WICHTIG: November ist Kirchenaustrittsmonat!

Wer im nächsten Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, muss bereits im November* seinen Austritt erklären.

Hiermit erkläre ich den November zum Kirchenaustrittsmonat!

Warum? – Weil jeder, der im nächsten Jahr keine Kirchensteuer mehr zahlen will, in vielen Bundesländern* schon im November seinen Kirchenaustritt erklären muss. Damit ist diese Info besonders interessant für Leute, die schon wissen oder absehen können, dass sie im nächsten Jahr zu versteuernde Einkünfte haben werden (Schüler, Studenten, Arbeitslose… aber z.B. auch Leute, die hohe Einmalzahlungen (z.B. Abfindungen) erwarten und dafür keine Kirchensteuer zahlen wollen.)

Die Erklärung liegt im Zusammenwirken zweier Aspekte:

1.) In vielen Bundesländern* endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des auf den Kirchenaustritt folgenden Monats. Wer also erst im Dezember austritt, ist im Januar des Folgejahres noch kirchensteuerpflichtig.

2.) Die Kirchensteuer wird nicht von den monatlichen Einkünften erhoben, sondern anteilig vom Jahreseinkommen. Für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, ist ein Zwölftel der „regulären“ Kirchensteuer zu zahlen (wenn man das ganze Jahr über Mitglied gewesen wäre).

Das hat zur Folge, dass – im Extremfall – jemand, der in den betreffenden Bundesländern am 1. Dezember seinen Kirchenaustritt erklärt und erst am 31. Dezember des Folgejahres – fast 13 Monate später! – zu versteuernde Einkünfte erzielt, immer noch zur Kirchensteuer herangezogen wird.

In weniger extremen, dafür aber umso häufiger anzutreffenden Fällen ist die Folge, dass jemand, der z.B. im Juni seinen Kirchenaustritt erklärt, weil er ab Juli ein zu versteuerndes Einkommen erzielt, immer noch zur Kirchensteuer herangezogen wird – und zwar mit 7 Zwölfteln des regulären Kirchensteuersatzes. (In den Bundesländern, in denen die Kirchensteuerpflicht schon mit Ablauf des Austrittsmonats endet, wären es immer noch 6 Zwölftel – also die Hälfte der regulären Kirchensteuer.

Bitte gebt diese Info an Leute weiter, für die dies interessant sein könnte. Insbesondere solche, die im nächsten Jahr zum ersten Mal steuerpflichtige Einkünfte erzielen werden. Umfassende Informationen zum Kirchenaustritt, insbesondere auch zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern, gibt es auf kirchenaustritt.de.

* Bei den betreffenden Bundesländern handelt es sich um Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen. In den übrigen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Austrittsmonats. (Quelle: lohn-info.de, Angaben ohne Gewähr.)

9 Responses to WICHTIG: November ist Kirchenaustrittsmonat!

  1. […] This post was mentioned on Twitter by IBKA, Christian Dörner. Christian Dörner said: RT: @IBKAorg: Wer im nächsten Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, muss im November austreten (Skydaddy's Blog) http://bit.ly/beWOQk […]

  2. Bin ich froh, das ich mich um so was nicht mehr kümmern muss 😉 …

    Es ist aber generell am besten wenn man eher früher als später austritt…

  3. […] zahlen will, der muss noch diesen November seinen Kirchenaustritt erklären. Darauf weist Skydaddy auf seinem Blog […]

  4. Robert sagt:

    Sorry, aber liest sich wie der Versuch, jemanden zu einem besseren Glauben zu bekehren. Und zwar besser heute als Morgen!
    Ein Stil, der ein bisschen weniger reißerisch ist („fast 13 Monate später!“) hätte dem Artikel sicher gut getan 🙂

    • skydaddy sagt:

      Natürlich geht es mir darum, deutlich zu machen, welch weit reichende Folgen der Nichtaustritt hat. Es ist nicht meine Schuld, dass der absurde Umstand, dass man noch mehr als ein Jahr nach dem Kirchenaustritt zur Kirchensteuer herangezogen werden kann, reißerisch klingt.

      Die Zielgruppe sind Leute, die sowieso vorhaben, aus der Kirche auszutreten, sobald sie Einkünfte erzielen. Vermutlich sind sich die wenigsten darüber im Klaren, dass sie dazu bereits im November oder Dezember des Vorjahres austreten müssen.

  5. klafuenf sagt:

    Witzig witzig! Mein Krischenaustritt war im November … 1995. Dann ist er ja jetzt nach altem Recht volljährig! Na darauf muss ich doch mal ordentlich aufstoßen. Prost und Hick Helau!

  6. Edel sagt:

    Wisst Ihr eigentlich wie der Staat erfährt, dass man eine Kirche angehört?

    Augrund von unseren freiwilligen Angaben? Dann könnte man einfach keine Religion angeben, anstatt auszutretten.

    Oder wird die Info von der Kirche automatisch an dem Staat weitergegeben? Aber dann würden Leute, die zB. im Ausland getauft wurden, keine Kirchensteuer zahlen müssen.

    Vielen Dank für eure Antworten

    Edel

  7. Svear sagt:

    *ggg* Das mit dem Kirchenaustritt ist also wie mit der Autoversicherung *ich lach mich scheckig*

    Nein im ernst, alle raus aus dem Verein die sich nicht freiwillig und bewußt zur Finanzierung einer fragwürdigen Institution mit christlichem Deckmantel bekennen. Man sollte es so machen wie es jetzt endlich mit der Organspende getan werden soll: Jeder Bundesbürger muss sich gezielt für das ein oder andere entscheiden statt pauschal als Baby von vornherein von Eltern und Verwandten für die Geldabzockmaschinerie vereinnahmt zu werden.

    @Edel
    Die Pfarrämter haben ein großes Interesse den öffentlichen Stellen bekannt zu geben wer getauft wird, Konfirmation oder Kommunion hat und heiratet. Das ist schließlich deren Steuergeld das man eintreiben kann.

  8. […] November ist Kirchenaustrittsmonat! – Repost eines Beitrags von […]

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