Missbrauchsstudie: Sollte vor dem Salzgitter-Skandal noch schnell Aufklärungswille demonstriert werden?

11. Januar 2013

Es fällt auf, dass Bischof Ackermann am 13. Juli 2011 mit der Präsentation zweier Forschungskonzepte (darunter die offenbar vorschnell unterzeichnete Pfeiffer-Studie) Aufklärungswillen demonstrierte, zwei Tage bevor in Salzgitter ein pädophiler Priester verhaftet wurde, der bereits im Juni gegen ein Kontaktverbot verstoßen hatte und kurz darauf angezeigt worden war.

In der Öffentlichkeitsarbeit ist das richtige Timing von großer Bedeutung. Rein professionell gesehen leistete Jo Moore exzellente Arbeit, als sie am 11. September 2001, nachdem die beiden Flugzeuge ins World Trade Center geflogen waren – aber noch bevor die Türme zusammenstürzten – eine E-Mail an ihre Presseabteilung schickte mit den Worten:

„Jetzt ist ein guter Tag, alles zu veröffentlichen, was wir begraben wollen.“

Professionelle Arbeit muss man auch dem Pressesprecher des Bistums Hildesheim bescheinigen, Dr. Michael Lukas: Vor fast genau einem Jahr wies ich darauf hin, dass im Bistum Hildesheim von 1993 bis Ende 2009 fast ununterbrochen Priester mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt wurden, obwohl das Bistum von deren sexuellen Übergriffen wusste. Trotzdem gelang es dem Bistum seit der Einstellung von Dr. Lukas als Pressesprecher, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren. Die Verlautbarungen des Bistums Hildesheim in Sachen Missbrauch sind meiner Einschätzung nach extrem raffiniert (siehe hier und hier).

Beispielhaft sind die folgenden Ausführungen des Hildesheimer Personalleiters Bogartz, die dieser 2010 gegenüber einer Gemeinde in Celle machte, nachdem herausgekommen war, dass dort jahrelang ein Missbrauchstäter eingesetzt war (Dr. Lukas saß daneben, als er sie machte):

„Es ist wahr, dass Dechant [S.] 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn [S.] gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.

Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.

2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann [S.] in der Gemeinde verbleibt.

Wer käme dabei wohl auf den Gedanken, dass das psychologische Gutachten und die Therapie erst erfolgt sein könnten, nachdem S. aus Celle abberufen worden war? Das legen andere Informationen nahe, die ich bei Bedarf gerne nachliefere. Hier geht es nur um die Formulierungen:

Den Rest des Beitrags lesen »


Experten mit Scheuklappen (2): Was steht in Gutachten über auffällige Priester?

25. Juli 2011

Wie sich die Bilder gleichen: Letztes Jahr musste Heinz-Günter Bongartz einer Gemeinde in Celle Rede und Antwort stehen. Damals war er allerdings noch Domkapitular. Heute ist er Weihbischof. (Screenshot von celleheute.de)

Der Eindruck verstärkt sich, dass die deutschen Bischöfe gerade jene mit der Suche nach Warnzeichen für Kindesmissbrauch beauftragt haben, die diese in der Vergangenheit in abenteuerlicher Weise ignoriert haben.

Gestern hatte ich darauf hingewiesen, dass in der katholischen Kirche der Begriff „pädophil“ in absurd eng gefasster Weise ausgelegt wird – auf diese Weise verschließt man dort die Augen vor offensichtlichen Warnzeichen. Dasselbe gilt für das Kriterium „sexueller Missbrauch“.

Nun habe ich ein aufschlussreiches Beispiel gefunden, in dem der Missbrauchsbeauftragte des Bistums Hildesheim, Heinz-Günter Bongartz, erläutert hat, wie „Pädophilie“ von den Gutachtern, die die Kirche um Rat bittet, definiert wird. oder besser gesagt: Wie Pädophilie nicht definiert wird.

Man beachte, dass es in dem Artikel nicht um den aktuellen Fall des Pfarrers Andreas L. aus Salzgitter geht, der gestanden hat, drei Kinder im Alter von 9 bis 14 viele Male missbraucht zu haben. Der Artikel ist vielmehr aus dem letzten Jahr – damals war bekannt geworden, dass das Bistum Hildesheim in Celle einen erwiesenen Kinderschänder jahrelang weiter in der Gemeindearbeit eingesetzt hatte. Erst, als der Priester gerichtlich verurteilt worden war, hat das Bistum ihn aus dem Dienst genommen.

Bongartz: „Es ist wahr, dass Dechant Spicker 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später [Anmerkung: Also offenbar 2003 – nach Verabschiedung der Missbrauchs-Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz 2002] hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn Spicker gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.

Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. […]

2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann Spicker in der Gemeinde verbleibt.“ [Hervorhebung von mir.]

Ein Schlauberger stellte die berechtigte Frage:

Frage aus dem Publikum: „Kann man das Gutachten einsehen?“

Bongartz: „Wir sollten nicht den gläsernen Menschen produzieren. Bildhaftes Beispiel zur Erklärung des Gutachtens: Wenn ein 50-jähriger Mann auf dem Marcusplatz in Venedig ein 13-jähriges Mädchen sieht und dabei Gefühle bekommt, ist es erst mal keine grundsätzliche pädophile Neigung. Sogar wenn er das Mädchen anfasst, dann ist das in den Augen der Psychologen noch keine Pädophilie.“ [Hervorhebung von mir.]

Soll wohl heißen: „Der tut nichts, der will nur spielen!“

Meine Meinung: Wer solche Gutachten als Rechtfertigung heranzieht, um auffällig gewordene Priester weiter mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen, der soll sich doch bitte nicht „entsetzt“ oder „schockiert“ zeigen, wenn bekannt wird, dass der betreffende Priester tatsächlich Kinder missbraucht hat. Er soll dann auch nicht – wie Weihbischof Bongartz – „selbstkritisch“ die Frage stellen, ob „vielleicht“ im Vorfeld „doch nicht genug gehandelt worden“ sei.

Interessant ist auch Bongartz‘ Aussage:

Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.

Die Gutachter, von denen hier die Rede ist – und deren Arbeitsweise Heinz-Günter Bongartz oben erläutert hat –, sind offenbar Prof. Norbert Leygraf (Uniklinik Duisburg-Essen), Prof. Hans-Ludwig Kröber, Max Steller und Renate Volbert (alle Charité Berlin) und Prof. Friedemann Pfäfflin (Uniklinik Ulm). Leygraf, Kröber und Pfäfflin wurden vor kurzem von der Deutschen Bischofskonferenz mit der Untersuchung des Missbrauchs durch Priester in deutschen Diözesen beauftragt:

Das zweite Forschungsprojekt liegt in der Verantwortung von Prof. Dr. med. Norbert Leygraf, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Universität Essen-Duisburg in Kooperation mit Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber (Charité – Universitätsmedizin Berlin) und Prof. Dr. med. Friedemann Pfäfflin (Universitätsklinikum Ulm). Das Projekt „Sexuelle Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands – Analyse psychiatrisch-psychologischer Gutachten“ soll mit einer qualitativen und quantitativen Gutachtenanalyse ein umfassendes Bild über Täterpersönlichkeiten ermöglichen. Dabei werden biographische Zusammenhänge sowie die Situation und Abläufe der vorgeworfenen sexuellen Handlungen und Merkmale der Opfer eine Rolle spielen. „Aus den Ergebnissen sollen Prädikatoren für Gefahrenmomente für sexuelle Missbrauchshandlungen identifiziert und Präventions­möglich­keiten abgeleitet werden“, erklärte Prof. Leygraf.

Der Eindruck verstärkt sich, dass hier gerade die mit der Suche nach Warnzeichen beauftragt wurden, die diese in der Vergangenheit in abenteuerlicher Weise ignoriert haben.

Weitere Artikel zum Thema:


Salzgitter: Pädophiler Priester nach kirchlicher Definition „nicht pädophil“

24. Juli 2011

Die von den US-Bischöfen herausgegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, nur 5% der beschuldigten Priester seien "pädophil". (S. 3)

Andreas L., der Pfarrer der St.-Joseph-Gemeinde in Salzgitter-Lebenstedt, der gestanden hat, drei Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben, würde nach einer von der katholischen Kirche verwendeten Definition nicht als „pädophil“ gelten:

In einer von der US-amerikanischen Bischofskonferenz in Auftrag gegebenen und veröffentlichten Studie wird nämlich folgende Definition verwendet:

For the purpose of this comparison, a pedophile is defined as a priest who had more than one victim, with all victims being age eleven or younger at the time of the offense. [The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010, S. 34]

Auf Deutsch:

Für diesen Vergleich wird ein Pädophiler definiert als ein Priester, der mehr als ein Opfer gehabt hat, wobei alle Opfer zum Tatzeitpunkt elf Jahre alt oder jünger waren.

Andreas L. hat zwar drei Jungen missbraucht, jedoch war offenbar mindestens einer 14 Jahre alt.

Es ist zu vermuten, dass das gleiche Kriterium (oder ein ähnlich eng gefasstes) auch verwendet wurde, als der Vatikan letztes Jahr meldete, dass „nur 10 Prozent“ der des Missbrauchs beschuldigten Priester pädophil seien (ca. 300 von ca. 3.000 Beschuldigten).

Tatsächlich fanden 60 Prozent der (von der obigen Studie betrachteten, die auch den Großteil der vom Vatikan untersuchten Fälle ausmachen dürften) Missbräuche mit Kindern unter 14 Jahren (der üblichen Grenze für Pädophilie) statt:

Alter in Jahren Anzahl der Fälle Prozent der Fälle Prozentualer Anteil kumuliert mit vorherigen Alterstufen
1 4 0,0% 0,0%
2 11 0,1% 0,1%
3 22 0,2% 0,3%
4 41 0,5% 0,8%
5 82 1% 1,8%
6 158 1,8% 3,6%
7 220 2,5% 6,1%
8 369 4,1% 10,2%
9 362 4% 14,2%
10 752 8,4% 22,6%
11 895 10% 32,6%
12 1.323 14,7% 47,2%
13 1.141 12,8% 60%
14 1.188 13,2% 73,2%
15 1.042 11,6% 84,8%
16 769 8,6% 93,4%
17 577 6,5% 100%

Tabelle aus Wikipedia: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

Ob in den deutschen Bistümern — und den von den deutschen Bischöfen beauftragten Experten — die gleiche Definition verwendet wird, wäre zu prüfen.


Salzgitter: Ein Stück aus dem Lehrbuch

23. Juli 2011

Weihbischof Bongartz: "Es gab keinen Verdacht auf sexuellen Missbrauch." – Warnzeichen für die Pädophilie von Pfarrer Andreas L. aber schon.

In Salzgitter im Bistum Hildesheim kommt derzeit mal wieder ein Fall ans Licht, der das Vorgehen der katholischen Kirche beim Verdacht auf Pädophilie lehrbuchmäßig aufzeigt.

Priester, denen „offiziell“ Pädophilie bestätigt wurde, sind für die katholische Kirche teuer: Sie müssen nämlich weiter bezahlt werden, können aber nicht mehr auf normalen Pfarrstellen eingesetzt werden: (Noch dazu in Zeiten des Priestermangels.) Außerdem muss ggf. noch die Therapie bezahlt werden.

Es besteht also ein Anreiz für die kirchlichen Verantwortlichen, auffällige Priester, soweit irgend möglich, nicht als „pädophil“ einzustufen. In diesem Zusammenhang wurde in der katholischen Kirche bisher so verfahren:

Statt dem Kriterium „Pädophilie“ wird das – enger gefasste! – Kriterium des „sexuellen Missbrauchs“ angelegt. Dieser ist strafbar und macht sich an (eindeutig) sexuellen Handlungen fest. Manfred Lütz, Berater der deutschen Bischöfe in Sachen Missbrauch, hat dies ja letztes Jahr quasi in eigener Sache selbst deutlich gemacht. Folgende Beispielfälle kommen mir sofort in den Sinn:

Pater G. aus Ettal (2005)

2005 hatten sich Schüler im Internat Ettal beschwert, dass Pater G. einen von ihnen unter dem T-Shirt gestreichelt hatte – angeblich, um den weinenden Schüler zu trösten. Auf Lütz‘ Anraten hin erstellte Prof. Friedemann Pfäfflin ein Gutachten, das dem Pater – Lütz zufolge – „Heterosexualität“ bescheinigte. Lütz:

Das Gutachten war eindeutig: Es lag noch nicht einmal der Verdacht auf sexuellen Missbrauch vor, keine Pädophilie, auch sonst keine Diagnose und daher keine Notwendigkeit für eine Therapie. Pater G. habe seine Probleme mit Nähe und Distanz bereits gut reflektiert und könne in der Seelsorge, sogar langfristig in der Jugendarbeit, selbst ohne Teameinbindung eingesetzt werden.

Lütz zitiert Prof. Pfäfflin mit den Worten:

„Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs war damals von keiner Seite erhoben worden. Auch bei der Begutachtung durch mich fanden sich diesbezüglich keine Anhaltspunkte. Das in Ihrem Fax von gestern geschilderte Vorgehen halte ich, um Ihre Frage zu beantworten, für angemessen und in Übereinstimmung mit den Vorschlägen in meinem Gutachten.“

Diesen Januar wurde gegen Pater G. Anklage erhoben:

Die Vorwürfe gegen Pater G. sind inzwischen so verdichtet, dass die Münchner Justiz Anklage gegen den Mönch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern erhob. Wie es heißt, habe er unter anderem einen 13 Jahren alten Schüler in Ettal gestreichelt.

Zu derartigen Vorwürfen hatte Lütz letztes Jahr geschrieben:

[Es] ist neuerdings von zwei Schülern behauptet worden, zwei andere Schüler seien von Pater G. unter der Unterhose an den Genitalien berührt worden. Da der Ermittler zugleich mitteilte, dass Pater G. ausweislich des Gutachtens heterosexuell sei, erscheint allein deshalb die Beschuldigung nicht wahrscheinlich. [Hervorhebung von mir.]

Pfarrer Georg K. aus Willingen bzw. Lobberich (~2004)

Über Pfarrer Georg K. wurde berichtet:

In seinen Gemeinden am Niederrhein war K. diverse Male aufgefallen, weil er allein mit Minderjährigen auf Reisen ging, minderjährige Ministranten in seine private Sauna und zu Festen ins Pfarrhaus geladen oder zum gemeinsamen Duschen aufgefordert hatte. 2004 wäre es beinahe zum öffentlichen Eklat gekommen, als K. sein jugendliches Patenkind während einer Feier derart intensiv gestreichelt hatte, dass einige Teilnehmer der Feier sich über den Pfarrer beschwerten.

Der Pfarrgemeinderat von K.s damaliger Pfarre will sich daran erinnern, die Bistumszentrale in Aachen über die Besuche der Ministranten in der Pfarrhaussauna informiert zu haben. Josef Heinrichs jedoch, Sprecher des Bistums, erklärte am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung, in Bezug auf Pfarrer K. habe man lediglich einen anonymen Hinweis erhalten, und zwar 2003. «Aber anonymen Hinweisen kann man nicht nachgehen», erklärte Heinrichs. [Hervorhebungen von mir.]

Georg K. wird mittlerweile in Südafrika wegen Kindesmissbrauch der Prozess gemacht – 2007 hatte er dort die deutsche Gemeinde in Johannesburg übernommen. Auch die Krefelder Staatsanwaltschaft hat kürzlich einen internationalen Haftbefehl gegen K. erwirkt. Sie wirft ihm sexuellen Missbrauch in 37 Fällen vor.

Interessant wäre in diesem Fall, zu erfahren, ob Prof. Norbert Leygraf – der jetzt auch die von den deutschen Bischöfen in Auftrag gegebene Untersuchung „Sexuelle Übergriffe durch Geistliche in der katholischen Kirche Deutschlands – Analyse psychiatrisch-psychologischer Gutachten“ leitet, Georg K. begutachtet hat. Jedenfalls erwähnte Prof. Leygraf letztes Jahr auf einer Pressekonferenz, dass er einen Geistlichen begutachtet hat, bei dem Saunabesuche mit Jugendlichen Misstrauen erregt hatten – und in diesem Fall offenbar keine strafrechtliche Relevanz festgestellt hat. Prof. Leygraf begutachtet seit 2003 auffällig gewordene Priester für die katholische Kirche, und die Pfarrei von Georg K. ist keine Autostunde von Leygrafs Institut entfernt.

Pfarrer Andreas L. aus Salzgitter-Lebenstedt (2006)

Andreas L. hatte zweimal mit einem Jungen zusammen in einem Bett übernachtet. Nachdem sich die Eltern beschwert hatten, verboten seine Vorgesetzten ihm den Kontakt mit dem Jungen. Auch nachdem L. kürzlich gegen das Kontaktverbot verstoßen hatte, sah man beim Bistum Hildesheim offenbar keinen Grund, L. nicht mit einer Jugendgruppe nach Taizé (Frankreich) fahren zu lassen. Weihbischof Bongartz wies in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hin, dass es keine Beschuldigung sexuellen Missbrauchs gegeben habe:

„Zunächst ist es so, dass wir in den vergangenen Jahren im Kontext dieses Vorgangs mit sexuellem Missbrauch in keiner Weise zunächst erst mal konfrontiert worden sind. Die Frage, ob es sich hier um sexuellen Missbrauch handeln könnte, haben wir im Jahre 2010 noch einmal auch mit der Staatsanwaltschaft abgeklärt, und dort ist uns nochmal auch eindeutig und unmissverständlich versichert worden, dass nach den jetzigen Angaben, die wir damals machen konnten, und den Tatsachen, die uns da bekannt waren, es keinen Grund für einen Anfangsverdacht gibt.

[…] In all diesen Kontexten ist dann allerdings, und das muss ich nochmal ausdrücklich betonen, nie von irgendwelchen sexuellen Übergriffen die Rede gewesen. […]

Es ist so, dass in diesem Fall des mutmaßlichen Opfers es bislang auch seitens der Familie immer auch uns gegenüber geheißen hat, von sexuellem Missbrauch redet man nicht.“

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im NDR, 19.07.2011

„Aber es hat auch bis vor drei Wochen auch in diesem Gespräch mit eben halt dem Pfarrer hier vor Ort keine Gründe gegeben für uns, sexuellen Missbrauch zu phantasieren und ihm vorzuwerfen. […] Um sicher zu sein, ist das was hier eben halt vorliegt, so zu beurteilen, dass es nicht unter sexuellem Missbrauch eben halt auch firmieren kann. Das ist uns von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, dass das was dort an Vorkommnissen gewesen ist, was ich so in meiner Funktion als Priester nicht billigen würde, aber nicht ausreicht, um einen Verdacht sexuellen Missbrauchs aufzustellen.“

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im NDR, 19.07.2011

Es ist natürlich das gute Recht von Weihbischof Bongartz, darauf hinzuweisen, dass dem Pfarrer bisher (Bongartz zufolge) kein strafbares Verhalten vorgeworfen wurde. Das Problem des „sexuellen“ Kriteriums, dass in den oben genannten Fällen angelegt wurde, ist vielmehr, dass Pädophile sich gar nicht „sexuell“ betätigen müssen, um sich zu befriedigen:

Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht bei der Pädophilie die primäre sexuelle Ausrichtung auf Kinder. Diese ist nicht zwingend koital ausgeprägt; Pädophile können bereits durch Situationen erregt und befriedigt werden, in denen kein Körperkontakt zu einem Kind besteht. Bei Situationen mit Körperkontakt kann bereits das Berühren des Kindes allein als erregend empfunden werden, ohne dass diese Berührungen im Genitalbereich stattfinden müssen. Der Wunsch nach dem Vollzug des Koitus mit dem Kind scheint bei Pädophilen seltener anzutreffen zu sein.[27]

Neben dem sexuellen Interesse ist bei Pädophilen ein Bedürfnis nach emotionaler Nähe zu Kindern festzustellen. Viele Pädophile verlieben sich in Kinder und wünschen sich echte wechselseitige Liebesbeziehungen zu Kindern.[30][31] […] Überproportional viele Pädophile arbeiten in entsprechenden Berufen, z. B. als Erzieher oder in der Jugendbetreuung, um Umgang mit Kindern zu haben. [Wikipedia, Hervorhebung von mir.]

Es ist daher völlig verfehlt, wenn die katholische Kirche als Kriterium für ihre Personalentscheidungen die Strafbarkeit heranzieht statt der Hinweise auf Pädophilie.

Im Mai wurde in den USA die von der dortigen Bischofskonferenz beauftragte Studie „The Causes and Context of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests in the United States, 1950-2010“ veröffentlicht. Darin heißt es:

It was common for abusive priests to create opportunities to be alone with minors, for example, during retreats. These men often integrated themselves into the families of the victims. [Executive Summary, S. 5]

Auf Deutsch: “Für Priester, die Minderjährige missbraucht haben, war es gängige Praxis, Gelegenheiten zu schaffen, um mit Minderjährigen allein zu sein – beispielsweise auf ‚Einkehrtagen‘. Diese Männer integrierten sich oft in die Familien der Opfer. Auch später in der Studie werden soziale Kontakte zu den Familien der Opfer als Merkmal straffälliger Priester erwähnt (S. 54). Auf S. 74 heißt es:

Einige Priester entwickelten Beziehungen mit bestimmten Familien in der Gemeinde und entwickelten eine persönliche Verbundenheit mit diesen Familien (z.B. verreisten sie mit ihnen, kamen dort zum Essen, übernachteten dort).

Dieses Wissen und dem Umstand vor Augen, dass das Bistum Hildesheim bereits vor einigen Jahren einen „Beraterstab“ zum sexuellen Missbrauch bildete (dessen Mitglied Weihbischof Bongartz ist), erscheinen die folgenden Ausführungen reichlich naiv, die Bongartz noch vor ein paar Tagen machte:

„Also, diese Hinweise, die dort auch noch mal 2010 an die Staatsanwaltschaft gegeben worden sind, haben sich auf ein freundschaftliches Verhältnis des Pfarrers zu dieser Familie bezogen, das vor 2006 lag. Im Jahre 2006, als es in dieser Familie den Wunsch gab, doch ein distanzierteres Verhältnis zu dem Pfarrer einzunehmen, hat es von unserer Seite aus eine Ansage gegeben an den Pfarrer, dieses Verhältnis nicht mehr weiterhin zu leben. Das ist dann auch erfolgt, und wir haben dem Pfarrer klare Auflagen gemacht, an die er sich auch gehalten hat – bis vor drei Wochen, wo er nochmal versucht hat, mit dem Jungen Kontakt aufzunehmen und wir ihn erneut darauf hingewiesen haben, dass er das zu unterlassen habe.“ [Hervorhebung von mir.]

Weihbischof Heinz-Günter Bongartz im NDR, 19.07.2011

Mit anderen Worten: Pfarrer Andreas L. hat

  • ein „freundschaftliches Verhältnis“ zu der Familie des Jungen unterhalten
  • regelmäßig Jugendreisen geleitet
  • zweimal mit dem Jungen in einem Bett geschlafen
  • Das Bistum sah sich genötigt, ein Kontaktverbot auszusprechen.
  • Gegen dieses Kontaktverbot hat Pfarrer L. verstoßen.

Trotz dieser deutlichen Warnzeichen weist Bongartz immer nur darauf hin, dass er nichts von „sexuellen“ Übergriffen gewusst habe – und ignoriert das Thema „Pädophilie“ völlig.

Das Problem hierbei ist, dass offenbar der gefährliche Umkehrschluss gezogen wird: Wenn der Beschuldigte nicht straffällig geworden ist (also kein sexueller Übergriff), dann sei er auch ungefährlich. Oder wie anders ist es zu erklären, dass Pater G. bescheinigt wurde, er könne „langfristig in der Jugendarbeit, selbst ohne Teameinbindung eingesetzt werden“ (s.o.)? Dass Georg K. trotz Ministranten in seiner Privatsauna und aufsehenerregenden Streichelns weiter mit Kindern eingesetzt wurde? Dass Prof. Leygraf „Misstrauen erregende Saunabesuche mit Minderjährigen“ offenbar als Beispiel für einen unbegründeten Verdacht brachte? Dass Andreas L. trotz mehrfachen Schlafens im Bett eines Jungen und Verstoß gegen das Kontaktverbot weiter mit Jugendlichen verreisen durfte? Alles übrigens Fälle nach der Verabschiedung der bischöflichen Leitlinien zum sexuellen Missbrauch 2002, der Salzgitter-Fall sogar nach Verabschiedung der überarbeiteten Leitlinien 2010.

Im aktuellen Fall von Andreas L. sagte dazu der Sprecher des Bistums Hildesheim, Dr. Michael Lukas:

So wirkt es zumindest unglücklich, dass der Pfarrer weiter mit Jugendlichen verreisen durfte. „Was hätten wir tun sollen?“, fragt Lukas, „auf welcher Faktenbasis hätten wir ihm das verbieten sollen?“ [SPIEGEL ONLINE]

Das klang freilich letztes Jahr noch ganz anders, als Prof. Leygraf und Dr. Lütz auf einer Pressekonferenz bei der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe den anwesenden Journalisten erklärten, die Leitlinien müssten „offenbar funktionieren“ (Leygraf). Und weiter:

„Der Umgang der Kirche mit diesen Fällen ist doch sehr sorgfältig und fast schon etwas übervorsichtig“, sagt Leygraf.

Und Dr. Lütz erklärte:

Wenn ein Gutachter zum Ergebnis komme, dass von einem Geistlichen keine Gefahr ausgehe, sei der Bischof damit noch nicht aus der Verantwortung entlassen, betont Lütz. „Der Bischof muss strenger sein als das Gutachten.“ Aber er sagt auch: „Das kommt nicht selten vor.“ [Hervorhebung von mir.]

Also: Als letztes Jahr der Kirche vorgeworfen wurde, sie täte nicht genug, um Missbräuche zu verhindern oder aufzuklären, da hieß es, der Umgang der Kirche mit diesen Fällen sei „doch sehr sorgfältig und geradezu übervorsichtig“, und der Bischof müsse „strenger sein als das Gutachten“ – auch, wenn letzteres die Ungefährlichkeit eines Geistlichen bescheinige. Doch dieses Jahr – nach der Verschärfung der bischöflichen Leitlinien – als mal wieder ein mehrfacher Missbrauchsfall ans Licht kommt, da kriegt man gesagt: „Was hätten wir tun sollen?“ und „Auf welcher Faktenbasis hätten wir ihm das verbieten sollen?“ – Seitdem ist eine Woche vergangen, ohne dass die deutschen Bischöfe dem Hildesheimer Bistumssprecher widersprochen hätten.

Die Bischöfe gefährden mit diesem systematischen Wegschauen nicht nur die ihnen anvertrauten Kinder – sie verletzen m.E. auch die Fürsorgepflicht gegenüber den Priestern. Wenn pädophile Priester wissen, dass sie praktisch gefahrlos

  • Kinder unter der Kleidung streicheln,
  • mit Messdienern in die Pfarrhaussauna gehen und
  • mit Kindern im selben Bett schlafen können,

dann ist das so, als würde man einen Alkoholiker als Barkeeper anstellen und ihm sagen, er solle beim Trinken „seine Grenzen kennen“.


Wurde Zollitsch überhaupt vernommen?

23. Juli 2010

Heute (23.07.2010, 07:23 Uhr MESZ) schickte ich folgende E-Mail an die Staatsanwaltschaft Konstanz:

Sehr […] geehrte Damen und Herren,

ich möchte noch einmal um die Beantwortung meiner gestrigen Fragen bitten, denen ich noch folgende Frage hinzufüge:

Wurde Erzbischof Dr. Zollitsch dazu befragt,

  • ob er nicht nur von Vorwürfen aus den 60er Jahren, sondern auch nichts von Vorwürfen aus späteren Jahren gewusst hat, und
  • ob er von der Pädophilie (oder auch Ephebophilie – um Spitzfindigkeiten vorzubeugen) des Beschuldigten gewusst hat (Pädophilie muss ja nicht zwangsläufig als „Vorwurf“ aufgefasst werden, solange der Betreffende sich beherrscht. Und da der Täter während seines vorangegangenen Aufenthaltes im Bistum Basel sich offenbar einer Therapie unterzogen hatte und Medikamente nehmen musste, könnte dieser Umstand Dr. Zollitsch bekannt gewesen sein, ohne dass ihm dazu konkrete Vorwürfe hätten bekannt sein müssen.)

Hintergrund:

In meiner Zusammenstellung, die ich am 06.07.2010 auf Anregung von Oberstaatsanwalt Dr. [H.] an die Staatsanwaltschaft gemailt hatte, hatte ich bereits auf der ersten Seite erwähnt, dass Dr. Zollitsch die Kenntnis von der Pädophilie des Beschuldigten oder von Vorwürfen nach den 60er Jahren m.W. nie dementiert hat. Später schrieb ich unter einer eigenen Überschrift:

Den Rest des Beitrags lesen »


Neues zur Kathpress-Meldung (war: „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen“)

26. Juni 2010

Meine in den letzten Tagen hier geäußerte Vermutung, dass die diffamierende Kathpress-Meldung in ihrer ursprünglichen Form von der Abtei Mehrerau (bzw. Abt Anselm oder Harald Schiffl) an die Presse geschickt wurde, ist offenbar falsch.

In den letzten Tagen hatte ich über eine diffamierende Pressemeldung von Kathpress berichtet und darüber, dass diese Meldung zunächst geändert, dann zurückgezogen wurde.

Ich weiß, dass das Opfer massiv interveniert hat – zugleich hat wohl auch die Abtei Mehrerau auf eine Korrektur hingewirkt, möglicherweise auch auf die Löschung. 

Die Löschung der Meldung ändert natürlich nichts daran, dass irgend jemand die diffamierenden Aussagen in die Welt gesetzt hat – entweder in Mehrerau oder bei Kathpress!

Den Rest des Beitrags lesen »


Ketzerpodcast: Das Kirchenschiff hat Schlagseite

19. April 2010

Ketzerpodcast vom 18.04.2010. Die Themen:

  • Dümmster Spruch der Woche von Nina Hagen
  • Von Molchen und Nacktschnecken
  • HU erwirkt Unterlassungsverfügung gegen Bischof Müller
  • Mixa in Nöten
  • Bistum Aachen blieb bei Missbrauchsfall untätig
  • Lob aus dem Vatikan für kriminelle Vertuschung
  • Sündenbock für Pädophilen-Einsatz in Ratzingers Bistum
  • Kontroverse um Titanic-Titelbild
  • Der „Gotteslästerungs-Paragraf“ 166 StGB
  • Zitat der Woche

Die Folge kann hier direkt angehört werden:

Der Podcast kann hier abonniert werden.


Bischof Müller: Kein Interview mit „La Stampa“ autorisiert

14. März 2010

Wie berichtet, hat die Humanistische Union (HU) dem Regenburger Bischof Müller ein Ultimatum gestellt, seine mutmaßlichen verleumderischen Äußerungen zurückzuziehen, die in einem Interview mit der italienischen Zeitung „La Stampa“ zu lesen waren. („Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist Mitglied einer Vereinigung nach Art der Freimaurer, die Pädophilie als eine normale Sache darstellt, die straffrei zu stellen ist; daher kann sie uns nicht kritisieren.“)

Die HU stellte ihr Ultimatum, nachdem sie auf eine Anfrage beim Bistum Regensburg keine Reaktion erhalten hatte. (Vgl. dazu das Interview mit dem Geschäftsführer der HU, Sven Lüders.)

Kath.net meldet nun,  der Pressesprecher des Bistums, Clemens Neck, habe mitgeteilt, Bischof Müller habe kein Interview mit „La Stampa“ autorisiert.


Grob irreführend: „300 Fälle von Pädophilie“

14. März 2010

Derzeit ist bei mehreren Quellen (z.B. bei SPIEGEL ONLINE und FOCUS ONLINE) zu lesen, beim Vatikan seien in den letzten neun Jahren „nur“ 300 Fälle von Pädophilie bearbeitet worden. Zu den 300 Fällen mit vorpubertären Kindern kommen aber noch 1.800 Fälle mit pubertären Jungen. Und mit „Fall“ sind hier Priester gemeint – die Zahl der Opfer dürfte damit noch deutlich höher liegen!

Die Angaben stammen aus einem Interview mit Charles Scicluna, einem Vertreter der päpstlichen Glaubenskongregation. Den Wortlaut des Interviews auf Deutsch gibt es bei Radio Vatikan.

Darin sagt Scicluna:

Insgesamt haben wir in diesen letzten neun Jahren (2001 bis 2010) Anzeigen beurteilt, die etwa 3.000 Fälle von Diözesan- und Ordenspriestern betrafen und die sich auf Vergehen bezogen, die in den letzten fünfzig Jahren begangen worden sind.

Also 3.000 Fälle von pädophilen Priestern?

So kann man das korrekterweise nicht sagen. Wir können sagen, dass es sich grosso modo in sechzig Prozent dieser Fälle vor allem um Akte von Ephebophilie handelt, das heißt: Akte, die mit dem sexuellen Hingezogensein zu Heranwachsenden desselben Geschlechts zusammenhängen. Weitere dreißig Prozent beziehen sich auf heterosexuelle Beziehungen, und zehn Prozent sind tatsächlich Akte der Pädophilie, also bestimmt durch das sexuelle Hingezogensein zu Kindern im vorpubertären Alter. Die Fälle von Priestern, die der Pädophilie im strengen Sinn des Wortes beschuldigt werden, sind also etwa dreihundert binnen neun Jahren. Das sind – um Gottes willen! – immer noch zu viele Fälle, aber man sollte doch anerkennen, das das Phänomen nicht so verbreitet ist, wie einige glauben machen wollen.

60 Prozent der Fälle betreffen demnach Ephebophilie, d.h. pubertäre Jungen. Damit dürfte der Großteil der Opfer minderjährig sein. Diese, bei SPIEGEL und FOCUS als „heterosexuell“ bezeichneten Fällen dürften demzufolge ebenfalls Minderjährige beinhalten.

Von daher erscheint es grob irreführend, wenn es heißt, nur 300 Fälle beträfen Pädophilie, 60 Prozent homosexuelle und 30 Prozent heterosexuelle Fälle. Richtig wäre: Es handelt sich um 300 Fälle mit vorpubertären Kindern und 1.800 Fälle mit pubertären Jungen! Und, wie gesagt: Mit „Fall“ sind hier Priester gemeint, nicht Opfer. Deren Zahl dürfte deutlich höher liegen.

Der Wortlaut beim SPIEGEL:

Von 2001 bis 2010 habe es rund 3000 Beschwerden über Geistliche gegeben. In rund 60 Prozent der Fälle sei es um gleichgeschlechtliche Kontakte gegangen. Bei 30 Prozent der Beschwerden handelt es sich demnach um heterosexuelle Kontakte, nur in zehn Prozent der Fälle gehe es um pädophile Übergriffe Geistlicher. Insgesamt seien in neun Jahren damit 300 von 400.000 Priestern weltweit der Pädophilie bezichtigt worden.

Der Wortlaut beim FOCUS:

Laut Scicluna gingen im Vatikan seit 2001 rund 3000 Beschwerden über Geistliche ein. In rund 60 Prozent der Fälle sei es um gleichgeschlechtliche Kontakte gegangen. Bei 30 Prozent der Beschwerden handelt es sich demnach um heterosexuelle Kontakte und in nur zehn Prozent der Fälle um pädophile Übergriffe Geistlicher. Insgesamt seien in neun Jahren also nur 300 von 400 000 Priestern weltweit der Pädophilie bezichtigt worden, rechnete Scicluna vor.

Vermutlich steckt der Fehler bereits in einer der zugrundeliegenden Agenturmeldungen.

Kirchenstrafen

In dem Interview erfährt man auch, welche Strafen verhängt werden:

Man kann in etwa sagen, dass es in zwanzig Prozent der Fälle einen richtigen Prozess gegeben hat, ob straf- oder verwaltungsrechtlich, […]. Doch hat es in sechzig Prozent der Fälle vor allem wegen des fortgeschrittenen Alters der Beschuldigten keinen Prozess gegeben; allerdings wurden gegen sie Verwaltungs- und Disziplinarmassnahmen ergriffen wie etwa die Auflage, keine Messen mit den Gläubigen mehr zu feiern, keine Beichte mehr zu hören, ein zurückgezogenes Leben des Gebets zu führen. Man sollte noch einmal betonen, dass es sich in diesen Fällen, unter denen auch einige besonders eklatante sind, mit denen sich die Medien beschäftigt haben, nicht um Freisprüche handelt. Zwar hat es keine formale Verurteilung gegeben, aber wenn jemand zu Schweigen und Gebet verpflichtet wird, dann gibt es dafür schon einen guten Grund…

Da sind aber noch zwanzig Prozent weitere Fälle…

Sagen wir: In zehn Prozent der Fälle, nämlich den besonders schwerwiegenden und bei denen erdrückende Beweise vorliegen, hat der Heilige Vater die schmerzliche Verantwortung auf sich genommen, ein Dekret über den Rückzug aus dem Klerikerstand zu autorisieren. Eine äußerst schwerwiegende Maßnahme, die auf dem Verwaltungsweg getroffen wird, aber unvermeidlich. In den übrigen zehn Prozent der Fälle waren es dann die beschuldigten Kleriker selbst, die um Dispens von den Pflichten gebeten haben, die sich aus dem Priesteramt ergeben. Was auch prompt angenommen wurde. Zu diesen letztgenannten Fällen gehören die Priester, die im Besitz von kinderpornographischem Material gefunden wurden und die dafür von der zivilen Autorität verurteilt worden sind.

Das sind ja schlimme Strafen: keine Messen mehr feiern, keine Beichte mehr abnehmen, schweigen und beten…insbesondere, wenn es sich um Leute handelt, die zu alt für einen Prozess sind. Wieviele von denen zelebrieren denn noch Messen?


Interview: Der HU-Geschäftsführer zu den mutmaßlichen Vorwürfen von Bischof Müller

13. März 2010

Sven Lüders,  der Geschäftsführer der Humanistischen Union, war so freundlich, mir ein Interview zu geben zu den Vorwürfen von Bischof Müller gegen die HU, über die berichtet wurde. („Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gehört einer Art Freimaurer-Vereinigung an, die Pädophilie als Normalität darstellt, die entkriminalisiert werden soll.“, sueddeutsche.de)

mp3-Datei zum Download


%d Bloggern gefällt das: