Abgeltungssteuer: Kirchen wollen Hunderte Millionen mehr einnehmen und wundern sich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, austreten

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Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 3. August 2014

Nachdem die Kirchenaustrittszahlen für das erste Halbjahr 2014 (zumindest kirchenintern) bekannt sind, wird den Kirchen offenbar klar, dass sie sich mit der automatischen Abführung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer (Kirchenabgeltungssteuer) ins Knie geschossen haben. Schon wird die Sorge laut, dass aufgrund der dadurch veranlassten Kirchenaustritte die Einnahmen nicht steigen, sondern sogar sinken werden:

So fürchtet der Finanzchef der Evangelischen Kirche im Rheinland, Bernd Baucks, die „Austritte wegen des neuen Kirchensteuereinzugsverfahrens“ würden den Kirchen „größere Verluste bescheren als die erwarteten Einkünfte“, denn „ihnen gingen die gesamten Kirchensteuereinnahmen der oft relativ wohlhabenden Ausgetretenen über Jahre hinweg verloren“.

Das kann keinesfalls überraschen. Während die Kirchen betonen, dass es sich nicht um eine neue Steuer handelt und dass lediglich das Verfahren automatisiert wird, führt die Automatisierung doch auch dazu, dass sich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht mehr vermeiden lässt. Und bisher wurde offenbar der Großteil der Kirchensteuer auf Kapitalerträge hinterzogen: 

Das Aufkommen der Abgeltungssteuer hat 2013 8,5 Milliarden Euro betragen – bei knapp 60% Kirchensteuerpflichtigen und einem Kirchensteuer-Hebesatz von knapp 9% müssten die Kirchen mindestens 400 Mio. Euro Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer einnehmen – jeweils etwa 200 Mio. (Werte aus Gründen der Einfachheit grob abgerundet.)

Statt des Solls von 200 Mio. hat die EKD laut Finanzdezernent Thomas Begrich letzes Jahr allerdings nur 79 Mio. Euro aus der Kirchenabgeltungssteuer eingenommen. Das heißt: Fast zwei Drittel der Kirchenabgeltungssteuer wurden nicht gezahlt. (Indem man der Bank, die die Abgeltungssteuer abführt, seine Religionszugehörigkeit nicht mitteilt und später „vergisst“, seine Kapitalerträge bei der Steuererklärung anzugeben. Dem Staat entsteht dadurch kein Schaden, weil die staatliche Steuer ja auf jeden Fall von der Bank einbehalten wird.) Bei der katholischen Kirche dürfte die Situation ähnlich sein.

So schrieb die F.A.Z. schon Anfang dieses Jahres:

Die Kirchen verkaufen diese Änderung als „Modernisierung und Vereinfachung“ und verweisen darauf, dass auch nach bisherigem Recht auf Kapitalerträge Kirchensteuer fällig wurde.

Allerdings musste dazu eigens ein Antrag bei der Bank auf Einbehalt von Kirchensteuer gestellt werden. Das haben nur sehr wenige Gläubige gemacht. Die meisten haben gar keine Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte entrichtet – entweder weil sie unter den Freibetrag fielen oder weil sie diese Einkünfte nicht deklarierten. Zwar bestand eine Pflicht dazu, doch haben die Finanzämter dies in der Regel nicht geahndet, da die Quellensteuer ja schon von der Bank abgeführt worden war.

Und in der letzten Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (vom 3.8.2014, S. 15) hieß es:

Nur den wenigsten Sparern war bewusst, dass die Kirchensteuer theoretisch auch auf Zinserträge fällig war – auch wenn manche das Geld bezahlt haben, ohne es zu wissen: Wer seine Zinserträge beim Finanzamt aktenkundig macht, weil er Geld zurückbekommen will, dem wurde vom verbleibenden Rest schon bisher die Kirchensteuer abgezogen.

In der Süddeutschen wurden die Verluste der Kirchen hierdurch sogar auf 480 Mio. Euro jährlich geschätzt. Wenn daher Kirchenvertreter erklären, sie gingen davon aus, dass alle Kirchenmitglieder ihre Kapitalerträge deklarieren, haben sie entweder keine Ahnung oder sie lügen.

Und wenn Oberkirchenrat Begrich immer wieder erzählt, dass er „nicht mit signifikanten Mehreinnahmen“ rechne, dann ist das wohl so zu bewerten wie Begrichs Äußerungen zum zukünftigen Kirchensteueraufkommen. Es mag zwar sein, dass die neue Regelung sich jetzt als Bumerang erweist – ihr Zweck war aber mit Sicherheit die Abschöpfung der bisher nicht gezahlten Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ein Volumen von mehreren hundert Millionen Euro.

Und diese Summe soll ausschließlich von Leuten kommen, die ihre Kirchensteuer auf Kapitalerträge bisher

  • aus Unkenntnis oder
  • mit Absicht

nicht gezahlt haben. Dass von denen nun ein nicht unerheblicher Teil lieber aus der Kirche austritt als zu bezahlen, war zu erwarten.

Zum Teil handelt es sich dabei offenbar um (vor allem ältere) Menschen, die bisher überhaupt keine Kirchensteuer gezahlt haben, allerdings Kapitaleinkünfte haben, auf die eigentlich Kirchensteuer fällig wäre – und die ab dem nächsten Jahr auch tatsächlich von der Bank einbehalten wird.

Hier macht sich nun womöglich ein Effekt bemerkbar, der mit dem bisherigen Kirchensteuersystem zu tun hat: Jemand, der keine Kirchensteuer zahlt, hat von einem Kirchenaustritt eigentlich nichts – außer den Kosten für die Austrittsgebühr, die 30 bis 50 Euro betragen kann. Wenn durch das neue Verfahren nun jemand de facto vom Nichtzahler zum Kirchensteuerzahler wird, wird der aus den gleichen wirtschaftlichen Überlegungen, die ihn bisher vom Austritt abgehalten haben (Ersparnis der einmaligen Kirchenaustrittsgebühr) nun seinen Kirchenaustritt erklären (dauerhafte Ersparnis der Kirchensteuer).

Solche Fälle bedeuten für die Kirchen allerdings nur einen Verlust an Mitgliedern, aber nicht an Kirchensteuern – die die wurde ja bisher auch schon nicht gezahlt. Anders sieht es in Fällen aus, wo bisher schon Kirchensteuer gezahlt wurde – aber nicht auf Kapitalerträge. Wer zu versteuernde Kapitaleinkünfte hat und dazu noch Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, dürfte wohl eher zu den gut situierten Kirchenmitgliedern gehören. Diejenigen, die bisher ihre Kirchensteuer auf Kapitalerträge bezahlt haben, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Das ist aber offenbar nur ein Bruchteil derjenigen, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu entrichten haben. Alle anderen stehen nun vor der Wahl, noch mehr Kirchensteuer zu bezahlen, oder aus der Kirche auszutreten. Da es sich, wie gesagt, um Leute handeln muss, die entweder aus Unkenntnis oder mit Absicht zu wenig Kirchensteuer gezahlt haben, ist hier mit einigem Schwund zu rechnen.

Und wenn diese Leute austreten, dann entgeht den Kirchen nicht nur weiterhin die Kirchenabgeltungssteuer, sondern auch die reguläre Kirchensteuer, die diese Menschen bisher gezahlt haben. Und da hierbei gerade die Wohlhabenden betroffen sein dürften, dürften sich diese Austritte überproportional auf das Kirchensteuervolumen auswirken:

Für die Einkommensteuer gilt, dass 25 Prozent der Steuerpflichtigen 80 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens zahlen. (Die Angabe ist von 2008, dürften aber größenordnungsmäßig weiter Bestand haben.) Die Kirchensteuer ist an die Einkommensteuer gekoppelt. Nehmen wir daher an, von den Kirchensteuerzahlern sind die „reichsten“ 25% für 75% des gesamten Kirchensteueraufkommens verantwortlich. Das bedeutet, dass ein Austritt in dieser Gruppe so viel wiegt wie drei Austritte von „Durchschnittsverdienern“.

Das lässt sich auch zahlenmäßig abschätzen. Die katholische und evangelische Kirche haben zusammen etwa 48 Mio. Mitglieder. Kirchensteuer zahlt aber nur etwa jeder Dritte, die Zahl der Kirchensteuerzahler dürfte also um 16 Mio. liegen. Und 25% davon – 4 Millionen – dürften für 75% des Kirchensteueraufkommens verantwortlich sein – 7,5 Milliarden. Das heißt, in dieser Gruppe zahlt jeder im Durchschnitt 1.875 Euro Kirchensteuer pro Jahr. Ein Betrag, bei dem der eine oder andere möglicherweise der Ansicht ist, dass es damit dann auch gut sei.

Ein Drittel dieser 4 Millionen – sagen wir: 1,5 Millionen – zahlen ihre Kirchensteuer auf Kapitalerträge bereits. Die sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Die übrigen 2,5 Millionen sind diejenigen, die aus Unwissenheit oder Absicht bisher keine Kirchensteuer auf Kapitalerträge gezahlt haben. Wenn sich von denen jetzt 10% für den Kirchenaustritt entscheiden, dann sind das 250.000. Das wäre zwar nur ein halbes Prozent der Kirchenmitglieder – es wären aber 1,5% der Kirchensteuerzahler, und da Kirchenaustritte in dieser Gruppe „dreifach“ zählen, würde dies rechnerisch einen Rückgang der Kirchensteuer um 4,5% bedeuten. Bei 10 Milliarden Kirchensteuer wären das 450 Mio. Euro. Erhofft hatten sich die Kirchen wohl Mehreinnahmen von etwa 300 Mio. Euro – um dies „verpuffen“ zu lassen müssten nur etwa 170.000 Gutverdiener austreten. Das entspräche einem Anstieg der Kirchenaustritte gegenüber 2012 von etwa 65%, was sich tatsächlich in dem Bereich zu bewegen scheint, der von hier und da zu vernehmen ist.

Dies zeigt zweierlei:

Zum Einen erscheint es durchaus denkbar, dass die von den Kirchen betriebene Verfahrensänderung bei der Abgeltungssteuer tatsächlich zu einer Verringerung des Kirchensteueraufkommens – oder zumindest zu einer Neutralisierung der Mehreinnahmen – aufgrund vermehrter Austritte führt.

Noch wichtiger aber: Es zeigt zum Anderen, dass Millionen von Kirchenmitgliedern durch das neue Verfahren – zumindest subjektiv – tatsächlich Grund zum Kirchenaustritt haben, weil sie nun tatsächlich (und nicht nur theoretisch) mehr Kirchensteuer zahlen müssen. Die Änderung betrifft nämlich finanziell nur diejenigen, die bisher – unwissentlich oder absichtlich – Kirchensteuer „hinterzogen“ haben. Selbst, wenn sich von denen nur 10 oder 5 Prozent tatsächlich zum Kirchenaustritt entscheiden, macht sich das bei den Kirchenaustritten deutlich bemerkbar (s.o.).

Und das heißt: Anders, als die kirchlichen Darstellungen es nahe legen, dürfte die derzeit zu beobachtende Austrittswelle kaum durch „Missverständnisse“ zustande gekommen sein, sondern es dürfte sich vielmehr um bewusste Entscheidungen von Leuten handeln, die künftig noch mehr Kirchensteuer hätten zahlen müssen und dies zum Anlass genommen haben, ihren Kirchenaustritt zu erklären. 

Dass sich bei den Kirchen nur die Verwirrten melden, ist klar: Niemand wird dort anrufen um zu sagen, dass er bisher Kirchensteuer hinterzogen hat.

2 Responses to Abgeltungssteuer: Kirchen wollen Hunderte Millionen mehr einnehmen und wundern sich, dass diejenigen, die das bezahlen sollen, austreten

  1. für Gutverdiener gilt:
    Die Steuerberater müssen informieren sonst Haftung!

    Nun hat aber der BGH mit seiner Entscheidung vom Sommer 2004 (Az.: IX ZR 472/00) dieses Haftungsrisiko sogar noch erheblich erweitert. Er hatte sinngemäß nämlich klargestellt, dass es eben nicht genügt, die St.-Erkl. gemäß der bestehenden Steuervorschriften für die Mandanten zu erstellen. Steuerberater müssten sich vielmehr auch ständig mittels der Tagespresse über schon angekündigte, aber noch nicht verabschiedete Steueränderungen informieren und ihre Klienten dementsprechend bei Zeiten beraten. Der BGH hat damit das Mandantenrecht auf „optimale Beratung“ erheblich gestärkt, denn dem Steuerpflichtigen geht es ja darum, möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen. Deshalb leistet er sich ja einen Steuerberater. Die Betonung liegt somit auf Beratung.
    Das BGH-Urteil bedeutet aber andererseits auch eine weitere Erhöhung des Haftungsrisikos.

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/haftungsrisiko-fuer-steuerberater-ist-gewachsen-kammer-fordert-einheitliches-jahressteuergesetz-gut-informiert-sein-sonst-wird-es-teuer-seite-all/2487128-all.html
    Aus dem Urteil:

    1. Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, den Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten. Er hat seinen Mandanten möglichst vor Schaden zu schützen. Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (vgl. BGHZ 129, 386, 396; BGH, Urt. v. 28. September 1995 -IX ZR 158/94, WM 1995, 2075, 2076; v. 18. Dezember 1997 -IX ZR 153/96, WM 1998, 301, 302). Die mandatsbezogen erheblichen Gesetzesund Rechtskenntnisse muß der Steuerberater besitzen oder sich ungesäumt verschaffen (Zugehör DStR 2001, 1613, 1615 m.w.N.; Lange DB 2003, 869, 871). Neue oder geänderte Rechtsnormen hat er in diesem Rahmen zu ermitteln (vgl. BGH, Beschl. v. 30. Juni 1971 -IV ZB 41/71, NJW 1971, 1704; v.

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