Bibelwettbewerb: Pressesprecher performt Gleichnis

7. Mai 2019

In einem absoluten Novum hat der Pressesprecher des Justizministeriums von Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr erstmals ein Gleichnis selbst in die Praxis übersetzt: Nämlich das vom Fuchs und den Trauben.

Im Telefongespräch mit dem Nordkurier sieht der Pressesprecher die Möglichkeit, dass das Grußwort geändert werden könnte, da man sich nicht an einer Zahl aufhängen sollte.

„Man sollte sich nicht an einer Zahl aufhängen?“ — Es war doch die Justizministerin, die ihr Grußwort daran aufgehängt hat, dass in der Bibel (angeblich) „die ermutigenden Worte ‚Steh auf‘ mehr als 6.000 Mal vorkommen.“

Und es war doch der Arbeitskreis Bibelwettbewerb, der sich auf Nachfrage (ebenfalls fälschlich) auf den Standpunkt gestellt hatte:

In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener als 6.000 Mal in der Bibel vor. […] Nicht aber die beiden Worte allein „steh“ und „auf“.

Wobei die Formulierung „seltener als 6.000 Mal“ in der Sprache des Justizministeriums den Umstand beschreibt, dass die Formulierung nur rd. 70 Mal in der Bibel vorkommt.

Nein, der Grund dafür, dass das Grußwort möglicherweise geändert werden könne, liegt schlicht und einfach darin, dass die Behauptung nachweislich falsch ist und ein peinliches Armutszeugnis für den Arbeitskreis Bibelwettbewerb abgibt.

Vielleicht zeigt hier ja schon meine Petition Wirkung, in der ich darauf hingewiesen hatte, dass die absurden Ausreden das Vertrauen in das Justizministerium untergraben.

Mit dem jüngsten Versuch des Ministeriums, sich irgendwie herauszuwieseln, wird das Vertrauen allerdings nicht gerade gestärkt.

Aber es gibt auch etwas Gutes zu berichten:

Gestern hatte ich auf der Facebook-Website zum Bibelwettbewerb gefragt, warum die Seite als „Kirche“ kategorisiert ist, obwohl im Impressum das Justizministerium angegeben ist:

Bibelwettbewerb 4 Follower

Darauf habe ich zwar keine Antwort erhalten, aber heute ist die Facebook-Seite plötzlich als „Regierungsservice“ kategorisiert:

Bibelwettbewerb 7 Follower

Skydaddy gratuliert ganz herzlich zum Like-Tsunami.

 

 


Peinlich: Bibelministerium Meck-Pomm legt nach

6. Mai 2019
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Justizministerin Katy Hoffmeister (Symbolbild, Foto: Gage Skidmore)

Das Justizministerium tut so, als habe man keinen Fehler gemacht –  und behauptet dabei noch die Unwahrheit.

Dieser Artikel ist ein Update zu Bibelwettbewerb: Peinliches Armutszeugnis für Katy Hoffmeister und Konsorten.

Auch dem Nordkurier ist aufgefallen, dass die Bibel NICHT „über 6.000 Mal“ „die ermutigenden Worte ‚Steh auf'“ enthält – wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Katy Hoffmeister in ihrem Grußwort zum Bibelwettbewerb 2019/2020 behauptet hatte:

Göttliche Übertreibung: MV-Justizministerin liest die Bibel ganz neu (Nordkurier)

Ein Update des Artikels enthält auch eine mehr als peinliche Stellungnahme von Tilo Stolpe, Pressesprecher des Justizministeriums, „im Namen des Arbeitskreises Bibelwettbewerb“:

„Die beiden Worte „steh“ und „auf“ kommen über 6.000 Mal in der Bibel vor. Die Bedeutung der Worte im gedachten Zusammenhang mit „etwas bewegen“ bleibt unbenommen. […] In der Tat kommt die Kombination „steh auf“ seltener vor.“

(Anmerkung: Mit „seltener“ meint Herr Stolpe, dass „Steh auf“ etwa 70 Mal in der Bibel vorkommt.)

Meint der Arbeitskreis Bibelwettbewerb tatsächlich, es sei „ermutigend“, dass in der Bibel über 5.000 mal das Wort „auf“ vorkommt? Und wie soll das Wort „Steh“ auf Bewegung hindeuten? „Aufstehen“ hat eine andere Bedeutung als „stehen“ und „auf“. Der Arbeitskreis bestätigt hier nur, was ich gestern bereits geschrieben hatte: Dass Theologen nichts, aber auch gar nichts zu banal ist, um nicht noch irgendwie zu irgendetwas „Erbaulichem“ zurechtvergewaltigt zu werden.

Noch dazu ist auch diese Behauptung des Arbeitskreises unwahr. Denn in seinem Artikel hatte der Nordkurier bereits vorgerechnet:

Selbst wenn die Wörter einzeln gesucht werden, kommen „Steh“ (70 Mal in der Luther-Bibel) und „auf“ (5138 Mal) nicht auf die Summe im Grußwort der Justizministerin.

Anmerkung: Für die Einheitsübersetzung betragen die Treffer 77 und 5501 – immer noch zu wenig für Hoffmeisters und Stolpes Behauptung.

Sollten sich hier tatsächlich die Justizministerin und der Arbeitskreis Bibelwettbewerb (inkl. seiner 4 ministeriellen Mitglieder) geschlossen auf den Standpunkt stellen „Wir haben nichts vermasselt!“, dann weiß man, was man vom Justizministerium und den Kirchenvertretern zu halten hat.


Staatsleistungen: Wie die Kirchen bei der Ablösung absahnen

11. Oktober 2013

Das Land Brandenburg arbeitet offenbar an einer Ablösung von Staatsleistungen an die Kirche, die einer Vervielfachung der jetzigen Zahlungen gleichkommt.

Was ich schon seit einiger Zeit befürchtet hatte, scheint sich jetzt zu bewahrheiten:

Nachdem der Ablösebefehl der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes seit über 90 Jahren von der Politik ignoriert wurde, arbeiten die Kirchen jetzt selbst an der Ablösung der Staatsleistungen – zu möglichst guten Bedingungen. Wobei „möglichst gut“ die Untertreibung des Jahrhunderts sein dürfte!

Es ist nämlich für die Kirchen besser, beizeiten eine profitable Ablösung der Staatsleistungen auszuhandeln, solange ihnen die Politik noch gewogen ist, als zu riskieren, dass die Staatsleistungen irgendwann ersatzlos eingestellt werden.

Wie es aussieht, soll sich die Kirche selbst bei der Ablösung der Staatsleistungen noch einmal eine goldene Nase „verdienen“. Im wahrsten Sinne des Wortes „laughing all the way to the bank“!

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„Nichtreligion“ steht nicht im Widerspruch zu staatlicher Neutralität, sondern ist Voraussetzung dafür

24. August 2013

Hier noch einmal eine Replik auf Sven Speer vom Forum Offene Religionspolitik („Eine Trennung von Staat und Kirche ist nicht neutral„), in der ich den grundsätzlichen Denkfehler in seiner Argumentation noch einmal ausführlicher aufzuzeigen versuche:

Hallo Herr Speer,

Sie unterliegen meiner Meinung nach einem Denkfehler, was sich auch anhand Ihrer eigenen Beispiele aufzeigen lässt. Sie stellen zunächst korrekt fest:

Die Wurzel des Wortes ‚neutral‘ ist das Wort ‚neutrum‘. Im Lateinischen bedeutet es erst einmal nichts weiter als ‚keines von beiden‘. Deutlich wird diese Bedeutung bei vielen Formen der Verwendung des Begriffs: Ein Neutrum ist weder männlich noch weiblich. In einem Krieg ist ein neutraler Staat unbeteiligt. Eine neutrale Lösung ist weder sauer noch basisch. [Hervorhebungen von mir.]

Direkt im Anschluss bemängeln Sie ein Neutralitätsverständnis, bei dem sich der Staat zwar von der Religion abkehre, aber nicht von der „Nichtreligion“:

Während der Begriff der Neutralität vom Ursprung her immer ein „weder noch“ kennzeichnet, ist das Wesensmerkmal des ‚neutralen Staates‘ für viele zwar seine Abkehr von der Religion, aber eben nicht seine Abkehr von der Nichtreligion.

Dass staatliche Neutralität im Hinblick auf das deutsche Staatskirchenrecht praktisch ausschließlich als Abkehr von der Religion diskutiert wird, liegt auf der Hand (s.u.). Unabhängig davon ist aber die Position, die Sie kritisieren, immer richtig: Staatliche Neutralität bedeutet in der Tat „Abkehr von der Religion“, und „Abkehr von der Nichtreligion“, wie Sie es formulieren und möglicherweise fordern, steht dazu im Widerspruch. Wie Ihre eigenen Neutralitätsbeispiele veranschaulichen.

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Trennung von Staat und Religion ist nicht neutral?

21. August 2013

Der von mir sehr geschätzte Sven Speer vom Forum Offene Religionspolitik hat mich heute morgen mit einem Artikel überrascht, in dem er behauptet: „Eine Trennung von Staat und Religion ist nicht neutral“.

Updates:

Hier meine Entgegnung:

Lieber Sven Speer,

ich schätze Ihre Beiträge sonst sehr, aber bei ihrem Artikel „Eine Trennung von Staat und Religion ist nicht neutral“ bin ich der Meinung, dass Sie sich verrannt haben.

  1. Ihre Argumentation fällt weitgehend in sich zusammen, wenn man staatliche Neutralität nicht als „Trennung von Staat und Religion“ auffasst, sondern so bezeichnet, wie sie gemeint ist: nämlich als Trennung von Staat und Weltanschauung“. Damit ist der Staat vom Atheismus oder Anti-Theismus genauso getrennt wie von den Religionen.Ein Beispiel: In der Präambel des Grundgesetzes findet sich die Anrufung Gottes. Damit macht sich der Staat – in Anbetracht der Umstände – den christlichen Gott zu eigen, zumindest aber den Monotheismus. Eine neutrale Verfassung kommt ohne Gottesbezug aus und ist damit für alle Bürgerinnen und Bürger akzeptabel. (Auch, wenn etliche Religiöse jammern werden, dass Gott nicht erwähnt wird.) Der Staat wäre erst dann nicht mehr neutral, wenn die Präämbel etwa lauten würde: „Da es keinen Gott gibt, müssen wir Menschen unser Geschick selbst in die Hand nehmen.“ – Ich kenne niemanden, der so etwas fordert, und es wäre sicher nichts, was man als „neutral“ bezeichnen könnte.
  2. Staatliche Neutralität ist keineswegs gegen die Religionen gerichtet, sondern der weltanschaulichen Vielfalt gerade förderlich. So, wie z.B. beim Fußball ein neutraler Schiedsrichter dem Sport förderlicher ist als einer, der einer der beteiligten Mannschaften angehört. Der Staat als Heimstatt aller Bürgerinnen und Bürger ist aus demselben Grund zu weltanschaulicher Zurückhaltung verpflichtet, wie der Bundespräsident als Präsident aller Deutschen zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet ist. Niemand käme auf den Gedanken zu behaupten, die parteipolitische Neutralität des Bundespräsidenten benachteilige die Parteien, oder gar, der Bundespräsident betreibe damit die Sache der Nichtwähler.
  3. Das von Ihnen kritisierte Szenario ist schlichtweg absurd und nicht das, was mit staatlicher Neutralität gemeint ist: Sie schreiben

    [Ein religiöser] Staat schränkt die Freiheitsräume seiner Bürger ein, indem nur die religiöse Option (grundsätzlich oder abgesehen von der Privatheit) möglich ist. Das Gleiche ist jedoch der Fall, wenn der Staat sich strikt von Religion trennt und damit säkular wird.

    Ein weltanschaulich neutraler Staat gibt seinen Bürgern die Möglichkeit, sowohl die religiöse als auch die nichtreligiöse Option privat und öffentlich wahrzunehmen. (Zwar besteht für Nichtgläubige wenig Anlass, ihren Nichtglauben zu praktizieren – der Staat erlaubt es ihnen aber trotzdem.)

  4. Sie vermischen unzulässigerweise zwei Dinge: Die weltanschauliche Neutralität des Staates einerseits und die (vermeintlich beabsichtigte) Verdrängung religiösen Denkens aus der Gesellschaft andererseits. Dass der Staat nicht aktiv für oder gegen eine oder mehrere bestimmte Weltanschauungen Partei ergreift, hindert seine Bürgerinnen und Bürger nicht im Geringsten daran, ihren jeweiligen weltanschaulichen Gedanken nachzugehen und ihre Religionen auszuüben und zu verbreiten.
  5. Die einzigen konkreten Beispiele, die Sie nennen, sind Schulen und Krankenhäuser. Dort besteht – ebenso wie überall sonst – das Recht auf freie Religionsausübung. Fraglich ist allenfalls, ob mit staatlichen Geldern konfessionelle Einrichtungen finanziert werden sollten, in denen dann auch noch die Beschäftigten schlechter gestellt sind als in neutralen Einrichtungen. (Vermutlich sind solche konfessionellen Einrichtungen das, was Sie zuvor etwas nebulös mit „öffentliche Option“ gemeint haben.) Dies muss man nicht verneinen, man kann es aber mit guten Gründen. Während jeder das Recht darauf hat, in Schule und Krankenhaus seine Religion auszuüben und ggf. Seelsorge in Anspruch zu nehmen, ist nicht recht erkennbar, woraus ein Anspruch abzuleiten sein soll, Krankenhäuser oder Schulen nach Konfessionen abzuspalten und sich dies auch noch vom Staat bezahlen zu lassen. Um es ganz klar zu sagen: „Kein konfessionelles Krankenhaus“ und „keine konfessionelle Schule“ – zumal mit staatlichen Mitteln finanziert – stellen keine „Benachteiligung“ der jeweiligen Konfession dar. Ansonsten wären ja die Angehörigen der meisten Glaubensbekenntnisse und Weltanschauungen benachteiligt.
  6. Religionsfreiheit ist in erster Linie Minderheitenschutz. Religiöse Minderheiten betreiben in der Regel keine eigenen Schulen oder Krankenhäuser. Sie werden auch vom Staat und von der Politik praktisch nicht gefördert. Dennoch wird man im Großen und Ganzen kaum sagen können, dass in Deutschland religiöse Minderheiten ihre Religion nicht frei ausüben können oder ihr religiöses Denken vom Staat aus der Gesellschaft gedrängt würde. Das macht deutlich, dass es bei den Punkten, die Sie offenbar meinen – wie konfessionelle Schulen und Krankenhäuser – überhaupt nicht um Religionsfreiheit und Religionsausübung als solche geht. Vielmehr handelt es sich um weitergehende Ansprüche gegen den Staat, und, wenn solchen Ansprüchen nachgegeben wird, um eine Privilegierung – die übrigens dem Minderheitenschutzcharakter des Grundrechts auf Religionsfreiheit eher zuwider läuft. Noch einmal: Der neutrale Staat kann konfessionelle Einrichtungen ermöglichen, er muss es aber nicht. Die Nichtexistenz von konfessionellen Schulen, Krankenhäusern und Theologiefakultäten ist keine Benachteiligung.
  7. Kommen wir zum letzten Punkt, Ihrem Kriterium „Wie kann ein Staat neutral sein, in dem sich Religiöse an den Rand gedrängt sehen, Nichtreligiöse aber zufrieden mit der Ordnung sind?“ – Sie tun gerade so, als ob sich alle Religiösen auf einmal zufrieden stellen ließen. Die Zufriedenheit der Religionsanhänger wird aber unterschiedlich sein, je nachdem, wie sehr die staatlichen Regelungen den eigenen Bedürfnissen – die ja auch innerhalb einer Religion bzw. Konfession wieder unterschiedlich ausgelegt werden können – entgegenkommen. Je nachdem, ob der wöchentliche freie Tag auf den Freitag, den Samstag oder den Sonntag fällt, werden z.B. Muslime, Juden und Christen unterschiedlich zufrieden sein. Sollen Ehescheidung, Abtreibung und Homosexualität wieder verboten werden, um bestimmte religiöse Gruppen zufrieden zu stellen?Kurzum: Das Kriterium, ob Religiöse zufrieden sind, kann kein Kriterium für die Gestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion sein. Da sowieso nicht alle zufriedengestellt werden können, muss das Kriterium sein: Wie können wir das Zusammenleben möglichst fair und friedlich im Sinne Aller regeln?
  8. Damit sind wir bei dem Grundproblem, auf das Sie hinweisen: Wie können wir das Zusammenleben möglichst fair und friedlich im Sinne Aller regeln? Hier hat sich – nach jahrhundertelanger, blutiger Erfahrung – der Konsens durchgesetzt, dass ein weltanschaulich neutraler Staat das beste ist, was wir kennen – so, wie die Demokratie das beste ist, was wir kennen, auch, wenn sie ihre Schwächen hat. Diese Einsicht wird mittlerweile selbst im „religiösen Lager“ im Großen und Ganzen geteilt, und selbst kirchliche Lobbyisten stellen die weltanschauliche Neutralität des Staates nicht infrage – sie bestreiten lediglich, dass sie in Deutschland verletzt sei, oder „dehnen“ den Begriff, indem sie das Leitbild einer „hinkenden Trennung“, einer „wohlwollenden Neutralität“ oder eines „partnerschaftlichen Gegenübers“ beschwören. Sie sind der erste den ich kenne, der das Neutralitätsprinzip als solches infrage stellt. Dann sollten Sie allerdings konkreter sagen, wie Sie sich ein besseres Konzept vorstellen.
  9. Solange die Einwände gegen eine weitergehende Säkularisierung des Staates nicht von religiösen Minderheiten kommen, sondern – wie es meiner Wahrnehmung nach derzeit der Fall ist – ausschließlich von den privilegierten Großkirchen, solange besteht ein Bedarf nach mehr staatlicher Neutralität, nicht nach weniger! Es hat doch seinen Grund, dass das derzeitige Staat-Kirche-Verhältnis in Deutschland einerseits  als „hinkende Trennung“, andererseits von den beiden großen Kirchen immerfort als „bewährt“ bezeichnet wird.

Auch, wenn es einige Religiöse unzufrieden macht: Es stellt keine Benachteiligung dar, wenn überzogene religiöse Ansprüche vom Staat nicht erfüllt werden.

Nachtrag:

Thomas Buchholz schreibt es auf facebook noch besser, wie ich finde:

Auch nach Speers Definition von Neutralität dürfte ein religiös neutraler Staat Religionsgemeinschaften weder unterstützen noch behindern. In den USA und in vielen nordeuropäischen Ländern ist diese laizistische Neutralität eher verwirklicht als in der BRD – ganz ohne, dass religiöse Menschen unzufrieden damit wären – im Gegenteil. Nur weil Kirchenmänner heute behaupten, im Laizismus würden sie sich „an den Rand gedrängt“ fühlen, muss dies noch lange nicht der Fall sein. Außerdem ist ein mulmiges Gefühl kein Argument für irgendwas. Sonst könnten doch auch die 35 Prozent Konfessionsfreien in Deutschland plausibel argumentieren, dass sie im aktuellen System an den Rand gedrängt werden.

„Nichtreligion“ ist keine Weltanschauung, also kann der Staat sich ihr gegenüber auch nicht zu- oder abwenden. Der Staat könnte sich den organisierten säkularen Humanisten zuwenden, so wie er sich heute den Kirchen zuwendet, aber auch das würde gegen die Neutralität des Staates gehen. Ein laizistischer Staat, so wie ihn säkulare und religiöse Gruppen fordern, würde sowohl Religion als auch säkulare Philosophie zur reinen Privatsache erklären.

Für alle öffentlichen Institutionen müssen die gleichen Regeln gelten, was z.B. Aufnahme- und Anstellungskriterien angeht. Ansonsten werden von staatswegen Minderheiten diskriminiert. Dass Nicht-Christen nicht in komplett staatlich finanzierten Erziehungsanstalten in Krankenhäusern arbeiten dürfen, ist im 21. Jahrhundert ein Skandal. Ebenso, dass für Angestellte in diesen Betrieben nicht die normalen, staatlich zugesicherten Arbeitsrechte gelten, sondern ein Tendenzrecht, das sogar moralische Vorgaben für das Privatleben vorsieht.

Wenn ich dann lese, „Andersartigkeit“ sei zuzulassen und hinzunehmen, dann klingt das für mich angesichts der oben beschriebenen Missstände wie blanker, heuchlerischer Hohn. Ein weltanschaulich neutraler demokratischer Staat hat keine Meinung dazu, was Menschen glücklich macht oder welchen Wahrheitsgehalt Religionen haben. Er hat allein die Aufgabe, dass gleiche Rechte für alle gelten und dass niemand diskriminiert wird, auch nicht durch kirchliche Tendenzrechte.

Kirchliche Institutionen werden nicht verdrängt, nur weil sie nicht mehr massiv vom Staat subventioniert werden. Private Unternehmen können machen was sie wollen und auch weltanschauliche Treue von ihren Angestellten verlangen. Aber ein diskriminierender „Gesinnungstest“, so wie ihn öffentliche Institutionen mit kirchlichen Trägern fordern und massive Subventionierung solcher Institutionen durch alle Steuerzahler, widersprechen genau jenem Ideal von Freiheit, für das der Autor gerne eintreten möchte. (Mit freundlicher Genehmigung des Autors.)


Papst Benedikt XVI. ist mit Schuld am Tod von Savita Halappanavar

15. November 2012

Seit gestern empört sich die Welt über den unnötigen und qualvollen Tod von Savita Halappanavar, einer 31jährigen Frau, der in einem irischen Krankenhaus ein vermutlich lebensrettender Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde, mit der Begründung, „Irland ist ein katholisches Land„.

Tatsächlich, so schreibt die Süddeutsche Zeitung, ist im katholischen Irland Abtreibung „in jeder Form verboten“.

Es greift meines Erachtens allerdings zu kurz, die Schuld beim Krankenhauspersonal oder den irischen Politikern festzumachen. Das irische Gesetz stellt nämlich keineswegs etwa eine eigene, besonders strenge Auslegung des Katholizismus dar, sondern setzt „lediglich“ die offizielle Position der Katholischen Kirche durch:

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Von der Unmöglichkeit, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen, das die religiöse Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt

13. November 2012

Eine Gruppe von 53 Bundestagsabgeordneten – darunter Marlene Rupprecht, Rolf Schwanitz, Ute Vogt, Memet Kilic, Ulla Jepke, Raju Sharma und Halina Wawzyniak – haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen ab 14 Jahren erlauben soll, sofern diese einwilligen.

Dieser Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel!

Die Abgeordneten schlagen vor, ins Bürgerliche Gesetzbuch folgenden Paragrafen einzufügen:

§ 1631d

Beschneidung des männlichen Kindes

Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des männlichen Kindes einzuwilligen, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat, einsichts- und urteilsfähig ist, der Beschneidung zugestimmt hat und diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Meines Erachtens muss das Alter zur Einwilligung dem entsprechen, das auch bei Piercings oder Tätowierungen greift, und das ist in Deutschland die Volljährigkeit, also 18 Jahre. (16 mit Einwilligung der Eltern.) Wieso sollen Tätowierungen und Piercings mit Einwilligung der Eltern erst ab 16 erlaubt sein, die Amputation der Vorhaut aber schon mit 14?

In Anbetracht der weitaus schlimmeren Alternative, die von der Regierung vorgeschlagen wurde, könnte ich womöglich mit der Altersgrenze 14 leben. Ich halte den Gesetzentwurf allerdings aus einem anderen Grund für inakzeptabel:

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Falsches Signal

20. Juli 2012

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die gestern vom Bundestag geforderte Regelung, die Knabenbeschneidung straffrei zu stellen, nicht zustandekommt oder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Deshalb ist es höchst problematisch, dass der Bundestag den Beschneidern mehrheitlich und quasi von höchster Stelle signalisiert hat: IHR SEID IM RECHT!

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Willkommen in der Komikernation!

19. Juli 2012

Leute, die ihre Identität am Penis ihrer Söhne festmachen, sollte man nicht ernst nehmen. Erst recht aber sollte man ihnen keine strafrechtlichen Ausnahmen für die Körperverletzung an Wehrlosen einräumen!

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Die EKD-Position zur Beschneidung

29. Juni 2012

Es kommt nicht darauf an, ob die Beschneidung als Ausdruck kultureller Eigenständigkeit verstanden wird. Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 Abs. 1 GG zur unverletzbaren Garantie der Menschenwürde. Mit der Menschenwürde ist der allgemeine Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt. Sie verbietet es, ihn zum bloßen Objekt zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Individualität und Selbstbestimmung prinzipiell in Frage stellt. Nach deutschem Rechtsverständnis obliegt es jedem Staat, seinen Bürgerinnen und Bürgern die Menschenwürde zu garantieren. Das heißt, er muß seine Staatsgewalt auch zum Schutz vor Übergriffen Dritter einsetzen. Er darf den einzelnen Menschen nicht Verletzungen seiner Menschenwürde – durch wen auch immer – preisgeben. Eine gegen den Willen eines Kindes oder Erwachsenen durchgeführte Beschneidung erniedrigt die Betroffenen unter Mißachtung ihrer personalen Selbstbestimmung zum Objekt des Geschehens. Damit wird die Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Abs. 1 GG und die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt.

Ein Staat, der Beschneidungen wissentlich und willentlich geschehen läßt, obwohl er in der Lage ist, diese Taten zu verhindern, muß sich das Handeln der Beschneider zurechnen lassen. Der Staat wird zum mittelbaren Mittäter der nach deutschem Strafrecht kriminellen Handlungen.

Der bei dem obigen Text handelt es sich um eine auszugsweise, nur leicht modifizierte Version der EKD-Position zur weiblichen Genitalverstümmelung von 1999. Was zählt, ist also nicht die Tratition, sondern einzig die Frage, ob die Handlung nach deutschem Recht strafbar ist.

Hier die (auszugsweise) Stellungnahme der EKD zum „Beschneidungs-Urteil“ des Kölner Landgerichts:

Das Landgericht leiste die gebotene Abwägung verschiedener Rechtsgüter nicht in der erforderlichen Weise, denn: „Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die Religionsfreiheit stützte.

Natürlich sehen die Verteidiger der Jungenbeschneidung den Unterschied zur weiblichen Genitalverstümmelung darin, dass letzteres eine Verstümmelung sei, ersteres hingegen nicht. Aber die obige Argumentation der EKD trifft auf beides zu: Auch bei der Beschneidung der Vorhaut handelt es sich um einen irreversiblen Eingriff, der somit das Selbstbestimmungsrecht des Kindes infrage stellt, die durch Art. 2 GG geschützte körperliche Integrität verletzt und das Kind zum Objekt des Geschehens macht.

Wenn die evangelische und die katholische Kirche sich tatsächlich, wie angekündigt, für die Straffreiheit der Knabenbeschneidung einsetzen wollen, dann werden sie sich auch an ihren eigenen Stellungnahmen der letzten Jahre zur weiblichen Genitalverstümmelung messen lassen.


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