Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

4. Februar 2020

Zehn Jahre nach dem Missbrauchsskandal von 2010 ist klar, dass die deutschen Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn die deutschen Kirchenredaktionen von Theologen dominiert werden, sich immer wieder als inkompetent und unkritisch erweisen, und von der Kirche an der Nase herumgeführt werden?

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Beispiel 5: Jugendstudie

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

Fazit Den Rest des Beitrags lesen »


Fake News beim Bayerischen Rundfunk

26. Januar 2020

BR Titel

Die Auswirkungen der hier besprochenen Meldung werden sich zwar stark in Grenzen halten – sie ist allerdings einmal mehr ein Beispiel dafür, wie unkritisch und inkompetent der Bayerische Rundfunk über Kirchenthemen berichtet. Ein betont sachlicher Kommentar von mir dazu wurde nicht freigeschaltet. Den Rest des Beitrags lesen »


Peinlich: Bibelministerium Meck-Pomm legt nach

6. Mai 2019
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Justizministerin Katy Hoffmeister (Symbolbild, Foto: Gage Skidmore)

Das Justizministerium tut so, als habe man keinen Fehler gemacht –  und behauptet dabei noch die Unwahrheit.

Dieser Artikel ist ein Update zu Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten.

Auch dem Nordkurier ist aufgefallen, dass die Bibel NICHT „über 6.000 Mal“ „die ermutigenden Worte ‚Steh auf'“ enthält – wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister in ihrem Grußwort zum Bibelwettbewerb 2019/2020 behauptet hatte:

Göttliche Übertreibung: MV-Justizministerin liest die Bibel ganz neu (Nordkurier)

Ein Update des Artikels enthält auch eine mehr als peinliche Stellungnahme von Tilo Stolpe, Pressesprecher des Justizministeriums, „im Namen des Arbeitskreises Bibelwettbewerb“:

„Die beiden Worte „steh“ und „auf“ kommen über 6.000 Mal in der Bibel vor. Die Bedeutung der Worte im gedachten Zusammenhang mit „etwas bewegen“ bleibt unbenommen. […] In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener vor.“

(Anmerkung: Mit „seltener“ meint Herr Stolpe, dass „Steh auf“ etwa 70 Mal in der Bibel vorkommt.)

Meint der Arbeitskreis Bibelwettbewerb tatsächlich, es sei „ermutigend“, dass in der Bibel über 5.000 mal das Wort „auf“ vorkommt? Und wie soll das Wort „Steh“ auf Bewegung hindeuten? „Aufstehen“ hat eine andere Bedeutung als „stehen“ und „auf“. Der Arbeitskreis bestätigt hier nur, was ich gestern bereits geschrieben hatte: Dass Theologen nichts, aber auch gar nichts zu banal ist, um nicht noch irgendwie zu irgendetwas „Erbaulichem“ zurechtvergewaltigt zu werden.

Noch dazu ist auch diese Behauptung des Arbeitskreises unwahr. Denn in seinem Artikel hatte der Nordkurier bereits vorgerechnet:

Selbst wenn die Wörter einzeln gesucht werden, kommen „Steh“ (70 Mal in der Luther-Bibel) und „auf“ (5138 Mal) nicht auf die Summe im Grußwort der Justizministerin.

Anmerkung: Für die Einheitsübersetzung betragen die Treffer 77 und 5501 – immer noch zu wenig für Hoffmeisters und Stolpes Behauptung.

Sollten sich hier tatsächlich die Justizministerin und der Arbeitskreis Bibelwettbewerb (inkl. seiner 4 ministeriellen Mitglieder) geschlossen auf den Standpunkt stellen „Wir haben nichts vermasselt!“, dann weiß man, was man vom Justizministerium und den Kirchenvertretern zu halten hat.


Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer

18. Januar 2018
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Der BR tut so, als flössen von 100 Euro Kirchensteuer 28,12 Euro in die Bildung.

Kirchliche Darstellungen sind oft irreführend. Beim Bayerischen Rundfunk ist man darauf hereingefallen.

Die Kirchen sind zwar daran interessiert, dass man ihnen möglichst nicht direkt Lügen oder falsche Darstellungen nachweisen kann. (Siehe z.B. hier oder hier.) Sie sind aber Meister darin, Journalisten zu täuschen, so dass diese dann falsch berichten.

So war es auch gestern in der Sendung „Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?“ im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks.

Der Beitrag basierte auf einer Darstellung des Erzbistums München und Freising, die zwar leicht einen falschen Eindruck vermitteln kann, die aber mittlerweile zumindest nicht offensichtlich falsch ist.

Die eigentliche Falschdarstellung übernahmen dann der Bayerische Rundfunk und Irene Esmann, die nämlich genau auf die irreführende Darstellung des Erzbistums reingefallen sind.

Hierzu habe ich heute dem BR gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestrige Sendung “Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?” enthielt mehrere Falschdarstellungen:

Erstens, und dies betrifft das Grundkonzept des Beitrags: Es wurde immer wieder so getan, als ob es um die (prozentuale) Verteilung der KIRCHENSTEUERN ging. Tatsächlich wurde allerdings die Verteilung der kirchlichen EINNAHMEN dargestellt. Die Zahlen stammten nämlich aus der Finanzbroschüre des Erzbistums. Darin ist von Einnahmen die Rede, nicht von der Kirchensteuer:

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Die Verteilung der Kirchensteuern und der Einnahmen ist nicht dasselbe. Das zeigt sich auch daran, dass das Erzbistum München in seiner ersten derartigen Broschüre (s.u.) tatsächlich noch behauptete, bei den Zahlen handele es sich um die Verteilung der Kirchensteuer, in den Folgejahren dann allerdings korrekterweise nur noch von den Einnahmen sprach (s.o.):

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Die unterschiedliche Verteilung der Kirchensteuern gegenüber den Einnahmen kommt daher, dass die Kirchensteuer beim Erzbistum München nur rd. 70% der Erträge ausmacht:

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Die erhaltenen Zuschüsse betreffen dem Haushaltsbericht 2017 (S. 84) zufolge im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für Schulen. In den sonstigen Erträgen sind gut 13 Millionen Schulgeld, Tagesheimerträge sowie Einnahmen aus Kindertagesstätten enthalten. Damit belaufen sich allein die im Haushaltsbericht auf S. 84 ausdrücklich bezifferten größeren Positionen auf gut 90 Mio. Euro, die der Staat, im Wesentlichen für Bildung, zahlt. Das sind knapp 11% des Diözesanhaushalts.

Das heißt: Das Erzbistum mag zwar – wie auch im BR-Beitrag dargestellt, allerdings falsch – 28,12 Euro von 100 (28,12%) seiner EINNAHMEN für Bildung ausgeben. Speziell im Bildungsbereich stammt aber ein ganz erheblicher Teil dieser Gelder nicht aus der Kirchensteuer, sondern vom Staat.

Grob überschlagen: Wenn der Staat beim Erzbistum 11% des Haushaltsvolumens für Bildung zuschießt und das Bistum gibt 28% des Haushalts für Bildung aus, dann werden – Pi mal Daumen – nur 17% der Kirchensteuer für Bildung ausgegeben, nicht 28%, wie es im BR-Beitrag suggeriert wird.

Zwar wird der durchschnittlichen Bürgerin der Unterschied zwischen der Aufschlüsselung der Einnahmen und der Kirchensteuer nicht bekannt sein, und zweifellos präsentieren die Kirchen ihre Finanzen bevorzugt in der dargestellten Form, weil dadurch höhere Anteile bei den staatlich geförderten Bereichen ausgewiesen werden und entsprechend niedrigere Anteile bei den rein kirchlichen Bereichen. Aber die Darstellung in der BR-Sendung, wo immer wieder gesagt wird, es handele sich um die Kirchensteuer, und wo eingangs noch der Eindruck vermittelt wird, die Schlüsselung nach Kirchensteuern und Einnahmen sei das gleiche, ist schlichtweg falsch.

Profi-Tipp: Wenn man über Kirchenfinanzen berichten will, sollte man nicht ausschließlich Kirchenvertreter befragen!

Zweitens: Zum Schluss wird gesagt, der verbleibende Betrag ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Zwar wird der konkrete Betrag nicht genannt, wer nachrechnet, kommt aber auf den in der Broschüre genannten Betrag von 6,69.

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Hier sollten eigentlich gleich die Alarmglocken schellen, denn wer sich auch nur ein bisschen mit Kirchenfinanzen auskennt – oder wer die Aufstellung (s.o.) gelesen hat, auf der Ihr Beitrag beruht! –, der weiß, dass die Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer in Bayern 2% des Kirchensteueraufkommens beträgt. Das wären 2 Euro von 100. “An das Finanzamt” gehen sogar noch weniger als 2 Euro, weil die Vergleichsgröße hier ja nicht bloß das Kirchensteueraufkommen, sondern der Gesamthaushalt ist. Die Darstellung im BR-Beitrag ist also falsch und unentschuldbar.

Vielmehr dürfte der Großteil des Betrages, jedenfalls ausweislich der Erläuterung, zurück an die Kirchensteuerzahler gehen.

Fazit: Der BR-Beitrag ist geprägt von groben Fehlern, grob mangelhaftem Verständnis für die Sachverhalte, über die berichtet wird, und dem Fehlen jeglicher kritischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat.

NACHTRAG 2: Frau Esmann, die den Beitrag präsentiert hat, war an der katholischen Journalistenschule.

FUN FACT: Ich erhielt den Tipp, mich auch an der Rundfunkrat des BR zu wenden. Dort wurde ich von Kirchenlobbyist Lorenz Wolf begrüßt, der auch Vorsitzender des Rundfunkrates ist:

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Kirche: Vermögen höher als bekanntgegeben

17. Oktober 2013

Angesichts des Finanzskandals im Bistum Limburg haben diese Woche mehrere katholische Bistümer Zahlen zu ihrem Vermögen veröffentlicht, um dem Eindruck von Intransparenz entgegenzuwirken.

Allerdings dürften die veröffentlichten Zahlen viel niedriger sein als die tatsächlichen Werte. Grund dafür sind die deutschen Bilanzierungsvorschriften, die den Ausweis von Wertsteigerungen verbieten.

Artikel von mir beim hpd.


„Aufklärung“ und „Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden“: Kirchensprech verstehen

30. April 2010

Beim Thema „sexueller Missbrauch“ werden Kirchenvertreter nicht müde zu beteuern, dass es ihnen um „Aufklärung“ und „Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden“ ginge. Bei genauerem Hinsehen kommen derartige Beteuerungen allerdings einem beherzten „Weiter so!“ gleich.

Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Berliner Canisius-Kolleg Ende Januar werden die deutschen Bischöfe nicht müde zu beteuern, dass sie um „Aufklärung“ bemüht sind und „mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten“ wollen, und zwar „vorbehaltlos“. Einige Beispiele (Hervorhebungen von mir):

„Beide Seiten waren sich darin einig, dass es das vorrangige Ziel der katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. [… Die Opfer] haben ein Recht auf eine ehrliche Aufklärung.“ (Deutsche Bischofskonferenz, 15.04.2010)

„Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos.“ (Deutsche Bischofskonferenz, 09.03.2010)

Der Eichstätter Bischof, Gregor Hanke, plädierte für eine „Aufklärung ohne wenn und aber“. (Erzbistum München, 06.03.2010)

„Wir wollen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Aufklärung beitragen“. (Sonderbeauftragter Bischof Ackermann, Bistum Trier, 26.02.2010)

Das erweckt beim unbefangenen Leser den Eindruck, die Bischöfe hätten den Ernst der Lage erkannt und würden jetzt entsprechend ernsthaft an einer Verbesserung der innerkirchlichen Vorschriften, insbesondere der Leitlinien zum Vorgehen bei Missbrauchsfällen arbeiten.

Kirchensprech hat Tradition

Tatsächlich dürfte allerdings nichts anderes gemeint sein als „Weitermachen wie bisher“. Wie kann das sein? Nun, die Katholische Kirche gebraucht gut klingende Wörter gerne in einem speziellen Sinn: So spricht man in der Katholischen Kirche z.B. gerne von „Wahrheit“, wenn die katholische Lehre gemeint ist. Die Behauptung „Außerhalb der Wahrheit oder gegen sie gibt es keine Freiheit“ (vgl. Enzyklika „Veritatis splendor“ von Papst Johannes Paul II., Ziffer 96) klingt halt für die meisten Menschen akzeptabler als „Außerhalb der katholischen Kirche oder gegen sie gibt es keine Freiheit.“ Oder auch folgende Aussage:

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Kirche, Missbrauch & Medien: Medienlawine beim Missbrauch (ZAPP)

19. März 2010

Der Beitrag direkt beim NDR.

Dank an Tammox für die Links.


Die Bischöfe reagieren nur auf öffentlichen Druck

6. März 2010

Der Verein ehemaliger Heimkinder hat bereits vor einigen Tagen eine sehr nachdenkenswerte Erklärung zu der Reaktion der katholischen Deutschen Bischofskonferenz auf die Missbrauchsfälle herausgegeben, die offenbar von der Medien fast völlig ignoriert oder nur häppchenweise erwähnt wurde:

[Alle Hervorhebungen im Fließtext stammen von mir.]

Erklärung der Bischofskonferenz zu Missbrauchsfällen unzulänglich

Einer Kritik an der Erklärung der Bischofskonferenz muss vorangestellt werden, dass sehr wohl anerkannt wird, dass die Kirche einen neuen Umgang auch mit der Vergangenheit einzuleiten wünscht. Es werden massgebliche Schritte zu Aufarbeitung und Prävention gesetzt. Schuldeingeständnisse und eine nicht zu unterschätzende Entschuldigung werden abgegeben. Leider erfolgte dies nicht als Antwort auf Forderungen, die seit Jahren aus dem Kreis der Opfer gestellt wurden, sondern erst als eine Antwort auf Grund des massiven öffentlichen Druckes unausweichlich wurde. Seit Jahren fordert der Verein ehemaliger Heimkinder e.V., fordern Opfer dies nun unter öffentlichen Druck abgegebenen Erklärungen. Dies wurde noch in 2009 auf arrogante Art und Weise abgetan.

Die Erkenntnis des Wandels erfolgt also nicht aus Einsicht , sondern mehr aus Unvermeidbarkeit.

Mag die Erklärung der Bischofskonferenz für die zu beschwichtigende Öffentlichkeit ausreichend sein, für den Kreis der Opfer und Betroffenen sind weiterhin massive Defizite erkennbar:

  1. Nicht in einem Punkt wird anerkannt, dass eine materielle Entschädigung bei den durch Missbrauch und Gewalt zerütteten Existenzen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, geschweige werden anständige Schadensersatzzahlungen zugesichert. In den USA wurden immerhin siebenstellige Beträge an die Opfer bezahlt – in der Bundesrepublik Deutschland wird sich weiterhin darauf verlassen, dass die Solidargemeinschaft die entstandenen Schäden „irgendwie“ auffängt: Die Krankenkassen bei Erkrankungen und Therapiebedarf, die Rentenkasse bei früher Verrentung, Arbeitsamt und Sozialamt bei Arbeitsunfähigkeit.
     
  2. Nicht mit einem Wort folgt man dem gerade von der Kirche zu erwartenden Anstand und erklärt Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Der überwiegenden Mehrzahl der Opferansprüche wird deshalb kaum entsprochen werden – geschweige denn, dass die Täter jemals bestraft werden. Eine unverantwortliche Einstellung, nachdem man das Versagen eingesteht. Es wird gefordert, dass auf Einrede der Verjährung verzichtet wird und bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte des Missbrauchs eine Beweislastumkehr akzeptiert wird.
     
  3. Als hochproblematisches Vorgehen sehen wir, dass es keine Ausschreibung für Therapieangebote und den Aufbau eines kirchenunabhängigen Therapeutennetzes gibt, sondern eine eigene Auswahl von Therapeuten benannt werden soll.
     
  4. Als mindestens ebenso problematisch wird die Einrichtung einer Hotline unter der Regie der Kirche eingeschätzt. Eine Hotline muss von Opfervertretern betrieben werden, da die Gefahr zu groß ist, dass eine kircheneigenen Hotline wieder in alte Strukturen zurückfällt, die da wären Strafvereitelung, Geld- oder Sachgeschenke gegen Schweigen etc.
     
  5. Beinahe schon als Affront zu betrachten ist der Hinweis, dass das Thema nun mit dem Papst zu besprechen sei. Schließlich bitten Missbrauchsopfer seit Jahren den Papst und die deutschen Bischöfe, sich ihnen zuzuwenden. Wie es scheint, führt auch hier der Druck der Öffentlichkeit und nicht etwa das Leid der Opfer zum Ziel. Wieder ist ein Blick in die USA angebracht: Dort wurden die Opfer weitaus früher von Bischöfen und (deutschem!) Papst beachtet – allerdings muss man dazu sagen, dass in den USA empfindliche finanzielle Entschädigungen für sexuellen Missbrauch an der Tagesordnung sind.
     
  6. Auch nach der „Auseinandersetzung“ zwischen dem Erzbischof Zollitsch und der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum Punkt der rückhaltlosen Aufklärung und Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, erklärte der Erzbischof noch einmal eindeutig, dass die Kirche sich auch weiterhin nicht bei jedem Verdachtsfalle an die Staatsanwaltschaft wenden würde, da oftmals auch Unschuldige verdächtigt würden.
     
  7. Die Deutsche Bischofskonferenz hat die geforderte Einrichtung eines Runden Tisches abgelehnt.

Zusammenfassend ist zu sagen:

Wenn wir auch, wie eingangs erwähnt, durchaus die Bemühungen der katholischen Kirche um einen neuen Umgang mit der eigenen Vergangenheit sehen und anerkennen, muss doch gesagt werden, dass einige wichtige, der Öffentlichkeit nicht so bekannte Forderungen der Opfer völlig unbeachtet bleiben und somit wieder eine Chance vertan wird, wirklich auf die Opfer zuzugehen und sich nicht nur dem Druck zu beugen!

So muss sich das Eingeständnis des Versagens darauf erstrecken, dass am Runden Tisch Heimerziehung das Thema des Missbrauchs längst bekannt war und dort trotz Aufforderung durch Opfer nichts eingestanden wurde. Im Gegenteil, vor dem Kammergericht Berlin drohte die Kirche noch, die gesamte Aufarbeitung abzubrechen, falls die Opfer am Runden Tisch der Missbrauchsopfer eine gewichtige Stimme bekämen. Das war in 2009, als Wissenschaftler auch der Kirche den Umfang der Verfehlungen bereits kannten. Allerdings war zu der Zeit kein Druck durch die Öffentlichkeit zu befürchten.

Wir fordern, dass diese und andere aufgezeigte Lücken unverzüglich geschlossen werden. Und wir fordern Sie auf, diese Forderung ernster zu nehmen als die letzten Jahre, in denen wir immer wieder angeboten haben, ohne große Öffentlichkeit zu arbeiten. Nach dem Zwischenbericht des Runden Tisches Heimerziehung mussten wir handeln. Das Ergebnis spürten Sie seit Wochen.

Ferner kritisiert der VEH e.V. die Einsetzung eines Sonderermittlers bezüglich der genannten Vorkommnisse. Sowohl die Ablehnung eines Runden Tisches, als auch die Einsetzung eines Sonderermittlers lassen die Tendenz erkennen, Straftaten und Verfehlungen ohne Einbeziehung der Opfer und ihrer Interessen aufzuklären. Dies muss den Verdacht nähren, dass seitens der Kirche eine an den kirchlichen Interessen ausgerichtete Aufklärung erfolgen soll und keine ergebnisoffene.

Der VEH fordert daher die Einsetzung eines Sonderermittlers, der neben einer ergebnisoffenen Aufklärung zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist. Bei der Auswahl des Sonderermittlers ist die Opferseite zu beteiligen. Der Sonderermittler hat einem einzurichtenden Runden Tisch umfassend Bericht zu erstatten.

Darüber hinaus fordert der VEH vom Gesetzgeber, dass eine Pflicht zur Anzeige von Taten eingeführt wird – jedenfalls bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wenn die Tat unter Ausnutzung eines Abhängigkeits- oder besonderen Gewaltverhältnisses (also z.B. auch bei Heimkindern, Strafgefangenen, Menschen mit Behinderungen) geschieht.

Wir hoffen trotz allem auf eine konstruktive Zusammenarbeit, so wie wir sie bereits seit 2006 anbieten.

Verein ehemaliger Heimkinder e.V.

Anmerkung: Leider ist der Pressemitteilung kein Datum zu entnehmen. Bei den Evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg war der obige Text bereits am 2. März 2010 zu lesen. [Bzw. als Kommentar bereits am 1. März, siehe Nics Kommentar unten.]


Faktencheck zu „Hart aber fair“

26. Februar 2010

Mittlerweile ist der Faktencheck zur „Hart aber fair“-Sendung „Die Priester und der Sex – Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?“ online.

Folgende Aussagen wurden von zwei Experten kommentiert:

  • „Entgegen der öffentlichen Meinung spricht die katholische Kirche seit vielen Jahren offen über Fälle der sexuellen Gewalt an Kindern.“ (Bischof Jaschke)
  • „Die zurückhaltende Reaktion und der ungeschickte Umgang der Kirche mit den Missbrauchsfällen hängt auch damit zusammen, dass das Thema Sexualität innerhalb der Kirche lange tabuisiert worden ist.“ (Heiner Geisler)
  • „In den 70er und 80er Jahren hat die Wissenschaft noch nicht gewusst, wie schwerwiegend die Veranlagung der Pädophilie ist. Damals habe man geglaubt, es sei eine Besserung möglich.“ (Bischof Jaschke)
  • „Studien belegen, dass pädophile Tendenzen in der katholischen Kirche im Vergleich zu anderen Berufsgruppen geringer sind.“ (Andreas Englisch)

Beide Experten, die „Hart aber Fair“ für den Faktencheck um Stellungnahme gebeten hat, arbeiten oder arbeiteten allerdings für die Katholische Kirche. Aus der Expertenvorstellung beim „Hart aber fair“-Faktencheck:

Ursula Enders ist Pädagogin und Leiterin von „Zartbitter Köln„, einer der bekanntesten deutschen Kontakt- und Informationsstellen gegen sexuellen Missbrauch. […] Als Referentin des Instituts für Pastorale Bildung war sie maßgeblich an der Entwicklung eines Präventionsprojektes im Bistum Freiburg beteiligt. Außerdem bildete sie Supervisoren weiter, die Pfarrgemeinden und anderen kirchliche Einrichtungen bei der Aufdeckung und Verarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs Unterstützung anbieten. […]

Norbert Leygraf ist Professor für forensische Psychiatrie an der Universität Duisburg-Essen. Leygraf zählt zu den renomiertesten psychiatrischen Gerichtsgutachtern Deutschlands. Seit vielen Jahren begutachtet er im Auftrag deutscher Diözesen auffällig gewordene Pfarrer. […] Leygraf glaubt nicht, dass der Zölibat sexuellen Missbrauch von Kindern in der katholischen Kirche begünstigt.

Nun hatte ich nicht den Eindruck, dass die „Hart aber fair“-Sendung zu kirchenfreundlich war, und die Kooperation mit der Kirche macht die Ausagen natürlich nicht unglaubwürdig oder zweifelhaft.

Allerdings habe ich erst gestern darüber berichtet, dass ein Kollege von Prof. Leygraf, nämlich Hans-Ludwig Kröber, der ebenfalls für die Katholische Kirche verdächtige Priester begutachtet, just dieser Kirche anlässlich der SPIEGEL-Ausgabe zum Missbrauchsskandal sofort mit einer sehr fragwürdigen Argumentation beisprang, noch bevor die Spiegel-Hefte an den Kiosken erhältlich waren.

Auf diese Argumentation bezog sich in der Sendung übrigens auch Herr Englisch (s.o.). Dazu stellt selbst Kollege Leygraf beim Faktencheck fest: „Es gibt dazu keine wissenschaftlich haltbaren Zahlen.“

Ich hätte es besser gefunden, wenn Experten gefragt worden wären, die nicht für die Kirche arbeiten.  Gibt es denn keine Opfer-Selbsthilfegruppen?


Selbstverschuldete Ahnungslosigkeit

25. Februar 2010

Politiker wie Stephan Mayer (CSU) erschweren eine bessere Bekämpfung von Kindesmissbrauch, weil sie irreführender bischöflicher Propaganda unkritisch Glauben schenken, anstatt sich sachkundig zu machen.

In dem SPIEGEL-Artikel „Unionspolitiker verurteilen Leutheusser-Schnarrenbergers Kirchen-Kritik“ lesen wir heute:

Der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Mayer, warf der FDP-Politikerin Respektlosigkeit vor. Mayer sagte der „Süddeutschen Zeitung“, […] ihre Unterstellung, der Kirche liege nichts an der Aufklärung schwerster Straftaten, gehe „völlig an der Wirklichkeit vorbei“. Anders als von ihr dargestellt habe die Bischofskonferenz mit ihren Leitlinien im Jahr 2002 ihre „rückhaltlose Bereitschaft“ gezeigt, „Missbrauchsfälle schnell und umfassend aufzuklären“.

Mayer betonte, er sei überzeugt davon, dass „in jedem Fall, in dem sich Verdachtsmomente eines sexuellen Missbrauchs erhärten, eine konstruktive Kooperation der katholischen Kirche mit den jeweils zuständigen Ermittlungsbehörden erfolgen wird“. [Hervorhebung von mir.]

Einmal mehr ein selbstverschuldet Ahnungsloser, der kirchliche Propaganda ungeprüft nachplappert. Und damit die Bekämpfung von Kindesmissbrauch erschwert!

In den Leitlinien steht nämlich genau drin, was zu geschehen hat, wenn sich der Verdacht auf sexuellen Missbrauch erhärtet – und konstruktive Kooperation mit den Ermittlungsbehörden wird dabei weder ausdrücklich genannt noch impliziert:

5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. […]

6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst. […]

7. In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten zur Selbstanzeige geraten und ggf. das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht [… alle Hervorhebungen von mir.]

Bei Erhärtung des Verdachts kommt es also nur zu einer kirchlichen Voruntersuchung – und nicht zu einer „konstruktiven Kooperation mit den jeweils zuständigen Ermittlungsbehörden“, wie der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe phantasiert.

Dass die kirchliche Voruntersuchung ggf. auf eine Selbstanzeige hinausläuft kann nur bedeuten, dass vor dem Beweis keine Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden gegeben werden.

Und was zu geschehen hat, wenn ein erwiesener Täter sich nicht selbst anzeigt – dazu schweigen die bischöflichen Leitlinien!

Aber um das zu wissen, hätte der Bundestagsabgeordnete und CSU-Landesgruppensprecher die Leitlinien zunächst einmal lesen müssen, bevor er sich dazu äußerte. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat dies übrigens offensichtlich getan: Sie wusste, wovon sie redete.

Politiker wie Herr Mayer erschweren eine bessere Bekämpfung von Kindesmissbrauch, weil sie irreführender bischöflicher Propaganda (Verweis auf die Leitlinien) unkritisch Glauben schenken, anstatt sich sachkundig zu machen!


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