Als Ergänzung zum gestrigen Beitrag über „Kirchensprech“ hier noch zwei weitere Beispiele:
„Bei erhärtetem Verdacht“
Laut tagesschau.de sagte der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Bischof Ackermann, in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ vom 11.03.2010, die Kirche habe immer so agiert, dass Täter „bei erhärtetem Verdacht“ auf Kindesmissbrauch „zur Selbstanzeige angehalten“ worden seien. Zudem seien die Staatsanwaltschaften informiert worden. (Vgl. auch Bischof Ackermann ab 42:45 in der Sendung.)
Bei genauem Hinsehen lässt Ackermanns Formulierung „das haben wir aber auch praktiziert, dass die Staatsanwaltschaften informiert werden“ offen, in welchen Fällen tatsächlich eine Meldung an die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat. Entgegen dem Wortlaut bei tagesschau.de hat Ackermann auch nicht gesagt, die Kirche habe „immer“ so gehandelt, sondern nur, das sei „praktiziert“ worden. Fragt sich bloß, wie oft. Wenn tagesschau.de meldet, die Kirche habe Ackermann zufolge „immer“ so agiert, dann ist das ein schöner Beleg dafür, wie Kirchensprech die gewünschte Wirkung erzielt: Aus der vagen Formulierung, das sei „praktiziert“ worden, wurde in der Berichterstattung ein „immer“.
Für den unbefangenen Zuschauer war Bischof Ackermanns Äußerung nicht anders zu verstehen, als hätten die Verantwortlichen „bei erhärtetem Verdacht“ regelmäßig die Staatsanwaltschaft informiert.
Es fällt allerdings schwer, das zu glauben. Denn man darf wohl davon ausgehen, dass die Verantwortlichen gemäß den bischöflichen Leitlinien von 2002 vorgehen, und die sehen bei erhärtetem Verdacht eben keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor, sondern eine kircheninterne „Voruntersuchung“:
III. KIRCHLICHE VORUNTERSUCHUNG
5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss.
Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.
C. 1717 CIC (Katholisches Kirchenrecht, s.o.) besagt, dass „vorsichtig Erkundigungen“ einzuziehen sind, wobei dem vorgebeugt werden muss, „dass nicht aufgrund dieser Voruntersuchung jemandes guter Ruf in Gefahr gerät.“ Es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass unter diesen Umständen verdächtigen Geistlichen regelmäßig ohne Beweis zur Selbstanzeige geraten worden sein soll, – und erst recht, dass die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt regelmäßig auch ohne Selbstanzeige informiert worden wäre.
Bestätigt die kircheninterne Voruntersuchung den Verdacht, so sehen die bischöflichen Leitlinien übrigens immer noch keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor, sondern es wird der Heilige Stuhl informiert, der dann die eigentliche Untersuchung durchführt:
6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst.
Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten.
Wie gestern bereits ausgeführt, sehen die bischöflichen Leitlinien lediglich vor, dass einem erwiesenen Täter zur Selbstanzeige geraten wird. Dies verträgt sich nicht mit einer frühzeitigen Meldung an die Staatsanwaltschaft, weil sich die Selbstanzeige dann ja erübrigen würde.
Bischof Ackermanns obige Behauptung, die den Eindruck erwecken muss (und sicher auch soll), die Kirche würde „bei erhärtetem Verdacht“ regelmäßig die Staatsanwaltschaft informieren, ist also schwer nachvollziehbar.
Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Würden die Verantwortlichen tatsächlich beizeiten die Strafverfolgungsbehörden informieren, dann würden die deutschen Bischöfe gewiss nicht müde, mit eindeutigen Worten darauf hinzuweisen, – anstatt ständig Formulierungen zu verwenden, die lediglich diesen Eindruck erwecken. (Vgl. auch die gestern behandelte Aussage, „Die Kirche […] fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden.“)
„Besondere Bedeutung“
Die Frage, weshalb die Bischöfe nicht eindeutig erklären, dass die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig informiert werden, stellt sich auch bei der folgenden Formulierung aus der Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz:
„Besondere Bedeutung hat für uns auch die frühzeitige Einschaltung der Staatsanwaltschaften. Wir unterstützen die Behörden aktiv bei ihrer Arbeit.”
Jeder unbefangene Leser wird dies so verstehen, dass die Kirche die Behörden dadurch unterstützt, dass die kirchlichen Verantwortlichen die Staatsanwaltschaften frühzeitig einschalten. Tatsächlich ist davon aber nicht die Rede – sondern lediglich davon, dass die frühzeitige Einschaltung der Staatsanwaltschaften eine „besondere Bedeutung“ habe: eine Selbstverständlichkeit. – Nur: Wer die Staatsanwaltschaft frühzeitig einschalten soll, das wird nicht gesagt. Offenbar schätzen die Bischöfe die Bedeutung nicht so hoch ein, dass sie sich klar und eindeutig zu einer frühzeitigen Einschaltung der Staatsanwaltschaften durch die Kirche bekennen würden. (Zum kirchlichen Verständnis von „Unterstützung der Behörden“ siehe meinen gestrigen Artikel.)
Fazit
Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass der Eindruck, den die bischöflichen Erklärungen vermitteln sollen – nämlich, dass die Kirche tatsächlich frühzeitig und von sich aus die Staatsanwaltschaft informiert, sobald sich ein Verdacht erhärtet – dass dieser Eindruck der Realität entspricht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen in der Kirche nach den Leitlinien von 2002 richten, und diese sehen bei erhärtetem Verdacht eine kircheninterne Untersuchung vor (s.o.). Nicht nur das: Eine frühzeitige Meldung in nicht erwiesenen Fällen würde dem ganzen Prozedere der Leitlinien, das auf eine Selbstanzeige bei (kirchenintern) erwiesener Tat abzielt, völlig zuwider laufen. Außerdem fällt auf, dass die deutschen Bischöfe sich nie klar zu einer Meldung bei erhärtetem Verdacht bekennen, sondern stets Formulierungen wählen, die zwar den gewünschten Eindruck erwecken, letztlich aber vage sind. Würde die Kirche tatsächlich – abweichend von den Leitlinien – eine Meldung an die Staatsanwaltschaft schon bei erhärtetem Verdacht praktizieren, so würden die deutschen Bischöfe dies mit Sicherheit auch entsprechend eindeutig kommunizieren.
Wie glaubhaft ist die Kirche?
Wer Vorwürfen ausgesetzt ist, flüchtet sich oft in verbale Spitzfindigkeiten: Bischof Mixa ist der Auffassung, Ohrfeigen fielen nicht unter „körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form“ (BILD). Manfred Lütz, der die deutschen Bischöfe beim Thema Missbrauch berät, vertrat neulich die Auffassung, der Fall von Pater G. im Kloster Ettal hätte nicht an den Missbrauchsbeauftragten des Bistums gemeldet werden müssen, da es sich bei den Vorwürfen nicht um „sexuellen Missbrauch“, sondern lediglich um „Grenzüberschreitungen“ gehandelt habe (ich berichtete). Dem SPIEGEL zufolge erklärte Bischof Müller aus Regensburg 2008 im Bayerischen Rundfunk, die Justizbehörden hätten sein Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen Peter K. warnen müssen, und ließ dabei unerwähnt, dass sein Bistum den einschlägig vorbestraften K. entgegen der Bewährungsauflagen bereits vor Ablauf dieser Frist wieder mit Kindern arbeiten ließ.
Angesichts dieser Beispiele erscheint etwas Skepsis gegenüber den Äußerungen der deutschen Bischöfe zu ihren Leitlinien durchaus angebracht. Und wer genau hinschaut, kann in der Tat den Eindruck gewinnen, dass die deutschen Bischöfe die Öffentlichkeit für dumm verkaufen wollen.
Sie tun dies in der größten Krise der Katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg, die eine Glaubwürdigkeitskrise ist.
Ob sie damit Erfolg haben, bleibt abzuwarten.
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