Bischof Müller, der wandelnden Nebelkerze, geht wahrscheinlich schon der Stift wegen der Berichte, er habe die Bundesjustizministerin als Mitglied „einer Vereinigung nach Art der Freimaurer, die Pädophilie als eine normale Sache darstellt, die straffrei zu stellen ist“ bezeichnet.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union, die mit diesen Vorwürfen gemeint war, hat Müller dazu aufgefordert, diese Vorwürfe – wenn er sie denn gemacht hat – zurückzuziehen, da sie natürlich nicht wahr sind.
Das Bistum hatte zunächst mitteilen lassen, Müller habe kein Interview mit der italienischen Zeitung „La Stampa“ autorisiert.
Die WELT weist aber darauf hin, dass es in dem betreffenden Artikel heißt, der Bischof habe seine Aussage „vor laufender Kamera“ [und mehreren Journalisten, wie ich höre] getroffen.
Dass Müller die Aussage tatsächlich so gemacht hat, davon darf man wohl ausgehen – andernfalls hätte er sicher die Äußerung selbst dementiert und nicht nur mitteilen lassen, dass er kein Interview autorisiert hat.
Müller offenbarte bereits in der Vergangenheit oft ein solides Halbwissen, das er gerne dazu benutzte, seine Gegner zu diffamieren. So hatte Müller seinerzeit in einer Predigt den Eindruck erweckt, Michael Schmidt-Salomon und Helge Nyncke ließen in ihrem religionskritischen Kinderbuch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ Geistliche in Gestalt von Schweinen auftreten, und Schmidt-Salomon rechtfertige Kindestötungen mit dem Hinweis auf Berggorillas.
Erst kürzlich hatte Müller erklärt, Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels habe “in seiner berühmt-berüchtigten Rede aus dem Jahr 1937 im Sportpalast” den katholischen Klerus wegen sexuellem Kindesmissbrauch angegriffen.
Die „Sportpalastrede“ hielt Goebbels aber 1943, und sie ist deshalb „berühmt-berüchtigt“, weil der Propagandaminister darin zum „totalen Krieg“ aufrief. Es spricht nicht für Müller, wenn er diese Rede auf 1937 datiert, denn der Krieg begann erst zwei Jahre später.
Update: Auch seine Vernebelungskünste hat Müller in der Vergangenheit bereits unter Beweis gestellt. Neben dem obigen Beispiel („Kein Interview autorisiert“) hatte er bereits vor zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Wiedereinsatz eines wegen sexuellem Kindesmissbrauchs verurteilten Pfarrers in der Jugendarbeit – wo der Geistliche erneut straffällig wurde – erklärt:
Nach einer ersten Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Juli 2000 hätten die Richter das Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen warnen müssen, sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Stattdessen habe das Gericht damals erklärt, dass es für den Verurteilten keine Einschränkungen für einen allgemeinen pastoralen Einsatz gebe. Das Bistum Regensburg habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt, erklärte der Bischof. [SPIEGEL]
Später erfährt man aber aus dem SPIEGEL-Artikel,
der Pfarrer habe bereits 2001 voll die Seelsorge in Riekofen übernommen und Ministrantenausflüge organisiert. Seine Bewährungsfrist – mit der Auflage, keinesfalls mit Kindern zu arbeiten – dauerte aber bis 2003.
Gefällt mir:
Like Wird geladen …