Kirchenrechtler widerruft Zollitsch entlastende Erklärung

Die Badische Zeitung online bringt heute zwei ausführliche Artikel (Vorabmeldung, Artikel) zum Thema Zollitsch und Birnau. (Es wird auch ein gewisser „Skydaddy“ erwähnt…)

Ich hatte mehrfach erwähnt, dass gleich nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Erzbischof Zollitsch Anfang Juni zwei Kirchenrechtler aus der Kirchenprovinz Freiburg entlastende Stellungnahmen zugunsten von Zollitsch abgegeben hatten: Prof. Georg Bier (Freiburg) und Prof. Richard Puza (Tübingen).

Nachdem ich letzte Woche das Gutachten des US-Kirchenrechts- und Missbrauchsexperten Thomas P. Doyle erhalten hatte, hatte ich auch zum ersten Mal erwähnt, dass Prof. Bier mir bereits vor vier Wochen auf Anfrage mitgeteilt hatte, meine Rechercheergebnisse seien „nicht leicht zu vereinbaren“ mit seiner damaligen Erklärung, Zollitsch sei für die Seelsorge in der Kloster- und Wallfahrtskirche Birnau „niemals zuständig gewesen, weder als Personalreferent noch als Erzbischof“. Prof. Bier hatte mir damals in seiner Antwort angekündigt, er „werde der Frage daher jetzt noch einmal genauer nachgehen und die Sachlage eingehender prüfen.“ Leider erhielt ich später auch auf Nachfragen hin keine Antwort mehr von ihm.

Er ist der Sache aber tatsächlich nachgegangen, denn heute berichtet die Badische Zeitung:

Der Kirchenrechtler Georg Bier, Professor an der Freiburger Universität, ist im Frühjahr von der Katholischen Nachrichtenagentur KNA und vom Bistum zum Fall zitiert worden. Nach den Recherchen der BZ korrigierte er sich:

„Die Wallfahrtskirche St. Mariä Himmelfahrt liegt im Gebiet der Erzdiözese Freiburg“, auch wenn sie Eigentum des Ordens sei. Zur Seelsorgeeinheit heißt es: „Die Pfarrkuratie gehört zur Erzdiözese Freiburg (. . .), ihr Gebiet ist Teil des Territoriums der Erzdiözese Freiburg. (. . .) Die Seelsorge für die Pfarrkuratie wurde seit der Errichtung im Jahr 1946 den Zisterziensern der Abtei Wettingen-Mehrerau übertragen. Diese Übertragung ist nach can. 520 CIC Sache des zuständigen Erzbischofs, hier also des Erzbischofs von Freiburg. (. . .). Zuständiger Oberhirte für die Gläubigen bleibt der Erzbischof von Freiburg.“

Über den Hintergrund erfährt man in dem anderen BZ-Artikel:

„Anfang Juni habe ich (. . .) die Auskunft gegeben, die Pfarrkuratie Birnau gehöre zur Territorialabtei Wettingen-Mehrerau. Ich habe diese Auskunft auf Grundlage der mir damals vorliegenden Informationen und meines damaligen Kenntnisstandes gegeben. Sie hält einer eingehenden Überprüfung nicht stand. Ich korrigiere sie hiermit“

Hut ab vor Prof. Bier, dass er sich öffentlich selbst korrigiert! Noch dazu, wo er direkt in der „Höhle des Löwen“ (in Freiburg) sitzt!

Ich muss gleich mal Prof. Puza fragen, ob der auch irgendwelchen Korrekturbedarf sieht. Puza hatte zusätzlich noch darauf verwiesen, dass die Zisterzienser ein Orden päpstlichen Rechts seien („Nicht der Bischof vor Ort, sondern der Papst in Rom sei dafür zuständig.“) – was aber nur ordensrechtliche Bedeutung hat und an Zollitschs seelsorgerlicher Zuständigkeit als Diözesanbischof nichts ändert.

2 Responses to Kirchenrechtler widerruft Zollitsch entlastende Erklärung

  1. […] nachdem mittlerweile klar ist, dass Birnau in Zollitschs Zuständigkeit fällt (Statements von Prof. Bier und Thomas P. Doyle, nicht zulezt aufgrund meiner Recherchen, Schweigen seitens der […]

  2. […] widerrief Prof. Bier dann seine Erklärung (nicht zuletzt aufgrund meiner Nachforschungen). Die Badische Zeitung […]

Hinterlasse einen Kommentar