US-Experte: Zollitsch hätte 2006 ermitteln müssen

15. Juli 2010

Update: Dieser Artikel ist jetzt auch beim hpd gelistet.

Hinweis: Morgen will ich mich mit der Frage beschäftigen: War das 3-Pater-Kloster Birnau eine Abschiebestation für pädophile Patres?

Der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch hätte eine Untersuchung des Missbrauchsfalles in Birnau vornehmen müssen, als er 2006 davon Kenntnis erhielt. Diese Meinung vertritt der international bekannte US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle (bekannt u.a. aus der preisgekrönten Dokumentation „Holy Watergate„). Auch der Umstand, dass die Tat damals bereits 40 Jahre zurücklag, ändert Doyle zufolge nichts daran: „Er [der Bischof] muss erst ermitteln, und dann – nach der Untersuchung – wird über die Verjährung entschieden.“

Doyle war von dem kirchenkritischen Blogger „Skydaddy“ kontaktiert worden, nachdem dieser von mehreren deutschen Kirchenrechtlern keine Auskunft erhalten hatte.

Seit Anfang Juni 2010 bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt, versucht Zollitschs Erzbistum den Eindruck zu erwecken, Birnau gehöre gar nicht zur Diözese Freiburg, sondern zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich. Und Zollitsch sei somit nicht zuständig.

Allerdings wird das Kloster Birnau in Online-Datenbanken der Diözese Freiburg zugeordnet, nicht der „Mini-Diözese“ der Abtei Wettingen-Mehrerau. Und Erzbischof Zollitsch hat selbst 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau errichtet und einen Zisterzienserpater aus dem Kloster Birnau zum Leiter bestellt. Dies beweist, dass die Seelsorgeeinheit (Pfarrei) tatsächlich zum Bistum Freiburg gehört. Und Zollitsch führte damit nur eine Praxis fort, die seit 1946 besteht: Dass nämlich der Erzbischof von Freiburg die Seelsorge in den Orten Nußdorf und Deisendorf den Zisterziensern aus Birnau überträgt. Deshalb kommt auch Experte Thomas P. Doyle in einem Gutachten für „Skydaddy“ zu dem Ergebnis:

Die [vorliegenden] Informationen legen den Schluss nahe, dass die Seelsorge an der Gemeinschaft der Gläubigen in Birnau der direkten Amtsgewalt des Erzbischofs von Freiburg unterstand, der die Seelsorge den Zisterziensern der Abtei Wettingen-Mehrerau übertragen hatte. Von daher war der Erzbischof auch zuständig und hatte die Amtsgewalt über alle  Aspekte der Seelsorge für Laien, die in Birnau stattfand (canon 678 des Kirchenrechts von 1983 und canon 612 des Kirchenrechts von 1917).

Kirchenrechtler: Erst vorgeprescht, dann schweigsam

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch hatten sich die Kirchenrechtsprofessoren Georg Bier (Freiburg) und Richard Puza (Tübingen, ebenfalls Kirchenprovinz Freiburg) öffentlich zugunsten Zollitschs geäußert. Von „Skydaddy“ um Erklärung gebeten, wie der Umstand, dass Zollitsch selbst die Seelsorgeeinheit errichtet und den Leiter bestellt hat, mit Prof. Biers Erklärung ein Einklang zu bringen sei, Zollitsch sei für die Seelsorge in der Kloster- und Wallfahrtskirche Birnau „niemals zuständig gewesen, weder als Personalreferent noch als Erzbischof“, antwortete Prof. Bier zwar umgehend, dies sei „nicht leicht zu vereinbaren“, und er wolle „der Frage daher jetzt noch einmal genauer nachgehen und die Sachlage eingehender prüfen“, – aber seitdem kam von Prof. Bier auch auf Nachfrage keine Antwort mehr. Prof. Puza reagierte auf zwei ähnliche Anfragen überhaupt nicht.

Zollitschs Bistum gab falsche Auskünfte

Das Ordinariat Freiburg hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach falsche, das Bistum entlastende Auskünfte erteilt. Erst gestern meldete die Badische Zeitung, dass dem Bistum bereits 1992 das Geständnis eines pädokriminellen Priesters aus Oberharmersbach vorlag – und es nicht „erst 1995 einen entsprechenden Hinweis auf Missbrauch in Oberharmersbach gegeben“ habe, wie das Ordinariat im März mitgeteilt hatte, als der Fall in die Medien gelangte. Noch letzten Freitag (09.07.2010) sprach Erzbischof Zollitsch – offenbar im Hinblick auf das Geständnis des Täters davon, er habe „Hinweisen aus Oberharmersbach im Jahr 1992 mit größerem Nachdruck nachgehen und intensiver nach weiteren Opfern und das Gespräch mit Zeugen suchen sollen“ [Hervorhebung von mir].

Ebenfalls im März 2010 hatte der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg, Domkapitular Dr. Eugen Maier, dem Opfer aus Birnau mehrfach mitgeteilt, der Täter sei nach 1968 nie mehr in Deutschland tätig gewesen. Erst, als das Opfer mit einer Auskunft des Einwohnermeldeamtes nachwies, dass der Pater von 1987 bis 1992 wieder in Birnau war, fiel dem Ordinariat plötzlich ein, dass der Pater während der fraglichen Zeit auch jahrelang in den Personalverzeichnissen der Erzdiözese aufgeführt war.

Welche Rolle spielt der Abt?

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch kam diesem auch der Abt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde, zu Hilfe: In einer Stellungnahme, die inhaltlich im Wesentlichen der Darstellung des Bistums entsprach, erklärte er:

„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz. Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig. Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“

Als Kirchenrechtler muss Abt Anselm freilich wissen, dass die Zuständigkeit, die er erwähnt, in Birnau rein ordensrechtlicher Natur ist – sobald Ordenspriester in einem Bistum seelsorgerlich tätig werden, unterstehen sie in seelsorgerlicher Hinsicht der Amtsgewalt des Bischofs. Kirchenrechtler Doyle:

„Falls irgendein Mönch der Abtei oder des Priorats in irgendeiner Form mit Laien außerhalb der Grenzen des Abteiterritoriums Kontakt hat, dann liegt die Amtsgewalt beim Erzbischof.“ 

Abt Anselm schließt mit den Worten, dass Erzbischof Zollitsch mit Entscheidungen und Vorgängen im Priorat Birnau „sicher nichts zu hatte!“ Zuvor bedauert er noch, dass „auch in unserer Gemeinschaft in der Vergangenheit leider ein nicht adäquater Umgang mit Tätern und Opfern sexuellen Missbrauchs gepflegt wurde“.

Da Abt Anselm zufolge somit die gesamte Zuständigkeit bei seiner Abtei liegen müsste, erscheint es umso erstaunlicher, dass er vor drei Wochen – jedenfalls einer Kathpress-Meldung zufolge – seinen Vorgänger, Altabt Kassian Lauterer, der von 1968 bis 2009 im Amt war, von jeder Mitschuld freisprach – und das offenbar noch bevor Abt Anselm seine eigene Untersuchung dazu abgeschlossen hatte. Die Meldung wurde zwar später auf Betreiben des Opfers, das sich durch die Anselm zugeschriebenen Äußerungen verleumdet fühlte, zurückgezogen – Abt Anselm hat sich allerdings auch auf Nachfrage nicht von konkreten, ihm zugeschriebenen Äußerungen distanziert, sondern nur seinen Krisenkommunikationsberater mitteilen lassen, dass „Aussagen von Abt Anselm missverständlich oder falsch wiedergegeben wurden bzw. Aussagen, die er nie getätigt hat ihm zugeschrieben wurden“. Was er tatsächlich gesagt hat und was nicht, wollte er nicht mitteilen.

Ausgeklügelte Formulierungen

„Skydaddy“ fiel auf, dass in den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm nicht wirklich festgestellt wird, „Birnau gehört nicht zur Diözese Freiburg“ oder „Erzbischof Zollitsch war nicht zuständig“. Stattdessen heißt es dort, Birnau „gehöre“ zur Abtei Wettingen-Mehrerau. „Das ist zwar in dem Sinne richtig, dass Birnau ein Tochterkloster von Mehrerau ist. Das dürfte aber nichts daran ändern, dass es auf dem Territorium der Diözese Freiburg liegt – wie es auch in allen einschlägigen Online-Datenbanken angegeben ist. Die umfangreichen Ausführungen über Territorialabteien und deren Unabhängigkeit vom Diözesanbischof in den Erklärungen des Ordinariats und des Abtes müssen aber beim Leser den Eindruck erwecken, dass dies eben auch für Birnau zutrifft. Auf diese Weise wird offenbar bewusst ein falscher Eindruck erzielt, ohne dass – jeder Satz für sich genommen – gelogen wird.“ Ganz ähnlich, wenn auf die Zuständigkeit des Abtes verwiesen wird: „Der Abt ist natürlich ordensrechtlich zuständig, deshalb stellt es – sozusagen ‚technisch‘ gesehen – keine Lüge dar, wenn gesagt wird, der Abt sei ‚kirchenrechtlich zuständig‘. Es wird aber offenbar darauf gesetzt, dass der Leser den Umkehrschluss zieht und denkt: Dann kann Zollitsch nicht zuständig gewesen sein. Tatsächlich muss man in Birnau zwischen der ordensrechtlichen und der seelsorgerlichen Zuständigkeit unterscheiden – und letztere liegt immer beim Bischof!“

Mehrere Anfragen beim Bistum und der Abtei – sowohl durch „Skydaddy“ als auch durch das Missbrauchsopfer –, wie denn nun die konkrete Zuständigkeit sei, wurden über Wochen entweder gar nicht beantwortet, oder man wurde vertröstet, oder es kamen ebenso ungenaue Antworten zurück. Deshalb geht „Skydaddy“ davon aus: „Da, abgesehen von den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm, nichts dafür und alles dagegen spricht, dass Birnau zum Territorium von Wettingen Mehrerau gehört, und nicht einmal das Bistum selbst klar Stellung dazu beziehen will, hat es den Anschein, als ob Zollitschs Bistum die Öffentlichkeit – möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft – über die tatsächlichen Zuständigkeiten täuschen will.“

Damit dies nicht gelingt, hat „Skydaddy“ seine Rechercheergebnisse und Doyles Gutachten an die Staatsanwaltschaft Konstanz geschickt, die gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt.


Ordinariat Freiburg korrigiert Darstellung zu Oberharmersbach

14. Juli 2010

Ganz frisch bei der Badischen Zeitung.

Ich selbst werde morgen darüber schreiben, dass mir die Stellungnahme eines international bekannten Kirchenrechtlers vorliegt, derzufolge Erzbischof Zollitsch 2006, als er von dem Missbrauchsfall in Birnau Kenntnis erhielt, eine Untersuchung dazu hätte durchführen müssen – was offenbar nicht geschehen ist. Offenbar deshalb versucht das Bistum Freiburg seit Wochen, den Eindruck zu erwecken, Birnau gehöre zum Territorium der österreichischen Abtei Wettingen-Mehrerau, und Freiburg sei nicht zuständig. Auch dies dürfte dem Experten zufolge nicht zutreffen. Morgen mehr…


Neues zur Kathpress-Meldung (war: „Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen“)

26. Juni 2010

Meine in den letzten Tagen hier geäußerte Vermutung, dass die diffamierende Kathpress-Meldung in ihrer ursprünglichen Form von der Abtei Mehrerau (bzw. Abt Anselm oder Harald Schiffl) an die Presse geschickt wurde, ist offenbar falsch.

In den letzten Tagen hatte ich über eine diffamierende Pressemeldung von Kathpress berichtet und darüber, dass diese Meldung zunächst geändert, dann zurückgezogen wurde.

Ich weiß, dass das Opfer massiv interveniert hat – zugleich hat wohl auch die Abtei Mehrerau auf eine Korrektur hingewirkt, möglicherweise auch auf die Löschung. 

Die Löschung der Meldung ändert natürlich nichts daran, dass irgend jemand die diffamierenden Aussagen in die Welt gesetzt hat – entweder in Mehrerau oder bei Kathpress!

Den Rest des Beitrags lesen »


Missbrauch in Mehrerau: Kathpress-Meldung diffamiert Opfer

24. Juni 2010

 

In einer Meldung der österreichischen katholischen Nachrichtenagentur Kathpress wurde offensichtlich versucht, das Opfer dutzender Missbräuche durch einen Pater aus der österreichischen Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau als unkooperativ und uneinsichtig darzustellen und gleichzeitig durch irreführende Formulierungen den ehemaligen Abt zu entlasten. Nachdem die Abtei drei Jahre lang untätig geblieben war, hatte das Opfer schließlich selbst eine Kirchenrechtsklage bei der Glaubenskongregation in Rom eingeleitet. Kathpress hat die Meldung mittlerweile zurückgezogen.

Anmerkung: Zu den damaligen Zuständen in der Mehrerau siehe auch den SPIEGEL-Artikel vom 03.03.2010: „Kindheit in der Klosterschule: Hölle, lebenslang“.

Den Rest des Beitrags lesen »


Zollitsch und die Leitlinien

18. Juni 2010

Der Umstand, dass für Ordensmitglieder der jeweilige Abt zuständig ist, entband die Erzdiözese Freiburg und Erzbischof Zollitsch im Fall des pädokriminellen Zisterzienserpaters Gregor Müller nicht von ihrer Verantwortung gemäß den „Leitlinien“ der Deutschen Bischofskonferenz, den 2006 gemeldeten Fall zu prüfen und dem Opfer Hilfen anzubieten, sowie den jetzigen Dienstgeber und die Öffentlichkeit zu informieren. Davon ist so gut wie nichts geschehen.

Den Rest des Beitrags lesen »


„Lückenlose Aufklärung“: Fragen an das Ordinariat Freiburg

14. Juni 2010

Zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz erklärte deren Vorsitzender, der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, am 22. Februar 2010:

Wo immer nämlich ein  Verdacht vorliegt, muss es eine lückenlose und absolut transparente Aufklärung geben. […] Wir deutschen Bischöfe drängen darauf, dass die früheren und teils lange zurückliegenden wie natürlich alle neueren Fälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen aufgeklärt werden.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt derzeit gegen Zollitsch. Wie berichtet, werfen die bisherigen Erklärungen des Erzbistums hierzu mehr Fragen auf als sie beantworten.

Die Erklärungen, die das Ordinariat Freiburg der Öffentlichkeit gegenüber abgegeben hat, müssen zumindest bei wohlwollender Betrachtung noch nicht als Lüge bezeichnen werden. (Wie z.B. die Formulierung, es gäbe „Hinweise“ darauf, dass der beschuldigte Pater erneut in Birnau eingesetzt war, obwohl das Ordinariat weiß, dass der Pater wieder dort eingesetzt war.)

Dem Opfer gegenüber hat das Ordinariat allerdings mehrfach Auskünfte gegeben, die tatsächlich falsch waren – und die die Recherchen des Opfers in völlig falsche Richtungen geleitet hätten:

Den Rest des Beitrags lesen »


Zollitsch: Aufklärer oder Vertuscher?

8. Juni 2010

Eine erweiterte Fassung dieses Artikels mit neuen Informationen gibt es jetzt beim hpd: Zollitsch beauftragte Mönche – trotz Untätigkeit.

In diesem Artikel zeige ich, dass die Zisterzienser in Birnau Seelsorgeaufgaben für das Erzbistum Freiburg wahrnehmen. Damit kann sich das Erzbistum nicht auf fehlende Zuständigkeit der Diözese oder mangelnde Informationspflicht des Ordens berufen. Nachdem das Bistum im März erfahren hat, dass der Orden im Fall des pädosexuellen Zisterzienserpaters Gregor M. seit 2006 untätig geblieben war, hätte Zollitsch dem Orden die Seelsorge in seinem Bistum sofort entziehen müssen.

Hinweis: Zum Lesen des kompletten Artikels bitte hier oder unten auf „Den Rest des Beitrags lesen »“ klicken – Zollitschs „Sündenregister“ ist so lang, dass ich hier nur den Anfang darstellen kann.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat sich entschieden, die Ermittlungen gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch aus Freiburg, gleichzeitig Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, zu übernehmen. Zugleich hat sie klargestellt, dass es nicht darum geht, dass Zollitsch 1987 die Anstellung des bekannt pädokriminellen Zisterzienserpaters Gregor M.„veranlasst“ habe, wie zunächst in den Medien berichtet wurde.

Vielmehr gehe der Anzeigeerstatter „davon aus, dass Zollitsch damals um Vorgeschichte und Aufenthalt des beschuldigten Zisterzienserpaters wusste oder bei genügender Sorgfalt hätte wissen können.“ (Badische Zeitung, 07.06.2010) Im Bistum Basel, in dem der Pater ebenfalls eingesetzt war, war jedenfalls bereits 1971 dokumentiert, dass er in Deutschland und Österreich sexuell übergriffig geworden war. Außerdem wurde Pater Gregor im Jahr seines Weggangs aus Birnau strafversetzt (1968) – und davon soll das Erzbistum Freiburg, für das die Zisterzienser dessen Pfarreien Nußdorf und Deisendorf betreuen (s.u.), nichts gewusst haben?

Das hätten gewissenhaft arbeitende Journalisten übrigens auch auf der Website des Anzeigeerstatters bzw. Opfers erfahren können.

Bistum verschweigt Beauftragung der Zisterzienser mit der Seelsorge im Bistum

Den Rest des Beitrags lesen »


Hintergründe zur Anzeige gegen Zollitsch

6. Juni 2010

Die Staatsanwaltschaft Konstanz will heute (Montag) entscheiden, ob sie die Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, übernimmt.

Aus diesem Anlass der Hinweis, dass auf der Website des Anzeigestellers – eines Missbrauchsopfers – eine ausführliche Darstellung zu dem Fall sowie Auszüge und Hintergründe zu der Strafanzeige zu finden sind.

Das Opfer weiß offenbar, was es tut.

Zunächst stellt man fest, dass nach Darstellung des Opfers die Presseerklärungen der Erzdiözese Freiburg tatsächlich voller Lügen sind (alle Hervorhebungen im Folgenden sind von mir, Schreibweisen z.T. zwecks besserer Lesbarkeit geändert):

Auf der Internetseite des Erzbistums Freiburg werden weiter Lügen verbreitet. Jetzt behauptet die Erzdiözese sogar [hier]

„Der Strafantrag wurde nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch Journalisten zugeleitet – in der erkennbaren Absicht, mit dem sensationsheischend formulierten Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ gegen einen Erzbischof Medieninteresse zu provozieren.“

Das ist eine schamlose Lüge und Unterstellung !!!

Richtig ist, dass ich eine Kopie der Anzeige an die Presse weiter leitete, aber erst auf Nachfrage und mit zu dem Zweck, dass über die von mir erhobenen Vorwürfe wahrheitsgemäß berichtet wird.

Manche mir in der Presse in den Mund gelegte Behauptung habe ich nicht erhoben!

[…]

Die Anzeige hat Erzbischof Zollitsch selbst herausgefordert, indem er

1. kein Schreiben beantwortete

2. die Diözese wahrheitswidrige und die Tatsachen entstellende Darstellungen in Interviews und auf der Homepage macht

3. Eine Richtigstellung, zu der ich Freiburg aufforderte, nicht erfolgte

4. Eine daraufhin beantragte Gegendarstellung nicht veröffentlicht wurde.

Somit blieb mir nur noch der Klageweg. Deshalb habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Diözese Freiburg und die Verantwortlichen, allen voran Dr. Fridolin Keck, erstattet.

Die Erzdiözese hat sogar die Unverfrorenheit, in den aktuellen Stellungnahmen, erneut auf die bewusst wahrheitswidrige Darstellung zu verweisen.

Damit macht sich Dr. Robert Zollitsch und seine Diözese Freiburg weiterhin unglaubwürdig.

Zum Hintergrund der Anzeige schreibt das Opfer:

Den Rest des Beitrags lesen »


Freiburger Echo-Kammer

6. Juni 2010

Das Erzbistum Freiburg bringt auf seiner Website jetzt einen Artikel mit der Überschrift „Medien: Vorwurf gegen Erzbischof ist ‚Luftnummer‘“:

Der Vorwurf der „Beihilfe zum Missbrauch“ gegen Erzbischof Robert Zollitsch ist eine „Luftnummer“. Das schreiben inzwischen auch Journalisten, die gewissenhaft arbeiten und sich nicht instrumentalisieren lassen […]

Dabei betont Abt Anselm, dass Erzbischof Zollitsch mit Entscheidungen und Vorgängen im Priorat Birnau „sicher nichts zu hatte“.

Gewissenhaft arbeitenden Journalisten ist dies bei sorgfältiger Recherche inzwischen deutlich geworden. So schreibt die Badische Zeitung: „Der Vorwurf der Beihilfe zum Missbrauch ist eine Luftnummer (…). Selten wurde eine Anschuldigung so schnell aus der Welt geschafft wie die, der frühere Personalreferent Robert Zollitsch habe 1987 veranlasst, dass ein pädophiler Zisterzienserpater in Birnau ein zweites Mal angestellt wurde: Eine solche Anstellung hat es nicht gegeben. Die Erzdiözese war für das Birnauer Kloster auch gar nicht zuständig.“ Ähnlich kommentiert die Südwestpresse: „Es klingt wie eine Sensation: Gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, wird wegen Beihilfe zum sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt. Doch es ist eine Luftnummer. Dem Freiburger Erzbischof werden Personalentscheidungen zur Last gelegt, die schon formal nicht in seinen Zuständigkeitsbereich gefallen sind.“

Mal abgesehen davon, dass die Badische Zeitung als überregionale Zeitung mit christlicher Grundlage gegründet wurde und sich als unabhängige, überparteiliche Tageszeitung mit christlicher Grundhaltung versteht:

Beide Artikel geben in dieser Hinsicht lediglich die Informationen wieder, die sich auf der Bistums-Website befinden. (Sogenannte „Echo-Kammer“: Beide Seiten reflektieren jeweils lediglich die Informationen von der anderen Seite.) Dabei haben die dem Erzbistum Freiburg zufolge „gewissenhaft arbeitenden Journalisten“ die kirchliche Darstellung allerdings offenbar unkritisch übernommen:

Erstens: Wie ich gestern dargestellt habe (Zollitschs laxer Umgang mit der Wahrheit), kommt es durchaus vor, dass Institutionen, die nicht in den offiziellen Verantwortungsbereich eines Bistums fallen, sich mit dem Bistum beim Personaleinsatz abstimmen.

Zweitens: Die Badische Zeitung hatte selbst am 22. April 2010 in dem Artikel einer anderen Journalistin (Missbrauchskandal: Die Rückkehr des Paters) berichtet, dass das Opfer vom Bistum Freiburg am 23.03.2010 zunächst die Auskunft erhielt:

„Pater Gregor M. hat die Abtei Birnau 1968 verlassen und hielt sich seither nicht mehr in der Erzdiözese Freiburg und nicht mehr in Deutschland auf“

Diese Aussage klingt nicht so, als ob das Erzbistum Freiburg im Unklaren über das in Birnau eingesetzte Personal sei. Erst als das Opfer antwortete, dass es die Aussage eines Freundes habe, derzufolge der fragliche Pater 1988 dessen Kind in der Wallfahrtskirche Birnau getauft habe, kam vom Zollitschs Erzbistum folgende Antwort:

„In der Akte Birnau ist Pater Gregor für die von Ihnen benannten Jahre nicht nachweisbar. (…) In den Personalschematismen der Jahre 1989 bis 1995 ist Pater G. aufgeführt. Meine Aussage war also falsch. Die falsche Aussage entsprang nicht meiner Absicht, sondern den Angaben der Registratur. Die falsche Aussage bedauere ich, und ich bitte um Entschuldigung.“

Das klingt, als ob es in der Registratur des Erzbistums tatsächlich eine „Akte Birnau“ (s.o.) gibt. Außerdem war Pater Gregor von 1989 bis 1995 offenbar in den kirchlichen Personalverzeichnissen (Schematismen) aufgeführt. Die Darstellung des Erzbistums versucht aber gerade mit dem Hinweis auf die fehlende offizielle Zuständigkeit den Eindruck zu erwecken, Zollitsch könne von den Vorwürfen und dem Einsatz des Paters nichts gewusst haben.

Aus meiner Sicht lässt es journalistische Sorgfalt vermissen, wenn angesichts dieser Umstände einfach die Darstellung des Erzbistums inhaltlich übernommen wird und gemeldet wird:

„Selten wurde eine Anschuldigung so schnell aus der Welt geschafft wie die, der frühere Personalreferent Robert Zollitsch habe 1987 veranlasst, dass ein pädophiler Zisterzienserpater in Birnau ein zweites Mal angestellt wurde: Eine solche Anstellung hat es nicht gegeben. Die Erzdiözese war für das Birnauer Kloster auch gar nicht zuständig.“

Wie dargestellt, steht – durch das Erzbistum Freiburg bestätigt – fest, dass der betreffende Pater wieder in Birnau tätig war. Gemeint ist, dass – nach Darstellung des Erzbistums – der Pater während dieser Zeit nicht im kirchenrechtlichen Verantwortungsbereich des Erzbistums, sondern des Zisterzienserordens eingesetzt war. Richtig ist, dass Zollitsch diese Anstellung kaum „veranlasst“ haben dürfte, und fraglich ist, ob Zollitsch während seiner Zeit als Personalreferent des Erzbistums vom Einsatz des Paters und dessen pädophilen Neigungen wusste. (Der Vorwurf des Opfers geht auch eher dahin, dass Zollitsch davon hätte wissen können und müssen.) Beim Nachbarbistum Basel waren die Vorwürfe gegen Pater Gregor jedenfalls dokumentiert:

In seinem Archiv hat das Schweizer Bistum Basel Teile der Vorgeschichte des Paters gefunden, der unter anderem im Vorarlberger Kloster Mehrerau Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Die Verantwortlichen im Bistum waren demnach informiert über die Missbrauchsvorwürfe aus Deutschland und Österreich – und stellten ihn trotzdem an.

Und der Pater tauchte auch schon während Zollitschs Zeit als Personalreferent (1983-2003) jahrelang in den Personalverzeichnissen auf und hat offenbar Taufen (mindestens eine) vorgenommen.

Es verwundert, dass Journalisten die Verteidigung „nicht zuständig“ immer noch so leicht akzeptieren. Schließlich ist es gerade mal zwei Monate her, dass Bischof Mixa im Interview mit der BILD-Zeitung erklärte:

„Ich war von 1975 bis 1996 Stadtpfarrer von Schrobenhausen und war nie als Erzieher für das Kinderheim zuständig.“


Was wusste das Bistum Freiburg?

5. Juni 2010

Hier noch mal knapp zwei wesentliche Rechercheergebnisse zum Dementi des Bistums Freiburg:

Wann erfuhr das Bistum von dem Missbrauch?

Im Dementi heißt es:

Die Vorwürfe gegen Erzbischof Dr. Robert Zollitsch treffen nicht zu, weil

1. der Erzdiözese Freiburg erst seit Ende 2006 bekannt war, dass es in den 60er Jahren zumindest einen Fall von sexuellem Missbrauch bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gab

Hintergrund: 2006 informierte das Missbrauchsopfer nach einer Therapie das Bistum Freiburg und bat um eine Aussprache mit dem Täter. Die Tat war zu dieser Zeit bereits verjährt:

„Uns ist in Birnau nur ein Missbrauchsfall bekannt: Ende 2006 hat uns darüber ein Mann informiert. Die Tatzeit war in der ersten Hälfte der 60er Jahre – liegt also etwa 40 Jahre zurück. Wir haben Hilfe und Gespräche angeboten. Das Opfer, das sich bei uns gemeldet hatte, forderte eine Aussprache mit dem beschuldigten Pater, der sich bei ihm entschuldigen sollte. Diese Aussprache und Entschuldigung ist erfolgt. (Bistum Freiburg, 22.03.2010)

Ab 2006 kann das Bistum die Kenntnis über den Missbrauchsfall also nicht abstreiten. Die Frage ist: Wusste man beim Bistum schon viel früher davon?

Es fällt auf, dass beim Nachbarbistum Basel (Schweiz), in das der Täter 1971 versetzt wurde, der Missbrauch offenbar bekannt war:

Das Bistum Basel hatte den Pater 1971 eingestellt, obwohl die sexuellen Übergriffe in Birnau und in der Klosterschule Mehrerau [Anm: in Österreich] bekannt waren.

„Aus heutiger Sicht ist dies eine unvertretbare Fehleinschätzung“, sagt ein Sprecher des Basler Bistums. „Ein entsprechendes Beziehungsnetz, der Missbrauch von Autorität oder direkte Vertuschung machten es möglich.“ (Südwest Presse, 22.04.2010)

Der Darstellung des Erzbistums Freiburg zufolge müsste man also beim Bistum Basel Bescheid gewusst haben, beim Erzbistum Freiburg, für das der Täter während der Tatzeit tätig war, aber nicht…

An dieser Stelle ist anzumerken, dass der Missbrauch und der Wechsel des Täters nach Basel lange vor Zollitschs Ära als Personalreferent (1983-2003) stattfanden. Zollitsch hätte also nur durch andere von den Vorgängen Kenntnis erhalten können. Ob darüber etwas in den offiziellen Akten (und in Klartext) stand, erscheint fraglich – vielleicht erfährt man vom Bistum Basel ja noch Näheres, wie damals mit solchen Fällen umgegangen wurde.

Hatte das Bistum Informationen über die erneute Tätigkeit des Täters im Bistumsgebiet?

Im Dementi heißt es:

2. Dr. Zollitsch als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese keinesfalls 1987 eine erneute „Anstellung dieses Paters“ in Birnau veranlasst hat: Eine weitere Anstellung beim Erzbistum Freiburg hat es nicht gegeben – wenngleich es Hinweise darauf gibt, dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte. Deren Zusammensetzung wird vom Abt des Ordens eigenständig geregelt (Erläuterung – s.u.).   

Der frühere Personalreferent Zollitsch hat also

a) weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren

b) noch von einem erneuten Einsatz dieses Paters gewusst

c) und einen solchen Einsatz schon gar nicht veranlasst.

Domkapitular Dr. Eugen Maier vom Ordinariat Freiburg teilte dem Opfer am 9. April 2010 per E-Mail mit:

In den Personalschematismen der Jahre 1989 bis 1995 ist Pater G. aufgeführt. (Südwest Presse, 22.04.2010)

Ein Schematismus ist das Personalverzeichnis eines  Bistums oder Ordens (eine Art Telefon- und Adressverzeichnis). Es ist nicht ganz klar, ob sich die Auskunft auf den Schematismus der Erzdiözese Freiburg bezieht oder auf den des Ordens. Jedenfalls scheint das Erzbistum Zugriff auf diese Informationen zu haben, was nahelegt, dass die Information, dass Pater G. wieder in Birnau war, im Personalbereich unter Zollitsch (1983-2003) durchaus vorhanden war.

Zwar werden die Informationen für den Schematismus von den jeweiligen Einrichtungen an das Erzbistum gemeldet, und man kann nicht erwarten, dass diese Meldungen damals nach sexuell auffällig gewordenen Personen durchforscht worden wären. Aber wenn der Täter sieben Jahre lang in den Schematismen aufgeführt war, im Dementi lediglich von „Hinweisen“ zu sprechen, dass der Täter erneut in Birnau war, erscheint doch sehr vage.

Das Erzbistum Freiburg bedient sich offenbar dieser vagen Formulierung, weil es ja im Anschluss erklärt, Zollitsch habe nichts vom erneuten Einsatz des Paters (im Kloster Birnau) gewusst.

„Sensationsheischende Vorwürfe“

Gegen Ende ihres Dementis schreibt die Erzdiözese:

Der Strafantrag wurde nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch Journalisten zugeleitet – in der erkennbaren Absicht, mit dem sensationsheischend formulierten Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ gegen einen Erzbischof Medieninteresse zu provozieren.

Das mag richtig sein – verdenken kann man es dem Opfer allerdings kaum: 2006 hatte das Opfer noch von einer Anzeige abgesehen – offenbar in der Hoffnung, dass der Täter zumindest aus der Seelsorge entfernt würde. Das Bistum Freiburg gab sich mit einer entsprechenden Aufforderung an den damaligen Abt des Ordens zufrieden. Der Täter war allerdings noch bis März dieses Jahres in der Schweiz als Seelsorger tätig – bis einige Opfer drohten, in der Gemeinde des Täters vor dem Gottesdienst zu demonstrieren: „Hier zelebriert ein Kinderschänder.“ (Blick.ch, 18.03.210; Südwest Presse, 22.04.2010)


%d Bloggern gefällt das: