Unverantwortliche Darstellung der Beschneidung beim KinderKanal (KiKa)

17. Januar 2014

Der Ankündigung nach handelt es sich bei der Sendung „Tahsins Beschneidungsfest“ um eine unverantwortliche, unausgewogene Darstellung, die soziale Manipulationsmechanismen und archaische Vorstellungen als legitime Entscheidungskriterien präsentiert, und somit die zuschauenden Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenständigen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten behindert und den Nährboden für religiösen Fundamentalismus bereitet.

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Von der Unmöglichkeit, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen, das die religiöse Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt

13. November 2012

Eine Gruppe von 53 Bundestagsabgeordneten – darunter Marlene Rupprecht, Rolf Schwanitz, Ute Vogt, Memet Kilic, Ulla Jepke, Raju Sharma und Halina Wawzyniak – haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen ab 14 Jahren erlauben soll, sofern diese einwilligen.

Dieser Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel!

Die Abgeordneten schlagen vor, ins Bürgerliche Gesetzbuch folgenden Paragrafen einzufügen:

§ 1631d

Beschneidung des männlichen Kindes

Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Meines Erachtens muss das Alter zur Einwilligung dem entsprechen, das auch bei Piercings oder Tätowierungen greift, und das ist in Deutschland die Volljährigkeit, also 18 Jahre. (16 mit Einwilligung der Eltern.) Wieso sollen Tätowierungen und Piercings mit Einwilligung der Eltern erst ab 16 erlaubt sein, die Amputation der Vorhaut aber schon mit 14?

In Anbetracht der weitaus schlimmeren Alternative, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, könnte ich womöglich mit der Altersgrenze 14 leben. Ich halte den Gesetzentwurf allerdings aus einem anderen Grund für inakzeptabel:

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Falsches Signal

20. Juli 2012

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die gestern vom Bundestag geforderte Regelung, die Knabenbeschneidung straffrei zu stellen, nicht zustandekommt oder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Deshalb ist es höchst problematisch, dass der Bundestag den Beschneidern mehrheitlich und quasi von höchster Stelle signalisiert hat: IHR SEID IM RECHT!

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Willkommen in der Komikernation!

19. Juli 2012

Leute, die ihre Identität am Penis ihrer Söhne festmachen, sollte man nicht ernst nehmen. Erst recht aber sollte man ihnen keine strafrechtlichen Ausnahmen für die Körperverletzung an Wehrlosen einräumen!

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Baby-Werfen: Indien fortschrittlicher als Deutschland?

29. Juni 2012

Vor einigen Jahren berichteten internationale Medien über einen Brauch in Südindien, bei dem Babys vom Turm eines Tempels in ein Sprungtuch geworfen wurden.

Als die Behörden davon erfuhren, kündigten sie an, diese Praxis verbieten zu wollen. Nach dieser Ankündigung von 2009 scheint es auch keine weiteren Berichte oder Videos mehr dazu zu geben. (Möglicherweise wurde die Praxis auch beändert, so dass die Babys jetzt nur noch von den Stufen des Tempels fallen gelassen werden.)

Stellungnahmen von Muslimen, Juden oder den christlichen Kirchen zugunsten dieser über 500 Jahre alten Praxis waren damals nicht zu vernehmen. Dabei dürfte dieses Ritual weniger beeinträchtigend für die Kinder sein als die Beschneidung. Schließlich berichten Einheimische, „dass es noch nie Verletzungen gegeben hat. Auch bleiben angeblich keine psychischen Schäden zurück.“ Dann muss es ja wohl stimmen.

Wer allerdings jetzt das Urteil des Kölner Landgerichts kritisiert, das die Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Jungen als Körperverletzung gewertet hat, und eine Ausnahmeregelung für die religiöse Beschneidung fordert, wird schwerlich die indische Praxis verurteilen können.

Nun leben in Indien auch viele Muslime (mehr als 10 Prozent), und die werden sicher ihre Söhne beschneiden, von daher ist Indien in dieser Hinsicht nicht wirklich fortschrittlicher als Deutschland. Aber Kritiker des Kölner Urteils müssten erklären, weshalb Babywerfen schlecht sein soll, die Beschneidung aber zulässig. Ansonsten müssten sie ja die Wiedereinführung des Babywerfens fordern.

 


Die EKD-Position zur Beschneidung

29. Juni 2012

Es kommt nicht darauf an, ob die Beschneidung als Ausdruck kultureller Eigenständigkeit verstanden wird. Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde – durch wen auch immer – preisgeben. Eine gegen den Willen eines Kindes oder Erwachsenen durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt.

Ein Staat, der Beschneidungen wissentlich und willentlich geschehen läßt, obwohl er in der Lage ist, diese Taten zu verhindern, muß sich das Handeln der Beschneider zurechnen lassen. Der Staat wird zum mittelbaren Mittäter der nach deutschem Strafrecht kriminellen Handlungen.

Der bei dem obigen Text handelt es sich um eine auszugsweise, nur leicht modifizierte Version der EKD-Position zur weiblichen Genitalverstümmelung von 1999. Was zählt, ist also nicht die Tratition, sondern einzig die Frage, ob die Handlung nach deutschem Recht strafbar ist.

Hier die (auszugsweise) Stellungnahme der EKD zum „Beschneidungs-Urteil“ des Kölner Landgerichts:

Das Landgericht leiste die gebotene Abwägung verschiedener Rechtsgüter nicht in der erforderlichen Weise, denn: „Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die Religionsfreiheit stützte.

Natürlich sehen die Verteidiger der Jungenbeschneidung den Unterschied zur weiblichen Genitalverstümmelung darin, dass letzteres eine Verstümmelung sei, ersteres hingegen nicht. Aber die obige Argumentation der EKD trifft auf beides zu: Auch bei der Beschneidung der Vorhaut handelt es sich um einen irreversiblen Eingriff, der somit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes infrage stellt, die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt und das Kind zum Objekt des Geschehens macht.

Wenn die evangelische und die katholische Kirche sich tatsächlich, wie angekündigt, für die Straffreiheit der Knabenbeschneidung einsetzen wollen, dann werden sie sich auch an ihren eigenen Stellungnahmen der letzten Jahre zur weiblichen Genitalverstümmelung messen lassen.


WHO spricht sich gegen Beschneidung von Säuglingen und Kindern aus

27. Dezember 2009

Befürworter der Beschneidung weisen gerne auf eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO hin, die die Beschneidung von Männern als zusätzliche Maßnahme zur Vorbeugung gegen HIV/AIDS in Ländern mit hohen „heterosexuellen“ HIV-Infektionsraten und geringen Beschneidungsraten bei Männern empfiehlt.

Was dabei meines Erachtens nicht ausreichend betont wird ist, dass die WHO sich nur auf die freiwillige Beschneidung erwachsener Männer bezieht:

Countries should ensure that male circumcision is provided with full adherence to medical ethics and human rights principles, including informed consent, confidentiality, and absence of coercion. [Hervorhebungen von mir.]

Mit anderen Worten: Die WHO fordert, dass die Beschneidung von Männern nur nach ausreichender Information, freiwilliger Zustimmung und ohne Zwang durchgeführt wird. Diese Kriterien können bei Säuglingen und Kindern nicht erfüllt sein.

Und um weiteren Missverständnissen vorzubeugen: An anderer Stelle heißt es:

A more rapid public health benefit will be achieved if age groups at highest risk of acquiring HIV are prioritized, although providing male circumcision services to younger age groups will also have public health impact over the longer term. [Hervorhebung von mir.]

Wenn hier von „jüngeren Altersgruppen“ die Rede ist, zielt das nicht auf die Beschneidung von Kindern ab, sondern es geht hier um die Priorisierung von Altersgruppen, um den Effekt von Beschneidungsprogrammen zu maximieren. So berichtet der Spiegel zu diesem Thema, in Manhattan sei in einer Bevölkerungsgruppe jeder fünfte zwischen 40 und 50 Jahren HIV-infiziert. Dementsprechend würde man sich zu Beginn des Beschneidungsprogramms vor allem auf die entsprechende Altersgruppe konzentrieren, um dann im Verlauf des Programms auch jüngere Altersgruppen mit einzubeziehen – damit wäre aber hier „jünger als 40“ oder „jünger als 30“ gemeint. Offensichtlich wäre es Ressourcenverschwendung, im Zuge solcher Programme Säuglinge und Kinder zu beschneiden, die auf absehbare Zeit noch gar keinen Geschlechtsverkehr haben.

Damit spricht sich die WHO implizit gegen die Beschneidung von Säuglingen und Kindern aus: Wenn selbst mit der Begründung der HIV/AIDS-Vorbeugung die Beschneidung nicht ohne informierte Einwilligung und unter Zwang erfolgen darf, dann darf sie dies ohne den Zweck der Aids-Vorbeugung erst recht nicht. Jedenfalls kann die WHO-Empfehlung nicht zur Verteidigung der Säuglings- und Kinderbeschneidung herangezogen werden.

Persönliche Anmerkung: Ich frage mich: Wer bereit ist, sich aus Gründen der AIDS-Vorbeugung beschneiden zu lassen, der müsste doch auch willens und in der Lage sein, ein Kondom zu benutzen. Und ich vermute mal, dass es mit Kondom keine Rolle spielt, ob sich darunter eine Vorhaut befindet oder nicht. Aus präventivmedizinischer Sicht zumindest…

Hintergrund: Gotteswahn

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Gotteswahn: US-Amerikaner beschneidet und erstickt Säugling

4. Dezember 2009

PZ Myers kommentiert einen unappetitlichen Fall aus den USA: Ein Mann erstickte den Behörden zufolge seinen neun Monate alten Sohn mit einem Mantel, als dieser nicht einschlafen wollte. Nachdem seine Frau das blau angelaufene Kind gefunden hatte, versuchten beide zwanzig Minuten lang vergeblich, ihn wiederzubeleben.

Anschließend wickelte die Frau das tote Baby in eine Decke und fuhr zum Haus ihres Pastors, wo schließlich jemand den Norarzt rief.

Auf die Frage, weshalb die Frau nicht gleich zum Krankenhaus gefahren sei, antwortete die zuständige Ermittlerin, das Paar habe angedeutet, dass sie glaubten, der Pastor könnte dem Kind wieder Leben einhauchen. Dem Pastor zufolge hatte die Leichenstarre bereits eingesetzt, als er das Baby untersuchte.

Schlimm genug, aber jetzt kommt der Hammer:

Während der Anhörung stellte sich heraus, dass der Mann, Samuel McGehee, bereits im März letzten Jahres versucht hatte, seinen anderen Sohn mit einem Steakmesser zu beschneiden. Der Grund: Er war in Sorge um die finanzielle Situation der Familie.

McGehee hatte zunächst mehrere Ärzte konsultiert, die es jedoch alle ablehnten, den damals drei Monate alten Sohn zu beschneiden, bevor er mindestens neun Monate alt war. Als Grund, so gab ein Polizist zu Protokoll, verwiesen die Ärzte gegenüber McGehee unter anderem auf das Risiko starker Blutungen.

Bei der missglückten Beschneidung wurde der Penis des Jungen schwer verletzt und auch der Hodensack beschädigt. Nach 30 Minuten brachten die Eltern das Kind ins Krankenhaus, weil sie die Blutungen nicht stoppen konnten. Seitdem musste sich der Junge umfangreichen Operationen zur Wiederherstellung unterziehen und wird dies auch zukünftig noch tun müssen.

Zu der Frage, weshalb McGehee wegen dieses Vorfalls damals nicht strafrechtlich belangt wurde, wollte der Staatsanwalt nicht Stellung nehmen.


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