Vor diesem Hintergrund wirft es schwerwiegende Fragen im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gottesdienst auf, dass es offenbar in manchen Gegenden üblich ist, dass die Rekrutinnen und Rekruten vor dem Gelöbnis „geschlossen“ an einem Gottesdienst teilnehmen, wie mir seitens zweier Verantwortlicher bei der Bundeswehr bestätigt wurde.
Darauf gekommen bin ich, als ich gestern in einem Artikel des Militärseelsorge-Newsletters las [Hervorhebungen von mir]:
Fast 600 Frauen und Männer des Logistikbataillons 131 aus Bad Frankenhausen, des Aufklärungsbataillons 13 aus Gotha und des Führungsunterstützungsbataillons aus Erfurt waren am Vormittag des 02. Dezember 2010 in den Dom gekommen. Auch Eltern und weitere Angehörige der jungen Wehrpflichtigen kamen schon zum Gottesdienst, obwohl erst am Nachmittag das feierliche Gelöbnis in der Henne Kaserne in Erfurt stattfinden sollte.
Na, dachte ich, in Thüringen wird das wohl nur ein Bruchteil der Rekruten sein. Um die Gesamtzahl der Gelöbnisteilnehmer in Erfahrung zu bringen, googelte ich schnell und musste zu meiner Verwunderung lesen:
Fast 600 Rekruten, die ihre Allgemeine Grundausbildung im Aufklärungsbataillon 13, Gotha im Logistikbataillon 131, Bad Frankenhausen und im Führungsunterstützungsbataillon 383, Erfurt durchlaufen, legten am Donnerstag, dem 2. Dezember, bei Fackelschein und eisigen Temperaturen das Feierliche Gelöbnis in der Henne-Kaserne zu Erfurt ab.
Ich rief bei der Bundeswehr an und fragte, wer mir dazu Auskünfte geben könne.
Telefonat 1:
Skydaddy: Es sieht so aus, als ob die Rekruten praktisch komplett zum Gottesdienst gegangen sind…
Verantwortlicher 1: Ja, soweit ich weiß, kommen die geschlossen.
Skydaddy: Aber den Rekruten kann doch nicht befohlen werden, zum Gottesdienst zu gehen…
Verantwortlicher 1: Wie das in den Kompanien geregelt ist, weiß ich nicht. Fragen Sie doch mal Verantwortlichen 2.
Telefonat 2:
Skydaddy: Wie kommt es, dass die Rekruten [in Erfurt] geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gehen?
Verantwortlicher 2: Das ist schon so Usus, das kenn‘ ich sogar noch aus meiner Zeit als Rekrut. Beim Gelöbnisverbund Nordthüringen ist es generell so, dass die Rekruten geschlossen in den Dom gehen und beim Bischof den Gelöbnisgottesdienst durchführen.
Skydaddy: Und wenn einer nicht will?
Verantwortlicher 2: Dann muss er sich an den Chef wenden und der entscheidet dann.
Skydaddy: Was gibt es denn da zu entscheiden?
Verantwortlicher 2: Na, Ja oder Nein.
Skydaddy: Aber es muss doch keiner zum Gottesdienst gehen.
Verantwortlicher 2: Das ist beim Gelöbnisgottesdienst noch mal was anderes. Fragen Sie bitte noch einmal schriftlich an. Also, wir zwingen niemanden dazu – so von wegen Disziplinarmaßnahme oder so. Aber bis jetzt gab es diese Frage nicht.
Es war also mal wieder eine E-Mail fällig:
Sehr geehrter Oberstleutnant […],
[…]
Beim Lesen des Militätseelsorge-Newsletters war mir heute aufgefallen, dass am 2. Dezember die Rekruten offenbar geschlossen am Gelöbnisgottesdienst in Erfurt teilgenommen haben. Dies wunderte mich, denn meinen Informationen zufolge dürften vielleicht 20 bis 25 Prozent der Soldaten in den östlichen Bundesländern Christen bzw. Kirchenmitglieder sein.
Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft, es sei schon Usus, dass die Rekruten den Gelöbnisgottesdienst geschlossen besuchten.
Auf meine Frage, was mit denen ist, die nicht am Gottesdienst teilnehmen wollen, erhielt ich die Auskunft, die müssten sich dann beim Chef melden, und der würde dann entscheiden.
Auf meine Nachfrage, was es da zu entscheiden gäbe, erhleit ich als Antwort „Ja oder Nein“.
Auf meine Hinweis, dass ja niemand am Gottesdienst zum Gottesdienst gehen müsse, erhielt ich die Antwort, das sei bei Gelöbnisgottesdiensten noch einmal etwas anderes. Jedenfalls würde niemand mit Disziplinarmaßnahmen oder so zur Teilnahme am Gottesdienst gezwungen. Aber diese Frage sei bisher gar nicht aufgetreten.
Meine Fragen an Sie bzw. die zuständige Stelle:
- Stimmt es, dass es Usus ist, dass im Gelöbnisverbund Nordthüringen die Rekruten geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gehen?
- Hat bisher tatsächlich noch niemand verlangt, nicht am Gottesdienst teilnehmen zu müssen?
- Gibt es tatsächlich eine spezielle Regelung für Gelöbnisgottesdienste? Wie sieht die aus?
- Welche Regelungen sind getroffen für Soldaten, die nicht am Gelöbnisgottesdienst teilnehmen möchten? Wer entscheidet? Was „passiert“ mit denen während des Gottesdienstes? Liegt die Entscheidung bei den Kompaniechefs oder gibt es dazu eine einheitliche Regelung?
- Ist (z.B. durch Regelungen) sichergestellt, dass die Rekruten über ihr Recht informiert sind, dass sie nicht am Gottesdienst teilnehmen müssen? (Bzw. dass sie über die spezielle Regelung bzgl. des Gelöbnisgottesdienstes informiert sind.)
- Wie kommt es zu dem „Brauch“, dass die Rekruten offenbar seit Jahren geschlossen zum Gelöbnisgottesdienst gehen? Falls ich zu Recht davon ausgehe, dass die Christen unter den Rekruten in der Minderheit sind, wird dieser Brauch wohl kaum von selbst entstanden sein. Inwiefern (und ggf.: warum) wirkt die Führung auf eine geschlossene Teilnahme am Gottesdienst hin? Ist dieser „Usus“ dokumentiert?
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Krause
Hallo,
also ich, als einer der 600 Rekruten, möchte doch einmal meinen Kommentar dazu abgeben.
Ich bin atheistisch und dachte ich mir im Vorfeld: „Was soll ich bitte bei einem Gottesdienst.“
Doch ein Ausbilder und der zuständige Militärseelsorger sagten einmal folgendes zu der ganzen Thematik: „Seht das ganze nicht unbedingt als Gottesdienst, sondern eher als eine Feierstunde zu eurem Gelöbnis.“ Gesagt, getan. Immerhin befanden sich unter den 600 Soldaten auch Moslems, welche ohne Widerworte einfach an der Feier teilgenommen haben.
Im übrigen wurde es uns freigestellt zum Gottesdienst zu gehen.
MfG
Lieber unbekannter Soldat,
vielen Dank für Deinen interessanten Kommentar. Ich hätte gerne einen Teilnehmer dazu befragt.
Wurde im Vorfeld besprochen, was denen bevorsteht, die nicht teilnehmen?
Mir wurde z.B. von der Pressestelle des Wehrbereichkommandos III erklärt, wenn die Alternative zum Gottesdienst darin bestünde, während der Zeit z.B. eine 20-Meter-Mastantenne für die Waffen- und Geräteschau aufzubauen, dann würden die Soldaten eben in den Gottesdienst gehen.
Wurde Euch erklärt, dass das Grundgesetz in Art 141 WRV lediglich davon spricht, dass „bei einem Bedürfnis nach Gottesdienst“ im Heer dieser „zuzulassen“ ist? Wobei „jeder Zwang fernzuhalten ist“?
In Deutschland sind Staat und Kirche offiziell getrennt. Deshalb sieht die betreffende Weisung des Generalinspekteurs auch vor: „Diese [Gelöbnis-] Gottesdienste finden vor der militärischen Feier und getrennt von dieser statt.“
Der feierliche Rahmen ist somit durch die Gelöbnisveranstaltung selbst zu setzen.
Außerdem dient diese Vorgabe erkennbar dazu, dass Soldaten nicht im Rahmen von dienstlichen Veranstaltungen – gerade auch beim Gelöbnis – mit religiösen Inhalten oder Handlungen konfrontiert werden, die u.U. nicht ihre eigenen sind.
Diesem Gedanken läuft es m.E. zwider, wenn man den Rekruten nahelegt, am Gottesdienst als „Feierstunde zu eurem Gelöbnis“ teilzunehmen.
Während das Grundgesetz davon spricht, dass der Gottesdienst bei einem „Bedürfnis“ danach „zuzulassen“ ist, wurde hier offensichtlich nahegelegt, am Gelöbnisgottesdienst teilzunehmen. Dass Du ursprünglich kein Bedürfnis nach Gottesdienst verspürtest, geht ja aus Deinem Kommentar hervor.
Da Gottesdienst und Gelöbnis zu trennen sind, verbietet es sich m.E., gerade nichtchristliche Soldaten mit Verweis auf die „Feierstunde“ zur Teilnahme anzuhalten.
Nochmals vielen Dank für Deinen Kommentar!
Hier wird (mal wieder) viel Wind um nichts gemacht.
Der erste Kommentar berichtete, dass es freigestellt war daran teilzunehmen.
Jetzt einen Skandal produzieren zu wollen, indem man diese Sache mit juristischer Spitzfindigkeit seziert und Mißstände meiner Meinung nach vielmehr herbeiredet als aufdeckt, finde ich albern.
Der atheistischen Bewegung ist damit meiner Meinung nach mehr geschadet als geholfen, denn solch ein Verhalten zeugt vielleicht von hohem juristischen Potential, wirkt aber auf diejenigen, die nicht der Minderheit von Leuten angehören die es sich zum Hobby gemacht haben jede Kleinigkeit auf einem abstrakten hochtheoretischen Level zu demontieren, eher abschreckend als überzeugend.
Der Kommentar von dem Rekruten, der berichtet dass auch Moslems kein Problem hatten daran teilzunehmen, zeugt davon dass der religiöse Charakter dieser Veranstaltung keine Sau (<-Sorry an die Moslems 😉 ) interessierte.
Und falls es doch jemanden interessiert, dann geht er einfach nicht hin.
@denny
Nun da bin ich entschieden anderer Meinung. Es gerade solche ritualisierte Festakte, welche die Stellung der Kirche im Staat zementiert. Ganz beiläufig nehmen wir solche Einflussnahme auf und akzeptieren sie so mit der Zeit (Sozialisation) als Normalität.
Klar schmerzt es im Moment keinen Atheisten ernsthaft. Aber solche Anlässe werden dann im Gegenzug eben gerade als Bestätigung für die Notwendigkeit einer Kirche vom Klerus herangezogen. Und wenn man später (also: jetzt!) den Einfluss der Kirche zurückdrängen möchte und ihre finanziellen Mittel begrenzen möchte, dann heisst es wieder, dass die Kirche so viele wichtige Leistungen erbringe und die Gesellschaft auch insgesamt davon profitiere…
Deshalb ist es wichtig, dass man den Finger darauf hält. Dass man NEIN sagt.
Abgesehen davon ist es doch schon extrem Arrogant einfach über die Glaubensfreiheit der Soldaten hinweg zu entscheiden.
@denny:
Ich weiß nicht, ob Du beim Bund warst oder Dich mit der Militärseelsorge auskennst. Zum Einstieg in die Problematik kann ich nach wie vor meine preisgekrönte Arbeit von 1994 empfehlen, es hat sich seitdem kaum was geändert.
Das Problem muss hier nicht erst konstruiert werden. Ausgestaltung und Praxis der Militärseelsorge sind eine Ansammlung von Verfassungswidrigkeiten, Rücksichtslosigkeiten und unfairer Überprivilegierung der Kirchen/Christen sondergleichen.
Schönbohms Spruch (s.o.) ist keine Übertreibung, sondern beschreibt treffend die vorschriftenmäßige Ausrichtung und Praxis bei der Bundeswehr. Dass dieser Spruch auch noch in einem Bundeswehrmagazin zu lesen war, ist ein Schlag ins Gesicht aller atheistischen Soldaten und belegt, wie es beim Bund gegenüber Atheisten am gebotenen Respekt fehlt.
Mit der Freiwilligkeit der Teilnahme am Gottesdienst ist es nicht weit her, wenn die Alternative im Latrinenputzen besteht, wie mir gerade erst wieder bestätigt wurde.
Aufgrund der Abgeschiedenheit des Militärs und der speziellen Gegebenheiten dort (Befehl und Gehorsam; speziell bei den längerdienenden Soldaten auch der Wunsch, nicht negativ aufzufallen) – woanders wäre etwas derartiges gar nicht möglich – ist es für einen Außenstehenden allerdings schwierig, belastbare Beispiele für die zu bemängelnden Zustände zu finden.
Wer meint, 100prozentige Teilnahme am Gottesdienst, wo nur eine Minderheit Christen sind, werfe keine Fragen bzgl. der Freiwilligkeit auf, der hält wahrscheinlich auch die hohe Zustimmung bei den Volkskammerwahlen in der DDR für unproblematisch.
Dass manche (z.B. der unbekannte Soldat oben) diese Problematik nicht sehen oder nicht für wichtig halten ändert nichts daran, dass andere sich hier sehr wohl in ihren verfassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt sehen dürfen. Solange das absolut verfassungskonforme Abhängen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden regelmäßig zum Aufschrei der üblichen Verdächtigen führt, werden wir wohl auf die obige Problematik hinweisen dürfen.
Dem Grundgesetz zufolge ist Gottesdienst bei der Bundeswehr zuzulassen, sofern ein Bedürfnis danach besteht. Aus dem Kommentar des unbekannten Soldaten oben geht klar hervor, dass jedenfalls bei ihm dieses Bedürfnis zunächst nicht bestand, es musste erst erzeugt werden. Das kann nicht Aufgabe der Vorgesetzten sein.
Und im Gegensatz zu Deiner Darstellung schreibt der unbekannte Soldat nicht, dass die Muslime mit der Gottesdienstteilnehme kein Problem hatten, sondern nur, dass sie ohne Widerworte teilgenommen haben.
Denk mal darüber nach!
Skydaddy,
du hast einen Preis für deine Ausführungen bekommen? Welchen denn?
@Barkai:
Ich habe 1994 beim Aufsatzwettbewerb „Impulse“ des Generalinspekteurs der Bundeswehr mit meiner Arbeit die maximal mögliche Punktzahl erhalten und somit einen ersten Preis. (1.000 DM)
Witzigerweise habe ich auch noch den Sonderpreis der Militärseelsorge erhalten – den gab es offenbar für alle Preisträger, die das Militärseelsorge-Thema gewählt hatten.
Der Sonderpreis der Militärseelsorge bestand aus ein oder zweien dieser Bücher a la „30 Jahre Militärseelsorge“, für die sich kaum jemand interessieren dürfte und die die Militärseelsorge m.E. vor allem deshalb drucken lässt, um so mit Steuergeldern ihre kircheneigenen Druckereien zu stützen. (Reine Spekulation meinerseits.)
Durch die Stiftung der paar Bücher wurde die Militärseelsorge auf den Plakaten dann in einem Atemzug mit einer anderen Organisation genannt, die 10.000 DM an Preisgeldern gestiftet hatte. Hervorragende Öffentlichkeitsarbeit, das muss man ihnen lassen.
Mehr als über das Preisgeld hätte ich mich allerdings gefreut, wenn meine Kritk und Anregungen irgendwo Beachtung gefunden hätten, z.B. beim damaligen Generalinspekteur, Klaus Naumann. Ich hatte allerdings den Eindruck, die Arbeiten wurden nur von den Reservisten aus der Jury gelesen.
Natürlich war schon die Themenvorgabe („Militärseelsorge ist für mich wichtig – können Sie sich dieser Aussage anschließen?“) so gewählt, dass offensichtlich positive Statements zur Militärseelsorge „produziert“ werden sollten. Zu dieser Zeit weigerten sich nämlich die ostdeutschen evangelischen Kirchen, die westdeutsche Regelung zu übernehmen (s.o.). Die meisten Teilnehmer des Wettbewerbs haben natürlich zu anderen Themenstellungen geschrieben.
Gestern machte ich beim Googeln nach dem Wettbewerb eine Entdeckung, die mich ganz besonders berührte und freute: Offenbar hat das Institut für Zeitgeschichte in München im Nachlass von Erwin Fischer ein Exemplar meiner Arbeit gefunden. Erwin Fischer war und ist einer meiner ersten „Helden“ in Sachen Trennung von Staat und Kirche. Erwin Fischer veröffentlichte schon 1964 ein Buch „Die Trennung von Staat und Kirche“, welches zuletzt 1993 unter dem Titel „Volkskirche Ade“ in vierter Auflage erschien. Als Rechtsanwalt war Fischer m.W. auch an einigen wegweisenden Verfassungsgerichtsentscheidungen zur Trennung von Staat und Kirche beteiligt. Zusammen mit Horst Herrmanns Buch „Die Kirche und unser Geld“ hat Erwin Fischers Buch „Volkskirche ade“ die Grundlage für meine Aktivitäten zum Thema Staat und Kirche gelegt.
Ich weiß nicht, inwieweit man das für bare Münze nehmen kann. Bei der Bundeswehr gibt es bereits in der Grundausbildung einen Grundrechtsunterricht. Wenn der auch nur halbwegs durchgeführt wird, dann weiß jeder Rekrut, dass Gottesdienst eine Privatveranstaltung ist, die nichts mit der Bundeswehr zu tun hat.
Ich war beim Sanitätsbataillion 410 in Perleberg (Brandenburg) und ich kann mich nicht erinnern, dass überhaupt irgendwo einmal das Wort Gottesdienst gefallen wäre.
Wenn jemand vermeldet, dass die Soldaten dort „geschlossen“ zum Gottesdienst gehen würden, dann heißt das wohl bestenfalls, dass die Männern in Uniform zusammen dorthin gehen, nicht aber, dass alle dorthin gehen: Es kann ja wohl kaum sein, dass innerhalb eines Bataillions alle nur evangelisch oder nur katholisch sind!
Obwohl ich das um ehrlich zu sein auch nicht mehr wüsste, wenn damals dazu aufgefordert worden wäre, zum Gottesdienst zu gehen. Ich bin mir fast sicher, wenn mir jemand Latrinenputzen stattdessen befohlen hätte, dass ich gesagt hätte, einen atheistischen Gottesdienst im Mannschaftsheim abzuhalten…
@raskalinow
Ob man den Finger draufhalten sollte ist keine Frage.
Die Frage lautet worauf man den Finger halten sollte und worauf nicht.
Meine Meinung ist wenn man Feuer schreit obwohl nur jemand eine Zigarette raucht, dann schadet es dem Streben nach Brandschutz.
dann heisst es wieder, dass die Kirche so viele wichtige Leistungen erbringe und die Gesellschaft auch insgesamt davon profitiere…
gutes Argument im Generellen – auf diesen speziellen Fall um den es gerade geht jedoch eher unwichtig.
Denn 20% sollen es ja Christen gewesen sein, oder sagen wir mindestens ein Christ war dabei, der ausgestattet ist mit Recht auf Gottesdienst, was dazu führt, dass der Gottesdienst so oder so gerechtfertigt ist, was die Existenz des von dir kritisierten Argumentes gewährleistet.
Zu Behaupten es wäre jemand dabei gewesen, dem dieser Gottesdienst aggressiv aufgedrängt worden sei, trägt nicht zur Zerstörung des „Kirche-erbringt-Leistung“-Argumentes bei.
Bessere Ansatzpunkte wären hier also den Anteil von 20% Christen auf 0% zu reduzieren (durch Aufklärung) oder das gegebene Recht auf Gottesdienst anzugreifen.
@Skydaddy
Das Problem muss hier nicht erst konstruiert werden. Ausgestaltung und Praxis der Militärseelsorge sind eine Ansammlung von Verfassungswidrigkeiten, Rücksichtslosigkeiten und unfairer Überprivilegierung der Kirchen/Christen sondergleichen.
Ich bezweifle nicht und habe nie, dass es beim Militär keine Probleme gibt.
Als ich das Herbeireden eines Problem unterstellte, bezog ich mich nicht auf die Gesamtsituation, sondern auf diesen Gottesdienst, um den es im Blogbeitrag geht.
Ich bezweifle einfach, dass es einen Teilnehmer gab, der sich zur Teilnahme genötigt gefühlt oder sich ernsthaft dran gestört hat.
Und ich finde, dass ein reeller Leidensdruck nötig ist um mit dem Finger auf etwas zu zeigen, da nur dann echte Überzeugungskraft damit einher geht.
Hallo,
ich bin seit dem 01.07.2010 beim Bund und als ich mein Gelöbnis hatte gab es von unserem Kompaniefeldwebel den Befehl (!), dass alle am Gottesdienst teilnehmen werden.
Ich dachte mir „das kann nicht sein“ und hab im Soldatengesetz nachgeschlagen (auch wenn es keinen Zweifel daran gibt, dass dieser Befehl gegen das GG verstößt) und siehe da: §36 SG: „Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig.“
Mit dem Paragraphen bin ich zum Spieß gegangen. Da er einsehen musste, dass sein Befehl unrechtmäßig war, schlug er mir vor, dass ich mich während des Gelöbnisses einfach irgendwo aufhalten sollte, wo mich keiner sieht.(Theoretisch hätte ich ihn auch dazu zwingen können den Befehl vor der gesamten Kompanie zurückzunehmen – aber das trau dich als Rekrut mal…) Am Vortag des Gelöbnisses kam dann noch von meinem Gruppenführer der erneute Befehl, dass jeder am Gottesdienst teilzunehmen hat. Ich habe ihm dann gesagt, dass mich der Spieß gewissermaßen davon befreit hat. Derweilen versuchte mich noch ein Oberfeldwebel davon zu überzeugen, dass dies kein Gottesdienst sei, sondern vielmehr eine Vorbereitung auf das Gelöbnis…. Klar, deswegen war auf der Ausbildungswiese auch ein Altar mit Jesusbildern und dahinter ein Holzkreuz aufgestellt, es wurden christliche Gesangsbücher verteilt und das ganze wurde auf dem Programmplan als „Feldgottesdienst“ angekündigt.
Nun, da an diesem Gelöbnistag auch gleichzeitig den Freunden und Angehörigen der Rekruten ermöglicht wurde die Kompanie zu besichtigen und wir unsere Angehörigen rumführen sollten, waren wir nicht unter Beaufsichtigung und das ganze war eh ziemlich schlecht organisiert. Das führte dazu, dass am Ende vielleicht die Hälfte der Rekruten am Gottesdienst teilnahm.
Achja, als ich dem Spieß mein Anliegen vortrug kam er mir mit der Floskel „im Schützengraben gibts keinen Atheismus“, der Konter, dass wir weit weniger Schützengräben benötigen würden, wenn wir alle Atheisten wären, fiel mir leider erst später ein.
Mich hat dieser Befehl damals tierisch aufgeregt, vorallem meinten viele Kameraden ich solle bloß nich aufmucken, aus Angst dass der ganze Zug darunter leiden müsse. Als Rekrut zögert man schon etwas, zum KpFw zu gehen und ihm zu sagen, dass man seinen Befehl verweigert.
Eigentlich wollte ich meinem Ärger über diesen Beitrag Luft machen, aber die Zeit ist mir dann doch zu schade. Nur eine Frage, skydaddy: Was willst Du eigentlich damit zum Ausdruck bringen und was willst Du damit bezwecken? Ich erkenne den Sinn nicht – vor allem, wenn hier mit Zahlen gearbeitet wird (wie z.Bsp. bei den 20%) die durch Nichts belegt sind. Eine Antwort wäre nice – aber gut und sinnvoll sollte sie schon sein!
Zu dem Quatsch, den einige darauf geantwortet haben: Was hier zum Teil geschildert wird, dass stellt einem ja die Nackenhaare in die Höhe! Das sind ja zum Teil knallharte Dienstvergehen, die da geschildert werden – und dann ist das doch ein Fall für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Oder habe ich da im Rechtsunterricht was falsch verstanden? Aber wenn man in diesen wichtigen Unterrichtssequenzen lieber pennt oder mit der Freundin SM´s austauscht, dann wundert mich die Unwissenheit in diesen Dingen nicht!
@skymummy:
Wie Du ganz richtig anmerkst („knallharte Dienstvergehen“), deutet eine Beteiligung am Gottesdienst von 100% auf grundgesetz- bzw. menschenrechtswidrige Zustände hin.
Genau so habe ich das selbst beim Bund erlebt, deshalb weise ich darauf hin – den Wehrbeauftragten habe ich informiert und er geht der Sache nach.
Leider sind mir keine offiziellen Angaben zum Anteil der nichtchristlichen Soldaten in Thüringen oder den östlichen Bundesländern bekannt. Auf die 20 Prozent bin ich wie folgt gekommen:
Da die 20% m.E. für jeden, der sich damit auskennt, zumindest größenordnungsmäßig nachvollziehbar sein müssten, habe ich oben auf die ausführliche Begründung verzichtet, zumal mir dafür keine offiziellen Zahlen vorliegen und es sich somit um eine Abschätzung handelt. Ich hole dies hiermit gerne nach:
Ich hatte gelesen, dass in den östlichen Bundesländern 14% der Jugendlichen zur Konformation gehen und 2% zur Firmung. Macht zusammen 16% (vielleicht waren es auch 18%, leider finde ich die Zahlen auf die Schnelle nicht mehr). Das dürfte in etwa wohl dem Anteil der evangelischen und katholischen Soldaten dort entsprechen.
In Thüringen ist die Kirchenmitgliedschaft etwas höher als im ostdeutschen Durchschnitt, außerdem wurde mir gesagt, dass durch Soldaten aus anderen Bundesländern der Anteil christlicher Soldaten steigt. Da allerdings grundsätzlich heimatnah stationiert wird, glaube ich nicht, dass es dadurch zu einer Umkehrung der Verhältnisse kommt.
Jedenfalls erscheinen mir 20 Prozent in Anbetracht der verfügbaren Zahlen nach wie vor eine vernüftige Abschätzung.
Abgesehen davon würde sich an der Verfassungswidrigkeit auch bei einer deutlichen Mehrheit christlicher Soldaten nichts ändern – es ist bloß in den östlichen Bundesländern besonders auffällig.
Es ist ja lobenswert, dass Sie „Skydaddy“, unsere deutschen Probleme im Auge behalten. Was sie aber ansprechen sind keine Probleme und ich weiß nicht was das Ganze wirklich soll. In Deutschland gibt verfassungsmäßig zwar die Trennung von Religion und Staat, aber auch ein „freundliches Miteinander“. Das heisst die Kirchen bieten Dinge an, die der Staat nicht leisten kann oder darf. Die Kirchen sind u.a. Vermittler von Werten. Das ist nicht Aufgabe des Staates: Nationalsozialismus und Sozialismus haben das bewiesen. Im Übrigen wird keiner von den Kirchen gegen seinen Willen vereinnahmt. Sollte das doch geschehen, kann er sich als Staatsbürger oder Soldat dagegen wehren.
Wer aber meint, ohne die Werte auszukommen, für die unsere christlich-jüdische Kultur steht, kann das in unserer Demokratie ohne Angst vor staatlichen Zensuren tun. Allerdings sollte er bedenken: Die Verleugnung unserer Wurzeln und Werte sind es, für die uns Muslime verachten.
@Wede:
Die Verfassungsväter hielten es offenbar für unzulässig, dass Menschen zur Teilnahme am Gottesdienst genötigt werden. Wenn ausgerechnet die Institution, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen soll – die Bundeswehr – diejenigen, die dies unter Einsatz ihres Lebens tun sollen, zum Gottesdienst nötigt und sie offenbar als „Missionierungsmasse“ sieht, sollte das m.E. als Begründung ausreichen. Wie oben erwähnt, fand der Wehrbeauftragte meine Eingabe jedenfalls nachvollziehbar.
Die Geschichte der Kirchen im Nationalsozialismus ist nur wahrlich kein Ruhmesblatt, was auch daran liegt, dass die Nazis sich gerade beim Antisemitismus bei der christlichen Tradition bedienen konnten: Noch heute gibt es ja Judensäue an christlichen Kirchen in Deutschland. Die von Dir erwähnte „christlich-jüdische“ Kultur bestand bis Mitte des letzten Jahrhunderts maßgeblich darin, dass Christen immer wieder Juden ermordeten. Die „christlich-jüdische“ Kultur ist ein durchsichtiger Versuch, Muslime auszugrenzen.
Ich glaube nicht, dass ich meine Wurzeln verleugne – im Ausland lernt man Deutschland in mancher Hinsicht zu schätzen. Ich sehe allerdings auch kein Problem darin, Wurzeln zu kappen, wenn nötig. Vor allem aber würde ich nicht auf den Gedanken kommen, von allen kulturellen Einflüssen ausgerechnet nur die christlichen herauszupicken und dann auch noch zu behaupten, die wären überwiegend gut gewesen. Ich sehe mich da mehr in der Tradition von Aufklärung und Demokratie.
Zuguterletzt könnte mir nichts gleichgültiger sein als die Frage, ob mich Gläubige – seien es Christen, Muslime, Juden, Hindus oder Buddhisten – verachten oder nicht.
Ich kann auch nicht erkennen, wo ich Werte verleugnen soll. Ich setze mich hier ja gerade für die Durchsetzung des Grundgesetzes ein, es sind doch hier militärische Vorgesetzte, die die Grundwerte missachten.
Ich war in Bad Salzungen als Grenni… Ich kann mich auch noch an so eine surreale Szene erinnern, als wir alle auf der Wiese beim Exerzierplatz mit dem Pfarrer christliche Lieder gesungen haben. Eigentlich total krank: Wie kann sich die Kirche auf der einen Seite so sozial und pazfistisch geben und auf der anderen so verwurzelt mit dem Militär sein. Ich fand das damals ganz fürchterlich und kann mich auch daran erinnern, dass dieser Gottesdienst ähnlich dienstlich angeordnet wurde, wie der nächste 30-km-Marsch. Ich denke, dass die psychologische Betreuung und die Seelsorge eine sehr wichtige Sache ist. Allerdings können diese nach meiner Meinung ausgebildete Psychologen oder Psychater besser übernehmen als weltfremde Pfarrer.
Mag sein, dass die Welt schlecht ist,
Das Militär ist Schlächter.
Mag sein, dass die Welt schlecht ist,
Die Religion ist Schlächter.
Mag sein, dass die Welt schlecht ist,
Der Staat ist Schlächter.
Mag sein, dass die Welt schlecht ist,
Der Kapitalismus ist Schlächter.
Mag sein, dass die Welt schlecht ist,
Der Staatssozialismus ist Schlächter.
Kein Gott
Kein Staat
Kein Herr
Kein Sklave
[…] teilgenommen haben. Das erinnert stark an ein Gelöbnis in Thüringen, über das ich berichtet hatte, und wo man mir seitens der Bundeswehr mitgeteilt hatte, es sei dort seit Jahren Praxis, dass […]
[…] Rekruten: 20% Christen, 100% beim Gottesdienst Es wirft schwerwiegende Fragen im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am Gottesdienst auf, dass es offenbar in manchen Gegenden üblich ist, dass die Rekrutinnen und Rekruten vor dem Gelöbnis “geschlossen” an einem Gottesdienst teilnehmen, wie mir seitens zweier Verantwortlicher bei der Bundeswehr bestätigt wurde. […]