Ladenöffnungsgesetz in Berlin

Nochmal kurz zum Ladenöffnungsgesetz in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht soll ja heute sein Urteil darüber verkünden, nachdem die Kirchen dagegen geklagt hatten.

Das Ladenöffnungsgesetz in Berlin stellt meiner unmaßgeblichen Meinung nach für sich genommen den Sonn- und Feiertagsschutz des Grundgesetzes nicht in Frage. Und zwar deshalb, weil es ja nicht bundesweit gilt, sondern nur in Berlin und damit für weniger als 5% der Gesamtbevölkerung.

Man könnte einwenden, dass andere Städte bzw. Regionen ähnliche Regelungen erlassen, wie z.B. die Bäderverordnung in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (gegen die Kirchen ebenfalls geklagt haben (Mecklenburg-Vorpommern) bzw. Klage angekündigt haben (Schleswig-Holstein).

Das ändert aber nichts daran, dass Berlin als mit Abstand größte deutsche Stadt (ca. 3,5 Millionen Einwohner, nach Hamburg mit 1,8, München mit 1,3 und Köln mit 1 Million) und Hauptstadt eine Ausnahme an sich darstellt. Es ist nun einmal so, dass in großen internationalen Städten am Sonntag das Leben nicht einfach stillsteht.

Der einzigartige Charakter Berlins dürfte weitgehende Ausnahmen beim Sonntagsschutz rechtfertigen, ohne dass damit eine generelle Aufweichung (bundesweit gesehen) einhergeht.

Hinterlasse einen Kommentar