Subventionsbericht: Kirchensteuerabzug kostet den Staat 3 Milliarden pro Jahr

Kirchensteuer Subvention

Ich rechne ja gern vor (zuletzt der Süddeutschen Zeitung), dass allein die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer den Staat mehr kostet, als im Gegenzug aus Kirchensteuermitteln für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

Denn die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer vom Einkommen führt dazu, das Kirchenmitglieder weniger Lohn- und Einkommensteuer zahlen als ihre konfessionslosen Mitbürger (ceteris paribus).

Im August hat die Bundesregierung ihren 24. Subventionsbericht veröffentlicht, in dem diese Mindereinnahmen für die Jahre 2011 und 2012 auf jährlich über drei 3 Milliarden Euro beziffert werden.

Dem Statistischen Jahrbuch zufolge hat das Kirchensteueraufkommen für die evangelische und die katholische Kirche hat im selben Zeitraum jährlich etwa 10 Milliarden Euro betragen.

Das heißt, dass die Kirchensteuer zu einem Drittel subventioniert wird.

Und das bedeutet: Wenn die Kirchen nicht mindestens ein Drittel der Kirchensteuer wieder für gemeinnützige Zwecke ausgeben, zahlt der Staat letztlich drauf.

Ich weise deshalb gerne darauf hin, weil ja gemeinhin geglaubt wird, die Kirchensteuer entlaste den Staat.

So schürt Kardinal Marx‘ Erzdiözese München und Freising unverhohlen die Angst vor Steuererhöhungen:

Ohne die Kirchensteuer wären diese kirchlichen Leistungen gefährdet, was eine spürbare Einschränkung von Angebotsvielfalt auf vielen Gebieten und eine Verarmung gesellschaftlichen Lebens zur Folge hätte. Besonders caritative und kulturelle Aufgaben, wie Sozialstationen, Bildungsstätten, Altersheime und Kindergärten müssten dann vom Staat oder den Gemeinden übernommen und durch höhere staatliche Steuern finanziert werden. [Haushaltsbericht 2013 der Erzdiösese, S. 47]

Von wegen! Allein die 409 Millionen Euro Kirchensteuer, die die Erzdiözese München und Freising in ihrem Haushaltsplan für 2013 (netto) veranschlagt, werden dem Staat Mindereinnahmen von 130 Millionen Euro verursachen.

Demgegenüber sind im Haushalt der Erzdiözese nur 86 Millionen Kirchensteuermittel Euro für Bildung und Caritas veranschlagt. Ob die tatsächlich „gemeinnützig“ sind, kann hier dahingestellt bleiben, denn es ist offensichtlich, dass hier nicht einmal eine Größenordnung erreicht wird, bei der an eine  Entlastung des Staates überhaupt zu denken ist.

Wenn alle Kirchensteuerzahler aus Marx‘ Bistum austreten würden,  würde sich das staatliche Steueraufkommen um 130 Millionen erhöhen, das ist mehr als genug um die wegfallenden Kirchenmittel auszugleichen.

Wenn überhaupt, so müssten Kirchenaustritte also eher zu Steuersenkungen führen!

Anmerkungen:

Es gibt noch weitere steuererhebende Kirchen als die kath. und ev. Kirche. Deren Steueraufkommen dürfte allerdings vernachlässigbar sein.

Die angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf das Netto-Kirchensteueraufkommen (nach Abzug der Einzugsgebühr für den Staat). Dieser Wert wird vom Statistischen Jahrbuch und meistens auch von den Kirchen als „Kirchensteueraufkommen“ angegeben.

10 Responses to Subventionsbericht: Kirchensteuerabzug kostet den Staat 3 Milliarden pro Jahr

  1. Wenn man die 19 Milliarden Euro, die die Kirchen jedes Jahr angeblich wegen der Säkularisation von 1803 bekommen, auch noch berücksichtigt, dann wird die Bilanz so richtig negativ. Man kann es nicht oft genug sagen: Dass die Kirche finanziell wohltätig ist, war und ist die Unwahrheit. Richtig ist, dass die Wohltätigkeit der Kirche komplett vom Staat (Steuerzahler) und Spenden bezahlt wird und die Kirche nichts dazu zahlt – das Ganze aber als kostenlose, gewaltige Propaganda zu nutzen weiß.

  2. Kretzer sagt:

    Auf 19 Mrd. werden die Gesamtsubventionen berechnet (Violettbuch Kirchenfinanzen von Carsten Frerk), welche die Kirchen vom Staat jährlich erhalten. Dazu die eigenen Einnahmen aus der Kirchensteuer, jählrich etwa 10 Mrd. (wovon 1/3 wieder Subvention ist durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer).

    Aus der Säkularisation von 1803 stammt die alte „Tradition“ der sog. Staatsleistungen, welche aber „nur“ ca. 500 Mio. pro Jahr ausmachen.

    Zu diesen Staatsleistungen gibt es seit 1919 in der Weimarer Verfassung und nun fortgesetzt im GG die Aufforderung an den Gesetzgeber, sie einzustellen. Also seit nunmehr 94 Jahren!

  3. Skydaddy sagt:

    @Kretzer:

    Sehr richtig.

    Und um es klarzustellen:

    In den 19 Milliarden sind die 3 Milliarden für die steuerliche Absetzbarkeit schon berücksichtigt.

  4. […] und – soweit ersichtlich – erstmals vorgetragener Gesichtspunkt eingebracht worden: Der auf religionspolitischem Gebiet aktive Blogger Matthias Krause hat in diesen Tagen vorgerechnet, dass der Kirchensteuerabzug in Deutschland den SteuerzahlerInnen jährlich rund drei Milliarden […]

  5. Iggy sagt:

    Die kirchliche Verblödungsrhetorik zu diesem Thema ganz aktuell:
    Zitat aus Spiegel online zum Limburger Bauskandal:
    „Immerhin: Es sei nicht so, dass der bischöfliche Millionenbau Steuergelder gekostet hätte, gaben die bischöflichen Vermögensverwaltungsrat-Mitglieder Jochen Riebel und Michael Lucas beruhigend bekannt: „Das ist mit Eigenmitteln finanziert.“ Mit drin sind auch Extras. Am Mittwochmorgen lasen die Limburger in der „Nassauischen Neuen Presse“, dass die Badewanne ihres Bischofs 15.000 Euro gekostet haben soll. Selbst bei seinen gläubigsten Verteidigern hält sich das Verständnis dafür in engen Grenzen.“
    Man darf doch wohl annehmen, dass die Kirchen Kirchensteuereinnahmen als Eigenmittel betrachten. Die staatliche Subventionierung Derselben, wird geflissentlich verschwiegen.

    • Skydaddy sagt:

      Hi Iggy!

      Gemeint ist hier, dass der überwiegende Teil der Baukosten aus dem „bischöflichen Stuhl“ finanziert wird.

      Der Finanzhaushalt einer Diözese umfasst nur die Kirchensteuer, Staatsleistungen, Drittmittel und (je nach Bistum mehr oder weniger) das für die seelsorgerliche und caritative Arbeit nötige Vermögen. (Das Vermögen auch nur eingeschränkt, da beim Haushalt Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden, und das Vermögen ist ja keine Einnahmen.)

      Weiteres Vermögen – Geld, Beteiligungen… – werden separat vom Bistumshaushalt verwaltet, und nur der Bischof und weniger als eine Handvoll Vertraute des Bischofs haben Zugang zu diesen Informationen.

      Das ist in einem klassischen SPIEGEL-Artikel von Anna Loll und Peter Wensierski von 2010 (Déjà-vu mit TvE) erklärt und grafisch dargestellt. Dass die Öffentlichkeit heute überhaupt über die Existenz der Parallelhaushalte der bischöflichen Stühle Bescheid weiß, ist Carsten Frerk zu verdanken.

      Zu diesem Vermögen schreibt das Bistum Limburg auf seiner Website („Was ist der bischöfliche Stuhl?“):

      2. „Welche Mittel stehen dem Bischöflichen Stuhl von Limburg zur Verfügung?“

      Das Bistum Limburg ist relativ jung. Es wurde erst 1827 gegründet. Da das nassauische Herrscherhaus im Zuge der Säkularisation um 1803 weitgehenden Gebrauch von der Verstaatlichung von Kirchenvermögen gemacht hatte, standen bei Gründung des Bistums keine kircheneigenen Mittel mehr zu Verfügung, die eine den Anforderungen an die Amtsführung und Aufgabenerfüllung eines Bischofs hätten gewährleisten können. Vor der Säkularisation hatte die Kirche ihre Aufgaben aus eigenen Mitteln bestritten.

      Mit der Gründung des Bistums im Jahre 1827 wurde dem Amt des Bischofs von Limburg für die Dauer seines Bestehens als vermögensrechtlicher Anhang der „Bischöfliche Stuhl“ als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet und durch den Herzog von Nassau mit Vermögenswerten ausgestattet. Dieses Vermögen muss verantwortungsvoll verwaltet werden. Das bestehende Vermögen soll – ähnlich wie bei einer Stiftung – erhalten bleiben. Deshalb muss es in einer Weise angelegt werden, die die zur Finanzierung der laufenden Verpflichtungen notwendigen Mittel erwirtschaftet.

      3. „Woher kommt das heutige Vermögen des Bischöflichen Stuhls?“

      Das jetzige Vermögen des Bischöflichen Stuhls hat sich aus dem Grundstockvermögen des Jahres 1827 bis zum heutigen Tage entwickelt.

  6. Iggy sagt:

    Hi Skydaddy,
    vielen Dank für die detaillierte Erläuterung.
    Laut diverser Presseberichte werden von den 31,5 mio Baukosten (aktueller Stand) „nur“ 2,5 mio aus Kirchensteuermitteln-, der Rest aus Eigenmitteln des bischhöflichen Stuhls finanziert.
    Nach Lesart des bischhöflichen Kontrollgremiums fließen keine Steuermittel in die Finanzierung ein. Das ist schlicht falsch. In Anbetracht dieser gezielten Falschdarstellung sind auch die Angaben des Bistums über die Herkunft seines Vermögens mit Vorsicht zu genießen.

  7. […] meines Blogs brauche ich nicht weiter zu erklären, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer den Staat deutlich mehr kostet, als die […]

  8. […] dabei wissentlich? übersehen, dass die Kirchensteuer absetzbar ist, dadurch verliert der Staat ca. 3 Milliarden pro Jahr. Es ist also ein ziemlich großes […]

  9. […] Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche […]

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