Klarstellung zur finanziellen Leistungsfähigkeit der ostdeutschen Bistümer und ihren Finanzierungsquellen

5. März 2020

Auf der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) fragte ein anwesender Journalist nach der Finanzierung der “Entschädigungszahlungen” an Missbrauchsopfer (die die Bischöfe nicht “Entschädigungen” nennen wollen), speziell nach der Kirchensteuer. (Video der Pressekonferenz, ab Minute 46:41) In seiner Antwort erklärte der neue DBK-Vorsitzende Georg Bätzing:

»Das ist für einzelne Diözesen ganz schwierig. Es gibt Diözesen, die haben keinerlei andere Quellen, gerade im Osten unseres Landes, als die Kirchensteuern.«

(Video der Pressekonferenz ab Minute 49:49)

Das sind zwei Unwahrheiten in zwei Sätzen. Alle Bistümer erhalten außer der Kirchensteuer auch Staatsleistungen, darüber hinaus verfügen sie über Finanzerträge, z.B. aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Zinsen. Diese Zahlen sind auch aus den Jahresabschlüssen der Bistümer bekannt. (Außer in Erfurt, wo die Staatsleistungen im Jahresabschluss nicht ausgewiesen werden.)

Schaut man sich diese Zahlen an, muss man sich fragen, für welches ostdeutsche Bistum die Zahlung der in Aussicht gestellten Beträge von 5.000 bis 50.000 Euro „schwierig“ werden soll: Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchenfinanzen: Der Trick mit dem Bilanzgewinn

31. Oktober 2019

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Das Erzbistum Paderborn, so ist derzeit überall (siehe „Presseschau“ weiter unten) zu lesen, hat im Jahr 2018 einen „Gewinn“ (WDR) bzw. einen „Jahresüberschuss“ (Domradio) von 15 Millionen Euro erzielt. „Das entspricht dem Vorjahresergebnis“, so Finanzdirektor Dirk Wummel laut Domradio, und der Betrag „fließe zu 100 Prozent an die Kirchengemeinden“.

Tatsächlich hat das Erzbistum Paderborn 2018 einen Jahresüberschuss von knapp 52 Mio. Euro (also mehr als das Dreifache) erwirtschaftet (Ergebnisrechnung für 2018, Zeile „Jahresüberschuss“, Finanzbericht S. 59). Die von den Medien erwähnten 15 Mio. sind lediglich der Teil des Überschusses, über dessen Verwendung der Kirchensteuerrat entscheiden durfte – der sog. „Bilanzgewinn“. Den Rest des Beitrags lesen »


Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer

18. Januar 2018
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Der BR tut so, als flössen von 100 Euro Kirchensteuer 28,12 Euro in die Bildung.

Kirchliche Darstellungen sind oft irreführend. Beim Bayerischen Rundfunk ist man darauf hereingefallen.

Die Kirchen sind zwar daran interessiert, dass man ihnen möglichst nicht direkt Lügen oder falsche Darstellungen nachweisen kann. (Siehe z.B. hier oder hier.) Sie sind aber Meister darin, Journalisten zu täuschen, so dass diese dann falsch berichten.

So war es auch gestern in der Sendung „Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?“ im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks.

Der Beitrag basierte auf einer Darstellung des Erzbistums München und Freising, die zwar leicht einen falschen Eindruck vermitteln kann, die aber mittlerweile zumindest nicht offensichtlich falsch ist.

Die eigentliche Falschdarstellung übernahmen dann der Bayerische Rundfunk und Irene Esmann, die nämlich genau auf die irreführende Darstellung des Erzbistums reingefallen sind.

Hierzu habe ich heute dem BR gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestrige Sendung “Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?” enthielt mehrere Falschdarstellungen:

Erstens, und dies betrifft das Grundkonzept des Beitrags: Es wurde immer wieder so getan, als ob es um die (prozentuale) Verteilung der KIRCHENSTEUERN ging. Tatsächlich wurde allerdings die Verteilung der kirchlichen EINNAHMEN dargestellt. Die Zahlen stammten nämlich aus der Finanzbroschüre des Erzbistums. Darin ist von Einnahmen die Rede, nicht von der Kirchensteuer:

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Die Verteilung der Kirchensteuern und der Einnahmen ist nicht dasselbe. Das zeigt sich auch daran, dass das Erzbistum München in seiner ersten derartigen Broschüre (s.u.) tatsächlich noch behauptete, bei den Zahlen handele es sich um die Verteilung der Kirchensteuer, in den Folgejahren dann allerdings korrekterweise nur noch von den Einnahmen sprach (s.o.):

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Die unterschiedliche Verteilung der Kirchensteuern gegenüber den Einnahmen kommt daher, dass die Kirchensteuer beim Erzbistum München nur rd. 70% der Erträge ausmacht:

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Die erhaltenen Zuschüsse betreffen dem Haushaltsbericht 2017 (S. 84) zufolge im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für Schulen. In den sonstigen Erträgen sind gut 13 Millionen Schulgeld, Tagesheimerträge sowie Einnahmen aus Kindertagesstätten enthalten. Damit belaufen sich allein die im Haushaltsbericht auf S. 84 ausdrücklich bezifferten größeren Positionen auf gut 90 Mio. Euro, die der Staat, im Wesentlichen für Bildung, zahlt. Das sind knapp 11% des Diözesanhaushalts.

Das heißt: Das Erzbistum mag zwar – wie auch im BR-Beitrag dargestellt, allerdings falsch – 28,12 Euro von 100 (28,12%) seiner EINNAHMEN für Bildung ausgeben. Speziell im Bildungsbereich stammt aber ein ganz erheblicher Teil dieser Gelder nicht aus der Kirchensteuer, sondern vom Staat.

Grob überschlagen: Wenn der Staat beim Erzbistum 11% des Haushaltsvolumens für Bildung zuschießt und das Bistum gibt 28% des Haushalts für Bildung aus, dann werden – Pi mal Daumen – nur 17% der Kirchensteuer für Bildung ausgegeben, nicht 28%, wie es im BR-Beitrag suggeriert wird.

Zwar wird der durchschnittlichen Bürgerin der Unterschied zwischen der Aufschlüsselung der Einnahmen und der Kirchensteuer nicht bekannt sein, und zweifellos präsentieren die Kirchen ihre Finanzen bevorzugt in der dargestellten Form, weil dadurch höhere Anteile bei den staatlich geförderten Bereichen ausgewiesen werden und entsprechend niedrigere Anteile bei den rein kirchlichen Bereichen. Aber die Darstellung in der BR-Sendung, wo immer wieder gesagt wird, es handele sich um die Kirchensteuer, und wo eingangs noch der Eindruck vermittelt wird, die Schlüsselung nach Kirchensteuern und Einnahmen sei das gleiche, ist schlichtweg falsch.

Profi-Tipp: Wenn man über Kirchenfinanzen berichten will, sollte man nicht ausschließlich Kirchenvertreter befragen!

Zweitens: Zum Schluss wird gesagt, der verbleibende Betrag ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Zwar wird der konkrete Betrag nicht genannt, wer nachrechnet, kommt aber auf den in der Broschüre genannten Betrag von 6,69.

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Hier sollten eigentlich gleich die Alarmglocken schellen, denn wer sich auch nur ein bisschen mit Kirchenfinanzen auskennt – oder wer die Aufstellung (s.o.) gelesen hat, auf der Ihr Beitrag beruht! –, der weiß, dass die Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer in Bayern 2% des Kirchensteueraufkommens beträgt. Das wären 2 Euro von 100. “An das Finanzamt” gehen sogar noch weniger als 2 Euro, weil die Vergleichsgröße hier ja nicht bloß das Kirchensteueraufkommen, sondern der Gesamthaushalt ist. Die Darstellung im BR-Beitrag ist also falsch und unentschuldbar.

Vielmehr dürfte der Großteil des Betrages, jedenfalls ausweislich der Erläuterung, zurück an die Kirchensteuerzahler gehen.

Fazit: Der BR-Beitrag ist geprägt von groben Fehlern, grob mangelhaftem Verständnis für die Sachverhalte, über die berichtet wird, und dem Fehlen jeglicher kritischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat.

NACHTRAG 2: Frau Esmann, die den Beitrag präsentiert hat, war an der katholischen Journalistenschule.

FUN FACT: Ich erhielt den Tipp, mich auch an der Rundfunkrat des BR zu wenden. Dort wurde ich von Kirchenlobbyist Lorenz Wolf begrüßt, der auch Vorsitzender des Rundfunkrates ist:

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Erzdiözese Wien erwirtschaftet Millionenüberschuss, weist Bilanzverlust aus

13. Juli 2015

Erzdiözese Wien 2014

Der ORF meldete heute:

Erzdiözese Wien: 150.000 Euro Defizit im Vorjahr

Die Erzdiözese Wien hat 2014 laut Kathpress ein Defizit von knapp 150.000 Euro hinnehmen müssen. Das geht aus dem jüngst veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Erzdiözese hervor.

Dabei wurden offenbar lediglich Informationen der Katholischen Presseagentur KAP/Kathpress weiter verbreitet.

Tatsächlich zeigt der ganze zwei Seiten „starke“ „Rechenschaftsbericht“ der Erzdiözese:

Die Erzdiözese hat 2014 einen Jahresüberschuss von 1.739.978,82 Euro erwirtschaftet.

Der Bilanzverlust kommt erst dadurch zustande, dass netto zusätzliche Rücklagen in Höhe von 1.887.770,01 Euro gebildet wurden. Dadurch kann die Erzdiözese rechnerisch einen Bilanzverlust ausweisen.

Rücklagen gehören aber zum Eigenkapital. Es handelt sich dabei lediglich um Mittel, die für bestimmte Zwecke (z.B. Neubauten oder Renovierungen, aber auch andere Zwecke) „vorgemerkt“ werden. Dadurch entstehen aber (noch) keine Verpflichtungen gegenüber Dritten, daher gehören Rücklagen eben auch zum Eigenkapital.

Das ist etwa so, wie wenn man gedanklich 1.000 Euro für den Urlaub oder die nächste Kfz-Wartung zurücklegt. Dadurch wird man auch nicht ärmer.

Die Bildung von Rücklagen zeichnet in der Regel gerade Diözesen aus, denen es finanziell gut geht – denn die Rücklagenbildung muss man sich erst einmal leisten können!

Da der „Rechenschaftsbericht“ keine Details dazu nennt, um was für Rücklagen es sich handelt, lässt sich auch nichts darüber sagen, wie „notwendig“ die Bildung dieser Rücklagen war.


NRW: Kirche gibt sich selbst Kredit – und lässt den Staat die Zinsen zahlen

23. März 2015

Bei der Durchsicht des Finanzberichts für das Erzbistum Köln ist mir aufgefallen, dass das Erzbistum für Schulbaumaßnahmen Darlehen aufnimmt, die eigentlich gar nicht benötigt werden und nur den Zweck haben, dass das Erzbistum in gleicher Höhe Gelder gewinnbringend anlegen kann. Die Zinsen – die das Land NRW zu 94 Prozent übernimmt – fließen mit Sicherheit an eine kircheneigene Bank.

Für das Land dürfte dies die ungünstigste Art der Finanzierung sein. Die Kirche – die die Schulbaumaßnahmen auch ohne Kreditaufnahme finanzieren könnte – stellt dabei dem (chronisch defizitären) Land Darlehenszinsen in Rechnung, um selbst Guthabenzinsen zu kassieren.

Diese unsolidarische Praxis ist auch für das Bistum Münster belegt. Ich hoffe, dass das bei der Entscheidung über die Subventionierung des Katholikentags 2018 dort berücksichtigt wird.

Eine ausführliche Darstellung dieser dreisten Praxis findet sich in einem Artikel von mir beim hpd.


Wie die Kirche ihre Finanzerträge versteckt (Zur ARD-Doku „Vergelt’s Gott“)

9. September 2014
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Eine Milliarde: Prof. Schwintowski schätzt das Finanzvermögen des Erzbistums Köln. (Screenshot)

In der ARD-Reportage „Vergelt’s Gott – Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche“ am Montag versuchte Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, das Finanzvermögen des Erzbistums Köln abzuschätzen. Da das Erzbistum diese Zahl nicht veröffentlicht, legte er seiner Abschätzung das Finanzergebnis aus dem Finanzplan 2014 des Erzbistums zugrunde:

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Anmerkung 1: Es handelt sich hier nur um Planzahlen. Da die Kirchen „vorsichtig“ planen, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Erträge höher sind. (Bezeichnenderweise veröffentlicht das Erzbistum Köln m.W. ausschließlich Plan- und keine Istzahlen. Echte Transparenz erfordert aber den Ausweis der Ist-Ergebnisse.)

Anmerkung 2: Die Finanzerträge sind außerdem deshalb höher, weil hier nur der Überschuss aus dem Finanzergebnis ausgewiesen wird – also die Finanzerträge abzüglich der Finanzaufwendungen.

Prof. Schwintowski kalkulierte folgendermaßen: Wenn die Kirche bei ihren Finanzanlagen eine durchschnittliche Verzinsung von 5% erzielt, und diese 5% machen 46 Mio. Euro aus, dann muss das dahinter liegende Finanzvermögen etwa eine Milliarde Euro wert sein. (Rechnerisch ergäben sich 920 Mio. Euro, aber da es sich ohnehin nur um eine grobe Schätzung handelt, ist es angebracht, von der Größenordnung 1 Milliarde zu sprechen.)

Besser lässt sich das Finanzvermögen anhand der spärlichen Daten auch nicht abschätzen. Tatsächlich wird das Finanzvermögen des Erzbistums Köln allerdings noch höher sein:

Denn: Die Kirchen können ihre Finanzanlagen – insbesondere Beteiligungen und Wertpapiere – so gestalten, dass sie ihre Finanzerträge praktisch nach Belieben verstecken oder sichtbar machen können. Den Rest des Beitrags lesen »


Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Neuer Ärger vorprogrammiert

6. September 2014

Seit Wochen ist das Thema „Kirchensteuer auf Kapitalerträge“ in den Medien, und ein Ärgernis wurde bisher noch gar nicht beachtet: Die völlig unzureichende Bezahlung des absehbaren Zusatzaufwands für die Finanzämter. Hier stehen die Interessen der Allgemeinheit gegen die der Kirchen.

Bereits 375.000 Bürgerinnen und Bürger haben Widerspruch gegen die automatische Übermittlung ihrer Kirchenzugehörigkeit an die Banken eingelegt. Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in diesem Fall – soweit dies nicht ohnehin erfolgt – eine Steuererklärung abgeben und dort seine Kapitalerträge angeben. Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt diesen Prozess so:

Das BZSt ist gesetzlich gehalten, bei eingelegtem Sperrvermerk des Kirchensteuerpflichtigen Namen und Anschrift der anfragenden Kreditinstitute, Versicherungen etc. an das zuständige Finanzamt des Steuerpflichtigen weiterzureichen. Der Sperrvermerk führt also dazu, dass der Kirchensteuerpflichtige beim Finanzamt eine Erklärung zu der auf seine Kapitalerträge abgeführten Kapitalertragsteuer abgeben muss (vergleiche Abbildung 1).

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[Monatsbericht Februar 2014 des BMF. S. 26]

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Abgeltungssteuer: Kirchen wollen Hunderte Millionen mehr einnehmen und wundern sich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, austreten

7. August 2014
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Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. August 2014

Nachdem die Kirchenaustrittszahlen für das erste Halbjahr 2014 (zumindest kirchenintern) bekannt sind, wird den Kirchen offenbar klar, dass sie sich mit der automatischen Abführung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer (Kirchenabgeltungssteuer) ins Knie geschossen haben. Schon wird die Sorge laut, dass aufgrund der dadurch veranlassten Kirchenaustritte die Einnahmen nicht steigen, sondern sogar sinken werden:

So fürchtet der Finanzchef der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bernd Baucks, die „Austritte wegen des neuen Kirchensteuereinzugsverfahrens“ würden den Kirchen „größere Verluste bescheren als die erwarteten Einkünfte“, denn „ihnen gingen die gesamten Kirchensteuereinnahmen der oft relativ wohlhabenden Ausgetretenen über Jahre hinweg verloren“.

Das kann keinesfalls überraschen. Während die Kirchen betonen, dass es sich nicht um eine neue Steuer handelt und dass lediglich das Verfahren automatisiert wird, führt die Automatisierung doch auch dazu, dass sich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr vermeiden lässt. Und bisher wurde offenbar der Großteil der Kirchensteuer auf Kapitalerträge hinterzogen:  Den Rest des Beitrags lesen »


Irreführendes vom EKD-Finanzchef zur Steuerschätzung

10. Mai 2014

Kirchensteuerschätzung EKD 2014

UPDATE: Ein Kirchendokument belegt, dass die Kirche das Kirchensteueraufkommen tatsächlich auf der Grundlage der offiziellen Steuerschätzung plant (siehe unten).

Wie neulich berichtet, rechnen sich die Kirchen gerne ärmer, als sie sind. Nachdem die jüngste Steuerschätzung Schlagzeilen hervorbrachte wie „Staat kann mit Rekordeinnahmen rechnen“ (FAZ), bemüht sich EKD-Finanzchef Thomas Begrich, entsprechende Erwartungen an das Kirchensteueraufkommen herunterzuspielen.

Dabei hat Begrich mein vollstes Verständnis dafür, dass er gegenüber Ansprüchen einzelner Interessengruppen in seiner Kirche standhaft bleiben muss, um einen ausgewogenen und vor allem nachhaltigen Haushalt sicherzustellen.

Das kann aber keine falschen oder irreführenden Aussagen rechtfertigen. Den Rest des Beitrags lesen »


ARD-Kontraste: Wie Kirche sich arm rechnet

26. Oktober 2013

Prof. Schwintowski

Ich hatte ja bereits letzten Donnerstag darauf hingewiesen, dass es sich bei den Vermögenswerten, die einige katholische Bistümer kürzlich im Zuge ihrer „Transparenzoffensive“ veröffentlicht haben, gemäß den deutschen Buchführungsvorschriften um historische Werte handelt, die das tatsächliche Vermögen nicht sinnvoll widerspiegeln.

Erfreulicherweise wurde dies jetzt auch durch die ARD-Sendung „Kontraste“ thematisiert. Ein sehr empfehlenswerter Beitrag, der sowohl als Video als auch als Transkript (Text) zur Verfügung steht.

Darin heißt es:

Die Kirche redet von Millionenbeträgen – Kritiker hingegen sprechen von Milliarden. Woher kommt diese Diskrepanz? Ein großer Teil des Kirchenvermögens steckt in Immobilien.

Wie man sich in diesem Bereich arm rechnen kann, weiß Professor Schwintowski, Wirtschaftsjurist an der Humboldt-Universität Berlin. Die Bistümer geben in ihren Bilanzen einfach einen häufig jahrzehnte alten Buchwert an. Über die konkreten Summen kann der Experte so nur spekulieren.

Prof. Hans-Peter Schwintowski
Wirtschaftsrechtler, Humboldt-Universität zu Berlin

„Also die deutsche Kirche ist wirklich sehr, sehr reich. Nach echten Verkehrswerten ist sie sicherlich das Hundertfache reicher als das was in den Büchern steht.“

Bischöfliche Stühle

Nur mal so größenordnungsmäßig: Bei dem von Prof. Schwintowski genannten Faktor 100 ergäbe sich für den bischöflichen Stuhl zu Würzburg ein Wert von 27 Milliarden Euro, für den erzbischöflichen Stuhl zu Köln ein Wert von 16 Milliarden Euro!

Und dabei handelt es sich nur um das Vermögen der bischöflichen Stühle – daneben existiert ja noch das Vermögen der Diözesen, und dies kann wiederum ein Mehrfaches des Vermögens des bischöflichen Stuhls ausmachen.


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