Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. „ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand „Volksverhetzung“ geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.
Neue Anzeige gegen Militärbischof Overbeck
30. Mai 2012Nach reiflicher Überlegung habe ich mich jetzt auch zu einer Anzeige gegen Militärbischof Overbeck entschieden. Mir sind nämlich noch einige Punkte eingefallen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.
Update: Weitere Überlegungen zum Thema habe ich hier ausgeführt: Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?
Auf dem Atheist Media Blog machen wir uns regelmäßig darüber lustig, wenn Christen „Christenverfolgung“ rufen und Zeitschriften (wie Titanic) wegen Blasphemie oder Volksverhetzung anzeigen. Jedenfalls ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein schwerwiegender Vorwurf und gewiss kein Mittel, um gegen missliebige Meinungsäußerungen vorzugehen.
Deshalb habe ich mir auch gut überlegt, ob ich Militärbischof Overbeck wegen seiner Äußerungen auf der Soldatenwallfahrt in Lourdes anzeigen sollte. Sehr sachgerecht fand ich den Ansatz von Wolfgang Klosterhalfen, Overbeck nicht Volksverhetzung vorzuwerfen, sondern lediglich die Staatsanwaltschaft um Prüfung zu bitten, ob hier Volksverhetzung vorliegen könnte.
Ein Einwand, den ich mehrfach gehört hate, war, dass durch Overbecks Äußerungen die öffentliche Ordnung nicht gefährdet sei. Wie ich in meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zeige, kann dies allerdings nicht einfach ohne Weiteres behauptet werden.
Und Overbeck vertritt in seinem Statement „Ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“ auch nicht in erster Linie eine Meinung, sondern vor allem diffamiert er.
Also: Hier mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen:
„Unser Spieß hat sehr von dieser Wallfahrt geschwärmt“
29. Mai 2012Offiziell begründet die Bundeswehr ihre enorme Unterstützung der internationalen Soldatenwallfahrt nach Lourdes auch mit dem völkerverbindenden Aspekt. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb das „Bindeglied“ für die Völkerverständigung von Soldaten ausgerechnet der undemokratische und vernunftfeindliche katholische Glaube sein soll.
Narrenfreiheit für Militärbischöfe: Das Maß ist voll!
17. Mai 2012
„Gott mit uns“: Von den Koppelschlössern mittlerweile entfernt – offenbar aber nicht aus den Köpfen der Bundeswehr-Führung. (Soll nicht heißen, dass die Bundeswehr faschistisch oder nationalsozialistisch ist.)
Mein folgendes Schreiben an die Fraktion der Grünen im Bundestag gibt einen Überblick darüber, wie problematisch die derzeitige Militärseelsorge-Praxis ist. Ich habe mich angesichts des Verhaltens des Bundesverteidigungsministeriums jetzt dazu entschlossen, nachträglich den Wehrdienst zu verweigern (s.u.). Ich kann und will nicht Angehöriger von „Streitkräften“ sein, deren Führung vor einem homophoben Hassprediger in Frauenkleidern den Schwanz einzieht.
Betr.: Militärseelsorge
Anfrage der Fraktion vom 11. April 2012 an die Bundesregierung
Sehr geehrte Frau Künast, sehr geehrter Herr Trittin,
liebe Grüne,
nach meinem Entsetzen über den Vorschlag einiger katholischer Grüner nach einer Kirchenaustritts-Verhinderungssteuer für Konfessionslose schlug meine Stimmung heute regelrecht in Entzücken um, als ich von Ihrer Anfrage an die Bundesregierung und deren Antwort zum Thema „Militärseelsorge“ erfuhr. Als ehemaliger Zeitsoldat und Reserveoffizier beobachte ich die Militärseelsorge seit langem kritisch, nicht zuletzt aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Atheist beim Heer (1987-1989).
Bischof Overbeck bezeichnet Homosexualität als „Überzeugung“
16. Mai 2012
„Nun, wenn das so ist, soll Overbeck diese Aufforderung doch einmal an die eigenen Reihen richten.“ (Steven Milverton)
Ich hatte ja beim hpd schon mal darauf hingewiesen, dass es ein Unding ist, dass die Bundeswehr ausgerechnet katholische Geistliche mit dem berufsethischen Unterricht für die Soldaten betraut, da diese von Amts wegen Positionen vertreten müssen, die den offiziellen Bundeswehr-Richtlinien zum Umgang mit Homosexualität zuwider laufen. Das gilt insbesondere auch für Militärbischof Franz-Josef Overbeck, der in der Vergangenheit durch entsprechende Äußerungen zur Homosexualität negativ aufgefallen ist. (Obwohl diese „lediglich“ die kirchliche Lehrmeinung wiedergeben.)
Nun, Overbeck wollte sein Image wohl etwas aufpolieren. Die Rheinische Post berichtete jetzt (offenbar als einziges Medium):
Der katholische Militärbischof Franz-Josef Overbeck hat sich bei der 54. Soldaten-Wallfahrt in Lourdes zur Homosexualität von Soldaten geäußert. Angesprochen darauf, ob sich schwule Soldaten outen sollten, sagte er, dass „man möglichst klar zu seinen Überzeugungen stehen sollte“.
Allerdings schränkte der 47-Jährige ein, dass „man aufpassen muss, dass man auf diese Weise nicht in die Fallen vieler öffentlicher Meinungen gerät“. Das gelte aber nicht nur für „diese Form der Lebensführung, sondern für viele andere auch“.
Homosexualität soll Overbeck zufolge eine „Überzeugung“ sein? Etwa so wie Heterosexualität?
Militärbischof Overbeck erklärt nichtreligiöse Soldaten zu Menschen zweiter Klasse (wenn überhaupt)
14. Mai 2012Lustloses Geschwurbel in Lourdes: Militärbischof Overbeck
Update: Antwort vom BMVg: „Kein Kommentar“. Daraufhin habe ich jetzt den Dienst verweigert. Unter den gegebenen Umständen finde ich es als Atheist entwürdigend, Teil der Bundeswehr zu sein.
E-Mail an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus:
Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter,
sehr geehrte Damen und Herren,
als konfessionsfreier Reservist beschwere ich mich hiermit über Militärbischof Overbeck. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der unten angehängten E-Mail, die ich bereits an das BMVg geschickt habe.
Ich sehe auch bei wohlwollender Betrachtung nicht, wie Overbecks wiederholte Äußerungen mit dem freiheitlich-demokratischen Menschenbild vereinbar sein sollen.
Selbst, wenn man ihm in seiner Eigenschaft als Bischof eine gewisse „Narrenfreiheit“ zugestehen wollte, kann es doch nicht angehen, dass der Verantwortliche für den Lebenskundlichen Unterricht konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten derart zu Menschen zweiter Klasse (um es gelinde zu sagen) degradiert, wie es Overbeck hier in diversen Erklärungen getan hat.
Die Äußerungen von Overbeck unterminieren (um nicht zu sagen: bestreiten) die Vorstellungen von Menschwürde, wie die Bundeswehr sie verteidigen soll – wie sie auch konfessionsfreie Soldatinnen und Soldaten unter Einsatz ihres Lebens verteidigen sollen.
Die Bundeswehr macht sich m.E. unglaubwürdig, wenn sie solchen Äußerungen nicht klar Einhalt gebietet.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Krause
E-Mail an die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums
(Kopie ging an das Katholische Militärbischofsamt.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Matthias Krause, ich blogge u.a. zum Thema „Staat und Kirche“. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Zeitsoldat beim Bund (1987-1989) interessiere ich mich besonders für das Thema „Militärseelsorge“.
Ich frage mich, wie das BMVg zu den Aussagen von Militärbischof Overbeck steht, die dieser jüngst in Lourdes von sich gegeben hat.
In einem Video erklärt er (5:33):
„Ohne Religion und ohne gelebte Praxis von Religion gibt es kein Menschsein.“
In einem Interview behauptet Militärbischof Overbeck:
„Oberste Priorität hat, dass Soldaten Gewalt nur im äußersten Notfall und vor allem verantwortungsvoll einsetzen. Mit einem festen Glauben lassen sich solche Entscheidungen gewissenhafter treffen.“
Domradio berichtet:
„Die Anwendung von Gewalt bedürfe eines gefestigten Gewissens und eines klaren Charakters sowie Gottvertrauens, so der Militärbischof.“
Sie werden vielleicht nachvollziehen können, dass solche Aussagen ein Schlag ins Gesicht konfessionsfreier Soldatinnen und Soldaten ist. Overbeck scheint ihnen das Menschsein abzusprechen, er behauptet, Entscheidungen über den Einsatz von Gewalt ließen sich durch Gläubige „gewissenhafter“ treffen, und die Anwendung von Gewalt bedürfe „Gottvertrauens“.
Ich meine, es lässt sich klar feststellen, dass Bischof Overbeck damit nichtreligiöse Menschen, insbesondere aber auch nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten, als Menschen zweiter Klasse (bzw. überhaupt nicht als „richtige“ Menschen) darstellt.
Dies wäre m.E. bereits schlimm genug, wenn er diese Aussagen nur als Bischof machte. Als Militärbischof ist Overbeck aber – mit seinem evangelischen Kollegen – auch für den verpflichtenden berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten, den Lebenskundlichen Unterricht, verantwortlich.
Ich brauche Ihnen gegenüber wohl nicht weiter auszuführen, dass sich die Menschenwürde unmittelbar aus dem Menschsein ableitet und nicht an irgendwelche religiöse Praxis als Bedingung gekoppelt ist.
Es ist mir unbegreiflich, wie das Bundesverteidigungsministerium einen solchen, milde ausgedrückt muss man wohl sagen: Ignoranten mit der Verantwortung für den Lebenskundlichen Unterricht betrauen kann. Was er in Lourdes von sich gegeben hat, ist doch wohl objektiv nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar (von Anstand mal ganz abgesehen).
Wird das Bundesverteidigungsministerium in irgendeiner Weise auf die Äußerungen von Militärbischof Overbeck reagieren? – Falls nicht: haben Militärbischöfe quasi „Narrenfreiheit“, oder gibt es irgendwo eine Grenze, wo für das BMVg die Toleranzschwelle erreicht ist. Die Frage drängt sich auf, weil es, wenn überhaupt, nur ein sehr schmaler Grat ist zwischen dem, was Bischof Overbeck oben gesagt hat und der Behauptung, nichtreligiöse Soldatinnen und Soldaten seien „Untermenschen“. (Sollten Sie das anders sehen, bitte ich ehrlich um die Erläuterung, wo der Unterschied zwischen „kein Menschsein“ und „Untermenschentum“ liegt.)
Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Krause
Zu diesem Thema siehe auch:
Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner (hpd)
Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.
Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.
Militärbischof Overbeck: Der Bock als Gärtner
10. August 2011Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat mit seinen Äußerungen zur Homosexualität erneut für Empörung unter Schwulen und Lesben gesorgt. Besonders problematisch: Overbeck ist auch Militärbischof und als solcher für den berufsethischen Unterricht der deutschen Soldaten zuständig.
Ein Vergleich der Positionen von Bundeswehr und katholischer Kirche zum Thema Sexualität zeigt, dass den katholischen Militärgeistlichen besser Nachhilfe in Sachen Ethik und Lebenskunde erteilt werden sollte – statt sie diese Themen unterrichten zu lassen.
Militärbischof Mixa phantasiert über das Grundgesetz
2. Januar 2010Der Augsburger Allgemeinen zufolge hat Militärbischof Walter Mixa bei seiner Jahresschlusspredigt in der Augsburger Marienkathedrale folgendes zum Besten gegeben:
„Damit nie mehr so ein Unglück über unser Volk komme, steht im ersten Satz [des Grundgesetzes], es möge Gott allein die Ehre geben; und kein Mensch darf sich an seine Stelle setzen“
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es bekanntlich:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Dass Gott die Ehre zu geben ist, steht dort genauso wenig, wie dass sich kein Mensch an seine Stelle setzen darf.
Mixa ist als Militärbischof auch für den berufsethischen Unterricht der Soldatinnen und Soldaten des Bundeswehr (Lebenskundlichen Unterricht, LKU) zuständig.
Es sei an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, wie das Grundgesetz des Vatikans vom 26. November 2000 (!) lautet:
JOHANNES PAUL II.
Nachdem Wir als notwendig erkannt haben, den im Laufe der Zeit in der Rechtsordnung des Vatikanstaates vorgenommenen Änderungen eine systematische und einheitliche Form zu geben, im Willen, sie immer mehr der institutionellen Zweckbestimmung des Staates näher zu bringen, der besteht, um eine angemessene Garantie der Freiheit des Apostolischen Stuhles zu gewährleisten, wie auch als Mittel, um die tatsächliche und sichtbare Unabhängigkeit des Papstes in der Ausübung Seiner Mission in der Welt zu ermöglichen, haben Wir aus eigenem Antrieb und sicherem Wissen, im Vollbesitz Unserer höchsten Autorität, das Nachstehende angeordnet und ordnen es an, zu befolgen als Staatsgesetz:
Artikel 1
1. Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. [Hervorhebungen von mir.]
Mixa muss als Katholik also durchaus der Meinung sein, dass ein Mensch im Besitz „sicheren Wissens“ und „im Vollbesitz der höchsten Autorität“ sein kann, und dass es eine gute Idee ist, wenn ein solcher Mensch ohne Gewaltenteilung (Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt – also genau das, was es im Vatikan nicht gibt) „durchregieren“ kann.
„Zuerst Katholik und danach Staatsbürger“
16. November 2009Ich hatte ja neulich schon angemerkt, dass Bischof Mixa als Militärbischof untragbar ist, spätestens seitdem er zum Ignorieren des jüngsten Kruzifix-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgerufen hat.
Mixas engster Berater Dirk-Hermann-Voss hat dazu jetzt noch mal nachgelegt: Auf die Frage, ob es problematisch sei, dazu aufzurufen, eine Gerichtsentscheidung zu ignorieren, sagte er laut der Rheinischen Post: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Ein katholischer Christ könne eine derartige Fehlentscheidung nicht hinnehmen. Hier gelte: „Zuerst Katholik und danach Staatsbürger.“
Wer die Devise ausgibt „Zuerst Katholik und danach Staatsbürger“ darf nicht mit der berufsethischen Ausbildung von Soldaten betraut werden.
Dank an Atheist Media Blog für den Hinweis.
Mixa als Militärbischof untragbar!
13. November 2009Walter Mixa ist nicht nur Bischof von Augsburg, sondern seines Zeichens auch katholischer Militärbischof der deutschen Bundeswehr. Seine Militärgeistlichen sind – zusammen mit ihren evangelischen Kollegen – für den sog. „Lebenskundlichen Unterricht“ (LKU) für die Soldaten zuständig – und zwar für alle Soldaten – es besteht seit diesem Jahr keine Möglichkeit mehr, dem LKU fernzubleiben, da er gemäß Dienstvorschrift (ZDv 10/4) „kein Religionsunterricht und auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von § 36 des Soldatengesetzes [ist], sondern eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt.“
Mit „Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern“ sind hier – um es noch einmal ausdrücklich zu sagen – Militärgeistliche gemeint, also meist katholische oder evangelische Militärpfarrer. Die übrigens vom Staat – also aus allgemeinen Steuergeldern – bezahlt werden.
Von jemandem, der für die berufsethische Qualifizierung der deutschen Soldaten zuständig ist, müsste man erwarten, dass er die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – also des Grundgesetzes respektiert. Dazu gehören auch die allgemeinen, universellen Menschenrechte.
Es kann deshalb nicht hingenommen werden, wenn Bischof Mixa – laut einer Schlagzeile bei domradio.de – zu „zivilem Ungehorsam“ gegen die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufruft, dass obligatorische Kruzifixe in Schulklassen unzulässig sind, und Politikern empfiehlt, das Straßburger Urteil „schlichtweg zu ignorieren“.
Die Straßburger Richter sind – übrigens einstimmig – praktisch zu dem selben Urteil gelangt wie schon das Bundesverfassungsgericht 1995. Auch in den USA wären Kreuze in öffentlichen Schulen übrigens verfassungswidrig. Wie kann Mixa sich anmaßen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menscherechte – und damit praktisch auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „Verachtung der Menschenrechte“ zu bezeichnen?
Nun, in typischer Großkirchenmanier stellt Mixa das, was seiner Kirche nützt, über Grund- und Menschenrechte. Oder, mit den Worten des Atheist Media Blogs: „Bischof Mixa scheißt auf’s Kreuz-Urteil“.
Wem höchstrichterliche Urteile zu Menschenrechten egal sind, wenn sie ihm nicht passen – und wer dann noch öffentlich zu zivilem Ungehorsam aufruft und dazu, diese Urteile zu ignorieren – der darf nicht Militärbischof sein!