Die Rheinische Post bringt heute ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden des Evangelischen Arbeitskreises der CDU in Düsseldorf, Frederik Herzberg.
Darin behauptet Herzberg:
Wir brauchen christlich ausgerichtete Schulen, zumindest Religionsunterricht. Wir müssen daher auf Parteien wie Die Linke achten, die den Religionsunterricht abschaffen will. Das aber rüttelt an dem Staatsverständnis des Grundgesetzes. [Hervorhebung von mir.]
Ich habe mir mal das Wahlprogramm für 2010 der Linken in NRW angeschaut. Darin heißt es:
Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:
- […]
- Für die Einführung eines gemeinsamen Ethikunterrichts als Pflichtfach. Unterricht in den verschiedenen Religionen wird nach Möglichkeit angeboten, ist jedoch freiwillig.
- […] [Hervorhebung von mir.]
Zumindest in Herzbergs Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt also: Es kann gar keine Rede davon sein, dass Die Linke den Religionsunterricht abschaffen will oder an der Vorgabe des Grundgesetzes zum Religionsunterricht etwas ändern möchte.
Die Kirchen – und damit offenbar auch der EAK bei CDU/CSU – fürchten natürlich, dass die Einführung eines für alle verbindlichen Ethikunterrichtes die Teilnahme am Religionsunterricht zurückgehen lassen könnte. Deshalb haben sie ja auch in Berlin gefordert, wer am konfessionellen Religionsunterricht teilnimmt solle vom Ethikunterricht befreit werden.
Bei der Bundeszentrale der Linken wurde mir gesagt, dass die Position der Linken NRW grundsätzlich auch in den anderen Bundesländern geteilt wird. Auf Bundesebene gibt es dazu keinen Beschluss, weil die Schulpolitik Ländersache ist.
Ich wollte nun herausfinden, wie Herr Herzberg seine Behauptung begründet, die Linke wolle den Religionsunterricht abschaffen. Leider waren die zuständigen Ansprechpartner (zum EAK bzw. Religionsunterricht) bei der CDU noch im Urlaub. Von Herrn Herzberg erhielt ich lediglich eine E-Mail-Adresse, die allerdings nicht funktionierte, und unter der zugehörigen Domain frederik-herzberg.de fand sich keine Website. Auf nochmalige Nachfrage erhielt ich seine private Telefonnummer, aber da wollte ich ihn dann doch nicht belästigen.
Dass Herzberg allerdings der Linken vorwirft, sie rüttelte am Staatsverständnis des Grundgesetzes, ist ein schlechter Scherz angesichts des Staatsverständnisses, das er selbst gleich im Anschluss zur Schau trägt:
Deutschland setzt auf christliche Grundhaltungen?
Unmittelbar im Anschluss an die obige Äußerung sagt Herzberg nämlich:
Deutschland sieht sich nicht als wertneutraler, laizistischer Staat wie Frankreich, sondern setzt auf christliche Grundhaltungen, weil er selbst keine Wertprämissen schaffen kann.
Dazu ist folgendes anzumerken:
Erstens: Unser Staat nicht wertneutral. Seine Werte bezieht er allerdings nicht aus der Bibel oder dem Christentum, sondern die stehen im Grundgesetz. Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz usw.
Zweitens: Das Grundgesetz ist weltanschaulich neutral, es nennt keine christlichen Grundhaltungen!
Zwar ist in der Präambel von einer „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ die Rede – da steht aber aus gutem Grund nicht „christlicher Gott“. Gemeint ist, worauf Herzberg auch mit seiner Formulierung anspielt: das bekannte Böckenförde-Zitat „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Im weltanschaulich neutralen Staat muss offen bleiben, woher diese Voraussetzungen kommen. Herzberg – der sich zu Beginn des Interviews noch gegen „unheilige Allianzen zwischen Politik und Kirche“ wendet – verrät ein völlig falsches Verfassungsverständnis, wenn er behauptet, der Staat setze auf christliche Grundhaltungen.
Drittens: In Nordrhein-Westfalen könnte man noch versuchen, auf die Landesverfassung zu verweisen. Diese erwähnt zwar auch die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, und es wird sogar „Ehrfurcht vor Gott“ als Erziehungsziel genannt. Aber auch hier gilt: Es bleibt offen – und muss offen bleiben – wer oder was mit Gott gemeint ist. Selbst, wenn dies nicht der Fall wäre, würde übrigens die weltanschauliche Neutralität des Grundgesetzes Vorrang vor der Landesverfassung haben.
Viertens: Immerhin wird das Christentum in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen erwähnt. In Artikel 12 Absatz 6 heißt es:
In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.
Schade, dass diese Formulierung in der Landesverfassung steht, denn sie ist leicht misszuverstehen. Die Formulierung nimmt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 auf, in dem klargestellt wird, dass eine Bejahung des Christentums sich nicht auf auf die Glaubenswahrheiten der christlichen Religion beziehen darf, sondern lediglich „auf die Anerkennung des prägenden Kultur- und Bildungsfaktors“. Das Urteil von 1975 wurde auch 1995 im „Kruzifix-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts erwähnt, darin heißt es:
Davon ist das Bundesverfassungsgericht schon in der Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Simultanschulen mit christlichem Charakter im überlieferten badischen Sinne ausgegangen, als es feststellte, daß die zulässige Bejahung des Christentums sich in erster Linie auf die Anerkennung des prägenden Kultur- und Bildungsfaktors bezieht, wie er sich in der abendländischen Geschichte herausgebildet hat, nicht dagegen auf die Glaubenswahrheiten der christlichen Religion. Nur bei einer solchen Begrenzung ist diese Bejahung auch gegenüber dem Nichtchristen durch das Fortwirken geschichtlicher Gegebenheiten legitimiert […]. [Randnummer 43]
Die Bejahung des Christentums bezieht sich nicht auf die Glaubensinhalte, sondern auf die Anerkennung des prägenden Kultur- und Bildungsfaktors und ist damit auch gegenüber Nichtchristen durch die Geschichte des abendländischen Kulturkreises gerechtfertigt. [Randnummer 72, Hervorhebungen von mir.]
Die Landesverfassung von NRW entspricht also dem Wortlaut nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, aber der unbedarfte Leser wird kaum erkennen können, dass mit „christlichen Bildungs- und Kulturwerten“ gerade nicht die Bejahung der religiösen Glaubenswahrheiten gemeint sein soll.
Fünftens: Eine verfassungskonforme Deutung des obigen Art. 12 Abs. 6 der Landesverfassung von NRW kann nur bedeuten, dass „unter den Grundsätzen im Sinne dieser Bestimmungen […] in Achtung der religiös-weltanschaulichen Gefühle andersdenkender die Werte und Normen zu verstehen [sind], die, vom Christentum maßgeblich geprägt, auch weitgehend zum Gemeingut des abendländischen Kulturkreises geworden sind“ (BVerfGE 41, 65). Das dürfte etwa das sein, was Herzberg meint, wenn er sagt, der deutsche Staat setze „auf christliche Grundhaltungen, weil er selbst keine Wertprämissen schaffen kann“. Aber aus dem bloßen Umstand, dass einige Bundesländer derartige Formulierungen zum Schulunterricht haben, kann nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, Deutschland setze auf christliche Grundhaltungen. Herzberg überdehnt selbst die christentums-freundlichste Auslegung der Verfassungen, um den weltanschaulich neutralen Stat für das Christentum zu vereinnahmen.
Man erkennt allerdings, wie Christen in Politik und Verwaltung den weltanschaulich neutralen Rahmen des Grundgesetzes bis aufs Äußerste für das Christentum in Beschlag nehmen. Und noch darüber hinaus, wie diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts gezeigt haben, u.a. das besagte „Kruzifix-Urteil“ von 1995.
Der Evangelische Arbeitskreis in Düsseldorf scheint es mit der Wahrheit nicht sehr genau zu nehmen
- Die Linke fordert keineswegs die Abschaffung des Religionsunterrichts, zumindest nicht in NRW.
- Deutschland setzt auch nicht auf „christliche Grundhaltungen“. Das Grundgesetz nennt das Christentum überhaupt nicht; dort, wo es in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung erwähnt wird, ist es sozusagen seiner religiösen Komponente entkleidet, und aus den Schulbestimmungen einzelner Länder kann kein Rückschluss auf Deutschland gezogen werden. Der deutsche Staat ist weltanschaulich neutral!
Es muss schon Besorgnis erregen, wenn ein „evangelischer“ Arbeitskreis in einer „christlichen“ Partei so nachlässig mit der Wahrheit umgeht und und versucht, die weltanschaulich neutrale Verfassung für das Christentum zu vereinnahmen.
Update: Ich habe Herzberg und den Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU um Stellungnahme gebeten.
Update: Gerhard Czermak hat einen Artikel zu dem oben erwähnten Böckenförde-Zitat und dessen Missbrauch geschrieben.
Dieser Herzberg ist da ein typisches Beispiel – behauptet einfach etwas, um seinen christlichen Schäfchen Angst einzujagen.
Es ist bezeichnend, wie Kirchenfuzzis gegenüber Linken und Atheisten (und Moslems und Juden und Schwulen und…..) alle die berühmten Jesus-Worte „fürchtet Euch“ (Matthaeus 28,10), „hasse deinen Nächsten wie dich selbst“ (Jakobus 2,8), „lege stets falsch Zeugnis ab“ (Matthaeus 19,18) und besonders “jeder soll den ersten Stein werfen“ (Johannes 8,7) permanent in ihre Überlegungen einarbeiten.
Dabei wollen wir ja im Grunde genommen nichts anderes als in Ruhe gelassen zu werden. Der real existierende Kirchismus soll sich aus den Angelegenheiten der Nichtkonfessionellen RAUSHALTEN.
Die Kirchenmitglieder können hingegen tun und lassen, was sie wollen.
Ich habe überhaupt nichts dagegen, wenn Gläubige sklavisch an den Lippen ihrer Bischöfe kleben und sich zu 100% nach deren Anweisungen richten.
Anbei zwei Sätze aus der SZ vom 04. Januar 10 („Lernen unterm Kreuz“; S. 24) – die RICHTIG religiösen Schulen breiten sich rapide aus:
„Bundesweit gibt es etwa 1100 Schulen in katholischer und ungefähr ebenso viele in evangelischer Hand, von Grund- und Förderschulen bis zu Gymnasien oder Berufsakademien – Tendenz steigend, auch die Nachfrage wächst.
Im Arbeitsvertrag der Lehrer steht, dass sie an der Verkündung des Evangeliums mitwirken, sagt Würl, dass sie ein christliches Menschenbild verinnerlicht haben, leben und vor allem vorleben.“
Ja – und WER ZAHLT den Unterhalt dieser Schulen?
Da dürfen wir dreimal raten und erfahren dann:
Mindestens 80% gibt der STAAT, der überwiegende Rest ist Schulgeld. Nur die Kirchen geben kaum was – dafür dürfen sie aber alles bestimmen!
Wo habe ich noch gelesen, daß Kirche und Staat getrennt sein sollen???
Hm, ich komm‘ jetzt gerade nicht drauf.
Scheint aber kein irgendwie für Deutschland wichtiges Buch gewesen zu sein…
LG
Tammox
@Tammox: Bundespräsident Köhler würde dem zustimmen: Es gibt zumindest ein wichtigeres Buch…
Nur am Rande: Der Ethikunterricht in Westdeutschland war auf Drängen der Kirchen eingerichtet worden – da Schüler, die sich früher aus dem Bekehrunterricht abgemeldet hatten, ja schulfrei hatten. Ergo waren die Schüler nicht dumm und meldeten sich scharenweise ab. Da der Ethikunterricht meist ähnliche Inhalte abhandelt(e), oft vom selben Lehrer unterrichtet wurde, aber oft nicht mal als Prüfungsfach zugelassen war, war er genau auf die Kirchenbedürfnisse zugeschnitten worden.
Konsequent wäre die Streichung des albernen GG-Artikels und die Ernennung der Religion zur Privatsache auch der Schüler. Aber das trauen sich im Gottes- und Kirchenstaat Deutschland nicht mal die Linken konsequent zu fordern.
[…] Die Äußerungen von Herrn Herzberg werden im Internet von Konfessionslosen als besorgniserregend wahrgenommen, ich selbst habe auf meiner Website atheismus.de auch darüber gebloggt. […]
Nicht alles, was in der Bibel steht, ist Humbug. Z.B. „An ihren Taten sollt Ihr sie messen!“
Wer christliche Werte postuliert, und dann so mit der Wahrheit umgeht, der ist die beste Werbung für Religionsskepsis, die man sich wünschen kann.