Bistum Hildesheim: Bilanz verstößt gegen eigene Bistumsordnung

22. Oktober 2013

Mit seiner nicht zu rechtfertigenden Abweichung von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verstößt das Bistum Hildesheim offenbar gegen seine eigene Bistumsordnung. Der „Bestätigungsvermerk“ der Wirtschaftsprüfer besagt gerade, dass der Jahresabschuss des Bistums kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zeichnet.

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Bistum Hildesheim: Generalvikar Werner Schreer sagt die Unwahrheit

21. Oktober 2013

Im Interview mit der Hildesheimer Kirchenzeitung erklärte Generalvikar Dr. Werner Schreer:

Für seinen jährlichen Geschäftsbericht orientiert sich das Bistum an den Regeln, die das Handelsgesetzbuch für große Kapitalgesellschaften im öffentlichen Raum festgelegt hat. „Diese Regeln sind erprobt und für uns auch hilfreich. Darum haben wir sie eins zu eins übernommen“, erklärt der Generalvikar. Nach diesen Vorgaben werde der Haushalt geplant, geführt, abgerechnet und geprüft. Dazu gehört unter anderem, dass eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und  eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt werden. „Wir wollten uns bewusst vergleichbar machen mit den Standards, die in der Öffentlichkeit gelten. Um damit auch klar zu sagen, wir wollen verantwortlich umgehen mit den finanziellen Mitteln, die wir haben“, erklärt Schreer. Damit ist das Bistum Vorreiter in Deutschland und findet in der aktuellen Berichterstattung in den Medien, zum Beispiel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anerkennung.

Wie ich vorhin gebloggt habe, weicht das Bistum Hildesheim von den etablierten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung – und damit auch vom Handelsgesetzbuch – ab. So heißt es im Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim:

„Das Bistum Hildesheim bilanziert derzeit keine Grundstücke und Gebäude.“ [Aus dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfung, S. 51 im Geschäftsbericht 2012]

Und:

Die Geschäftsvorfälle werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verarbeitet. Abweichend hiervon werden im Bereich des Sachanlagevermögens lediglich Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und dann über den Zeitraum der betrieblichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Grundstücke und Gebäude werden dagegen im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand und damit ergebnismindernd gebucht. [Geschäftsbericht 2012 S. 40]

Anders, als Generalvikar Schreer es in dem obigen Interview behauptet, hat das Bistum Hildesheim die HGB-Vorschriften keineswegs „eins zu ein übernommen“.


Bistum Hildesheim: Grundsätze ordnungswidriger Buchführung

21. Oktober 2013

Entgegen der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert das Bistum Hildesheim systematisch keine Grundstücke und Gebäude – und lässt sich das auch noch von Wirtschaftsprüfern bestätigen.

Von dem kleinen Fauxpas mit dem hundertfachen Missbrauchstäter Andreas L. aus Salzgitter abgesehen, muss man dem Bistum Hildesheim eine exzellente Öffentlichkeitsarbeit bescheinigen. Unredlich, aber erfolgreich: So gelang es Hildesheim, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren, obwohl auch nach der Verabschiedung der Missbrauchsleitlinien 2002 bis zum Missbrauchsskandal 2010 fast ununterbrochen Missbrauchstäter mit Wissen der Bistumsleitung mit Kindern eingesetzt waren. 2010 täuschten Bischof Norbert Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter, der jetzige Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit, indem sie so behaupteten, die Ausführungsbestimmungen zum Missbrauch seien schon vor dem Missbrauchsskandal in Kraft gesetzt worden und nicht erst danach.

Auch nun wird das Bistum Hildesheim in den Medien wieder als Musterbeispiel genannt, weil es schon seit Jahren einen Geschäftsbericht „nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften” vorlege, der von einer Wirtschaftsprüfungsfirma bestätigt sei.

Ein Grund für Skydaddy, sich mal kurz den letzten Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim anzusehen.

Das Bistum enttäuscht nicht!

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Missbrauchsstudie: Sollte vor dem Salzgitter-Skandal noch schnell Aufklärungswille demonstriert werden?

11. Januar 2013

Es fällt auf, dass Bischof Ackermann am 13. Juli 2011 mit der Präsentation zweier Forschungskonzepte (darunter die offenbar vorschnell unterzeichnete Pfeiffer-Studie) Aufklärungswillen demonstrierte, zwei Tage bevor in Salzgitter ein pädophiler Priester verhaftet wurde, der bereits im Juni gegen ein Kontaktverbot verstoßen hatte und kurz darauf angezeigt worden war.

In der Öffentlichkeitsarbeit ist das richtige Timing von großer Bedeutung. Rein professionell gesehen leistete Jo Moore exzellente Arbeit, als sie am 11. September 2001, nachdem die beiden Flugzeuge ins World Trade Center geflogen waren – aber noch bevor die Türme zusammenstürzten – eine E-Mail an ihre Presseabteilung schickte mit den Worten:

„Jetzt ist ein guter Tag, alles zu veröffentlichen, was wir begraben wollen.“

Professionelle Arbeit muss man auch dem Pressesprecher des Bistums Hildesheim bescheinigen, Dr. Michael Lukas: Vor fast genau einem Jahr wies ich darauf hin, dass im Bistum Hildesheim von 1993 bis Ende 2009 fast ununterbrochen Priester mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt wurden, obwohl das Bistum von deren sexuellen Übergriffen wusste. Trotzdem gelang es dem Bistum seit der Einstellung von Dr. Lukas als Pressesprecher, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren. Die Verlautbarungen des Bistums Hildesheim in Sachen Missbrauch sind meiner Einschätzung nach extrem raffiniert (siehe hier und hier).

Beispielhaft sind die folgenden Ausführungen des Hildesheimer Personalleiters Bogartz, die dieser 2010 gegenüber einer Gemeinde in Celle machte, nachdem herausgekommen war, dass dort jahrelang ein Missbrauchstäter eingesetzt war (Dr. Lukas saß daneben, als er sie machte):

„Es ist wahr, dass Dechant [S.] 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn [S.] gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.

Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.

2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann [S.] in der Gemeinde verbleibt.

Wer käme dabei wohl auf den Gedanken, dass das psychologische Gutachten und die Therapie erst erfolgt sein könnten, nachdem S. aus Celle abberufen worden war? Das legen andere Informationen nahe, die ich bei Bedarf gerne nachliefere. Hier geht es nur um die Formulierungen:

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Bistum Hildesheim: Bischof und Missbrauchsbeauftragter sagten die Unwahrheit

15. Januar 2012
Ausführungsbestimmungen zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Dienst des Bistums Hildesheim

Rhetorische Frage: Kann man dies unterschreiben, ohne zu merken, dass die Ausführungen erst mit ihrer Veröffentlichung (am 17. Februar) in Kraft treten würden? - Kann man diesen Text erarbeiten, ohne dies zu wissen?

Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben. oder auch “die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten.”

Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Von ‚Unwahrheit’ spricht man, wenn die Aussage tatsächlich auch nicht korrekt ist, der sich Äußernde das aber nicht weiß und es nur fälschlich angenommen hat.

Quelle: Wikipedia.de

Im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 haben anscheinend sowohl der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle als auch der Missbrauchsbeauftragte und Personaldezernent des Bistums, Heinz-Günter Bongartz (zwischenzeitlich zum Weihbischof ernannt) die Öffentlichkeit belogen – vermutlich, um ihre eigene Untätigkeit zu vertuschen.

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Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte

13. Januar 2012

Dieser Artikel ist die Fortsetzung von Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009.

Werner Holst, Personaldezernent des Bistums Hildesheim von 1984 bis 2006, war bekannt für seine „klaren und offenen Worte“ zum Thema „sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche“.

Seit den Enthüllungen des Missbrauchsskandals 2010 können Holsts Worte mit seinem Handeln verglichen werden. Der Vergleich fällt nicht schmeichelhaft aus. 

Werner Holst war von 1984 bis 2006 Hauptabteilungsleiter Personal/Seelsorge beim Bistum Hildesheim, fast 22 Jahre lang. 1993 erfuhr das Bistum von einem Missbrauch durch Peter R., daraufhin wurde R. die Jugendarbeit verboten. Allerdings wurde das Verbot in der Folge nicht eingehalten.

Mit diesem Hintergrundwissen – das allerdings erst im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 ans Licht kam – solle man noch einmal ein Interview lesen, dass Holst im Juli 2002 der bischöflichen Pressestelle gab. Darin plädierte er „für ein deutlicheres Vorgehen bei sexuellem Missbrauch durch Geistliche” und erklärte unter anderem:

Pressestelle: Denken Sie aus heutiger Sicht, dass in allen Fällen immer genug getan wurde?

Holst: Es wurde sicher zu wenig getan. Damals hätten wir sofort die Staatsanwaltschaft hinzuziehen müssen. Das haben wir nicht getan. Außerdem hätten wir den Täter in eine Therapie schicken müssen. Auch das unterblieb leider. Wir haben uns zwar um die Opfer gekümmert. Aber auch ich dachte damals, wenn man die Täter in ein Kloster bringt, wo sie Buße tun, sei das genug. Das war falsch.

Zu diesem Zeitpunkt war Peter R. – neun Jahre, nachdem das Bistum von seinem Missbrauch erfahren hatte – immer noch als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen tätig, die Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, wurde nicht eingehalten. Weder hatte Holst die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, noch den Täter in eine Therapie geschickt.

Man kann es nicht anders formulieren: Holsts Einsicht war offenbar nur vorgespielt.

Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen

Später im Interview sagte Holst (Hervorhebungen im Text von mir.):

Pressestelle: Welche Strategie verfolgt das Bistum Hildesheim heute in Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester?

Holst: Der Schutz des Opfers hat für uns den absoluten Vorrang! Wenn ein Verdacht besteht, leiten wir sofort eine Untersuchung ein. Das setzt natürlich eine sorgfältige Recherche voraus, denn für den Angeschuldigten gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Steht die Schuld fest, muss sofort gehandelt werden. Wir bestehen darauf, dass sich der Täter selbst anzeigt oder eine Anzeige durch Dritte erfolgt. Der betroffene Priester muss sich den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen. Das weitere Vorgehen ist dann individuell verschieden. Unter Umständen macht der Betroffene außerhalb des Bistums eine Therapie. Parallel dazu helfen wir den Opfern und natürlich auch deren Angehörigen. Außerdem muss die Gemeinde informiert werden. Wir möchten den Gemeindemitgliedern helfen, mit dieser Nachricht fertig zu werden. Wenn ein auffällig gewordener Geistlicher wieder in den priesterlichen Dienst zurück kehrt, darf er auf keinen Fall mehr Kontakt zu Kindern haben. Aber selbst dann muss er in therapeutischer Begleitung bleiben. Dadurch ist eine gewisse Überwachung gegeben. Vertuschen, Wegschieben und Verdrängen, das darf nicht sein.

Holst beschrieb hier genau das Gegenteil dessen, wie er im Fall R. verfahren war: es erfolgte keine Anzeige, der Priester musste sich nicht den strafrechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens stellen, er hat keine Therapie gemacht, die Gemeinden, in denen er später eingesetzt wurde, waren nicht über die Thematik informiert. Und R. hatte wieder Kontankt zu Minderjährigen.

War der Fall R. nur ein Ausrutscher? Keineswegs – als das Bistum im Jahr darauf erfuhr, dass der Celler Dechant Hermann S. (s.o.) 1995 ein Kind missbraucht hatte, gab es ebenfalls keine Anzeige (angeblich auf Wunsch der Eltern), aber auch (während Holsts Amtszeit) offenbar keine Therapie, die Gemeinde wurde wieder nicht informiert, Auflagen wurden offenbar (während Holsts Amtszeit) auch nicht gemacht.

Mehrere Medien breichteten damals, dass Holst sich in dem Interview für ein gemeinsames Vorgehen der deutschen Bischöfe ausgesprochen hatte:

Pressestelle: Bislang haben die deutschen Bistümer das Thema des sexuellen Missbrauchs durch ihre Priester jeweils bistumsintern geregelt. War das richtig?

Holst: Es ist sicher nötig, dass die deutschen Bistümer eine gemeinsame Strategie entwickeln. Nur in einem größeren Zusammenhang können wir die nötige Koordination und Transparenz erreichen, um das Problem des sexuellen Missbrauchs offensiv anzugehen.

Aber: Nachdem die deutschen Bischöfe im September 2002 ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch” verabschiedet hatten, ignorierte sie Holst (entgegen der Leitlinien wurden R. und S. weiter „in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung” brachten), und während Holsts Amtszteit wurden auch nie Ausführungsbestimmungen zu den Leitlinien erlassen.

Ebenfalls 2002 erschienen mindestens drei Interviews mit dem bekennenden Pädophilen Pfarrer Klaus J. (s.o.), auch für Fernsehaufnahmen standen Holst und J. zur Verfügung. Im September 2002 war Holst zu Gast in der Sendung „B. trifft”. Die bischöfliche Pressestelle meldete hierzu: „Domkapitular Werner Holst hat in den vergangenen Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten sehr klar und offen zum Thema sexueller Missbrauch in der Kirche Stellung bezogen.”

„Große Lernbereitschaft“

Auch im Jahr 2004 – nach der Entpflichtung von Peter R. („aus gesundheitlichen Gründen“), aber mit dem Wissen, dass Hermann S. trotz seines Missbrauchs weiter in Celle als Dechant arbeitete – stand Holst mit J. wieder für Fernsehaufnahmen bereit. Die bischöfliche Pressestelle berichtete, Holst habe gegenüber einem SWR-Fernsehteam eine „große Lernbereitschaft des Bistums in Bezug auf pädophile Seelsorger” betont. Die Pressestelle meldete weiter, das Bistum sei dem SWR in dieser Frage als „als besonders offen” empfohlen worden. Klaus J. „bescheinigte dem Bistum und seinen Verantwortlichen, in seinem Falle das Richtige getan zu haben.” – Man berücksichtige hierbei, dass J. nach dem einschlägigen Vorfall als Kaplan während der 1960er Jahre (s.o.) noch Jahrzehnte lang ungehindert weiter mit Kindern tätig sein durfte, u.a. als Religionslehrer.

Erneut musste die Öffentlichkeit glauben: Ein Bistum, das einen Pfarrer schon wegen dem Besitz von Kinderpornos beurlaubt, zur Therapie schickt und später nicht mehr mit Kindern einsetzt, wird wohl erst recht keinen „richtigen” Kinderschänder ohne Auflagen weiter in einer Gemeinde belassen. Genaus das war aber zu diesem Zeitpunkt in Celle bei Hermann S. der Fall.

„… gemäß der verbindlichen Leitlinien“

Die Leitlinien der Bischofskonferenz wurden also ignoriert. Ein Jahr später wurde allerdings bekannt, dass ausgerechnet der Medienbeauftragte des Bistums, Monsignore Wolfgang F., zwanzig Jahre zuvor einen Jugendlichen missbraucht hatte. Der Therapeut des Opfers hatte sich an das Bistum gewandt. Hier ließ sich offenbar nichts mehr verheimlichen. Die Tat war zwar inzwischen juristisch verjährt, das Bistum beurlaubte den Pfarrer dennoch – Monate, nachdem der Therapeut sich an das Bistum gewandt hatte. Die bischöfliche Pressestelle meldete:

Domkapitular Werner Holst bedauert diese Entwicklung zutiefst. Nach dem, was vorgefallen sei, habe es gemäß der verbindlichen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz jedoch zur Entpflichtung und Beurlaubung keine Alternative gegeben.

Diese Erklärung des bischöflichen Personaldezernenten musste bei der Öffentlichkeit natürlich den Eindruck erwecken, das Bistum hielte sich akribisch an die“verbindlichen Leitlinien“.

Die WELT zitierte Domkapitular Holst mit den Worten „Sexueller Mißbrauch von Kindern gleicht einem Seelenmord.” Bistumssprecher Lukas erklärte: “Sollte der Pfarrer je wieder in den priesterlichen Dienst zurückkehren, würde er nur Aufgaben übernehmen, bei der eine Wiederholungsgefahr auszuschließen ist.”

Ab März 2007 wurde Monsignore F. dann wieder eingesetzt: als seelsorgerlicher Mitarbeiter in einem Pastoralverbund und als Krankenhausseelsorger – im Bistum Paderborn.

Dieser „Deal” mit dem Bistum Paderborn fiel aber schon nicht mehr in Holsts Zeit als Personalverantwortlicher. Ab dem 1. Oktober 2006 war dafür Heinz-Günter Bongartz zuständig.

Dieser Artikel wird fortgesetzt.


Experten mit Scheuklappen (2): Was steht in Gutachten über auffällige Priester?

25. Juli 2011

Wie sich die Bilder gleichen: Letztes Jahr musste Heinz-Günter Bongartz einer Gemeinde in Celle Rede und Antwort stehen. Damals war er allerdings noch Domkapitular. Heute ist er Weihbischof. (Screenshot von celleheute.de)

Der Eindruck verstärkt sich, dass die deutschen Bischöfe gerade jene mit der Suche nach Warnzeichen für Kindesmissbrauch beauftragt haben, die diese in der Vergangenheit in abenteuerlicher Weise ignoriert haben.

Gestern hatte ich darauf hingewiesen, dass in der katholischen Kirche der Begriff „pädophil“ in absurd eng gefasster Weise ausgelegt wird – auf diese Weise verschließt man dort die Augen vor offensichtlichen Warnzeichen. Dasselbe gilt für das Kriterium „sexueller Missbrauch“.

Nun habe ich ein aufschlussreiches Beispiel gefunden, in dem der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Hildesheim, Heinz-Günter Bongartz, erläutert hat, wie „Pädophilie“ von den Gutachtern, die die Kirche um Rat bittet, definiert wird. oder besser gesagt: Wie Pädophilie nicht definiert wird.

Man beachte, dass es in dem Artikel nicht um den aktuellen Fall des Pfarrers Andreas L. aus Salzgitter geht, der gestanden hat, drei Kinder im Alter von 9 bis 14 viele Male missbraucht zu haben. Der Artikel ist vielmehr aus dem letzten Jahr – damals war bekannt geworden, dass das Bistum Hildesheim in Celle einen erwiesenen Kinderschänder jahrelang weiter in der Gemeindearbeit eingesetzt hatte. Erst, als der Priester gerichtlich verurteilt worden war, hat das Bistum ihn aus dem Dienst genommen.

Bongartz: „Es ist wahr, dass Dechant Spicker 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später [Anmerkung: Also offenbar 2003 – nach Verabschiedung der Missbrauchs-Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz 2002] hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn Spicker gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.

Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. […]

2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann Spicker in der Gemeinde verbleibt.“ [Hervorhebung von mir.]

Ein Schlauberger stellte die berechtigte Frage:

Frage aus dem Publikum: „Kann man das Gutachten einsehen?“

Bongartz: „Wir sollten nicht den gläsernen Menschen produzieren. Bildhaftes Beispiel zur Erklärung des Gutachtens: Wenn ein 50-jähriger Mann auf dem Marcusplatz in Venedig ein 13-jähriges Mädchen sieht und dabei Gefühle bekommt, ist es erst mal keine grundsätzliche pädophile Neigung. Sogar wenn er das Mädchen anfasst, dann ist das in den Augen der Psychologen noch keine Pädophilie.“ [Hervorhebung von mir.]

Soll wohl heißen: „Der tut nichts, der will nur spielen!“

Meine Meinung: Wer solche Gutachten als Rechtfertigung heranzieht, um auffällig gewordene Priester weiter mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen, der soll sich doch bitte nicht „entsetzt“ oder „schockiert“ zeigen, wenn bekannt wird, dass der betreffende Priester tatsächlich Kinder missbraucht hat. Er soll dann auch nicht – wie Weihbischof Bongartz – „selbstkritisch“ die Frage stellen, ob „vielleicht“ im Vorfeld „doch nicht genug gehandelt worden“ sei.

Interessant ist auch Bongartz‘ Aussage:

Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.

Die Gutachter, von denen hier die Rede ist – und deren Arbeitsweise Heinz-Günter Bongartz oben erläutert hat –, sind offenbar Prof. Norbert Leygraf (Uniklinik Duisburg-Essen), Prof. Hans-Ludwig Kröber, Max Steller und Renate Volbert (alle Charité Berlin) und Prof. Friedemann Pfäfflin (Uniklinik Ulm). Leygraf, Kröber und Pfäfflin wurden vor kurzem von der Deutschen Bischofskonferenz mit der Untersuchung des Missbrauchs durch Priester in deutschen Diözesen beauftragt:

Das zweite Forschungsprojekt liegt in der Verantwortung von Prof. Dr. med. Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg in Kooperation mit Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber (Charité – Universitätsmedizin Berlin) und Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin (Universitätsklinikum Ulm). Das Projekt „Sexuelle Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands – Analyse psychiatrisch-psychologischer Gutachten“ soll mit einer qualitativen und quantitativen Gutachtenanalyse ein umfassendes Bild über Täterpersönlichkeiten ermöglichen. Dabei werden biographische Zusammenhänge sowie die Situation und Abläufe der vorgeworfenen sexuellen Handlungen und Merkmale der Opfer eine Rolle spielen. „Aus den Ergebnissen sollen Prädikatoren für Gefahrenmomente für sexuelle Missbrauchshandlungen identifiziert und Präventions­möglich­keiten abgeleitet werden“, erklärte Prof. Leygraf.

Der Eindruck verstärkt sich, dass hier gerade die mit der Suche nach Warnzeichen beauftragt wurden, die diese in der Vergangenheit in abenteuerlicher Weise ignoriert haben.

Weitere Artikel zum Thema:


Salzgitter: Pädophiler Priester nach kirchlicher Definition „nicht pädophil“

24. Juli 2011

Die von den US-Bischöfen herausgegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, nur 5% der beschuldigten Priester seien "pädophil". (S. 3)

Andreas L., der Pfarrer der St.-Joseph-Gemeinde in Salzgitter-Lebenstedt, der gestanden hat, drei Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben, würde nach einer von der katholischen Kirche verwendeten Definition nicht als „pädophil“ gelten:

In einer von der US-amerikanischen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen und veröffentlichten Studie wird nämlich folgende Definition verwendet:

For the purpose of this comparison, a pedophile is defined as a priest who had more than one victim, with all victims being age eleven or younger at the time of the offense. [The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010, S. 34]

Auf Deutsch:

Für diesen Vergleich wird ein Pädophiler definiert als ein Priester, der mehr als ein Opfer gehabt hat, wobei alle Opfer zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt oder jünger waren.

Andreas L. hat zwar drei Jungen missbraucht, jedoch war offenbar mindestens einer 14 Jahre alt.

Es ist zu vermuten, dass das gleiche Kriterium (oder ein ähnlich eng gefasstes) auch verwendet wurde, als der Vatikan letztes Jahr meldete, dass „nur 10 Prozent“ der des Missbrauchs beschuldigten Priester pädophil seien (ca. 300 von ca. 3.000 Beschuldigten).

Tatsächlich fanden 60 Prozent der (von der obigen Studie betrachteten, die auch den Großteil der vom Vatikan untersuchten Fälle ausmachen dürften) Missbräuche mit Kindern unter 14 Jahren (der üblichen Grenze für Pädophilie) statt:

Alter in Jahren Anzahl der Fälle Prozent der Fälle Prozentualer Anteil kumuliert mit vorherigen Alterstufen
1 4 0,0% 0,0%
2 11 0,1% 0,1%
3 22 0,2% 0,3%
4 41 0,5% 0,8%
5 82 1% 1,8%
6 158 1,8% 3,6%
7 220 2,5% 6,1%
8 369 4,1% 10,2%
9 362 4% 14,2%
10 752 8,4% 22,6%
11 895 10% 32,6%
12 1.323 14,7% 47,2%
13 1.141 12,8% 60%
14 1.188 13,2% 73,2%
15 1.042 11,6% 84,8%
16 769 8,6% 93,4%
17 577 6,5% 100%

Tabelle aus Wikipedia: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

Ob in den deutschen Bistümern — und den von den deutschen Bischöfen beauftragten Experten — die gleiche Definition verwendet wird, wäre zu prüfen.


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