Kirchliche „Transparenz“: Bistum Trier

7. Mai 2014

Bistum Trier vs Realität

Das Bistum Trier spielt in seinem neuen Geschäftsbericht mit gezinkten Karten. Wem der Text zu lang ist, kann gleich ans Ende springen.

Im März hat das Bistum Trier seinen ersten Geschäftsbericht vorgestellt. Darin werden nicht nur – wie bisher im Haushalt – die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres dargestellt, sondern auch das Vermögen des Bistums und die Schulden. Möglich wird dies durch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik, die sich an der kaufmännischen Buchführung orientiert. Diesen Wechsel hatte das Bistum Trier bereits 2009 vollzogen, es handelt sich also nicht um eine Reaktion auf den Limburger Finanzskandal um Tebartz-van Elst letztes Jahr.

Entscheidend für die Umstellung war laut Generalvikar Dr. Bätzing die Überzeugung, „dass eine transparente und aussagekräftige Rechnungslegung als Grundlage des Wirtschaftens im Bistum unentbehrlich ist“. Auch im Geschäftsbericht schreibt Dr. Bätzing gleich zu Beginn: „Transparenz und Rechenschaft sind uns in dieser Hinsicht wichtige Anliegen.“

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts soll nicht kleingeredet werden, und er ist auf jeden Fall besser als der „Geschäftsbericht“ des Erzbistums Hamburg, in dem die Bilanz leider fehlt (und der deshalb die Bezeichnung „Geschäftsbericht“ nicht wirklich verdient), und besser als der Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim, das entgegen seiner Beteuerungen, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu bilanzieren, seine Immobilien systematisch nicht bilanziert.

Ein echter Wille zur Transparenz ist allerdings im Geschäftsbericht des Bistums Trier nicht zu erkennen. Den Rest des Beitrags lesen »


Experten mit Scheuklappen (1): Prof. Christian Pfeiffer

22. Juli 2011

Prof. Christian Pfeiffer, der von den deutschen Bischöfen mit einer Untersuchung beauftragt wurde, u.a. Einflussfaktoren zum sexuellen Missbrauch zu erfassen, zeigt sich geradezu sträflich blind für offensichtliche Zusammenhänge, die er selbst erläutert.

Die deutschen Bischöfe haben Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der deutschen Diözesen in Auftrag gegeben – „ehrliche Aufklärung, frei von falscher Rücksichtnahme” durch „unabhängige Experten“.

Ich hatte ja neulich schon darauf hingewiesen, dass die drei federführenden Experten – Prof. Norbert Leygraf, Prof. Christian Pfeiffer und Prof. Hans-Ludwig Kröber – in der Vergangenheit mit Statements an die Öffentlichkeit getreten sind, die den Eindruck erwecken, dass diese Herren zugunsten der Kirche auch mal die intellektuelle Redlichkeit hintanstellen.

Anlässlich des jetzt bekannt gewordenen Falls des Pfarrers Andreas L. aus Salzgitter, der in den letzten Jahren mindestens drei Jugendliche missbraucht hat, hat Prof. Pfeiffer jetzt noch einmal nachgelegt und unter Beweis gestellt, dass er zugunsten der katholischen Kirche durchaus auch das Gegenteil des Offensichtlichen insinuiert. Pfeiffers 90 Sekunden-Auftritt im NDR vom 18. Juli 2011 muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Vor dem großen Finale allerdings ein paar Anmerkungen am Rande:

Pfeiffer hatte zugunsten der Kirche ja letztes Jahr schon darauf hingewiesen, dass nur 0,1 Prozent der seit 1995 des Missbrauchs Beschuldigten Priester seien. In dem besagten NDR-Interview liefert ihm die Moderatorin nicht nur eine Steilvorlage, um diesen Sachverhalt noch einmal zu wiederholen – sie weist auch gleich noch einmal selbst darauf hin, dass der Großteil der Beschuldigten keine Priester seien:

Moderatorin: Nun hört man ja viel von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche – wie häufig sind diese Fälle eigentlich, auf den gesamten Missbrauch sozusagen gesehen?

Prof. Christian Pfeiffer: In den letzten 15 Jahren ganze 0,1 Prozent aller bekannt gewordenen Fälle sind Priestern zuzurechnen. Es mag sein, dass die seltener angezeigt werden, von daher machen wir ja diese Riesenforschung – um rauszufinden, wie es im Dunkelfeld der nicht angezeigten Fälle aussieht. Aber trotzdem: Es würde mich überraschen, wenn der Anteil der Priester über 1 Prozent läge.

Moderatorin: Das heißt also 99 Prozent werden tatsächlich woanders begangen?

Prof. Christian Pfeiffer: Richtig. Aber die Bevölkerung glaubt, jeder dritte Fall ist ein Priester – weil es uns so entsetzt, und weil dann intensiv berichtet wird. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, die Kirche würde einen ganz großen Anteil des Missbrauchs zu verantworten haben – was sicherlich nicht stimmt.

Wieder blendet Prof. Pfeiffer den Umstand aus, dass der Anteil der Priester an der in Frage kommenden Bevölkerungsgruppe unter 0,1 Prozent liegen dürfte und Priester somit im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional stark in der Statistik vertreten sind. Ich hatte ja letztes Jahr einen Priesteranteil von 0,066 Prozent geschätzt, was bedeutet, dass Priester 1,5 mal häufiger verdächtigt werden, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Bei einem Anteil von 1 Prozent an den Tätern, wie Pfeiffer ihn als Obergrenze nennt, wären sie sogar 15 mal häufiger übergriffig, als es ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen würde.

Das besondere öffentliche Interesse an den Priestern ist also durchaus berechtigt. Für besorgte Eltern kommt noch hinzu, dass die Frage, ob man sein Kind einem Geistlichen oder einer kirchlichen Einrichtung anvertraut, selbst entschieden werden kann und deshalb von größerem Interesse ist als der Großteil der Missbräuche, die in der Familie vorkommen und denen deshalb nicht so einfach vorgebeugt werden kann wie einem Missbrauch durch Geistliche.

Im Einklang mit den übrigen Kirchen-Fürsprechern ignoriert Prof. Pfeiffer auch, dass die öffentliche Empörung über die Missbräuche gerade in kirchlichen Einrichtungen wohl weniger die Missbräuche selbst betrifft als vielmehr den Umstand, dass die katholische Kirche damit jahrzehntelang und weltweit äußerst nachlässig umgegangen ist – gelinde gesagt.

Pfeiffer sagt aber auch etwas (für deutsche Verhältnisse) Neues:

Moderatorin: Gibt es eigentlich Strukturen in der katholischen Kirche, die diese Fälle forcieren – also die das begünstigen?

Prof. Christian Pfeiffer: Möglicherweise hat früher Zölibat eine gewichtige Rolle gespielt, aber in den USA haben wir einen Rückgang auf ein Viertel des früheren Umfangs, obwohl Zölibat unverändert weiter gegolten hat, weil in der Gesellschaft Liberalität im Umgang mit Sexualität immer ausgeprägter ist, und dann muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.

Pfeiffer zufolge ist also der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen deshalb massiv zurückgegangen, weil es den Priestern durch die zunehmende Liberalisierung heute möglich sei, mit Erwachsenen Sex zu haben. (Soll wohl heißen: Es stört sich heute keiner mehr daran, wenn ein Priester eine Geliebte oder einen Geliebten hat – sofern er das nicht an die große Glocke hängt.) Anders ausgedrückt: Der Zölibat ist kein Problem, wenn man ihn nicht ernst nimmt. Daraus kann man aber nur den Schluss ziehen, dass der Zölibat eben doch massiv zum Missbrauch von Kindern beigetragen hat. (In Pfeiffers Worten: „Möglicherweise früher“.) Glaubt Prof. Pfeiffer, dass sich heute kein Priester mehr „ersatzweise“ an Kindern vergreift? Ab wie vielen „ersatzweise“ missbrauchten Kindern würde Prof. Pfeiffer den Zölibat als problematisch sehen? 10? 100? 1000?

Pfeiffers Aussage ist schon allein deshalb infam, weil die sexuelle Liberalisierung wohl in erster Linie in westlichen Ländern stattgefunden haben dürfte. Ich nehme mal an, in osteuropäischen, asiatischen und afrikanischen Ländern dürfte die von Pfeiffer angesprochene Liberalität noch deutlich hinterherhinken, was Pfeiffers eigener Statistik zufolge mit einem erhöhten „ersatzweisen“ Kindesmissbrauch einhergehen dürfte – und zwar heute noch!

Für deutsche Eltern ist dies auch deshalb von Interesse, weil der Anteil ausländischer Priester in deutschen Diözesen bereits bis zu 15 Prozent beträgt. Da mindestens die Hälfte der deutschen Priester über 60 Jahre alt sein dürfte und die ausländischen Priester jünger, dürfte der Anteil der ausländischen Priester in der normalen Gemeindearbeit bis zu einem Drittel betragen. Davon kommt fast ein Drittel aus Indien, ein weiteres Viertel aus Polen, 10 Prozent aus Afrika. Ob die von Prof. Pfeiffer angeführte „Liberalität im Umgang mit Sexualität“ dort auch schon so weit fortgeschritten ist?

Derlei Spekulationen sind allerdings müßig, denn Prof. Pfeiffer hatte sich zuvor bereits selbst widerlegt. Unmittelbar vor dem obigen Austausch sagte er nämlich folgendes:

Moderatorin: Herr Pfeiffer, jetzt kommen ja noch aktuelle Fälle dazu. Ist jetzt dieser Fall typisch?

Prof. Christian Pfeiffer: Er ist insoweit nicht typisch, als die meisten Täter, die im letzten Jahr bekannt geworden sind, sich eher ersatzweise an den Kindern vergriffen haben, nicht unbedingt Pädophile sind. Nach allem, was wir bisher wissen. Und hier scheint es sich doch klar um jemanden zu handeln, der fixiert ist auf Kinder.

Mit anderen Worten: Prof. Pfeiffer zufolge waren die meisten Täter, die im letzten Jahr bekannt geworden sind, gar nicht auf Kinder fixiert, sondern haben sich ersatzweise an ihnen vergriffen. Das steht aber in direktem Gegensatz zu seinem Statement gleich darauf, wo er sagt:

„[Heute] muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.“

Aus dem von Prof. Pfeiffer angeführten Rückgang des Kindesmissbrauchs im Zuge der sexuellen Liberalisierung in den USA ergibt sich, dass der Zölibat tatsächlich ersatzweisen Missbrauch fördert, und dementsprechend in Ländern, die weniger liberal sind, nach wie vor zu Kindesmissbräuchen führen dürfte. Und Pfeiffer sagt selbst, dass die meisten Täter sich ersatzweise an Kindern vergriffen haben. Trotzdem antwortet er auf die Frage nach missbrauchsfördernden Strukturen in der katholischen Kirche:

Möglicherweise hat früher Zölibat eine gewichtige Rolle gespielt, aber […] weil in der Gesellschaft Liberalität im Umgang mit Sexualität immer ausgeprägter ist, […] muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.

Drei Fragen, drei Antworten:

  • Pädophilie ist „nicht typisch“ für Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche
  • Der Zölibat ist (zumindest heute) kein Grund mehr für Missbrauch
  • Der Anteil der Priester an der Gesamtzahl der Täter ist verschwindend gering

Das hätte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz auch nicht besser vermitteln können. Das Problem ist nur:

  • Punkt eins ist reine Wortklauberei: Welche Unterschied macht es, ob ein Kind von einem Pädophilen oder „nur ersatzweise“ missbraucht wird?
  • Punkt zwei dürfte schlicht und ergreifend falsch sein – Pfeiffers eigenen Informationen zufolge.
  • Punkt drei übersieht geflissentlich, dass Priester vermutlich überdurchschnittlich oft auffällig werden.

Das ist der „Experte“, der das Forschungsprojekt „Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ leiten soll. Unter anderem mit dem Ziel „die Bedeutung der Einflussfaktoren zu erfassen, die ihre Taten gefördert haben.“

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Hier das von mir transkribierte Interview:
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Birnau: Abschiebeposten für pädophile Priester?

16. Juli 2010

Offenbar überstürzt und ohne Erklärung wurde 2008 ein Pater aus dem Zisterzienserkloster Birnau am Bodensee abgezogen. Der Pater hatte sich zuvor auch um die Messdiener gekümmert. Dies wäre an sich vielleicht noch keine Meldung wert – wenn man nicht den Eindruck gewinnen könnte, dass das 4-Mann-Kloster möglicherweise als Abschiebeposten für auffällig gewordene Priester diente.

Seit 6 Wochen recherchiere ich mittlerweile zum Thema „Birnau“. Anfangs stellte ich mir immer wieder die Frage: „Wer geht eigentlich freiwillig in ein Kloster, in dem nur vier Männer sind?“ Irgendwann kam mir der Gedanke: „Die gehen da möglicherweise gar nicht freiwillig hin!“

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Missbrauchsopfer: „Die tun nichts, die wollen nur reden“

5. Mai 2010

J. P. Morgan (1837-1913), der einflussreichste Banker seiner Zeit, soll einmal gesagt haben:

„Ein Mensch hat immer zwei Gründe dafür, warum er irgendetwas tut: Einen edlen Grund und den wahren Grund.“

Dieses Zitat kommt einem unweigerlich in den Sinn, wenn man sich anschaut, zu welchen „Erkenntnissen“ die deutschen Bischöfe bisher im Hinblick auf ihre Leitlinien und den Umgang mit sexuellem Missbrauch in katholischen Einrichtungen gekommen sind:

Keine Meldepflicht

Eine Meldepflicht für Fälle von sexuellem Missbrauch wird unter Hinweis auf die Opferbelange abgelehnt: Dadurch könnten Opfer von einer Meldung abgehalten werden, weil diese eine polizeiliche Ermittlung nach sich ziehen würde:

„Denn es muss vor allem darum gehen, bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen des Staates, den Schutz und die Bedürfnisse der Opfer vorrangig zu sehen und zu respektieren.“ (DBK, Hervorhebung von mir.)

Zu der logischen Konsequenz, nämlich einer grundsätzlichen Meldepflicht mit Vetorecht des Opfers, scheinen sich die deutschen Bischöfe allerdings noch nicht haben durchringen können. (Die bayerischen Bischöfe sind hier ausgenommen: Sie haben sich für eine Meldepflicht ausgesprochen.)

Keine finanzielle Entschädigung

Zahlungen an die Opfer werden vehement abgelehnt: Die bisherigen Leitlinien sehen „menschliche, therapeutische und pastorale Hilfen“ vor – also keine finanziellen. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen ist im Einzelfall möglich, Entschädigungen oder Wiedergutmachungszahlungen sind nicht vorgesehen. Der Sonderbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann, glaubt zu wissen, dass die Opfer gar keine Entschädigung wollen:

Der Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Stephan Ackermann, geht nicht davon aus, dass die Missbrauchsopfer finanzielle Entschädigung verlangen. „Sie wollen über ihr Schicksal sprechen“, sagte der Trierer Bischof in einem epd-Gespräch in Trier. Den Opfern sei vor allem wichtig sicherzustellen, dass „die Kirche“ ihre Geschichte erfahre. Die katholische Kirche werde aber für die Kosten möglicher therapeutischer Hilfe aufkommen, versprach Ackermann. Alle Einzelfälle würden geprüft. [epd]

Während bei der Meldepflicht die Opfer davor geschützt werden sollen, ihre traumatischen Erfahrungen im Zuge einer polizeilichen Ermittlung noch einmal durchleben zu müssen, ist die Kirche bei der „Einzelfallprüfung“ (ob Therapiekosten übernommen werden) offenbar bereit, dies hinzunehmen.

Allerdings scheint Ackermanns Auffassung „Die tun nichts, die wollen nur reden“ nicht von allen Bischöfen geteilt zu werden. Der Mainzer Bischof Lehmann hält die Forderung nach finanzieller Entschädigung für „verräterisch“: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR, Hervorhebung von mir.). Es könne keine pauschalen Zahlungen geben, „die die Vergehen wie auf einer Preisliste aufzählt“. (Rhein-Zeitung)

Die Bischöfe wollen nicht zahlen – aber angeblich nicht, weil sie nicht zahlen wollen, sondern weil die Opfer lieber „über ihr Schicksal sprechen“ wollen (Ackermann) oder weil Forderungen nach Geld eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung“ seien. Liebe Missbrauchsopfer, über eure Bedürfnisse befindet die Kirche. J. P. Morgan lässt grüßen!

Keine öffentliche Entschuldigung

Über die ablehnende Haltung der Bischöfe gegenüber der Meldepflicht und Zahlungen an die Opfer hatte ich ja neulich schon gebloggt; nun hat gestern Bischof Ackermann einen eine weitere „Erkenntnis“ bekannt gegeben, dieses Mal in Bezug auf die Möglichkeit einer öffentlichen Entschuldigung: Ackermann hält es für „problematisch“, sich „für die Taten vergangener Generationen zu entschuldigen“. (Haben die deutschen Bischöfe deshalb einen ihrer jüngsten zum Missbrauchsbeauftragten gemacht?)

Und wieder müssen die Opferbelange dafür herhalten:

„Fachleute aus der Opferarbeit haben mir gesagt: Verantwortlich sind die Täter. Die individuelle Schuld könnte durch eine Entschuldigung der Institution Kirche vernebelt werden.“ [FOCUS ONLINE]

Eine interessante Auffassung für eine Institution, die lehrt, dass noch heute alle Menschen schuldig sind, weil vor 6.000 Jahren mal jemand in einen Apfel gebissen haben soll. Eine Institution, die Wikipedia zufolge erst 1965 von der Auffassung abgerückt ist, die Juden seien ein Volk von Gottesmördern; kein anderer als Dietrich Bonhoeffer stellte noch 1933 fest:

„Niemals ist in der Kirche Christi der Gedanke verloren gegangen, daß das ‚auserwählte Volk‘, das den Erlöser der Welt ans Kreuz schlug, in langer Leidensgeschichte den Fluch seines Leidens tragen muss.“ [Wikipedia]

Freilich waren es hier wieder andere, die den Fluch ihrer (angeblichen) Tat über Jahrhunderte tragen mussten – nicht die Katholische Kirche, die z.B. noch heute die Privilegien aus dem Reichskonkordat mit der Hitler-Regierung (ebenfalls aus dem Jahre 1933) ohne Scham genießt. Und was die von Ackermann beschworene „Vernebelungsgefahr“ angeht: Wenn es ihren eigenen Interessen dient, sind Bischöfe Meister im Vernebeln: hier und hier.

In dem gleichen Interview meint Ackermann: „Glaubwürdigkeit und Transparenz sind in der jetzigen Situation das oberste Gebot.“

Was die Transparenz angeht: Das Verweisen der Bischöfe auf die vermeintlichen Opferbelange ist schon durchsichtig genug. – Danke, davon brauchen wir nicht noch mehr. Was ihre Glaubwürdigkeit angeht, so könnten die Bischöfe diese erhöhen, wenn sie die Opferbelange an anderer Stelle auch einmal tatsächlich berücksichtigen würden – und nicht immer nur davon sprechen würden, wenn es darum geht, Forderungen abzublocken.


Kirchensprech: Praxisbeispiele zum Thema „Missbrauch“

1. Mai 2010

Als Ergänzung zum gestrigen Beitrag über „Kirchensprech“ hier noch zwei weitere Beispiele:

„Bei erhärtetem Verdacht“

Laut tagesschau.de sagte der  Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Bischof Ackermann, in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ vom 11.03.2010, die Kirche habe immer so agiert, dass Täter „bei erhärtetem Verdacht“ auf Kindesmissbrauch „zur Selbstanzeige angehalten“ worden seien. Zudem seien die Staatsanwaltschaften informiert worden. (Vgl. auch Bischof Ackermann ab 42:45 in der Sendung.)

Bei genauem Hinsehen lässt Ackermanns Formulierung „das haben wir aber auch praktiziert, dass die Staatsanwaltschaften informiert werden“ offen, in welchen Fällen tatsächlich eine Meldung an die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat. Entgegen dem Wortlaut bei tagesschau.de hat Ackermann auch nicht gesagt, die Kirche habe „immer“ so gehandelt, sondern nur, das sei „praktiziert“ worden. Fragt sich bloß, wie oft. Wenn tagesschau.de meldet, die Kirche habe Ackermann zufolge „immer“ so agiert, dann ist das ein schöner Beleg dafür, wie Kirchensprech die gewünschte Wirkung erzielt: Aus der vagen Formulierung, das sei „praktiziert“ worden, wurde in der Berichterstattung ein „immer“.

Für den unbefangenen Zuschauer war Bischof Ackermanns Äußerung nicht anders zu verstehen, als hätten die Verantwortlichen „bei erhärtetem Verdacht“ regelmäßig die Staatsanwaltschaft informiert.  

Es fällt allerdings schwer, das zu glauben. Denn man darf wohl davon ausgehen, dass die Verantwortlichen gemäß den bischöflichen Leitlinien von 2002 vorgehen, und die sehen bei erhärtetem Verdacht eben keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor, sondern eine kircheninterne „Voruntersuchung“:

III. KIRCHLICHE VORUNTERSUCHUNG

5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss.

Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.

C. 1717 CIC (Katholisches Kirchenrecht, s.o.) besagt, dass „vorsichtig Erkundigungen“ einzuziehen sind, wobei dem vorgebeugt werden muss, „dass nicht aufgrund dieser Voruntersuchung jemandes guter Ruf in Gefahr gerät.“ Es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass unter diesen Umständen verdächtigen Geistlichen regelmäßig ohne Beweis zur Selbstanzeige geraten worden sein soll, – und erst recht, dass die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt regelmäßig auch ohne Selbstanzeige informiert worden wäre.

Bestätigt die kircheninterne Voruntersuchung den Verdacht, so sehen die bischöflichen Leitlinien übrigens immer noch keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor, sondern es wird der Heilige Stuhl informiert, der dann die eigentliche Untersuchung durchführt:

6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst.

Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten.

Wie gestern bereits ausgeführt, sehen die bischöflichen Leitlinien lediglich vor, dass einem erwiesenen Täter zur Selbstanzeige geraten wird. Dies verträgt sich nicht mit einer frühzeitigen Meldung an die Staatsanwaltschaft, weil sich die Selbstanzeige dann ja erübrigen würde.

Bischof Ackermanns obige Behauptung, die den Eindruck erwecken muss (und sicher auch soll), die Kirche würde „bei erhärtetem Verdacht“ regelmäßig die Staatsanwaltschaft informieren, ist also schwer nachvollziehbar.

Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Würden die Verantwortlichen tatsächlich beizeiten die Strafverfolgungsbehörden informieren, dann würden die deutschen Bischöfe gewiss nicht müde, mit eindeutigen Worten darauf hinzuweisen, – anstatt ständig Formulierungen zu verwenden, die lediglich diesen Eindruck erwecken. (Vgl. auch die gestern behandelte Aussage, „Die Kirche […] fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden.“)

 „Besondere Bedeutung“

Die Frage, weshalb die Bischöfe nicht eindeutig erklären, dass die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig informiert werden, stellt sich auch bei der folgenden Formulierung aus der Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz:

„Besondere Bedeutung hat für uns auch die frühzeitige Einschaltung der Staatsanwaltschaften. Wir unterstützen die Behörden aktiv bei ihrer Arbeit.”

Jeder unbefangene Leser wird dies so verstehen, dass die Kirche die Behörden dadurch unterstützt, dass die kirchlichen Verantwortlichen die Staatsanwaltschaften frühzeitig einschalten. Tatsächlich ist davon aber nicht die Rede – sondern lediglich davon, dass die frühzeitige Einschaltung der Staatsanwaltschaften eine „besondere Bedeutung“ habe: eine Selbstverständlichkeit. – Nur: Wer die Staatsanwaltschaft frühzeitig einschalten soll, das wird nicht gesagt. Offenbar schätzen die Bischöfe die Bedeutung nicht so hoch ein, dass sie sich klar und eindeutig zu einer frühzeitigen Einschaltung der Staatsanwaltschaften durch die Kirche bekennen würden. (Zum kirchlichen Verständnis von „Unterstützung der Behörden“ siehe meinen gestrigen Artikel.)

Fazit

Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass der Eindruck, den die bischöflichen Erklärungen vermitteln sollen – nämlich, dass die Kirche tatsächlich frühzeitig und von sich aus die Staatsanwaltschaft informiert, sobald sich ein Verdacht erhärtet – dass dieser Eindruck der Realität entspricht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen in der Kirche nach den Leitlinien von 2002 richten, und diese sehen bei erhärtetem Verdacht eine kircheninterne Untersuchung vor (s.o.). Nicht nur das: Eine frühzeitige Meldung in nicht erwiesenen Fällen würde dem ganzen Prozedere der Leitlinien, das auf eine Selbstanzeige bei (kirchenintern) erwiesener Tat abzielt, völlig zuwider laufen. Außerdem fällt auf, dass die deutschen Bischöfe sich nie klar zu einer Meldung bei erhärtetem Verdacht bekennen, sondern stets Formulierungen wählen, die zwar den gewünschten Eindruck erwecken, letztlich aber vage sind. Würde die Kirche tatsächlich – abweichend von den Leitlinien – eine Meldung an die Staatsanwaltschaft schon bei erhärtetem Verdacht praktizieren, so würden die deutschen Bischöfe dies mit Sicherheit auch entsprechend eindeutig kommunizieren.

Wie glaubhaft ist die Kirche?

Wer Vorwürfen ausgesetzt ist, flüchtet sich oft in verbale Spitzfindigkeiten: Bischof Mixa ist der Auffassung, Ohrfeigen fielen nicht unter „körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form“ (BILD). Manfred Lütz, der die deutschen Bischöfe beim Thema Missbrauch berät, vertrat neulich die Auffassung, der Fall von Pater G. im Kloster Ettal hätte nicht an den Missbrauchsbeauftragten des Bistums gemeldet werden müssen, da es sich bei den Vorwürfen nicht um „sexuellen Missbrauch“, sondern lediglich um „Grenzüberschreitungen“ gehandelt habe (ich berichtete). Dem SPIEGEL zufolge erklärte Bischof Müller aus Regensburg 2008 im Bayerischen Rundfunk,  die Justizbehörden hätten sein Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen Peter K. warnen müssen, und ließ dabei unerwähnt, dass sein Bistum den einschlägig vorbestraften K. entgegen der Bewährungsauflagen bereits vor Ablauf dieser Frist wieder mit Kindern arbeiten ließ.

Angesichts dieser Beispiele erscheint etwas Skepsis gegenüber den Äußerungen der deutschen Bischöfe zu ihren Leitlinien durchaus angebracht. Und wer genau hinschaut, kann in der Tat den Eindruck gewinnen, dass die deutschen Bischöfe die Öffentlichkeit für dumm verkaufen wollen.

Sie tun dies in der größten Krise der Katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg, die eine Glaubwürdigkeitskrise ist.

Ob sie damit Erfolg haben, bleibt abzuwarten.


„Aufklärung“ und „Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden“: Kirchensprech verstehen

30. April 2010

Beim Thema „sexueller Missbrauch“ werden Kirchenvertreter nicht müde zu beteuern, dass es ihnen um „Aufklärung“ und „Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden“ ginge. Bei genauerem Hinsehen kommen derartige Beteuerungen allerdings einem beherzten „Weiter so!“ gleich.

Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Berliner Canisius-Kolleg Ende Januar werden die deutschen Bischöfe nicht müde zu beteuern, dass sie um „Aufklärung“ bemüht sind und „mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten“ wollen, und zwar „vorbehaltlos“. Einige Beispiele (Hervorhebungen von mir):

„Beide Seiten waren sich darin einig, dass es das vorrangige Ziel der katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. [… Die Opfer] haben ein Recht auf eine ehrliche Aufklärung.“ (Deutsche Bischofskonferenz, 15.04.2010)

„Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos.“ (Deutsche Bischofskonferenz, 09.03.2010)

Der Eichstätter Bischof, Gregor Hanke, plädierte für eine „Aufklärung ohne wenn und aber“. (Erzbistum München, 06.03.2010)

„Wir wollen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Aufklärung beitragen“. (Sonderbeauftragter Bischof Ackermann, Bistum Trier, 26.02.2010)

Das erweckt beim unbefangenen Leser den Eindruck, die Bischöfe hätten den Ernst der Lage erkannt und würden jetzt entsprechend ernsthaft an einer Verbesserung der innerkirchlichen Vorschriften, insbesondere der Leitlinien zum Vorgehen bei Missbrauchsfällen arbeiten.

Kirchensprech hat Tradition

Tatsächlich dürfte allerdings nichts anderes gemeint sein als „Weitermachen wie bisher“. Wie kann das sein? Nun, die Katholische Kirche gebraucht gut klingende Wörter gerne in einem speziellen Sinn: So spricht man in der Katholischen Kirche z.B. gerne von „Wahrheit“, wenn die katholische Lehre gemeint ist. Die Behauptung „Außerhalb der Wahrheit oder gegen sie gibt es keine Freiheit“ (vgl. Enzyklika „Veritatis splendor“ von Papst Johannes Paul II., Ziffer 96) klingt halt für die meisten Menschen akzeptabler als „Außerhalb der katholischen Kirche oder gegen sie gibt es keine Freiheit.“ Oder auch folgende Aussage:

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Leitlinien: Pervertierung der Opferbelange

28. April 2010

Ich war wirklich willig zu glauben, nein: Ich hatte gehofft, die deutschen Bischöfe würden aufgrund des öffentlichen Drucks einerseits (z.B. Kirchenaustritte), andererseits aber auch aufgrund ihrer eigenen Beschäftigung mit dem Thema (Ausmaß der Fälle, Berichte von Betroffenen) ihre Leitlinien von 2002 wirksam verbessern.

Was ich aber bisher vom Sonderbeauftragten Ackermann und jetzt vom Mainzer Kardinal Lehmann gehört habe, erweckt bei mir den Eindruck, dass es weiterzugehen scheint wie bisher: Dass die Bischöfe sich nämlich nach wie vor gegen verbindliche Festlegungen wehren.

Der Sonderbeauftragte Ackermann hat ja schon Anfang April eine Meldepflicht abgelehnt – natürlich mit dem Hinweis auf die Betroffenen, die u.U. dadurch von einer Meldung abgehalten werden könnten (DBK). Dieser Einwand ist zwar ernst zu nehmen: Aber die Konsequenz müsste dann doch eine grundsätzliche Meldepflicht mit Vetorecht des Betroffenen sein, also grundsätzlich sofort Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, es sei denn, das Opfer widerspricht dem ausdrücklich. Was soll also das Herumgeeiere?

Gestern wurde gemeldet, dass der ehemalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann aus Mainz, eine „generelle finanzielle Entschädigung“ von Missbrauchsopfern ablehnt (AD HOC NEWS, SWR). Das gleiche Spiel wie bei der Meldepflicht: Gründe, die möglicherweise gegen eine „pauschale“ Entschädigung von Opfern (Lehmann: „wie auf einer Preisliste“) sprechen, werden offenbar aufgebauscht, um von einer praktikablen Lösung abzulenken und finanzielle Zusagen abzublocken. (Auch ein kirchlicher Entschädigungsfonds wird von Lehmann abgelehnt.)

Glaubt irgendjemand, dass es der Kirche hierbei tatsächlich um die Opfer geht? Wie Ackermann bei der Meldepflicht verweist auch Lehmann auf die Gefühle der Opfer. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen sei aber zumindest im Einzelfall möglich, sagt Lehmann. Einzelfall bedeutet: Das Opfer muss – vermutlich in einem langwierigen, belastenden Prozess – deutlich machen, dass es die finanzielle Unterstützung „verdient hat“. Viele Opfer würden hier sicher eine „Preisliste“ vorziehen, wie sie Lehmann offenbar zu taktlos findet. Und wir wissen aus einem bisherigen Fall, dass die Kirche nur bei erwiesenem Missbrauch zahlt, und auch dann nur für zukünftige, nicht aber bereits zurückliegende Therapien („Was die Übernahme von Therapiekosten betrifft, so gibt es bei uns folgende Regelung: Die Kosten zurückliegender Therapien können nicht erstattet werden.“) – ein Hohn allein schon angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt sich oft erst nach Jahrzehnten trauen, darüber zu sprechen.

Lehmann geht aber noch weiter: Der Ruf nach finanzieller Entschädigung sei „verräterisch“, sagt er: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR).

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Leugnen statt Reue – Kirche gegen Missbrauchsopfer (Frontal21)

1. April 2010

Ketzerpodcast: Noch mehr Missbrauch

29. März 2010

Es handelt sich hierbei um die Aufnahme vom 21. März, also letzte Woche.

Unsere Themen:

  • Ackermann räumt Vertuschung ein
  • Bayerische Bischöfe fordern Meldepflicht
  • Gewerkschaft der Polizei kritisiert die Leitlinien der kath. Kirche zu sexuellem Missbrauch
  • Bischof Zollitsch unter Beschuss
  • fehlende Kontrolle, ob die Leitlinien eingehalten werden
  • Hirtenbrief: Klare Sprache?
  • Kirchenaustritte und schwindendes Vertrauen
  • Kindergärtnerinnen werden entlassen, Priester versetzt
  • Sammelklagen
  • SPIEGEL-Statistik

Die Folge kann hier direkt angehört werden:

Der Podcast kann hier abonniert werden.


Neue Folge vom Ketzerpodcast

9. März 2010

Uff! Einen Podcast auf unter eine Stunde zu editieren, bei dem der Missbrauchsskandal in katholischen Einrichtungen angesprochen wird, ist wahrlich eine Heidenarbeit…

An Themen haben Verquer, Amazone, der Admiral und ich dieses Mal:

  • Missbrauchsskandal:
    • Update
    • Reaktionen von Kirche, Politik und Opfern
    • Situation der Opfer
    • Der kirchliche Missbrauchsbeauftragte, Bischof Ackermann
  • Kruzifixe
    • Neuverhandlung beim EGMR
    • Reaktionen
    • Vergleich Deutschland-Österreich
  • Hypatia von Alexandria, Philosophin und Wissenschaftlerin, die von Christen ermordet wurde
  • Der Film „Agora – Die Säulen des Himmels“ über Hypatia, der diese Woche in Deutschland in die Kinos kommt
  • Interview mit einem polnischen Atheisten über die Situation in Polen
  • Zitat der Woche

Die Folge kann hier direkt angehört werden:

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