J. P. Morgan (1837-1913), der einflussreichste Banker seiner Zeit, soll einmal gesagt haben:
„Ein Mensch hat immer zwei Gründe dafür, warum er irgendetwas tut: Einen edlen Grund und den wahren Grund.“
Dieses Zitat kommt einem unweigerlich in den Sinn, wenn man sich anschaut, zu welchen „Erkenntnissen“ die deutschen Bischöfe bisher im Hinblick auf ihre Leitlinien und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in katholischen Einrichtungen gekommen sind:
Keine Meldepflicht
Eine Meldepflicht für Fälle von sexuellem Missbrauch wird unter Hinweis auf die Opferbelange abgelehnt: Dadurch könnten Opfer von einer Meldung abgehalten werden, weil diese eine polizeiliche Ermittlung nach sich ziehen würde:
„Denn es muss vor allem darum gehen, bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren.“ (DBK, Hervorhebung von mir.)
Zu der logischen Konsequenz, nämlich einer grundsätzlichen Meldepflicht mit Vetorecht des Opfers, scheinen sich die deutschen Bischöfe allerdings noch nicht haben durchringen können. (Die bayerischen Bischöfe sind hier ausgenommen: Sie haben sich für eine Meldepflicht ausgesprochen.)
Keine finanzielle Entschädigung
Zahlungen an die Opfer werden vehement abgelehnt: Die bisherigen Leitlinien sehen „menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen“ vor – also keine finanziellen. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich, Entschädigungen oder Wiedergutmachungszahlungen sind nicht vorgesehen. Der Sonderbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann, glaubt zu wissen, dass die Opfer gar keine Entschädigung wollen:
Der Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Stephan Ackermann, geht nicht davon aus, dass die Missbrauchsopfer finanzielle Entschädigung verlangen. „Sie wollen über ihr Schicksal sprechen“, sagte der Trierer Bischof in einem epd-Gespräch in Trier. Den Opfern sei vor allem wichtig sicherzustellen, dass „die Kirche“ ihre Geschichte erfahre. Die katholische Kirche werde aber für die Kosten möglicher therapeutischer Hilfe aufkommen, versprach Ackermann. Alle Einzelfälle würden geprüft. [epd]
Während bei der Meldepflicht die Opfer davor geschützt werden sollen, ihre traumatischen Erfahrungen im Zuge einer polizeilichen Ermittlung noch einmal durchleben zu müssen, ist die Kirche bei der „Einzelfallprüfung“ (ob Therapiekosten übernommen werden) offenbar bereit, dies hinzunehmen.
Allerdings scheint Ackermanns Auffassung „Die tun nichts, die wollen nur reden“ nicht von allen Bischöfen geteilt zu werden. Der Mainzer Bischof Lehmann hält die Forderung nach finanzieller Entschädigung für „verräterisch“: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR, Hervorhebung von mir.). Es könne keine pauschalen Zahlungen geben, „die die Vergehen wie auf einer Preisliste aufzählt“. (Rhein-Zeitung)
Die Bischöfe wollen nicht zahlen – aber angeblich nicht, weil sie nicht zahlen wollen, sondern weil die Opfer lieber „über ihr Schicksal sprechen“ wollen (Ackermann) oder weil Forderungen nach Geld eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung“ seien. Liebe Missbrauchsopfer, über eure Bedürfnisse befindet die Kirche. J. P. Morgan lässt grüßen!
Keine öffentliche Entschuldigung
Über die ablehnende Haltung der Bischöfe gegenüber der Meldepflicht und Zahlungen an die Opfer hatte ich ja neulich schon gebloggt; nun hat gestern Bischof Ackermann einen eine weitere „Erkenntnis“ bekannt gegeben, dieses Mal in Bezug auf die Möglichkeit einer öffentlichen Entschuldigung: Ackermann hält es für „problematisch“, sich „für die Taten vergangener Generationen zu entschuldigen“. (Haben die deutschen Bischöfe deshalb einen ihrer jüngsten zum Missbrauchsbeauftragten gemacht?)
Und wieder müssen die Opferbelange dafür herhalten:
„Fachleute aus der Opferarbeit haben mir gesagt: Verantwortlich sind die Täter. Die individuelle Schuld könnte durch eine Entschuldigung der Institution Kirche vernebelt werden.“ [FOCUS ONLINE]
Eine interessante Auffassung für eine Institution, die lehrt, dass noch heute alle Menschen schuldig sind, weil vor 6.000 Jahren mal jemand in einen Apfel gebissen haben soll. Eine Institution, die Wikipedia zufolge erst 1965 von der Auffassung abgerückt ist, die Juden seien ein Volk von Gottesmördern; kein anderer als Dietrich Bonhoeffer stellte noch 1933 fest:
„Niemals ist in der Kirche Christi der Gedanke verloren gegangen, daß das ‚auserwählte Volk‘, das den Erlöser der Welt ans Kreuz schlug, in langer Leidensgeschichte den Fluch seines Leidens tragen muss.“ [Wikipedia]
Freilich waren es hier wieder andere, die den Fluch ihrer (angeblichen) Tat über Jahrhunderte tragen mussten – nicht die Katholische Kirche, die z.B. noch heute die Privilegien aus dem Reichskonkordat mit der Hitler-Regierung (ebenfalls aus dem Jahre 1933) ohne Scham genießt. Und was die von Ackermann beschworene „Vernebelungsgefahr“ angeht: Wenn es ihren eigenen Interessen dient, sind Bischöfe Meister im Vernebeln: hier und hier.
In dem gleichen Interview meint Ackermann: „Glaubwürdigkeit und Transparenz sind in der jetzigen Situation das oberste Gebot.“
Was die Transparenz angeht: Das Verweisen der Bischöfe auf die vermeintlichen Opferbelange ist schon durchsichtig genug. – Danke, davon brauchen wir nicht noch mehr. Was ihre Glaubwürdigkeit angeht, so könnten die Bischöfe diese erhöhen, wenn sie die Opferbelange an anderer Stelle auch einmal tatsächlich berücksichtigen würden – und nicht immer nur davon sprechen würden, wenn es darum geht, Forderungen abzublocken.
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