Klarstellung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Bistümer und ihren Finanzierungsquellen

5. März 2020

Auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fragte ein anwesender Journalist nach der Finanzierung der “Entschädigungszahlungen” an Missbrauchsopfer (die die Bischöfe nicht “Entschädigungen” nennen wollen), speziell nach der Kirchensteuer. (Video der Pressekonferenz, ab Minute 46:41) In seiner Antwort erklärte der neue DBK-Vorsitzende Georg Bätzing:

»Das ist für einzelne Diözesen ganz schwierig. Es gibt Diözesen, die haben keinerlei andere Quellen, gerade im Osten unseres Landes, als die Kirchensteuern.«

(Video der Pressekonferenz ab Minute 49:49)

Das sind zwei Unwahrheiten in zwei Sätzen. Alle Bistümer erhalten außer der Kirchensteuer auch Staatsleistungen, darüber hinaus verfügen sie über Finanzerträge, z.B. aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Zinsen. Diese Zahlen sind auch aus den Jahresabschlüssen der Bistümer bekannt. (Außer in Erfurt, wo die Staatsleistungen im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden.)

Schaut man sich diese Zahlen an, muss man sich fragen, für welches ostdeutsche Bistum die Zahlung der in Aussicht gestellten Beträge von 5.000 bis 50.000 Euro „schwierig“ werden soll: Den Rest des Beitrags lesen »


Schönen Urlaub, Noch-Bischof Zollitsch!

27. Juli 2010

Erzbischof Robert Zollitsch ist im Urlaub. Ich nehme an, zur Entspannung stellt er sich vor, dass er missliebige Blogger und Podcaster an Haifische verfüttert, während er eine weiße Perserkatze krault. Natürlich nur als letzte Maßnahme, nachdem das Wegbeten nicht funktioniert hat.

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Wurde Zollitsch überhaupt vernommen?

23. Juli 2010

Heute (23.07.2010, 07:23 Uhr MESZ) schickte ich folgende E-Mail an die Staatsanwaltschaft Konstanz:

Sehr […] geehrte Damen und Herren,

ich möchte noch einmal um die Beantwortung meiner gestrigen Fragen bitten, denen ich noch folgende Frage hinzufüge:

Wurde Erzbischof Dr. Zollitsch dazu befragt,

  • ob er nicht nur von Vorwürfen aus den 60er Jahren, sondern auch nichts von Vorwürfen aus späteren Jahren gewusst hat, und
  • ob er von der Pädophilie (oder auch Ephebophilie – um Spitzfindigkeiten vorzubeugen) des Beschuldigten gewusst hat (Pädophilie muss ja nicht zwangsläufig als „Vorwurf“ aufgefasst werden, solange der Betreffende sich beherrscht. Und da der Täter während seines vorangegangenen Aufenthaltes im Bistum Basel sich offenbar einer Therapie unterzogen hatte und Medikamente nehmen musste, könnte dieser Umstand Dr. Zollitsch bekannt gewesen sein, ohne dass ihm dazu konkrete Vorwürfe hätten bekannt sein müssen.)

Hintergrund:

In meiner Zusammenstellung, die ich am 06.07.2010 auf Anregung von Oberstaatsanwalt Dr. [H.] an die Staatsanwaltschaft gemailt hatte, hatte ich bereits auf der ersten Seite erwähnt, dass Dr. Zollitsch die Kenntnis von der Pädophilie des Beschuldigten oder von Vorwürfen nach den 60er Jahren m.W. nie dementiert hat. Später schrieb ich unter einer eigenen Überschrift:

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Wie Zollitsch und sein Ordinariat die Öffentlichkeit täuschen

20. Juli 2010

An dem gestrigen Beitrag von Report  MainzDie katholische Kirche und die Wahrheit“ wurde wieder sehr schön deutlich, wie das Bistum Freiburg mit ausgeklügelten Formulierungen die Öffentlichkeit täuscht.

In dem Beitrag heißt es: „Erst 1995 habe die Erzdiözese von einem Missbrauchsopfer erfahren“.

Diesen Eindruck haben Erzbischof Zollitsch und sein Ordinariat zwar erweckt – sie haben das aber nie tatsächlich so gesagt. Das Ordinariat Freiburg weiß nämlich (aus Erfahrung), dass – wenn es nur geschickt genug formuliert – es gar nicht selbst zu lügen braucht: Solange die Medien nämlich die Formulierungen des Ordinariats in dem beabsichtigten Sinn missverstehen und dann ihrerseits – unwissend – die Unwahrheit als Tatsachendarstellung verbreiten.

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Ermittlungsverfahren gegen Zollitsch vor der Einstellung?

19. Juli 2010

Genau zum richtigen Zeitpunkt – kurz vor der angekündigten Sendung von Report Mainz, da wird es wohl wenig Beachtung finden – meldet der Südkurier, dass das Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Dr. Zollitsch voraussichtlich in dieser Woche eingestellt wird.

Update: Ausführlicherer Artikel des Südkuriers hier.

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Krisenmanagement: Kathpress korrigiert Meldung

24. Juni 2010

Nachdem die Abtei Wettingen-Mehrerau und das Erzbistum Freiburg jahrelang untätig waren, so dass das Missbrauchsopfer sich schließlich genötigt sah, selbst das vorgeschriebene kirchenrechtliche Verfahren zu beantragen, muss das Opfer sich jetzt auch noch gegen Falschdarstellungen zur Wehr setzen.

Update: Aus Mehrerau wurde mir mitgeteilt, dass in der Meldung „Aussagen von Abt Anselm missverständlich oder falsch wiedergegeben wurden bzw. Aussagen, die er nie getätigt hat ihm zugeschrieben wurden“. Welche Aussagen das konkret gewesen sein sollen, wurde nicht mitgeteilt.

Auf massive Intervention des in der Meldung diffamierten Missbrauchsopfers sowie offenbar auch der Abtei Wettingen-Mehrerau (in welchem Ausmaß ist mir unklar) hat die österreichische katholische Nachrichtenagentur Kathpress eine Meldung zunächst geändert und dann schließlich zurückgezogen.

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Missbrauch in Mehrerau: Kathpress-Meldung diffamiert Opfer

24. Juni 2010

 

In einer Meldung der österreichischen katholischen Nachrichtenagentur Kathpress wurde offensichtlich versucht, das Opfer dutzender Missbräuche durch einen Pater aus der österreichischen Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau als unkooperativ und uneinsichtig darzustellen und gleichzeitig durch irreführende Formulierungen den ehemaligen Abt zu entlasten. Nachdem die Abtei drei Jahre lang untätig geblieben war, hatte das Opfer schließlich selbst eine Kirchenrechtsklage bei der Glaubenskongregation in Rom eingeleitet. Kathpress hat die Meldung mittlerweile zurückgezogen.

Anmerkung: Zu den damaligen Zuständen in der Mehrerau siehe auch den SPIEGEL-Artikel vom 03.03.2010: „Kindheit in der Klosterschule: Hölle, lebenslang“.

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Missbrauchsopfer: „Die tun nichts, die wollen nur reden“

5. Mai 2010

J. P. Morgan (1837-1913), der einflussreichste Banker seiner Zeit, soll einmal gesagt haben:

„Ein Mensch hat immer zwei Gründe dafür, warum er irgendetwas tut: Einen edlen Grund und den wahren Grund.“

Dieses Zitat kommt einem unweigerlich in den Sinn, wenn man sich anschaut, zu welchen „Erkenntnissen“ die deutschen Bischöfe bisher im Hinblick auf ihre Leitlinien und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in katholischen Einrichtungen gekommen sind:

Keine Meldepflicht

Eine Meldepflicht für Fälle von sexuellem Missbrauch wird unter Hinweis auf die Opferbelange abgelehnt: Dadurch könnten Opfer von einer Meldung abgehalten werden, weil diese eine polizeiliche Ermittlung nach sich ziehen würde:

„Denn es muss vor allem darum gehen, bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren.“ (DBK, Hervorhebung von mir.)

Zu der logischen Konsequenz, nämlich einer grundsätzlichen Meldepflicht mit Vetorecht des Opfers, scheinen sich die deutschen Bischöfe allerdings noch nicht haben durchringen können. (Die bayerischen Bischöfe sind hier ausgenommen: Sie haben sich für eine Meldepflicht ausgesprochen.)

Keine finanzielle Entschädigung

Zahlungen an die Opfer werden vehement abgelehnt: Die bisherigen Leitlinien sehen „menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen“ vor – also keine finanziellen. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich, Entschädigungen oder Wiedergutmachungszahlungen sind nicht vorgesehen. Der Sonderbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann, glaubt zu wissen, dass die Opfer gar keine Entschädigung wollen:

Der Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Stephan Ackermann, geht nicht davon aus, dass die Missbrauchsopfer finanzielle Entschädigung verlangen. „Sie wollen über ihr Schicksal sprechen“, sagte der Trierer Bischof in einem epd-Gespräch in Trier. Den Opfern sei vor allem wichtig sicherzustellen, dass „die Kirche“ ihre Geschichte erfahre. Die katholische Kirche werde aber für die Kosten möglicher therapeutischer Hilfe aufkommen, versprach Ackermann. Alle Einzelfälle würden geprüft. [epd]

Während bei der Meldepflicht die Opfer davor geschützt werden sollen, ihre traumatischen Erfahrungen im Zuge einer polizeilichen Ermittlung noch einmal durchleben zu müssen, ist die Kirche bei der „Einzelfallprüfung“ (ob Therapiekosten übernommen werden) offenbar bereit, dies hinzunehmen.

Allerdings scheint Ackermanns Auffassung „Die tun nichts, die wollen nur reden“ nicht von allen Bischöfen geteilt zu werden. Der Mainzer Bischof Lehmann hält die Forderung nach finanzieller Entschädigung für „verräterisch“: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR, Hervorhebung von mir.). Es könne keine pauschalen Zahlungen geben, „die die Vergehen wie auf einer Preisliste aufzählt“. (Rhein-Zeitung)

Die Bischöfe wollen nicht zahlen – aber angeblich nicht, weil sie nicht zahlen wollen, sondern weil die Opfer lieber „über ihr Schicksal sprechen“ wollen (Ackermann) oder weil Forderungen nach Geld eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung“ seien. Liebe Missbrauchsopfer, über eure Bedürfnisse befindet die Kirche. J. P. Morgan lässt grüßen!

Keine öffentliche Entschuldigung

Über die ablehnende Haltung der Bischöfe gegenüber der Meldepflicht und Zahlungen an die Opfer hatte ich ja neulich schon gebloggt; nun hat gestern Bischof Ackermann einen eine weitere „Erkenntnis“ bekannt gegeben, dieses Mal in Bezug auf die Möglichkeit einer öffentlichen Entschuldigung: Ackermann hält es für „problematisch“, sich „für die Taten vergangener Generationen zu entschuldigen“. (Haben die deutschen Bischöfe deshalb einen ihrer jüngsten zum Missbrauchsbeauftragten gemacht?)

Und wieder müssen die Opferbelange dafür herhalten:

„Fachleute aus der Opferarbeit haben mir gesagt: Verantwortlich sind die Täter. Die individuelle Schuld könnte durch eine Entschuldigung der Institution Kirche vernebelt werden.“ [FOCUS ONLINE]

Eine interessante Auffassung für eine Institution, die lehrt, dass noch heute alle Menschen schuldig sind, weil vor 6.000 Jahren mal jemand in einen Apfel gebissen haben soll. Eine Institution, die Wikipedia zufolge erst 1965 von der Auffassung abgerückt ist, die Juden seien ein Volk von Gottesmördern; kein anderer als Dietrich Bonhoeffer stellte noch 1933 fest:

„Niemals ist in der Kirche Christi der Gedanke verloren gegangen, daß das ‚auserwählte Volk‘, das den Erlöser der Welt ans Kreuz schlug, in langer Leidensgeschichte den Fluch seines Leidens tragen muss.“ [Wikipedia]

Freilich waren es hier wieder andere, die den Fluch ihrer (angeblichen) Tat über Jahrhunderte tragen mussten – nicht die Katholische Kirche, die z.B. noch heute die Privilegien aus dem Reichskonkordat mit der Hitler-Regierung (ebenfalls aus dem Jahre 1933) ohne Scham genießt. Und was die von Ackermann beschworene „Vernebelungsgefahr“ angeht: Wenn es ihren eigenen Interessen dient, sind Bischöfe Meister im Vernebeln: hier und hier.

In dem gleichen Interview meint Ackermann: „Glaubwürdigkeit und Transparenz sind in der jetzigen Situation das oberste Gebot.“

Was die Transparenz angeht: Das Verweisen der Bischöfe auf die vermeintlichen Opferbelange ist schon durchsichtig genug. – Danke, davon brauchen wir nicht noch mehr. Was ihre Glaubwürdigkeit angeht, so könnten die Bischöfe diese erhöhen, wenn sie die Opferbelange an anderer Stelle auch einmal tatsächlich berücksichtigen würden – und nicht immer nur davon sprechen würden, wenn es darum geht, Forderungen abzublocken.


Leitlinien: Pervertierung der Opferbelange

28. April 2010

Ich war wirklich willig zu glauben, nein: Ich hatte gehofft, die deutschen Bischöfe würden aufgrund des öffentlichen Drucks einerseits (z.B. Kirchenaustritte), andererseits aber auch aufgrund ihrer eigenen Beschäftigung mit dem Thema (Ausmaß der Fälle, Berichte von Betroffenen) ihre Leitlinien von 2002 wirksam verbessern.

Was ich aber bisher vom Sonderbeauftragten Ackermann und jetzt vom Mainzer Kardinal Lehmann gehört habe, erweckt bei mir den Eindruck, dass es weiterzugehen scheint wie bisher: Dass die Bischöfe sich nämlich nach wie vor gegen verbindliche Festlegungen wehren.

Der Sonderbeauftragte Ackermann hat ja schon Anfang April eine Meldepflicht abgelehnt – natürlich mit dem Hinweis auf die Betroffenen, die u.U. dadurch von einer Meldung abgehalten werden könnten (DBK). Dieser Einwand ist zwar ernst zu nehmen: Aber die Konsequenz müsste dann doch eine grundsätzliche Meldepflicht mit Vetorecht des Betroffenen sein, also grundsätzlich sofort Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, es sei denn, das Opfer widerspricht dem ausdrücklich. Was soll also das Herumgeeiere?

Gestern wurde gemeldet, dass der ehemalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann aus Mainz, eine „generelle finanzielle Entschädigung“ von Missbrauchsopfern ablehnt (AD HOC NEWS, SWR). Das gleiche Spiel wie bei der Meldepflicht: Gründe, die möglicherweise gegen eine „pauschale“ Entschädigung von Opfern (Lehmann: „wie auf einer Preisliste“) sprechen, werden offenbar aufgebauscht, um von einer praktikablen Lösung abzulenken und finanzielle Zusagen abzublocken. (Auch ein kirchlicher Entschädigungsfonds wird von Lehmann abgelehnt.)

Glaubt irgendjemand, dass es der Kirche hierbei tatsächlich um die Opfer geht? Wie Ackermann bei der Meldepflicht verweist auch Lehmann auf die Gefühle der Opfer. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen sei aber zumindest im Einzelfall möglich, sagt Lehmann. Einzelfall bedeutet: Das Opfer muss – vermutlich in einem langwierigen, belastenden Prozess – deutlich machen, dass es die finanzielle Unterstützung „verdient hat“. Viele Opfer würden hier sicher eine „Preisliste“ vorziehen, wie sie Lehmann offenbar zu taktlos findet. Und wir wissen aus einem bisherigen Fall, dass die Kirche nur bei erwiesenem Missbrauch zahlt, und auch dann nur für zukünftige, nicht aber bereits zurückliegende Therapien („Was die Übernahme von Therapiekosten betrifft, so gibt es bei uns folgende Regelung: Die Kosten zurückliegender Therapien können nicht erstattet werden.“) – ein Hohn allein schon angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt sich oft erst nach Jahrzehnten trauen, darüber zu sprechen.

Lehmann geht aber noch weiter: Der Ruf nach finanzieller Entschädigung sei „verräterisch“, sagt er: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR).

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Sexueller Missbrauch: Die Opfer organisieren sich (SPIEGEL TV)

29. März 2010

netzwerkB: Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt (netwerkb.org)

SNAP: The Survivors Network of those Abused by Priests (snapnetwork.org)


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