Mobiles Einlullkommando: Die „Task Force“ und das „FAQ Kirchenfinanzierung“ der Deutschen Bischofskonferenz

Unter Hinweis auf Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen war letzte Woche bei der FAZ zu lesen, die deutschen Bischöfe hätten eine „Task Force“ eingerichtet, um an einer „Kommunikationsstrategie“ zum selbigen Thema „zu feilen“. Das Ergebnis findet sich auf der Website der deutschen Bischofskonferenz: Antworten auf „häufig gestellte Fragen“ zur Kirchenfinanzierung.

In Anbetracht der dortigen Ausführungen scheint allerdings „Mobiles Einlullkommando“ der treffendere Begriff für die bischöfliche „Task Force“ zu sein: Nicht nur in den Antworten, sondern bereits bei den Fragen legen die Autoren nämlich eine bemerkenswerte intellektuelle Mobilität an den Tag, wenn es darum geht, Kritik auszuweichen oder Zahlen zu nennen. Wie die Kollegen vom MEK bedient sich auch der apologetische Sturmtrupp aus der Kaiserstraße eines ganzen Arsenals an argumentativen Blendgranaten und rhethorischen Nebelkerzen. Der Leser wird für dumm verkauft, das ethische Niveau der bischöflichen „Task Force“ scheint auf dem einer Söldnertruppe zu liegen.

Kritik wird komplett ausgeblendet

Es fehlt nämlich nicht bloß der Hinweis auf das Violettbuch (das wäre zumindest verständlich) – es findet sich nicht die leiseste Erwähnung irgendwie gearteter Kritik am gegenwärtigen System der Kirchenfinanzierung. Sie lässt sich allenfalls erahnen anhand von Fragen wie Subventioniert der Staat die Kirche? oder Haben die Bistümer Privilegien im finanziellen Bereich?

Leser, die mit der Thematik nicht vertraut sind, würden z. B. bei der Lektüre der bischöflichen Ausführungen niemals darauf kommen,

  • dass die Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte verfassungsrechtlich äußerst problematisch ist – gelinde ausgedrückt.
  • dass unter bestimmten Umständen durchaus auch Nichtmitglieder und Ausgetretene Kirchensteuer bezahlen müssen.
  • dass den Kirchen für ihre ganz überwiegend aus öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen ein eigenes Arbeitsrecht (sog. „Dritter Weg“) zugestanden wird, der z. B. keine Gewerkschaften zulässt.

Extrem einseitige, selektive Darstellung

Das völlige Ausblenden jeglicher Kritik bildet aber nur die Grundlage für das weitere Vorgehen: Nämlich eine völlig einseitige, höchst selektive Darstellung der Sachverhalte. Wer z. B. liest „Die Bistümer dürfen nur diejenigen zur Zahlung von Kirchensteuern heranziehen, die ihr angehören“, der wird kaum auf den Gedanken kommen, dass auch noch Kirchensteuer zu zahlen ist, nachdem man aus der Kirche ausgetreten ist (u. U. noch mehr als ein Jahr später), oder dass auch konfessionslose Ehepartner mit besteuert werden (beim besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe).

Ich kenne niemanden, der kritisiert, dass Kirchenmitglieder Beiträge an die Kirchen zu zahlen haben. Kritik richtet sich vielmehr dagegen, dass auch Nichtmitglieder und Ausgetretene besteuert werden. Diesen – verfassungsrechtlich äußerst problematischen – Einwänden wird das „Kirchenfinanzierungs-FAQ“ der deutschen Bischöfe in keiner Weise gerecht.

Die selektive Darstellung geht sogar so weit, dass dem Leser die verfassungsrechtlich äußerst fragwürdige Kirchensteuerpraxis als von der Verfassung gedeckt, ja geboten vorkommen muss. Zu der Frage Welche rechtliche Grundlage hat die Kirchensteuer heute?wird ausgeführt: 

 Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer ist in der Verfassung niedergelegt.

„Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.“ (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137, Abs. 6 Weimarer Reichsverfassung). 

Das ist zwar nicht gelogen, aber es wird verschwiegen, dass diese Vorschrift von 1919 sich nicht auf die jetzige Praxis bezieht, bei der die Kirchensteuer durch den Arbeitgeber berechnet und abgeführt wird, sondern darauf, dass die Kirchen selbst die Kirchensteuer von ihren Mitgliedern einziehen – wie aus der Formulierung „auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten“ immer noch erkennbar ist.

Der jetzigen Praxis steht nämlich Artikel 138 – ebenfalls aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und Bestandteil des Grundgesetzes – entgegen, der besagt: „Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.“ Nur die Behörden dürfen in bestimmten Fällen „nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft“ fragen. Der Zwang zur Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte stellt diese Vorschrift auf den Kopf und stellt eine gravierende Beeinträchtigung des Rechtes auf Religionsfreiheit dar.

Waren etwa denjenigen, die die Abführung der Kirchensteuer durch den Arbeitgeber eingeführt haben, die  Verfassung und die Menschenrechte gleichgültig? Man lehnt sich wohl nicht zu weit aus dem Fenster, wenn man diese Frage mit „ja“ beantwortet – die Abführung der Kirchensteuer durch die Arbeitgeber wurde 1934 von den Nazis ermöglicht. So etwas erfährt man natürlich nicht aus Veröffentlichungen der Deutschen Bischofskonferenz, dazu muss man schon das Violettbuch studieren. 

In Anbetracht dieser schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Problematik erübrigen sich eigentlich weitere Fragen des FAQs wie Ist die Kirchensteuer gerecht?“ oder Was sind die Vorteile der Kirchensteuer?

„Trickreiche“ Fragen

In dem bischöflichen FAQ wird die Frage aufgeworfen Wie viel Geld hat ein Bistum insgesamt? Antwort: Der Gesamthaushalt ist von Bistum zu Bistum unterschiedlich. Die Internetseiten der Bistümer geben Auskunft. […].

Heißt das, dass auf den Internetseiten der jeweiligen Bistümer über die kirchlichen Finanzen Auskunft gegeben wird? Mitnichten! Es wird nämlich nur über die Haushalte der Bistümer informiert. Deshalb ist auch in der – von der bischöflichen „Task Force“ selbst formulierten –Fragestellung nur vom Bistum die Rede.

Daneben existiert aber noch der Haushalt des bischöflichen Stuhls. Dieser wird allerdings nicht veröffentlicht. Und diesem sind üblicherweise die „interessanten“ Vermögenspositionen zugeordnet wie Unternehmensbeteiligungen, Immobilien u. dgl. Dazu findet sich auf dem Internetseiten der Bistümer aber nichts.

Zwar wird im FAQ – Frerk sei Dank! – später auch die Frage gestellt Was ist der ‚Bischöfliche Stuhl‘? – Aber in der Antwort findet sich nicht der geringste Hinweis darauf, dass das Vermögen des bischöflichen Stuhls eben nicht in den oben erwähnten Bistumshaushalten enthalten ist.

Welche „Kirche“ hätten’s denn gern?

Im bischöflichen FAQ wird „die Kirche“ – z. B. in der Antwort auf die Frage Welche Staatsleistungen erbringt der Staat für die Kirche? – gerne  als als Träger z. B. von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Beratungsstellendargestellt – sprich: als der größte Arbeitgeber nach dem Staat mit einem Volumen von zig Milliarden Euro, von dem die Kirchen allerdings nur winzigen Betrag selber beisteuern – Carsten Frerk spricht von knapp 2 Prozent.

Zahlen sind freilich im FAQ der Deutschen Bischofskonferenz Mangelware. Hier geht es auch erst einmal nur darum, deutlich zu machen, wie „die Kirche“ in dem FAQ dargestellt wird. Exemplarisch sind z. B. folgende Frage und Antwort [Hervorhebungen im Text von mir]:

Subventioniert der Staat die Kirche?

Der Staat subventioniert nicht die Kirche als Religionsgemeinschaft. Wo der Kirche staatliche Gelder zufließen, wird im gemeinsamen Interesse von Staat und Kirche z. B. das soziale oder kulturelle Engagement der Kirche unterstützt. Viele soziale Dienstleistungen können nur mit Hilfe eines kirchlichen Eigenanteils realisiert werden (z. B. Kindertagesstätten oder Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen, wie wohnungslose Menschen). Oft mobilisieren kirchliche Dienste Kräfte für die Allgemeinheit, vor allem in Form von ehrenamtlicher Arbeit, aber auch von Spenden. Diese Leistungen entlasten den Staat erheblich und stellen eine beachtliche Leistung der Gläubigen an die Gesamtgesellschaft dar.

Aus den Diensten, die die Kirche erbringt, werden keine Einnahmen für die Kirche gewonnen, sondern aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuer, Spenden) werden soziale Dienste mitfinanziert. Letztlich profitiert der Staat von der Kirche und von den in der Religiosität begründeten Haltungen seiner Bürger.

Wenn es allerdings um die Frage geht, wie sich „die Kirche“ finanziert, wird plötzlich nur noch der Bistumshaushalt betrachtet – offenbar mit dem Ziel, die Kirchensteuer als wichtigste Finanzierungsquelle darzustellen [Hervorhebungen im Text von mir]:

Wie finanziert sich die Kirche?

Die katholische Kirche finanziert sich ganz überwiegend aus der Kirchensteuer. In einem kleineren Umfang tragen auch Vermögenserträge und so genannte Staatsleistungen zu den Kirchenfinanzen bei. Die Bistümer veröffentlichen Angaben zu ihren Haushalten auf ihren Internetseiten, so dass dort die wesentlichen Einnahme- und Ausgabeposten des Bistumshaushalts eingesehen werden können.

Im übrigen hält Carsten Frerk die Behauptung, die katholische Kirche finanziere sich „ganz überwiegend aus der Kirchensteuer, für fragwürdig. Die EKD schreibt jedenfalls selbst, dass die Kirchensteuer nur etwa 40 Prozent ihrer Einnahmen ausmacht:

Da die evangelische und die katholische Kirche in dieser Hinsicht gut vergleichbar sind, erscheint die im bischöflichen FAQ gemachte Behauptung, die katholische Kirche finanziert sich ganz überwiegend aus der Kirchensteuer, doch stark erklärungsgbedürftig.

Zahlen? Fehlanzeige!

Zahlen, die die obige Behauptung belegen könnten, werden in dem FAQ nicht genannt. Bemerkenswerterweise werden in dem bischöflichen Antworten auf „häufig gestellte Fragen zur Kirchenfinanzierung“ – bis auf drei Ausnahmen – überhaupt keine Zahlenangaben gemacht!

Und diese drei Ausnahmen beziehen sich nur auf Leistungen, die Kirchenmitglieder erbringen. Da die – gerade auch im Violettbuch Kirchenfinanzen erhobene – Kritik aber gerade die Zahlungen des Staates an die Kirchen betrifft, gehen diese Angaben völlig am Thema vorbei.

Die ersten Zahlenangaben finden sich in der Antwort auf Frage 25: Wie viel Ehrenamt ‚hat‘ die Kirche? In der Antwort heißt es zunächst:

Das Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V. hat im Jahr 2000 die Entlastungen für Staat und Gesellschaft auf 11 Mrd. Euro jährlich geschätzt, die durch ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wurden.

Aufgepasst: Hier steht nichts davon, dass es sich um die Entlastung durch „kirchliches“ Ehrenamt handelt. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass hier – anders, als es die Frage suggeriert – die Gesamtentlastung des Staates durch ehrenamtliche Tätigkeiten abgeschätzt wurde.

Als nächstes heißt es im bischöflichen FAQ:

Eine Erhebung in ca. 1.000 Gruppen der Caritas-Konferenzen Deutschland, einem von ehrenamtlicher Arbeit getragenen Fachverband der Caritas, hat für 2008 ca. 4 Mio. Arbeitsstunden ehrenamtlicher Arbeit ermittelt.

Klingt imposant? Nicht, wenn man weiß, dass das gesamte ehrenamtliche Engagement in Vereinen etc. auf 4,6 Milliarden Stunden pro Jahr geschätzt wird – wovon die hier aufgeführten 4 Millionen nicht einmal ein Promille ausmachen.

Auch scheinen die aufgeführten 4 Millionen Arbeitsstunden in keinem Verhältnis zu den zuvor genannten 11 Milliarden Entlastung zu stehen – es sei denn, man rechnet mit einem „Stundensatz“ von 2.750 Euro.

Zum zweiten Mal wird eine Zahl genannt bei Frage 26: Wie entwickelt sich das Spendenaufkommen für die Kirche?

Im Hinblick auf die – ausgeblendete – Kritik  an der Kirchenfinanzierung wäre es vielleicht interessanter gewesen, auf die Frage einzugehen, wie sich die Zahlungen des Staates an die Kirchen entwickeln – diese steigen nämlich beständig an, da in den Kirchenverträgen auch ein Inflationsausgleich vereinbart wurde.

Dies scheint im Gegensatz zur Spendenfreudigkeit der Katholiken zu stehen. Jedenfalls heißt es in der Antwort:

[…] Die katholischen Hilfswerke wie zum Beispiel Adveniat, Missio, Misereor oder Renovabis mussten in den vergangenen zehn Jahren zum Teil nicht unerhebliche Rückgänge verzeichnen. Das Spenden- und Kollektenaufkommen lag 2009 bei circa 250 Mio. Euro.

Interessant wäre hier auch gewesen, dem Spenden- und Kollektenaufkommen der Katholiken das gesamte Spendenaufkommen „für gemeinnützige Organisationen, Hilfsorganisationen und Kirchen“ gegenüberzustellen. Dieses beträgt ca. 2 Mrd. Euro pro Jahr. Daran hatte „die katholische Kirche“ – der immerhin knapp 30 Prozent der Bevölkerung angehören – offenbar einen Anteil von 12,5 Prozent.

Noch besser wäre vielleicht der Vergleich mit dem Spendenaufkommen gewesen, das wegen der „Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher, gemeinnütziger und kultureller Zwecke“  von den Finanzämtern als steuerlich absetzbar akzeptiert wurden. Dieser Betrag ist weiter gefasst als die oben genannten zwei Milliarden, weil er zusätzlich z. B. auch „Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke“, Spenden an Stiftungen und für politische Zwecke umfasst. Da die Angabe aus dem bischöflichen FAQ auch Kollekten umfasst, die wohl kaum steuerlich geltend gemacht werden, müsste der folgende Vergleich immer noch zugunsten der Kirche gerechnet sein:

2001 – neuere Angaben liegen mir derzeit nicht vor – haben die Finanzämter 2,9 Mrd. Euro an Spenden anerkannt. Da der Anteil für „kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke“ damals 1,9 Mrd. betragen hat, darf man vermuten, dass die Größenordnung etwa gleich geblieben ist. An diesen 2,9 Mrd. würden die von der Bischofskonferenz aufgeführten 250 Millionen Spenden und Kollekten nicht einmal 10 Prozent ausmachen.

Das dritte und letzte Mal, dass in dem FAQ zur Kirchenfinanzierung konkrete Zahlen genannt werden, ist bei Frage 32:

Wie hoch ist das gesamte Kirchensteueraufkommen in Deutschland?

Im Jahr 2009 wurden von den kirchensteuerpflichtigen Katholiken im Bundesgebiet insgesamt 4,903 Mrd. Euro Kirchensteuer bezahlt. Auf alle kirchensteuerpflichtigen Katholiken umgerechnet (2/3 aller Katholiken sind nicht kirchensteuerpflichtig) entspricht dies einem durchschnittlichen Beitrag von rund 600 Euro pro Jahr.

Zum Vergleich Gesamtaufkommen Kirchensteuer:

•in 2000: 4,535 Mrd. Euro

•in 2005: 3,977 Mrd. Euro

Wer z. B. bei Wikipedia „offiziellen“ Angaben der Kirchenleitungen für das Statistische Jahrbuch nachschaut, der stößt auf folgende Zahlen:

  • 2009: 5,056 Mrd. (4,903 Mrd. laut FAQ)
  • 2005: 4,107 Mrd. (3,977 Mrd. laut FAQ)
  • 2000: 4,685 Mrd. (4,535 Mrd. laut FAQ)

Die Angaben im FAQ sind durchweg ca. 3 Prozent niedriger als die offiziellen Zahlen. Wie das? – Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich dazu entschieden, die „Nettokirchensteuer“ auszuweisen – das ist der Betrag, der nach Abzug der Einzugsgebühren an den Staat übrig bleibt. Diese Gebühren werden aber aus dem Kirchensteueraufkommen bezahlt, deshalb können – entgegen der Trickserei der Bischofskonferenz – auch nur die (höheren) Bruttozahlen als „gesamtes Kirchensteueraufkommen“ bezeichnet werden. Wie es die Frage erfordert.

Im Übrigen wären als „gesamtes Kirchensteueraufkommen“ nicht nur die „katholischen“ Kirchensteuern, sondern auch die aller anderen steuererhebenden Religionsgemeinschaften auszuweisen: Das „gesamte Kirchensteueraufkommmen“ ist – allein schon durch die zusätzlichen Kirchensteuern der Protestanten – etwa doppelt so hoch.

Der Ausweis der „Nettobeträge“ – ohne irgendwie darauf hinzuweisen! – hat für die „Task Force“ vermutlich den Reiz, dass die Zahl für 2009 „optisch“ unter 5 Milliarden sinkt und die Zahl für 2005 unter 4 Milliarden.

Der unkritische Leser dürfte der obigen Antwort entnehmen, dass ein kirchensteuerpflichtiger Katholik im Durchschnitt 600 Euro pro Jahr zahlt. Es besteht für ihn auch kein Grund, etwas anderes anzunehmen.

Tatsächlich zahlt ein durchschnittlicher Kirchensteuerzahler aber gut 625 Euro pro Jahr, wenn man das tatsächliche „katholische“ Kirchensteueraufkommen (brutto!) auf ein Drittel der Katholiken verteilt. Denn gezahlt wird ja der Bruttobetrag – aus dem dann auch die Gebühr für den Kirchensteuereinzug gezahlt wird.

Man beachte aber, dass die Bischofskonferenz nicht lügt: Sie schreibt lediglich, dass das angegebene Kirchensteueraufkommen auf alle kirchensteuerpflichtigen Katholiken umgerechnet einem Betrag von 600 Euro entspricht – und „vergisst“, darauf hinzuweisen, dass hier nur die Nettobeträge aufgeführt sind und nicht die „offiziellen“ Zahlen.

Aber es gibt auch eine gute Nachricht für Kirchensteuerzahler, die das FAQ seltsamerweise nicht erwähnt: Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer erhält man –  je nach persönlichem Grenzsteuersatz – bis zu 42 Prozent des gezahlten Betrages wieder zurück – vom Staat.

Fazit

Das FAQ zur Kirchenfinanzierung der bischöflichen „Task Force“ ist ein apologetisches Machwerk – Propaganda, sonst nichts. Wer sich ernsthaft für das Thema Kirchenfinanzen interessiert, der sollte sich anderswo umsehen.

Wer allerdings wissen will, ob das derzeitige System der Kirchenfinanzierung in Deutschland fair, sachgerecht und verfassungsgemäß ist – der braucht in der Tat nicht mehr zu lesen als das bischöfliche FAQ (und ggf. diesen Kommentar):

Wäre das gegenwärtige System der Kirchenfinanzierung nämlich sachlich gerechtfertigt, so bräuchten seine Verteidiger wohl kaum derartig einseitige, manipulative Darstellungen zu veröffentlichen.

Übrigens: Carsten Frerk hat das FAQ der Bischofskonferenz Punkt für Punkt kommentiert.

2 Responses to Mobiles Einlullkommando: Die „Task Force“ und das „FAQ Kirchenfinanzierung“ der Deutschen Bischofskonferenz

  1. Mobiles Einlullkommando…

    Die „Task Force“ und das „FAQ Kirchenfinanzierung“ der Deutschen Bischofskonferenz Unter Hinweis auf Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen war letzte Woche bei der FAZ zu lesen, die deutschen Bischöfe hätten eine „Task Force“ eingerichtet, um an e…

  2. Mobiles Einlullkommando…

    Die „Task Force“ und das „FAQ Kirchenfinanzierung“ der Deutschen Bischofskonferenz Unter Hinweis auf Carsten Frerks Violettbuch Kirchenfinanzen war letzte Woche bei der FAZ zu lesen, die deutschen Bischöfe hätten eine „Task Force“ eingerichte…

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