Wie der Missbrauchsskandal hätte verlaufen können, wenn Journalisten ihren Job machen würden

4. Februar 2020

Zehn Jahre nach dem Missbrauchsskandal von 2010 ist klar, dass die deutschen Bischöfe nur auf öffentlichen Druck reagieren. Aber wo soll dieser Druck herkommen, wenn die deutschen Kirchenredaktionen von Theologen dominiert werden, sich immer wieder als inkompetent und unkritisch erweisen, und von der Kirche an der Nase herumgeführt werden?

Fall 1: Die rückdatierten „Cut & Paste“-Missbrauchsbestimmungen

Fall 2: Der Erzbischof, der nicht zuständig sein wollte

Die Kirchenredaktionen werden von Theologen dominiert

Beispiel 1: Missbrauchsstudie

Beispiel 2: Kirchensteuer-Urteil

Die Institutionalisierung des Dunning-Kruger-Effekts in den deutschen Medien

Kirchliche Kommunikation: suggestio falsi

Beispiel 3: Verwendung der Kirchensteuer

Beispiel 4: Jahresüberschuss

Beispiel 5: Jugendstudie

Offensichtlicher Unsinn wird nicht erkannt

Fazit Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchenfinanzen: Der Trick mit dem Bilanzgewinn

31. Oktober 2019

Bilanzgewinn.png

Das Erzbistum Paderborn, so ist derzeit überall (siehe „Presseschau“ weiter unten) zu lesen, hat im Jahr 2018 einen „Gewinn“ (WDR) bzw. einen „Jahresüberschuss“ (Domradio) von 15 Millionen Euro erzielt. „Das entspricht dem Vorjahresergebnis“, so Finanzdirektor Dirk Wummel laut Domradio, und der Betrag „fließe zu 100 Prozent an die Kirchengemeinden“.

Tatsächlich hat das Erzbistum Paderborn 2018 einen Jahresüberschuss von knapp 52 Mio. Euro (also mehr als das Dreifache) erwirtschaftet (Ergebnisrechnung für 2018, Zeile „Jahresüberschuss“, Finanzbericht S. 59). Die von den Medien erwähnten 15 Mio. sind lediglich der Teil des Überschusses, über dessen Verwendung der Kirchensteuerrat entscheiden durfte – der sog. „Bilanzgewinn“. Den Rest des Beitrags lesen »


Biblische Leichenfledderei: Das Leitwort des Ökumenischen Kirchentags 2021

28. Oktober 2019

OEKT-Motto

Atheisten schauen gerne etwas genauer hin, wenn die Theologen „erbauliche“ Bibelstellen präsentieren.* Denn immer wieder zeigt sich, dass der zugrundeliegende Bibeltext für den jeweiligen Zweck regelrecht vergewaltigt werden muss. Wieder und wieder hat man bei der Überprüfung solcher Bibelverse den Eindruck:

  1. Selbst Theologen haben offenbar Schwierigkeiten, in der Bibel Aussagen zu finden, die für die heutige Zeit relevant und zugleich ethisch akzeptabel sind.
  2. Theologen machen, was sie wollen, und suchen sich dann im Nachhinein „passende“ Bibelverse. Wobei „passend“ in Anführungszeichen stehen muss – denn die zitierten Stellen klingen oft nur passend, wenn man nicht weiß, was dort tatsächlich steht.

Das kürzlich vorgestellte Leitwort für den Ökumenischen Kirchentag 2021 ist mal wieder ein Musterbeispiel für diese biblische Leichenfledderei.

Das Leitwort lautet „schaut hin“. Gemeint ist – im Zusammenhang mit dem Kirchentag – natürlich, bei Ungerechtigkeiten und Missständen nicht wegzuschauen:

Präsidentin Bettina Limperg hält fest: „‚Schaut‘ ist ein Appell – an uns alle. Schauen ist mehr als sehen. Schauen nimmt wahr und geht nicht vorbei. Schauen bleibt stehen und übernimmt Verantwortung. Aktiv Verantwortung zu übernehmen, ist unser Auftrag als Christinnen und Christen. […] ‚schaut hin‘ ist auch die Anfrage: Was übersehen wir? Wovor verschließen wir die Augen? Wo schauen wir weg?“ […]

Präsident Thomas Sternberg betont: „Mit dem Leitwort wollen wir die Botschaft setzen: ‚Wir schauen nicht weg‘. […] Der Ökumenische Kirchentag will mit seinem Leitwort die Menschen zu mehr Sensibilität für die Welt in ihren zahlreichen Dimensionen herausfordern, dabei wird es im Geiste des Evangeliums besonders darum gehen, Anwalt zu sein für die Armen und Bedrängten.“ [OEKT]

„schaut hin“ soll also ein Appell sein, sensibel zu sein, nicht wegzusehen, und Verantwortung zu übernehmen.

Hätte sich dafür eine geeignete Bibelstelle finden lassen? Man möchte meinen: Ja!

Doch woher stammt das Bibelzitat „schaut hin“? – Aus der Geschichte von der Speisung der Fünftausend im Markusevangelium, Kapitel 6, Vers 38:

OEKT-Motto Bibel

Er [Jesus] aber sprach zu ihnen: Wie viele Brote habt ihr? Geht hin und seht nach! Und als sie es erkundet hatten, sprachen sie: Fünf, und zwei Fische.

Nicht nur, dass in der Bibel nicht von „Hinschauen“, sondern von „Nachschauen“ die Rede ist – es geht im Bibeltext auch überhaupt nicht um Gerechtigkeit, Sensibilität oder Verantwortung – sondern schlichtweg um die Frage, wie viele Brote die Jünger dabei haben.

Das Motto „Schaut hin“ als solches ist ja gar nicht mal so schlecht. Aber um es als Bibelzitat – ja, als Jesuswort – auszugeben, muss man nicht nur die bei Theologen so beliebte Wort-Assoziation bemühen – man muss auch aktiv ausblenden, dass das Jesuswort völlig banal ist.

Offenbar wiegen sich die ökumenischen Kirchentagsfunktionäre in der Gewissheit, dass kaum jemand die Bibelstelle nachschlägt.

Deutlicher könnte man jedenfalls kaum zum Ausdruck bringen, dass einem die Bibel inhaltlich völlig egal ist.

* Für besondere Leistungen im biblischen Rosinenpicken (engl.: cherry picking) verleiht Marc von AWQ.de (Answers Without Questions) schon seit einigen Jahren die „Goldene Rosine„.


„Erfüllte Prophezeiungen“ in der Bibel

18. Juni 2019

Christen zufolge beweisen 3268 erfüllte Prophezeiungen, dass die Bibel von Gott stammt. Offenbar hat noch nie jemand in der Quelle für diese Zahl nachgeschaut, was dort als „erfüllte Prophezeiung“ zählt.

Die Kollegen von Man Glaubt Es Nicht! haben eine Spezialfolge zum Thema „Prophezeiungen in der Bibel“ veröffentlicht. Aus diesem Anlass will ich – sozusagen „for the record“, damit es mal irgendwo nachzulesen ist – kurz zwei Punkte zum Thema „erfüllte Prophezeiungen in der Bibel“ notieren, die ich noch nirgendwo anders gesehen habe: Den Rest des Beitrags lesen »


Dunning-Kruger-Effekt bei der Kirchenredaktion des Bayerischen Rundfunks

22. Januar 2018

Eine E-Mail der BR-Kirchenredaktion vermittelt den Eindruck, dass dort weder der Sachverstand noch der Wille zu einer sachgerechten Berichterstattung über die Kirchensteuer vorhanden ist.

Letzte Woche hatte ich mich per E-Mail beim Bayerischen Rundfunk über Falschdarstellungen in der Sendung STATIONEN: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich? beschwert.

Die gute Nachricht: Ich erhielt umgehend Antwort von Frau Dr. Sabine Rauh, die auch im Abspann der Sendung unter „Redaktion“ genannt wird.

Die schlechte Nachricht: Alles andere.

Dr. Rauhs Antwort vermittelte mir den Eindruck, dass der Sachverstand der BR-Kirchenredaktion beim Thema „Kirchenfinanzen“ derart gering ist, dass sie dort ihre eigenen Fehler nicht mal erkennen, wenn man sie darauf hinweist. (Ich fühle mich an den Dunning-Kruger-Effekt erinnert: Demzufolge führt extreme Inkompetenz dazu, dass man seine eigene Inkompetenz nicht mal erkennt.)

Das habe ich Frau Dr. Rauh auch zurückgeschrieben. Natürlich nicht, ohne zuvor noch einmal haarklein darzulegen, weshalb einzelne Darstellungen und auch das ganze Grundkonzept der Sendung nicht sachgerecht sind. Mittlerweile habe ich sogar den Eindruck, dass das Erzbistum München und Freising die Ahnungslosigkeit und Naivität der BR-„Kirchenexperten“ wissentlich ausgenutzt hat. Witzigerweise dient die Sendung dafür als Beleg.

Aber lest selbst: Den Rest des Beitrags lesen »


Blinder Glaube als Tugend: Indoktrination mit Pixibüchern

12. Februar 2017

pixibuecher

AN: Carlsen Verlag, Deutsche Bibelgesellschaft, Simone Nettingsmeier

BETREFF: Stellungnahme zu biblischen Pixibüchern

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Kind mochte ich die Pixibücher, heute (mit 48) interessiere ich mich dafür, wie Kindern biblische Geschichten vermittelt werden. Als ich daher neulich von den neuen Pixibüchern mit “Geschichten aus der Bibel” erfuhr (Serie 243), habe ich sie mir gleich bei amazon bestellt und habe vor, sie am kommenden Sonntag im Ketzerpodcast zu besprechen.

Zum Hintergrund: Vor etwa 10 Jahren erschien Richard Dawkins’ Buch “Der Gotteswahn”. Einer von Dawkins’ Hauptkritikpunkten an der Religion ist, dass sie blinden Glauben als Tugend vermittelt. Dawkins’ Kritiker bestreiten, dass dies heute noch der Fall sei. Was sie nicht bestreiten ist, dass es kritikwürdig ist, blinden Glauben als Tugend zu vermitteln.

In diesem Zusammenhang wurde mir klar, dass zwar – zumindest in Deutschland – heute tatsächlich kaum noch jemand blinden Glauben ausdrücklich als Tugend vermitteln dürfte. Was allerdings immer noch völlig kritiklos vermittelt wird, sind die biblischen Geschichten. Und diese vermitteln äußerst wirksam die Botschaft, dass blinder Glaube eine Tugend ist.

Das geht schon beim Sündenfall los – nicht auf Gott gehört! – und endet (zumindest in den Evangelien) mit dem ungläubigen Thomas, der zwar überzeugt wird, wo es allerdings heißt (Joh 20:29): »Spricht Jesus zu ihm: Weil du mich gesehen hast, darum glaubst du? Selig sind, die nicht sehen und doch glauben!«

Sobald man dies erkannt hat, wird deutlich, dass die Bibel massiv die Botschaft vermittelt, dass blinder Glaube eine Tugend ist. (Besonders deutlich z.B auch bei der Geschichte von Abraham und Isaak.) Und wie gesagt: Selbst Dawkins’ Gegner bestreiten nicht, dass es kritikwürdig ist, blinden Glauben als Tugend zu vermitteln. Sie behaupten nur fälschlich, das würde nicht mehr getan.

Wie Sie wissen, werden derzeit Programme aufgelegt, um zu verhindern, dass sich Jugendliche radikalisieren. Wie Sie vielleicht nicht wissen, wirbt der Islamische Staat (IS) aktiv um Christen – und zwar exakt mit dem Gottesbild, das das Alte Testament (aus dem 6 der 8 Pixi-Geschichten sind) vermittelt. Im IS-Magazin “Dabiq” erzählen mehrere Ex-Christen, wie sie zum Islam und zum islamischen Staat konvertiert sind.

Ich meine daher, dass die Veröffentlichung der 8 Pixi-Bücher ein Schritt in die falsche Richtung ist, und würde gerne wissen, was der Carlsen Verlag und die Texterin der Bücher, Frau Nettingsmeier hierzu meinen. Vielleicht ist es ja möglich, noch bis zum Sendetermin des Podcasts am kommenden Sonntag (19. Februar) eine Stellungnahme zu erhalten.

Ich habe mir auch erlaubt, die Pixi-Serie bei amazon zu ausführlich zu rezensieren und meine Bedenken zum Ausdruck zu bringen. Meiner Rezension, die ich unten anhänge, will ich noch folgende Punkte hinzufügen: Den Rest des Beitrags lesen »


Intransparent und unwillig (ARD-Doku zu Kirchenfinanzen)

9. September 2014
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Händeringender Heße. (Screenshot)

Das Erste brachte gestern eine hervorragende Dokumentation zu Kirchenfinanzen: Vergelt’s Gott – Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche von Stefan Tiyavorabun, produziert vom SWR. Die sachliche, aber an Deutlichkeit nichts zu wünschen lassende Sendung dürfte zu einigen zusätzlichen Kirchenaustritten führen. Hier einige Highlights, meiner Meinung nach:

4:36: Sprecher: „[Wie hoch ist das Vermögen der Kirche?] Das höchste deutsche Gremium, die Bischofskonferenz, weiß keine Auskunft, und verweist auf 27 selbstständige Bistümer.

Das mitgliederstärkste und eines der reichsten, das Erzbistum Köln. An der Verwaltungsspitze: Prälat Stefan Heße.“

Frage: „Wie reich ist denn das Erzbistum?“

Heße: „Das haben wir ja in Teilen veröffentlicht. Und wir gehen jetzt einen nächsten Schritt weiter und werden dann Anfang 2015 einen Geschäftsbericht nach HGB-Richtlinien, also nach Handelsgesetzbuch, also nach ganz normalen Standards, veröffentlichen.“

Frage: „Können Sie mir denn sagen, ungefähr, wo Sie stehen, im Moment, was das Vermögen …“

Heße: „Kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich kann ihnen gefühlte Werte, aber die sage ich besser nicht.“

„Können Sie mir eine Hausnummer nennen?“

Heße, händeringend (siehe Screenshot oben): „Was soll ich Ihnen … [Pause] … als Hausnummer nennen?“ Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchliche „Transparenz“: Bistum Trier

7. Mai 2014

Bistum Trier vs Realität

Das Bistum Trier spielt in seinem neuen Geschäftsbericht mit gezinkten Karten. Wem der Text zu lang ist, kann gleich ans Ende springen.

Im März hat das Bistum Trier seinen ersten Geschäftsbericht vorgestellt. Darin werden nicht nur – wie bisher im Haushalt – die Einnahmen und Ausgaben des jeweiligen Jahres dargestellt, sondern auch das Vermögen des Bistums und die Schulden. Möglich wird dies durch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von der Kameralistik auf die Doppik, die sich an der kaufmännischen Buchführung orientiert. Diesen Wechsel hatte das Bistum Trier bereits 2009 vollzogen, es handelt sich also nicht um eine Reaktion auf den Limburger Finanzskandal um Tebartz-van Elst letztes Jahr.

Entscheidend für die Umstellung war laut Generalvikar Dr. Bätzing die Überzeugung, „dass eine transparente und aussagekräftige Rechnungslegung als Grundlage des Wirtschaftens im Bistum unentbehrlich ist“. Auch im Geschäftsbericht schreibt Dr. Bätzing gleich zu Beginn: „Transparenz und Rechenschaft sind uns in dieser Hinsicht wichtige Anliegen.“

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichts soll nicht kleingeredet werden, und er ist auf jeden Fall besser als der „Geschäftsbericht“ des Erzbistums Hamburg, in dem die Bilanz leider fehlt (und der deshalb die Bezeichnung „Geschäftsbericht“ nicht wirklich verdient), und besser als der Geschäftsbericht des Bistums Hildesheim, das entgegen seiner Beteuerungen, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu bilanzieren, seine Immobilien systematisch nicht bilanziert.

Ein echter Wille zur Transparenz ist allerdings im Geschäftsbericht des Bistums Trier nicht zu erkennen. Den Rest des Beitrags lesen »


Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

29. November 2013

Der NDR thematisiert das „besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe“ („Heidensteuer“) und weist darauf hin, dass man sich dem entziehen kann, indem der keiner steuerberechtigten Kirche angehörige Ehepartner Mitglied beim HVD oder bfg wird.

Ich habe natürlich nichts dagegen, wenn die „Heidensteuer“ die „Heiden“ dazu bringt, sich zu organisieren. Ich will aber noch einmal auf die Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgelds hinweisen, weil mein Kritikpunkt bisher noch nie vor dem Bundesverfassungsgericht thematisiert wurde:

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe gent zurück auf ein „obiter dictum“ des Bundesverfassungsgerichts, nachdem es 1965 den damals üblichen „Halbteilungsgrundsatz“ (demzufolge bei zusammen veranlagten Paaren, bei denen nur ein Ehepartner Mitglied einer steuererhebenden Kirche war, die halbe Kirchensteuer zu zahlen war) als verfassungswidrige Besteuerung von Nichtmitgliedern für nichtig erklärt hatte (BVerfGE 19, 268 – Kirchenlohnsteuer II, Hervorhebungen von mir):

Es könnte unbillig erscheinen, wenn ein einer steuerberechtigten Kirche angehörender Ehegatte, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich durch die Ehe erhöht hat, weil sein — der Kirche nicht angehörender — Ehegatte ein hohes Einkommen bezieht, mangels eigenen Einkommens im Sinne des Einkommensteuergesetzes kirchensteuerfrei bliebe. Wenn diesen Bedenken Rechnung getragen werden soll, müßten, da die Kirche nur den ihr angehörenden Ehegatten besteuern darf, Besteuerungsmerkmale gewählt werden, die in dessen Person gegeben sind. Gegenstand der Besteuerung dürfte dann nicht das Einkommen (im Sinne des Einkommensteuerrechts) des anderen Ehegatten, sondern könnte etwa der“Lebensführungsaufwand” des kirchenangehörigen Ehegatten sein. Die Kirchensteuer müßte dann aber ihrer Höhe nach in angemessenem Verhältnis zu dem tatsächlichen Lebenszuschnitt des steuerpflichtigen Ehegatten stehen; sie dürfte nicht schematisch jeder Veränderung des Einkommens des anderen Ehegatten unbegrenzt folgen, weil jeder normale Lebensaufwand bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

So stellt des in dem obigen NDR-Beitrag auch Propst Stefan Block dar:

„Diese finanzielle Leistungsfähigkeit des Kirchenmitglieds speist sich eben nicht nur aus dem eigenen Einkommen und damit auch der Lohnsteuer, sondern auch aus dem, was dem Kirchenmitglied anteilig auch aus dem Einkommen ihres nichtkirchlichen Partners oder Partnerin zusteht.“ (ab Minute 2:24)

Das könnte verfassungsmäßig sein, wenn alle Kirchenmitglieder, die keine – oder nur wenig – Kirchensteuer zahlen, zum besonderen Kirchgeld herangezogen würden.

Tatsächlich werden allerdings nur diejenigen zum besonderen Kirchgeld herangezogen, deren Ehepartner keiner steuerberechtigten Kirche angehört.

Die (Nicht-)Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche ist aber ein Besteuerungsmerkmal, das eben nicht in der Person des Kirchenmitglieds gegeben ist, sondern – hier per Definition – in der Person des Nichtmitglieds.

Und wie das Bundesverfassungsgericht zu Recht festgestellt hat, darf die Kirche für ihre Besteuerung nur Besteuerungsmerkmale wählen, die in der Person des Kirchenmitglieds gegeben sind.

Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist somit verfassungswidrig – eigentlich hat das Bundesverfassungsgericht das in seiner Entscheidung 1965 (s.o.) bereits festgestellt. Um es verfassungskonform zu machen, müsste das besondere Kirchgeld von allen Kirchenmitgliedern erhoben werden, die keine oder zu wenig Kirchensteuer zahlen – unabhängig von der Religionszugehörigkeit des Partners.

Ausführliche Informationen zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe gibt es auf Kirchgeld-Klage.info.

Siehe hierzu auch meine älteren und ausführlicheren Artikel:

Bundesverfassungsgericht übersieht Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgelds

Prädikat „besonders verfassungswidrig“: Die Kirchensteuerpraxis in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz


Bistum Münster: Was von der Transparenzoffensive übrig blieb

29. November 2013

Unwahrheit, Manipulation eines Wikipedia-Artikels: Mit allen Mitteln versuchte das Bistum Münster – insbesondere Pressesprecher Dr. Stephan Kronenburg – den Eindruck zu erwecken, der Bischöfliche Stuhl zu Münster sei nicht Miteigentümer der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft (ASW). Eine aktuelle Auskunft der ASW gegenüber dem Amtsgericht Köln belegt jetzt: Der Bischöfliche Stuhl zu Münster ist zu 10,65% an der ASW beteiligt. Anteilswert gem. der Konzernbilanz zum 31.12.2011: 41,7 Mio. Euro – und das bei Bewertung zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen.

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Stammkapital und Anteil des Bischöflichen Stuhls zu Münster an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft. Stand: 18. November 2013.

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