Wurde Zollitsch überhaupt vernommen?

23. Juli 2010

Heute (23.07.2010, 07:23 Uhr MESZ) schickte ich folgende E-Mail an die Staatsanwaltschaft Konstanz:

Sehr […] geehrte Damen und Herren,

ich möchte noch einmal um die Beantwortung meiner gestrigen Fragen bitten, denen ich noch folgende Frage hinzufüge:

Wurde Erzbischof Dr. Zollitsch dazu befragt,

  • ob er nicht nur von Vorwürfen aus den 60er Jahren, sondern auch nichts von Vorwürfen aus späteren Jahren gewusst hat, und
  • ob er von der Pädophilie (oder auch Ephebophilie – um Spitzfindigkeiten vorzubeugen) des Beschuldigten gewusst hat (Pädophilie muss ja nicht zwangsläufig als „Vorwurf“ aufgefasst werden, solange der Betreffende sich beherrscht. Und da der Täter während seines vorangegangenen Aufenthaltes im Bistum Basel sich offenbar einer Therapie unterzogen hatte und Medikamente nehmen musste, könnte dieser Umstand Dr. Zollitsch bekannt gewesen sein, ohne dass ihm dazu konkrete Vorwürfe hätten bekannt sein müssen.)

Hintergrund:

In meiner Zusammenstellung, die ich am 06.07.2010 auf Anregung von Oberstaatsanwalt Dr. [H.] an die Staatsanwaltschaft gemailt hatte, hatte ich bereits auf der ersten Seite erwähnt, dass Dr. Zollitsch die Kenntnis von der Pädophilie des Beschuldigten oder von Vorwürfen nach den 60er Jahren m.W. nie dementiert hat. Später schrieb ich unter einer eigenen Überschrift:

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Wie Zollitsch und sein Ordinariat die Öffentlichkeit täuschen

20. Juli 2010

An dem gestrigen Beitrag von Report  MainzDie katholische Kirche und die Wahrheit“ wurde wieder sehr schön deutlich, wie das Bistum Freiburg mit ausgeklügelten Formulierungen die Öffentlichkeit täuscht.

In dem Beitrag heißt es: „Erst 1995 habe die Erzdiözese von einem Missbrauchsopfer erfahren“.

Diesen Eindruck haben Erzbischof Zollitsch und sein Ordinariat zwar erweckt – sie haben das aber nie tatsächlich so gesagt. Das Ordinariat Freiburg weiß nämlich (aus Erfahrung), dass – wenn es nur geschickt genug formuliert – es gar nicht selbst zu lügen braucht: Solange die Medien nämlich die Formulierungen des Ordinariats in dem beabsichtigten Sinn missverstehen und dann ihrerseits – unwissend – die Unwahrheit als Tatsachendarstellung verbreiten.

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Katholischer Pfarrer und Opfer erheben Vertuschungsvorwürfe gegen Robert Zollitsch im Oberharmersbacher Missbrauchsfall

18. Juli 2010

Zollitsch in einem Brief 1995: „Aufklärung“ sei „Racheakt“ gegenüber dem mutmaßlichen Täter

Hier die Pressemitteilung von Report Mainz (18.07.2010) im vollen Wortlaut:

Achtung: Diese Original-Pressemitteilung ist ausführlicher als die Meldungen beim SWR, Zeit, Süddeutsche usw.

Presseinformation REPORT MAINZ, Montag, 19.07.2010, 21:45 Uhr im ERSTEN

REPORT MAINZ:

Katholischer Pfarrer und Opfer erheben Vertuschungsvorwürfe gegen Robert Zollitsch im Oberharmersbacher Missbrauchsfall

Zollitsch in einem Brief 1995: „Aufklärung“ sei „Racheakt“ gegenüber dem mutmaßlichen Täter

Mainz. Gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, gibt es neue Vertuschungsvorwürfe. Dem ARD Politikmagazin REPORT MAINZ liegen zwei, von Robert Zollitsch selbst unterschriebene Briefe aus dem Jahr 1995 vor, in denen er sich zum Missbrauchsfall in Oberharmersbach äußert. Darin schildert er detailliert die Vorgehensweise  der Erzdiözese bei der Aufklärung der Vorwürfe. So sollte zum Beispiel die Gemeinde Oberharmersbach nicht über wesentliche Details des Skandals informiert werden. Zollitsch wörtlich: „Eine solche „Aufklärung hätte zudem … nur noch den Sinn eines Racheaktes gegenüber einem alten und kranken Mann … Eine solche nachträgliche Rache nützte niemandem und würde einen Menschen ohne Not in den Ruin oder gar Tod treiben“.

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Neues zur Kathpress-Meldung (war: „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen“)

26. Juni 2010

Meine in den letzten Tagen hier geäußerte Vermutung, dass die diffamierende Kathpress-Meldung in ihrer ursprünglichen Form von der Abtei Mehrerau (bzw. Abt Anselm oder Harald Schiffl) an die Presse geschickt wurde, ist offenbar falsch.

In den letzten Tagen hatte ich über eine diffamierende Pressemeldung von Kathpress berichtet und darüber, dass diese Meldung zunächst geändert, dann zurückgezogen wurde.

Ich weiß, dass das Opfer massiv interveniert hat – zugleich hat wohl auch die Abtei Mehrerau auf eine Korrektur hingewirkt, möglicherweise auch auf die Löschung. 

Die Löschung der Meldung ändert natürlich nichts daran, dass irgend jemand die diffamierenden Aussagen in die Welt gesetzt hat – entweder in Mehrerau oder bei Kathpress!

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Wer prüft „Mixas“ Buchführung in Schrobenhausen?

16. Juni 2010

Es hat den Anschein, als ob heute dieselbe Firma in Schrobenhausen die Buchführung der „Ära Mixa“ prüft, die damals bereits Teile der Buchführung erledigt und auch geprüft hat. Demzufolge würde die Firma ein Urteil über ihre eigene Arbeit abgeben. 

In einem Interview mit der WELT von heute sagte Mixa:

WELT ONLINE: Und was ist mit Vorwürfen die sich auf Unregelmäßigkeiten in Ihrem Finanzgebaren beziehen?

Mixa: Inzwischen hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen „Solidaris“ die finanziellen Angelegenheiten überprüft und als gewissenhaft befunden. Diese Untersuchungen sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen.

Ich verstehe das so, als ob Solidaris die Buchführung in dem Kinderheim bzw. der Pfarrei während der Zeit von Mixa als Stadtpfarrer noch einmal prüft, nachdem jüngst Vorwürfe gegen Mixa wegen Untreue laut geworden sind.

In einem älteren Artikel fand ich folgende Information (Hervorhebungen von mir):

Nur Prüfberichte

„Diese Geschichten kamen erst nach dem Tod des früheren Heimleiters Fred Hasslbauer 1999 auf“, erinnert sich Rosina Straub, die damals wie heute als Vertreterin des Landkreises im Stiftungsrat saß. Dem Stiftungsrat seien in den Jahren davor stets geprüfte Bilanzen vorgelegt worden, „und die haben sich nicht so angehört, dass da ein Verdacht aufgekommen wäre“. Und die Prüfungsberichte des renommierten Unternehmens Solidaris hätten keine Details enthalten.

Das bestätigt auch der damalige Stiftungsrat Paul Schnitzler. „Es gab in der Regel zwei oder drei Sitzungen im Jahr, und was uns gesagt wurde, erschien ausreichend zu sein.“ Die Jahresergebnisse seien stets positiv gewesen, und eine eigene Prüfung habe es damals nicht gegeben, „dafür war ja Solidaris da, die haben ja auch Teile der Buchhaltung gemacht.“ Vielleicht wäre das alles anders gewesen, wenn die Zahlen nicht so positiv ausgesehen hätten, mutmaßt Schnitzler. So aber hätten sich keine Verdachtsmomente ergeben.

Ich hatte zunächst vermutet, Mixa könnte sich in dem WELT-Interview auf die damaligen Prüfungsberichte bezogen haben. Aber er sagt ja:

Diese Untersuchungen sind allerdings noch nicht ganz abgeschlossen.

Demzufolge würde die Solidaris hier ihre eigene Buchhaltung und ihre eigenen Berichte prüfen.

Kein Wunder, wenn dann – Mixa zufolge – herauskommt:

Inzwischen hat das Wirtschaftsprüfungsunternehmen „Solidaris“ die finanziellen Angelegenheiten überprüft und als gewissenhaft befunden.

Die Firma Solidaris hat mir auf eine Anfrage mitgeteilt, man könne darauf nicht näher eingehen, da die Kommentierung von mandatsbezogenen Sachverhalten gegen die berufsrechtlich auferlegte Verschwiegenheitspflicht verstoße und man sich dadurch strafbar machen würde.


„Lückenlose Aufklärung“: Fragen an das Ordinariat Freiburg

14. Juni 2010

Zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erklärte deren Vorsitzender, der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, am 22. Februar 2010:

Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben. […] Wir deutschen Bischöfe drängen darauf, dass die früheren und teils lange zurückliegenden wie natürlich alle neueren Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen aufgeklärt werden.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt derzeit gegen Zollitsch. Wie berichtet, werfen die bisherigen Erklärungen des Erzbistums hierzu mehr Fragen auf als sie beantworten.

Die Erklärungen, die das Ordinariat Freiburg der Öffentlichkeit gegenüber abgegeben hat, müssen zumindest bei wohlwollender Betrachtung noch nicht als Lüge bezeichnen werden. (Wie z.B. die Formulierung, es gäbe „Hinweise“ darauf, dass der beschuldigte Pater erneut in Birnau eingesetzt war, obwohl das Ordinariat weiß, dass der Pater wieder dort eingesetzt war.)

Dem Opfer gegenüber hat das Ordinariat allerdings mehrfach Auskünfte gegeben, die tatsächlich falsch waren – und die die Recherchen des Opfers in völlig falsche Richtungen geleitet hätten:

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Ermittlungen gegen Zollitsch: Erzbistum bestreitet Vorwürfe nicht

11. Juni 2010

Wenn Sie bisher gedacht haben, das Erzbistum Freiburg hätte die Vorwürfe, wegen denen gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt wird, entkräftet – dann hat das Bistum mit seinen Erklärungen genau das erreicht, was es offenbar damit bezweckt. In bewährter Weise wurde vom Thema abgelenkt und spitzfindig formuliert. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Vorwürfe nicht einmal dementiert wurden.

Die Vorwürfe

Zunächst zu den Vorwürfen: Diese gehen dahin, dass das Erzbistum Freiburg bzw. der damalige Personalreferent Zollitsch von 1987 bis 1992 den Einsatz des bekanntermaßen pädophilen Zisterzienserpaters Gregor Müller (bürgerlich: Konrad Müller) auf dem Territorium und damit auch im Verantwortungsbereich der Erzdiözese geduldet haben. Auch wenn bisher keine konkreten Fälle nach 1987 bekannt sind, so muss doch aufgrund der kriminellen Aktivität von Pater Gregor  – z.T. eingestandene Missbräuche in Birnau (Deutschland), Mehrerau (Österreich) und dem Bistum Basel (Schweiz)  – sowie aus dem Umstand, dass er später bei einem erneuten Einsatz in der Schweiz Videoabende und Pizzaparties mit Kindern veranstaltet haben soll, befürchtet werden, dass ihm noch weitere Kinder oder Jugendliche zum Opfer gefallen sind. Diese Taten wären u.U. noch nicht verjährt, selbst, wenn sie während des zweiten Aufenthaltes des Paters in Birnau von 1987 bis 1992 stattgefunden haben.

Es geht daher nicht, wie zunächst fälschlich gemeldet wurde, um den Vorwurf, Zollitsch habe den Einsatz des pädokriminellen Paters „veranlasst“ – sondern nur um „Duldung“. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat dies mittlerweile richtiggestellt. Die Badische Zeitung schreibt dazu:

Otto Röding, Leitender Oberstaatsanwalt in Konstanz, sagte, [… der Anzeigeerstatter] gehe davon aus, dass Zollitsch damals um Vorgeschichte und Aufenthalt des beschuldigten Zisterzienserpaters wusste oder bei genügender Sorgfalt hätte wissen können. Das Freiburger Ordinariat bestritt beides am Montag erneut: Der damalige Personalreferent Zollitsch sei für die Klosterkirche und deren Personalpolitik gar nicht zuständig gewesen; von den Vorwürfen und einem Einsatz des Paters habe er nichts gewusst.

Ob die Badische Zeitung das Dementi des Erzbistums sauber wiedergegeben hat, werden wir gleich sehen:

Zuständigkeit

Zollitsch selber hat sich bisher nicht zu der Angelegenheit geäußert, abgesehen von einem kurzen Interview in der Print-Ausgabe des SPIEGELS (23/2010, S. 14), wo er lediglich die Formulierungen des Bistums wiederholt. Dazu später mehr.

Das Bistum wird nicht müde, zu betonen, „dass Zollitsch mit Personalentscheidungen und Vorgängen im Kloster Birnau sicher nichts zu tun hatte“ (Pressemitteilung der Erzdiözese Freiburg vom 07.06.2010. Anlass war die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz, dass sie die Ermittlungen gegen Zollitsch übernimmt. Dabei  hatte die Staatsanwaltschaft auch richtiggestellt, dass es nicht um „Veranlassung“, sondern um „Duldung“ der Anstellung ging.) Seit dem 02.06.2010 weist das Bistum darauf hin (Hervorhebungen von mir):

Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine „Territorialabtei“, die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau. Bei einer „Territorialabtei“ (vgl. can. 370 CIC/1983) handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung – wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof. Geleitet wird sie von einem Abt (als „eigenberechtigter Ortsordinarius“), der die entsprechenden Rechte und Pflichten in seinem Gebiet wahrnimmt. Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.

Auch der Abt der Abtei Wettingen-Mehrerau (Österreich), zu der das Priorat Birnau (Deutschland) gehört, gab eine Stellungnahme zur Entlastung Zollitschs ab, die das Bistum auch auf seiner Website zitiert und verlinkt. Darin heißt es:

„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz. Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig. Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“

Was das Erzbistum Freiburg und der Abt nicht sagen, ist, dass die Zisterzienser des Priorats Birnau seit 1946 auch außerhalb ihres Abteiterritoriums seelsorgerlich tätig sind: Nämlich in den umliegenden Orten Nußdorf (hier kam es zu mindestens einem Missbrauch) und Deisendorf. Das Erzbistum erteilt dazu dem Prior von Birnau die Leitung der Seelsorgeeinheit  (früher: Pfarrkuratie) Birnau, die eben auch die genannten Orte auf dem Territorium des Erzbistums umfasst – und damit im Zuständigkeitsbereich des Bistums liegt. Die Zisterzienser schreiben selbst auf ihrer Website:

PFARREI NUßDORF UND DEISENDORF

Neben der Wallfahrt obliegt den Patres der Birnau seit 1946 auch die Seelsorge für die beiden Orte Nußdorf und Deisendorf. Die Seelsorgeinheit Birnau, errichtet zum 1. Januar 2008, wird von Pater Bruno Metzler O.Cist. als zuständigem Pfarradministrator geleitet.

Dass die Beauftragung der Zisterzienser mit der Seelsorge in Nußdorf und Deisendorf durch das Erzbistum erfolgt, geht z.B. aus einem Eintrag im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg hervor:

Der Herr Erzbischof [Dr. Robert Zollitsch] hat mit Urkunde vom 17. Dezember 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau, bestehend aus der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Birnau, Dekanat Linzgau, mit Erlasse des Ordinariates Wirkung vom 1. Januar 2008 errichtet und P. Bruno Metzler OCist zum Leiter dieser Seelsorgeeinheit bestellt. [Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, 1. Februar 2008, S. 213-214. Hervorhebung von mir.]

Damit mögen Zollitsch und das Bistum für die (Personal-) Entscheidung, Pater Gregor wieder im Priorat Birnau einzusetzen, nicht verantwortlich sein – aber dessen Einsatz in Nußdorf und ggf. Deisendorf fällt dennoch in den Zuständigkeitsbereich der Erzdiözese.

Bezeichnend ist in dieser Hinsicht auch Zollitschs Antwort auf die Frage des SPIEGEL-Reporters (s.o.):

SPIEGEL: Sind Sie als langjähriger Personalchef des Erzbistums Freiburg für den erneuten Einsatz des Paters auch nach dessen Missbrauchshandlung in den sechziger Jahren verantwortlich?

Zollitsch: Wo ein Zisterzienser lebt und arbeitet, entscheidet sein Abt, nicht ich. Dieser Pater wurde nicht vom Erzbistum Freiburg angestellt oder bezahlt – auch in den achtziger Jahren nicht.

Zollitsch sagt nicht, dass er nicht verantwortlich war, sondern wiederholt lediglich die Feststellungen aus den Bistumserklärungen. (Mehr zum Interview hier: Interessant ist, was Zollitsch nicht sagt, gegen Ende.)

Stellt sich die Frage, ob Zollitsch tatsächlich nichts vom Einsatz des Paters wusste. Oder hätte wissen können.

Das Erzbistum wusste, dass Pater Gregor wieder in Birnau war

Wie das Erzbistum schließlich zugab – allerdings erst, als es sich nicht mehr abstreiten ließ – war Pater Gregor von 1989 bis 1992 (dem Bistum zufolge sogar bis 1995) im Personalverzeichnis (Schematismus) der Erzdiözese aufgeführt (Beispiel aus 1992):

Als Leiter der Pfarrkuratie Birnau des Erzbistums (Dekanat Linzgau) war im Verzeichnis (wie heute auch) der Prior aufgeführt:

Die Zahl 956 in Klammern gibt die Zahl der Katholiken in der Pfarrkuratie an. Dass der Prior die Seelsorgeeinheit „leitet“ (vgl. Birnau-Website und Amtsblatt der Erzdiözese) macht deutlich, dass (auch) die übrigen Patres dort unter seiner Leitung die Seelsorge wahrnehmen. Dem Bistum war also spätestens ab 1989 bekannt, dass Pater Gregor wieder in Birnau war – und somit auch auf dem Territorium und damit im Zuständigkeitsbereich des Erzbistums zum Einsatz kommen könnte, ja würde: Die anderen beiden Mönche waren nämlich 1992 78 Jahre (Franziskus) bzw. 79 Jahre (Prior Ambrosius) alt – Pater Gregor war 51.

Wie hat das Erzbistum diesen Sachverhalt dargestellt? Am 02.06.2010 erklärte das Bistum in einer „Medien-Infomation“:

Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben – wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte. Deren Zusammensetzung wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt

(Bei den „Hinweisen“ auf den erneuten Aufenthalt des Paters in Birnau, von denen in der Medien-Information die Rede ist, handelt es sich um besagte Personalverzeichnisse – und die Auskunft des Melderegisters, dass Pater Gregor Müller vom 09.04.1987 bis 15.09.1992 wieder in Uhldingen-Mühlhofen gemeldet war. Beides war dem Bistum spätestens im März bekannt.)

Weiter schrieb das Bistum (Hervorhebung von mir):

Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.

Das Bistum erwähnt lediglich die Nichtexistenz einer Informationspflicht, verschweigt jedoch, dass dem Bistum der Einsatz Müllers in Birnau bekannt war. Das allein spricht Bände. Gleichzeitig erklärt das Bistum – in einer Meldung vom 07.06.2010, die immer noch die beiden obigen Stellen enthält:

[D]as Erzbistum Freiburg [wird] diese Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Konstanz deshalb „mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Auskünften unterstützen“.

Welche Bedeutung der Kenntnis über den zweiten Birnau-Aufenthalt beizumessen ist, hängt natürlich davon ab, ob dem Bistum, bzw. dessen Personalreferenten Zollitsch, die Vorwürfe gegen den Pater bekannt waren. Nun wird es besonders interessant:

Das Erzbistum bestreitet nicht, von der Pädophilie des Paters gewusst zu haben

Dem Einwohnermelderegister zufolge wurde Pater Gregor im August 1968 aus Birnau abgezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er in Birnau bzw. Nußdorf mindestens ein Kind missbraucht, weitere Opfer aus dieser Zeit haben sich kürzlich gemeldet. Er war dann wieder in Mehrerau, wurde aber noch im Dezember des selben Jahres nach Oelenberg im Elsass (Frankreich) strafversetzt, weil er erneut – also unmittelbar nach seiner Versetzung – übergriffig wurde. Die Abtei musste also von den Übergriffen wissen. 1971 wurde Pater Gregor im Bistum Basel (Schweiz) angestellt. Bei seiner Einstellung war bekannt, dass er pädophil ist. Dokumente des Bistums Basel belegen, dass seinem Einsatz nur unter Auflagen zugestimmt wurde: „ärztliche Behandlung und Begleitung durch den zuständigen Pfarrer“. Trotzdem meldeten sich jetzt auch Opfer aus dem Bistum Basel.

Man könnte jetzt spekulieren, ob das Erzbistum 1987 von der Pädophilie des Paters wusste, als er wieder nach Birnau kam und – Aussagen zufolge alleine – die Seelsorge in Nußdorf übernahm. Anstatt zu spekulieren, kann man aber auch untersuchen, was das Erzbistum dazu sagt – und was nicht:

Das Erzbistum erklärte am 02.06.2010 und erneut am 07.06.2010:

Die Vorwürfe gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch treffen nicht zu, weil

1. der Erzdiözese Freiburg erst seit Ende 2006 bekannt war, dass es in den 60er Jahren zumindest einen Fall von sexuellem Missbrauch bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gab

Aufgepasst: Das Bistum sagt nicht, dass es überhaupt keine Kenntnisse darüber gehabt hat, dass Pater Gregor pädophil ist. Es stellt lediglich fest, dass es von dem konkreten Fall in Birnau erst 2006 Kenntnis erhalten hat. Aber was ist mit anderen Fällen – oder der allgemeinen Information, dass Pater Gregor pädophil ist? Immerhin war er bei seiner vorherigen Stelle in Basel deshalb nur unter Auflagen eingestellt worden.

Damit nicht genug: Wiederum in beiden Erklärungen (vom 02. bzw. 07.06.2010) heißt es, der frühere Personalreferent Zollitsch hätte nicht „von den Vorwürfen aus den 60er Jahren“ gewusst. Aber was ist mit späteren Vorwürfen – oder der bloßen „Feststellung“, dass Pater Gregor pädophil ist?

Für den Versuch, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz von jedem Verdacht reinzuwaschen, erscheinen die Erklärungen des Bistums eigenartig eingeschränkt.

Dazu passt auch, dass das Bistum die Vorwürfe zwar als „substanzlos“ oder „jeder Grundlage entbehrend“ bezeichnet – aber nicht als „falsch“! Lediglich der konkrete Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ wird deutlich als unzutreffend bezeichnet. Den Verdacht der Strafvereitelung zum Beispiel, der ebenfalls im Raum steht – und in der Anzeige – lässt das Erzbistum unerwähnt.


Interessant ist, was Zollitsch nicht sagt

10. Juni 2010

Hier der Text eines Leserbriefes, den ich gerade an den SPIEGEL geschickt habe. Dort gibt es in der aktuellen Printausgabe (23/2010, S. 14) ein Interview mit Robert Zollitsch, in dem auch kurz auf den „Beihilfe-Vorwurf“ eingegangen wird. Ihr könnte Euch das Interview aber sparen, Zollitsch wiederholt diesbezüglich nur die Formulierungen, die das Erzbistum sowieso schon publiziert hatte. Hier mein Leserbrief:

Zollitsch wird verdächtigt, als Personalreferent der Erzdiözese Freiburg von 1987 bis 1992 einen als pädophil bekannten Pater in Birnau und den umliegenden Orten geduldet zu haben.

Laut Auskunft der Diözese war der Pater ab 1989 im kirchlichen Personalverzeichnis (Schematismus) in Birnau aufgeführt.

Es fällt auf, dass Zollitsch das Interview nicht nutzt, um klarzustellen, dass er persönlich nichts von den Vorwürfen gegen den Pater gewusst hat. Stattdessen weist er darauf hin, „das Erzbistum“ habe erst 2006 „von einem [bestimmten] Fall“ erfahren. Das Bistum Basel wusste aber bereits 1971 von mehreren Missbräuchen durch den Pater. Wusste das Erzbistum Freiburg, wusste Personalreferent Zollitsch auch von den anderen Fällen nichts? Dazu schweigt sich der Erzbischof aus.

Erzbischof Zollitsch hat dem Zisterzienserorden im Dezember 2007 erneut die Verantwortung für die Seelsorge in Birnau und Umgebung übertragen (Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg). Genau ein Jahr, nachdem sich das Opfer beim Bistum gemeldet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hätte Zollitsch wissen können, dass der zuständige Abt seiner Zusage gegenüber dem Bistum, „die erforderlichen Schritte einzuleiten“ und „sofort auch das Bistum Chur [zu] verständigen“ (Bistum Freiburg) nicht nachgekommen ist.

Spätestens diesen März (2010), als das Bistum von der Untätigkeit und damit Unzuverlässigkeit der Abtei Kenntnis erhielt, hätte Erzbischof Zollitsch den Zisterziensern die Seelsorge in seinem Erzbistum wieder entziehen müssen – zumindest bis zur restlosen Klärung des Falles.

Hier zunächst der Auszug aus dem Amtsblatt (Hervorhebung von mir):

Der Herr Erzbischof [Dr. Robert Zollitsch] hat mit Urkunde vom 17. Dezember 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau, bestehend aus der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Birnau, Dekanat Linzgau, mit Erlasse des Ordinariates Wirkung vom 1. Januar 2008 errichtet und P. Bruno Metzler OCist zum Leiter dieser Seelsorgeeinheit bestellt. [Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, 1. Februar 2008, S. 213-214]

„Leiter“ ist wohl so zu deuten, dass es noch „zu leitende“ Patres gibt, die die Seelsorge durchführen. Wer das damals war, sehen wir gleich.

Die Beauftragung der Zisterzienser mit der Seelsorge in den umliegenden Orten Nußdorf und Deisendorf wird bereits seit 1946 praktiziert. So schreiben die Zisterzienser selbst auf ihrer Website:

Neben der Wallfahrt obliegt den Patres der Birnau seit 1946 auch die Seelsorge für die beiden Orte Nußdorf und Deisendorf. Die Seelsorgeinheit Birnau, errichtet zum 1. Januar 2008, wird von Pater Bruno Metzler O.Cist. als zuständigem Pfarradministrator geleitet.

Der Personalschematismus der Erzdiözese Freiburg von 1992 liegt mir auszugsweise vor (Dank an meinen Informanten). Zuständig für die Pfarrkuratie Birnau (im Dekanat Linzgau der Erzdiözese Freiburg) war (wie auch heute) der Prior der Zisterzienser in Birnau, die angegebene Telefonnummer ist die des Priorats:

In Birnau waren damals (1992) nur drei Patres aufgeführt. Die anderen beiden (Ambrosius und Franziskus) waren schon fast 80 Jahre alt, Pater Gregor war damals 52. Nußdorfern zufolge soll er sich als Einziger um Nußdorf (Erzbistum Freiburg) gekümmert haben.

Bezeichnend ist aber auch Zollitschs Nicht-Antwort auf eine andere SPIEGEL-Frage:

SPIEGEL: Hätte der Fall durch bessere Kommunikation zwischen Orden und Erzbistum vermieden werden können?

Zollitsch: Das Erzbistum Freiburg hat Ende 2006 erstmals von einem Fall sexuellen Missbrauchs bei der Wallfahrtskirche Birnau erfahren. Wir haben dann – mit Blick in die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 – unverzüglich den für Birnau verantwortlichen Abt der Zisterzienser informiert.

In Bezug auf die Frage wäre relevant gewesen, dass das Bistum Basel von den Vorwürfen wusste, Freiburg aber (angeblich) nicht. Es wäre auch relevant gewesen, dass die Abtei nach 2006 drei Jahre lang untätig war und Zollitschs Bistum auch nicht nachgefragt hat, ob der Abt seine Zusagen eingehalten hat. Das zeigt im Übrigen, wie unzureichend die Leitlinien sind.

Stattdessen hat Zollitsch die Zisterzienser, wie gesagt, Ende 2007 trotz Untätigkeit erneut mit der Seelsorge in Birnau und Umgebung beauftragt.

UPDATE: Auf die Frage nach der Kommunikation antwortet Zollitsch:

Das Erzbistum Freiburg hat Ende 2006 erstmals von einem Fall sexuellen Missbrauchs bei der Wallfahrtskirche Birnau erfahren.

Darin liegt ja gerade das Kommunikationsproblem! Der Abt von Mehrerau muss von den Taten des Paters gewusst haben, weil Pater Gregor Ende 1968 strafversetzt wurde. (Kassian Lauterer war von 1968 bis 2009 Abt in Mehrerau.) Sicher stand auch das Bistum Basel 1971 mit ihm deswegen in Kontakt, dort waren die Vorwürfe ja ebenfalls bekannt. Die Abtei hätte die Erzdiözese Freiburg darüber informieren können und müssen, dass Pater Gregor ab 1987 wieder auf dem Gebiet des Bistums tätig sein würde. (Damals gab es natürlich die Leitlinien noch nicht, aber der Umstand, dass Pater Gregor 1968 strafversetzt wurde und 1971 in Basel nur unter Auflagen eingesetzt wurde zeigt, dass man sich auch damals schon der Brisanz des Themas bewusst war – 16 Jahre, bevor Pater Gregor wieder in Birnau eingesetzt wurde.)

Aber auf diese Problematik konnte Zollitsch nicht eingehen, weil das Erzbistum – und auch die Abtei Mehrerau unter ihrem neuen Abt – ja offensichtlich gerade verhindern wollen, dass bekannt wird, dass Pater Gregor auf dem Territorium und im Verantwortungsbereich des Erzbistums Freiburg eingesetzt wurde.


Zollitsch: Aufklärer oder Vertuscher?

8. Juni 2010

Eine erweiterte Fassung dieses Artikels mit neuen Informationen gibt es jetzt beim hpd: Zollitsch beauftragte Mönche – trotz Untätigkeit.

In diesem Artikel zeige ich, dass die Zisterzienser in Birnau Seelsorgeaufgaben für das Erzbistum Freiburg wahrnehmen. Damit kann sich das Erzbistum nicht auf fehlende Zuständigkeit der Diözese oder mangelnde Informationspflicht des Ordens berufen. Nachdem das Bistum im März erfahren hat, dass der Orden im Fall des pädosexuellen Zisterzienserpaters Gregor M. seit 2006 untätig geblieben war, hätte Zollitsch dem Orden die Seelsorge in seinem Bistum sofort entziehen müssen.

Hinweis: Zum Lesen des kompletten Artikels bitte hier oder unten auf „Den Rest des Beitrags lesen »“ klicken – Zollitschs „Sündenregister“ ist so lang, dass ich hier nur den Anfang darstellen kann.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat sich entschieden, die Ermittlungen gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch aus Freiburg, gleichzeitig Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, zu übernehmen. Zugleich hat sie klargestellt, dass es nicht darum geht, dass Zollitsch 1987 die Anstellung des bekannt pädokriminellen Zisterzienserpaters Gregor M.„veranlasst“ habe, wie zunächst in den Medien berichtet wurde.

Vielmehr gehe der Anzeigeerstatter „davon aus, dass Zollitsch damals um Vorgeschichte und Aufenthalt des beschuldigten Zisterzienserpaters wusste oder bei genügender Sorgfalt hätte wissen können.“ (Badische Zeitung, 07.06.2010) Im Bistum Basel, in dem der Pater ebenfalls eingesetzt war, war jedenfalls bereits 1971 dokumentiert, dass er in Deutschland und Österreich sexuell übergriffig geworden war. Außerdem wurde Pater Gregor im Jahr seines Weggangs aus Birnau strafversetzt (1968) – und davon soll das Erzbistum Freiburg, für das die Zisterzienser dessen Pfarreien Nußdorf und Deisendorf betreuen (s.u.), nichts gewusst haben?

Das hätten gewissenhaft arbeitende Journalisten übrigens auch auf der Website des Anzeigeerstatters bzw. Opfers erfahren können.

Bistum verschweigt Beauftragung der Zisterzienser mit der Seelsorge im Bistum

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