Staatsleistungen: Mehr Desinformation vom Kirchenkreis Bonn

26. Oktober 2013

PROtestant 2013-48

Die Behauptung, eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erfordere eine Grundgesetzänderung, entspricht nicht den Tatsachen. Das Grundgesetz fordert gerade diese Ablösung .

Ich hatte neulich bereits darauf hingewiesen, dass die Kirchenkreise in Bonn und Umgebung eine „Argumentations- und Informationsbroschüre“ zum Thema „Kirchenfinanzen“ herausgegeben haben, die Aussagen enthält, die m.E.  als schamlos und dreist bezeichnet werden müssen. Heute sah ich eine „Zeitung für Multiplikatoren aus Gesellschaft und Kultur, Politik und Wirtschaft„, die von den Superintendenten der der selben Kirchenkreise (Bonn, Bad Godesberg-Voreifel und An Sieg und Rhein) herausgegeben wird, und – nach kurzer Durchsicht – zumindest eine unwahre Behauptung enthält.

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Bistum Hildesheim: Generalvikar Werner Schreer sagt die Unwahrheit

21. Oktober 2013

Im Interview mit der Hildesheimer Kirchenzeitung erklärte Generalvikar Dr. Werner Schreer:

Für seinen jährlichen Geschäftsbericht orientiert sich das Bistum an den Regeln, die das Handelsgesetzbuch für große Kapitalgesellschaften im öffentlichen Raum festgelegt hat. „Diese Regeln sind erprobt und für uns auch hilfreich. Darum haben wir sie eins zu eins übernommen“, erklärt der Generalvikar. Nach diesen Vorgaben werde der Haushalt geplant, geführt, abgerechnet und geprüft. Dazu gehört unter anderem, dass eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und  eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt werden. „Wir wollten uns bewusst vergleichbar machen mit den Standards, die in der Öffentlichkeit gelten. Um damit auch klar zu sagen, wir wollen verantwortlich umgehen mit den finanziellen Mitteln, die wir haben“, erklärt Schreer. Damit ist das Bistum Vorreiter in Deutschland und findet in der aktuellen Berichterstattung in den Medien, zum Beispiel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Anerkennung.

Wie ich vorhin gebloggt habe, weicht das Bistum Hildesheim von den etablierten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung – und damit auch vom Handelsgesetzbuch – ab. So heißt es im Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim:

„Das Bistum Hildesheim bilanziert derzeit keine Grundstücke und Gebäude.“ [Aus dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfung, S. 51 im Geschäftsbericht 2012]

Und:

Die Geschäftsvorfälle werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verarbeitet. Abweichend hiervon werden im Bereich des Sachanlagevermögens lediglich Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und dann über den Zeitraum der betrieblichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Grundstücke und Gebäude werden dagegen im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand und damit ergebnismindernd gebucht. [Geschäftsbericht 2012 S. 40]

Anders, als Generalvikar Schreer es in dem obigen Interview behauptet, hat das Bistum Hildesheim die HGB-Vorschriften keineswegs „eins zu ein übernommen“.


Wie Zollitsch und sein Ordinariat die Öffentlichkeit täuschen

20. Juli 2010

An dem gestrigen Beitrag von Report  MainzDie katholische Kirche und die Wahrheit“ wurde wieder sehr schön deutlich, wie das Bistum Freiburg mit ausgeklügelten Formulierungen die Öffentlichkeit täuscht.

In dem Beitrag heißt es: „Erst 1995 habe die Erzdiözese von einem Missbrauchsopfer erfahren“.

Diesen Eindruck haben Erzbischof Zollitsch und sein Ordinariat zwar erweckt – sie haben das aber nie tatsächlich so gesagt. Das Ordinariat Freiburg weiß nämlich (aus Erfahrung), dass – wenn es nur geschickt genug formuliert – es gar nicht selbst zu lügen braucht: Solange die Medien nämlich die Formulierungen des Ordinariats in dem beabsichtigten Sinn missverstehen und dann ihrerseits – unwissend – die Unwahrheit als Tatsachendarstellung verbreiten.

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Der Tagesspiegel schreibt die Unwahrheit

26. Dezember 2009

Im Tagesspiegel vom 23. Dezember schreibt Kevin P. Hoffmann:

Tatsache aber ist, dass die Einnahmen der Kirchensteuer in erster Linie in die Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten fließen. Man muss kein Christ sein, um das zu unterstützen.

Das ist glatt gelogen! Erfreulicherweise hat Leser Lukas darauf hingewiesen. Ich erlaube mir mal, seinen Kommentar hier wiederzugeben:

Irrtum im Artikel
Sie schreiben, „Tatsache aber ist, dass die Einnahmen der Kirchensteuer in erster Linie in die Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten fließen. Man muss kein Christ sein, um das zu unterstützen.“

Damit unterliegen Sie einem weitverbreiteten Irrtum. Nur ca. 8% der Kirchensteuer fließt in öffentliche, soziale Zwecke. Christlich betriebene Krankenhäuser und Altenheime werden zu etwa 95% aus staatlichen und Versicherungsleistungen finanziert, Kindergärten entsprechend auch aus den Beiträgen der Eltern. Die kirchlichen Konzerne steuern also fast nichts bei, profitieren aber davon, daß das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt, es also keinen Betriebsrat gibt und missliebige (z.B. homosexuelle) Angestellte einfach entlassen werden können.

Umgekehrt werden alle möglichen Ausgaben der Kirchen direkt vom Staat, also nicht aus der Kirchensteuer bezahlt, z.B. der konfessionelle Religionsunterricht, die üppigen Gehälter der Bischöfe (7700€/Monat) und die universitäre Ausbildung der Geistlichen, incl. der Bezüge der von den Kirchen ausgewählten Universitätsprofessoren. Das haben A.H. und der bald heilige Pius damals ausgemacht, also gilt es noch heute.

Man muß kein Nichtchrist sein, um diese Zustände für alles andere als unterstützenswert zu halten.

Bitte korrigieren Sie doch Ihren Irrtum direkt im Artikel, danke!

Und auch Tammox hat darüber gebloggt, er bringt einen weiteren Leserbrief.

Kardinal Meisner sagt Unwahrheit über „Gebetsraum-Urteil“

24. Dezember 2009

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat Kardinal Meisner die Unwahrheit über das sog. „Gebetsraum-Urteil“ gesagt:

Wir haben in muslimischen Ländern als Christen keine Möglichkeiten, uns zu entfalten. […] Ich sage jetzt nicht, wir müssen das in Deutschland genau so machen, […] Aber wenn gleichzeitig in Europa verboten wird oder geboten wird, dass wir die Kreuze abnehmen – Europäischer Gerichtshof –, und ein deutsches Gericht verfügt, dass in einer deutschen Schule ein Zimmer für muslimische Schüler zum Gebet freigemacht werden muss, dann ist das so eine Asymmetrie, dass die Leute sagen, hier stimmt doch was nicht. [Hervorhebung von mir.]

Tatsächlich hat das Berliner Verwaltungsgericht hat lediglich einem muslimischen Schüler das Recht gewährt, während der Schulzeit außerhalb des Unterrichts ein Gebet verrichten zu dürfen. (Siehe Verwirrung um „Gebetsraum-Urteil“.) Die Richter wiesen im Urteilstext sogar ausdrücklich darauf hin:

In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich zu betonen, dass weder der Kläger einen Anspruch auf einen Gebetsraum erhoben noch das Gericht […] die Schule zur Bereitstellung eines entsprechenden Raumes verpflichtet hat.

Die Frage ist jetzt, ob Kardinal Meisner wissentlich oder unwissentlich die Unwahrheit sagte. Es gibt weltweit weniger als 200 Kardinäle und in Deutschland nur 7. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand in dieser herausgehobenen Position sich nicht von Experten darüber informieren lässt, was ein solches Urteil – es geht ja hier um die Religionsfreiheit – bedeutet.

Da Meisner „die ganze Aversion gegen unsere muslimischen Mitbürger“ auf „Asymmetrien“ wie die obige zurückführt, täte er gut daran, nicht durch das Verbreiten von Unwahrheiten selber die Bildung solcher Aversionen zu fördern. Denn mit seiner übertriebenen Darstellung des „Gebetsraum-Urteils“ vergrößert er ja die wahrgenommene Asymmetrie.


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