Klarstellung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Bistümer und ihren Finanzierungsquellen

5. März 2020

Auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fragte ein anwesender Journalist nach der Finanzierung der “Entschädigungszahlungen” an Missbrauchsopfer (die die Bischöfe nicht “Entschädigungen” nennen wollen), speziell nach der Kirchensteuer. (Video der Pressekonferenz, ab Minute 46:41) In seiner Antwort erklärte der neue DBK-Vorsitzende Georg Bätzing:

»Das ist für einzelne Diözesen ganz schwierig. Es gibt Diözesen, die haben keinerlei andere Quellen, gerade im Osten unseres Landes, als die Kirchensteuern.«

(Video der Pressekonferenz ab Minute 49:49)

Das sind zwei Unwahrheiten in zwei Sätzen. Alle Bistümer erhalten außer der Kirchensteuer auch Staatsleistungen, darüber hinaus verfügen sie über Finanzerträge, z.B. aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Zinsen. Diese Zahlen sind auch aus den Jahresabschlüssen der Bistümer bekannt. (Außer in Erfurt, wo die Staatsleistungen im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden.)

Schaut man sich diese Zahlen an, muss man sich fragen, für welches ostdeutsche Bistum die Zahlung der in Aussicht gestellten Beträge von 5.000 bis 50.000 Euro „schwierig“ werden soll: Den Rest des Beitrags lesen »


Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

4. Februar 2020

Zehn Jahre nach dem Missbrauchsskandal von 2010 ist klar, dass die deutschen Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn die deutschen Kirchenredaktionen von Theologen dominiert werden, sich immer wieder als inkompetent und unkritisch erweisen, und von der Kirche an der Nase herumgeführt werden?

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Beispiel 5: Jugendstudie

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

Fazit Den Rest des Beitrags lesen »


Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer

18. Januar 2018
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Der BR tut so, als flössen von 100 Euro Kirchensteuer 28,12 Euro in die Bildung.

Kirchliche Darstellungen sind oft irreführend. Beim Bayerischen Rundfunk ist man darauf hereingefallen.

Die Kirchen sind zwar daran interessiert, dass man ihnen möglichst nicht direkt Lügen oder falsche Darstellungen nachweisen kann. (Siehe z.B. hier oder hier.) Sie sind aber Meister darin, Journalisten zu täuschen, so dass diese dann falsch berichten.

So war es auch gestern in der Sendung „Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?“ im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks.

Der Beitrag basierte auf einer Darstellung des Erzbistums München und Freising, die zwar leicht einen falschen Eindruck vermitteln kann, die aber mittlerweile zumindest nicht offensichtlich falsch ist.

Die eigentliche Falschdarstellung übernahmen dann der Bayerische Rundfunk und Irene Esmann, die nämlich genau auf die irreführende Darstellung des Erzbistums reingefallen sind.

Hierzu habe ich heute dem BR gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestrige Sendung “Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?” enthielt mehrere Falschdarstellungen:

Erstens, und dies betrifft das Grundkonzept des Beitrags: Es wurde immer wieder so getan, als ob es um die (prozentuale) Verteilung der KIRCHENSTEUERN ging. Tatsächlich wurde allerdings die Verteilung der kirchlichen EINNAHMEN dargestellt. Die Zahlen stammten nämlich aus der Finanzbroschüre des Erzbistums. Darin ist von Einnahmen die Rede, nicht von der Kirchensteuer:

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Die Verteilung der Kirchensteuern und der Einnahmen ist nicht dasselbe. Das zeigt sich auch daran, dass das Erzbistum München in seiner ersten derartigen Broschüre (s.u.) tatsächlich noch behauptete, bei den Zahlen handele es sich um die Verteilung der Kirchensteuer, in den Folgejahren dann allerdings korrekterweise nur noch von den Einnahmen sprach (s.o.):

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Die unterschiedliche Verteilung der Kirchensteuern gegenüber den Einnahmen kommt daher, dass die Kirchensteuer beim Erzbistum München nur rd. 70% der Erträge ausmacht:

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Die erhaltenen Zuschüsse betreffen dem Haushaltsbericht 2017 (S. 84) zufolge im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für Schulen. In den sonstigen Erträgen sind gut 13 Millionen Schulgeld, Tagesheimerträge sowie Einnahmen aus Kindertagesstätten enthalten. Damit belaufen sich allein die im Haushaltsbericht auf S. 84 ausdrücklich bezifferten größeren Positionen auf gut 90 Mio. Euro, die der Staat, im Wesentlichen für Bildung, zahlt. Das sind knapp 11% des Diözesanhaushalts.

Das heißt: Das Erzbistum mag zwar – wie auch im BR-Beitrag dargestellt, allerdings falsch – 28,12 Euro von 100 (28,12%) seiner EINNAHMEN für Bildung ausgeben. Speziell im Bildungsbereich stammt aber ein ganz erheblicher Teil dieser Gelder nicht aus der Kirchensteuer, sondern vom Staat.

Grob überschlagen: Wenn der Staat beim Erzbistum 11% des Haushaltsvolumens für Bildung zuschießt und das Bistum gibt 28% des Haushalts für Bildung aus, dann werden – Pi mal Daumen – nur 17% der Kirchensteuer für Bildung ausgegeben, nicht 28%, wie es im BR-Beitrag suggeriert wird.

Zwar wird der durchschnittlichen Bürgerin der Unterschied zwischen der Aufschlüsselung der Einnahmen und der Kirchensteuer nicht bekannt sein, und zweifellos präsentieren die Kirchen ihre Finanzen bevorzugt in der dargestellten Form, weil dadurch höhere Anteile bei den staatlich geförderten Bereichen ausgewiesen werden und entsprechend niedrigere Anteile bei den rein kirchlichen Bereichen. Aber die Darstellung in der BR-Sendung, wo immer wieder gesagt wird, es handele sich um die Kirchensteuer, und wo eingangs noch der Eindruck vermittelt wird, die Schlüsselung nach Kirchensteuern und Einnahmen sei das gleiche, ist schlichtweg falsch.

Profi-Tipp: Wenn man über Kirchenfinanzen berichten will, sollte man nicht ausschließlich Kirchenvertreter befragen!

Zweitens: Zum Schluss wird gesagt, der verbleibende Betrag ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Zwar wird der konkrete Betrag nicht genannt, wer nachrechnet, kommt aber auf den in der Broschüre genannten Betrag von 6,69.

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Hier sollten eigentlich gleich die Alarmglocken schellen, denn wer sich auch nur ein bisschen mit Kirchenfinanzen auskennt – oder wer die Aufstellung (s.o.) gelesen hat, auf der Ihr Beitrag beruht! –, der weiß, dass die Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer in Bayern 2% des Kirchensteueraufkommens beträgt. Das wären 2 Euro von 100. “An das Finanzamt” gehen sogar noch weniger als 2 Euro, weil die Vergleichsgröße hier ja nicht bloß das Kirchensteueraufkommen, sondern der Gesamthaushalt ist. Die Darstellung im BR-Beitrag ist also falsch und unentschuldbar.

Vielmehr dürfte der Großteil des Betrages, jedenfalls ausweislich der Erläuterung, zurück an die Kirchensteuerzahler gehen.

Fazit: Der BR-Beitrag ist geprägt von groben Fehlern, grob mangelhaftem Verständnis für die Sachverhalte, über die berichtet wird, und dem Fehlen jeglicher kritischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat.

NACHTRAG 2: Frau Esmann, die den Beitrag präsentiert hat, war an der katholischen Journalistenschule.

FUN FACT: Ich erhielt den Tipp, mich auch an der Rundfunkrat des BR zu wenden. Dort wurde ich von Kirchenlobbyist Lorenz Wolf begrüßt, der auch Vorsitzender des Rundfunkrates ist:

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Wie die Kirche ihre Finanzerträge versteckt (Zur ARD-Doku „Vergelt’s Gott“)

9. September 2014
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Eine Milliarde: Prof. Schwintowski schätzt das Finanzvermögen des Erzbistums Köln. (Screenshot)

In der ARD-Reportage „Vergelt’s Gott – Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche“ am Montag versuchte Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, das Finanzvermögen des Erzbistums Köln abzuschätzen. Da das Erzbistum diese Zahl nicht veröffentlicht, legte er seiner Abschätzung das Finanzergebnis aus dem Finanzplan 2014 des Erzbistums zugrunde:

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Anmerkung 1: Es handelt sich hier nur um Planzahlen. Da die Kirchen „vorsichtig“ planen, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Erträge höher sind. (Bezeichnenderweise veröffentlicht das Erzbistum Köln m.W. ausschließlich Plan- und keine Istzahlen. Echte Transparenz erfordert aber den Ausweis der Ist-Ergebnisse.)

Anmerkung 2: Die Finanzerträge sind außerdem deshalb höher, weil hier nur der Überschuss aus dem Finanzergebnis ausgewiesen wird – also die Finanzerträge abzüglich der Finanzaufwendungen.

Prof. Schwintowski kalkulierte folgendermaßen: Wenn die Kirche bei ihren Finanzanlagen eine durchschnittliche Verzinsung von 5% erzielt, und diese 5% machen 46 Mio. Euro aus, dann muss das dahinter liegende Finanzvermögen etwa eine Milliarde Euro wert sein. (Rechnerisch ergäben sich 920 Mio. Euro, aber da es sich ohnehin nur um eine grobe Schätzung handelt, ist es angebracht, von der Größenordnung 1 Milliarde zu sprechen.)

Besser lässt sich das Finanzvermögen anhand der spärlichen Daten auch nicht abschätzen. Tatsächlich wird das Finanzvermögen des Erzbistums Köln allerdings noch höher sein:

Denn: Die Kirchen können ihre Finanzanlagen – insbesondere Beteiligungen und Wertpapiere – so gestalten, dass sie ihre Finanzerträge praktisch nach Belieben verstecken oder sichtbar machen können. Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Neuer Ärger vorprogrammiert

6. September 2014

Seit Wochen ist das Thema „Kirchensteuer auf Kapitalerträge“ in den Medien, und ein Ärgernis wurde bisher noch gar nicht beachtet: Die völlig unzureichende Bezahlung des absehbaren Zusatzaufwands für die Finanzämter. Hier stehen die Interessen der Allgemeinheit gegen die der Kirchen.

Bereits 375.000 Bürgerinnen und Bürger haben Widerspruch gegen die automatische Übermittlung ihrer Kirchenzugehörigkeit an die Banken eingelegt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in diesem Fall – soweit dies nicht ohnehin erfolgt – eine Steuererklärung abgeben und dort seine Kapitalerträge angeben. Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt diesen Prozess so:

Das BZSt ist gesetzlich gehalten, bei eingelegtem Sperrvermerk des Kirchensteuerpflichtigen Namen und Anschrift der anfragenden Kreditinstitute, Versicherungen etc. an das zuständige Finanzamt des Steuerpflichtigen weiterzureichen. Der Sperrvermerk führt also dazu, dass der Kirchensteuerpflichtige beim Finanzamt eine Erklärung zu der auf seine Kapitalerträge abgeführten Kapitalertragsteuer abgeben muss (vergleiche Abbildung 1).

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[Monatsbericht Februar 2014 des BMF. S. 26]

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Abgeltungssteuer: Kirchen wollen Hunderte Millionen mehr einnehmen und wundern sich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, austreten

7. August 2014
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Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. August 2014

Nachdem die Kirchenaustrittszahlen für das erste Halbjahr 2014 (zumindest kirchenintern) bekannt sind, wird den Kirchen offenbar klar, dass sie sich mit der automatischen Abführung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer (Kirchenabgeltungssteuer) ins Knie geschossen haben. Schon wird die Sorge laut, dass aufgrund der dadurch veranlassten Kirchenaustritte die Einnahmen nicht steigen, sondern sogar sinken werden:

So fürchtet der Finanzchef der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bernd Baucks, die „Austritte wegen des neuen Kirchensteuereinzugsverfahrens“ würden den Kirchen „größere Verluste bescheren als die erwarteten Einkünfte“, denn „ihnen gingen die gesamten Kirchensteuereinnahmen der oft relativ wohlhabenden Ausgetretenen über Jahre hinweg verloren“.

Das kann keinesfalls überraschen. Während die Kirchen betonen, dass es sich nicht um eine neue Steuer handelt und dass lediglich das Verfahren automatisiert wird, führt die Automatisierung doch auch dazu, dass sich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr vermeiden lässt. Und bisher wurde offenbar der Großteil der Kirchensteuer auf Kapitalerträge hinterzogen:  Den Rest des Beitrags lesen »


Irreführendes vom EKD-Finanzchef zur Steuerschätzung

10. Mai 2014

Kirchensteuerschätzung EKD 2014

UPDATE: Ein Kirchendokument belegt, dass die Kirche das Kirchensteueraufkommen tatsächlich auf der Grundlage der offiziellen Steuerschätzung plant (siehe unten).

Wie neulich berichtet, rechnen sich die Kirchen gerne ärmer, als sie sind. Nachdem die jüngste Steuerschätzung Schlagzeilen hervorbrachte wie „Staat kann mit Rekordeinnahmen rechnen“ (FAZ), bemüht sich EKD-Finanzchef Thomas Begrich, entsprechende Erwartungen an das Kirchensteueraufkommen herunterzuspielen.

Dabei hat Begrich mein vollstes Verständnis dafür, dass er gegenüber Ansprüchen einzelner Interessengruppen in seiner Kirche standhaft bleiben muss, um einen ausgewogenen und vor allem nachhaltigen Haushalt sicherzustellen.

Das kann aber keine falschen oder irreführenden Aussagen rechtfertigen. Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchliche „Transparenz“: Bistum Trier

7. Mai 2014

Bistum Trier vs Realität

Das Bistum Trier spielt in seinem neuen Geschäftsbericht mit gezinkten Karten. Wem der Text zu lang ist, kann gleich ans Ende springen.

Im März hat das Bistum Trier seinen ersten Geschäftsbericht vorgestellt. Darin werden nicht nur – wie bisher im Haushalt – die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres dargestellt, sondern auch das Vermögen des Bistums und die Schulden. Möglich wird dies durch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik, die sich an der kaufmännischen Buchführung orientiert. Diesen Wechsel hatte das Bistum Trier bereits 2009 vollzogen, es handelt sich also nicht um eine Reaktion auf den Limburger Finanzskandal um Tebartz-van Elst letztes Jahr.

Entscheidend für die Umstellung war laut Generalvikar Dr. Bätzing die Überzeugung, „dass eine transparente und aussagekräftige Rechnungslegung als Grundlage des Wirtschaftens im Bistum unentbehrlich ist“. Auch im Geschäftsbericht schreibt Dr. Bätzing gleich zu Beginn: „Transparenz und Rechenschaft sind uns in dieser Hinsicht wichtige Anliegen.“

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts soll nicht kleingeredet werden, und er ist auf jeden Fall besser als der „Geschäftsbericht“ des Erzbistums Hamburg, in dem die Bilanz leider fehlt (und der deshalb die Bezeichnung „Geschäftsbericht“ nicht wirklich verdient), und besser als der Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim, das entgegen seiner Beteuerungen, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu bilanzieren, seine Immobilien systematisch nicht bilanziert.

Ein echter Wille zur Transparenz ist allerdings im Geschäftsbericht des Bistums Trier nicht zu erkennen. Den Rest des Beitrags lesen »


Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

29. November 2013

Der NDR thematisiert das „besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ („Heidensteuer“) und weist darauf hin, dass man sich dem entziehen kann, indem der keiner steuerberechtigten Kirche angehörige Ehepartner Mitglied beim HVD oder bfg wird.

Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn die „Heidensteuer“ die „Heiden“ dazu bringt, sich zu organisieren. Ich will aber noch einmal auf die Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgelds hinweisen, weil mein Kritikpunkt bisher noch nie vor dem Bundesverfassungsgericht thematisiert wurde:

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe gent zurück auf ein „obiter dictum“ des Bundesverfassungsgerichts, nachdem es 1965 den damals üblichen „Halbteilungsgrundsatz“ (demzufolge bei zusammen veranlagten Paaren, bei denen nur ein Ehepartner Mitglied einer steuererhebenden Kirche war, die halbe Kirchensteuer zu zahlen war) als verfassungswidrige Besteuerung von Nichtmitgliedern für nichtig erklärt hatte (BVerfGE 19, 268 – Kirchenlohnsteuer II, Hervorhebungen von mir):

Es könnte unbillig erscheinen, wenn ein einer steuerberechtigten Kirche angehörender Ehegatte, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich durch die Ehe erhöht hat, weil sein — der Kirche nicht angehörender — Ehegatte ein hohes Einkommen bezieht, mangels eigenen Einkommens im Sinne des Einkommensteuergesetzes kirchensteuerfrei bliebe. Wenn diesen Bedenken Rechnung getragen werden soll, müßten, da die Kirche nur den ihr angehörenden Ehegatten besteuern darf, Besteuerungsmerkmale gewählt werden, die in dessen Person gegeben sind. Gegenstand der Besteuerung dürfte dann nicht das Einkommen (im Sinne des Einkommensteuerrechts) des anderen Ehegatten, sondern könnte etwa der“Lebensführungsaufwand” des kirchenangehörigen Ehegatten sein. Die Kirchensteuer müßte dann aber ihrer Höhe nach in angemessenem Verhältnis zu dem tatsächlichen Lebenszuschnitt des steuerpflichtigen Ehegatten stehen; sie dürfte nicht schematisch jeder Veränderung des Einkommens des anderen Ehegatten unbegrenzt folgen, weil jeder normale Lebensaufwand bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

So stellt des in dem obigen NDR-Beitrag auch Propst Stefan Block dar:

„Diese finanzielle Leistungsfähigkeit des Kirchenmitglieds speist sich eben nicht nur aus dem eigenen Einkommen und damit auch der Lohnsteuer, sondern auch aus dem, was dem Kirchenmitglied anteilig auch aus dem Einkommen ihres nichtkirchlichen Partners oder Partnerin zusteht.“ (ab Minute 2:24)

Das könnte verfassungsmäßig sein, wenn alle Kirchenmitglieder, die keine – oder nur wenig – Kirchensteuer zahlen, zum besonderen Kirchgeld herangezogen würden.

Tatsächlich werden allerdings nur diejenigen zum besonderen Kirchgeld herangezogen, deren Ehepartner keiner steuerberechtigten Kirche angehört.

Die (Nicht-)Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche ist aber ein Besteuerungsmerkmal, das eben nicht in der Person des Kirchenmitglieds gegeben ist, sondern – hier per Definition – in der Person des Nichtmitglieds.

Und wie das Bundesverfassungsgericht zu Recht festgestellt hat, darf die Kirche für ihre Besteuerung nur Besteuerungsmerkmale wählen, die in der Person des Kirchenmitglieds gegeben sind.

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist somit verfassungswidrig – eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht das in seiner Entscheidung 1965 (s.o.) bereits festgestellt. Um es verfassungskonform zu machen, müsste das besondere Kirchgeld von allen Kirchenmitgliedern erhoben werden, die keine oder zu wenig Kirchensteuer zahlen – unabhängig von der Religionszugehörigkeit des Partners.

Ausführliche Informationen zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe gibt es auf Kirchgeld-Klage.info.

Siehe hierzu auch meine älteren und ausführlicheren Artikel:

Bundesverfassungsgericht übersieht Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgelds

Prädikat „besonders verfassungswidrig“: Die Kirchensteuerpraxis in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz


Bistum Hildesheim: Grundsätze ordnungswidriger Buchführung

21. Oktober 2013

Entgegen der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert das Bistum Hildesheim systematisch keine Grundstücke und Gebäude – und lässt sich das auch noch von Wirtschaftsprüfern bestätigen.

Von dem kleinen Fauxpas mit dem hundertfachen Missbrauchstäter Andreas L. aus Salzgitter abgesehen, muss man dem Bistum Hildesheim eine exzellente Öffentlichkeitsarbeit bescheinigen. Unredlich, aber erfolgreich: So gelang es Hildesheim, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren, obwohl auch nach der Verabschiedung der Missbrauchsleitlinien 2002 bis zum Missbrauchsskandal 2010 fast ununterbrochen Missbrauchstäter mit Wissen der Bistumsleitung mit Kindern eingesetzt waren. 2010 täuschten Bischof Norbert Trelle und sein Missbrauchsbeauftragter, der jetzige Weihbischof Heinz-Günter Bongartz, ihre Mitarbeiter und die Öffentlichkeit, indem sie so behaupteten, die Ausführungsbestimmungen zum Missbrauch seien schon vor dem Missbrauchsskandal in Kraft gesetzt worden und nicht erst danach.

Auch nun wird das Bistum Hildesheim in den Medien wieder als Musterbeispiel genannt, weil es schon seit Jahren einen Geschäftsbericht „nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften” vorlege, der von einer Wirtschaftsprüfungsfirma bestätigt sei.

Ein Grund für Skydaddy, sich mal kurz den letzten Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim anzusehen.

Das Bistum enttäuscht nicht!

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