Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit

Wenn die Kirchen gelegentlich darauf hinweisen, dass die Ersparnis durch den Kirchenaustritt „wesentlich geringer ausfällt als erhofft“, dann liegt das gerade daran, dass der Kirchenaustritt keine „Entsolidarisierung“ darstellt und Konfessionslose keine „Trittbrettfahrer“ sind. Denn zwischen 15 und 42% der „eingesparten“ Kirchensteuer kommen der Allgemeinheit zugute!

Update: Wie aus sachkundiger, kirchennaher Quelle verlautet, beträgt der Anteil der Kircheneinnahmen, der direkt für soziale Zwecke eingesetzt wird, nur etwa 5 Prozent und nicht 10. Damit lohnt sich der Kirchenaustritt für die Allgemeinheit noch mehr! Der Artikel ist noch nicht angepasst. 

Zwar geben die Kirchen einen Teil der Kirchensteuern (ca. 10%, vielleicht 1 Milliarde Euro pro Jahr) für Zwecke aus, die der Allgemeinheit zugute kommen. Andererseits geht aus dem Subventionsbericht der Bundesregierung hervor (S. 94), dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer den Staat ein Mehrfaches davon kostet (ca. 3 Milliarden Euro pro Jahr, also etwa das Dreifache).

Dies gilt auch für jeden einzelnen Kirchenaustritt, sofern ansonsten Kirchensteuer gezahlt werden müsste:

Die Kirchen selbst weisen gelegentlich darauf hin, dass der Kirchenaustritt nur zu einer anteiligen Ersparnis führt. Z.B. die Kirchengemeinde Kücknitz:

Viele Austrittswillige machen sich aber nicht klar, dass die durch einen möglichen Austritt erhoffte Ersparnis deswegen wesentlich geringer ausfällt als erhofft! Die eingesparte Kirchensteuer muss jetzt nicht nur als Einkommen versteuert werden, sondern wird auch nicht mehr als Spende bei der Ermittlung der Jahressteuer angerechnet. Im Klartext: statt der Kirche kassiert jetzt der Staat!

[Anmerkung: Hier wird ein und derselbe Sachverhalt so präsentiert, als ob es sich um zwei verschiedene Dinge handeln würde: Die Besteuerung ist nämlich bloß die Folge der fehlenden „Spendenanrechnung“.]

Das bedeutet nichts anderes, als dass beim Kirchenaustritt der Staat – also die Allgemeinheit – finanziell profitiert. Da selbst bei der niedrigsten Besteuerung (derzeit 15%) der Staat immer noch mehr von der Besteuerung der „eingesparten“ Kirchensteuer profitiert als von den 10%, die die Kirchen andernfalls davon für gemeinnützige Zwecke ausgeben würden, steht der Staat also sogar noch in diesem „worst case“-Beispiel bei einem Kirchenaustritt finanziell 50% besser da als ohne (15% sind 50% mehr als 10%).

Zahlt der oder die Austrittswillige den Spitzensteuersatz von 42%, fließt dem Staat sogar das 4,2fache dessen zu, was die Kirchen rechnerisch von dessen Kirchensteuer für die Allgemeinheit ausgeben würden.

Im Durchschnitt profitiert der Staat finanziell von einem Kirchenaustritt dreimal soviel, wie wenn der Kirchensteuerzahler in der Kirche verbleibt.

Also: Wenn darauf hingewiesen wird, dass die Ersparnis durch den Kirchenaustritt „wesentlich geringer ausfällt als erhofft“, dann liegt das daran, dass der Kirchenaustritt keine „Entsolidarisierung“ darstellt und Konfessionslose keine „Trittbrettfahrer“ sind! Denn zwischen 15 und 42% der „eingesparten“ Kirchensteuer kommen der Allgemeinheit zugute!

Zu den Grafiken:

Die erste Grafik: Kirchensteuer: Finanzierung und Verwendung zeigt auf der Einnahmenseite, welcher Anteil der Kirchensteuer jeweils netto vom Kirchenmitglied aufgebracht wird, und zu welchem Anteil der Staat die Kirchen über die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer subventioniert.

Dabei entspricht der Anteil der staatlichen Subventionierung dem sog. Grenzsteuersatz. Dieser beträgt beim Eingangssteuersatz derzeit 15% und beim Spitzensteuersatz 42%. Im Durchschnitt macht die staatliche Subventionierung etwa ein Drittel des Kirchensteueraufkommens aus. Das Kirchenmitglied zahlt also nur zwischen 58 und 85% des Betrages, den die Kirchen tatsächlich als Kirchensteuer erhalten. Der Staat schießt 15 bis 42% zu.

Auf der Ausgabenseite ist dargestellt, dass die Kirchen etwa 10% der Kirchensteuern für Zwecke ausgeben, die der Allgemeinheit zugute kommen. Der Rest dient innerkirchlichen Zwecken, die nur für Mitglieder von Belang sind. Der Anteil der Kirchensteuer, der von der Allgemeinheit finanziert wird (auf der Einnahmenseite) bzw. der Allgemeinheit zugute kommt (auf der Ausgabenseite) ist hellblau dargestellt. Man sieht sofort, dass selbst im „günstigsten“ Fall die Allgemeinheit immer noch mehr zuschießt (15%) als die Kirchen „zurückgeben“ (10%).

Grafik 2: Entlastung der Allgemeinheit durch Kirchenaustritte zeigt die positiven Effekte, die der Kirchaustritt für das Ex-Mitglied und die Allgemeinheit hat: Die eingesparte Kirchensteuer wird sozusagen zwischen dem Ex-Mitglied (violett) und der Allgemeinheit (grün) aufgeteilt. 10 Prozent der eingesparten Kirchensteuer (blau) müssen natürlich den Wegfall des kirchlichen Engagements kompensieren.

Die Ersparnis des Ex-Mitglieds entspricht genau dem Anteil, den es ansonsten an der Kirchensteuer gehabt hätte, also 85% beim Eingangssteuersatz, 58% beim Spitzensteuersatz und ca. 33% im Durchschnitt.

Der finanzielle Vorteil für den Staat liegt in den Mehreinnahmen, die über den „gemeinnützigen“ Anteil der Kirchensteuer von ca. 10% hinausgehen (in Grafik 2 grün dargestellt).

Wie man sieht, profitieren in jedem Fall beide: das Ex-Kirchenmitglied und der Staat.

Anmerkung: Es geht hier nur darum zu zeigen, dass Kirchenaustritte keine „Entsolidarisierung“ darstellen und Konfessionslose keine „Trittbrettfahrer“ sind. Es geht nicht darum, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer zu kritisieren. Solange der Beitrag für den sprichwörtlichen Kaninchenzüchterverein steuerlich absetzbar ist, kann den Kirchen diese Absetzbarkeit nicht verwehrt werden.

23 Responses to Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit

  1. hic fuit sagt:

    Prima Faktendarstellung, klasse. Wenn dann noch wie geplant erläuternder Text und die Datenquelle hinzukommen, wird es richtig gut. Dann kann ich Deinen Blog als Beleglink verwenden.

  2. […] Jeder Austritt eines Kirchensteuerzahlers entlastet die Allgemeinheit, da die steuerliche Abzugsfähigkeit den Staat etwa dreimal soviel kostet wie die Kirchen ihrerseits für gemeinnützige Zwecke ausgeben. Wenn es Herrn Blume tatsächlich um die Entlastung der Allgemeinheit oder gerechtere Verteilung der Lasten ginge, müsste er eine Reduzierung zahlreichen staatlichen Subventionen für die Kirchen fordern, z.B. die staatlich bezahlte Militärseelsorge, um nur ein Beispiel zu nennen. […]

  3. martin sagt:

    Diese Faktendarstellung ist wirklich beeindruckend, und sie widerlegt das Trittbrettfahrer-Argument ebenso wie die gern gehörte sozialpolitische Selbstrechtfertigung der Kirchen und des Kirchensteuersystems.Dennoch möchte ich Ihre Darstellung an bestimmter Stelle kritisieren, und zwar dort, wo sich eine deutliche Tendenz einschleicht, die die scheinbar neutrale Präsentation der Fakten unterläuft.

    Es ist das eine, festzustellen, das Kirchensteuerzahler unter dem Strich den öffentlichen Haushalten durch steuerliche Absetzbarkeit mehr kosten, als mit Hilfe der Kirchensteuer von den Kirchen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird. Etwas anderes ist es jedoch, daraus abzuleiten, Kirchenaustritte entlasteten die Allgemeinheit. Das impliziert nämlich zum einen, dass der Staat Steuergelder zu einem größeren Teil gemeinnützig einsetzt als es die Kirchen angeblich tun – woran man immerhin zweifeln kann. Zum anderen: Was ist hier eigentlich mit Gemeinnützigkeit gemeint?
    Grundsätzlich ist die Kirchensteuer genauso wie andere Spenden und Mitgliedsbeiträge – wie die zum sprichwörtlichen Kaninchenzüchterverein – steuerlich abzugsfähig (zwar als gesonderter Punkt, aber prinzipiell genauso wie andere Spenden und Mitgliedsbeiträge). Das bedeutet aber, dass der Austritt aus jedweder Vereinigung, die einen steuerbegünstigten Zweck erfüllt, die öffentlichen Haushalte entlastet – in Ihren Worten: dazu führt, dass sowohl der jeweilige Einzelne, der nun keine Beiträge mehr bezahlen muss, wie auch die „Allgemeinheit“ von einem Austritt profitiert. Das ist insofern bizarr, da die Steuerbegünstigung bestimmter Zwecke nur aus dem Grund eingeführt worden ist, um bestimmte zivilgesellschaftliche Verhaltensweisen politisch zu fördern. Und im Unterschied zum Kaninchenzüchterverein fließen bei der Kirchensteuer immerhin 10% in „gemeinnützigem“ Sinne wieder zurück. Das heißt: In ihrem Sinne profitieren Staat und „Allgemeinheit“ von Austritten aus Kaninchenzüchtervereinen in noch größerem Maße als von Austritten aus der Kirche. – Das gilt dann ironischer Weise auch für säkularistische weltanschauliche Vereinigungen wie GBS, HVD oder BfG, die Sie auf Ihrer Website mit Empfehlung verlinken, und deren Mitglieder Ihre Beitragszahlungen als steuerbegünstigt absetzen. Aus diesen Vereinigungen auszutreten bedeutet im Sinne Ihrer Darstellung, sich selbst, dem Staat und der Allgemeinheit etwas Gutes zu tun!

    Aber was bedeutet eigentlich Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts? Beiträge für den sprichwörtlichen Kaninchenzüchterverein etwa sind schließlich aus genau dem Grund steuerbegünstigt, weil sie einem gemeinnützigen Zweck zufließen. § 51 AO definiert als steuerbegünstigte Zwecke gleichrangig gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke, wobei Gemeinnützigkeit in § 52 AO näher bestimmt wird als „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Es wird m.E. nicht deutlich, inwiefern die Tätigkeit eines durchschnittlichen Kaninchenzüchtervereines von größerer Gemeinnützigkeit sein sollte als die einer Kirche – auch in ihrer im engeren Sinne seelsorglichen Tätigkeit, die Sie aus welchen Gründen auch immer nicht als „gemeinnützig“ einstufen. Insofern jedoch die Tätigkeit des Kaninchenzüchtervereins gemäß AO und Vereinssatzung als gemeinnützig zu verstehen ist und Mitgliedsbeiträge sowie Spenden an diesen Verein also zu 100% als gemeinnützig steuerlich absetzbar ist, gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum selbiges für die Kirchen nicht auch gelten sollte. Das bedeutet aber, dass nicht nur 10% nach Ihrem Verständnis, sondern die gesamten Aufwendungen für die Kirchensteuer im Sinne des Steuerrechts der Allgemeinheit zu gute kommen. Oder in anderen Worten: Nicht nur kann man die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer nicht in Frage stellen, wenn man gleichzeitig die Absetzbarkeit von Kaninchenzüchtervereinsbeiträgen anerkennt. Man kann auch die Gemeinnützigkeit der Kirchensteuer nicht bezweifeln, solange man die Gemeinnützigkeit von Kaninchenzüchtervereinsbeiträgen anerkennt.

  4. skydaddy sagt:

    Hallo Martin,

    vielen Dank für Deinen ausführlichen Kommentar.

    Hehe – wie kommst Du darauf, dass ich „neutral“ präsentieren will?

    Sachlich – oder jedenfalls der Sache angemessen: Ja. Neutral sicher nicht.

    Es geht mir, wie ich auch im letzten Absatz angemerkt habe, hier nur um das leider oft gehörte „Argument“, wer aus der Kirche austritt, „entsolidarisiere“ sich.

    Auch kann hier natürlich nur der finanzielle Aspekt behandelt werden. Und ich denke es ist legitim zu sagen, dass alles Geld, was an den Staat geht, der Allgemeinheit zugute kommt. (Nun ja – solange es nicht für die Alimentierung von Bischöfen und dergleichen ausgegeben wird.) Jedenfalls entlastet das Geld, was an den Staat geht, die Allgemeinheit.

    Die steuerliche Absetzbarkeit für Kaninchenzüchter, Kirchen usw. verstehe ich nicht so, dass damit die Vorstellung verbunden ist, dass z.B. die Allgemeinheit von Kaninchenzüchtervereinen profitiert. Vielmehr denke ich, dass dahinter eher der Gedanke steht: Die einen züchten Kaninchen, die anderen Brieftauben, wieder andere singen im Kirchenchor usw.

    So gesehen wäre es nicht der Kaninchenzüchterverein, der der Allgemeinheit dient, sondern die steuerliche Absetzbarkeit für solche Vereine – weil damit Engagement in Vereinen begünstigt wird.

    Ebensowenig nützen m.E. die meisten kirchlichen Aktivitäten der Allgemeinheit. Sie zielen auf die Mitglieder ab. (Wie auch die Aktivitäten des Kaninchenzüchtervereins auf die Kaninchenzüchter.)

    Jedenfalls sehe ich nicht, wie man (nicht du) argumentieren könnte, die Kirchenmitgliedschaft nütze der Allgemeinheit mehr als die Nichtmitgliedschaft.

  5. Schwabe sagt:

    Ich hoffe doch sehr, Ihr erkennt den Wert der Kirche, wenn Ihr in einem kirchlichen Krankenhaus behandelt werdet, weil Euch andere nicht annehmen oder wenn Ihr in einem Hospiz endlich bemerkt,dass das Leben hienieden nicht das Ende ist. Dann erwarte ich doch, dass Ihr die Kirchensteuer samt Säumniszuschläge und Verzugszinsen berappen werdet!

    • Barkai sagt:

      Wenn man nur über Deutschland spricht, hat deine Logik nur den Schönheitsfehler, dass die meisten krichlichen Einrichtungen (Spitäler, KiGa, Altenheim) zum Großteil vom Staat, also von allen Steuerzahlern finanziell unterhalten werden. Das Behaupten des Gegenteils ist im übrigen mittlerweile als Caritaslüge bekannt.

      Welche Konditionen sind dir bekannt, die grundsätzlich zur Ablehnung des Patienten in staatl. Krankenhäusern führen? Wieviele Patienten und warum werden dann normaler Weise von nicht-christl. konfessionellen Krankenhäusern in Deutschland abgelehnt?

      Soltlest du im jüdischen Krankenhaus behandelt werden, wirst du dann konvertieren mit allen dazu gehörigen Mitzwot (religiösen Pflichten)? Ich hoffe, dass auch du dann alle Steuern/Mitgleidschaftsbeiträge und Verusgzinsen bezahlen wirst. Das wäre zu erwarten.

      Soltle sich deine Argumentation auch außerhalb Deutschlands beziehen, darf ich dich dann fragen, wieso die Briten den Wert der Kirche anerkennen sollen, wenn am National Health Service gespart wird, aber für den Staatsbesuch des Papstes inkl. Veransatlung einer Parade noch Geld da ist?
      Bist du der Meinung, dass man in Israel und Japan (in den Teilen, in denen es noch eine intakte Infrastruktur gibt, also die Möglichkeiten vorhanden sind) die Kranken und Verletzten unbehandelt läßt, weil es dort keine große Anzahl kirchlicher Krankenhäuser gibt?

  6. martin sagt:

    Nein, natürlich zielen die Aktivitäten von Kirchen und Kaninchenzüchtervereinen etc. primär auf ihre Mitglieder ab, nicht auf die Gesamtgesellschaft. (Von eventuellen Ausnahmen will ich hier absehen, etwa einer hypothetischen Privilegierung von Taubenzüchtern, insofern die Bundeswehr einen ausreichenden Vorrat an Brieftauben für den Notfall zu benötigen glaubt.) Bei der steuerlichen Begünstigung geht es nicht darum, irgendeinen besonderen Vereinszweck zu fördern, sondern um die prinzipielle Bereitschaft von Bürgern, sich in zivilgesellschaftlichen Vereinigungen zu engagieren. Deshalb wird „Gemeinnützigkeit“ im Steuerrecht auch sehr weit ausgelegt, und es ist möglich das Kirchen und atheistische Verbände zugleich steuerlich privilegiert werden. Aberkannt wird „Gemeinnützigkeit“ in der Regel nur bei kommerzieller Zwecksetzung oder bei verfassungsfeindlichen Zielen. (Das ändert natürlich nichts daran, dass die Kirchen durch die Kirchensteuer besonders profitieren, was man allein daran erkennt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer den Staat etwa 3 Milliarden Euro jährlich kostet, die von Spenden zu steuerbegünstigten Zwecken aber nur etwa 1 Milliarden Euro.)
    Das Argument wäre also nicht, dass die kirchliche Seelsorge für ihre Mitglieder der Allgemeinheit nützt, sondern das die Kirche als zivilgesellschaftliche Organisation der Allgemeinheit dadurch nutzt, dass sie die Neigung von Menschen befördert, sich jenseits ihrer gesetzlichen Verpflichtungen um das Gemeinwesen zu sorgen. Das beträfe zwar gleichermaßen auch Kaninchenzüchtervereine oder etwa die Giordano-Bruno-Stiftung, aber insofern würde eine Kirchenmitgliedschaft der Allgemeinheit in der Tat mehr nutzen als eine Nichtmitgliedschaft.

    Zusammenfassend kommt es mir auf vier Dinge an:
    1. Finanziell nutzt der Austritt aus der Kirche den öffentlichen Haushalten nicht mehr und nicht weniger als das Wegfallen oder der Verzicht auf Steuerabzugsberechtigungen jeglicher Art.
    2. Dass die Kirchen den Staat Geld kosten, ist natürlich nicht zu bezweifeln. Wenn man aber nicht aus radikalliberaler Sicht jedes staatliche Handeln mit großer Skepsis beäugt, lassen sich durchaus Rechtfertigungsgründe dafür finden, selbst wenn sich die Dienstleistungen der Kirche nicht unmittelbar an alle Bürger gleichermaßen richten. Erstens gilt das eben auch für Kaninchenzüchter und zweitens dient der Einsatz von Finanzmitteln hier schlicht als politisches Gestaltungsmittel. Die rein fiskalische Sicht verkürzt diesen Komplex sachlich.
    3. Die bloße Existenz der Kirchensteuer sowie ihrer steuerlichen Abzugsfähigkeit (und anderer res mixtae) stellt noch keine Überschreitung des Neutralitätsgebots dar; dazu kommt es erst durch die einseitige Privilegierung der beiden christlichen Großkirchen.
    4. Nun kommen Kirchensteuermittel in der Tat nur zu einem sehr geringen Anteil etwa in kirchlichen Krankenhäusern an, um einmal auf meinen schwäbischen Vorredner Bezug zu nehmen. Daraus folgt meines Erachtens noch kein zwingendes Argument gegen die Kirchensteuer, allerdings verbietet es sich, die Kirchensteuer etwa durch die sozialen Segensleistungen der Kirchen zu begründen: Erstens ist das sachlicher Unsinn und zweitens aus Sicht der Kirchen hochgradig gefährlich. Krankenhäuser lassen sich nämlich günstiger betreiben als auf dem Umweg über eine Kirchensteuer, die zu neun Zehnteln für die Finanzierung eines verästelten Stabes von Priestern und kirchlichen Angestellten einschließlich Kirchenbauten genutzt wird. Die Kirchen sind in erster Linie keine Sozialversicherungen, keine Armenfürsorgevereine und keine Krankenhausbetriebsgesellschaften, sondern schlicht Religionsgemeinschaften. Das sollte man nicht übersehen, obwohl deutsche Bischöfe mit großer Regelmäßigkeit die Existenz von Caritas und Diakonie zur Legitimationsgrundlage der Kirchen stilisieren. Deshalb hoffe ich sehr, Schwabe, dass Du den Wert der Kirche nicht nur erkennst, bevor Du in einem kirchlichen Krankenhaus behandelt wirst, sondern ihn auch erkennen würdest, wenn es gar keine kirchlichen Krankenhäuser gäbe, und dass Du die Kirchensteuer nicht bloß deshalb bezahlst, um damit irgendwelche kirchlichen Krankenhäuser mitzufinanzieren. Alles andere wäre wirklich ziemlich jämmerlich.

  7. skydaddy sagt:

    Martin, ich bin beeindruckt von Deiner Schreibe!

    Sie vereint die trocken-sachliche Ausdrucksweise von Urteilstexten des Bundesverfassungsgerichts (die ich sehr schätze) mit pointierten Kommentaren, die sich hervorragend einfügen.

    Um es von meiner Seite noch einmal zusammenzufassen:

    1. Es geht mir in dem Artikel einzig darum, das leider oft gemachte Argument zu entkräften, der Kirchenaustritt schade der Allgemeinheit, Nicht-Kirchenmitglieder „entsolidarisierten“ sich, bzw. die Forderung nach einer Ausgleichsabgabe für Nicht-Kirchenmitglieder.

    2. In dem obigen Artikel geht es nicht darum, die Kirchensteuer als solche zu kritisieren (dagegen gibt es andere Argumente, erschreckenderweise habe ich dazu offenbar noch gar nichts geschrieben…) oder die steuerliche Abzugsfähigkeit.

    3. Demzufolge will ich Kaninchenzüchtern, Briefmarkensammlern u.ä. auch nicht die steuerliche Absetzbarkeit ihrer – betragsmäßig im Vergleich zur Kirchensteuer vermutlich vernachlässigbaren – Mitgliedsbeiträge streitig machen.

    4. Forderungen nach einer Ausgleichsabgabe wegen einer vermeintlichen Entsolidarisierung von Nicht-Brieftaubenzüchtern oder Nicht-Briefmarkenammlern werde ich ebenso entgegentreten. Scheinbar fordert das aber niemand.

    Offensichtlich ist die Lobby der Kaninchenzüchter und Briefmarkensammler besser informiert oder fühlt sich der Wahrheit mehr verpflichtet als die Lobby derjenigen, die von Berufs wegen von immer „Wahrheit“ und „Ethik“ reden und sich auf Staatskosten ausbilden lassen.

  8. Sind die Menschen in Deutschland besonders tolerant gegen den Zugriff auf ihren Geldbeutel?

    – Kirchen
    Ich bin Atheist und muss über die normalen Steuern Menschen, wie den „rk. Bischof“ Mixa mit zahlen.

    – Bezirksschornsteinfeger
    Wir haben eine Erdgasheizung, die keinen Schornsteinfeger braucht, unser jährlicher Schornsteinfegerschaden über 60 Euro.

    – Öffentliche Rundfunkanstalten
    Wir brauchen keine „öffentlichen Rundfunk“, können aber z.B. n-tv nur legal sehen, wenn wir die öffentlichen Rundfunkanstalten „füttern“.

    Joachim Datko – Ingenieur, Physiker
    Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft
    Portal: http://www.monopole.de
    Forum: http://www.monopole.de/forum

  9. Schwabe sagt:

    Ich bin Christ und muss mit meinen Steuergeldern atheistische Lehrer und Beamte, außerdem Unfähige jeder Glaubens- und Nichtglaubensrichtung unterstützen.

    Warum kann ich meine Steuergelder beispielsweise nicht gezielt für Schulen und Einrichtungen verwenden, die ich unterstütze, zum Beispiel kirchliche Schulen oder Krankenhäuser? Warum muss ich 12-14 Stunden täglich arbeiten, nur um eine Verwaltung zu finanzieren, die aufgebläht ist wie mein Magen nach einer Linsensuppe? Warum muss ich zwangsweise Menschen bezahlen, die ich überhaupt nicht mag, weil sie in meinen Augen im Sinne von besserwisserisch einfältige, verneinende Geister sind, die kein Pflichtgefühl für die Allgemeinheit haben? Warum?

    • Viele ev. und r.-k. Bischöfe leben wie die Maden im Speck von öffentlichen Steuergeldern!

      Man denke nur an den luxuriösen Lebenswandel von r.-k. Bischof Mixa und der ev. Bischöfin Käßmann. Da schwadroniert man über die „soziale Ungerechtigkeit“ in der Gesellschaft und sahnt selbst so richtig ab. Gehälter von 8.000 € im Monat auf Kosten der Steuerzahler sind da üblich!
      Siehe z.B.
      http://www.focus.de/panorama/welt/margot-kaessmann-fuehrerscheinentzug-und-8000-euro-strafe_aid_493121.html

      Die Bischöfin hat ihre Trunkenheitsfahrt in einem Luxuswagen, bezahlt vom Steuerzahler, gemacht.

      Bischof Mixa bekommt sein Riesengehalt vom bayerischen Kultusministerium, welch ein Hohn!
      Siehe auch:
      14.05.2010 „Bericht des Sonderermittlers
      Mixa wollte mit Schlägen den „Satan austreiben… Einem Mädchen habe er gesagt: „Ich möchte, dass du mich niemals vergisst. Dazu werde ich deine Zukunft ruinieren.““ Siehe: http://www.welt.de/vermischtes/article7627705/Mixa-wollte-mit-Schlaegen-den-Satan-austreiben.html

      Joachim Datko – Philosoph, Physiker
      Forum für eine faire, soziale Marktwirtschaft

    • Iggy sagt:

      „Ich bin Christ und muss mit meinen Steuergeldern atheistische Lehrer und Beamte, außerdem Unfähige jeder Glaubens- und Nichtglaubensrichtung unterstützen.“

      Was für ein erbärmliches Menschenbild. So sehen also christliche Werte aus. Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst.
      Lehrer und/oder Beamte in staatlichen Einrichtungen werden nicht nach diesen Kriterien ausgesucht. Im Gegensatz zur Kirche und deren Mitgliedern werden weder Atheisten, Lehrer oder Unfähige als Solche finanziell und gesellschaftlich privilegiert.

      „Warum kann ich meine Steuergelder beispielsweise nicht gezielt für Schulen und Einrichtungen verwenden, die ich unterstütze, zum Beispiel kirchliche Schulen oder Krankenhäuser?“

      Genau das geschieht doch durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer. Dadurch gehen dem Staat 3 Milliarden jährlich verloren. Anders als gemeinnützige Vereine können die Kirchen über das Geld frei verfügen und müssen dem Staat keine Rechenschaft darüber ablegen. Die Krankenhäuser mit kirchlichem Träger müssen sich allerdings zu 100% „selbst finanzieren“, bzw. erhalten keine Mittel aus der Kirchensteuer.

      Solange die Kirchensteuer nicht freiwillig als Spende entrichtet wird, handelt es sich meiner Meinung nach um einen Mitgliedsbeitrag für den es auch eine Gegenleistung gibt. In gemeinnützigen Sportvereinen ist der Mitgliedsbeitrag grundsätzlich nicht absetzbar, weil man eine Gegenleistung dafür erhält. Spenden an den Verein sind jedoch absetzbar. Warum das bei der Kirchensteuer anders gesehen wird, leuchtet mir nicht ein.

      • Skydaddy sagt:

        Halllo Iggy!

        Sehr schöner Beitrag!

        Du schreibst sehr richtig, dass Atheisten usw. nicht „als solche“ privilegiert werden. Du weist auch darauf hin, dass der Mitgliedsbeitrag an den Sportverein nicht steuerlich absetzbar ist, weil man dafür eine Gegenleistung erhält.

        Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für „gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke“ gewährt wird.

        Carsten Frerk schreibt dazu im Violettbuch (S. 112):

        Die Zauberformel lautet: „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“. Diese dreigeteilte Formel ist interessant, denn wenn – wie ständig erklärt wird – die Kirchen „von Natur aus“ gemeinnützig oder mildtätig wären, würden sie ja auch automatisch durch die beiden erstgenannten Zwecke steuerbegünstigt sein. Da das aber anscheinend nicht eindeutig ist – was der Lebenserfahrung entspricht – muss „kirchliche Zwecke“ extra genannt werden.

  10. […] Geld zufließt, als die Kirchen anteilig von der Kirchensteuer für gemeinnützige Zwecke ausgeben: Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit. Teilen Sie dies mit:FacebookTwitterE-MailRedditStumbleUponDiggGefällt mir:Gefällt mirSei der […]

  11. K.I.P. sagt:

    Hallo

    Wie genau ist die Schätzung „1 Milliarde“ in diesem Zitat:
    „Zwar geben die Kirchen einen Teil der Kirchensteuern (ca. 10%, vielleicht 1 Milliarde Euro pro Jahr) für Zwecke aus, die der Allgemeinheit zugute kommen.“
    Gibt es dazu Quellen?

    • Skydaddy sagt:

      Da die Kirchen sich mit der Herausgabe (und der Aufstellung) von Zahlen schwertun, kann man hier nur grob schätzen. Allerdings ist der Anteil der Kirchensteuer für gemeinnützige Zwecke derart gering, dass man ruhig großzügig schätzen darf und es immer noch sehr wenig ist.

      Einem „unverdächtigen“ Artikel eines kirchlichen Experten aus dem (mittlerweile eingestellten) Rheinischen Merkur zufolge geben die Kirchen etwa 5% der Kirchensteuer „direkt“ für soziale Zwecke aus. Carsten Frerk rechnet großzügig mit rd. 800 Millionen pro Jahr. Aufgrund der erheblichen Ungewissheiten kann man hier Pi mal Daumen rechnen: 10 Milliarden Kirchensteuer pro Jahr, 10% davon für soziale Zwecke. (Aber aufgrund der Absetzbarkeit der Kirchensteuer zu 30% von der Allgemeinheit subventioniert, gem. Subventionsbericht der Bundesregierung.) — Soviel in Kürze aus dem Kopf.

  12. Lars sagt:

    Um gegenüber den Kirchen bei diesen Überlegungen wirklich fair zu sein, müsste man wissen, was es bedeutet, wenn die Kirchen 5% der Kirchensteuern direkt für soziale Zwecke einsetzen.

    Heißt das, 5% der Kirchensteuern werden tatsächlich „ausgeschüttet“ an Bedürftige? In diesem Fall wäre der Vergleich unfair, weil man die entstandenen Verwaltugskosten (z.B. für Pfarrgemeindereferenten, die entsprechende Aktionen organisieren, z.B. für Räume, die durch die Kirche unterhalten werden und in denen die sozialen Projekte – vielleicht auch durch Ehrenamtliche – organisiert werden) dann auf die 5% draufrechnen müsste.

    Des Weiteren wird man zu dem Geld für die sozialen Zwecke das Geld hinzurechnen müssen, das die Kirche für den Erhalt solcher Kirchen ausgibt, die ansonsten die Allgemeinheit bezahlen würde. Selbstverständlich wäre es ja im Interesse der Öffentlichkeit, z.B. den Kölner Dom auch dann zu erhalten, wenn es gar kenie Gläubigen mehr in Deutschland gäbe oder diese nicht über ausreichende Mittel verfügen würden.

    • Skydaddy sagt:

      Du hast völlig Recht, deshalb hatte ich auch Herrn Thielmann gemailt, wie das „direkt“ zu verstehen sei und wie er zu seiner „Faustformel“ kommt. Leider hat er aber nicht geantwortet.

      Dass die Kirchen sich hier (wohl aus „gutem“ Grund) äußerst bedeckt halten, kann nicht ihren Kritikern angelastet werden.

      So oder so zeigt sich: So oder so ist der Kirchenaustritt für den Staat finanziell vorteilhaft — 30% geben die Kirchen nie und nimmer für gemeinnützige Zwecke aus!

  13. […] (Anmerkung: Und selbst diese „Entlastung“ des Staates durch etwaige kirchliche Anteile an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wird durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer mehr als zunichte gemacht. Insgesamt betrachtet, spart der Staat durch die Kirchen gar nichts, im Gegenteil. Und man kann sich nicht einfach nur diejenigen Aspekte herausgreifen, wo der Staat – für sich gesehen – von den Kirchen zu profitieren scheint, wenn an anderer Stelle die Belastung des Staates durch die Kirchen ein Mehrfaches beträgt. Vgl. “Kirchenaustritte entlasten die Allgemeinheit“.) […]

  14. […] Die Süddeutsche Zeitung (SZ) lässt sich von kirchlichen Darstellungen blenden. Und der Haushalt des Erzbistums München und Freising belegt: Die Kirchensteuer entlastet den Staat nicht, sie belastet ihn. […]

  15. […] Die Süddeutsche Zeitung (SZ) lässt sich von kirchlichen Darstellungen blenden. Und der Haushalt des Erzbistums München und Freising belegt: Die Kirchensteuer entlastet den Staat nicht, sie belastet ihn. […]

  16. […] NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat. […]

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