Diese Woche fand sich ein weiteres Paradebeispiel, wie die katholische Kirche beim Thema „Missbrauch“ weiter die Öffentlichkeit täuscht. Und ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Stephan Ackermann (Trier), ist dafür verantwortlich. Den Rest des Beitrags lesen »
Bischöfe halten sich das Thema „Missbrauchsstudie“ vom Leib
28. August 2013Wie erwartet, halten sich die deutschen katholischen Bischöfe das Thema „Missbrauchsstudie“ bei ihrer Herbstvollversammlung vom Leib, indem sie die Studie jetzt ausschreiben und die Frist für die Ausschreibung erst nach der Vollversammlung ablaufen lassen.
Wenn Bischof Ackermann und seine Berater sieben Monate brauchen, um so eine Ausschreibung hinzurotzen, wie soll sich in zwei Monaten – zumal zur Urlaubszeit – ein Forschungskonsortium finden und eine vernünftige Antragsskizze erarbeiten?
Diese Ausschreibung muss m.E. scheitern. Sie erscheint wie der übliche Schnellschuss, zum Zeit zu gewinnen, kurz, nachdem Medien und Politik dankenswerterweise wieder auf das Thema aufmerksam gemacht haben. Bis dahin war seitens des Missbrauchsbeauftragten der katholischen Bischöfe in dieser Angelegenheit nichts zu hören gewesen.
Dass die Ausschreibung in erster Linie auf die Öffentlichkeit abzielt, zeigt sich m.E. auch daran, dass noch einmal die bisherigen „Leistungen“ der Bischofskonferenz (Abschlussbericht der Missbrauchshotline und die „Leygraf-Studie“) und des Klosters Ettal (Projektbericht) aufgelistet werden – und sonst nichts, wo es doch z.B. aus den USA zwei Studien, die von der dortigen Bischofskonferenz in Auftrag gegeben wurden, gibt, einen höchst interessanten Artikel des Kirchenrechtlers Prof. Norbert Lüdecke, sowie Untersuchungsberichte zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche aus diversen Ländern. Dass diese Aufzählung für die Öffentlichkeit bestimmt ist ergibt sich auch daraus, dass die potentiellen Forscher die einschlägigen Studien ohnehin kennen dürften und nicht erst durch Bischof Ackermann darauf hingewiesen werden müssen.
In einem Seitenhieb gegen Prof. Pfeiffer heißt es in der Ausschreibung:
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die Forderungen der Nr. 5 [ethische Aspekte] und 6 [Datenschutz und Archivrecht] bei Ihrer Planung so früh wie möglich zu berücksichtigen.
Wenn es den Bischöfen ernst wäre, hätten sie hierzu ja schon einmal ihrerseits vorarbeiten können: Wo sind überhaupt noch ausreichend viele Akten vorhanden, welche Aspekte sind kirchenrechtlich zu berücksichtigen?
Ich hoffe, die Medien erkennen diese Augenwischerei als das, was es ist.
Missbrauchsstudie: Sollte vor dem Salzgitter-Skandal noch schnell Aufklärungswille demonstriert werden?
11. Januar 2013Es fällt auf, dass Bischof Ackermann am 13. Juli 2011 mit der Präsentation zweier Forschungskonzepte (darunter die offenbar vorschnell unterzeichnete Pfeiffer-Studie) Aufklärungswillen demonstrierte, zwei Tage bevor in Salzgitter ein pädophiler Priester verhaftet wurde, der bereits im Juni gegen ein Kontaktverbot verstoßen hatte und kurz darauf angezeigt worden war.
In der Öffentlichkeitsarbeit ist das richtige Timing von großer Bedeutung. Rein professionell gesehen leistete Jo Moore exzellente Arbeit, als sie am 11. September 2001, nachdem die beiden Flugzeuge ins World Trade Center geflogen waren – aber noch bevor die Türme zusammenstürzten – eine E-Mail an ihre Presseabteilung schickte mit den Worten:
„Jetzt ist ein guter Tag, alles zu veröffentlichen, was wir begraben wollen.“
Professionelle Arbeit muss man auch dem Pressesprecher des Bistums Hildesheim bescheinigen, Dr. Michael Lukas: Vor fast genau einem Jahr wies ich darauf hin, dass im Bistum Hildesheim von 1993 bis Ende 2009 fast ununterbrochen Priester mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt wurden, obwohl das Bistum von deren sexuellen Übergriffen wusste. Trotzdem gelang es dem Bistum seit der Einstellung von Dr. Lukas als Pressesprecher, sich als Musterbistum in Sachen Missbrauch zu etablieren. Die Verlautbarungen des Bistums Hildesheim in Sachen Missbrauch sind meiner Einschätzung nach extrem raffiniert (siehe hier und hier).
Beispielhaft sind die folgenden Ausführungen des Hildesheimer Personalleiters Bogartz, die dieser 2010 gegenüber einer Gemeinde in Celle machte, nachdem herausgekommen war, dass dort jahrelang ein Missbrauchstäter eingesetzt war (Dr. Lukas saß daneben, als er sie machte):
„Es ist wahr, dass Dechant [S.] 1995 in Ostdeutschland ein Missbrauchsverbrechen begangen hat. Es war eine befreundete Familie, bei der er übernachte hatte. Dabei kam es zu einem Übergriff gegen einen 12-jährigen Jungen. Acht Jahre später hat sich die Familie an den Ortsbischof gewandt. Die Familie wünschte ausdrücklich in Gesprächen mit der Bistumsleitung keine strafrechtliche Verfolgung des Falls und wünschte Verschwiegenheit. Das Bistum hat sehr deutlich mit Herrn [S.] gesprochen. Daraufhin ist ein psychologisches Gutachten erstellt worden, dass der Übergriff nicht aus einer pädophilen Neigung heraus geschehen sei.
Es ist außerdem bescheinigt worden, dass ein weiterer Einsatz in der Pfarrgemeinde ausdrücklich ohne Auflage möglich ist. Die deutsche Bischofkonferenz hat 2002 vier der besten Forensiker benannt, um die Kirche zu beraten und Gutachten zu erstellen. Heute sagen wir, dass diese Gutachten wahrscheinlich nicht in der Weise helfen, wie wir ihnen damals vertraut haben.
2003 ist von den damals Verantwortlichen entschieden worden, dass Hermann [S.] in der Gemeinde verbleibt.
Wer käme dabei wohl auf den Gedanken, dass das psychologische Gutachten und die Therapie erst erfolgt sein könnten, nachdem S. aus Celle abberufen worden war? Das legen andere Informationen nahe, die ich bei Bedarf gerne nachliefere. Hier geht es nur um die Formulierungen:
Gescheiterte Missbrauchsstudie: Vorwürfe gegen Prof. Pfeiffer an den Haaren herbeigezogen
11. Januar 2013Ein Blick auf das Forschungskonzept zeigt, dass die Vorwürfe von Prof. Laubenthal an den Haaren herbeigezogen sind.
Leser meines Blogs wissen, dass ich nach der Ankündigung der Missbrauchsstudie selbst Vorwürfe gegen Prof. Pfeiffer erhoben habe – natürlich, weil er ziemlich haltlose Statement zugunsten der Kirche abgab.
Ich hatte mich gerade gefragt, wer wohl jetzt die Missbrauchsstudie durchführen soll, da meldete sich der Würzburger Kriminologe Prof. Klaus Laubenthal öffentlich zu Wort. Laubenthal ist auch Missbrauchsbeauftragter des Bistum Würzburg und sei nach dem ersten Expose von Prof. Pfeiffer um Stellungnahme dazu gebeten worden.
Jetzt soll er der Pfeiffer-Studie methodische Mängel attestiert haben:
So sei die Frage des Opferschutzes nicht zufriedenstellend gelöst worden, sagte Laubenthal am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dabei bemängelte er das Vorhaben von Pfeiffers Institut, die allein aus Akten hervorgehenden Missbrauchsopfer anzuschreiben. Damit wären sie ungefragt erneut mit den zum Teil Jahrzehnte zurückliegenden Ereignissen konfrontiert worden.
ich weiß nicht, ob Laubenthal auch den Forschungsvertrag gelesen hat, den Pfeiffer und der verband der Diözesen Deutschlands 2011 unterzeichnet haben. In dem Forschungskonzept, das Bestandteil des Vertrages ist, heißt es jedenfalls (Punkt 2.6.1):
Die Fragebogenerhebung muss methodisch so realisiert werden, dass weder die datenschutzrechtlichen noch die sonstigen Interessen des Opfers verletzt werden. Wir sehen hier folgenden Weg als geeignetes Verfahren an: Die kirchliche Institution, bei der sich das Opfer ursprünglich gemeldet hat, bitten wir darum, schriftlich bei ihm anzufragen, ob es mit der Zusendung des Fragebogens einverstanden wäre oder ob es selber Kontakt zum KFN aufnehmen möchte. Hiergegen ließe sich zwar einwenden, Familienmitglieder könnten unbefugt das Schreiben der Kirche öffnen und dadurch zum ersten Mal von dem Missbrauch Kenntnis erhalten. Dies erscheint uns allerdings nur in extremen Ausnahmefällen als realistische Gefahr. Ein Opfer, das den Mut gehabt hat, sich an die Kirche zu wenden, wird dies in aller Regel mit den Familienmitgliedern besprochen haben, mit denen es zusammenlebt. Im Übrigen werden die kirchlichen Stellen selber diesen Weg der brieflichen Kommunikation mit Missbrauchsopfern gehen müssen, wenn sie beispielsweise Fragen der Schadenswiedergutmachung klären möchten.
Bei Pfeiffers Institut KFN war man sich also der Sensibilität des Themas durchaus bewusst, dort wurden ja auch vorher schon Missbrauchsopfer interviewt. Wenn man so eine Studie durchführen will, dann müssen die Opfer natürlich irgendwie kontaktiert werden. Von daher erscheint die Argumentation am Ende des obigen Zitats plausibel. Zuvor wird noch erläutert, dass die Opfer nicht sofort mit dem Fragebogen konfrontiert werden, sondern zunächst nur gefragt werden, ob sie mit der Zusendung eines Fragebogens einverstanden wären, oder – offenbar für Fälle, in denen sich die Opfer nicht mehr an die Kirche wenden wollen – ob sie selbst Kontakt zum KFN aufnehmen wollen.
Ich kann mir vorstellen, dass man einen Forscherkollegen öffentlich kritisiert, wenn er groben Unsinn macht – Pfeiffer hätte dies m.E. auch bei anderer Gelegenheit verdient gehabt. Aber sich hier zu mokieren – noch dazu, nachdem sowieso schon klar ist, dass Pfeiffer die Studie gar nicht durchführen wird – ist nicht anders zu erklären, als dass der Kirche hier „Munition“ gegen Prof. Pfeiffer geliefert werden soll.
Noch absurder ist Laubenthals zweiter Vorwurf:
Missbrauchsstudie: Mangelnder Aufklärungswillen nicht der Knackpunkt
11. Januar 2013Der Zusammenschluss papsttreuer Vereinigungen (ZPV) hat – möglicherweise in der Gewissheit, dass das einzige, was dem Papst noch mehr schadet, als wenn in seinem Namen Transparenz verhindert wird, ist, wenn diese Transparenz nicht verhindert wird – nach der Ankündigung der Pfeifferschen Missbrauchsstudie auf Folgendes hingewiesen:
Personalakten sind schon per definitionem datengeschützt, von staats- und kirchenrechtlichen Bestimmungen abgesehen. Selbst bei anonymisierter Weitergabe von Personaldaten müßte jeder Betroffene vorher seine Einwilligung geben, da durch intensive Nachforschung von Situation und Umständen Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind. Darüber hinaus sind nach Can. 489 § 2 „Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten“. Solche Akten sind außerdem in einem Geheimarchiv aufzubewahren, zu dem nur der Bischof den Schlüssel haben darf (Can. 490 § 1). Wenn also Akten aus dem Geheimarchiv „auf den Markt“ kommen, macht sich der zuständige Bischof nach dem Kirchenrecht strafbar.
Man muss nicht papsttreu sein, um einzusehen, dass diese Argumente – sowohl das des Datenschutzes als auch das des Kirchenrechts – absolut stichhaltig sind. Auch ein aufklärungswilliger Bischof kann sich nicht einfach über den Datenschutz oder das Kirchenrecht hinwegsetzen.
Vernichtung von Missbrauchsakten: Bischofskonferenz komplett unglaubwürdig!
10. Januar 2013Das katholische Kirchenrecht schreibt vor, dass Akten, die Strafverfahren in Sittlichkeitsverfahren betreffen, nach dem Tod des Angeklagten, spätestens aber 10 Jahre nach der Verurteilung, zu vernichten sind:
Jährlich sind die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist aufzubewahren.
Dies ist zweifellos die Vorschrift, auf die sich Prof. Pfeiffer bezieht:
Am schwersten wiegt aber Pfeiffers Vorwurf, dass nach seinen Informationen Akten vernichtet worden sein sollen. Es gebe eine Vorschrift, wonach zehn Jahre nach der Verurteilung eines Priesters die Akten zu beseitigen seien. Eine entsprechende Anfrage an die Kirche vom Oktober sei vom VDD nie beantwortet worden. Dadurch aber könne sein Institut den Auftrag nicht erfüllen, die Missbrauchsfälle seit 1945 zu erforschen.
Dazu der Geschäftsführer des VDD, desVerbands der Diözesen Deutschlands, Dr. Hans Langendörfer:
„Für eine Vernichtung von Täterakten habe ich keinerlei Anhaltspunkte“.
Und der Sprecher des Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
„Abweichend vom staatlichen Recht sieht das Kirchenrecht jedoch vor, dass bei Sittlichkeitsfragen – in den Fällen, die strafrechtlich anhängig waren – ein Tatbestandsbericht und der Wortlaut des Endurteils auf Dauer aufbewahrt werden.“ Es ließen sich insofern keine Straftaten vertuschen. „Es ist falsch und irreführend, den Eindruck zu erwecken, es gebe eine vom kirchlichen Recht her geforderte Aktenvernichtung, die das Forschungsprojekt behindern würde.“
Das ist wieder eine typisches, irreführendes Statement eines Kirchensprechers: Natürlich gibt es eine vom kirchlichen Recht geforderte Aktenvernichtung – Herr Kopp fügt bloß noch schnell eine scheinbare Ergänzung an („die das Forschungsprojekt behindern würde“). Die meisten Leute dürften Kopp allerdings so verstehen, als gäbe es überhaupt keine Vorschrift zur Aktenvernichtung. Zudem ist schwer nachzuvollziehen, wie die Vernichtung sämtlicher Akten bis auf den Wortlaut des Urteils und einen kurzen Tatbestandsbericht die Forschung nicht behindern soll.
UPDATE: In dem Forschungskonzept vom 13.7.2011, das Bestandteil des Forschungsvertrages ist, heißt es:
In einem von der jeweiligen Diözesanverwaltung zur Verfügung gestellten Raum sollen aus den einschlägigen Personalakten sowie Kirchengerichtsakten, Handakten und etwaigen Strafverfahrensakten sämtliche relevanten Fakten erfasst werden. Die für die Datenerhebung zuständigen Juristen werden ferner gebeten, zu jedem Fall eine kurze Beschreibung des Sachverhalts zu erarbeiten (Tatgeschehen, Tatort, Vorgehensweise des Täters, besondere Merkmale des Täters und des Opfers, Verhalten der Kirche bzw. der Kirche gegenüber Täter und Opfer).
Und das soll nicht behindert werden, wenn die besagten Akten bis auf einen kurzen Tatbestandsbericht und den Urteilstext vernichtet werden?
Und Kopps folgende Behauptung dürfte bereits als Unwahrheit zu bezeichnen sein (Video ab 2:15):
Frage: „Was ist mit den Vorwürfen, dass zum Teil Akten vernichtet oder verweigert wurden?“
[Schnitt im Video]
Kopp: „Ich verwehre mich gegen diese Äußerung von Herrn Pfeiffer, sie ist sachlich falsch! Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten. Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung. Das kirchliche Gesetzbuch sieht vor, dass bei strafrechtlich relevanten Delikten, gerade im sittlichen Bereich, Akten nicht gänzlich vernichtet werden müssen, sondern, wenn sie strafrechtlich verfolgt wurden, entsprechende Protokolle aufbewahrt werden müssen; wir sind also noch deutlicher als das Zivilstrafrecht.
Herr Kopp täuscht hier, ohne („technisch“) zu lügen: „Akten müssen nicht gänzlich vernichtet werden“ klingt, als könnte auch alles aufgehoben werden. Das Gegenteil ist aber der Fall: Tatsächlich muss alles vernichtet werden, bis auf den kurzen Tatbestand und den Urteilstext. „Protokolle“ ist dafür schon eine äußerst großzügige Bezeichnung.
Noch einmal:
Kirchenrecht: Einschlägige Akten sind nach dem Tod des Angeklagten zu vernichten – bis auf den Vermerk und den Wortlaut des Urteils.
Kopp: „Es gibt nach unserer Kenntnis keine Aktenvernichtung.“
Auch Kopps „Und wenn Herr Pfeiffer seine eigenen Akten durchschauen würde, wüsste er auch, dass wir schriftlichen Kontakt dazu hatten“ ist völlig nichtssagend, reine Show: Es ist ja noch nicht einmal deutlich, von wem der „Kontakt“ ausging. Und auch Korrespondenz heißt nicht automatisch, dass eine gestellte Frage beantwortet wurde.
Es kann – und sollte! – sich hier jeder selbst ein Urteil darüber bilden, wer hier irreführende Behauptungen in die Welt setzt.
Erzbistum Köln: Weiterer Einsatz von Missbrauchstätern?
28. Mai 2012Neulich hatte ich auf facebook anerkennende Worte für Kardinal Meisners Erzbistum Köln gefunden, nachdem evangelisch.de gemeldet hatte: „Erzbistum Köln will ‘Null Toleranz’ bei Missbrauch”.
Ich hätte natürlich wissen müssen, dass auf Artikel bei evangelisch.de kein Verlass ist. (Beispiele hier und hier.) Durch die Überschrift „eingenordet“ (und, zugegebenermaßen, durch meinen bisherigen eher guten Eindruck vom Erzbistum Köln beim Thema Missbrauch, verglichen mit anderen Bistümern), habe ich offenbar den Artikel nicht mit der üblichen Skydaddy-Aufmerksamkeit gelesen.
Ich muss mein Lob wieder zurückziehen, nachdem ich heute das dem Artikel zugrundeliegende Interview mit dem neuen Kölner Generalvikar, Stefan Heße, beim Kölner Stadtanzeiger gelesen habe. Heße war vorher Personalchef des Erzbistums. Er weiß also, ob in seinem Erzbistum wissentlich Missbrauchstäter weiter eingesetzt werden oder nicht.
Abt Kassian Lauterer blieb trotz Missbrauchs untätig
20. März 2012Anlässlich zweier Zivilklagen weist Altabt Kassian Lauterer darauf hin, dass er einen Pater seiner Abtei 1982 sofort aus dem Schuldienst entfernt habe, als er von Eltern über sexuellen Missbrauch informiert wurde. Im Fall eines anderen Paters blieb Abt Kassian allerdings jahrzehntelang untätig. Es handelt sich dabei um einen Fall, über den ich 2010 mehrfach berichtet habe.
Die österreichische Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau am Bodensee, die auch ein Internat betreibt, sieht sich Zivilklagen von Missbrauchsopfern gegenüber, die bis März 1982 von einem Pater des Klosters missbraucht worden sein sollen. Der betreffende Pater war bereits 1967 wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.
Altabt Kassian Lauterer, der die Abtei von 1968 bis 2009 leitete, hat jetzt zu den Vorwürfen Stellung genommen. In einer Pressemitteilung der Abtei (erstellt von Krisenkomunikationsberater Harald Schiffl von der Agentur preventK) heißt es:
Vorgänger, Abt Heinrich Groner, gab sein mögliches Wissen nicht weiter
Pater Kassian betont, dass sein 1968 verstorbener Vorgänger sein mögliches Wissen nicht an ihn weitergegeben hat und ihm keinerlei Informationen über eventuelle Verurteilungen von Pater J. hinterlassen hat. Auch in den Personalakten gab es keinerlei Unterlagen oder Hinweise. „Zur damaligen Zeit war es bedauerlicher Weise üblich, dass über derartige Ereignisse einfach geschwiegen wurde.“, so Pater Kassian.
1982 wurde sofort gehandelt
Pater Kassian weist zudem darauf hin, dass er 1982, als er von den Eltern des nunmehrigen Klägers über den sexuellem Missbrauch durch Pater J. informiert wurde, sofort gehandelt hat. Pater J. wurde aus dem Schuldienst entfernt, als Priester suspendiert und versetzt. Die Eltern des Opfers haben deshalb auf eine Anzeige verzichtet.
Die obigen Aussagen beziehen sich freilich nur auf den betreffenden, einen Pater, Johannes B. (Der zwar aus dem Schuldienst entfernt, aber in Tirol weiter eingesetzt wurde. und zwar auch als Pfarrer.) Kassian Lauterer hat aber fast die ganze „Europareise“ von Pater Gregor Müller zu verantworten, einem Zisterzienser, der Ende der 1960er Jahre in Birnau am Bodensee (Erzbistum Freiburg) mehrere Messdiener missbraucht hat. Müller wurde 1968 ins Kloster Oelenberg (Elsass) strafversetzt. Von Februar 1969 bis Ende 1970 war Müller im Kloster Himmerod in der Eifel, 1971 wurde er ins Bistum Basel versetzt – mit der Auflage, libidodämpfende Medikamente zu nehmen. Das dortige Bistum hat bestätigt, dass es damals von „unerlaubten sexuellen Handlungen“ des Paters in Deutschland und Österreich wusste. Schwer vorstellbar, dass Abt Kassian Lauterer davon keine Kenntnis gehabt haben soll. 1987 kam Pater Gregor dann noch einmal nach Birnau – den Ort, wo er zwei Jahrzehnte zuvor mehrere Kinder missbraucht hatte. 1992 wurde Müller nach Schübelbach im Bistum Chur (Schweiz) versetzt.
Ende 2006 informierte eines der Opfer aus Birnau das Bistum Freiburg (Update: und die Abtei Wettingen-Mehrerau, s.u.) über den Missbrauch durch Pater Gregor Müller. Das Bistum will daraufhin noch „2006 sofort den zuständigen Abt [also Kassian Lauterer] im Kloster Mehrerau verständigt [haben] – mit der Aufforderung, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Abt hat uns zugesichert, dies zu tun und sofort auch das Bistum Chur verständigen.“
Abt Kassian Lauterer muss demzufolge spätestens seit Ende 2006 gewusst haben, dass Pater Gregor Müller ein Missbrauchstäter ist. (Der Pater hatte den Missbrauch des betreffenden Opfers damals zugegeben.) Trotzdem ließ er Gregor Müller noch jahrelang weiter in Schübelbach – offenbar ohne Auflagen – mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. (Von „Pizza-Parties“ und Video-Abenden war die Rede.) Erst, nachdem das Opfer 2010 im Zuge des Missbrauchsskandals erfuhr, dass sein Peiniger immer noch in Schübelbach tätig war, und schließlich drohte, sonntags in vor der Kirche des Täters mit einem Schild „Hier zelebriert ein Kinderschänder“ zu demonstrieren, wurde Pater Gregor Müller aus Schübelbach abberufen – durch Kassians Nachfolger, Abt Anselm van der Linde.
Kassian Lauterer hat also Gregor Müller, nachdem dieser bereits wegen Missbrauchs strafversetzt worden war und zeitweise libidodämpfende Medikamente nehmen musste, jahrzehntelang weiterhin eingesetzt – z.T. sogar in derselben Pfarrei, wo er schon einmal Kinder missbraucht hatte –, wobei das Bistum Chur nicht einmal über dessen Vorgeschichte informiert wurde. Selbst, nachdem das Erzbistum Freiburg Abt Kassian Ende 2006 über den Missbrauch in Birnau informierte und der Pater diesen Missbrauch zugab, beließ Kassian Lauterer den Täter weiter in der Gemeinde Schübelbach.
Ich wünsche den Missbrauchsopfern viel Erfolg bei ihrer Klage.
Update: Das Opfer aus Birnau hat mir mitgeteilt:
„2006 habe ich neben Freiburg auch die Abtei verständigt! Und erst keine Antwort erhalten. Erst als ich in einem Gästebucheintrag auf der Homepage der Abtei öffentlich nach Pater Gregor suchte, hat der Abt meine Mail an den Täter weiter geleitet.“
Und:
„Bischof Ackermann hatte ich auch im Januar 2010 informiert, dass Pater Gregor Müller noch im Amt ist und habe ihn aufgefordert, etwas zu unternehmen – trotzdem blieb der „Missbrauchsbeauftragte“ untätig.“
Bistum Trier: Merkwürdige Prioritäten bei Missbrauch
31. Januar 2012Obwohl die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz dies vorsehen, hat der Trierer Bischof Ackermann einem Priester, gegen den wegen Missbrauchs eines Messdieners ermittelt wurde, nicht den weiteren Umgang mit Minderjährigen verboten. Stattdessen wurde der Priester auch noch in einem Wohnheim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt. Das Kirchenrecht stellt diese in Bezug auf sexuellen Missbrauch Minderjährigen gleich.
Gestern berichtete ich darüber, dass im Bistum Trier ein Priester, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs läuft, in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war. Er sollte dort Messen zelebrieren und war auch an einer Adventsfeier mit Kindern beteiligt.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, dass dem betreffenden Priester, Michael V., lediglich das öffentliche Zelebrieren von Messen untersagt war. Eine Auflage, nicht mehr mit Kindern zu arbeiten, gab es offenbar nicht.
So schrieb der bischöfliche Generalvikar des Bistums Trier, Prälat Dr. Georg Holkenbrink, im März 2011:
Die Staatsanwaltschaft Trier (ermittelt) wegen des Verdachtes des sexuellen Missbrauchs eines minderjährigen Schutzbefohlenen während seiner Zeit als Vikar in Gerolstein. Dort soll er eine sexuelle Beziehung mit einem Messdiener gehabt haben. […]
Die vorläufige Beurlaubung bedeutet das Verbot der Ausübung seiner Aufgaben als Pfarrer dieser Pfarrei. Ferner ist ihm die öffentliche Zelebration untersagt.
Der Trierer Bischof, Stephan Ackermann, hält es offenbar für angebracht, einem Pfarrer, dem der sexuelle Missbrauch eines Messdieners vorgeworfen wird, das öffentliche Zelebrieren von Messen zu verbieten – nicht aber den Umgang mit Kindern!
Dementsprechend stellte das Bistum Trier jetzt auch lediglich fest, dass der Priester gegen das öffentliche Zelebrationsverbot verstoßen hat – mit der Beteiligung an der Adventsfeier mit Kindern scheint er hingegen nicht gegen irgendeine Auflage verstoßen zu haben.
Dabei hätte Bischof Ackermann – der auch der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe ist – gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2010 durchaus ein Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen verhängen können. Darin heißt es nämlich ausdrücklich:
Maßnahmen bis zur Aufklärung des Falls
31. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen vor, entscheidet der Diözesanbischof über das weitere Vorgehen. Soweit es die Sachlage erfordert, stellt der Diözesanbischof die beschuldigte Person vom Dienst frei und hält sie von allen Tätigkeiten fern, bei denen Minderjährige gefährdet werden könnten (vgl. Art. 19 der „Normae de gravioribus delictis“).
Die Frage ist hier lediglich, ob die Sachlage dies erforderte. Hierzu ist festzustellen: Selbst, wenn aufgrund der Entpflichtung von Michael V. als Pfarrer und dem Einsatz im Puricelli-Stift ein Kontakt zu Kindern vielleicht nicht gerade zwangläufig zu erwarten war, hätte ein Kontaktverbot zu Minderjährigen entsprechend der Leitlinien zumindest nicht geschadet. Im Gegenteil: Dieser Fall zeigt, dass ein solches Verbot immer ausgesprochen werden sollte, um später nicht feststellen zu müssen, dass es „aus Versehen“ zum (unvorhersehbaren?) Kontakt mit Kindern kam.
In vorliegenden Fall kommt aber noch folgendes hinzu: Gemäß der in der Leitlinien erwähnten „Normae de gravioribus delictis“ ist in Bezug auf sexuellen Missbrauch („Straftat gegen das sechste Gebot mit einem Minderjährigen”) dem Minderjährigen „eine Person gleichgestellt, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist“.
Es ist deshalb, gelinde gesagt, makaber, dass Michael V. ausgerechnet in einem Heim für geistig und psychisch Kranke eingesetzt wurde.
Missbrauch: Bischof Ackermann hat erneut versagt
30. Januar 2012
Diesen Artikel mit dem Foto der Flöte spielenden Mädchen entfernte das Puricelli-Stift kürzlich von seiner Website. Er ist aber noch im Google Cache. Bei dieser Feier wirkte auch Michael V. mit, gegen den ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Missbrauchs läuft.
Die Rhein-Zeitung berichtete am Samstag (28. Januar 2012) über einen Priester im Bistum Trier, gegen den ein kirchliches Verfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch läuft, und der trotz Verbot öffentlich Messen zelebriert haben soll. Was aus dem Artikel leider nicht deutlich wurde, ist, dass der betreffende Priester offenbar auch als Seelsorger in einem Wohnstift für geistig und psychisch Kranke tätig war.
Die Verantwortung dafür trägt ausgerechnet der „Missbrauchsbeauftragte“ der deutschen Bischöfe, der Trierer Bischof Stephan Ackermann.
Privatleute deckten den Fall auf
Dass der Verstoß gegen die Auflage aufgedeckt wurde ist allerdings offenbar nicht dem Bistum zu verdanken, sondern einigen privaten „Einzelkämpfern“ aus dem Bistum Trier. Jedenfalls hatte das Blog MissBiT – Missbrauch im Bistum Trier in Zusammenarbeit mit Schafsbrief.de (Anspielung auf „Hirtenbrief“) drauf hingewiesen, dass der betreffende Priester im Puricelli-Stift in Rheinböllen tätig war. Obwohl er die Auflage hatte, keine öffentlichen Messen mehr zu zelebrieren, wurde im Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen für November 2011 angekündigt:
NEUE GOTTESDIENSTORDNUNG IN DER MARIENKAPELLE IM PURICELLI-STIFT
Zum 1. November 2011 beginnen wir mit einer neuen Gottesdienstordnung in der Marienkapelle. Pfarrer Michael [V.], der vom Bistum zum Studium freigestellt ist [Anmerkung: Er ist wegen des kirchlichen Missbrauchsverfahrens beurlaubt!], hat den Auftrag, in den Einrichtungen der Franziskanerbrüder seinen priesterlichen Dienst vor allen in der Feier der Liturgie auszuüben. Pfarrer [V.] wird jeden Mittwoch um 10.00 Uhr in der Marienkapelle die Heilige Messe feiern, die Freitagsmesse findet nach wie vor im wöchentlichen Wechsel mit der Pfarrkirche jeweils um 9.00 Uhr statt. Wir heißen Pfarrer [V.] in unserer Mitte herzlich willkommen und wünschen ihm gute Begegnungen und segensreiches Wirken im Puricelli-Stift.
Einsatz bei geistig und psychisch Kranken
„Das Puricelli-Stift Rheinböllen bietet Erwachsenen ab 40 Jahren, die infolge einer geistigen oder psychischen Erkrankung in besonderem Maße auf die Hilfe von Fachkräften angewiesen sind, ein Zuhause in Gemeinschaft. Träger des Puricelli-Stifts ist die Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs- gGmbH.“ [Quelle: Website des Puricelli-Stifts.] Der Priester, dem vorgeworfen wurde, einen Messdiener missbraucht zu haben (der dann später seinerseits Messdiener missbraucht haben soll – in seinem Prozess kamen die Vorwürfe gegen V. ans Licht), sollte also offenbar ausgerechnet in einer Einrichtung „wirken“ (vgl. Pfarrbrief), in der besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind. Wie problematisch der – offenbar recht häufig praktizierte – Einsatz sexuell übergriffiger Priester in solchen Einrichtungen ist, hat die Berliner Therapeutin Angelika Oetken in einem lesenswerten Artikel dargestellt.
Kontakt mit Kindern – Puricelli-Stift entfernt Artikel
Bei seinem Wirken im Puricelli-Stift hatte Pfarrer V. offenbar auch Kontakt zu Kindern. Einen entsprechenden Artikel auf seiner Website hat das Puricelli-Stift vor kurzem entfernt, deshalb hier der Text:
Bei einem von Pfr. [M.] und Pfr. [V.] gestalteten ökumenischen Gottesdienst in der Marienkapelle gedachten die Bewohner, Mitarbeiter und Gäste des Puricelli Stifts der Hl. Jungfrau Maria als ihre Patronin. Musikalisch umrahmt wurde die Andacht auch in diesem Jahr wieder vom Ellerner Frauenchor diesmal in Begleitung von Pfr. [V.] an der Orgel.
Auf der sich anschließenden Adventsfeier sorgten nicht nur die musikalische Darbietungen, bspw. das Flötenspiel von Yasemin und Chantal, bei den Bewohner und dessen Angehörigen und Betreuern für eine vorweihnachtliche Stimmung.
Auch Pfr. [V.] zeigte ungeahnte Talente und verblüffte die Anwesenden mit Einblicke in die hohe Kunst der Illusionen, die weit über manch bekannte Taschenspielertricks hinausragte.
Der Artikel (siehe Bild oben) war mit einem Foto illustriert, dass die Mädchen Yasemin und Chantal beim Flötenspiel zeigte – es waren also bei dieser Veranstaltung mit Pfarrer V. offenbar mindestens zwei Kinder anwesend.
Bischof Ackermann ist verantwortlich
Verantwortlich hierfür ist der Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Stephan Ackermann. Denn in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum sexuellen Missbrauch von 2010 heißt es:
45. Es obliegt dem Diözesanbischof, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verfügten Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Das gilt bei Klerikern auch für die Zeit des Ruhestands.
Die Räte der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen haben bekräftigt, „dass weder die Hauptamtlichen noch die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Pfarreiengemeinschaft über das Zelebrationsverbot von Pfarrer M. V. informiert worden seien.“
Fragen zu dieser Angelegenheit wollte mir das Bistum Trier ausdrücklich nicht beantworten.
Update: Das Seelsorgeteam und Gremien der Pfarreiengemeinschaft Rheinböllen erheben Vorwürfe gegen die Bistumsleitung. „Wir fühlten und fühlen uns seitens der verantwortlichen Stellen nicht ausreichend informiert und fordern als Vertreter der Pfarreiengemeinschaft, die die Verantwortung vor Ort tragen müssen, zukünftig bei solchen Konflikten im Vorfeld informiert und eingebunden zu werden, um entsprechend reagieren zu können“, sagte der Pfarreienratsvorsitzende Christian Klein gegenüber der Rhein-Zeitung.