Diese Woche fand sich ein weiteres Paradebeispiel, wie die katholische Kirche beim Thema „Missbrauch“ weiter die Öffentlichkeit täuscht. Und ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Stephan Ackermann (Trier), ist dafür verantwortlich. Den Rest des Beitrags lesen »
Missbrauchsstudie: Mangelnder Aufklärungswillen nicht der Knackpunkt
11. Januar 2013Der Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen (ZPV) hat – möglicherweise in der Gewissheit, dass das einzige, was dem Papst noch mehr schadet, als wenn in seinem Namen Transparenz verhindert wird, ist, wenn diese Transparenz nicht verhindert wird – nach der Ankündigung der Pfeifferschen Missbrauchsstudie auf Folgendes hingewiesen:
Personalakten sind schon per definitionem datengeschützt, von staats- und kirchenrechtlichen Bestimmungen abgesehen. Selbst bei anonymisierter Weitergabe von Personaldaten müßte jeder Betroffene vorher seine Einwilligung geben, da durch intensive Nachforschung von Situation und Umständen Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind. Darüber hinaus sind nach Can. 489 § 2 „Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten“. Solche Akten sind außerdem in einem Geheimarchiv aufzubewahren, zu dem nur der Bischof den Schlüssel haben darf (Can. 490 § 1). Wenn also Akten aus dem Geheimarchiv „auf den Markt“ kommen, macht sich der zuständige Bischof nach dem Kirchenrecht strafbar.
Man muss nicht papsttreu sein, um einzusehen, dass diese Argumente – sowohl das des Datenschutzes als auch das des Kirchenrechts – absolut stichhaltig sind. Auch ein aufklärungswilliger Bischof kann sich nicht einfach über den Datenschutz oder das Kirchenrecht hinwegsetzen.
Abt Kassian Lauterer blieb trotz Missbrauchs untätig
20. März 2012Anlässlich zweier Zivilklagen weist Altabt Kassian Lauterer darauf hin, dass er einen Pater seiner Abtei 1982 sofort aus dem Schuldienst entfernt habe, als er von Eltern über sexuellen Missbrauch informiert wurde. Im Fall eines anderen Paters blieb Abt Kassian allerdings jahrzehntelang untätig. Es handelt sich dabei um einen Fall, über den ich 2010 mehrfach berichtet habe.
Die österreichische Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau am Bodensee, die auch ein Internat betreibt, sieht sich Zivilklagen von Missbrauchsopfern gegenüber, die bis März 1982 von einem Pater des Klosters missbraucht worden sein sollen. Der betreffende Pater war bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.
Altabt Kassian Lauterer, der die Abtei von 1968 bis 2009 leitete, hat jetzt zu den Vorwürfen Stellung genommen. In einer Pressemitteilung der Abtei (erstellt von Krisenkomunikationsberater Harald Schiffl von der Agentur preventK) heißt es:
Vorgänger, Abt Heinrich Groner, gab sein mögliches Wissen nicht weiter
Pater Kassian betont, dass sein 1968 verstorbener Vorgänger sein mögliches Wissen nicht an ihn weitergegeben hat und ihm keinerlei Informationen über eventuelle Verurteilungen von Pater J. hinterlassen hat. Auch in den Personalakten gab es keinerlei Unterlagen oder Hinweise. „Zur damaligen Zeit war es bedauerlicher Weise üblich, dass über derartige Ereignisse einfach geschwiegen wurde.“, so Pater Kassian.
1982 wurde sofort gehandelt
Pater Kassian weist zudem darauf hin, dass er 1982, als er von den Eltern des nunmehrigen Klägers über den sexuellem Missbrauch durch Pater J. informiert wurde, sofort gehandelt hat. Pater J. wurde aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Die Eltern des Opfers haben deshalb auf eine Anzeige verzichtet.
Die obigen Aussagen beziehen sich freilich nur auf den betreffenden, einen Pater, Johannes B. (Der zwar aus dem Schuldienst entfernt, aber in Tirol weiter eingesetzt wurde. und zwar auch als Pfarrer.) Kassian Lauterer hat aber fast die ganze „Europareise“ von Pater Gregor Müller zu verantworten, einem Zisterzienser, der Ende der 1960er Jahre in Birnau am Bodensee (Erzbistum Freiburg) mehrere Messdiener missbraucht hat. Müller wurde 1968 ins Kloster Oelenberg (Elsass) strafversetzt. Von Februar 1969 bis Ende 1970 war Müller im Kloster Himmerod in der Eifel, 1971 wurde er ins Bistum Basel versetzt – mit der Auflage, libidodämpfende Medikamente zu nehmen. Das dortige Bistum hat bestätigt, dass es damals von „unerlaubten sexuellen Handlungen“ des Paters in Deutschland und Österreich wusste. Schwer vorstellbar, dass Abt Kassian Lauterer davon keine Kenntnis gehabt haben soll. 1987 kam Pater Gregor dann noch einmal nach Birnau – den Ort, wo er zwei Jahrzehnte zuvor mehrere Kinder missbraucht hatte. 1992 wurde Müller nach Schübelbach im Bistum Chur (Schweiz) versetzt.
Ende 2006 informierte eines der Opfer aus Birnau das Bistum Freiburg (Update: und die Abtei Wettingen-Mehrerau, s.u.) über den Missbrauch durch Pater Gregor Müller. Das Bistum will daraufhin noch „2006 sofort den zuständigen Abt [also Kassian Lauterer] im Kloster Mehrerau verständigt [haben] – mit der Aufforderung, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Abt hat uns zugesichert, dies zu tun und sofort auch das Bistum Chur verständigen.“
Abt Kassian Lauterer muss demzufolge spätestens seit Ende 2006 gewusst haben, dass Pater Gregor Müller ein Missbrauchstäter ist. (Der Pater hatte den Missbrauch des betreffenden Opfers damals zugegeben.) Trotzdem ließ er Gregor Müller noch jahrelang weiter in Schübelbach – offenbar ohne Auflagen – mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. (Von „Pizza-Parties“ und Video-Abenden war die Rede.) Erst, nachdem das Opfer 2010 im Zuge des Missbrauchsskandals erfuhr, dass sein Peiniger immer noch in Schübelbach tätig war, und schließlich drohte, sonntags in vor der Kirche des Täters mit einem Schild „Hier zelebriert ein Kinderschänder“ zu demonstrieren, wurde Pater Gregor Müller aus Schübelbach abberufen – durch Kassians Nachfolger, Abt Anselm van der Linde.
Kassian Lauterer hat also Gregor Müller, nachdem dieser bereits wegen Missbrauchs strafversetzt worden war und zeitweise libidodämpfende Medikamente nehmen musste, jahrzehntelang weiterhin eingesetzt – z.T. sogar in derselben Pfarrei, wo er schon einmal Kinder missbraucht hatte –, wobei das Bistum Chur nicht einmal über dessen Vorgeschichte informiert wurde. Selbst, nachdem das Erzbistum Freiburg Abt Kassian Ende 2006 über den Missbrauch in Birnau informierte und der Pater diesen Missbrauch zugab, beließ Kassian Lauterer den Täter weiter in der Gemeinde Schübelbach.
Ich wünsche den Missbrauchsopfern viel Erfolg bei ihrer Klage.
Update: Das Opfer aus Birnau hat mir mitgeteilt:
„2006 habe ich neben Freiburg auch die Abtei verständigt! Und erst keine Antwort erhalten. Erst als ich in einem Gästebucheintrag auf der Homepage der Abtei öffentlich nach Pater Gregor suchte, hat der Abt meine Mail an den Täter weiter geleitet.“
Und:
„Bischof Ackermann hatte ich auch im Januar 2010 informiert, dass Pater Gregor Müller noch im Amt ist und habe ihn aufgefordert, etwas zu unternehmen – trotzdem blieb der „Missbrauchsbeauftragte“ untätig.“
Bistum Trier: Merkwürdige Prioritäten bei Missbrauch
31. Januar 2012Obwohl die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz dies vorsehen, hat der Trierer Bischof Ackermann einem Priester, gegen den wegen Missbrauchs eines Messdieners ermittelt wurde, nicht den weiteren Umgang mit Minderjährigen verboten. Stattdessen wurde der Priester auch noch in einem Wohnheim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt. Das Kirchenrecht stellt diese in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjährigen gleich.
Gestern berichtete ich darüber, dass im Bistum Trier ein Priester, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs läuft, in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war. Er sollte dort Messen zelebrieren und war auch an einer Adventsfeier mit Kindern beteiligt.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass dem betreffenden Priester, Michael V., lediglich das öffentliche Zelebrieren von Messen untersagt war. Eine Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, gab es offenbar nicht.
So schrieb der bischöfliche Generalvikar des Bistums Trier, Prälat Dr. Georg Holkenbrink, im März 2011:
Die Staatsanwaltschaft Trier (ermittelt) wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Schutzbefohlenen während seiner Zeit als Vikar in Gerolstein. Dort soll er eine sexuelle Beziehung mit einem Messdiener gehabt haben. […]
Die vorläufige Beurlaubung bedeutet das Verbot der Ausübung seiner Aufgaben als Pfarrer dieser Pfarrei. Ferner ist ihm die öffentliche Zelebration untersagt.
Der Trierer Bischof, Stephan Ackermann, hält es offenbar für angebracht, einem Pfarrer, dem der sexuelle Missbrauch eines Messdieners vorgeworfen wird, das öffentliche Zelebrieren von Messen zu verbieten – nicht aber den Umgang mit Kindern!
Dementsprechend stellte das Bistum Trier jetzt auch lediglich fest, dass der Priester gegen das öffentliche Zelebrationsverbot verstoßen hat – mit der Beteiligung an der Adventsfeier mit Kindern scheint er hingegen nicht gegen irgendeine Auflage verstoßen zu haben.
Dabei hätte Bischof Ackermann – der auch der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe ist – gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2010 durchaus ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen verhängen können. Darin heißt es nämlich ausdrücklich:
Maßnahmen bis zur Aufklärung des Falls
31. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vor, entscheidet der Diözesanbischof über das weitere Vorgehen. Soweit es die Sachlage erfordert, stellt der Diözesanbischof die beschuldigte Person vom Dienst frei und hält sie von allen Tätigkeiten fern, bei denen Minderjährige gefährdet werden könnten (vgl. Art. 19 der „Normae de gravioribus delictis“).
Die Frage ist hier lediglich, ob die Sachlage dies erforderte. Hierzu ist festzustellen: Selbst, wenn aufgrund der Entpflichtung von Michael V. als Pfarrer und dem Einsatz im Puricelli-Stift ein Kontakt zu Kindern vielleicht nicht gerade zwangläufig zu erwarten war, hätte ein Kontaktverbot zu Minderjährigen entsprechend der Leitlinien zumindest nicht geschadet. Im Gegenteil: Dieser Fall zeigt, dass ein solches Verbot immer ausgesprochen werden sollte, um später nicht feststellen zu müssen, dass es „aus Versehen“ zum (unvorhersehbaren?) Kontakt mit Kindern kam.
In vorliegenden Fall kommt aber noch folgendes hinzu: Gemäß der in der Leitlinien erwähnten „Normae de gravioribus delictis“ ist in Bezug auf sexuellen Missbrauch („Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen”) dem Minderjährigen „eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist“.
Es ist deshalb, gelinde gesagt, makaber, dass Michael V. ausgerechnet in einem Heim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt wurde.
Missbrauch: Bischof Ackermann hat erneut versagt
30. Januar 2012
Diesen Artikel mit dem Foto der Flöte spielenden Mädchen entfernte das Puricelli-Stift kürzlich von seiner Website. Er ist aber noch im Google Cache. Bei dieser Feier wirkte auch Michael V. mit, gegen den ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchs läuft.
Die Rhein-Zeitung berichtete am Samstag (28. Januar 2012) über einen Priester im Bistum Trier, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch läuft, und der trotz Verbot öffentlich Messen zelebriert haben soll. Was aus dem Artikel leider nicht deutlich wurde, ist, dass der betreffende Priester offenbar auch als Seelsorger in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war.
Die Verantwortung dafür trägt ausgerechnet der „Missbrauchsbeauftragte“ der deutschen Bischöfe, der Trierer Bischof Stephan Ackermann.
Privatleute deckten den Fall auf
Dass der Verstoß gegen die Auflage aufgedeckt wurde ist allerdings offenbar nicht dem Bistum zu verdanken, sondern einigen privaten „Einzelkämpfern“ aus dem Bistum Trier. Jedenfalls hatte das Blog MissBiT – Missbrauch im Bistum Trier in Zusammenarbeit mit Schafsbrief.de (Anspielung auf „Hirtenbrief“) drauf hingewiesen, dass der betreffende Priester im Puricelli-Stift in Rheinböllen tätig war. Obwohl er die Auflage hatte, keine öffentlichen Messen mehr zu zelebrieren, wurde im Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen für November 2011 angekündigt:
NEUE GOTTESDIENSTORDNUNG IN DER MARIENKAPELLE IM PURICELLI-STIFT
Zum 1. November 2011 beginnen wir mit einer neuen Gottesdienstordnung in der Marienkapelle. Pfarrer Michael [V.], der vom Bistum zum Studium freigestellt ist [Anmerkung: Er ist wegen des kirchlichen Missbrauchsverfahrens beurlaubt!], hat den Auftrag, in den Einrichtungen der Franziskanerbrüder seinen priesterlichen Dienst vor allen in der Feier der Liturgie auszuüben. Pfarrer [V.] wird jeden Mittwoch um 10.00 Uhr in der Marienkapelle die Heilige Messe feiern, die Freitagsmesse findet nach wie vor im wöchentlichen Wechsel mit der Pfarrkirche jeweils um 9.00 Uhr statt. Wir heißen Pfarrer [V.] in unserer Mitte herzlich willkommen und wünschen ihm gute Begegnungen und segensreiches Wirken im Puricelli-Stift.
Einsatz bei geistig und psychisch Kranken
„Das Puricelli-Stift Rheinböllen bietet Erwachsenen ab 40 Jahren, die infolge einer geistigen oder psychischen Erkrankung in besonderem Maße auf die Hilfe von Fachkräften angewiesen sind, ein Zuhause in Gemeinschaft. Träger des Puricelli-Stifts ist die Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs- gGmbH.“ [Quelle: Website des Puricelli-Stifts.] Der Priester, dem vorgeworfen wurde, einen Messdiener missbraucht zu haben (der dann später seinerseits Messdiener missbraucht haben soll – in seinem Prozess kamen die Vorwürfe gegen V. ans Licht), sollte also offenbar ausgerechnet in einer Einrichtung „wirken“ (vgl. Pfarrbrief), in der besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind. Wie problematisch der – offenbar recht häufig praktizierte – Einsatz sexuell übergriffiger Priester in solchen Einrichtungen ist, hat die Berliner Therapeutin Angelika Oetken in einem lesenswerten Artikel dargestellt.
Kontakt mit Kindern – Puricelli-Stift entfernt Artikel
Bei seinem Wirken im Puricelli-Stift hatte Pfarrer V. offenbar auch Kontakt zu Kindern. Einen entsprechenden Artikel auf seiner Website hat das Puricelli-Stift vor kurzem entfernt, deshalb hier der Text:
Bei einem von Pfr. [M.] und Pfr. [V.] gestalteten ökumenischen Gottesdienst in der Marienkapelle gedachten die Bewohner, Mitarbeiter und Gäste des Puricelli Stifts der Hl. Jungfrau Maria als ihre Patronin. Musikalisch umrahmt wurde die Andacht auch in diesem Jahr wieder vom Ellerner Frauenchor diesmal in Begleitung von Pfr. [V.] an der Orgel.
Auf der sich anschließenden Adventsfeier sorgten nicht nur die musikalische Darbietungen, bspw. das Flötenspiel von Yasemin und Chantal, bei den Bewohner und dessen Angehörigen und Betreuern für eine vorweihnachtliche Stimmung.
Auch Pfr. [V.] zeigte ungeahnte Talente und verblüffte die Anwesenden mit Einblicke in die hohe Kunst der Illusionen, die weit über manch bekannte Taschenspielertricks hinausragte.
Der Artikel (siehe Bild oben) war mit einem Foto illustriert, dass die Mädchen Yasemin und Chantal beim Flötenspiel zeigte – es waren also bei dieser Veranstaltung mit Pfarrer V. offenbar mindestens zwei Kinder anwesend.
Bischof Ackermann ist verantwortlich
Verantwortlich hierfür ist der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Stephan Ackermann. Denn in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum sexuellen Missbrauch von 2010 heißt es:
45. Es obliegt dem Diözesanbischof, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verfügten Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Das gilt bei Klerikern auch für die Zeit des Ruhestands.
Die Räte der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen haben bekräftigt, „dass weder die Hauptamtlichen noch die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Pfarreiengemeinschaft über das Zelebrationsverbot von Pfarrer M. V. informiert worden seien.“
Fragen zu dieser Angelegenheit wollte mir das Bistum Trier ausdrücklich nicht beantworten.
Update: Das Seelsorgeteam und Gremien der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen erheben Vorwürfe gegen die Bistumsleitung. „Wir fühlten und fühlen uns seitens der verantwortlichen Stellen nicht ausreichend informiert und fordern als Vertreter der Pfarreiengemeinschaft, die die Verantwortung vor Ort tragen müssen, zukünftig bei solchen Konflikten im Vorfeld informiert und eingebunden zu werden, um entsprechend reagieren zu können“, sagte der Pfarreienratsvorsitzende Christian Klein gegenüber der Rhein-Zeitung.
Bistum Hildesheim: Bischof und Missbrauchsbeauftragter sagten die Unwahrheit
15. Januar 2012
Rhetorische Frage: Kann man dies unterschreiben, ohne zu merken, dass die Ausführungen erst mit ihrer Veröffentlichung (am 17. Februar) in Kraft treten würden? - Kann man diesen Text erarbeiten, ohne dies zu wissen?
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben. oder auch “die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten.”
Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. Von ‚Unwahrheit’ spricht man, wenn die Aussage tatsächlich auch nicht korrekt ist, der sich Äußernde das aber nicht weiß und es nur fälschlich angenommen hat.
Quelle: Wikipedia.de
Im Zuge des Missbrauchsskandals 2010 haben anscheinend sowohl der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle als auch der Missbrauchsbeauftragte und Personaldezernent des Bistums, Heinz-Günter Bongartz (zwischenzeitlich zum Weihbischof ernannt) die Öffentlichkeit belogen – vermutlich, um ihre eigene Untätigkeit zu vertuschen.
Bistum Hildesheim: Wissentlicher Einsatz von Sexualtätern 1993-2009
13. Januar 2012Wie kann ein pädophiler Pfarrer jahrelang mit seinen Opfern verreisen, sie bei sich übernachten lassen und ihnen teure Geschenke machen? Wie kann es sein, dass seine Vorgesetzten wussten, dass der Pfarrer mit einem Jungen im Urlaub war und mit ihm im selben Bett übernachtet hatte, ohne dass sie Verdacht schöpften, ein psychiatrisches Gutachten einholten oder dem Pfarrer zumindest untersagten, weiter mit Kindern zu verreisen oder sie bei sich übernachten zu lassen?
Wer sich angesichts des Verfahrens gegen den Priester Andreas L. aus dem Bistum Hildesheim diese Fragen stellt, wird sich auch für das Verhalten des Bistums seit 2002 interessieren, als die Deutsche Bischofskonferenz ihre „Leitlinien zum sexuellen Missbrauch“ verabschiedete. Im März 2002 wurde Dr. Michael Lukas Pressesprecher des Bistums Hildesheim, und seitdem erwarb sich das Bistum schnell den Ruf, in Missbrauchsfragen besonders fortschrittlich und offen zu sein. Seit dem Missbrauchsskandal von 2010 ist es allerdings möglich, die damaligen schönen Worte dem tatsächlichen Verhalten der Bistumsleitung gegenüber zu stellen. Dabei kommt man zu folgenden Ergebnissen:
Einsatz von Sexualtätern
Das Bistum Hildesheim hat von 1993 bis Ende 2009 fast durchgängig Priester als Gemeindepfarrer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten lassen, ob wohl es von sexuellem Missbrauch durch die betreffenden Priester wusste. Ab 2002 stand deren Einsatz im Gegensatz zu den Leitlinien der Deutschen Bischofskonfrenz, ab 2006 lag die Verantwortung hierfür bei der jetzigen Bistumsleitung: Bischof Norbert Trelle und Personaldezernent Heinz-Günter Bongartz.
Peter R., einer der beiden Haupttäter aus dem Berliner Canisius-Kolleg, war von 1982 bis 2003 im Bistum Hildesheim tätig, das ihn 1995 von den Jesuiten übernahm, obwohl es spätestens seit 1993 von einem Missbrauch durch R. wusste. Nach neuerlichen Vorwürfen wurde R. 1997 zunächst nach Wolfsburg, später nach Hannover-Mühlenberg versetzt, wo er mehrtägige Reisen mit Jugendlichen unternehmen durfte. Die Gemeinden wurden nicht über R.‘s „besondere Problematik“ informiert.
- Pressemitteilung des Bistums zu dem Fall:
- Interview mit dem Wolfsburger Prälaten Heinrich Günter: „Von den Vorwürfen haben wir damals nichts gewusst.“
- Interview mit R.‘s Vorgesetztem in Hannover-Mühlenberg:
Als er damals in Hildesheim angefragt habe, warum denn Peter R. in seine Gemeinde nach Mühlenberg geschickt werde, habe man von Unregelmäßigkeiten bei der Finanzverwaltung gesprochen. „Also habe ich zugesehen, dass er nicht mit Geld und Verwaltungsdingen in Berührung kam.“ Von den Missbrauchsvorwürfen habe er erst vergangene Woche erfahren – nicht durch die Kirchenleitung, sondern als Journalisten bei ihm anriefen. - „Ich war zum Schweigen verdonnert“: Interview mit R.‘s Nachfolger in der Hildesheimer Gemeinde „Guter Hirt“, der sich dafür einsetzte dass R. nicht weiter mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sollte.
Hermann S., den das Bistum weiterhin als Gemeindepfarrer in Celle-Vorwerk beließ, obwohl es 2003 erfuhr, dass er 1995 einen 12-Jährigen missbraucht hatte. Nach erneuten Vorwürfen 2006 wurde S. aus Celle abgezogen. Von Oktober 2007 bis zum 30. November 2009 – acht Wochen vor dem Missbrauchsskandal 2010 – setzte das Bistum S. als Pfarrer für drei Dörfer im Eichsfeld ein.
- Pressemitteilung des Bistums zu dem Fall
- Bericht des Göttinger Tageblatts
- Interview mit Heinz-Günter Bongartz in der Hildesheimer KirchenZeitung Nr. 14 vom 4. April 2010 (nicht mehr online, Text kann bereitgestellt werden)
- Darstellung von Bongartz gegenüber S.‘ ehemaliger Gemeinde in Celle-Vorwerk
- Interview mit dem Duderstädter Propst Damm zu dem Fall
Rudolf A. wurde nach einem Missbrauch und anschließender Therapie zwar nicht mehr als Gemeindeleiter eingesetzt, wurde aber in Göttingen mit der Krankenhausseelsorge und Seelsorge in mehreren Gemeinden betraut. Nachdem darüber im Zuge des Missbrauchsskandals berichtet wurde, beurlaubte das Bistum A. zunächst und schickte ihn etwas später in den Vorruhestand. Trotzdem war A. ausweislich eines Pfarrbriefs noch am 7. August 2010 für einen Einschulungsgottesdienst vorgesehen.
- Nach Missbrauch Neuanfang: Bericht des Göttinger Tageblatts
- Pressemitteilung des Bistums zu dem Fall
Klaus J., ein bekennender Pädophiler, dem man nach eigener Aussage „von Kindern fernhalten muss“, wurde offenbar 1997 noch während seiner Therapie mit Auflagen wieder als Subsidiar (Unterstützungskraft) in einer Gemeinde eingesetzt. Er wohnte dort im Pfarrhaus. Seit 2009 im Ruhestand, ist er noch heute auf der Website der Gemeinde als Unterstützer des Pfarrteams aufgelistet. Bereits in den 60er Jahren war J. als Kaplan zu einem Bußgeld verurteilt worden, nachdem er versucht hatte, Nacktfotos von 13- und 14-Jährigen zu machen. Das Bistum zog ihn daraufhin zwar für einige Monate aus dem Verkehr, danach war J. allerdings 30 Jahre lang in allen erdenklichen Positionen mit Kindern und Jugendlichen tätig – bis 1995 die Pfarrsekretärin bei ihm einen Stapel Kinderpornos fand. Kindesmissbrauch im eigentlichen Sinne hat J. laut eigener Aussage nie begangen.
- Artikel in der ZEIT
- Interview mit Klaus J. bei KNA
- Artikel beim Kölner Stadtanzeiger
- „Aus Fehlern gelernt“: Meldung der bischöflichen Pressestelle Hildesheim
Gerd E. war über 30 Jahre lang Pfarrer in Wolfsburg. 2010 kam heraus, dass er vor 30 Jahren einen Jugendlichen missbrauchte. Das Bistum will erst 2010 von dem Missbrauch erfahren haben. Allerdings hatte E. zwischenzeitlich eine Therapie gemacht, es besteht also die Möglichkeit, dass das Bistum zumindest von seinen Neigungen gewusst hat. Bistums-Pressesprecher Dr. Lukas teilte mir hierzu mit:
Das Bistum hat erst im Jahr 2010 vom sexuellen Missbrauch durch Pfarrer [E.] erfahren. Alle von ihm wahrgenommenen therapeutischen Hilfen konnten seitens des Bistums darum überhaupt nicht in irgendeinen Zusammenhang von Missbrauch gebracht werden.
Mit dem Missbrauch vielleicht nicht – aber wenn das Bistum (und/oder der Montfortaner-Orden, dem E. angehört) wusste, dass sich E. einer Sexualtherapie unterzog, hätte es den Priester zumindest nicht mehr an einer Grundschule einsetzen und ihm die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbieten sollen.
Dieser Artikel wird fortgesetzt: Bistum Hildesheim: Schöne, leere Worte.
Experten mit Scheuklappen (1): Prof. Christian Pfeiffer
22. Juli 2011Prof. Christian Pfeiffer, der von den deutschen Bischöfen mit einer Untersuchung beauftragt wurde, u.a. Einflussfaktoren zum sexuellen Missbrauch zu erfassen, zeigt sich geradezu sträflich blind für offensichtliche Zusammenhänge, die er selbst erläutert.
Die deutschen Bischöfe haben Forschungsprojekte zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der deutschen Diözesen in Auftrag gegeben – „ehrliche Aufklärung, frei von falscher Rücksichtnahme” durch „unabhängige Experten“.
Ich hatte ja neulich schon darauf hingewiesen, dass die drei federführenden Experten – Prof. Norbert Leygraf, Prof. Christian Pfeiffer und Prof. Hans-Ludwig Kröber – in der Vergangenheit mit Statements an die Öffentlichkeit getreten sind, die den Eindruck erwecken, dass diese Herren zugunsten der Kirche auch mal die intellektuelle Redlichkeit hintanstellen.
Anlässlich des jetzt bekannt gewordenen Falls des Pfarrers Andreas L. aus Salzgitter, der in den letzten Jahren mindestens drei Jugendliche missbraucht hat, hat Prof. Pfeiffer jetzt noch einmal nachgelegt und unter Beweis gestellt, dass er zugunsten der katholischen Kirche durchaus auch das Gegenteil des Offensichtlichen insinuiert. Pfeiffers 90 Sekunden-Auftritt im NDR vom 18. Juli 2011 muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Vor dem großen Finale allerdings ein paar Anmerkungen am Rande:
Pfeiffer hatte zugunsten der Kirche ja letztes Jahr schon darauf hingewiesen, dass nur 0,1 Prozent der seit 1995 des Missbrauchs Beschuldigten Priester seien. In dem besagten NDR-Interview liefert ihm die Moderatorin nicht nur eine Steilvorlage, um diesen Sachverhalt noch einmal zu wiederholen – sie weist auch gleich noch einmal selbst darauf hin, dass der Großteil der Beschuldigten keine Priester seien:
Moderatorin: Nun hört man ja viel von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche – wie häufig sind diese Fälle eigentlich, auf den gesamten Missbrauch sozusagen gesehen?
Prof. Christian Pfeiffer: In den letzten 15 Jahren ganze 0,1 Prozent aller bekannt gewordenen Fälle sind Priestern zuzurechnen. Es mag sein, dass die seltener angezeigt werden, von daher machen wir ja diese Riesenforschung – um rauszufinden, wie es im Dunkelfeld der nicht angezeigten Fälle aussieht. Aber trotzdem: Es würde mich überraschen, wenn der Anteil der Priester über 1 Prozent läge.
Moderatorin: Das heißt also 99 Prozent werden tatsächlich woanders begangen?
Prof. Christian Pfeiffer: Richtig. Aber die Bevölkerung glaubt, jeder dritte Fall ist ein Priester – weil es uns so entsetzt, und weil dann intensiv berichtet wird. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, die Kirche würde einen ganz großen Anteil des Missbrauchs zu verantworten haben – was sicherlich nicht stimmt.
Wieder blendet Prof. Pfeiffer den Umstand aus, dass der Anteil der Priester an der in Frage kommenden Bevölkerungsgruppe unter 0,1 Prozent liegen dürfte und Priester somit im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional stark in der Statistik vertreten sind. Ich hatte ja letztes Jahr einen Priesteranteil von 0,066 Prozent geschätzt, was bedeutet, dass Priester 1,5 mal häufiger verdächtigt werden, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Bei einem Anteil von 1 Prozent an den Tätern, wie Pfeiffer ihn als Obergrenze nennt, wären sie sogar 15 mal häufiger übergriffig, als es ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen würde.
Das besondere öffentliche Interesse an den Priestern ist also durchaus berechtigt. Für besorgte Eltern kommt noch hinzu, dass die Frage, ob man sein Kind einem Geistlichen oder einer kirchlichen Einrichtung anvertraut, selbst entschieden werden kann und deshalb von größerem Interesse ist als der Großteil der Missbräuche, die in der Familie vorkommen und denen deshalb nicht so einfach vorgebeugt werden kann wie einem Missbrauch durch Geistliche.
Im Einklang mit den übrigen Kirchen-Fürsprechern ignoriert Prof. Pfeiffer auch, dass die öffentliche Empörung über die Missbräuche gerade in kirchlichen Einrichtungen wohl weniger die Missbräuche selbst betrifft als vielmehr den Umstand, dass die katholische Kirche damit jahrzehntelang und weltweit äußerst nachlässig umgegangen ist – gelinde gesagt.
Pfeiffer sagt aber auch etwas (für deutsche Verhältnisse) Neues:
Moderatorin: Gibt es eigentlich Strukturen in der katholischen Kirche, die diese Fälle forcieren – also die das begünstigen?
Prof. Christian Pfeiffer: Möglicherweise hat früher Zölibat eine gewichtige Rolle gespielt, aber in den USA haben wir einen Rückgang auf ein Viertel des früheren Umfangs, obwohl Zölibat unverändert weiter gegolten hat, weil in der Gesellschaft Liberalität im Umgang mit Sexualität immer ausgeprägter ist, und dann muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.
Pfeiffer zufolge ist also der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen deshalb massiv zurückgegangen, weil es den Priestern durch die zunehmende Liberalisierung heute möglich sei, mit Erwachsenen Sex zu haben. (Soll wohl heißen: Es stört sich heute keiner mehr daran, wenn ein Priester eine Geliebte oder einen Geliebten hat – sofern er das nicht an die große Glocke hängt.) Anders ausgedrückt: Der Zölibat ist kein Problem, wenn man ihn nicht ernst nimmt. Daraus kann man aber nur den Schluss ziehen, dass der Zölibat eben doch massiv zum Missbrauch von Kindern beigetragen hat. (In Pfeiffers Worten: „Möglicherweise früher“.) Glaubt Prof. Pfeiffer, dass sich heute kein Priester mehr „ersatzweise“ an Kindern vergreift? Ab wie vielen „ersatzweise“ missbrauchten Kindern würde Prof. Pfeiffer den Zölibat als problematisch sehen? 10? 100? 1000?
Pfeiffers Aussage ist schon allein deshalb infam, weil die sexuelle Liberalisierung wohl in erster Linie in westlichen Ländern stattgefunden haben dürfte. Ich nehme mal an, in osteuropäischen, asiatischen und afrikanischen Ländern dürfte die von Pfeiffer angesprochene Liberalität noch deutlich hinterherhinken, was Pfeiffers eigener Statistik zufolge mit einem erhöhten „ersatzweisen“ Kindesmissbrauch einhergehen dürfte – und zwar heute noch!
Für deutsche Eltern ist dies auch deshalb von Interesse, weil der Anteil ausländischer Priester in deutschen Diözesen bereits bis zu 15 Prozent beträgt. Da mindestens die Hälfte der deutschen Priester über 60 Jahre alt sein dürfte und die ausländischen Priester jünger, dürfte der Anteil der ausländischen Priester in der normalen Gemeindearbeit bis zu einem Drittel betragen. Davon kommt fast ein Drittel aus Indien, ein weiteres Viertel aus Polen, 10 Prozent aus Afrika. Ob die von Prof. Pfeiffer angeführte „Liberalität im Umgang mit Sexualität“ dort auch schon so weit fortgeschritten ist?
Derlei Spekulationen sind allerdings müßig, denn Prof. Pfeiffer hatte sich zuvor bereits selbst widerlegt. Unmittelbar vor dem obigen Austausch sagte er nämlich folgendes:
Moderatorin: Herr Pfeiffer, jetzt kommen ja noch aktuelle Fälle dazu. Ist jetzt dieser Fall typisch?
Prof. Christian Pfeiffer: Er ist insoweit nicht typisch, als die meisten Täter, die im letzten Jahr bekannt geworden sind, sich eher ersatzweise an den Kindern vergriffen haben, nicht unbedingt Pädophile sind. Nach allem, was wir bisher wissen. Und hier scheint es sich doch klar um jemanden zu handeln, der fixiert ist auf Kinder.
Mit anderen Worten: Prof. Pfeiffer zufolge waren die meisten Täter, die im letzten Jahr bekannt geworden sind, gar nicht auf Kinder fixiert, sondern haben sich ersatzweise an ihnen vergriffen. Das steht aber in direktem Gegensatz zu seinem Statement gleich darauf, wo er sagt:
„[Heute] muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.“
Aus dem von Prof. Pfeiffer angeführten Rückgang des Kindesmissbrauchs im Zuge der sexuellen Liberalisierung in den USA ergibt sich, dass der Zölibat tatsächlich ersatzweisen Missbrauch fördert, und dementsprechend in Ländern, die weniger liberal sind, nach wie vor zu Kindesmissbräuchen führen dürfte. Und Pfeiffer sagt selbst, dass die meisten Täter sich ersatzweise an Kindern vergriffen haben. Trotzdem antwortet er auf die Frage nach missbrauchsfördernden Strukturen in der katholischen Kirche:
Möglicherweise hat früher Zölibat eine gewichtige Rolle gespielt, aber […] weil in der Gesellschaft Liberalität im Umgang mit Sexualität immer ausgeprägter ist, […] muss man sich nicht mehr an Kindern vergreifen, wenn man schon gegen Zölibat verstoßen will.
Drei Fragen, drei Antworten:
- Pädophilie ist „nicht typisch“ für Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche
- Der Zölibat ist (zumindest heute) kein Grund mehr für Missbrauch
- Der Anteil der Priester an der Gesamtzahl der Täter ist verschwindend gering
Das hätte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz auch nicht besser vermitteln können. Das Problem ist nur:
- Punkt eins ist reine Wortklauberei: Welche Unterschied macht es, ob ein Kind von einem Pädophilen oder „nur ersatzweise“ missbraucht wird?
- Punkt zwei dürfte schlicht und ergreifend falsch sein – Pfeiffers eigenen Informationen zufolge.
- Punkt drei übersieht geflissentlich, dass Priester vermutlich überdurchschnittlich oft auffällig werden.
Das ist der „Experte“, der das Forschungsprojekt „Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ leiten soll. Unter anderem mit dem Ziel „die Bedeutung der Einflussfaktoren zu erfassen, die ihre Taten gefördert haben.“
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Hier das von mir transkribierte Interview:
Den Rest des Beitrags lesen »
Der Blinde von der Farbe: Glaubwürdigkeitsveranstaltung in Freiburg
22. Juli 2010Im Erzbistum Freiburg gab es heute eine Veranstaltung der Katholischen Akademie zum Thema: Glaub-würdig? Forum zur aktuellen Krise der katholischen Kirche. Dafür, dass er daran teilgenommen hat, erhält der Generalvikar von mir hiermit den Ehrentitel: Kamikaze-Keck!