„In seinem am 20. März veröffentlichten Hirtenbrief an die Katholiken in Irland hat Papst Benedikt XVI. sexuellen Missbrauch eindeutig als Verbrechen verurteilt und dazu aufgefordert, Vergehen und Fehler offen einzugestehen.“
Das betonte der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für sexuellen Missbrauch Minderjähriger, der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann.
Der Papst wiederholt, was selbstverständlich oder nicht mehr abzustreiten ist
Der (obige) erste Satz von Ackermanns Pressemitteilung sagt eigentlich alles. Der Hirtenbrief der Papstes trieft nur so von Selbstverständlichkeiten. Ich kann mich einem irischen Opfer nur anschließen, das enttäuscht sagte, um zu wissen, dass sexueller Missbrauch ein Verbrechen ist, brauchte es keinen Hirtenbrief. Ansonsten gibt die katholische Kirche, wie immer, nur das zu, was sowieso nicht mehr zu leugnen ist. Und zwar mit Verspätung.
Kordula Doerfler schreibt in der Frankfurter Rundschau:
Nicht weniger hart geht der Papst mit den Bischöfen ins Gericht, die die Fälle teilweise jahrzehnteland vertuscht haben. „Es kann nicht geleugnet werden, dass einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Missbrauch von Kindern versagt haben.“ Einzelne hätten „schwere Fehlurteile“ getroffen und damit ihre Glaubwürdigkeit untergraben.
Sehr richtig erkannt, Papst Benedikt: Das kann nicht (mehr) geleugnet werden. Das ist aber nicht „hart ins Gericht gehen“ – das ist bloßes Wiederholen dessen, was die irische Öffentlichkeit schon seit fast vier Monaten schriftlich hat, nämlich durch den Murphy-Bericht:
[Wikipedia:] Der 720-seitige Bericht wurde von der irischen Regierung in Auftrag gegeben, um die Art und Weise zu untersuchen, mit der die Kirche mit Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch von Kindern durch Priester in den Jahren 1975 bis 2004 umging.
Das Ergebnis ist, dass die Erzdiözese Dublin im Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern, zumindest bis Mitte der 1990er Jahre, die Geheimhaltung, die Vermeidung von Skandalen, den Schutz des guten Rufes der Kirche, und den Schutz ihres Vermögens vor den Schutz der Kinder, sowie vor die Aufklärung der Verbrechen gestellt habe. Alle anderen Aspekte, einschließlich des Wohles der Kinder und der Gerechtigkeit für die Opfer, seien diesen Prioritäten untergeordnet worden. Das Erzbistum verfuhr nach seinen eigenen Regeln und habe alles getan, um eine Aufklärung durch die Justiz zu vermeiden. Der Bericht stellt fest, dass es „keinen Zweifel daran gibt, dass sexueller Missbrauch von Kindern in den Jahren 1975 bis 2004 vertuscht wurde“, und stellt dar, wie die Beschwerden der Eltern und ihrer Kinder ignoriert wurden, wodurch andere Familien in Gefahr gebracht wurden, und dass der Prälat John Charles McQuaid die Skandale unterdrückte. Die Kirche flüchtete sich in kirchliches Recht, um die Täter auf Kosten der unschuldigen Kinder zu schützen. Die überwiegende Mehrheit der nicht betroffenen Priester habe die Augen vor den Taten verschlossen. [Hervorhebung von mir.]
Wenn der Papst nun feststellt, „Es kann nicht geleugnet werden, dass einige von Euch und von Euren Vorgängern bei der Anwendung der seit langem bestehenden Vorschriften des Kirchenrechts zu sexuellem Missbrauch von Kindern versagt haben“, dann ist „versagen“ geradezu beschönigend für den Umstand, dass das Erzbistum „alles getan [hat], um eine Aufklärung durch die Justiz zu vermeiden.“
Überprüfung der Kinderschutzvorschriften ausdrücklich nur in Irland
Obwohl sich der Papstbrief nur auf die Situation in Irland bezieht, werden die deutschen Bischöfe nicht müde zu betonen, der Brief habe „Geltung für die ganze Kirche und ist eindeutig eine Botschaft auch an uns in Deutschland“, so z.B. der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch.
Es erscheint daher umso befremdlicher, dass ausgerechnet der Absatz, in dem der Papst eine kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der kirchlichen Normen zum Schutz von Kindern fordert, ausdrücklich nur auf die irische Kirche bezogen ist:
Es ist zwingend erforderlich, dass die Normen der Kirche in Irland zum Schutz von Kindern kontinuierlich überprüft und aktualisiert werden und dass sie vollständig und unabhängig in Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht angewandt werden. [Hervorhebung von mir.]
Und das, obwohl selbst die Deutsche Bischofskonferenz bereits eine Überprüfung ihrer Leitlinien angekündigt hat – und die sollen ja den deutschen Bischöfen zufolge international schon vorbildlich sein.
„Hart“ und „schonungslos“ ist der Papst, wenn es um Homosexualität geht
Es ist mir unbegreiflich, wie nicht nur die Jubelpriester und -bischöfe, sondern auch weite Teile der Medien in dem Papstbrief „deutliche Worte“ zu finden meinen, „schonungslose Analyse“ (Erzbischof Zollitsch), Reinhold Michels schreibt in der Rheinischen Post gar von „Benedikts Strafpredigt“, zu der der Papst „mit einer bisher nicht gekannten Härte und Klarheit seine Stimme“ erhob, und in der er „sündhafte, kriminelle, bestürzende“ Taten „geißelt“.
Wer wissen will, wie es klingt, wenn der derzeitige Papst Härte und Schonungslosigkeit an den Tag legt, der braucht nur zu lesen, was Josef Ratzinger (damals noch nicht Papst) 2003 zu Homosexualität und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu sagen hatte. Der SPIEGEL schrieb damals:
Mit Zustimmung des Papstes wütet Ratzinger in einer 15seitigen Philippika gegen Homosexualität im Allgemeinen („Anomalie“, „gegen das natürliche Sittengesetz“) und die Schwulen-Ehe im Besonderen. Homo-Lebensgemeinschaften, so der nach dem Papst mächtigste Kirchenfürst, seien „böse“ und „schwere Verirrungen“. […]
Doch zum Politikum wird Ratzingers Schrift nicht durch den kaum verhüllten Schwulenhass, sondern wegen der gar nicht verhüllten Order an Politiker: Jeder kirchentreue „Parlamentarier hat die sittliche Pflicht“, gegen Gesetze anzukämpfen, die homosexuelle Paare mit heterosexuellen gleichstellen. Ein Katholik, der solchen Gesetzen zustimme, helfe bei der „Legalisierung des Bösen“. [Hervorhebungen von mir.]
Die Original-Formulierung, die sich ausdrücklich an Politiker richtet, lautet:
Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.
Der SPIEGEL bringt in dem Artikel auch einige „harte“ und „deutliche“ Zitate aus Ratzingers Erklärung, z.B. dieses, welches im derzeitigen Zusammenhang besonders bezeichnend ist:
„Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun.“
„Klare Weisungen“ gibt es für katholische Politiker
Ratzingers Erklärung zur Homosexualität enthält auch weitaus präzisere Instruktionen als sein Hirtenbrief, es gibt sogar einen eigenen Abschnitt mit dem Titel „IV. Verhaltensweisen der katholischen Politiker in Bezug auf Gesetzgebungen zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften“. Darin heißt es z.B.:
Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zu Gunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzesentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft so schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung.
Wenn ein Gesetz zu Gunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muss der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun: Es handelt sich hier um die Pflicht, für die Wahrheit Zeugnis zu geben.
Es folgen detaillierte Hinweise, wie sich die katholischen Politiker bei unterschiedlich restriktiven Gesetzentwürfen zu verhalten haben.
Vor etwas über einem Jahr, nämlich Weihnachten 2008, legte Ratzinger als Papst noch mal nach:
Bei seinem Jahresrückblick 2008 vor der Kurie hat Benedikt XVI. gleichgeschlechtliche Beziehungen mit der Zerstörung der Umwelt verglichen, forderte eine „Ökologie des Menschen“ und bezeichnete Homosexualität als „Zerstörung von Gottes Werk“. [Nach WELT ONLINE.]
Man sieht: Der Papst kann durchaus deutliche Worte finden, wenn er denn will. In Bezug auf dem Missbrauchsskandal wollte er aber offenbar nicht.
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