
- ‚Wertvolles Kulturgut‘: Gideon-Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter
Hier eine E-Mail, die ich soeben an das Missions- Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern geschickt habe. Einer Meldung zufolge hatte es dem christlich-missionarischen Gideonbund erlaubt, Bibeln an Schulen zu verteilen. Das Ministerium hatte breits in der Vergangenheit mehrfach missionarische Aktivitäten unterstützt, siehe:
Wikipedia zufolge „bekannten“ sich 2004 in Mecklenburg-Vorpommern knapp 22% der Bevölkerung zur evangelischen oder katholischen Kirche, der überwiegende Teil der Bevölkerung ist konfessionslos. Bildungsminister ist Henry Tesch, CDU.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Matthias Krause, ich blogge zum Thema Kirche und Religion, mit besonderem Augenmerk auf das Verhältnis von Staat und Kirche.
Mit einem gewissen Erstaunen las ich gestern, dass das Kultusministerium dem christlich-missionarischen Gideonbund die Verteilung von Bibeln und Schulen genehmigt hat.
Auf seiner deutschen Website beschreibt der Gideonbund sein „fest umrissenes Missionsprogramm“ so:
Unser Ziel:
Menschen mit Jesus Christus bekannt zu machen durch
- gemeinsamen Dienst
- persönliches Zeugnis
- Auslegen und Weitergabe von Gottes Wort – der Bibel
[…]
Was wir glauben:
Wir glauben an Jesus Christus als den ewigen Sohn Gottes, haben Ihn als persönlichen Erlöser angenommen, erkennen die Bibel als inspiriertes Wort Gottes an und möchten in unserem täglichen Leben Jesus Christus folgen.
Auf der deutschen Website der Gideons gibt es auch ein Informationsblatt für Schulleiterinnen und Schulleiter. Dort ist freilich von „Missionierung“ keine Rede, sondern die Bibel wird als „wertvolles Kulturgut“ dargestellt, die „Vermittlung von Werten [biete] die beste Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und teambefähigtes Arbeiten“.
Dem Informationsblatt zufolge entscheidet grundsätzlich die Schulleitung darüber, ob Bibeln an die Schülerinnen und Schüler abgegeben werden. „Auch, wenn die Kultusministerien die Weitergabe der Bibeln begrüßen“.
Dem Informationsblatt zufolge geschieht die Weitergabe der Bibeln wie folgt:
1.) Wenn von der Schulleitung gewünscht, finden sich die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für max. 10 Minuten für eine kurze Ansprache mit anschließender Verteilung in der Aula ein.
2.) Bewährt hat sich auch die Übergabe im Unterricht (max. 5 Minuten) oder
3.) auf dem Schulhof/Schulgelände z. B. zu Unterrichtsbeginn oder in der großen Pause. Ideal wäre es, wenn die Schulleitung über die Aktion durch einen Aushang oder Durchruf informiert.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
a) Weshalb unterstützt das Kultusministerium überhaupt derartige missionarische Aktionen? Wie ist das mit dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Kirche zu vereinbaren?
b) In Aufzählungspunkt 1.) ist von einer Veranstaltung in der Aula die Rede. Wären solche Veranstaltungen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, oder wäre die Teilnahme freiwillig?
c) Wie ist die Weitergabe von religiösem Material in Mecklenburg-Vorpommerns Schulen geregelt? Könnten auch der Koran oder Schriften von Scientology verteilt werden? Nach welchem Kriterium wird hier unterschieden?
d) Ich vermute, das Kultusministerium rechtfertigt die Verteilung der Bibeln mit ihrer kulturellen Bedeutung. Könnten auch andere kulturell bedeutende Schriften verteilt werden? Ich denke z.B. an Christopher Hitchens „The Portable Atheist“, eine kommentierte Textsammlung von Denkern von der Antike bis zur Gegenwart, z.B. Lucretius, Benedict de Spinoza, Charles Darwin, Karl Marx, Mark Twain, George Eliot, Bertrand Russell, Emma Goldman, H. L. Mencken, Albert Einstein, Daniel Dennett, Sam Harris und Richard Dawkins. Oder auch Michael Schmidt-Salomons „Manifest des evolutionären Humanismus. Plädoyer für eine zeitgemäße Leitkultur“. Solange haltlose Behauptungen verbreitet werden wie „Ohne Gott ist alles erlaubt“ oder „Werte brauchen Religion“ ist es m.E. unverzichtbar, den Schülerinnen und Schülern zu erläutern, wie eine säkulare Ethik begründet wird. Dies gilt gerade für die neuen Bundesländer und Mecklenburg-Vorpommern, wo nur ein kleiner Teil der Schülerinnen und Schüler religiös ist.
e) Können auch andere Bibelversionen an Schulen verteilt werden? Ich denke speziell an die Reimbibel von Prof. Dr. Wolfgang Klosterhalfen (www.reimbibel.de). Davon existiert bereits eine CD mit ausgewählten Bibelgeschichten, die sich sicher kostengünstig vervielfältigen und an Schülerinnen und Schüler verteilen ließe. Da die Reimbibel das Alte Testament abdeckt, würde sie nicht nur weltanschaulich, sondern auch thematisch ideal die Gideonbibel ergänzen, die lediglich die Psalmen, Sprüche und das Neue Testament enthält. Da ich selbst an der Produktion der Reimbibel-CD mitgewirkt habe: Was müssten wir beachten, wenn wir die Reimbibel-CD an Schulen verteilen wollten? Gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Gideons, d.h. die Schulleitung entscheidet? Oder benötigen wir eine Genehmigung des Ministeriums?
Die obigen Fragen wurden z.T. bereits in Internetforen wie dem Atheist Media Blog aufgeworfen, bei dem ich mitarbeite. Ich denke daher, dass ein öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen besteht:
- Für die Mehrheit der nichtreligiösen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern ist es sicher nicht unerheblich, ob die Regierung mit der Genehmigung derartiger Aktionen gegen die Verfassung verstößt.
- Schüler müssen wissen, ob die Teilnahme an Bibelverteilungen freiwillig ist.
- Eltern wollen wissen, ob sie zukünftig mit der Abgabe von Koranen oder Scientology-Material rechnen müssen.
- Sicher gibt es auch Spender, die die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gerne durch die Abgabe von weiterem wertvollen Kulturgut unterstützen würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Krause
PS: In dem Artikel wurde erwähnt, dass an offenbar mehreren Schulen zu Auseinandersetzungen mit Schulleitern kam, die die Verteilung der Bibeln nicht zulassen wollten. Da es in dem Artikel heißt, dass die Aktion vom Kultusministerium genehmigt worden war, nehme ich an, dass die Verteilung von Bibeln oder ähnlichem Material ohne Genehmigung unzulässig gewesen wäre? – Auf der Homepage Ihres Kultusministeriums fand ich die Meldung „Landesregierung will Lehrerberuf in M-V attraktiver machen“. Der Attraktivität des Lehrer- oder Schulleiterberufs ist es sich nicht zuträglich, wenn die Schulleiter und Lehrkräfte nicht vorab über solche Genehmigungen informiert werden.
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