Richtervereinigung: Kreuz-Kompromiss verfassungswidrig

19. März 2010

Pressemitteilung des Landesverbands NRW der Neuen Richtervereinigung vom 18. März 2010:

Zum „Düsseldorfer Kompromiss“, Kreuze aus den Gerichtssälen zu entfernen, aber ein Kreuz an anderer Stelle im Gerichtsgebäude aufzuhängen, hat die Neue Richtervereinigung (NRV), Landesverband Nordrhein-Westfalen, auf verschiedene Anfragen mitgeteilt:

Die Anbringung eines Kreuzes in den Räumen einer staatlichen Einrichtung, auf die der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeit angewiesen ist, verstößt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundrecht der Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz), weil der Staat dadurch seine Pflicht zur Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften sowie gegenüber den Menschen verletzt, die sich nicht zu einer Religion bekennen.

Über das vorbehaltlos garantierte Grundrecht der Religionsfreiheit und negativen Religionsfreiheit kann es angesichts der eindeutigen Rechtslage keinen „Kompromiss“ geben. Ein solcher kann auch nicht mit dem Verständnis gerechtfertigt werden, das Kreuz sei „Symbol des christlich-abendländischen Weltbildes“, auf dem das Grundgesetz beruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kruzifix-Beschluss“ vom 16. Mai 1995 (1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1) wörtlich ausgeführt: „Das Kreuz ist Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur. … Das Kreuz gehört nach wie vor zu den spezifischen Glaubenssymbolen des Christentums. Es ist geradezu sein Glaubenssymbol schlechthin….Es hat appellativen Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus.“ Diesen appellativen Charakter hat das Kreuz in Schulräumen und Gerichtssälen ebenso wie in sonstigen öffentlich zugänglichen Räumen eines Gerichtsgebäudes.

Das aus der Verfassung folgende staatliche Neutralitätsgebot besagt, dass die ein Gericht aufsuchenden Menschen darauf vertrauen dürfen, dass in der staatlichen Institution Justiz allein rechtliche Maßstäbe für die gerichtliche Entscheidung Bedeutung haben und dass die dritte Staatsgewalt nicht in irgendeiner Weise mit religiösen Bekenntnissen oder Kirchen verwoben ist oder sich diesen verpflichtet fühlt. Dieses Neutralitätsgebot wird auch verletzt, wenn die Justizverwaltung Kreuze außerhalb von Sitzungssälen aufhängen lässt.


Das Kruzifix im Klassenzimmer

5. Januar 2010

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben das jüngste „Kruzifix-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) auf Deutsch erläutert und gehen dabei auch auf das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 ein.

Besonders erfreulich ist aus meiner Sicht, dass der Text sich nicht damit aufhält, Schlupflöcher aufzuzeigen, wie der Entscheid unterlaufen werden könnte („gilt nur für Italien“, „nur in diesem speziellen Fall“ etc.)

Aus dem Text der Wissenschaftlichen Dienste:

In den tragenden Entscheidungsgründen führte der EGMR zunächst aus, dass das Vorhandensein des Kruzifixes in den Klassenräumen nicht zu übersehen sei und von Schülern jeden Alters unschwer als religiöses Symbol wahrgenommen werden könne. Dadurch entstehe bei ihnen der Eindruck, in ihrer schulischen Umgebung im Geist einer bestimmten Religion erzogen zu werden. Dies könne für katholische Schüler zwar unterstützend wirken, für Schüler anderer Glaubensrichtungen, besonders religiöser Minderheiten, oder atheistische Schüler störend sein. Die Freiheit, an keine Religion zu glauben, werde von der Religionsfreiheit der EMRK umfasst und beschränke sich nicht auf das Fehlen von Gottesdienst und Religionsunterricht. Sie beziehe sich auch auf Handlungsweisen und Symbole, die einen Glauben, eine Religion oder Gottlosigkeit ausdrückten. Diese Freiheit verdiene besonderen Schutz, wenn der Staat dadurch einen bestimmten Glauben zum Ausdruck bringe und der Einzelne in eine Situation gebracht werde, der er nicht oder nur durch unverhältnismäßige Opfer oder Anstrengungen ausweichen könne. Der Staat habe von Glaubensbekundungen in Räumlichkeiten abzusehen, die Personen zwangsläufig betreten müssten. Besonders im Bereich der öffentlichen Erziehung habe der Staat religiöse Neutralität zu wahren, weil der Schulbesuch ungeachtet einer Religionszugehörigkeit zwingend sei und bei den Schülern kritisches Denken gefördert werden solle. Der EGMR betonte ausdrücklich, dass das Zeigen eines Symbols, das „vernünftigerweise“ nur mit dem katholischen Glauben in Verbindung gebracht werden könne, in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht einer pluralistischen Erziehung diene, wie sie zur Erhaltung einer demokratischen Gesellschaft wesentlich sei.

Via Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg e.V.


Die Folgen christlicher Argumentation

30. November 2009

Ehrlich gesagt, bin ich etwas überrascht über die weitgehende Ablehung des Minarett-Verbots in den deutschsprachigen Medien. Denn die argumentative Grundlage für ein Minarett-Verbot ist auch in Deutschland bereits gelegt, obwohl sich selbst die Kirchen dagegen aussprechen.

Die Argumentation der Minarett-Gegner in der Schweiz beruht auf drei Punkten:

  1. Minarette sind Symbole eines islamischen Herrschaftsanspruchs
  2. Minarette sind für die Religionsausübung nicht erforderlich
  3. Die Mehrheit hat das Recht, der Minderheit in dieser Hinsicht Vorschriften zu machen

Für sich genommen, finden wir alle drei Argumente auch in der deutschen Diskussion. Statt der Minarette wird in Deutschland das Kopftuch als politisches Symbol bezeichnet, um es dann mit dieser Begründung zu verbieten. In diesem Zusammenhang wird auch gesagt, das Kopftuch sei für muslimische Frauen nicht zwingend vorgeschrieben. Und schließlich konnten wir erst kürzlich anlässlich des Kruzifix-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wieder hören, Kreuze im Klassenraum seien sozusagen das Recht der Mehrheit.

Kopftuchverbote gibt es auch in Deutschland und auch Vorschriften über Kreuze in Klassenzimmern – und immer hieß es nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts oder des EGMR: Jetzt erst recht! Von daher ist es schon etwas merkwürdig, wenn jetzt nur auf die Schweiz gezeigt wird.

Und leider muss man damit rechnen, dass auch in Deutschland große Teile der Bevölkerung gegen den Minarettbau stimmen würden. Solche Tendenzen werden natürlich befeuert, wenn verfassungsmäßig unzulässige Argumentationen auf breiter Front immer wieder wiederholt und umgesetzt werden.


Du weißt, du bist auf der Seite der Guten, wenn deine Gegner keine besseren Argumente haben also solche:

24. November 2009

Man sollte meinen, dass es Argumente gibt, die so dumm sind, dass man gar nicht auf sie einzugehen braucht, weil sie sich quasi von selbst entkräften. Mittlerweile bin ich mir dessen nicht mehr so sicher.

Wenn selbst der „Doyen der österreichischen Völkerrechtslehre“, der emeritierte Wiener Völkerrechtsprofessor Karl Zemanek das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als „Blödsinn“ und „dumme Entscheidung“ bezeichnet:

Die Vorstellung, man kann Religionsfreiheit auch verstehen als Abwesenheit von Religion, halte ich für absurd. Sie können ja nicht die Kirchen und Moscheen niederbrennen. Man könnte ja sagen, eine Moschee widerspricht meiner Religionsfreiheit, weil sie ein religiöses Symbol ist. Entschuldigen Sie, das ist ein Blödsinn. Auch Richter in ihrer kollektiven Weisheit sagen manchmal einen Blödsinn. Der Unterschied ist nur, dass man ihn etwas sanfter kritisieren muss. Ich halte es sachlich für eine falsche und rechtspolitisch für eine dumme Entscheidung. Sonst kommt der nächste und sagt, ich verlange, dass man von den Kirchtürmen die Kreuze herunternimmt. Wo hört das auf? Man kann alles zu Tode reiten.

Natürlich hat niemand gefordert, Kirchen oder Moscheen niederzubrennen. Das, was Zemanek als „Blödsinn“ bezeichnet ist ein „Strohmann“, den er selbst aufbaut. Zemanek muss wissen, dass es in dem Urteil nicht um den Schutz vor religiösen Symbolen als solchen geht, sondern darum, dass der Staat diese Symbole aufhängt. Damit verstößt er gegen seine weltanschauliche Neutralität.

Außerdem muss Zemanek wissen, dass Menschenrechte immer erst einmal Minderheitenrechte sind. Viele Leute scheinen zu glauben, die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung fuße im wesentlichen auf der Demokratie – das ist aber nur die halbe Wahrheit: Gerade weil die Mehrheit in einer „reinen“ Demokratie Minderheiten ohne weiteres drangsalieren könnte, ist der Minderheitenschutz, der in den Grundrechten zum Ausdruck kommt, ebenso wichtig wie die Demokratie. Wenn Kreuze in Schulen abgehängt werden, schreibt damit  niemand der Mehrheit etwas vor (das wäre z.B. der Fall, wenn ein Recht auf das Aufhängen bestimmter Symbole anerkannt würde), sondern es wird im Gegenteil verhindert, dass die Mehrheit allen anderen etwas vorschreibt bzw. „vorsetzt“, wozu sie kein Recht hat.

Eine wesentlich bessere Darstellung der rechtlichen Situation findet sich in einem Kommentar von Georg Hoffmann-Ostenhof, in dem dieser endlich auch einmal auf das immer wieder unkritisch verbreitete, aber völlig unsinnige Argument eingeht, die Schulkreuze in Österreich hätten Verfassungsrang:

Jetzt wird auch eingewandt: Dieses habe für Österreich keine Relevanz, weil die Schulkreuzfrage im Konkordat geregelt sei. In Klassen mit mehr als fünfzig Prozent christlichen Schülern muss ein Kruzifix hängen. Und der Vertrag mit dem Vatikan stehe in Verfassungsrang. Dem muss aber einfach entgegnet werden: Wenn das Konkordat die Menschenrechte verletzt, dann muss eben das Konkordat aufgekündigt werden. [Hervorhebung von mir.]

Ich schließe mit einem weiteren Zitat aus Hoffmann-Ostenhofs Kommentar:

Wenn man sieht, mit welchen unwahren, unsinnigen und die Intelligenz beleidigenden Argumenten das Schulkreuz verteidigt wird – flächendeckend von Vatikan und Berlusconi bis zu Strache, von den italienischen Linken bis zu Kardinal Christoph Schönborn und Erwin Pröll – und wie die Verteidiger damit immer wieder durchkommen, dann freilich wird einem ein wenig mulmig.


„Die Kreuze blieben. Entfernt wurden die jüdischen Schüler.“

18. November 2009

Gegner der Kruzifix-Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1995) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2009) erinnern gelegentlich daran, dass schon die Nazis Kreuze aus öffentlichen Gebäuden verbannen wollten, aber durch öffentlichen Protest daran gehindert wurden. So schrieb beispielsweise Bruder Paulus Terwitte kürzlich in einem Kommentar bei Aufklärung 2.0:

„Es erinnert mich an Oldenburg. Dort haben vor über 70 Jahren die Bauern in düsterer Vorahnung Mistgabeln ergriffen, um jene zu vertreiben, die die Kreuze aus den Klassenzimmern reißen wollten. Diese Verteidiger des Kreuzes verstanden sich als Verteidiger der Freiheit.“

Soll wohl heißen: „Die Nazis haben das auch gemacht und deshalb muss es schlimm sein.“ Ich halte das durchaus für eine gute Arbeitshypothese, nur fällt auf, dass dieselben Leute offenbar kein Problem damit haben, dass die katholische Kirche noch heute gerne die Privilegien wahrnimmt, die ihr Hitler im Rahmen des 1933 geschlossenen Reichskonkordats eingeräumt hat. (Bruder Paulus sei hier ausdrücklich ausgenommen, dessen Position hierzu kenne ich nicht.) Kirchensteuer, Staatsleistungen, Militärseelsorge – alles von den Nazis sanktioniert, aber deswegen scheint auch nach 75 Jahren noch keine Mitgabel ergriffen worden zu sein.

Aber zu meinem eigentlichen Punkt: Wie Bruder Paulus beispielhaft formuliert, sollen durch die Erwähnung des sog. „Kreuzkampfes“ offenbar die „Verteidiger des Kreuzes“ als „Verteidiger der Freiheit“ erscheinen. Tatsächlich wird der Oldenburger Kreuzkampf von 1936 immer wieder als „seltener Fall offenen Volkswiderstandes gegen die Nationalsozialisten“ (Wikipedia) herausgestellt.

Ich meine allerdings, dass es sich hier um ein unrühmliches Beispiel für die „christliche“ Prioritätensetzung handelt. Als nämlich nach der Machtergreifung 1933 – auch in ihrer Bistumsstadt Münster – die Nazis öffentlich Bücher von Juden, Marxisten und Pazifisten „feierlich“ verbrannten, hatten die „Verteidiger der Freiheit“ ihre Mistgabeln noch liegen lassen. Auch die antisemitischen Rassengesetze von 1935, die z.B. für die Eheschließung und den außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden als „Rassenschande“ Gefängnis- oder Zuchthausstrafen vorsahen und Juden das Innehaben öffentlicher Ämter verboten, stellten aus Sicht der Kreuzkämpfer offenbar noch keinen ausreichenden Grund zum Protest dar.

Erst als nach der Entfernung von Büchern und der Entfernung der jüdischen Beamten auch noch das Kreuz aus öffentlichen Gebäuden entfernt werden sollte, kam es zu dem großen Protest. Den Oldenburger Bauern ging es somit um das Kreuz, ggf. noch um den Bestand ihrer Konfessionsschulen oder des konfessionellen Religionsunterrichtes – also kirchliche Besitzstände. Es erscheint mir daher verfehlt, die Protestierenden als „Verteidiger der Freiheit“ darzustellen. Mit Bezug auf ähnliche Proteste in Bayern brachte es Konrad Riggenmann schon 1995 auf den Punkt:

„Als die Nazis die Kreuze aus den Schulen entfernen wollten, stießen sie auf erbitterten Widerstand der bayerischen Bevölkerung. Die Kreuze blieben. Entfernt wurden die jüdischen Schüler.“ [Hervorhebung von mir.]

Oder ausführlicher:

„Der mehrwöchige Konflikt um den Kreuzerlaß ist in seiner Heftigkeit sicher nicht typisch für katholische Regionen, er zeigt jedoch deutlich, daß immer dann, wenn kirchliche Belange im engeren Sinne von den Nazis angetastet wurden, Unmut und Proteste am stärksten waren. Diese Kampfeslust blieb dagegen häufig aus, wenn es zum Beispiel um die Verfolgung politischer Nazi-Gegner oder um die Entrechtung der Juden ging. Da sah man lieber weg und schwieg.“[1]

[1] Harald Focke/Monika Strocka: Alltag der Gleichschaltung. Wie die Nazis Kirche, Kultur, Justiz und Presse braun färbten. »Alltag unterm Hakenkreuz«. Bd. 3, Hamburg 1985, Seite 129. Zitiert nach: Carina Malcherek: Das Widerstandspotential im Südoldenburger Kreuzkampf 1936. Studienarbeit, 2005, Seite 20.


„Zuerst Katholik und danach Staatsbürger“

16. November 2009

Ich hatte ja neulich schon angemerkt, dass Bischof Mixa als Militärbischof untragbar ist, spätestens seitdem er zum Ignorieren des jüngsten Kruzifix-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgerufen hat.

Mixas engster Berater Dirk-Hermann-Voss hat dazu jetzt noch mal nachgelegt: Auf die Frage, ob es problematisch sei, dazu aufzurufen, eine Gerichtsentscheidung zu ignorieren, sagte er laut der Rheinischen Post: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Ein katholischer Christ könne eine derartige Fehlentscheidung nicht hinnehmen. Hier gelte: „Zuerst Katholik und danach Staatsbürger.“

Wer die Devise ausgibt „Zuerst Katholik und danach Staatsbürger“ darf nicht mit der berufsethischen Ausbildung von Soldaten betraut werden.

Dank an Atheist Media Blog für den Hinweis.


Frag den Frosch!

13. November 2009

“Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.” Daran musste ich denken, als ich heute einen längeren Artikel im Rheinischen Merkur zum Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte las: „Kruzifix: Europa überhebt sich“.

Der Autor, Hans Michael Heinig, hält das Urteil für ein Fehlurteil. Herr Heinig ist allerdings auch der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Der Leser hat somit die Wahl, dem einstimmigen Urteil der sieben Straßburger Richter zu folgen, dem Bundesverfassungsgericht, das 1995 praktisch zu dem selben Urteil gekommen ist – oder einem großkirchlichen Sprachrohr. Gut – wer den Rheinischen Merkur liest, wird möglicherweise letzterem den Vorzug geben. Aber im Ernst: Wer glaubt ernsthaft, vom Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD eine ausgewogene, unvoreingenommen Einschätzung zu erhalten?

Möglicherweise gilt beim („katholischen“) Rheinischen Merkur ein Protestant bereits als „Außenstehender“ und damit als unparteiisch. Erstaunlich ist allerdings, dass Herr Heinig selbst die Stellungnahmen seiner evangelischen Glaubensgeschwister in Italien ignoriert. Dem Adventistischen Pressedienst zufolge hat nämlich der Sprecher der Vereinigung Evangelischer Christen Italiens (FCEI) das Urteil ausdrücklich begrüßt, da es der Religionsfreiheit diene. Auch von den Lutheranern, Baptisten, Adventisten und Waldensern kam Zustimmung.

Die Anbringung von Kruzifixen in Schulen wird also in Italien offenbar nicht einmal von den christlichen Minderheiten als Symbol für Toleranz, Freiheit und Nächstenliebe gedeutet.


Mixa als Militärbischof untragbar!

13. November 2009

Walter Mixa ist nicht nur Bischof von Augsburg, sondern seines Zeichens auch katholischer Militärbischof der deutschen Bundeswehr. Seine Militärgeistlichen sind – zusammen mit ihren evangelischen Kollegen – für den sog. „Lebenskundlichen Unterricht“ (LKU) für die Soldaten zuständig – und zwar für alle Soldaten – es besteht seit diesem Jahr keine Möglichkeit mehr, dem LKU fernzubleiben, da er gemäß Dienstvorschrift (ZDv 10/4) „kein Religionsunterricht und auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von § 36 des Soldatengesetzes [ist], sondern eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt.“

Mit „Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern“ sind hier – um es noch einmal ausdrücklich zu sagen – Militärgeistliche gemeint, also meist katholische oder evangelische Militärpfarrer. Die übrigens vom Staat – also aus allgemeinen Steuergeldern – bezahlt werden.

Von jemandem, der für die berufsethische Qualifizierung der deutschen Soldaten zuständig ist, müsste man erwarten, dass er die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – also des Grundgesetzes respektiert. Dazu gehören auch die allgemeinen, universellen Menschenrechte.

Es kann deshalb nicht hingenommen werden, wenn Bischof Mixa – laut einer Schlagzeile bei domradio.de – zu „zivilem Ungehorsam“ gegen die kürzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufruft, dass obligatorische Kruzifixe in Schulklassen unzulässig sind, und Politikern empfiehlt, das Straßburger Urteil  „schlichtweg zu ignorieren“.

Die Straßburger Richter sind – übrigens einstimmig – praktisch zu dem selben Urteil gelangt wie schon das Bundesverfassungsgericht 1995. Auch in den USA wären Kreuze in öffentlichen Schulen übrigens verfassungswidrig. Wie kann Mixa sich anmaßen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menscherechte – und damit praktisch auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „Verachtung der Menschenrechte“ zu bezeichnen?

Nun, in typischer Großkirchenmanier stellt Mixa das, was seiner Kirche nützt, über Grund- und Menschenrechte. Oder, mit den Worten des Atheist Media Blogs: „Bischof Mixa scheißt auf’s Kreuz-Urteil“.

Wem höchstrichterliche Urteile zu Menschenrechten egal sind, wenn sie ihm nicht passen – und wer dann noch öffentlich zu zivilem Ungehorsam aufruft und dazu, diese Urteile zu ignorieren – der darf nicht Militärbischof sein!


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