Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. „ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand „Volksverhetzung“ geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.
Parasitäre Existenzformen
27. Mai 2012In einem Interview bezeichnete der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller innerkirchliche Reformgruppen als „parasitäte Existenzformen“. Eine dieser Reformgruppen, „Wir sind Kirche“, hat nun einen Brief an Bischof Müller veröffentlicht, der mir aus dem Herzen spricht und sehr zu Recht darauf hinweist, dass Müller mit seinem Vorwurf im Glashaus sitzt.
Militärbischof Overbeck erklärt nichtreligiöse Soldaten zu Menschen zweiter Klasse (wenn überhaupt)
14. Mai 2012Lustloses Geschwurbel in Lourdes: Militärbischof Overbeck
Update: Antwort vom BMVg: „Kein Kommentar“. Daraufhin habe ich jetzt den Dienst verweigert. Unter den gegebenen Umständen finde ich es als Atheist entwürdigend, Teil der Bundeswehr zu sein.
E-Mail an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus:
Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter,
sehr geehrte Damen und Herren,
als konfessionsfreier Reservist beschwere ich mich hiermit über Militärbischof Overbeck. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten angehängten E-Mail, die ich bereits an das BMVg geschickt habe.
Ich sehe auch bei wohlwollender Betrachtung nicht, wie Overbecks wiederholte Äußerungen mit dem freiheitlich-demokratischen Menschenbild vereinbar sein sollen.
Selbst, wenn man ihm in seiner Eigenschaft als Bischof eine gewisse „Narrenfreiheit“ zugestehen wollte, kann es doch nicht angehen, dass der Verantwortliche für den Lebenskundlichen Unterricht konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten derart zu Menschen zweiter Klasse (um es gelinde zu sagen) degradiert, wie es Overbeck hier in diversen Erklärungen getan hat.
Die Äußerungen von Overbeck unterminieren (um nicht zu sagen: bestreiten) die Vorstellungen von Menschwürde, wie die Bundeswehr sie verteidigen soll – wie sie auch konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten unter Einsatz ihres Lebens verteidigen sollen.
Die Bundeswehr macht sich m.E. unglaubwürdig, wenn sie solchen Äußerungen nicht klar Einhalt gebietet.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Krause
E-Mail an die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums
(Kopie ging an das Katholische Militärbischofsamt.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Matthias Krause, ich blogge u.a. zum Thema „Staat und Kirche“. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Zeitsoldat beim Bund (1987-1989) interessiere ich mich besonders für das Thema „Militärseelsorge“.
Ich frage mich, wie das BMVg zu den Aussagen von Militärbischof Overbeck steht, die dieser jüngst in Lourdes von sich gegeben hat.
In einem Video erklärt er (5:33):
„Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.“
In einem Interview behauptet Militärbischof Overbeck:
„Oberste Priorität hat, dass Soldaten Gewalt nur im äußersten Notfall und vor allem verantwortungsvoll einsetzen. Mit einem festen Glauben lassen sich solche Entscheidungen gewissenhafter treffen.“
Domradio berichtet:
„Die Anwendung von Gewalt bedürfe eines gefestigten Gewissens und eines klaren Charakters sowie Gottvertrauens, so der Militärbischof.“
Sie werden vielleicht nachvollziehen können, dass solche Aussagen ein Schlag ins Gesicht konfessionsfreier Soldatinnen und Soldaten ist. Overbeck scheint ihnen das Menschsein abzusprechen, er behauptet, Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt ließen sich durch Gläubige „gewissenhafter“ treffen, und die Anwendung von Gewalt bedürfe „Gottvertrauens“.
Ich meine, es lässt sich klar feststellen, dass Bischof Overbeck damit nichtreligiöse Menschen, insbesondere aber auch nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten, als Menschen zweiter Klasse (bzw. überhaupt nicht als „richtige“ Menschen) darstellt.
Dies wäre m.E. bereits schlimm genug, wenn er diese Aussagen nur als Bischof machte. Als Militärbischof ist Overbeck aber – mit seinem evangelischen Kollegen – auch für den verpflichtenden berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten, den Lebenskundlichen Unterricht, verantwortlich.
Ich brauche Ihnen gegenüber wohl nicht weiter auszuführen, dass sich die Menschenwürde unmittelbar aus dem Menschsein ableitet und nicht an irgendwelche religiöse Praxis als Bedingung gekoppelt ist.
Es ist mir unbegreiflich, wie das Bundesverteidigungsministerium einen solchen, milde ausgedrückt muss man wohl sagen: Ignoranten mit der Verantwortung für den Lebenskundlichen Unterricht betrauen kann. Was er in Lourdes von sich gegeben hat, ist doch wohl objektiv nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar (von Anstand mal ganz abgesehen).
Wird das Bundesverteidigungsministerium in irgendeiner Weise auf die Äußerungen von Militärbischof Overbeck reagieren? – Falls nicht: haben Militärbischöfe quasi „Narrenfreiheit“, oder gibt es irgendwo eine Grenze, wo für das BMVg die Toleranzschwelle erreicht ist. Die Frage drängt sich auf, weil es, wenn überhaupt, nur ein sehr schmaler Grat ist zwischen dem, was Bischof Overbeck oben gesagt hat und der Behauptung, nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten seien „Untermenschen“. (Sollten Sie das anders sehen, bitte ich ehrlich um die Erläuterung, wo der Unterschied zwischen „kein Menschsein“ und „Untermenschentum“ liegt.)
Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Krause
Zu diesem Thema siehe auch:
Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner (hpd)
Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.
Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.
Bistum Hildesheim: Bischof und Missbrauchsbeauftragter sagten die Unwahrheit
15. Januar 2012
Rhetorische Frage: Kann man dies unterschreiben, ohne zu merken, dass die Ausführungen erst mit ihrer Veröffentlichung (am 17. Februar) in Kraft treten würden? - Kann man diesen Text erarbeiten, ohne dies zu wissen?
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben. oder auch “die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten.”
Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Von ‚Unwahrheit’ spricht man, wenn die Aussage tatsächlich auch nicht korrekt ist, der sich Äußernde das aber nicht weiß und es nur fälschlich angenommen hat.
Quelle: Wikipedia.de
Im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 haben anscheinend sowohl der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle als auch der Missbrauchsbeauftragte und Personaldezernent des Bistums, Heinz-Günter Bongartz (zwischenzeitlich zum Weihbischof ernannt) die Öffentlichkeit belogen – vermutlich, um ihre eigene Untätigkeit zu vertuschen.
Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte
13. Januar 2012Dieser Artikel ist die Fortsetzung von Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009.
Werner Holst, Personaldezernent des Bistums Hildesheim von 1984 bis 2006, war bekannt für seine „klaren und offenen Worte“ zum Thema „sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“.
Seit den Enthüllungen des Missbrauchsskandals 2010 können Holsts Worte mit seinem Handeln verglichen werden. Der Vergleich fällt nicht schmeichelhaft aus.
Werner Holst war von 1984 bis 2006 Hauptabteilungsleiter Personal/Seelsorge beim Bistum Hildesheim, fast 22 Jahre lang. 1993 erfuhr das Bistum von einem Missbrauch durch Peter R., daraufhin wurde R. die Jugendarbeit verboten. Allerdings wurde das Verbot in der Folge nicht eingehalten.
Mit diesem Hintergrundwissen – das allerdings erst im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 ans Licht kam – solle man noch einmal ein Interview lesen, dass Holst im Juli 2002 der bischöflichen Pressestelle gab. Darin plädierte er „für ein deutlicheres Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche” und erklärte unter anderem:
Pressestelle: Denken Sie aus heutiger Sicht, dass in allen Fällen immer genug getan wurde?
Holst: Es wurde sicher zu wenig getan. Damals hätten wir sofort die Staatsanwaltschaft hinzuziehen müssen. Das haben wir nicht getan. Außerdem hätten wir den Täter in eine Therapie schicken müssen. Auch das unterblieb leider. Wir haben uns zwar um die Opfer gekümmert. Aber auch ich dachte damals, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch.
Zu diesem Zeitpunkt war Peter R. – neun Jahre, nachdem das Bistum von seinem Missbrauch erfahren hatte – immer noch als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen tätig, die Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, wurde nicht eingehalten. Weder hatte Holst die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, noch den Täter in eine Therapie geschickt.
Man kann es nicht anders formulieren: Holsts Einsicht war offenbar nur vorgespielt.
Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen
Später im Interview sagte Holst (Hervorhebungen im Text von mir.):
Pressestelle: Welche Strategie verfolgt das Bistum Hildesheim heute in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester?
Holst: Der Schutz des Opfers hat für uns den absoluten Vorrang! Wenn ein Verdacht besteht, leiten wir sofort eine Untersuchung ein. Das setzt natürlich eine sorgfältige Recherche voraus, denn für den Angeschuldigten gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Steht die Schuld fest, muss sofort gehandelt werden. Wir bestehen darauf, dass sich der Täter selbst anzeigt oder eine Anzeige durch Dritte erfolgt. Der betroffene Priester muss sich den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen. Das weitere Vorgehen ist dann individuell verschieden. Unter Umständen macht der Betroffene außerhalb des Bistums eine Therapie. Parallel dazu helfen wir den Opfern und natürlich auch deren Angehörigen. Außerdem muss die Gemeinde informiert werden. Wir möchten den Gemeindemitgliedern helfen, mit dieser Nachricht fertig zu werden. Wenn ein auffällig gewordener Geistlicher wieder in den priesterlichen Dienst zurück kehrt, darf er auf keinen Fall mehr Kontakt zu Kindern haben. Aber selbst dann muss er in therapeutischer Begleitung bleiben. Dadurch ist eine gewisse Überwachung gegeben. Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen, das darf nicht sein.
Holst beschrieb hier genau das Gegenteil dessen, wie er im Fall R. verfahren war: es erfolgte keine Anzeige, der Priester musste sich nicht den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen, er hat keine Therapie gemacht, die Gemeinden, in denen er später eingesetzt wurde, waren nicht über die Thematik informiert. Und R. hatte wieder Kontankt zu Minderjährigen.
War der Fall R. nur ein Ausrutscher? Keineswegs – als das Bistum im Jahr darauf erfuhr, dass der Celler Dechant Hermann S. (s.o.) 1995 ein Kind missbraucht hatte, gab es ebenfalls keine Anzeige (angeblich auf Wunsch der Eltern), aber auch (während Holsts Amtszeit) offenbar keine Therapie, die Gemeinde wurde wieder nicht informiert, Auflagen wurden offenbar (während Holsts Amtszeit) auch nicht gemacht.
Mehrere Medien breichteten damals, dass Holst sich in dem Interview für ein gemeinsames Vorgehen der deutschen Bischöfe ausgesprochen hatte:
Pressestelle: Bislang haben die deutschen Bistümer das Thema des sexuellen Missbrauchs durch ihre Priester jeweils bistumsintern geregelt. War das richtig?
Holst: Es ist sicher nötig, dass die deutschen Bistümer eine gemeinsame Strategie entwickeln. Nur in einem größeren Zusammenhang können wir die nötige Koordination und Transparenz erreichen, um das Problem des sexuellen Missbrauchs offensiv anzugehen.
Aber: Nachdem die deutschen Bischöfe im September 2002 ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch” verabschiedet hatten, ignorierte sie Holst (entgegen der Leitlinien wurden R. und S. weiter „in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung” brachten), und während Holsts Amtszteit wurden auch nie Ausführungsbestimmungen zu den Leitlinien erlassen.
Ebenfalls 2002 erschienen mindestens drei Interviews mit dem bekennenden Pädophilen Pfarrer Klaus J. (s.o.), auch für Fernsehaufnahmen standen Holst und J. zur Verfügung. Im September 2002 war Holst zu Gast in der Sendung „B. trifft”. Die bischöfliche Pressestelle meldete hierzu: „Domkapitular Werner Holst hat in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten sehr klar und offen zum Thema sexueller Missbrauch in der Kirche Stellung bezogen.”
„Große Lernbereitschaft“
Auch im Jahr 2004 – nach der Entpflichtung von Peter R. („aus gesundheitlichen Gründen“), aber mit dem Wissen, dass Hermann S. trotz seines Missbrauchs weiter in Celle als Dechant arbeitete – stand Holst mit J. wieder für Fernsehaufnahmen bereit. Die bischöfliche Pressestelle berichtete, Holst habe gegenüber einem SWR-Fernsehteam eine „große Lernbereitschaft des Bistums in Bezug auf pädophile Seelsorger” betont. Die Pressestelle meldete weiter, das Bistum sei dem SWR in dieser Frage als „als besonders offen” empfohlen worden. Klaus J. „bescheinigte dem Bistum und seinen Verantwortlichen, in seinem Falle das Richtige getan zu haben.” – Man berücksichtige hierbei, dass J. nach dem einschlägigen Vorfall als Kaplan während der 1960er Jahre (s.o.) noch Jahrzehnte lang ungehindert weiter mit Kindern tätig sein durfte, u.a. als Religionslehrer.
Erneut musste die Öffentlichkeit glauben: Ein Bistum, das einen Pfarrer schon wegen dem Besitz von Kinderpornos beurlaubt, zur Therapie schickt und später nicht mehr mit Kindern einsetzt, wird wohl erst recht keinen „richtigen” Kinderschänder ohne Auflagen weiter in einer Gemeinde belassen. Genaus das war aber zu diesem Zeitpunkt in Celle bei Hermann S. der Fall.
„… gemäß der verbindlichen Leitlinien“
Die Leitlinien der Bischofskonferenz wurden also ignoriert. Ein Jahr später wurde allerdings bekannt, dass ausgerechnet der Medienbeauftragte des Bistums, Monsignore Wolfgang F., zwanzig Jahre zuvor einen Jugendlichen missbraucht hatte. Der Therapeut des Opfers hatte sich an das Bistum gewandt. Hier ließ sich offenbar nichts mehr verheimlichen. Die Tat war zwar inzwischen juristisch verjährt, das Bistum beurlaubte den Pfarrer dennoch – Monate, nachdem der Therapeut sich an das Bistum gewandt hatte. Die bischöfliche Pressestelle meldete:
Domkapitular Werner Holst bedauert diese Entwicklung zutiefst. Nach dem, was vorgefallen sei, habe es gemäß der verbindlichen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz jedoch zur Entpflichtung und Beurlaubung keine Alternative gegeben.
Diese Erklärung des bischöflichen Personaldezernenten musste bei der Öffentlichkeit natürlich den Eindruck erwecken, das Bistum hielte sich akribisch an die“verbindlichen Leitlinien“.
Die WELT zitierte Domkapitular Holst mit den Worten „Sexueller Mißbrauch von Kindern gleicht einem Seelenmord.” Bistumssprecher Lukas erklärte: “Sollte der Pfarrer je wieder in den priesterlichen Dienst zurückkehren, würde er nur Aufgaben übernehmen, bei der eine Wiederholungsgefahr auszuschließen ist.”
Ab März 2007 wurde Monsignore F. dann wieder eingesetzt: als seelsorgerlicher Mitarbeiter in einem Pastoralverbund und als Krankenhausseelsorger – im Bistum Paderborn.
Dieser „Deal” mit dem Bistum Paderborn fiel aber schon nicht mehr in Holsts Zeit als Personalverantwortlicher. Ab dem 1. Oktober 2006 war dafür Heinz-Günter Bongartz zuständig.
Dieser Artikel wird fortgesetzt.
Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009
13. Januar 2012Wie kann ein pädophiler Pfarrer jahrelang mit seinen Opfern verreisen, sie bei sich übernachten lassen und ihnen teure Geschenke machen? Wie kann es sein, dass seine Vorgesetzten wussten, dass der Pfarrer mit einem Jungen im Urlaub war und mit ihm im selben Bett übernachtet hatte, ohne dass sie Verdacht schöpften, ein psychiatrisches Gutachten einholten oder dem Pfarrer zumindest untersagten, weiter mit Kindern zu verreisen oder sie bei sich übernachten zu lassen?
Wer sich angesichts des Verfahrens gegen den Priester Andreas L. aus dem Bistum Hildesheim diese Fragen stellt, wird sich auch für das Verhalten des Bistums seit 2002 interessieren, als die Deutsche Bischofskonferenz ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch“ verabschiedete. Im März 2002 wurde Dr. Michael Lukas Pressesprecher des Bistums Hildesheim, und seitdem erwarb sich das Bistum schnell den Ruf, in Missbrauchsfragen besonders fortschrittlich und offen zu sein. Seit dem Missbrauchsskandal von 2010 ist es allerdings möglich, die damaligen schönen Worte dem tatsächlichen Verhalten der Bistumsleitung gegenüber zu stellen. Dabei kommt man zu folgenden Ergebnissen:
Einsatz von Sexualtätern
Das Bistum Hildesheim hat von 1993 bis Ende 2009 fast durchgängig Priester als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, ob wohl es von sexuellem Missbrauch durch die betreffenden Priester wusste. Ab 2002 stand deren Einsatz im Gegensatz zu den Leitlinien der Deutschen Bischofskonfrenz, ab 2006 lag die Verantwortung hierfür bei der jetzigen Bistumsleitung: Bischof Norbert Trelle und Personaldezernent Heinz-Günter Bongartz.
Peter R., einer der beiden Haupttäter aus dem Berliner Canisius-Kolleg, war von 1982 bis 2003 im Bistum Hildesheim tätig, das ihn 1995 von den Jesuiten übernahm, obwohl es spätestens seit 1993 von einem Missbrauch durch R. wusste. Nach neuerlichen Vorwürfen wurde R. 1997 zunächst nach Wolfsburg, später nach Hannover-Mühlenberg versetzt, wo er mehrtägige Reisen mit Jugendlichen unternehmen durfte. Die Gemeinden wurden nicht über R.‘s „besondere Problematik“ informiert.
- Pressemitteilung des Bistums zu dem Fall:
- Interview mit dem Wolfsburger Prälaten Heinrich Günter: „Von den Vorwürfen haben wir damals nichts gewusst.“
- Interview mit R.‘s Vorgesetztem in Hannover-Mühlenberg:
Als er damals in Hildesheim angefragt habe, warum denn Peter R. in seine Gemeinde nach Mühlenberg geschickt werde, habe man von Unregelmäßigkeiten bei der Finanzverwaltung gesprochen. „Also habe ich zugesehen, dass er nicht mit Geld und Verwaltungsdingen in Berührung kam.“ Von den Missbrauchsvorwürfen habe er erst vergangene Woche erfahren – nicht durch die Kirchenleitung, sondern als Journalisten bei ihm anriefen. - „Ich war zum Schweigen verdonnert“: Interview mit R.‘s Nachfolger in der Hildesheimer Gemeinde „Guter Hirt“, der sich dafür einsetzte dass R. nicht weiter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sollte.
Hermann S., den das Bistum weiterhin als Gemeindepfarrer in Celle-Vorwerk beließ, obwohl es 2003 erfuhr, dass er 1995 einen 12-Jährigen missbraucht hatte. Nach erneuten Vorwürfen 2006 wurde S. aus Celle abgezogen. Von Oktober 2007 bis zum 30. November 2009 – acht Wochen vor dem Missbrauchsskandal 2010 – setzte das Bistum S. als Pfarrer für drei Dörfer im Eichsfeld ein.
- Pressemitteilung des Bistums zu dem Fall
- Bericht des Göttinger Tageblatts
- Interview mit Heinz-Günter Bongartz in der Hildesheimer KirchenZeitung Nr. 14 vom 4. April 2010 (nicht mehr online, Text kann bereitgestellt werden)
- Darstellung von Bongartz gegenüber S.‘ ehemaliger Gemeinde in Celle-Vorwerk
- Interview mit dem Duderstädter Propst Damm zu dem Fall
Rudolf A. wurde nach einem Missbrauch und anschließender Therapie zwar nicht mehr als Gemeindeleiter eingesetzt, wurde aber in Göttingen mit der Krankenhausseelsorge und Seelsorge in mehreren Gemeinden betraut. Nachdem darüber im Zuge des Missbrauchsskandals berichtet wurde, beurlaubte das Bistum A. zunächst und schickte ihn etwas später in den Vorruhestand. Trotzdem war A. ausweislich eines Pfarrbriefs noch am 7. August 2010 für einen Einschulungsgottesdienst vorgesehen.
- Nach Missbrauch Neuanfang: Bericht des Göttinger Tageblatts
- Pressemitteilung des Bistums zu dem Fall
Klaus J., ein bekennender Pädophiler, dem man nach eigener Aussage „von Kindern fernhalten muss“, wurde offenbar 1997 noch während seiner Therapie mit Auflagen wieder als Subsidiar (Unterstützungskraft) in einer Gemeinde eingesetzt. Er wohnte dort im Pfarrhaus. Seit 2009 im Ruhestand, ist er noch heute auf der Website der Gemeinde als Unterstützer des Pfarrteams aufgelistet. Bereits in den 60er Jahren war J. als Kaplan zu einem Bußgeld verurteilt worden, nachdem er versucht hatte, Nacktfotos von 13- und 14-Jährigen zu machen. Das Bistum zog ihn daraufhin zwar für einige Monate aus dem Verkehr, danach war J. allerdings 30 Jahre lang in allen erdenklichen Positionen mit Kindern und Jugendlichen tätig – bis 1995 die Pfarrsekretärin bei ihm einen Stapel Kinderpornos fand. Kindesmissbrauch im eigentlichen Sinne hat J. laut eigener Aussage nie begangen.
- Artikel in der ZEIT
- Interview mit Klaus J. bei KNA
- Artikel beim Kölner Stadtanzeiger
- „Aus Fehlern gelernt“: Meldung der bischöflichen Pressestelle Hildesheim
Gerd E. war über 30 Jahre lang Pfarrer in Wolfsburg. 2010 kam heraus, dass er vor 30 Jahren einen Jugendlichen missbrauchte. Das Bistum will erst 2010 von dem Missbrauch erfahren haben. Allerdings hatte E. zwischenzeitlich eine Therapie gemacht, es besteht also die Möglichkeit, dass das Bistum zumindest von seinen Neigungen gewusst hat. Bistums-Pressesprecher Dr. Lukas teilte mir hierzu mit:
Das Bistum hat erst im Jahr 2010 vom sexuellen Missbrauch durch Pfarrer [E.] erfahren. Alle von ihm wahrgenommenen therapeutischen Hilfen konnten seitens des Bistums darum überhaupt nicht in irgendeinen Zusammenhang von Missbrauch gebracht werden.
Mit dem Missbrauch vielleicht nicht – aber wenn das Bistum (und/oder der Montfortaner-Orden, dem E. angehört) wusste, dass sich E. einer Sexualtherapie unterzog, hätte es den Priester zumindest nicht mehr an einer Grundschule einsetzen und ihm die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbieten sollen.
Dieser Artikel wird fortgesetzt: Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte.
Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner
10. August 2011Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.
Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.
US-Experte: Zollitsch hätte 2006 ermitteln müssen
15. Juli 2010Update: Dieser Artikel ist jetzt auch beim hpd gelistet.
Hinweis: Morgen will ich mich mit der Frage beschäftigen: War das 3-Pater-Kloster Birnau eine Abschiebestation für pädophile Patres?
Der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch hätte eine Untersuchung des Missbrauchsfalles in Birnau vornehmen müssen, als er 2006 davon Kenntnis erhielt. Diese Meinung vertritt der international bekannte US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle (bekannt u.a. aus der preisgekrönten Dokumentation „Holy Watergate„). Auch der Umstand, dass die Tat damals bereits 40 Jahre zurücklag, ändert Doyle zufolge nichts daran: „Er [der Bischof] muss erst ermitteln, und dann – nach der Untersuchung – wird über die Verjährung entschieden.“
Doyle war von dem kirchenkritischen Blogger „Skydaddy“ kontaktiert worden, nachdem dieser von mehreren deutschen Kirchenrechtlern keine Auskunft erhalten hatte.
Seit Anfang Juni 2010 bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt, versucht Zollitschs Erzbistum den Eindruck zu erwecken, Birnau gehöre gar nicht zur Diözese Freiburg, sondern zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich. Und Zollitsch sei somit nicht zuständig.
Allerdings wird das Kloster Birnau in Online-Datenbanken der Diözese Freiburg zugeordnet, nicht der „Mini-Diözese“ der Abtei Wettingen-Mehrerau. Und Erzbischof Zollitsch hat selbst 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau errichtet und einen Zisterzienserpater aus dem Kloster Birnau zum Leiter bestellt. Dies beweist, dass die Seelsorgeeinheit (Pfarrei) tatsächlich zum Bistum Freiburg gehört. Und Zollitsch führte damit nur eine Praxis fort, die seit 1946 besteht: Dass nämlich der Erzbischof von Freiburg die Seelsorge in den Orten Nußdorf und Deisendorf den Zisterziensern aus Birnau überträgt. Deshalb kommt auch Experte Thomas P. Doyle in einem Gutachten für „Skydaddy“ zu dem Ergebnis:
Die [vorliegenden] Informationen legen den Schluss nahe, dass die Seelsorge an der Gemeinschaft der Gläubigen in Birnau der direkten Amtsgewalt des Erzbischofs von Freiburg unterstand, der die Seelsorge den Zisterziensern der Abtei Wettingen-Mehrerau übertragen hatte. Von daher war der Erzbischof auch zuständig und hatte die Amtsgewalt über alle Aspekte der Seelsorge für Laien, die in Birnau stattfand (canon 678 des Kirchenrechts von 1983 und canon 612 des Kirchenrechts von 1917).
Kirchenrechtler: Erst vorgeprescht, dann schweigsam
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch hatten sich die Kirchenrechtsprofessoren Georg Bier (Freiburg) und Richard Puza (Tübingen, ebenfalls Kirchenprovinz Freiburg) öffentlich zugunsten Zollitschs geäußert. Von „Skydaddy“ um Erklärung gebeten, wie der Umstand, dass Zollitsch selbst die Seelsorgeeinheit errichtet und den Leiter bestellt hat, mit Prof. Biers Erklärung ein Einklang zu bringen sei, Zollitsch sei für die Seelsorge in der Kloster- und Wallfahrtskirche Birnau „niemals zuständig gewesen, weder als Personalreferent noch als Erzbischof“, antwortete Prof. Bier zwar umgehend, dies sei „nicht leicht zu vereinbaren“, und er wolle „der Frage daher jetzt noch einmal genauer nachgehen und die Sachlage eingehender prüfen“, – aber seitdem kam von Prof. Bier auch auf Nachfrage keine Antwort mehr. Prof. Puza reagierte auf zwei ähnliche Anfragen überhaupt nicht.
Zollitschs Bistum gab falsche Auskünfte
Das Ordinariat Freiburg hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach falsche, das Bistum entlastende Auskünfte erteilt. Erst gestern meldete die Badische Zeitung, dass dem Bistum bereits 1992 das Geständnis eines pädokriminellen Priesters aus Oberharmersbach vorlag – und es nicht „erst 1995 einen entsprechenden Hinweis auf Missbrauch in Oberharmersbach gegeben“ habe, wie das Ordinariat im März mitgeteilt hatte, als der Fall in die Medien gelangte. Noch letzten Freitag (09.07.2010) sprach Erzbischof Zollitsch – offenbar im Hinblick auf das Geständnis des Täters davon, er habe „Hinweisen aus Oberharmersbach im Jahr 1992 mit größerem Nachdruck nachgehen und intensiver nach weiteren Opfern und das Gespräch mit Zeugen suchen sollen“ [Hervorhebung von mir].
Ebenfalls im März 2010 hatte der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg, Domkapitular Dr. Eugen Maier, dem Opfer aus Birnau mehrfach mitgeteilt, der Täter sei nach 1968 nie mehr in Deutschland tätig gewesen. Erst, als das Opfer mit einer Auskunft des Einwohnermeldeamtes nachwies, dass der Pater von 1987 bis 1992 wieder in Birnau war, fiel dem Ordinariat plötzlich ein, dass der Pater während der fraglichen Zeit auch jahrelang in den Personalverzeichnissen der Erzdiözese aufgeführt war.
Welche Rolle spielt der Abt?
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch kam diesem auch der Abt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde, zu Hilfe: In einer Stellungnahme, die inhaltlich im Wesentlichen der Darstellung des Bistums entsprach, erklärte er:
„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz. Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig. Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“
Als Kirchenrechtler muss Abt Anselm freilich wissen, dass die Zuständigkeit, die er erwähnt, in Birnau rein ordensrechtlicher Natur ist – sobald Ordenspriester in einem Bistum seelsorgerlich tätig werden, unterstehen sie in seelsorgerlicher Hinsicht der Amtsgewalt des Bischofs. Kirchenrechtler Doyle:
„Falls irgendein Mönch der Abtei oder des Priorats in irgendeiner Form mit Laien außerhalb der Grenzen des Abteiterritoriums Kontakt hat, dann liegt die Amtsgewalt beim Erzbischof.“
Abt Anselm schließt mit den Worten, dass Erzbischof Zollitsch mit Entscheidungen und Vorgängen im Priorat Birnau „sicher nichts zu hatte!“ Zuvor bedauert er noch, dass „auch in unserer Gemeinschaft in der Vergangenheit leider ein nicht adäquater Umgang mit Tätern und Opfern sexuellen Missbrauchs gepflegt wurde“.
Da Abt Anselm zufolge somit die gesamte Zuständigkeit bei seiner Abtei liegen müsste, erscheint es umso erstaunlicher, dass er vor drei Wochen – jedenfalls einer Kathpress-Meldung zufolge – seinen Vorgänger, Altabt Kassian Lauterer, der von 1968 bis 2009 im Amt war, von jeder Mitschuld freisprach – und das offenbar noch bevor Abt Anselm seine eigene Untersuchung dazu abgeschlossen hatte. Die Meldung wurde zwar später auf Betreiben des Opfers, das sich durch die Anselm zugeschriebenen Äußerungen verleumdet fühlte, zurückgezogen – Abt Anselm hat sich allerdings auch auf Nachfrage nicht von konkreten, ihm zugeschriebenen Äußerungen distanziert, sondern nur seinen Krisenkommunikationsberater mitteilen lassen, dass „Aussagen von Abt Anselm missverständlich oder falsch wiedergegeben wurden bzw. Aussagen, die er nie getätigt hat ihm zugeschrieben wurden“. Was er tatsächlich gesagt hat und was nicht, wollte er nicht mitteilen.
Ausgeklügelte Formulierungen
„Skydaddy“ fiel auf, dass in den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm nicht wirklich festgestellt wird, „Birnau gehört nicht zur Diözese Freiburg“ oder „Erzbischof Zollitsch war nicht zuständig“. Stattdessen heißt es dort, Birnau „gehöre“ zur Abtei Wettingen-Mehrerau. „Das ist zwar in dem Sinne richtig, dass Birnau ein Tochterkloster von Mehrerau ist. Das dürfte aber nichts daran ändern, dass es auf dem Territorium der Diözese Freiburg liegt – wie es auch in allen einschlägigen Online-Datenbanken angegeben ist. Die umfangreichen Ausführungen über Territorialabteien und deren Unabhängigkeit vom Diözesanbischof in den Erklärungen des Ordinariats und des Abtes müssen aber beim Leser den Eindruck erwecken, dass dies eben auch für Birnau zutrifft. Auf diese Weise wird offenbar bewusst ein falscher Eindruck erzielt, ohne dass – jeder Satz für sich genommen – gelogen wird.“ Ganz ähnlich, wenn auf die Zuständigkeit des Abtes verwiesen wird: „Der Abt ist natürlich ordensrechtlich zuständig, deshalb stellt es – sozusagen ‚technisch‘ gesehen – keine Lüge dar, wenn gesagt wird, der Abt sei ‚kirchenrechtlich zuständig‘. Es wird aber offenbar darauf gesetzt, dass der Leser den Umkehrschluss zieht und denkt: Dann kann Zollitsch nicht zuständig gewesen sein. Tatsächlich muss man in Birnau zwischen der ordensrechtlichen und der seelsorgerlichen Zuständigkeit unterscheiden – und letztere liegt immer beim Bischof!“
Mehrere Anfragen beim Bistum und der Abtei – sowohl durch „Skydaddy“ als auch durch das Missbrauchsopfer –, wie denn nun die konkrete Zuständigkeit sei, wurden über Wochen entweder gar nicht beantwortet, oder man wurde vertröstet, oder es kamen ebenso ungenaue Antworten zurück. Deshalb geht „Skydaddy“ davon aus: „Da, abgesehen von den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm, nichts dafür und alles dagegen spricht, dass Birnau zum Territorium von Wettingen Mehrerau gehört, und nicht einmal das Bistum selbst klar Stellung dazu beziehen will, hat es den Anschein, als ob Zollitschs Bistum die Öffentlichkeit – möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft – über die tatsächlichen Zuständigkeiten täuschen will.“
Damit dies nicht gelingt, hat „Skydaddy“ seine Rechercheergebnisse und Doyles Gutachten an die Staatsanwaltschaft Konstanz geschickt, die gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt.
Neues zur Kathpress-Meldung (war: „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen“)
26. Juni 2010Meine in den letzten Tagen hier geäußerte Vermutung, dass die diffamierende Kathpress-Meldung in ihrer ursprünglichen Form von der Abtei Mehrerau (bzw. Abt Anselm oder Harald Schiffl) an die Presse geschickt wurde, ist offenbar falsch.
In den letzten Tagen hatte ich über eine diffamierende Pressemeldung von Kathpress berichtet und darüber, dass diese Meldung zunächst geändert, dann zurückgezogen wurde.
Ich weiß, dass das Opfer massiv interveniert hat – zugleich hat wohl auch die Abtei Mehrerau auf eine Korrektur hingewirkt, möglicherweise auch auf die Löschung.
Die Löschung der Meldung ändert natürlich nichts daran, dass irgend jemand die diffamierenden Aussagen in die Welt gesetzt hat – entweder in Mehrerau oder bei Kathpress!
Zollitsch und die Leitlinien
18. Juni 2010Der Umstand, dass für Ordensmitglieder der jeweilige Abt zuständig ist, entband die Erzdiözese Freiburg und Erzbischof Zollitsch im Fall des pädokriminellen Zisterzienserpaters Gregor Müller nicht von ihrer Verantwortung gemäß den „Leitlinien“ der Deutschen Bischofskonferenz, den 2006 gemeldeten Fall zu prüfen und dem Opfer Hilfen anzubieten, sowie den jetzigen Dienstgeber und die Öffentlichkeit zu informieren. Davon ist so gut wie nichts geschehen.