In einem Interview mit dem Deutschlandfunk hat Kardinal Meisner die Unwahrheit über das sog. „Gebetsraum-Urteil“ gesagt:
Wir haben in muslimischen Ländern als Christen keine Möglichkeiten, uns zu entfalten. […] Ich sage jetzt nicht, wir müssen das in Deutschland genau so machen, […] Aber wenn gleichzeitig in Europa verboten wird oder geboten wird, dass wir die Kreuze abnehmen – Europäischer Gerichtshof –, und ein deutsches Gericht verfügt, dass in einer deutschen Schule ein Zimmer für muslimische Schüler zum Gebet freigemacht werden muss, dann ist das so eine Asymmetrie, dass die Leute sagen, hier stimmt doch was nicht. [Hervorhebung von mir.]
Tatsächlich hat das Berliner Verwaltungsgericht hat lediglich einem muslimischen Schüler das Recht gewährt, während der Schulzeit außerhalb des Unterrichts ein Gebet verrichten zu dürfen. (Siehe Verwirrung um „Gebetsraum-Urteil“.) Die Richter wiesen im Urteilstext sogar ausdrücklich darauf hin:
In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich zu betonen, dass weder der Kläger einen Anspruch auf einen Gebetsraum erhoben noch das Gericht […] die Schule zur Bereitstellung eines entsprechenden Raumes verpflichtet hat.
Die Frage ist jetzt, ob Kardinal Meisner wissentlich oder unwissentlich die Unwahrheit sagte. Es gibt weltweit weniger als 200 Kardinäle und in Deutschland nur 7. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass jemand in dieser herausgehobenen Position sich nicht von Experten darüber informieren lässt, was ein solches Urteil – es geht ja hier um die Religionsfreiheit – bedeutet.
Da Meisner „die ganze Aversion gegen unsere muslimischen Mitbürger“ auf „Asymmetrien“ wie die obige zurückführt, täte er gut daran, nicht durch das Verbreiten von Unwahrheiten selber die Bildung solcher Aversionen zu fördern. Denn mit seiner übertriebenen Darstellung des „Gebetsraum-Urteils“ vergrößert er ja die wahrgenommene Asymmetrie.
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