Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

Zehn Jahre nach dem Missbrauchsskandal von 2010 ist klar, dass die deutschen Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn die deutschen Kirchenredaktionen von Theologen dominiert werden, sich immer wieder als inkompetent und unkritisch erweisen, und von der Kirche an der Nase herumgeführt werden?

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Beispiel 5: Jugendstudie

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

Fazit

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Als Ende Januar, Anfang Februar 2010 der Missbrauchsskandal losbrach, beeilten sich der damalige Hildesheimer Bischof Norbert Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter Heinz-Günter Bongartz, zu erklären, Bischof Trelle hätte „zum 1. Januar 2010“ Ausführungsbestimmungen zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch „in Kraft gesetzt“. Unter anderem in einem „Wort des Bischofs“, „zu verlesen in den Gottesdiensten am Sonntag, dem 7. Februar 2010, und in den jeweiligen Vorabendmessen“, und in einem Brief an „die Priester und Diakone und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden, Einrichtungen, Schulen und der Caritas im Bistum Hildesheim“.

Lüge auf bischöflichem Briefbogen: Die Ausführungsbestimmungen traten erst am 17. Februar 2010 in Kraft – nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals, nicht vorher.

Man stelle sich vor, dieses bemerkenswerte Timing hätte einen einzigen Journalisten stutzig gemacht: Sieben Jahre lang hatte das Bistum Hildesheim keine Ausführungsbestimmungen zu den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 erlassen. Doch just vor dem Missbrauchsskandal sollten sie nun in Kraft gesetzt worden sein?

Man stelle sich vor, der Journalist hätte einen Blick in die Ausführungsbestimmungen geworfen. Er hätte sofort gesehen, dass sie keineswegs vor dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in Kraft traten, sondern erst danach.

Die Ausführungsbestimmungen traten erst am 17. Februar 2010 in Kraft – nicht „zum 1. Januar“ oder „zum Anfang dieses Jahres“, wie Bischof Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter Bongartz fälschlich behaupteten.

Es wäre sofort klar gewesen, dass Trelle und Bongartz die Öffentlichkeit belogen hatten: Um den Eindruck zu vermitteln, sie seien bereits vor dem Bekanntwerden des Skandals tätig geworden, hatten sie offenbar hastig per Copy & Paste die Ausführungsbestimmungen des Bistums Aachen auf ihr Bistum umgemünzt und auf den 1. Januar rückdatiert. Da derartige Bestimmungen aber erst mit ihrer Veröffentlichung im Bistumsanzeiger in Kraft treten, konnten Trelle und Bongartz nur das „Unterschriftsdatum“ rückdatieren, nicht das Datum des Inkrafttretens.

Eine der ersten Reaktionen von Bischof Trelle und seinem Missbrauchsbeauftragten auf das Bekanntwerden des Missbrauchsskandals bestand also offenbar darin, noch schnell Ausführungsbestimmungen zusammenzuschustern und rückzudatieren, um den Eindruck zu erwecken, sie seien bereits vor dem Bekanntwerden der Vorwürfe tätig geworden. Während Bischof Trelle sich öffentlich „schamerfüllt“ gab, den Vertrauensverlust beklagte und erklärte, „Offenheit und Klarheit sind nun entscheidend“, führten er und sein Missbrauchsbeauftragter die Öffentlichkeit schamlos weiter an der Nase herum.

Schamlose Lüge: Die Ausführungsbestimmungen traten erst nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in Kraft – zehn Tage, nachdem dieser Brief verlesen wurde.

Man stelle sich vor, einem Journalisten wäre dies aufgefallen, und die Öffentlichkeit hätte davon erfahren. Denkbar, dass Trelle und Bongartz zum Rücktritt gedrängt worden wären. Zumindest wäre ein Signal gesetzt worden, dass die Äußerungen von Bischöfen und Missbrauchsbeauftragten nicht einfach unkritisch weiterverbreitet werden. Vielleicht wären sogar Missbräuche verhindert worden – denn Trelle und Bongartz ließen einen bereits auffällig gewordenen Priester weiter gewähren – bis die Polizei ihn im Juli 2011 festnahm, als er gerade mit Jugendlichen nach Taizé reisen wollte. Der Priester wurde später wegen 250-fachen Missbrauchs verurteilt.

Wären Bischof Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter Bongartz für ihre Täuschungsmanöver verantwortlich gemacht worden, wäre dieser Priester vielleicht schneller aus dem Verkehr gezogen worden. So konnte er bis 2011 weiter mit Kindern und Jugendlichen tätig sein – und sogar einen Luxus-Urlaub mit einem seiner Opfer buchen.

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Ein weiteres Beispiel: Nachdem der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, im Mai 2010 von einem Missbrauchsopfer wegen Beihilfe angezeigt worden war, ließ er sich attestieren, für den Fall gar nicht zuständig zu sein. Nicht nur von seiner eigenen Pressestelle, sondern auch von zwei Kirchenrechtlern aus seiner Kirchenprovinz. Vielmehr seien Zisterzienser aus einer österreichischen Territorialabtei zuständig. „Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof.“ Qualitätsmedien wie die ZEIT, WELT und der STERN verbreiteten entsprechende dpa-Meldungen.

Erzbischof Zollitsch ließ sich Nichtzuständigkeit attestieren – dabei hatte er die Zisterzienser höchstpersönlich mit der Seelsorge beauftragt.

Man stelle sich vor, die umständliche Erklärung mit der Territorialabtei hätte einen einzigen Journalisten stutzig gemacht. Per Internetsuche hätte er schnell herausfinden können, dass die Seelsorgeeinheit nicht nur zu Zollitschs Bistum gehört, sondern dass Zollitsch höchstpersönlich die Seelsorge den Ordensgeistlichen aus der Territorialabtei übertragen hatte.

Ein einfache Internetsuche auf den Webseiten des Bistums hätte gezeigt, dass die Wallfahrtskirche in Birnau zum Erzbistum Freiburg gehört.

Erzbischof Zollitsch hatte die Zisterzienser höchstpersönlich mit der Seelsorge in Birnau beauftragt.

Ein Blick in die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 wiederum hätte gleich unter Punkt I.1. gezeigt: „Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese.“

Den DBK-Leitlinien von 2002 zufolge ist die Diözese für die Prüfung von Missbrauchsfällen zuständig. Die Erzdiözese Freiburg wollte 2006 von dem Fall erfahren haben.

Das Erzbistum Freiburg hatte nicht nur die Öffentlichkeit getäuscht – sondern auch seine eigenen Kirchenrechtler. Nachdem der SPIEGEL und die Badische Zeitung meine diesbezüglichen Recherchen aufgegriffen hatten, widerrief einer der beiden, Prof. Bier, die Erklärung, die er zu Zollitschs Entlastung abgegeben hatte.

Qualitätsmedien keinen Bericht wert?

Immerhin: Der SPIEGEL erwähnte, dass Zollitsch doch zuständig war, und meinte, der Fall „wirft Fragen auf“. Auch die Badische Zeitung aus Freiburg fragte: Hat der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch im Missbrauchsfall Birnau gegen die Anti-Missbrauchsrichtlinien der Deutschen Bischofskonferenz verstoßen? und berichtete, dass Professor Bier seine Erklärung zur Entlastung von Zollitsch widerrief.

Dass der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz nicht nur die Öffentlichkeit täuschte, sondern auch gleich noch zwei Kirchenrechtler, wurde von den Medien nicht weiter aufgegriffen.

Aber das wurde von keinem „Qualitätsmedium“ aufgenommen. Auch nicht von denen, die zuvor die dpa-Meldungen mit den irreführenden Darstellungen des Bistums und der Kirchenrechtler verbreitet hatten.

Der Eindruck liegt nahe, dass Zollitsch seine eigenen Kirchenrechtler ins Messer laufen ließ, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Aber dazu hätte ja ein „Messer“ – sorgfältiger Journalismus – existieren müssen. Beim Erzbistum Freiburg ging man (wie schon beim Bistum Hildesheim) offenbar davon aus, dass das Risiko, entdeckt zu werden und zur Verantwortung gezogen zu werden, sehr gering war. Und mit dieser Einschätzung hatte das Bistum Recht.

Man stelle sich vor, die breite Öffentlichkeit hätte im Juni 2010 erfahren, dass der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch Kirchenrechtler täuschte, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Denkbar, dass Robert Zollitsch zum Rücktritt gedrängt worden wäre. Zumindest wäre ein Signal gesetzt worden, dass die deutschen Medien wenigstens die dreistesten Täuschungsmanöver durchschauen und publik machen.

Aber so war es natürlich nicht. Und so beklagen derzeit Journalisten allenthalben, dass in den 10 Jahren seit dem Bekanntwerden der massenhaften Missbräuche viel zu wenig Fortschritte erzielt wurden. Sie sollten sich auch an die eigene Nase packen: Mittlerweile ist klar, dass die Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn Journalisten kirchliche Statements regelmäßig unkritisch und ungeprüft weiterverbreiten? Wenn Kritik erst geäußert wird, wenn sie so offensichtlich ist, dass man dazu keine Journalisten mehr braucht?

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Dabei ist ebenso bezeichnend wie beschämend, dass die kritische Berichterstattung, sofern sie überhaupt stattfindet, typischerweise gerade nicht durch Kirchenredaktionen erfolgt, sondern durch investigative Journalisten. Und der Grund dafür liegt auf der Hand: Die deutschen Kirchenredaktionen werden dominiert von Theologen und kirchennahen Journalisten. Der Journalist Ulli Schauen beschrieb die Situation zum Zeitpunkt des Missbrauchsskandals so:

Wer die Führungsriege der politisch relevanten ZDF-Redaktionen zum Jahresende 2009 betrachtet, begreift den publizistischen Nutzen konfessioneller Schulen, kirchlicher Ehrenämter und von den Kirchen getragener Journalistenausbildung. Chefredakteur Peter Prey ist Mitglied des Zentralrats der Katholiken und sitzt im Beirat katholischer Stiftungen. Sein Stellvertreter Elmar Theveßen und die Berliner Studioleiterin Bettina Schausten waren beide auf katholischen Gymnasien. Schausten hat außerdem Theologie studiert und auf der katholischen Münchener Journalistenschule ifp gelernt. Schaustens evangelischer Stellvertreter, der Diplomtheologe Peter Hahne, saß bis 2009 im Rat der EKD, dem höchsten evangelischen Kirchengremium. [Das Kirchenhasser-Brevier, Kindle-Seite 170]

Zwar senden manche der Kirchenredaktionen auch sehr kritische Berichte über die Kirchen. Typisch ist aber, dass Redakteure nur dann eine Chance haben, in der Kirchenredaktion zu arbeiten, wenn sie theologisch vorbelastet sind oder zumindest im kirchlichen Umfeld aktiv waren oder sind, wie zum Beispiel die Redakteurin Ursula Thilmany-Johannsen, die beim Saarländischen Rundfunk in der Kirchenredaktion ist und gleichzeitig in der Synode der EKD sitzt. [Das Kirchenhasser-Brevier, S. 173]

An dieser Situation hat sich in den letzten 10 Jahren wohl nicht viel geändert. Kirchenthemen werden regelmäßig durch Theologen bearbeitet, ohne dass den Lesern, Hörern oder Zuschauern dies klar ist. Kirchennähe gilt offenbar als Kompetenz, nicht als Befangenheit. Ein gläubiger Journalist gilt als kompetenter Journalist, nicht als leichtgläubiger Journalist.

Das Problem: Während Theologen sicher gut geeignet sind, z.B. über den Hintergrund christlicher Feiertage zu berichten oder die Frage, ob der Heiland beim Abendmahl tatsächlich oder nur symbolisch in der Hostie ist, erfolgt auch die Berichterstattung zu finanziellen, statistischen und rechtlichen Angelegenheiten der Kirchen typischerweise durch Theologen. Dabei führt mangelnder Sachverstand immer wieder dazu, dass richtige Informationen falsch interpretiert und in der Folge Fake News präsentiert werden. Zwei Beispiele:

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

HR-Redakteur Klaus Hofmeister hat Theologie studiert, „mit dem Ziel, Journalist zu werden“. Der katholischen Journalistenschule ifp verdankt er „eine wache Skepsis gegenüber meinem Berufsstand“. Damit meint er vermutlich Journalisten, nicht Theologen. (Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Am 24. September 2018 durfte der HR-Kirchenredakteur Klaus Hofmeister – ein Absolvent der katholischen Journalistenschule ifp, der katholische Theologie studiert hat „mit dem Ziel, Journalist zu werden“ – beim Bayerischen Rundfunk in der Sendung Theo.Logik (hier archiviert) die MHG-Missbrauchsstudie kommentieren. Dieser Studie gab es nichts Gutes abzugewinnen. Herr Hofmeister versuchte es trotzdem und erklärte:

Ja die Studie zeigt ganz klar, dass die meisten Täter eben keine fixierten Pädophilen sind, die dann Dutzende Opfer haben. Im Gegenteil, etwa 1.000 dieser knapp 1.700 Täter in der Studie haben nur einmal in ihrem Leben sexuelle Gewalt ausgeübt, […]

Wenn Theologen über Statistiken sprechen …

Herr Hofmeister bezog sich dabei darauf, dass es bei 902 Beschuldigten nur Hinweise auf ein Opfer gab. Freilich hätte jedem richtigen Journalisten klar sein müssen, dass das lediglich die bekannten Opfer sind, und dass ein Täter dasselbe Opfer mehrfach missbrauchen kann. In der Studie wurde deshalb sogar ausdrücklich erklärt, dass Hofmeisters Interpretation unzulässig ist:

Deshalb ist auch bei den 902 Beschuldigten, bei denen Hinweise auf nur einen Betroffenen gefunden wurden, nicht auszuschließen, dass sich eine gewisse Anzahl von Beschuldigten mit mehreren Betroffenen darunter befindet. Zudem gilt, dass sich Missbrauchshandlungen von Beschuldigten mit nur einem Betroffenen ebenfalls über einen längeren Zeitraum erstrecken können und nicht mit einer zeitlich isolierten Einmaltat gleichzusetzen sind. [MHG-Studie S. 275]

In der MHG-Studie wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Hofmeisters Interpretation unzulässig ist. Einem kompetenten Journalisten hätte es allerdings auch so klar sein müssen.

Auch Hofmeisters Interviewer, dem Leiter der BR-Redaktion „Religion und Orientierung“, Wolfgang Küpper, fiel nicht auf, dass die Zahlen unmöglich so interpretiert werden konnten. Küpper hat ebenfalls Theologie studiert und wurde dann Reporter beim BR.

BR-Redaktionsleiter Wolfgang Küpper hat ebenfalls Theologie studiert und ging dann zum Rundfunk. (Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Beide Theologen waren erkennbar nicht kompetent, die Studie sachgerecht zu interpretieren – durften es aber tun, weil es ja etwas mit Kirche zu tun hatte. Den Hörern wurde fälschlich vermittelt, etwa 1.000 Täter hätten nur einmal in ihrem Leben sexuelle Gewalt ausgeübt. Dass beide Gesprächspartner Theologen waren, erfuhren die Hörer nicht. Man könnte das als „Schmoren im eigenen Saft“ bezeichnen – aber auch als intellektuelle Inzucht.

Klaus Hofmeister und sein Kollege Lothar Bauerochse von der HR-Redaktion „Religion und Kirche“. Bauerochse ist – natürlich – promovierter Theologe. (Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Am 17. Dezember 2019 wurde in der Deutschlandfunk-Sendung „Tag für Tag“ ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur sog. „Kirchensteuer-Rasterfahndung“ (s.u.) behandelt. Also im Grunde ein Rechts- und Finanzthema.

Der Bericht (Audio hier archiviert) kam von dem Berliner Theologen Thomas Klatt, der Öffentlichkeitsarbeit für Gemeinden und kirchliche Institutionen anbietet und sich „bemüht … die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mit Hörfunk- und Fernsehbeiträgen zu versorgen“.

Berichtet über eine Klage gegen die Evangelische Kirche in Berlin: Der evangelische Theologe Thomas Klatt. (Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Thomas Klatt bietet auch Öffentlichkeitsarbeit für Gemeinden und kirchliche Institutionen an.

Danach durfte der Kirchenredakteur der FAZ, der promovierte katholische Theologe Daniel Deckers, das Urteil kommentieren. (Audio hier archiviert.)

Promovierter Theologe mit sechs Kindern: FAZ-Redakteur Daniel Deckers. (Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Dass Klatt und Deckers Theologen sind, erfuhren die Hörer nicht. Deckers kannte offenbar die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zum Urteil, reimte sich aufgrund fehlender Sachkenntnis die Details aber falsch zusammen und behauptete fälschlich zu Lasten der Klägerin:

[…] sie muss deswegen nachzahlen, weil sie in dem Moment, wo sie erfahren hat, dass sie nach wie vor als Christ geführt wird, und zwar in 2011, ist sie nicht aus der Kirche ausgetreten. […] Sie ist ja nicht rückwirkend veranlagt worden, […] Sie hätte 2011 austreten können, und der Fall hätte sich erledigt.

Wenn Theologen über Urteile sprechen …

Ärgernis seit 30 Jahren: Die Berliner „Kirchensteuer-Rasterfahndung“, bei der selbst Ausgetretene nachträglich Kirchensteuer zahlen müssen, wenn sie ihren Austritt nicht mehr nachweisen können. Sollte man als Kirchenredakteur wissen.

Die Berliner Kirchensteuer-Rasterfahndung ist seit 30 Jahren ein Ärgernis, und zwar gerade weil dabei Leute, die getauft sind, ihren Kirchenaustritt aber nicht nachweisen können, rückwirkend zur Kirchensteuer herangezogen werden. Schließlich, so die Rechtsprechung, waren sie seit ihrer Taufe Kirchenmitglieder und damit auch die ganze Zeit kirchensteuerpflichtig. Und weil die Besteuerung rückwirkend erfolgt, kann man sich ihr auch durch sofortigen Kirchenaustritt nicht entziehen, da dieser nur für die Zukunft Wirkung hat, aber nicht für die Vergangenheit.

ZDF-Bericht von 2003.

Das wussten aber offenbar weder Herr Deckers, noch irgendjemand in der Deutschlandfunk-Redaktion „Religion und Gesellschaft“. Doch auch ohne Kenntnis der speziellen Berliner Praxis hätten schon Grundkenntnisse des deutschen Kirchensteuersystems ausgereicht, um Deckers‘ Falschdarstellung zu erkennen: Wenn sich herausstellt, dass man getauft ist und keinen Austritt nachweisen kann, ist man auch für die zurückliegenden Jahre kirchensteuerpflichtig. Und selbst wenn man austritt, muss man für das Jahr des Austritts immer noch anteilig Kirchensteuer zahlen. Bleibt nur noch festzustellen, dass die Klägerin erst 2012 von ihrer Kirchenmitgliedschaft erfahren hat und der Theologe Deckers den Fragebogen, den sie 2011 von der Kirche erhielt, wohl irrtümlich als Information über die Kirchenmitgliedschaft deutete.

Aus der Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts schloss Daniel Deckers offenbar, dass die Frau bereits 2011 von ihrer Kirchenmitgliedschaft erfahren habe. Und weil in dem Verfahren nur von Kirchensteuerforderungen von 2012 und 2013 die Rede war, glaubte Deckers wohl, die Kirchensteuer sei nicht rückwirkend verlangt worden. Tatsächlich erfuhr die Frau erst im März 2012 von ihrer Kirchenmitgliedschaft. Weil sie bereits Steuerbescheide bis 2011 erhalten hatte, konnte die Kirchensteuer erst ab 2012 verlangt werden. Aber selbst, wenn die Frau im März 2012 sofort ihren Kirchenaustritt erklärt hätte, hätte sie immer noch für Januar bis März 2012 Kirchensteuer zahlen müssen. So etwas sollte man als Kirchenredakteur wissen.

Wieso wurden diese Fehler von der „Tag für Tag“-Redaktion nicht erkannt? Weil man dort erklärtermaßen auch nicht mehr über den Fall wusste, als in dem Beitrag des Theologen Klatt berichtet wurde. Christiane Florin von der „Tag für Tag“-Redaktion, die zuvor für die christliche Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“ arbeitete, bis die deutschen Bischöfe 2010 die Subventionen strichen, schrieb mir: „Ich habe keine weiteren [Fakten] als diejenigen, die in dem Beitrag von Thomas Klatt genannt wurden.“

Frau Florins Co-Redakteur Andreas Main hat übrigens ebenfalls Theologie studiert und war bei der Katholischen Nachrichtenagentur KNA, bevor er zum Deutschlandfunk wechselte.

Andreas Main und Christiane Florin von der Deutschlandfunk-Redaktion “Religion und Gesellschaft“. Er studierte Theologie und war früher bei der Katholischen Nachrichtenagentur kna, sie bei der christlich-konservativen Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“ – bis die katholischen Bischöfe die Subventionen dafür einstellten. (Screenshot; Foto aus Urheberrechtsgründen verpixelt)

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Die Praxis, Kirchenthemen bevorzugt durch Theologen bearbeiten zu lassen, führt in den deutschen Medien offenbar zu einer Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts: Obwohl den Kirchenredaktionen die Kompetenz für Finanz-, Statistik- und Rechtsaspekte fehlt, betrachtet man sich dort als Experten, sobald etwas irgendwie mit Kirche zu tun hat. Und erkennt – siehe oben – aufgrund des fehlenden Sachverstands gar nicht erst, wo man einen ausgewiesene Finanz-, Statistik- oder Rechtsexperten hinzuziehen müsste.

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Nicht nur beim Missbrauch, auch bei anderen heiklen Themen (z.B. Finanzen) machen sich kirchliche Stellen das gerne zunutze, indem sie eine Technik anwenden, die vornehm als „Mentalreservation“ bezeichnet wird: Man sagt zwar streng genommen nichts Falsches – formuliert es aber so, dass es höchstwahrscheinlich falsch verstanden wird. Juristen verwenden für solches Verhalten die Formulierung suppressio veri, suggestio falsi: Man verschweigt die Wahrheit und suggeriert etwas Falsches. Drei Beispiele:

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Kaum jemand begreift, wie die Kirchensteuer eingezogen und verwendet wird – das gilt insbesondere für den Bayerischen Rundfunk.

Irene Esmann wollte wissen, wie sich die Kirchensteuer verteilt. Dass es sich bei den Zahlen des Erzbistums München, die sie für ihren Beitrag verwendete, gar nicht um die Verwendung der Kirchensteuer handelte, hat ihr Generalvikar Beer offenbar nicht erklärt. (Screenshot; Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Beim Erzbistum München und Freising weiß man ganz genau, dass die Broschüre nicht die Verwendung der Kirchensteuer aufschlüsselt, sondern die Verwendung der Einnahmen – inklusive öffentlicher Zuschüsse. Deshalb ist dort – nach einem anfänglichen Fehler 2010 (links)  – auch von Einnahmen die Rede, nicht (mehr) von Kirchensteuer (rechts).

Tatsächlich werden von 100 Euro Kirchensteuern weniger als 20 Euro für Kindergärten und Bildungseinrichtungen ausgegeben – nicht „stolze 28,12 Euro“.

Gerne wird z.B. im Zusammenhang mit der Verwendung der Kirchensteuer aufgeschlüsselt, wofür die Kirche ihre Einnahmen ausgibt. Da die Einnahmen aber auch staatliche Zuschüsse, Eltern- und Nutzergebühren enthalten, und diese vor allem in den Bereich Bildung fließen, ist der Anteil für Bildung an den Einnahmen stets deutlich höher als der Anteil an der Kirchensteuer. Das wird einem offenbar selbst an der Katholischen Journalistenschule nicht erklärt, wie ein Beitrag von Irene Esmann beim Bayerischen Rundfunk belegt. Für die Sendung „Stationen“ setzte sie praktisch eine Darstellung des Erzbistums München eins zu ein als Fernsehbeitrag um – nur eben falsch, wo die kirchliche Broschüre gerade noch korrekt war. Von 100 Euro Kirchensteuern werden nicht, wie Frau Esmann in ihrem Beitrag behauptet, „stolze 28,12 Euro“ für Kindergärten und Bildungseinrichtungen ausgegeben – sondern weniger als 20 Euro.

Trotz Stipendiatenausbildung bei der katholischen Journalistenschule nicht in der Lage, eine kirchliche Vorlage fehlerfrei umzusetzen: BR-Reporterin Irene Esmann. (Foto aus urheberrechtlichen Gründen verpixelt.)

Und der (nicht weiter aufgeschlüsselte) Rest geht nicht, wie im Esmann-Beitrag dargestellt, an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug – sondern es handelt sich zum größten Teil um Kirchensteuer-Rückerstattungen. Der BR-Kirchenredaktion sollte bekannt sein, dass die Finanzämter in Bayern 2 Prozent der Kirchensteuer für den Einzug kassieren (und es stand sogar ausdrücklich in der Broschüre (s.u.) – damit war offensichtlich, dass das Finanzamt von 100 Euro Kirchensteuer nicht 6,69 Euro kassieren würde.

Im BR-Beitrag wurde (ohne den konkreten Betrag zu nennen) behauptet, der Rest (in Höhe von 6,69 Euro) ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Dazu musste man gleichzeitig ignorieren, dass in der Broschüre des Bistums als Erstes die Kirchensteuer-Rückerstattung genannt wurde, und dass die zwei Prozent, die der Staat erklärtermaßen für den Kirchensteuereinzug kassiert, offensichtlich nicht 6,69 Euro von 100 ausmachen.

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss des Bistums betrug 51,5 Millionen. Der „Bilanzgewinn“ hingegen kann nach Belieben festgelegt werden.

Auch beim Jahresabschluss lassen sich Journalisten zuverlässig verwirren. Das Erzbistum Paderborn erklärte z.B. 2019 stolz, der gesamte „Bilanzgewinn“ werde vollständig Kirchengemeinden, die Caritas und Kindertagesstätten ausgeschüttet. Wer sich mit Jahresabschlüssen nicht auskennt, wird kaum darauf kommen, dass der „Bilanzgewinn“ nicht dasselbe ist wie der tatsächliche Gewinn – und vom Bistum frei festgelegt werden kann. So meldete z.B. der WDR, das Erzbistum habe „15 Millionen Euro Gewinn gemacht – tatsächlich betrug der Jahresüberschuss 51,5 Millionen.

Wie die Öffentlichkeit wohl auf die Drohung mit den Kita-Schließungen reagiert hätte, wenn man sich beim WDR nicht durch den „Bilanzgewinn“ hätte irreführen lassen und stattdessen berichtet hätte, dass das Erzbistum Paderborn tatsächlich über 50 Millionen Überschuss erwirtschaftet hat?

Beispiel 5: Jugendstudie

Außergewöhnliche Behauptungen bedürfen außergewöhnlich guter Belege, heißt es. Beim BR offenbar nicht.

Kürzlich präsentierte die Evangelische Jugend Nürnberg (ejn) eine großangelegte Jugendstudie, bei der gut 75% der rd. 1.000 Befragten angaben, an Gott oder ein höheres Wesen bzw. eine höhere Macht zu glauben, und mehr als 80% der Befragten später ihre Kinder taufen lassen oder kirchlich heiraten wollten. Dass die Studie überhaupt nicht repräsentativ ist, weil es sich bei den Befragten offenbar vor allem um Teilnehmer des Religions- und Konfirmandenunterrichts handelte und über 90% Kirchenmitglieder waren, „vergaß“ die Evangelische Jugend bei der Vorstellung der Studie wohl deutlich zu machen. Folglich meldete der BR: Nürnberg: Drei Viertel der Jugendlichen glauben an Gott. Dass in einer Stadt mit knapp 50% Kirchenmitgliedern 80% der befragten Jugendlichen kirchlich heiraten wollten, kam beim BR offenbar niemandem verdächtig vor.

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

Die Beispiele zeigen, dass deutsche Kirchenredaktionen selbst ohne kirchliche Irreführung nicht in der Lage sind, nicht-theologische Spezialthemen wie Finanzen, Statistiken und Recht kompetent zu behandeln und einfachste Plausibilitätsprüfungen, die man von jedem Journalisten erwarten kann, durchzuführen. In den Beispielen 1 und 2 behauptete jeweils nicht nur der eingeladene „Experte“ (aus einer jeweils anderen Kirchenredaktion) leicht erkennbaren Unsinn – es fiel auch niemandem in der gastgebenden Redaktion auf.

Hinzu kommt, dass die Kirchen diese Inkompetenz ganz gezielt ausnutzen, indem sie die Medien mit Informationen versorgen, die oft gezielt so präsentiert werden, dass sie – obwohl „technisch“ korrekt – von den Journalisten falsch interpretiert werden. Hierbei ist noch zu beachten, dass die Öffentlichkeit in der Regel nicht die kirchliche Ursprungsinformation konsumiert, sondern die – oft genug fehlerhaften – Berichte, die die Medien daraus machen.

Fazit

Aber zurück zum Missbrauchsskandal: Es ist kein Wunder, dass die deutschen Bischöfe die Öffentlichkeit jahrzehntelang hinhalten konnten. Sie wussten, dass die Berichterstattung über Kirchenthemen fest in der Hand von Theologen liegt, und konnten aus Erfahrung darauf vertrauen, dass selbst leicht erkennbare Lügen unkritisch weiterverbreitet würden.

Wenn sich an diesen Verhältnissen nichts ändert, werden sich auch in 10 Jahren wieder viele wundern, warum die Kirchen keine größeren Fortschritte gemacht haben.

2 Responses to Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

  1. Besten Dank für diese wirklich interessante Analyse zum Spannungsfeld zwischen religiösem Glauben, Wahrheitsgebot und journalistischer Verpflichtung zu sorgfältiger Recherche. Einer von den Dreien ist der klare Gewinner …

  2. joerndyck sagt:

    Eine wirklich tolle uns spannende Darstellung. Es ist schockierend zu sehen, wie sehr die Berichterstattung (und damit die Kontrolle) in der Hand der Kirchen liegt, und die manipulativ hier vorgegangen wird.

    Ein Grund dafür könnte sein, dass die Kirchen es geschafft haben, alle anderen einzuschüchtern. Das ganze undurchschaubare lateinische Geschwätz, die pseudo-philosophischen Scheindebatten, das komplizierte Kirchenrecht und das autoritäre Gehabe wirkt auf viele Menschen einschüchternd. Man denkt sich: „Naja, das sollen die Theologen mal unter sich ausmachen, da halte ich mich besser raus“. So kam es vielleicht, dass man es Theologen überließ, über andere Theologen (oder die Kirche) zu berichten. Dahinter steckte womöglich kein böser Wille, sondern man sah sich einfach dem kirchlichen Geschwurbel nicht gewachsen.

    Dazu könnte auch beitragen haben, dass religiöse Leute gerne völlig aus der Haut fahren und sich (persönlich!) beim Intendanten beschweren, sobald jemand auch nur ein Detail anders darstellt, als er es dargestellt haben möchte. Es ist nur verständlich, dass Redaktionen dann versucht sind, sich wenigstens dadurch abzusichern, dass sie einen Theologen mit den Themen beauftragt haben.

    Religiöse Leute sind es nicht gewohnt, dass sie kritisiert werden. Die Gesellschaft hat dieser Gewohnheit nachgegeben. Die großen Sendeanstalten und Verlage sind ein Spiegel dieser gesellschaftlichen Erwartung.

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