Staatsleistungen: Wie die Kirchen bei der Ablösung absahnen

Das Land Brandenburg arbeitet offenbar an einer Ablösung von Staatsleistungen an die Kirche, die einer Vervielfachung der jetzigen Zahlungen gleichkommt.

Was ich schon seit einiger Zeit befürchtet hatte, scheint sich jetzt zu bewahrheiten:

Nachdem der Ablösebefehl der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes seit über 90 Jahren von der Politik ignoriert wurde, arbeiten die Kirchen jetzt selbst an der Ablösung der Staatsleistungen – zu möglichst guten Bedingungen. Wobei „möglichst gut“ die Untertreibung des Jahrhunderts sein dürfte!

Es ist nämlich für die Kirchen besser, beizeiten eine profitable Ablösung der Staatsleistungen auszuhandeln, solange ihnen die Politik noch gewogen ist, als zu riskieren, dass die Staatsleistungen irgendwann ersatzlos eingestellt werden.

Wie es aussieht, soll sich die Kirche selbst bei der Ablösung der Staatsleistungen noch einmal eine goldene Nase „verdienen“. Im wahrsten Sinne des Wortes „laughing all the way to the bank“!

Evangelisch.de meldet:

Das Land Brandenburg will historische Verpflichtungen zum Bauunterhalt für 99 evangelische Kirchen im Süden und Westen des Landes beenden. Dazu sollen voraussichtlich rund 22 Millionen Euro an die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland gezahlt werden, berichtet die „Märkische Oderzeitung“ (Mittwochsausgabe) aus Frankfurt an der Oder.

Mit 10 Raten a 2,2 Millionen will das Land die bisherigen Zahlungen von derzeit 205.000 Euro pro Jahr ablösen.

Der Staat will also das Hundertfache dessen zahlen, was er bisher pro Jahr an die Kirchen zahlt.

Das entspricht einer Vervielfachung der bisherigen Leistungen.

Wo der Normalbürger nämlich glaubt, nach hundert Jahren habe sich dieser Deal amortisiert, erkennt der Ökonom:

Als Ablösung für eine immerwährende jährliche Zahlung von 205.000 Euro braucht es einen Kapitalstock, der jedes Jahr 205.000 Euro Zinsen abwirft.

Für die Höhe des Ablösebetrages ist der Kalkulationszinssatz entscheidend. Für die Berechnung einer ewigen Rente können nicht die jetzigen Super-Niedrig-Zinsen herangezogen werden, sondern es müssen die langfristig erzielbaren Zinsen genommen werden. Unternehmen müssen in vergleichbaren Fällen (Bildung von Rückstellungen für spätere Jahre) mit einem Zinssatz von 6% rechnen. Folglich ist dieser Zins auch für die Ablösung der Staatsleistungen anzusetzen. Zumindest müsste begründet werden, weshalb Unternehmen mit 6% kalkulieren müssen, für die Kirchen aber ein anderer Kalkulationszinssatz verwendet wird.

Die Kirchen werden weiter fordern, dass die Zahlungen jährlich an die Inflation angepasst werden. Hierfür könnte die langfristige Inflationsrate von 3% verwendet werden.

Man kommt dann auf einen Ablösebetrag von 6,83 Millionen Euro – nicht 22 Millionen!

Bei 6% Zinsen wirft dieser Kapitalstock im ersten Jahr 410.000 Euro Zinsen ab.

Davon werden 205.000 Euro (3%) als Ersatz für die bisherige Zahlung verwendet und die anderen 3% erhöhen den Kapitalstock gerade um die Inflationsrate.

Im nächsten Jahr geht das dann genauso – bis in alle Ewigkeit, inklusive Inflationsausgleich.

Der obigen Meldung zufolge soll aber das Dreifache dieses Betrages als Ablösesumme bezahl werden! Da könnte das Land Brandenburg ebenso gut entscheiden, die jetzigen Leistungen zu verdreifachen und auf alle Ewigkeit weiter zu bezahlen.

Tatsächlich wurde der erwähnte Ablösebetrag von 22 Mio. offenbar mit einem Kalkulationszinssatz von 1% berechnet. (Je kleiner der Kalkulationszins, desto besser für die Kirchen.)

Das entspräche etwa dem derzeitigen Zinssatz für Festgeld von 3% abzüglich einer – bereits überhöhten – Inflationsrate von 2%. Nähme man den jetzigen Zins von 3% und die aktuelle Inflationsrate von 1,4%, so käme man immer noch bloß auf einen Ablösebetrag von 12,8 Millionen. Das heißt, die jetzige Regelung ist immer noch doppelt so großzügig, wie wenn man die ohnehin schon vorteilhaften aktuellen Werte ansetzen würde.

Man kann aber die Ablösung ewiger Zahlen nicht mit dem Zinsniveau einer absoluten Niedrigzinsphase berechnen!

Die Regelung, so, wie sie oben beschrieben wird, ist nicht zu rechtfertigen!

Diesem Vorhaben muss Einhalt geboten werden!

Mir persönlich geht es hier gar nicht so sehr um den Betrag von 10 oder 20 Millionen. In Anbetracht der Beträge, die der Staat den Kirchen sonst in den Allerwertesten schiebt, ist das fast schon vernachlässigbar.

Es kann aber nicht sein, dass der Ablösebefehl der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und des Bonner Grundgesetzes von 1949 – unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – derart pervertiert wird, dass sich die Kirchen an der Ablösung auch noch eine goldene Nase verdienen und effektiv so gestellt werden, als wenn der Staat seine Zahlungen auf alle Ewigkeit vervielfachen würde!

Deshalb müssen jetzt die atheistischen Organisationen und die laizistischen Gruppen in den Parteien Druck machen: Hier darf kein Präzedenzfall für weitere Ablöseverträge geschaffen werden!

Die Landesregierung von Brandenburg muss erklären, wie der Betrag von 22 Millionen zustande gekommen ist.

Generell müssen Ablösebeträge nach den üblichen finanzmathematischen Berechnungsvorschriften ermittelt werden. Vor der Vereinbarung von Ablösezahlungen ist zu prüfen, ob die jetzigen Zahlungen überhaupt eine historisch und demokratisch vertretbare Grundlage haben, und ob etwaige tatsächlich noch existierende Ansprüche nicht schon längst durch Überzahlungen abgegolten sind. Immerhin gilt der Ablösebefehl seit 1919, abgelöst werden sollten deshalb auch nur Zahlungen, die 1919 noch Gültigkeit hatten. Was seitdem zu viel gezahlt wurde, ist mit diesen Ansprüchen zu verrechnen.

12 Responses to Staatsleistungen: Wie die Kirchen bei der Ablösung absahnen

  1. alphachamber sagt:

    Hey, wie hieß es doch. „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“. Amen

  2. Wenn das stimmt, ist das ein handfester Skandal.

    • Skydaddy sagt:

      Ich wurde darauf hingewiesen, dass es sich hier wohl nicht um die Staatsleistungen im Sinne des Art. 150 GG handelt, sondern nur um Bauleistungen.

      Das ändert allerdings nichts daran, dass es nicht angehen kann, jährliche Zahlungen durch völlig überhöhte Einmalzahlungen abzulösen.

      Und natürlich würde hierdurch ein Präzedenzfall für die Ablösung anderer Staatsleistungen geschaffen.

      • Jo, hast Recht. Habe auch einen leicht erzürnten Blogpost geschrieben.

      • m.d. sagt:

        beim wörtchen ‚bauleistungen‘ denk ich an die staatliche DBU (deutsche stiftung umwelt) und die derzeitige bauliche sanierung der st. marienkirche in stralsund (foto von bautafel per mail)
        natürlich ist das bei weitem nicht das einzige kirchliche projekt, das da von der grössten umweltstiftung in europa teilfinanziert wird.

  3. […] das stimmen, wäre es ein handfester Skandal. Wie Skydaddy in seinem Blog vorrechnet, käme diese Ablösesumme de facto einer Verdreifachung der Zahlungen […]

  4. _bla_ sagt:

    Es sieht derzeit nicht so aus, als ob es in näherer Zukunft wieder 6% Zinsen und 3% Inflation gibt. Von den derzeitigen Inflations- und Zinsverhältnissen auszugehen ist daher schon die fairste Lösung. Es gut möglich, dass die Differenz zwischen Zinsen und Inflation in naher Zukunft noch kleiner wird oder sogar negativ wird.

    2% Inflationsrate sind auch nicht übertrieben, wenn man berücksichtigt, dass es um eine Ablösung für Bauleistungen geht. 1.4% sind die Inflation der Verbraucherpreise, es gibt aber einen extra Inflationsindex für Baupreise und der ist schon seit ein paar Jahren bei mindestens 2%:
    https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Preise/Preise.html

    3% Zinsen sind auch ziemlich optimistisch, um die zu bekommen, müsste man das Geld für 10 Jahre fest anlegen, was sehr risikoreich ist, weil dann möglicherweise die Inflation deutlich größer ist. Bei einer zweijährigen Festgeldanlage und einer deutschen Bank sind wir unterhalb von 2% Zinsen, das angelegte Geld wird, bezogen auf Bauleistungen, also weniger wert, selbst wenn gar kein Geld für den momentanen Baubedarf entnommen würde.

    Zusätzlich muss der Effekt der Ratenzahlung berücksichtigt werden. Selbst wenn man mit den 3% Zinsen und 1,4% Inflation rechnet, reichen 12,8 Millionen. aufgrund der Ratenzahlung nicht aus. 14,9 Millionen Euro würde bei 3% Zinsen und 1,4% Inflation benötigt werden, damit nach Ende der Ratenzahlung jedes Jahr Bauleistungen im Wert von heutigen 205.000 Euro bezahlt werden können.

    Bei 2,65% Zinsen und 1,60% Inflation wären die 22 Millionen in 10 Raten immer noch ein gutes Geschäft für den Staat.
    Bei 2.5% Zinsen und 2,0% Inflation müssten es 46,2 Millionen sein.

    • Skydaddy sagt:

      Das mit dem Effekt der Ratenzahlung stimmt, sehr gut erkannt, Respekt!

      Bei den von Dir genannten 2,65% Zinsen würde der jetzige Wert der zehn 2,2 Mio-Raten 19,6 Mio. betragen. Das ändert nichts am Ergebnis, deshalb habe ich das oben weggelassen, um die Sache nicht noch komplizierter zu machen. (In E-Mails hatte ich darauf hingewiesen.)

      Es ist tatsächlich davon auszugehen, dass die Ablösesumme mit den jetzigen Werten für Zinsen und Inflation kalkuliert wurde. Das ist m.E. aus mehreren Gründen nicht (oder zumindest nicht ohne Begründung) zulässig:

      1. Die Ablösung einer unendlichen Zahlungsreihe kann man nicht mit den Parametern einer absoluten Niedrigzinsphase berechnen. Sobald die Zinsen wieder auf ein normales Niveau steigen, verdienen sich die Kirchen eine goldene Nase. Denn selbst unter ungünstigsten Bedingungen, wie jetzt, erhalten sie ja ihre Zahlung plus Inflationsausgleich. Sobald die Zinsen aber wieder steigen (bzw. sich der Abstand zwischen Zinsen und Inflation erhöht), streicht die Kirche die Zusatzzinsen ein. Dieser Effekt, über lange Zeiträume, führt zu den Millionenunterschieden bei der Berechnung der Ablösesummen.

      2. Da die Kirche bei der jetzigen Vereinbarung NUR gewinnen kann (s.o.), dann heißt das, dass das Land Brandenburg dabei nur verlieren kann.

      3. Wie gesagt müssen solche Berechnungen bei Unternehmen mit 6% Kalkulationszins durchgeführt werden. Will man bei der Berechnung der Ablösesumme einen anderen Zins verwenden, ist das zu begründen.

      4. Erst Recht kannst Du zur Berechnung nicht die Inflation der Vergangenheit benutzen und gleichzeitig die jetzigen (oder mutmaßlich zukünftigen) Zinsen. Zinsen und Inflation stehen ja in einem gewissen Zusammenhang, da normalerweise eben die Zinsen, zumindest die langfristigen, über der Inflationsrate liegen. Bei den „langfristigen Standardannahmen“ (6% Zinsen, 3% Inflation) beträgt der Abstand 3 Prozentpunkte. In Brandenburg wird nur mit einem Abstand von 1,05 Prozentpunkten kalkuliert (dabei ist der Effekt der Ratenzahlung schon berücksichtigt) . Deshalb kann die Kirche, wie gesagt, nur gewinnen – und das Land Brandenburg nur verlieren.

      Deshalb wäre es für das Land günstiger, einfach weiter zu zahlen – zumindest, bis sich die Zinsen wieder auf einem normalen Niveau eingependelt haben.

      • _bla_ sagt:

        1. Das die Kirchen selbst unter ungünstigsten Bedingungen ihre Zahlungen plus Inflationsausgleich erhalten stimmt nicht. Der Abstand zwischen Zinsen und Inflation kann durchaus unter 1,05% liegen und sogar negativ sein. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die derzeitige Inflationsrate von Bauleistungen bei 2% liegt. Die Zinsen, die man derzeit für 1 jähriges Festgeld bekommt liegen, bei unter 2%, besonders wenn man aus Gründen der Sicherheit eine deutsche Bank will. Dann landet man bei 1,5% Zinsen und schon ohne Geldentnahme verliert man jedes Jahr an Wert. Längerfristiges Anlegen ist auch nicht unbedingt hilfreich. Da gibt es zwar mehr Zinsen, aber die Zinsdifferenz kann ganz leicht deutlich kleiner ausfallen, wenn die Inflation ansteigt, weil sich die Zinsen des langfristig angelegten Geldes eben nicht anpassen würden.

        2. Die Kirchen können sehr wohl verlieren bei dieser Vereinbarung. Derzeit sind 1,05 Prozentpunkte Differenz zwischen Zinsen und Inflation der Baupreise äußerst optimistisch. Derzeit dürften sie daher mit dieser Vereinbarung Verlust machen. Ob sie das auch langfristig tun, hängt davon ab, wie sich die Zinsen und die Inflation entwickeln. Es spricht durchaus einiges dafür, das wir eine Situation bekommen können mit hoher Inflation und trotzdem niedrigen Zinsen.

        3. Langfristig 6% Zinsen und 3% Inflation sind kein Naturgesetz, sondern etwas was sich vor ziemlich langer Zeit aus der Geldpolitik der alten Bundesrepublik ergab. Auch vor 10 Jahren gab es gerade mal 2% Zinsen und die Inflation schwankte zwischen 1% und 2%.
        http://zinsen.onvista.de/onvista/zinsentwicklung/schnellversion/
        Die Gesetzeslage hat sich dem noch nicht angepasst, dürfte es aber vermutlich auch noch tun. Auf was für eine Differenz zwischen Zinsen und Inflation sich die Eurozone langfristig ein pendeln wird ist völlig unklar.

  5. Skydaddy sagt:

    Noch mal: Du Wenn Du – nicht ganz unbegründet – schon sagst, man kann die historischen Zinsen nicht als Maßstab nehmen, dann kannst Du aber auch nicht die historische Baupreisentwicklung ansetzen.

    Aus Deinem Link geht allerdings hervor, dass die Zinsen jetzt deutlich die niedrigsten des verfügbaren Zeitraums (10 Jahre) sind.

    Und es kommt auch nicht darauf an, ob die Kirchen in keinem einzigen Jahr einen Verlust machen, es ist die gesamte Laufzeit zu betrachten, also im Prinzip die unendliche Zahlungsreihe. Wenn da mit den jetzigen Niedrigstzinsen gerechnet wird können die Kirchen praktisch nur (nämlich die allermeiste Zeit) gewinnen und der Staat nur verlieren.

    Deshalb – nochmal – wäre es dann besser, wenn der Staat einfach weiter zahlt, zumindest, bis sich die Zinsen wieder normalisiert haben.

  6. […] wie ich neulich schon erläutert habe, bedarf es zur Ablösung einer ewigen Zahlungsreihe lediglich der Summe, deren Zinsen jedes […]

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