Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

1. Juni 2012

Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. „ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand „Volksverhetzung“ geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.

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„Unser Spieß hat sehr von dieser Wallfahrt geschwärmt“

29. Mai 2012

Berichterstattung in „Bundeswehr aktuell“ (21. Mai 2012)

Offiziell begründet die Bundeswehr ihre enorme Unterstützung der internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes auch mit dem völkerverbindenden Aspekt. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb das „Bindeglied“ für die Völkerverständigung von Soldaten ausgerechnet der undemokratische und vernunftfeindliche katholische Glaube sein soll.

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Bundeswehr: Nur noch jeder zweite Soldat ist Christ

18. Mai 2012

Tabelle aus der Antwort der Bundesregierung.

Nun ist es also quasi „Militärbischofsamtlich“: Nur noch etwa jeder zweite Soldat der Bundeswehr gehört einer der beiden großen christlichen Konfessionen an.  Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag hervor:

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Narrenfreiheit für Militärbischöfe: Das Maß ist voll!

17. Mai 2012

„Gott mit uns“: Von den Koppelschlössern mittlerweile entfernt – offenbar aber nicht aus den Köpfen der Bundeswehr-Führung. (Soll nicht heißen, dass die Bundeswehr faschistisch oder nationalsozialistisch ist.)

Mein folgendes Schreiben an die Fraktion der Grünen im Bundestag gibt einen Überblick darüber, wie problematisch die derzeitige Militärseelsorge-Praxis ist. Ich habe mich angesichts des Verhaltens des Bundesverteidigungsministeriums jetzt dazu entschlossen, nachträglich den Wehrdienst zu verweigern (s.u.). Ich kann und will nicht Angehöriger von „Streitkräften“ sein, deren Führung vor einem homophoben Hassprediger in Frauenkleidern den Schwanz einzieht.

Betr.: Militärseelsorge
Anfrage der Fraktion vom 11. April 2012 an die Bundesregierung

Sehr geehrte Frau Künast, sehr geehrter Herr Trittin,
liebe Grüne,

nach meinem Entsetzen über den Vorschlag einiger katholischer Grüner nach einer Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer für Konfessionslose schlug meine Stimmung heute regelrecht in Entzücken um, als ich von Ihrer Anfrage an die Bundesregierung und deren Antwort zum Thema „Militärseelsorge“ erfuhr. Als ehemaliger Zeitsoldat und Reserveoffizier beobachte ich die Militärseelsorge seit langem kritisch, nicht zuletzt aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Atheist beim Heer (1987-1989).

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Militärbischof Overbeck erklärt nichtreligiöse Soldaten zu Menschen zweiter Klasse (wenn überhaupt)

14. Mai 2012

Lustloses Geschwurbel in Lourdes: Militärbischof Overbeck

Update: Antwort vom BMVg: „Kein Kommentar“. Daraufhin habe ich jetzt den Dienst verweigert. Unter den gegebenen Umständen finde ich es als Atheist entwürdigend, Teil der Bundeswehr zu sein.

E-Mail an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus:

Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter,

sehr geehrte Damen und Herren,

als konfessionsfreier Reservist beschwere ich mich hiermit über Militärbischof Overbeck. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten angehängten E-Mail, die ich bereits an das BMVg geschickt habe.

Ich sehe auch bei wohlwollender Betrachtung nicht, wie Overbecks wiederholte Äußerungen mit dem freiheitlich-demokratischen Menschenbild vereinbar sein sollen.

Selbst, wenn man ihm in seiner Eigenschaft als Bischof eine gewisse „Narrenfreiheit“ zugestehen wollte, kann es doch nicht angehen, dass der Verantwortliche für den Lebenskundlichen Unterricht konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten derart zu Menschen zweiter Klasse (um es gelinde zu sagen) degradiert, wie es Overbeck hier in diversen Erklärungen getan hat.

Die Äußerungen von Overbeck unterminieren (um nicht zu sagen: bestreiten) die Vorstellungen von Menschwürde, wie die Bundeswehr sie verteidigen soll – wie sie auch konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten unter Einsatz ihres Lebens verteidigen sollen.

Die Bundeswehr macht sich m.E. unglaubwürdig, wenn sie solchen Äußerungen nicht klar Einhalt gebietet.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause

E-Mail an die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums

(Kopie ging an das Katholische Militärbischofsamt.) 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge u.a. zum Thema „Staat und Kirche“. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Zeitsoldat beim Bund (1987-1989) interessiere ich mich besonders für das Thema „Militärseelsorge“.

Ich frage mich, wie das BMVg zu den Aussagen von Militärbischof Overbeck steht, die dieser jüngst in Lourdes von sich gegeben hat.

In einem Video erklärt er (5:33):

Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.

In einem Interview behauptet Militärbischof Overbeck:

„Oberste Priorität hat, dass Soldaten Gewalt nur im äußersten Notfall und vor allem verantwortungsvoll einsetzen. Mit einem festen Glauben lassen sich solche Entscheidungen gewissenhafter treffen.

Domradio berichtet:

Die Anwendung von Gewalt bedürfe eines gefestigten Gewissens und eines klaren Charakters sowie Gottvertrauens, so der Militärbischof.“

Sie werden vielleicht nachvollziehen können, dass solche Aussagen ein Schlag ins Gesicht konfessionsfreier Soldatinnen und Soldaten ist. Overbeck scheint ihnen das Menschsein abzusprechen, er behauptet, Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt ließen sich durch Gläubige „gewissenhafter“ treffen, und die Anwendung von Gewalt bedürfe „Gottvertrauens“.

Ich meine, es lässt sich klar feststellen, dass Bischof Overbeck damit nichtreligiöse Menschen, insbesondere aber auch nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten, als Menschen zweiter Klasse (bzw. überhaupt nicht als „richtige“ Menschen) darstellt.

Dies wäre m.E. bereits schlimm genug, wenn er diese Aussagen nur als Bischof machte. Als Militärbischof ist Overbeck aber – mit seinem evangelischen Kollegen – auch für den verpflichtenden berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten, den Lebenskundlichen Unterricht, verantwortlich.

Ich brauche Ihnen gegenüber wohl nicht weiter auszuführen, dass sich die Menschenwürde unmittelbar aus dem Menschsein ableitet und nicht an irgendwelche religiöse Praxis als Bedingung gekoppelt ist.

Es ist mir unbegreiflich, wie das Bundesverteidigungsministerium einen solchen, milde ausgedrückt muss man wohl sagen: Ignoranten mit der Verantwortung für den Lebenskundlichen Unterricht betrauen kann. Was er in Lourdes von sich gegeben hat, ist doch wohl objektiv nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar (von Anstand mal ganz abgesehen).

Wird das Bundesverteidigungsministerium in irgendeiner Weise auf die Äußerungen von Militärbischof Overbeck reagieren? – Falls nicht: haben Militärbischöfe quasi „Narrenfreiheit“, oder gibt es irgendwo eine Grenze, wo für das BMVg die Toleranzschwelle erreicht ist. Die Frage drängt sich auf, weil es, wenn überhaupt, nur ein sehr schmaler Grat ist zwischen dem, was Bischof Overbeck oben gesagt hat und der Behauptung, nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten seien „Untermenschen“. (Sollten Sie das anders sehen, bitte ich ehrlich um die Erläuterung, wo der Unterschied zwischen „kein Menschsein“ und „Untermenschentum“ liegt.)

Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

Zu diesem Thema siehe auch:

Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner (hpd)

Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.

Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.


103% der Rekruten beim Gelöbnisgottesdienst

16. März 2011

Wieder einmal ist von einem Bundeswehr-Gelöbnis zu lesen, bei dem ein bemerkenswert hoher Anteil der Rekruten am Gelöbnisgottesdienst teilgenommen hat. Der Bundeswehr zufolge haben bei einem Gelöbnis in Westheim (Rheinland-Pfalz) am 17. Februar 2011 291 Rekruten teilgenommen. Der Militärseelsorge zufolge sollen „rund 300“ Rekruten am Gelöbnisgottesdienst teilgenommen haben. Das erinnert stark an ein Gelöbnis in Thüringen, über das ich berichtet hatte, und wo man mir seitens der Bundeswehr mitgeteilt hatte, es sei dort seit Jahren Praxis, dass die Rekruten geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gingen.

Das wirft allerdings die Frage auf, wie es um die Freiwilligkeit der Teilnahme bestellt ist — ein verfassungsmäßiges Grundrecht, das die Soldaten „tapfer zu verteidigen“ geloben. Der Anteil christlicher Soldaten dürfte in Rheinland-Pfalz vielleicht bei zwei Dritteln liegen.

Eine Vorstellung davon, wie hoch die Teilnehmerquote bei einem freiwilligen Gelöbnisgottesdienst ist, liefert dieser Bundeswehr-Artikel:

Pastoralreferent Bernhard Heimbach, katholischer Standortpfarrer am Standort Strausberg, rührte bis zehn Uhr kräftig die Werbetrommel für den katholischen Gelöbnisgottesdienst. Weit über 50 Personen fanden schließlich den Weg zum Feldgottesdienst.

Angesichts der Zahl von 683 Rekruten, die bei der Veranstaltung ihr Gelöbnis ablegten, wäre das eine Teilnahmequote von unter 10 Prozent!

———

Anmerkung: Art 136 (4) WRV, Bestandteil des Grundgesetzes, legt fest:

Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Und Art 141 WRV bestimmt:

Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer […] besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzu lassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.


Rekruten: 20% Christen, 100% beim Gottesdienst

17. Dezember 2010
Als nach der deutschen Wiedervereinigung die ostdeutschen evangelischen Kirchen von den Privilegien der Vorteilhaftigkeit des Militärseelsorgevertrages (mit verbeamteten, staatlich bezahlten Militärgeistlichen) überzeugt werden mussten – aufgrund ihrer Erfahrungen in der DDR zeigten sich die ostdeutschen Landeskirchen lange Zeit skeptisch gegenüber einer derartigen Nähe zum Staat – bot der damalige Befehlshaber des Bundeswehrkommandos Ost, Generalleutnant Jörg Schönbohm, den ostdeutschen Bischöfen „eine atheistisch erzogene Armee zur Christianisierung“ an. (Andernorts war zu lesen, Schönbohm hätte sich bei den Bischöfen mit den Worten vorgestellt „Herr Bischof, hiermit biete ich Ihnen eine atheistische Armee zur Missionierung an.“

Vor diesem Hintergrund wirft es schwerwiegende Fragen im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gottesdienst auf, dass es offenbar in manchen Gegenden üblich ist, dass die Rekrutinnen und Rekruten vor dem Gelöbnis „geschlossen“ an einem Gottesdienst teilnehmen, wie mir seitens zweier Verantwortlicher bei der Bundeswehr bestätigt wurde.

Darauf gekommen bin ich, als ich gestern in einem Artikel des Militärseelsorge-Newsletters las [Hervorhebungen von mir]:

Fast 600 Frauen und Männer des Logistikbataillons 131 aus Bad Frankenhausen, des Aufklärungsbataillons 13 aus Gotha und des Führungsunterstützungsbataillons aus Erfurt waren am Vormittag des 02. Dezember 2010 in den Dom gekommen. Auch Eltern und weitere Angehörige der jungen Wehrpflichtigen kamen schon zum Gottesdienst, obwohl erst am Nachmittag das feierliche Gelöbnis in der Henne Kaserne in Erfurt stattfinden sollte.

Na, dachte ich, in Thüringen wird das wohl nur ein Bruchteil der Rekruten sein. Um die Gesamtzahl der Gelöbnisteilnehmer in Erfahrung zu bringen, googelte ich schnell und musste zu meiner Verwunderung lesen:

Fast 600 Rekruten, die ihre Allgemeine Grundausbildung im Aufklärungsbataillon 13, Gotha im Logistikbataillon 131, Bad Frankenhausen  und im Führungsunterstützungsbataillon 383, Erfurt durchlaufen, legten am Donnerstag, dem 2. Dezember, bei Fackelschein und eisigen Temperaturen das Feierliche Gelöbnis in der Henne-Kaserne zu Erfurt ab.

Ich rief bei der Bundeswehr an und fragte, wer mir dazu Auskünfte geben könne.

Telefonat 1:

Skydaddy: Es sieht so aus, als ob die Rekruten praktisch komplett zum Gottesdienst gegangen sind…

Verantwortlicher 1: Ja, soweit ich weiß, kommen die geschlossen.

Skydaddy: Aber den Rekruten kann doch nicht befohlen werden, zum Gottesdienst zu gehen…

Verantwortlicher 1: Wie das in den Kompanien geregelt ist, weiß ich nicht. Fragen Sie doch mal Verantwortlichen 2.

Telefonat 2:

Skydaddy: Wie kommt es, dass die Rekruten [in Erfurt] geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gehen?

Verantwortlicher 2: Das ist schon so Usus, das kenn‘ ich sogar noch aus meiner Zeit als Rekrut. Beim Gelöbnisverbund Nordthüringen ist es generell so, dass die Rekruten geschlossen in den Dom gehen und beim Bischof den Gelöbnisgottesdienst durchführen.

Skydaddy: Und wenn einer nicht will?

Verantwortlicher 2: Dann muss er sich an den Chef wenden und der entscheidet dann.

Skydaddy: Was gibt es denn da zu entscheiden?

Verantwortlicher 2: Na, Ja oder Nein.

Skydaddy: Aber es muss doch keiner zum Gottesdienst gehen.

Verantwortlicher 2: Das ist beim Gelöbnisgottesdienst noch mal was anderes. Fragen Sie bitte noch einmal schriftlich an. Also, wir zwingen niemanden dazu – so von wegen Disziplinarmaßnahme oder so. Aber bis jetzt gab es diese Frage nicht.

Es war also mal wieder eine E-Mail fällig:

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Militärbischof Mixa phantasiert über das Grundgesetz

2. Januar 2010

Der Augsburger Allgemeinen zufolge hat Militärbischof Walter Mixa bei seiner Jahresschlusspredigt in der Augsburger Marienkathedrale folgendes zum Besten gegeben:

„Damit nie mehr so ein Unglück über unser Volk komme, steht im ersten Satz [des Grundgesetzes], es möge Gott allein die Ehre geben; und kein Mensch darf sich an seine Stelle setzen“

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es bekanntlich:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Dass Gott die Ehre zu geben ist, steht dort genauso wenig, wie dass sich kein Mensch an seine Stelle setzen darf.

Mixa ist als Militärbischof auch für den berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten des Bundeswehr (Lebenskundlichen Unterricht, LKU) zuständig.

Es sei an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, wie das Grundgesetz des Vatikans vom 26. November 2000 (!) lautet:

JOHANNES PAUL II.

Nachdem Wir als notwendig erkannt haben, den im Laufe der Zeit in der Rechtsordnung des Vatikanstaates vorgenommenen Änderungen eine systematische und einheitliche Form zu geben, im Willen, sie immer mehr der institutionellen Zweckbestimmung des Staates näher zu bringen, der besteht, um eine angemessene Garantie der Freiheit des Apostolischen Stuhles zu gewährleisten, wie auch als Mittel, um die tatsächliche und sichtbare Unabhängigkeit des Papstes in der Ausübung Seiner Mission in der Welt zu ermöglichen, haben Wir aus eigenem Antrieb und sicherem Wissen, im Vollbesitz Unserer höchsten Autorität, das Nachstehende angeordnet und ordnen es an, zu befolgen als Staatsgesetz:

Artikel 1

1. Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. [Hervorhebungen von mir.]

Mixa muss als Katholik also durchaus der Meinung sein, dass ein Mensch im Besitz „sicheren Wissens“ und „im Vollbesitz der höchsten Autorität“ sein kann, und dass es eine gute Idee ist, wenn ein solcher Mensch ohne Gewaltenteilung (Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt – also genau das, was es im Vatikan nicht gibt) „durchregieren“ kann.


Verteidigungsministerium lässt Gebäude segnen

31. Dezember 2009

Militärdekan Michael Berning segnet das neue Abfertigungsgebäude (Quelle: Bundeswehr/Flugbereitschaft BMVg )Nachfolgend eine E-Mail, die ich am 31.10.2009 – also vor zwei Monaten – an die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums (BMVgPresse@BMVg.Bund.De) geschickt habe. Bis heute habe ich keine Antwort, noch nicht mal eine Eingangsbestätigung erhalten. Trotz Nachfrage über die Kontaktseite des BMVg.

Segnung von BMVg-Gebäude

Schlüsselübergabe und Segnung des neuen Abfertigungsgebäudes (Quelle: Bundeswehr/Flugbereitschaft BMVg )Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit etwas Verblüffung las ich heute im Newsletter der Katholischen Militärseelsorge, dass kürzlich ein Abfertigungsgebäude der Flugbereitschaft des BMVg, sowie „einige Kreuze, die in den Räumlichkeiten verteilt werden sollen“, von einem Militärgeistlichen gesegnet wurden, und zwar offenbar „im Verlauf der Zeremonie [der Gebäudeübergabe] und Schlüsselübergabe“.

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„Centurion-Bibel“ für deutsche Soldaten

30. Dezember 2009

Die amerikanische Missionswerk „Operation Centurion“ will zusammen mit dem Arbeitskreis Soldaten der Deutschen Evangelischen Allianz Bibeln in Tarndruck an deutsche Soldaten verteilen. Die Bibel enthält auch eine Anleitung, wie man zu Jesus finden kann.

Damit ist die Bibel offensichtlich nicht für bereits gläubige Soldaten, sondern für die Missionierung gedacht.

Die Umsetzung dieser Weltidee bleibt den Amerikanern natürlich unbenommen. Ich erwähne dieses Vorhaben nur deshalb, weil die Soldatenbibeln eine hervorragende Ergänzung zu den staatlich bezahlten Gebets- und Gesangbüchern (für alle Soldatinnen und Soldaten!) darstellen werden, die im Verteidigungshaushalt (S. 50) erwähnt werden – zusammen mit anderen „Kultkosten“:

Ich überlege jetzt, ob man nicht Richard Dawkins‘ „Der Gotteswahn“ als Tarndruckausgabe herausbringen und an die Soldatinnen und Soldaten verteilen könnte … vielleicht als „Hermann der Cherusker„-Edition – der hat den Römern ja damals ordentlich eins auf die Mütze gegeben…

Update: Nur, damit kein Missverständnis entsteht: Mit „anderen Kultkosten“ sind Sachen wie Messwein oder Kerzen gemeint. Die Gesamtkosten der Militärseelsorge für den Steuerzahler dürften sich auf gut 30 Millionen Euro belaufen. Den Löwenanteil machen die Personalausgaben für die vom Staat bezahlten und auf Zeit verbeamteten Militärgeistlichen aus. Davon gibt es übrigens derzeit etwa doppelt soviele wie im Militärseelsorgevertrag vorgesehen (Soll: 1 Geistlicher pro 1.500 Soldaten der jeweiligen Konfession. Ist: 1 Geistlicher pro 750 Soldaten der jeweiligen Konfession.)

Früher konnte man im Verteidigungshaushalt wenigstens noch erkennen, welche Ausgaben die Militärseelsorge verursacht. Heute wird die Militärseelsorge nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern zusammengefasst mit der Bundesehrverwaltung, den Universitäten der Bundeswehr, Rechtspflege usw.


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