihre ganz überwiegend aus öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen ein eigenes Arbeitsrecht (sog. „Dritter Weg“) zugestanden wird, der z. B. keine Gewerkschaften zulässt.

Extrem einseitige, selektive Darstellung

Das völlige Ausblenden jeglicher Kritik bildet aber nur die Grundlage für das weitere Vorgehen: Nämlich eine völlig einseitige, höchst selektive Darstellung der Sachverhalte. Wer z. B. liest „Die Bistümer dürfen nur diejenigen zur Zahlung von Kirchensteuern heranziehen, die ihr angehören“, der wird kaum auf den Gedanken kommen, dass auch noch Kirchensteuer zu zahlen ist, nachdem man aus der Kirche ausgetreten ist (u. U. noch mehr als ein Jahr später), oder dass auch konfessionslose Ehepartner mit besteuert werden (beim besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe).

Ich kenne niemanden, der kritisiert, dass Kirchenmitglieder Beiträge an die Kirchen zu zahlen haben. Kritik richtet sich vielmehr dagegen, dass auch Nichtmitglieder und Ausgetretene besteuert werden. Diesen – verfassungsrechtlich äußerst problematischen – Einwänden wird das „Kirchenfinanzierungs-FAQ“ der deutschen Bischöfe in keiner Weise gerecht.

Die selektive Darstellung geht sogar so weit, dass dem Leser die verfassungsrechtlich äußerst fragwürdige Kirchensteuerpraxis als von der Verfassung gedeckt, ja geboten vorkommen muss. Zu der Frage Welche rechtliche Grundlage hat die Kirchensteuer heute?wird ausgeführt: 

 Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer ist in der Verfassung niedergelegt.

„Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.“ (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137, Abs. 6 Weimarer Reichsverfassung). 

Das ist zwar nicht gelogen, aber es wird verschwiegen, dass diese Vorschrift von 1919 sich nicht auf die jetzige Praxis bezieht, bei der die Kirchensteuer durch den Arbeitgeber berechnet und abgeführt wird, sondern darauf, dass die Kirchen selbst die Kirchensteuer von ihren Mitgliedern einziehen – wie aus der Formulierung „auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten“ immer noch erkennbar ist.

Der jetzigen Praxis steht nämlich Artikel 138 – ebenfalls aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und Bestandteil des Grundgesetzes – entgegen, der besagt: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.“ Nur die Behörden dürfen in bestimmten Fällen „nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft“ fragen. Der Zwang zur Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte stellt diese Vorschrift auf den Kopf und stellt eine gravierende Beeinträchtigung des Rechtes auf Religionsfreiheit dar.

Waren etwa denjenigen, die die Abführung der Kirchensteuer durch den Arbeitgeber eingeführt haben, die  Verfassung und die Menschenrechte gleichgültig? Man lehnt sich wohl nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man diese Frage mit „ja“ beantwortet – die Abführung der Kirchensteuer durch die Arbeitgeber wurde 1934 von den Nazis ermöglicht. So etwas erfährt man natürlich nicht aus Veröffentlichungen der Deutschen Bischofskonferenz, dazu muss man schon das Violettbuch studieren. 

In Anbetracht dieser schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Problematik erübrigen sich eigentlich weitere Fragen des FAQs wie Ist die Kirchensteuer gerecht?“ oder Was sind die Vorteile der Kirchensteuer?

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Vergelt’s Gott: Kirchlicher „Stundenlohn“ von 2.750 Euro?

16. November 2010
Carsten Frerk: Violettbuch Kirchenfinanzen (Alibri Verlag)

Schnell! Eine Task Force!

Die katholische Kirche macht mal wieder ihre Prioritäten deutlich: Vor zwei Wochen ist Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen erschienen, und seitdem hat die Deutsche Bischofskonferenz nicht nur eine „Task Force“ zu dem Thema gebildet, sondern sogar schon Ergebnisse online gestellt: eine Art Kirchenfinanzierungs-FAQ. Dort finden sich Aussagen wie diese:

Wie viel Ehrenamt „hat“ die Kirche?

Das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V. hat im Jahr 2000 die Entlastungen für Staat und Gesellschaft auf 11 Mrd. Euro jährlich geschätzt, die durch ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wurden. Eine Erhebung in ca. 1.000 Gruppen der Caritas-Konferenzen Deutschland, einem von ehrenamtlicher Arbeit getragenen Fachverband der Caritas, hat für 2008 ca. 4 Mio. Arbeitsstunden ehrenamtlicher Arbeit ermittelt.

Teilt man nun die angegebenen 11 Milliarden Euro Entlastung durch ehrenamtliche Tätigkeit durch die angegebene Zahl der ehrenamtlichen Arbeitsstunden von 4 Millionen, so ergibt sich ein „Stundenlohn“ von 2.750 Euro!

Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass im ersten Satz womöglich die Entlastung gemeint ist, die Staat und Gesellschaft insgesamt durch ehrenamtliche Tätigkeit entsteht – nicht nur durch die in kirchlichen Einrichtungen.

Umgekehrt wurde im Engagementatlas 2009 das (ehrenamtliche) bürgerliche Engagement insgesamt auf 4,6 Milliarden Stunden pro Jahr geschätzt. Die 4 Millionen Stunden, die offenbar ehrenamtlich in den Einrichtungen der Caritas geleistet werden, haben daran nur einen Anteil von unter einem Promille.


SPIEGEL: Missbrauchsfall im Zuständigkeitsbereich von Erzbischof Zollitsch wirft Fragen auf

1. August 2010

Dem SPIEGEL (31/2010, S. 37-38) ist aufgefallen, dass der Missbrauchsfall in Birnau im Erzbistum Freiburg Fragen aufwirft, nämlich u.a. diese: „Hat Erzbischof Zollitsch alles für die Aufklärung getan?“ – Skydaddy hat die Antwort auf diese Frage.

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Schönen Urlaub, Noch-Bischof Zollitsch!

27. Juli 2010

Erzbischof Robert Zollitsch ist im Urlaub. Ich nehme an, zur Entspannung stellt er sich vor, dass er missliebige Blogger und Podcaster an Haifische verfüttert, während er eine weiße Perserkatze krault. Natürlich nur als letzte Maßnahme, nachdem das Wegbeten nicht funktioniert hat.

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Report Mainz: Neue Vertuschungsvorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch (19.07.2010)

20. Juli 2010

Die katholische Kirche und die Wahrheit – Sendung vom Montag, 19.7.2010 | 21.45 Uhr | Das Erste

Wie angekündigt, berichtete Report Mainz gestern Abend von neuen Vorwürfen gegen Erzbischof Zollitsch, der auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ist.

Dabei zeigt der Report-Beitrag von Ulrich Neumann und Gottlob Schober, dass vieles von dem, was – nach dem ersten „Report“-Beitrag über die Missbrauchsfälle in Oberharmersbach – im März von der Diözese verkündet wurde, sich heute als falsch herausstellt:

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