Biblische Leichenfledderei: Das Leitwort des Ökumenischen Kirchentags 2021

28. Oktober 2019

OEKT-Motto

Atheisten schauen gerne etwas genauer hin, wenn die Theologen „erbauliche“ Bibelstellen präsentieren.* Denn immer wieder zeigt sich, dass der zugrundeliegende Bibeltext für den jeweiligen Zweck regelrecht vergewaltigt werden muss. Wieder und wieder hat man bei der Überprüfung solcher Bibelverse den Eindruck:

  1. Selbst Theologen haben offenbar Schwierigkeiten, in der Bibel Aussagen zu finden, die für die heutige Zeit relevant und zugleich ethisch akzeptabel sind.
  2. Theologen machen, was sie wollen, und suchen sich dann im Nachhinein „passende“ Bibelverse. Wobei „passend“ in Anführungszeichen stehen muss – denn die zitierten Stellen klingen oft nur passend, wenn man nicht weiß, was dort tatsächlich steht.

Das kürzlich vorgestellte Leitwort für den Ökumenischen Kirchentag 2021 ist mal wieder ein Musterbeispiel für diese biblische Leichenfledderei.

Das Leitwort lautet „schaut hin“. Gemeint ist – im Zusammenhang mit dem Kirchentag – natürlich, bei Ungerechtigkeiten und Missständen nicht wegzuschauen:

Präsidentin Bettina Limperg hält fest: „‚Schaut‘ ist ein Appell – an uns alle. Schauen ist mehr als sehen. Schauen nimmt wahr und geht nicht vorbei. Schauen bleibt stehen und übernimmt Verantwortung. Aktiv Verantwortung zu übernehmen, ist unser Auftrag als Christinnen und Christen. […] ‚schaut hin‘ ist auch die Anfrage: Was übersehen wir? Wovor verschließen wir die Augen? Wo schauen wir weg?“ […]

Präsident Thomas Sternberg betont: „Mit dem Leitwort wollen wir die Botschaft setzen: ‚Wir schauen nicht weg‘. […] Der Ökumenische Kirchentag will mit seinem Leitwort die Menschen zu mehr Sensibilität für die Welt in ihren zahlreichen Dimensionen herausfordern, dabei wird es im Geiste des Evangeliums besonders darum gehen, Anwalt zu sein für die Armen und Bedrängten.“ [OEKT]

„schaut hin“ soll also ein Appell sein, sensibel zu sein, nicht wegzusehen, und Verantwortung zu übernehmen.

Hätte sich dafür eine geeignete Bibelstelle finden lassen? Man möchte meinen: Ja!

Doch woher stammt das Bibelzitat „schaut hin“? – Aus der Geschichte von der Speisung der Fünftausend im Markusevangelium, Kapitel 6, Vers 38:

OEKT-Motto Bibel

Er [Jesus] aber sprach zu ihnen: Wie viele Brote habt ihr? Geht hin und seht nach! Und als sie es erkundet hatten, sprachen sie: Fünf, und zwei Fische.

Nicht nur, dass in der Bibel nicht von „Hinschauen“, sondern von „Nachschauen“ die Rede ist – es geht im Bibeltext auch überhaupt nicht um Gerechtigkeit, Sensibilität oder Verantwortung – sondern schlichtweg um die Frage, wie viele Brote die Jünger dabei haben.

Das Motto „Schaut hin“ als solches ist ja gar nicht mal so schlecht. Aber um es als Bibelzitat – ja, als Jesuswort – auszugeben, muss man nicht nur die bei Theologen so beliebte Wort-Assoziation bemühen – man muss auch aktiv ausblenden, dass das Jesuswort völlig banal ist.

Offenbar wiegen sich die ökumenischen Kirchentagsfunktionäre in der Gewissheit, dass kaum jemand die Bibelstelle nachschlägt.

Deutlicher könnte man jedenfalls kaum zum Ausdruck bringen, dass einem die Bibel inhaltlich völlig egal ist.

* Für besondere Leistungen im biblischen Rosinenpicken (engl.: cherry picking) verleiht Marc von AWQ.de (Answers Without Questions) schon seit einigen Jahren die „Goldene Rosine„.


„Erfüllte Prophezeiungen“ in der Bibel

18. Juni 2019

Christen zufolge beweisen 3268 erfüllte Prophezeiungen, dass die Bibel von Gott stammt. Offenbar hat noch nie jemand in der Quelle für diese Zahl nachgeschaut, was dort als „erfüllte Prophezeiung“ zählt.

Die Kollegen von Man Glaubt Es Nicht! haben eine Spezialfolge zum Thema „Prophezeiungen in der Bibel“ veröffentlicht. Aus diesem Anlass will ich – sozusagen „for the record“, damit es mal irgendwo nachzulesen ist – kurz zwei Punkte zum Thema „erfüllte Prophezeiungen in der Bibel“ notieren, die ich noch nirgendwo anders gesehen habe: Den Rest des Beitrags lesen »


Peinlich: Bibelministerium Meck-Pomm legt nach

6. Mai 2019
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Justizministerin Katy Hoffmeister (Symbolbild, Foto: Gage Skidmore)

Das Justizministerium tut so, als habe man keinen Fehler gemacht –  und behauptet dabei noch die Unwahrheit.

Dieser Artikel ist ein Update zu Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten.

Auch dem Nordkurier ist aufgefallen, dass die Bibel NICHT „über 6.000 Mal“ „die ermutigenden Worte ‚Steh auf'“ enthält – wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister in ihrem Grußwort zum Bibelwettbewerb 2019/2020 behauptet hatte:

Göttliche Übertreibung: MV-Justizministerin liest die Bibel ganz neu (Nordkurier)

Ein Update des Artikels enthält auch eine mehr als peinliche Stellungnahme von Tilo Stolpe, Pressesprecher des Justizministeriums, „im Namen des Arbeitskreises Bibelwettbewerb“:

„Die beiden Worte „steh“ und „auf“ kommen über 6.000 Mal in der Bibel vor. Die Bedeutung der Worte im gedachten Zusammenhang mit „etwas bewegen“ bleibt unbenommen. […] In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener vor.“

(Anmerkung: Mit „seltener“ meint Herr Stolpe, dass „Steh auf“ etwa 70 Mal in der Bibel vorkommt.)

Meint der Arbeitskreis Bibelwettbewerb tatsächlich, es sei „ermutigend“, dass in der Bibel über 5.000 mal das Wort „auf“ vorkommt? Und wie soll das Wort „Steh“ auf Bewegung hindeuten? „Aufstehen“ hat eine andere Bedeutung als „stehen“ und „auf“. Der Arbeitskreis bestätigt hier nur, was ich gestern bereits geschrieben hatte: Dass Theologen nichts, aber auch gar nichts zu banal ist, um nicht noch irgendwie zu irgendetwas „Erbaulichem“ zurechtvergewaltigt zu werden.

Noch dazu ist auch diese Behauptung des Arbeitskreises unwahr. Denn in seinem Artikel hatte der Nordkurier bereits vorgerechnet:

Selbst wenn die Wörter einzeln gesucht werden, kommen „Steh“ (70 Mal in der Luther-Bibel) und „auf“ (5138 Mal) nicht auf die Summe im Grußwort der Justizministerin.

Anmerkung: Für die Einheitsübersetzung betragen die Treffer 77 und 5501 – immer noch zu wenig für Hoffmeisters und Stolpes Behauptung.

Sollten sich hier tatsächlich die Justizministerin und der Arbeitskreis Bibelwettbewerb (inkl. seiner 4 ministeriellen Mitglieder) geschlossen auf den Standpunkt stellen „Wir haben nichts vermasselt!“, dann weiß man, was man vom Justizministerium und den Kirchenvertretern zu halten hat.


Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten

5. Mai 2019

Mit ihrem aktuellen Bibelwettbewerb 2020 stellen die Veranstalter – Justizministerium, Kirchen und Bibelgesellschaft – in bemerkenswerter Weise Unkenntnis und Desinteresse an der Bibel unter Beweis.

Grußwort

Seit 1997 organisiert das Bildungs- bzw. Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Kirchen alle drei Jahre einen Bibelwettbewerb für Schulklassen (Skydaddy berichtete bereits 2010). Auf die verfassungsrechtliche Problematik, dass Staat und Kirche hier gemeinsam die Bibel nicht nur als „prägenden Kultur- und Bildungsfaktor“ (Bundesverfassungsgericht) propagieren, sondern die christliche Religion bewerben („Wer Jesus folgt, geht los und bewegt etwas.“ – Ministerin Katy Hoffmeister, s.u.) soll in diesem Artikel nicht weiter eingegangen werden. Hier geht es vielmehr darum, anhand des Bibelwettbewerbs 2020 aufzuzeigen, dass selbst die Organisatoren des Bibelwettbewerbs verblüffendes Unwissen und Desinteresse an der Bibel unter Beweis stellen. Den Rest des Beitrags lesen »


Das Alte Testament – Ein Produkt von Jahwe-Fanatikern

13. Februar 2017

glaubenswahn

Rezension von Heinz-Werner Kubitzas neuem Buch „Der Glaubenswahn: Von den Anfängen des religiösen Extremismus im Alten Testament„.

»Die Bibel ist das am meisten überschätzte Buch der Weltliteratur.« – Zu diesem Ergebnis kommt Heinz-Werner Kubitza in „Der Glaubenswahn“. (Er schreibt selbst: „Der Gotteswahn“ wäre noch treffender gewesen – aber dieser Titel war ja schon vergeben; Anmerkung 2.) Und er belegt dies auf gut 300 Seiten nachdrücklich: Das Alte Testament ist historisch falsch, ethisch inakzeptabel, widersprüchlich, und noch dazu über weite Strecken sterbenslangweilig. Den Rest des Beitrags lesen »


Meck-Pomm: Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Theologen

4. Mai 2011

Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet derzeit eine „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern“. Nach Regionalkonferenzen Mitte 2010 wurden hierzu Entwürfe zu den Themen

  • Gestaltung des Übergangs von der Familie in die Kindertageseinrichtung,
  • Wertorientiert handelnde Kinder und
  • Bildungs- und Erziehungsbereiche – Leitgedanken

erstellt, die vom 04.01.2011 bis 04.03.2011 im Rahmen einer „Internetanhörung“ von Interessierten kommentiert werden konnten. Die Ergebnisse sollen dann offenbar ihren Weg in die bestehende Konzeption finden.

Das obige Zeitfenster ist zwar schon vorbei, ich habe mir interessehalber aber trotzdem den Entwurf „Wertorientiert handelnde Kinder“ angeschaut und musste (nicht ganz unerwartet) feststellen, dass Henry Teschs Ministerium jegliche Distanz zum christlichen Glauben vermissen lässt und das Thema durch und durch aus der religiösen Perspektive wahrnimmt und beschreibt. Hier die Highlights, religionsfreien Lesern dürfte allerdings auch noch an anderen Stellen mulmig werden.

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Meck-Pomm: Bildungsministerium fördert Bibelverteilung an Schulen

3. Mai 2011
‚Wertvolles Kulturgut‘: Gideon-Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter

Hier eine E-Mail, die ich soeben an das Missions- Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern geschickt habe. Einer Meldung zufolge hatte es dem christlich-missionarischen Gideonbund erlaubt, Bibeln an Schulen zu verteilen. Das Ministerium hatte breits in der Vergangenheit mehrfach missionarische Aktivitäten unterstützt, siehe:

Wikipedia zufolge „bekannten“ sich 2004 in Mecklenburg-Vorpommern knapp 22% der Bevölkerung zur evangelischen oder katholischen Kirche, der überwiegende Teil der Bevölkerung ist konfessionslos. Bildungsminister ist Henry Tesch, CDU.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Matthias Krause, ich blogge zum Thema Kirche und Religion, mit besonderem Augenmerk auf das Verhältnis von Staat und Kirche.

Mit einem gewissen Erstaunen las ich gestern, dass das Kultusministerium dem christlich-missionarischen Gideonbund die Verteilung von Bibeln und Schulen genehmigt hat.

Auf seiner deutschen Website beschreibt der Gideonbund sein „fest umrissenes Missionsprogramm“ so:

Unser Ziel:

Menschen mit Jesus Christus bekannt zu machen durch

  • gemeinsamen Dienst
  • persönliches Zeugnis
  • Auslegen und Weitergabe von Gottes Wort – der Bibel

[…]

Was wir glauben:

Wir glauben an Jesus Christus als den ewigen Sohn Gottes, haben Ihn als persönlichen Erlöser angenommen, erkennen die Bibel als inspiriertes Wort Gottes an und möchten in unserem täglichen Leben Jesus Christus folgen.

Auf der deutschen Website der Gideons gibt es auch ein Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter. Dort ist freilich von „Missionierung“ keine Rede, sondern die Bibel wird als „wertvolles Kulturgut“ dargestellt, die „Vermittlung von Werten [biete] die beste Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und teambefähigtes Arbeiten“.

Dem Informationsblatt zufolge entscheidet grundsätzlich die Schulleitung darüber, ob Bibeln an die Schülerinnen und Schüler abgegeben werden. „Auch, wenn die Kultusministerien die Weitergabe der Bibeln begrüßen“.

Dem Informationsblatt zufolge geschieht die Weitergabe der Bibeln wie folgt:

1.)       Wenn von der Schulleitung gewünscht, finden sich die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für max. 10 Minuten für eine kurze Ansprache mit anschließender Verteilung in der Aula ein.

2.)       Bewährt hat sich auch die Übergabe im Unterricht (max. 5 Minuten) oder

3.)       auf dem Schulhof/Schulgelände z. B. zu Unterrichtsbeginn oder in der großen Pause. Ideal wäre es, wenn die Schulleitung über die Aktion durch einen Aushang oder Durchruf informiert.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

a)      Weshalb unterstützt das Kultusministerium überhaupt derartige missionarische Aktionen? Wie ist das mit dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Kirche zu vereinbaren?

b)      In Aufzählungspunkt 1.) ist von einer Veranstaltung in der Aula die Rede. Wären solche Veranstaltungen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, oder wäre die Teilnahme freiwillig?

c)       Wie ist die Weitergabe von religiösem Material in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen geregelt? Könnten auch der Koran oder Schriften von Scientology verteilt werden? Nach welchem Kriterium wird hier unterschieden?

d)      Ich vermute, das Kultusministerium rechtfertigt die Verteilung der Bibeln mit ihrer kulturellen Bedeutung. Könnten auch andere kulturell  bedeutende Schriften verteilt werden? Ich denke z.B. an Christopher Hitchens „The Portable Atheist, eine kommentierte Textsammlung von Denkern von der Antike bis zur Gegenwart, z.B. Lucretius, Benedict de Spinoza, Charles Darwin, Karl Marx, Mark Twain, George Eliot, Bertrand Russell, Emma Goldman, H. L. Mencken, Albert Einstein, Daniel Dennett, Sam Harris und Richard Dawkins. Oder auch Michael Schmidt-Salomons „Manifest des evolutionären Humanismus. Plädoyer für eine zeitgemäße Leitkultur. Solange haltlose Behauptungen verbreitet werden wie „Ohne Gott ist alles erlaubt“ oder „Werte brauchen Religion“ ist es m.E. unverzichtbar, den Schülerinnen und Schülern zu erläutern, wie eine säkulare Ethik begründet wird. Dies gilt gerade für die neuen Bundesländer und Mecklenburg-Vorpommern, wo nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler religiös ist.

e)      Können auch andere Bibelversionen an Schulen verteilt werden? Ich denke speziell an die Reimbibel von Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen (www.reimbibel.de). Davon existiert bereits eine CD mit ausgewählten Bibelgeschichten, die sich sicher kostengünstig vervielfältigen und an Schülerinnen und Schüler verteilen ließe. Da die Reimbibel das Alte Testament abdeckt, würde sie nicht nur weltanschaulich, sondern auch  thematisch ideal die Gideonbibel ergänzen, die lediglich die Psalmen, Sprüche und das Neue Testament enthält. Da ich selbst an der Produktion der Reimbibel-CD mitgewirkt habe: Was müssten wir beachten, wenn wir die Reimbibel-CD an Schulen verteilen wollten? Gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Gideons, d.h. die Schulleitung entscheidet? Oder benötigen wir eine Genehmigung des Ministeriums?

Die obigen Fragen wurden z.T. bereits in Internetforen wie dem Atheist Media Blog aufgeworfen, bei dem ich mitarbeite. Ich denke daher, dass ein öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen besteht:

  • Für die Mehrheit der nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist es sicher nicht unerheblich, ob die Regierung mit der Genehmigung derartiger Aktionen gegen die Verfassung verstößt.
  • Schüler müssen wissen, ob die Teilnahme an Bibelverteilungen freiwillig ist.
  • Eltern wollen wissen, ob sie zukünftig mit der Abgabe von Koranen oder Scientology-Material rechnen müssen.
  • Sicher gibt es auch Spender, die die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gerne durch die Abgabe von weiterem wertvollen Kulturgut unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause

PS: In dem Artikel wurde erwähnt, dass an offenbar mehreren Schulen zu Auseinandersetzungen mit Schulleitern kam, die die Verteilung der Bibeln nicht zulassen wollten. Da es in dem Artikel heißt, dass die Aktion vom Kultusministerium genehmigt worden war, nehme ich an, dass die Verteilung von Bibeln oder ähnlichem Material ohne Genehmigung unzulässig gewesen wäre? – Auf der Homepage Ihres Kultusministeriums fand ich die Meldung „Landesregierung will Lehrerberuf in M-V attraktiver machen“. Der Attraktivität des Lehrer- oder Schulleiterberufs ist es sich nicht zuträglich, wenn die Schulleiter und Lehrkräfte nicht vorab über solche Genehmigungen informiert werden.


E-Mail an Präses Nikolaus Schneider: Belege, bitte!

3. August 2010

Sehr geehrter Präses Schneider,

ich lese soeben in der Neuen Osnabrücker Zeitung:

Kein Verständnis äußerte der EKD-Ratsvorsitzende für Ex-Moderatorin Eva Herman. Sie hatte in einem Internet-Blog die Loveparade als „Sodom und Gomorrha“ bezeichnet und die Vorkommnisse als Strafe Gottes umschrieben. Dazu sagte Schneider: „Es gibt in der Bibel genügend Beispiele, in denen Jesus davor warnt, solche Ereignisse mit einer Strafe Gottes gleichzusetzen.“ Jesus mache klar, dass solche Vorkommnisse nichts mit Sünden des Einzelnen zu tun hätten und stattdessen jeder bei sich selbst nachschauen solle. „Diese Empfehlung kann man Eva Herman nur geben“, sagte Schneider. [Hervorhebung von mir.]

Können Sie bitte die von Ihnen angesprochenen Beispiele nennen?

Neben der Geschichte von Sodom und Gomorrha kam mir als erstes die Geschichte der Sintflut in den Sinn: In beiden werden offensichtlich Menschen für „gott-ungefälligen“ Lebenswandel mit dem Tode bestraft.

Jesusworte wie oben angegeben fallen mir dagegen spontan keine ein – ich schlug die Geschichte vom Turm von Siloah bei Lukas 13, 1-5 nach, da sie naheliegend erschien; dort scheint Jesus aber eher umgekehrt zu sagen: Die achtzehn Menschen, die beim Einsturz des Turmes umgekommen sind, waren auch nicht schuldiger als alle anderen – und droht, dass alle, die nicht Buße tun, eben so umkommen werden:

1 Es kamen aber zu der Zeit einige, die berichteten ihm von den Galiläern, deren Blut Pilatus mit ihren Opfern vermischt hatte. 2 Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: Meint ihr, dass diese Galiläer mehr gesündigt haben als alle andern Galiläer, weil sie das erlitten haben? 3 Ich sage euch: Nein; sondern wenn ihr nicht Buße tut, werdet ihr alle auch so umkommen. 4 Oder meint ihr, dass die achtzehn, auf die der Turm in Siloah fiel und erschlug sie, schuldiger gewesen sind als alle andern Menschen, die in Jerusalem wohnen? 5 Ich sage euch: Nein; sondern wenn ihr nicht Buße tut, werdet ihr alle auch so umkommen. [Hervorhebungen von mir.]

Die Beispiele werde ich gerne auch auf meinem Blog veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Krause


Ketzerpodcast: Missbrauchs-Special

18. März 2010

Unser neuer Ketzerpodcast ist online.

Eigentlich wollten wir uns gar nicht so viel mit dem Missbrauchsskandal beschäftigen und hatten noch andere Themen vorbereitet. Aber das Abhandeln der „unverzichtbaren“ Punkte hat dann doch schon fast den ganzen Podcast ausgefüllt!

  • Papst involviert
  • Georg Ratfingerf Aufrafter
  • Inzest in der Bibel
  • Zollitsch beim Papst
  • Reaktion der innerkirchlichen Opposition
  • Bischof Müller vs. Humanistische Union
  • Kirchenaustritte wegen Missbrauchsskandal
  • Empfehlung: Den Film „Agora“ ansehen!
  • Zitat der Woche von Albert Einstein

Die Folge kann hier direkt angehört werden:

Der Podcast kann hier abonniert werden.


Peinliche Prälaten (1): Georg Ratzinger

11. März 2010

Papstbruder und Ehrenprälat Georg Ratzinger, dreißig Jahre lang Domkapellmeister bei den Regensburger Domspatzen, hat die Opfer der körperlichen Misshandlungen dort um Verzeihung gebeten und eingeräumt, bis zum gesetzlichen Verbot der körperlichen Züchtigung 1980 auch selber Kinder geohrfeigt zu haben. (domradio.de)

Die Ohrfeigen will ich G. Ratzinger nicht zum Vorwurf machen, damals waren „normale“ Ohrfeigen halt noch gang und gäbe.

Aber die folgende Aussage lässt sich wohl nur als peinlich bezeichnen:

„Ich war dann froh, als 1980 körperliche Züchtigungen vom Gesetzgeber ganz verboten wurden”, sagte der Bruder von Papst Benedikt XVI. der “Passauer Neuen Presse“ An diese Maßgabe habe er sich „striktissime“ gehalten und war nach dem Verbot “innerlich erleichtert.“ [WELT]

Wenn er so froh war, als die Ohrfeigen endlich verboten wurden, warum hat er nicht schon früher damit aufgehört?

Vielleicht, weil die Bibel das Schlagen von Kindern ausdrücklich anordnet?

Sprüche 13,24: “Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtigt ihn beizeiten.”

Wieder so ein Beispiel, wo die heutigen Gesetze weitaus ethischer sind als die Bibel.


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