Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!

Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:

Can. 489 – § 2:

Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.

Dies ist zweifellos die Vorschrift, auf die sich Prof. Pfeiffer bezieht:

Am schwersten wiegt aber Pfeiffers Vorwurf, dass nach seinen Informationen Akten vernichtet worden sein sollen. Es gebe eine Vorschrift, wonach zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu beseitigen seien. Eine entsprechende Anfrage an die Kirche vom Oktober sei vom VDD nie beantwortet worden. Dadurch aber könne sein Institut den Auftrag nicht erfüllen, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu erforschen.

Dazu der Geschäftsführer des VDD, desVerbands der Diözesen Deutschlands, Dr. Hans Langendörfer:

„Für eine Vernichtung von Täterakten habe ich keinerlei Anhaltspunkte“.

Und der Sprecher des Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:

„Abweichend vom staatlichen Recht sieht das Kirchenrecht jedoch vor, dass bei Sittlichkeitsfragen – in den Fällen, die strafrechtlich anhängig waren – ein Tatbestandsbericht und der Wortlaut des Endurteils auf Dauer aufbewahrt werden.“ Es ließen sich insofern keine Straftaten vertuschen. „Es ist falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Aktenvernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde.“

Das ist wieder eine typisches, irreführendes Statement eines Kirchensprechers: Natürlich gibt es eine vom kirchlichen Recht geforderte Aktenvernichtung – Herr Kopp fügt bloß noch schnell eine scheinbare Ergänzung an („die das Forschungsprojekt behindern würde“). Die meisten Leute dürften Kopp allerdings so verstehen, als gäbe es überhaupt keine Vorschrift zur Aktenvernichtung. Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie die Vernichtung sämtlicher Akten bis auf den Wortlaut des Urteils und einen kurzen Tatbestandsbericht die Forschung nicht behindern soll.

UPDATE: In dem Forschungskonzept vom 13.7.2011, das Bestandteil des Forschungsvertrages ist, heißt es:

In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers, Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer).

Und das soll nicht behindert werden, wenn die besagten Akten bis auf einen kurzen Tatbestandsbericht und den Urteilstext vernichtet werden?

Und Kopps folgende Behauptung dürfte bereits als Unwahrheit zu bezeichnen sein (Video ab 2:15):

Frage: „Was ist mit den Vorwürfen, dass zum Teil Akten vernichtet oder verweigert wurden?“

[Schnitt im Video]

Kopp: „Ich verwehre mich gegen diese Äußerung von Herrn Pfeiffer, sie ist sachlich falsch! Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten. Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung. Das kirchliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei strafrechtlich relevanten Delikten, gerade im sittlichen Bereich, Akten nicht gänzlich vernichtet werden müssen, sondern, wenn sie strafrechtlich verfolgt wurden, entsprechende Protokolle aufbewahrt werden müssen; wir sind also noch deutlicher als das Zivilstrafrecht.

Herr Kopp täuscht hier, ohne („technisch“) zu lügen: „Akten müssen nicht gänzlich vernichtet werden“ klingt, als könnte auch alles aufgehoben werden. Das Gegenteil ist aber der Fall: Tatsächlich muss alles vernichtet werden, bis auf den kurzen Tatbestand und den Urteilstext. „Protokolle“ ist dafür schon eine äußerst großzügige Bezeichnung.

Noch einmal:

Kirchenrecht: Einschlägige Akten sind nach dem Tod des Angeklagten zu vernichten – bis auf den Vermerk und den Wortlaut des Urteils.

Kopp: „Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung.“

Auch Kopps „Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten“ ist völlig nichtssagend, reine Show: Es ist ja noch nicht einmal deutlich, von wem der „Kontakt“ ausging. Und auch Korrespondenz heißt nicht automatisch, dass eine gestellte Frage beantwortet wurde.

Es kann – und sollte! – sich hier jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wer hier irreführende Behauptungen in die Welt setzt.

9 Responses to Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!

  1. deradmiral sagt:

    Ich wollte es ja nicht glauben, dass es stimmt und habe selbst nachgeschaut. Übrigens:

    Can 490 § 3. Aus dem Geheimarchiv bzw. Geheimschrank dürfen keine Dokumente herausgegeben werden.

    Damit kann jeder der eine Untersuchung in den Geheimarchiven machen möchte gleich einpacken…

  2. Michael sagt:

    Nicht zu vergessen: Spätestens seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle und allerspätestens seit Ankündigung der Aufklärung hätten keine Akten mehr vernichtet werden dürfen. Da hätte irgendjemand dringend Alarm schlagen MÜSSEN.

  3. […] Tatbestandsvermerke“ und „Urteilstexte“ geht, von denen DBK-Pressesprecher Matthias Kopp behauptet, die Beschränkung darauf stelle keine Behinderung des Forschungsprojekts dar. Ein „kurzer […]

  4. […] ist wieder exakt die Irreführung, die DBK-Sprecher Matthias Kopp Prof. Pfeiffer vorwarf. […]

  5. […] dem Artikel “Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!” zeigt er auf, dass eine Aufklärung der Missbrauchsvorwürfe durch die Kirche kaum […]

  6. Daniel sagt:

    Aufklärung in der Kirche? Das passt nicht zusammen! Wie man jüngst auch wieder ganz wunderbar an der Affäre um die Vergewaltigungsopfer in Köln sehen kann. Traurig!

  7. emporda sagt:

    Es ist bei der RKK absolut sicher, Schuld haben immer die Anderen

    Die schwarzen Schafe der Kinderficker Sekte im Vatikan ignorieren den Zölibat, zeugen Kinder, erpressen die Mütter, begehen Verbrechen an Minderjährigen, sterelisieren oder misshandeln Kinder in Heimen und Waisenhäusern, vermitteln den Priestern käufliche Sexsklaven, helfen Diktatoren mißliebige Gegner spurlos verwschwinden zu lassen oder spiegeln Gebärenden vor ihr Kind wäre eine Totgeburt, um es dann lukrativ an fromme Supergläubige zu verkaufen.

    Papst Johannes XXIII befiehlt sexuellen Missbrauch seiner Kinderficker zu verschweigen und die Interessen der RKK über die der Opfer und der Justiz zu stellen. Die Glaubenskongregation der RKK legt mit “Crimen Sollicitations” (1962 Kardinal Ottavini) und „De Delictis gravioribus“ (2001 Kardinal Ratzinger) die Kompetenz in die Hände des Vatikans, befiehlt allen Bischöfen Missbrauch zu leugnen, die Täter zu schützen, nach dem Kirchenrecht die Akten zu vernichten und Dokumente zu fälschen – was eifrig ausgeführt wird. Wer nicht so handelt, dem droht die Exkommunikation, der Ausschluss von der Beichte und der Verlust aller Privilegien. Die Weisungen von Papst Ratzfatz sind trotz 12.000 pädophilen RKK Priestern weiterhin gültig. Nach geänderten Standards der US-Bischöfe gelten Priester nur dann als pädophil, wenn mit mehr als mit 1 Kind unter 12 Jahren sexueller Kontakt besteht, sonst gelten die Priester nur als schwul. Etwa 52% der Fälle sexuellen Missbrauchs betreffen die Altersgruppe 12-15 Jahre, 26% der Fälle 8-11 Jahre und 5% der Fälle die Altersgruppe darunter, teilweise sexueller Missbrauch von Babys. Etwa 15% der US-Priester der RKK sind als Kinderficker beteiligt.

    Die pädophilen US-Priester kosten die Kinderficker-Sekte bisher 3 Milliarden US$ an Strafen, Abfindungen mit bis zu 1,3 Mio. US$/Opfer. Der Jesuitenorden und 8 US-Bistümer sind dadurch insolvent. Eine Sammelklage beinhaltet 660 Mio. US$ Entschädigung für 508 Opfer, missbraucht von 448 pädophilen Priestern, 30% davon beschäftigt die RKK weiterhin. Die Kinderficker-Sekte zahlt allein 2009 n.C. 375 Mio. US$ an Mißbrauchsopfer, die Anschuldigungen gegen Priester sind zu 2% falsch. Bei 803 Fällen ist im Vergleich zu 2008 der Missbrauch wieder deutlich gestiegen. Die Anzahl von Homosexuellen in US-Priesterseminaren ist höher als jemals zuvor. Etwa 40% der US-Priesternovizen bestätigen eine breite Homo-Subkultur in der Kinderficker Sekte sowie den Missbrauch von Alkohol und Drogen.

    Eine Studie des John Jay College der City-Universität New York von 2010 im Auftrag der US-Bischöfe ergibt 5.948 der US-Priester (19 Bischöfe, 3206 Priester, 82 Nonnen, 194 Mönche, 47 Diakone, 18 Seminaristen) oder 5,4% missbrauchen 15.736 Opfer sexuell. Nach Bilanz der US-Bischöfe von 2012 sind in den letzten 10 Jahren etwa 15.000 Personen am Missbrauch beteiligt. Etwa 70 der 109 US-Bischöfe betreiben aktive Vertuschung, bis 2002 werden nur 350 pädophile Priester entlassen, 218 im Jahr 2002. Die Erzbistum Philadelphia entlässt bis 2011 nur 21 ihrer Priester, Monsignore William Lynn deckt 22 Jahre lang pädophile Priester und vertuscht deren sexuellen Missbrauch und erhält dafür nur 7 Jahre Gefängnis. Ähnlich handeln Diözesen wie Boston, Fort Worth, San Diego, Davenport, Portland, Louisville usw. Der ehemalige Kardinal Roger Mahony hat für jedes seiner Missbrauchsopfer eine Karte angelegt, um für dieses angemessen zu beten und ja keinen zu vergessen – was für ein Irrer

    Eine Untersuchungskommission der Niederlande deckt 2011 bis zu 20.000 Fälle sexuellen Missbrauchs auf, verursacht von 800 Priestern, von denen 105 noch leben. Der Priester Bruder Andreas aus Heel steht unter Verdacht von 1952 bis 1954 etwa 37 psychisch kranke Jungen totgespritzt zu haben. Missbrauchsopfer wie Henk Heithuis werden gewaltsam sterilisiert, um ihre homosexuellen Neigungen „zu heilen“. Im Bistum München sind 159 Priester, 15 Diakone, 6 Mitarbeiter und 96 Religionslehrer sexuell auffällig, nach der Aktenvernichtung ist eine große Dunkelziffer zu erwarten. Ein Priester des Bistums Regensburg hat im Haushalt einen minderjährigen Ziehsohn, die Haushälterin wird von Bischof Müller zum Schweigen verdammt. Die Missbrauchsbeauftragte Bergmann erhält in 6 Monaten 8.000 Meldungen von Missbrauch.

    Die irische Sektion der Kinderficker-Sekte hat ca. 43.000 Missbrauchfälle in christlichen Kinderheimen als Arbeitssklaven, Erntehelfer, Wäscherin usw. Die Kinder werden missbraucht oder sogar ermordet. Die 1,2 Milliarden € Entschädigung der Opfer zahlt der Steuerzahler, die Kinderficker Sekte lehnt jegliche Verantwortung ab. Dazu kommen weitere im November 2011 aufgedeckte 160 Missbrauchfälle der Kinderficker-Sekte. Die Zeugen Jehovas haben bei 5 Mio. Mitgliedern etwa 23.720 Fälle von sexuellem Missbrauch in Patterson/New York gespeichert.

    Eine spanische Zeitung informiert 2010 über die Sexdienste des Priesters Samuel Martin mit 50 – 120 €/Stunde, Sodomie ausgenommen. Die 17.000 € Werbekosten deckt der Priester aus dem Opferstock. In Garland/Texas gibt der suspendierte Priester John M. Fiala den Mord des 16-jährigen Missbrauchsopfer für 5.000 US$ in Auftrag und verhandelt mit einem FBI-Agenten. Der Priester Don Riccardo Seppia aus Genua ist seit 1994 pädophile, HIV positiv und Kokain süchtig. Seine Telefonbestellung neuer Opfer im Alter bis zu 10 Jahren bei einem Seminaristen belegt den RKK-Menschenhandel. Der Erzbischof Angelo Bagnasco hat getreu der Papst-Anweisung nichts vom Missbrauch und Menschenhandel gewusst und beschwört dies trotz mehrerer Zeugenaussagen, die seine frühzeitige Unterrichtung belegen.

  8. […] 08’40”: katholische Missbrauchstudie, Zensurvorwurf von Pfeiffer […]

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