Bibelwettbewerb: Pressesprecher performt Gleichnis

7. Mai 2019

In einem absoluten Novum hat der Pressesprecher des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr erstmals ein Gleichnis selbst in die Praxis übersetzt: Nämlich das vom Fuchs und den Trauben.

Im Telefongespräch mit dem Nordkurier sieht der Pressesprecher die Möglichkeit, dass das Grußwort geändert werden könnte, da man sich nicht an einer Zahl aufhängen sollte.

„Man sollte sich nicht an einer Zahl aufhängen?“ — Es war doch die Justizministerin, die ihr Grußwort daran aufgehängt hat, dass in der Bibel (angeblich) „die ermutigenden Worte ‚Steh auf‘ mehr als 6.000 Mal vorkommen.“

Und es war doch der Arbeitskreis Bibelwettbewerb, der sich auf Nachfrage (ebenfalls fälschlich) auf den Standpunkt gestellt hatte:

In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener als 6.000 Mal in der Bibel vor. […] Nicht aber die beiden Worte allein „steh“ und „auf“.

Wobei die Formulierung „seltener als 6.000 Mal“ in der Sprache des Justizministeriums den Umstand beschreibt, dass die Formulierung nur rd. 70 Mal in der Bibel vorkommt.

Nein, der Grund dafür, dass das Grußwort möglicherweise geändert werden könne, liegt schlicht und einfach darin, dass die Behauptung nachweislich falsch ist und ein peinliches Armutszeugnis für den Arbeitskreis Bibelwettbewerb abgibt.

Vielleicht zeigt hier ja schon meine Petition Wirkung, in der ich darauf hingewiesen hatte, dass die absurden Ausreden das Vertrauen in das Justizministerium untergraben.

Mit dem jüngsten Versuch des Ministeriums, sich irgendwie herauszuwieseln, wird das Vertrauen allerdings nicht gerade gestärkt.

Aber es gibt auch etwas Gutes zu berichten:

Gestern hatte ich auf der Facebook-Website zum Bibelwettbewerb gefragt, warum die Seite als „Kirche“ kategorisiert ist, obwohl im Impressum das Justizministerium angegeben ist:

Bibelwettbewerb 4 Follower

Darauf habe ich zwar keine Antwort erhalten, aber heute ist die Facebook-Seite plötzlich als „Regierungsservice“ kategorisiert:

Bibelwettbewerb 7 Follower

Skydaddy gratuliert ganz herzlich zum Like-Tsunami.

 

 


Peinlich: Bibelministerium Meck-Pomm legt nach

6. Mai 2019
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Justizministerin Katy Hoffmeister (Symbolbild, Foto: Gage Skidmore)

Das Justizministerium tut so, als habe man keinen Fehler gemacht –  und behauptet dabei noch die Unwahrheit.

Dieser Artikel ist ein Update zu Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten.

Auch dem Nordkurier ist aufgefallen, dass die Bibel NICHT „über 6.000 Mal“ „die ermutigenden Worte ‚Steh auf'“ enthält – wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister in ihrem Grußwort zum Bibelwettbewerb 2019/2020 behauptet hatte:

Göttliche Übertreibung: MV-Justizministerin liest die Bibel ganz neu (Nordkurier)

Ein Update des Artikels enthält auch eine mehr als peinliche Stellungnahme von Tilo Stolpe, Pressesprecher des Justizministeriums, „im Namen des Arbeitskreises Bibelwettbewerb“:

„Die beiden Worte „steh“ und „auf“ kommen über 6.000 Mal in der Bibel vor. Die Bedeutung der Worte im gedachten Zusammenhang mit „etwas bewegen“ bleibt unbenommen. […] In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener vor.“

(Anmerkung: Mit „seltener“ meint Herr Stolpe, dass „Steh auf“ etwa 70 Mal in der Bibel vorkommt.)

Meint der Arbeitskreis Bibelwettbewerb tatsächlich, es sei „ermutigend“, dass in der Bibel über 5.000 mal das Wort „auf“ vorkommt? Und wie soll das Wort „Steh“ auf Bewegung hindeuten? „Aufstehen“ hat eine andere Bedeutung als „stehen“ und „auf“. Der Arbeitskreis bestätigt hier nur, was ich gestern bereits geschrieben hatte: Dass Theologen nichts, aber auch gar nichts zu banal ist, um nicht noch irgendwie zu irgendetwas „Erbaulichem“ zurechtvergewaltigt zu werden.

Noch dazu ist auch diese Behauptung des Arbeitskreises unwahr. Denn in seinem Artikel hatte der Nordkurier bereits vorgerechnet:

Selbst wenn die Wörter einzeln gesucht werden, kommen „Steh“ (70 Mal in der Luther-Bibel) und „auf“ (5138 Mal) nicht auf die Summe im Grußwort der Justizministerin.

Anmerkung: Für die Einheitsübersetzung betragen die Treffer 77 und 5501 – immer noch zu wenig für Hoffmeisters und Stolpes Behauptung.

Sollten sich hier tatsächlich die Justizministerin und der Arbeitskreis Bibelwettbewerb (inkl. seiner 4 ministeriellen Mitglieder) geschlossen auf den Standpunkt stellen „Wir haben nichts vermasselt!“, dann weiß man, was man vom Justizministerium und den Kirchenvertretern zu halten hat.


Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten

5. Mai 2019

Mit ihrem aktuellen Bibelwettbewerb 2020 stellen die Veranstalter – Justizministerium, Kirchen und Bibelgesellschaft – in bemerkenswerter Weise Unkenntnis und Desinteresse an der Bibel unter Beweis.

Grußwort

Seit 1997 organisiert das Bildungs- bzw. Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit den Kirchen alle drei Jahre einen Bibelwettbewerb für Schulklassen (Skydaddy berichtete bereits 2010). Auf die verfassungsrechtliche Problematik, dass Staat und Kirche hier gemeinsam die Bibel nicht nur als „prägenden Kultur- und Bildungsfaktor“ (Bundesverfassungsgericht) propagieren, sondern die christliche Religion bewerben („Wer Jesus folgt, geht los und bewegt etwas.“ – Ministerin Katy Hoffmeister, s.u.) soll in diesem Artikel nicht weiter eingegangen werden. Hier geht es vielmehr darum, anhand des Bibelwettbewerbs 2020 aufzuzeigen, dass selbst die Organisatoren des Bibelwettbewerbs verblüffendes Unwissen und Desinteresse an der Bibel unter Beweis stellen. Den Rest des Beitrags lesen »


Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer

18. Januar 2018
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Der BR tut so, als flössen von 100 Euro Kirchensteuer 28,12 Euro in die Bildung.

Kirchliche Darstellungen sind oft irreführend. Beim Bayerischen Rundfunk ist man darauf hereingefallen.

Die Kirchen sind zwar daran interessiert, dass man ihnen möglichst nicht direkt Lügen oder falsche Darstellungen nachweisen kann. (Siehe z.B. hier oder hier.) Sie sind aber Meister darin, Journalisten zu täuschen, so dass diese dann falsch berichten.

So war es auch gestern in der Sendung „Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?“ im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks.

Der Beitrag basierte auf einer Darstellung des Erzbistums München und Freising, die zwar leicht einen falschen Eindruck vermitteln kann, die aber mittlerweile zumindest nicht offensichtlich falsch ist.

Die eigentliche Falschdarstellung übernahmen dann der Bayerische Rundfunk und Irene Esmann, die nämlich genau auf die irreführende Darstellung des Erzbistums reingefallen sind.

Hierzu habe ich heute dem BR gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestrige Sendung “Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?” enthielt mehrere Falschdarstellungen:

Erstens, und dies betrifft das Grundkonzept des Beitrags: Es wurde immer wieder so getan, als ob es um die (prozentuale) Verteilung der KIRCHENSTEUERN ging. Tatsächlich wurde allerdings die Verteilung der kirchlichen EINNAHMEN dargestellt. Die Zahlen stammten nämlich aus der Finanzbroschüre des Erzbistums. Darin ist von Einnahmen die Rede, nicht von der Kirchensteuer:

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Die Verteilung der Kirchensteuern und der Einnahmen ist nicht dasselbe. Das zeigt sich auch daran, dass das Erzbistum München in seiner ersten derartigen Broschüre (s.u.) tatsächlich noch behauptete, bei den Zahlen handele es sich um die Verteilung der Kirchensteuer, in den Folgejahren dann allerdings korrekterweise nur noch von den Einnahmen sprach (s.o.):

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Die unterschiedliche Verteilung der Kirchensteuern gegenüber den Einnahmen kommt daher, dass die Kirchensteuer beim Erzbistum München nur rd. 70% der Erträge ausmacht:

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Die erhaltenen Zuschüsse betreffen dem Haushaltsbericht 2017 (S. 84) zufolge im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für Schulen. In den sonstigen Erträgen sind gut 13 Millionen Schulgeld, Tagesheimerträge sowie Einnahmen aus Kindertagesstätten enthalten. Damit belaufen sich allein die im Haushaltsbericht auf S. 84 ausdrücklich bezifferten größeren Positionen auf gut 90 Mio. Euro, die der Staat, im Wesentlichen für Bildung, zahlt. Das sind knapp 11% des Diözesanhaushalts.

Das heißt: Das Erzbistum mag zwar – wie auch im BR-Beitrag dargestellt, allerdings falsch – 28,12 Euro von 100 (28,12%) seiner EINNAHMEN für Bildung ausgeben. Speziell im Bildungsbereich stammt aber ein ganz erheblicher Teil dieser Gelder nicht aus der Kirchensteuer, sondern vom Staat.

Grob überschlagen: Wenn der Staat beim Erzbistum 11% des Haushaltsvolumens für Bildung zuschießt und das Bistum gibt 28% des Haushalts für Bildung aus, dann werden – Pi mal Daumen – nur 17% der Kirchensteuer für Bildung ausgegeben, nicht 28%, wie es im BR-Beitrag suggeriert wird.

Zwar wird der durchschnittlichen Bürgerin der Unterschied zwischen der Aufschlüsselung der Einnahmen und der Kirchensteuer nicht bekannt sein, und zweifellos präsentieren die Kirchen ihre Finanzen bevorzugt in der dargestellten Form, weil dadurch höhere Anteile bei den staatlich geförderten Bereichen ausgewiesen werden und entsprechend niedrigere Anteile bei den rein kirchlichen Bereichen. Aber die Darstellung in der BR-Sendung, wo immer wieder gesagt wird, es handele sich um die Kirchensteuer, und wo eingangs noch der Eindruck vermittelt wird, die Schlüsselung nach Kirchensteuern und Einnahmen sei das gleiche, ist schlichtweg falsch.

Profi-Tipp: Wenn man über Kirchenfinanzen berichten will, sollte man nicht ausschließlich Kirchenvertreter befragen!

Zweitens: Zum Schluss wird gesagt, der verbleibende Betrag ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Zwar wird der konkrete Betrag nicht genannt, wer nachrechnet, kommt aber auf den in der Broschüre genannten Betrag von 6,69.

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Hier sollten eigentlich gleich die Alarmglocken schellen, denn wer sich auch nur ein bisschen mit Kirchenfinanzen auskennt – oder wer die Aufstellung (s.o.) gelesen hat, auf der Ihr Beitrag beruht! –, der weiß, dass die Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer in Bayern 2% des Kirchensteueraufkommens beträgt. Das wären 2 Euro von 100. “An das Finanzamt” gehen sogar noch weniger als 2 Euro, weil die Vergleichsgröße hier ja nicht bloß das Kirchensteueraufkommen, sondern der Gesamthaushalt ist. Die Darstellung im BR-Beitrag ist also falsch und unentschuldbar.

Vielmehr dürfte der Großteil des Betrages, jedenfalls ausweislich der Erläuterung, zurück an die Kirchensteuerzahler gehen.

Fazit: Der BR-Beitrag ist geprägt von groben Fehlern, grob mangelhaftem Verständnis für die Sachverhalte, über die berichtet wird, und dem Fehlen jeglicher kritischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat.

NACHTRAG 2: Frau Esmann, die den Beitrag präsentiert hat, war an der katholischen Journalistenschule.

FUN FACT: Ich erhielt den Tipp, mich auch an der Rundfunkrat des BR zu wenden. Dort wurde ich von Kirchenlobbyist Lorenz Wolf begrüßt, der auch Vorsitzender des Rundfunkrates ist:

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NRW: Kirche gibt sich selbst Kredit – und lässt den Staat die Zinsen zahlen

23. März 2015

Bei der Durchsicht des Finanzberichts für das Erzbistum Köln ist mir aufgefallen, dass das Erzbistum für Schulbaumaßnahmen Darlehen aufnimmt, die eigentlich gar nicht benötigt werden und nur den Zweck haben, dass das Erzbistum in gleicher Höhe Gelder gewinnbringend anlegen kann. Die Zinsen – die das Land NRW zu 94 Prozent übernimmt – fließen mit Sicherheit an eine kircheneigene Bank.

Für das Land dürfte dies die ungünstigste Art der Finanzierung sein. Die Kirche – die die Schulbaumaßnahmen auch ohne Kreditaufnahme finanzieren könnte – stellt dabei dem (chronisch defizitären) Land Darlehenszinsen in Rechnung, um selbst Guthabenzinsen zu kassieren.

Diese unsolidarische Praxis ist auch für das Bistum Münster belegt. Ich hoffe, dass das bei der Entscheidung über die Subventionierung des Katholikentags 2018 dort berücksichtigt wird.

Eine ausführliche Darstellung dieser dreisten Praxis findet sich in einem Artikel von mir beim hpd.


Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Neuer Ärger vorprogrammiert

6. September 2014

Seit Wochen ist das Thema „Kirchensteuer auf Kapitalerträge“ in den Medien, und ein Ärgernis wurde bisher noch gar nicht beachtet: Die völlig unzureichende Bezahlung des absehbaren Zusatzaufwands für die Finanzämter. Hier stehen die Interessen der Allgemeinheit gegen die der Kirchen.

Bereits 375.000 Bürgerinnen und Bürger haben Widerspruch gegen die automatische Übermittlung ihrer Kirchenzugehörigkeit an die Banken eingelegt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in diesem Fall – soweit dies nicht ohnehin erfolgt – eine Steuererklärung abgeben und dort seine Kapitalerträge angeben. Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt diesen Prozess so:

Das BZSt ist gesetzlich gehalten, bei eingelegtem Sperrvermerk des Kirchensteuerpflichtigen Namen und Anschrift der anfragenden Kreditinstitute, Versicherungen etc. an das zuständige Finanzamt des Steuerpflichtigen weiterzureichen. Der Sperrvermerk führt also dazu, dass der Kirchensteuerpflichtige beim Finanzamt eine Erklärung zu der auf seine Kapitalerträge abgeführten Kapitalertragsteuer abgeben muss (vergleiche Abbildung 1).

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[Monatsbericht Februar 2014 des BMF. S. 26]

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Abgeltungssteuer: Kirchen wollen Hunderte Millionen mehr einnehmen und wundern sich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, austreten

7. August 2014
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Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. August 2014

Nachdem die Kirchenaustrittszahlen für das erste Halbjahr 2014 (zumindest kirchenintern) bekannt sind, wird den Kirchen offenbar klar, dass sie sich mit der automatischen Abführung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer (Kirchenabgeltungssteuer) ins Knie geschossen haben. Schon wird die Sorge laut, dass aufgrund der dadurch veranlassten Kirchenaustritte die Einnahmen nicht steigen, sondern sogar sinken werden:

So fürchtet der Finanzchef der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bernd Baucks, die „Austritte wegen des neuen Kirchensteuereinzugsverfahrens“ würden den Kirchen „größere Verluste bescheren als die erwarteten Einkünfte“, denn „ihnen gingen die gesamten Kirchensteuereinnahmen der oft relativ wohlhabenden Ausgetretenen über Jahre hinweg verloren“.

Das kann keinesfalls überraschen. Während die Kirchen betonen, dass es sich nicht um eine neue Steuer handelt und dass lediglich das Verfahren automatisiert wird, führt die Automatisierung doch auch dazu, dass sich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr vermeiden lässt. Und bisher wurde offenbar der Großteil der Kirchensteuer auf Kapitalerträge hinterzogen:  Den Rest des Beitrags lesen »


Staatsleistungen: Mehr Desinformation vom Kirchenkreis Bonn

26. Oktober 2013

PROtestant 2013-48

Die Behauptung, eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erfordere eine Grundgesetzänderung, entspricht nicht den Tatsachen. Das Grundgesetz fordert gerade diese Ablösung .

Ich hatte neulich bereits darauf hingewiesen, dass die Kirchenkreise in Bonn und Umgebung eine „Argumentations- und Informationsbroschüre“ zum Thema „Kirchenfinanzen“ herausgegeben haben, die Aussagen enthält, die m.E.  als schamlos und dreist bezeichnet werden müssen. Heute sah ich eine „Zeitung für Multiplikatoren aus Gesellschaft und Kultur, Politik und Wirtschaft„, die von den Superintendenten der der selben Kirchenkreise (Bonn, Bad Godesberg-Voreifel und An Sieg und Rhein) herausgegeben wird, und – nach kurzer Durchsicht – zumindest eine unwahre Behauptung enthält.

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Dompropst Norbert Feldhoff sagte die Unwahrheit

21. Oktober 2013

In der gestrigen Günther Jauch-Sendung „Heilige Millionen – wozu braucht die Kirche so viel Geld?“ behauptete der Kölner Dompropst und Aufsichtsratsvorsitzende der Pax-Bank, Norbert Feldhoff, über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (ab Minute 47:20):

„Die Kirche stellt sich immer schlecht. Denn eine unbefristete Zahlung kann niemals durch eine einmalige Zahlung abgedeckt werden.“

Diese Aussage ist objektiv falsch. Wenn Herr Feldhoff dies tatsächlich glaubt, ist er als Aufsichtsratsvorsitzender für eine Bank ungeeignet. Wenn er es besser weiß, hat er gelogen.

Denn wie ich neulich schon erläutert habe, bedarf es zur Ablösung einer ewigen Zahlungsreihe lediglich der Summe, deren Zinsen jedes Jahr den entsprechenden Betrag liefern – ggf. mit Inflationsausgleich.

Wenn wir z.B. mit langfristig erzielbaren Zinsen von 6% rechnen und einer langfristigen Inflationsrate von 3% kommen wir für jährliche Staatsleistungen von 500 Mio. Euro auf einen Ablösebetrag von 16,666 Milliarden.

6% Zinsen darauf sind 1 Milliarde Euro. Davon ersetzt die Hälfte die bisherigen Staatsleistungen von einer halben Milliarde, die andere Hälfte (3% der Ablösesumme) erhöht die Ablösesumme gerade um die Inflationsrate, so dass im nächsten Jahr die Zahlung mit Inflationsausgleich geleistet werden kann und so fort…

Die 16 Milliarden Ablösesumme sind auch keine Zusatzbelastung des Staates, sondern entsprechen exakt dem heutigen Gegenwert des zukünftigen (ewigen) Zahlungen – es ist für den Staat finanziell einerlei, ob er ewig weiter zahlt oder einmal die Ablösesumme.

Hier geht es aber nur um folgendes: Domprobst Feldhoff hat gestern Abend bei Günther Jauch die Unwahrheit gesagt. Unendliche Zahlungsreihen lassen sich (aufgrund des Zinseszinseffektes) durchaus durch Einmalzahlungen ablösen. Seine Behauptung „eine unbefristete Zahlung kann niemals durch eine einmalige Zahlung abgedeckt werden“ ist objektiv falsch, und jeder, der sich professionell mit Finanzen beschäftigt, weiß das.


Schamlos und dreist: Der Kirchenkreis Bonn

15. Oktober 2013

Die evangelischen Kirchen in und um Bonn, die in einer Broschüre behaupten, der Staat würde nicht für Bischofsgehälter zahlen, kassieren vom Staat Zuschüsse für die Pfarrerbesoldung und -versorgung.

Neulich hatte ich darauf hingewiesen, dass der Kirchenkreis Bonn in seiner Broschüre „Die Kirche und das liebe Geld“ behauptet, der Staat würde nicht für Bischofsgehälter zahlen. Wie die Herausgeber diese Behauptung rechtfertigen wollen, ist mir schleierhaft.

Heute kam mir der Gedanke, mal kurz nachzuschauen, was sich dazu in den Staat-Kirche-Verträgen und den Haushalten der betreffenden Bundesländer (NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland) findet. Ich brauchte auch nicht lange zu suchen.

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