US-Experte: Zollitsch hätte 2006 ermitteln müssen

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Hinweis: Morgen will ich mich mit der Frage beschäftigen: War das 3-Pater-Kloster Birnau eine Abschiebestation für pädophile Patres?

Der Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch hätte eine Untersuchung des Missbrauchsfalles in Birnau vornehmen müssen, als er 2006 davon Kenntnis erhielt. Diese Meinung vertritt der international bekannte US-amerikanische Kirchenrechtler und Missbrauchsexperte Thomas P. Doyle (bekannt u.a. aus der preisgekrönten Dokumentation „Holy Watergate„). Auch der Umstand, dass die Tat damals bereits 40 Jahre zurücklag, ändert Doyle zufolge nichts daran: „Er [der Bischof] muss erst ermitteln, und dann – nach der Untersuchung – wird über die Verjährung entschieden.“

Doyle war von dem kirchenkritischen Blogger „Skydaddy“ kontaktiert worden, nachdem dieser von mehreren deutschen Kirchenrechtlern keine Auskunft erhalten hatte.

Seit Anfang Juni 2010 bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt, versucht Zollitschs Erzbistum den Eindruck zu erwecken, Birnau gehöre gar nicht zur Diözese Freiburg, sondern zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau in Österreich. Und Zollitsch sei somit nicht zuständig.

Allerdings wird das Kloster Birnau in Online-Datenbanken der Diözese Freiburg zugeordnet, nicht der „Mini-Diözese“ der Abtei Wettingen-Mehrerau. Und Erzbischof Zollitsch hat selbst 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau errichtet und einen Zisterzienserpater aus dem Kloster Birnau zum Leiter bestellt. Dies beweist, dass die Seelsorgeeinheit (Pfarrei) tatsächlich zum Bistum Freiburg gehört. Und Zollitsch führte damit nur eine Praxis fort, die seit 1946 besteht: Dass nämlich der Erzbischof von Freiburg die Seelsorge in den Orten Nußdorf und Deisendorf den Zisterziensern aus Birnau überträgt. Deshalb kommt auch Experte Thomas P. Doyle in einem Gutachten für „Skydaddy“ zu dem Ergebnis:

Die [vorliegenden] Informationen legen den Schluss nahe, dass die Seelsorge an der Gemeinschaft der Gläubigen in Birnau der direkten Amtsgewalt des Erzbischofs von Freiburg unterstand, der die Seelsorge den Zisterziensern der Abtei Wettingen-Mehrerau übertragen hatte. Von daher war der Erzbischof auch zuständig und hatte die Amtsgewalt über alle  Aspekte der Seelsorge für Laien, die in Birnau stattfand (canon 678 des Kirchenrechts von 1983 und canon 612 des Kirchenrechts von 1917).

Kirchenrechtler: Erst vorgeprescht, dann schweigsam

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch hatten sich die Kirchenrechtsprofessoren Georg Bier (Freiburg) und Richard Puza (Tübingen, ebenfalls Kirchenprovinz Freiburg) öffentlich zugunsten Zollitschs geäußert. Von „Skydaddy“ um Erklärung gebeten, wie der Umstand, dass Zollitsch selbst die Seelsorgeeinheit errichtet und den Leiter bestellt hat, mit Prof. Biers Erklärung ein Einklang zu bringen sei, Zollitsch sei für die Seelsorge in der Kloster- und Wallfahrtskirche Birnau „niemals zuständig gewesen, weder als Personalreferent noch als Erzbischof“, antwortete Prof. Bier zwar umgehend, dies sei „nicht leicht zu vereinbaren“, und er wolle „der Frage daher jetzt noch einmal genauer nachgehen und die Sachlage eingehender prüfen“, – aber seitdem kam von Prof. Bier auch auf Nachfrage keine Antwort mehr. Prof. Puza reagierte auf zwei ähnliche Anfragen überhaupt nicht.

Zollitschs Bistum gab falsche Auskünfte

Das Ordinariat Freiburg hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach falsche, das Bistum entlastende Auskünfte erteilt. Erst gestern meldete die Badische Zeitung, dass dem Bistum bereits 1992 das Geständnis eines pädokriminellen Priesters aus Oberharmersbach vorlag – und es nicht „erst 1995 einen entsprechenden Hinweis auf Missbrauch in Oberharmersbach gegeben“ habe, wie das Ordinariat im März mitgeteilt hatte, als der Fall in die Medien gelangte. Noch letzten Freitag (09.07.2010) sprach Erzbischof Zollitsch – offenbar im Hinblick auf das Geständnis des Täters davon, er habe „Hinweisen aus Oberharmersbach im Jahr 1992 mit größerem Nachdruck nachgehen und intensiver nach weiteren Opfern und das Gespräch mit Zeugen suchen sollen“ [Hervorhebung von mir].

Ebenfalls im März 2010 hatte der Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg, Domkapitular Dr. Eugen Maier, dem Opfer aus Birnau mehrfach mitgeteilt, der Täter sei nach 1968 nie mehr in Deutschland tätig gewesen. Erst, als das Opfer mit einer Auskunft des Einwohnermeldeamtes nachwies, dass der Pater von 1987 bis 1992 wieder in Birnau war, fiel dem Ordinariat plötzlich ein, dass der Pater während der fraglichen Zeit auch jahrelang in den Personalverzeichnissen der Erzdiözese aufgeführt war.

Welche Rolle spielt der Abt?

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Zollitsch kam diesem auch der Abt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde, zu Hilfe: In einer Stellungnahme, die inhaltlich im Wesentlichen der Darstellung des Bistums entsprach, erklärte er:

„Das Priorat Birnau gehört zur Gebietsprälatur der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz. Der Abt dieses Klosters ist kirchenrechtlich für die Mitglieder der Gemeinschaft zuständig. Zudem ist die Gemeinschaft der Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts und untersteht damit nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.“

Als Kirchenrechtler muss Abt Anselm freilich wissen, dass die Zuständigkeit, die er erwähnt, in Birnau rein ordensrechtlicher Natur ist – sobald Ordenspriester in einem Bistum seelsorgerlich tätig werden, unterstehen sie in seelsorgerlicher Hinsicht der Amtsgewalt des Bischofs. Kirchenrechtler Doyle:

„Falls irgendein Mönch der Abtei oder des Priorats in irgendeiner Form mit Laien außerhalb der Grenzen des Abteiterritoriums Kontakt hat, dann liegt die Amtsgewalt beim Erzbischof.“ 

Abt Anselm schließt mit den Worten, dass Erzbischof Zollitsch mit Entscheidungen und Vorgängen im Priorat Birnau „sicher nichts zu hatte!“ Zuvor bedauert er noch, dass „auch in unserer Gemeinschaft in der Vergangenheit leider ein nicht adäquater Umgang mit Tätern und Opfern sexuellen Missbrauchs gepflegt wurde“.

Da Abt Anselm zufolge somit die gesamte Zuständigkeit bei seiner Abtei liegen müsste, erscheint es umso erstaunlicher, dass er vor drei Wochen – jedenfalls einer Kathpress-Meldung zufolge – seinen Vorgänger, Altabt Kassian Lauterer, der von 1968 bis 2009 im Amt war, von jeder Mitschuld freisprach – und das offenbar noch bevor Abt Anselm seine eigene Untersuchung dazu abgeschlossen hatte. Die Meldung wurde zwar später auf Betreiben des Opfers, das sich durch die Anselm zugeschriebenen Äußerungen verleumdet fühlte, zurückgezogen – Abt Anselm hat sich allerdings auch auf Nachfrage nicht von konkreten, ihm zugeschriebenen Äußerungen distanziert, sondern nur seinen Krisenkommunikationsberater mitteilen lassen, dass „Aussagen von Abt Anselm missverständlich oder falsch wiedergegeben wurden bzw. Aussagen, die er nie getätigt hat ihm zugeschrieben wurden“. Was er tatsächlich gesagt hat und was nicht, wollte er nicht mitteilen.

Ausgeklügelte Formulierungen

„Skydaddy“ fiel auf, dass in den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm nicht wirklich festgestellt wird, „Birnau gehört nicht zur Diözese Freiburg“ oder „Erzbischof Zollitsch war nicht zuständig“. Stattdessen heißt es dort, Birnau „gehöre“ zur Abtei Wettingen-Mehrerau. „Das ist zwar in dem Sinne richtig, dass Birnau ein Tochterkloster von Mehrerau ist. Das dürfte aber nichts daran ändern, dass es auf dem Territorium der Diözese Freiburg liegt – wie es auch in allen einschlägigen Online-Datenbanken angegeben ist. Die umfangreichen Ausführungen über Territorialabteien und deren Unabhängigkeit vom Diözesanbischof in den Erklärungen des Ordinariats und des Abtes müssen aber beim Leser den Eindruck erwecken, dass dies eben auch für Birnau zutrifft. Auf diese Weise wird offenbar bewusst ein falscher Eindruck erzielt, ohne dass – jeder Satz für sich genommen – gelogen wird.“ Ganz ähnlich, wenn auf die Zuständigkeit des Abtes verwiesen wird: „Der Abt ist natürlich ordensrechtlich zuständig, deshalb stellt es – sozusagen ‚technisch‘ gesehen – keine Lüge dar, wenn gesagt wird, der Abt sei ‚kirchenrechtlich zuständig‘. Es wird aber offenbar darauf gesetzt, dass der Leser den Umkehrschluss zieht und denkt: Dann kann Zollitsch nicht zuständig gewesen sein. Tatsächlich muss man in Birnau zwischen der ordensrechtlichen und der seelsorgerlichen Zuständigkeit unterscheiden – und letztere liegt immer beim Bischof!“

Mehrere Anfragen beim Bistum und der Abtei – sowohl durch „Skydaddy“ als auch durch das Missbrauchsopfer –, wie denn nun die konkrete Zuständigkeit sei, wurden über Wochen entweder gar nicht beantwortet, oder man wurde vertröstet, oder es kamen ebenso ungenaue Antworten zurück. Deshalb geht „Skydaddy“ davon aus: „Da, abgesehen von den Erklärungen des Bistums und von Abt Anselm, nichts dafür und alles dagegen spricht, dass Birnau zum Territorium von Wettingen Mehrerau gehört, und nicht einmal das Bistum selbst klar Stellung dazu beziehen will, hat es den Anschein, als ob Zollitschs Bistum die Öffentlichkeit – möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft – über die tatsächlichen Zuständigkeiten täuschen will.“

Damit dies nicht gelingt, hat „Skydaddy“ seine Rechercheergebnisse und Doyles Gutachten an die Staatsanwaltschaft Konstanz geschickt, die gegen Erzbischof Zollitsch ermittelt.

5 Responses to US-Experte: Zollitsch hätte 2006 ermitteln müssen

  1. […] Weiterlesen im Originalartikel… Veröffentlicht in Katholizismus/Vatikan. Schlagwörter: US-Experte: Zollitsch hätte 2006 […]

  2. […] genug ist es, wenn sie gelogen hat) zurück. Bei Zollitsch kommt aber noch hinzu, dass er 2006 nicht in dem Fall Birnau ermittelt hat, wozu er verpflichtet gewesen wäre, und dass sein Ordinariat weiterhin irreführende Mitteilungen […]

  3. […] derzufolge Zollitsch überhaupt nicht zuständig gewesen sei – was nicht stimmt (siehe auch: US-Experte: Zollitsch hätte 2006 ermitteln müssen). Dennoch äußerte sich auch der Abt des Mutterklosters von Birnau entsprechend zur Entlastung […]

  4. […] hatte dies bereits erläutert an den Formulierungen, das Kloster Birnau „gehöre“ zur Territorialbtei Wettingen-Mehrerau und […]

  5. […] hatte dies bereits erläutert an den Formulierungen, das Kloster Birnau „gehöre“ zur Territorialbtei Wettingen-Mehrerau und […]

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