Heute (23.07.2010, 07:23 Uhr MESZ) schickte ich folgende E-Mail an die Staatsanwaltschaft Konstanz:
Sehr […] geehrte Damen und Herren,
ich möchte noch einmal um die Beantwortung meiner gestrigen Fragen bitten, denen ich noch folgende Frage hinzufüge:
Wurde Erzbischof Dr. Zollitsch dazu befragt,
- ob er nicht nur von Vorwürfen aus den 60er Jahren, sondern auch nichts von Vorwürfen aus späteren Jahren gewusst hat, und
- ob er von der Pädophilie (oder auch Ephebophilie – um Spitzfindigkeiten vorzubeugen) des Beschuldigten gewusst hat (Pädophilie muss ja nicht zwangsläufig als „Vorwurf“ aufgefasst werden, solange der Betreffende sich beherrscht. Und da der Täter während seines vorangegangenen Aufenthaltes im Bistum Basel sich offenbar einer Therapie unterzogen hatte und Medikamente nehmen musste, könnte dieser Umstand Dr. Zollitsch bekannt gewesen sein, ohne dass ihm dazu konkrete Vorwürfe hätten bekannt sein müssen.)
Hintergrund:
In meiner Zusammenstellung, die ich am 06.07.2010 auf Anregung von Oberstaatsanwalt Dr. [H.] an die Staatsanwaltschaft gemailt hatte, hatte ich bereits auf der ersten Seite erwähnt, dass Dr. Zollitsch die Kenntnis von der Pädophilie des Beschuldigten oder von Vorwürfen nach den 60er Jahren m.W. nie dementiert hat. Später schrieb ich unter einer eigenen Überschrift: