Kirchensteuer: Mit Piraten gegen die Prälaten

Statt – wie mancherorts gemeldet – die Kirchensteuer als solche abzuschaffen, wendet sich die Piratenpartei gegen den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat. Eine gute Sache, findet Skydaddy.

Die Piratenpartei hat auf ihrem Parteitag am vergangenen Wochenende – mit überwältigender Mehrheit! – einen Zusatz zum Parteiprogramm verabschiedet, der eine klare Trennung von Staat und Kirche fordert. Hier der komplette Wortlaut:

Für die Trennung von Staat und Religion

Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.

Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.

Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.

Der Focus und das Hamburger Abendblatt meldeten daraufhin in Überschriften, die Piraten wollten die Kirchensteuer abschaffen. Das trifft zwar den Kern der Forderungen, denn dies wäre eine logische Folge der Trennung von Staat und Kirche, und es besteht ja auch kein sachlicher Grund, weshalb große Religionsgemeinschaften ihre Mitgliedbeiträge nicht wie z.B. Gewerkschaften, Parteien usw. per Mitgliedbeitrag erheben sollten.

Die Kirchensteuer wird durch das Grundgesetz gewährleistet

Das Problem hierbei ist allerdings, dass die Kirchensteuer in Deutschland ja durch das Grundgesetz gewährleistet wird, und zwar durch Art. 137 der Weimarer Reichverfassung (WRV) von 1919, der – wie auch andere „Kirchenartikel“ der WRV – durch Art. 140 des Grundgesetzes zu dessen Bestandteil wurde. In Art. 137 WRV heißt es:

(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Deshalb halte ich die Darstellung, die Piraten wollten „die Kirchensteuer abschaffen“, für irreführend. Damit würden sich die Piraten das am schwierigsten umzusetzende Ziel suchen. Konkret richtet sich die obige Erklärung lediglich gegen den staatlichen Einzug der Kirchensteuer (im Text als „Kirchenbeiträge“ bezeichnet).

Damit setzen sich die Piraten ein Ziel, dessen Umsetzung jedenfalls leichter ereichbar sein dürfte als eine Verfassungsänderung, ein Ziel, das zudem auch verfassungsmäßig in höchsten Maße geboten ist:

Die verfassungsmäßige Gewährleistung einer Kirchensteuer macht nämlich die gegenwärtige Praxis noch nicht verfassungsmäßig. Denn die konkrete Ausgestaltung der Kirchensteuer ist natürlich selbst an die Vorgaben der Verfassung gebunden – oder sollte es zumindest sein.

Und die Verfassung bestimmt ebenfalls, in Art. 136 WRV, ebenfalls Teil des Grundgesetzes:

(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.

Dagegen verstößt die gegenwärtige Praxis des Kirchensteuereinzugs, weil hierbei ausgerechnet der Arbeitgeber über die Lohnsteuerkarte von der Religionszugehörigkeit Kenntnis erhält.

Die gegenwärtige Praxis der Kirchensteuer ist also verfassungswidrig, auch, wenn sie leider durch das Bundesverfassungsgericht bisher mit z.T. haarsträubenden Begründungen (zu Details siehe Gerhard Czermaks Standardwerk „Religion und Weltanschauung in Gesellschaft und Recht“, S. 192) nicht verboten wurde. (Czermak zufolge handelt es sich hierbei allerdings offenbar noch nicht um eine „abschließende“ Beurteilung.)

Das war nicht immer so. Als die Kirchensteuer mit der Weimarar Reichsverfassung eingeführt wurde, erfolgte ihr Einzug zunächst durch die Kirchen selbst. Carsten Frerk schreibt hierzu in seinem Violettbuch Kirchenfinanzen (S. 25-26):

Mit der Weimarer Reichsverfassung 1919 wurde die Kirchensteuer im gesamten Nationalstaat eingeführt. Zweck war die finanzielle Absicherung der Kirchen, die mit der Weimarer Verfassung von der staatlichen Kirchenaufsicht (als „Staatskirche“) und damit auch der staatlichen Finanzierung befreit wurden („Freie Kirche“ im „Freien Staat“). Ihnen sollte eine sichere eigene Einnahmequelle geschaffen werden. Der Staat war ihnen nur insoweit behilflich, indem er sich verpflichtete, den Kirchen die staatlichen Steuerlisten zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorging, wer Mitglied im Steuerverband Kirche war und wie viel Einkommensteuer er bezahlte. Eine weitere Verbindung oder gar „Partnerschaft“ war dabei nicht beabsichtigt. Ganz im Gegenteil war dies Bestandteil des Programms der kompletten finanziellen Trennung von Staat und Kirche.

Dass der Staat den Kirchen mit der Einführung der Kirchensteuer und den staatlichen Steuerlisten sehr großzügig zu einer neuen „Existenzgründung“ verhalf, wurde nicht als Widerspruch dazu gesehen.

Geplant und erhoben wurde diese nationale Kirchensteuer ursprünglich

(1) als Ortskirchensteuer (Empfänger waren die Kirchengemeinden),

(2) als vergangenheitsbezogen (erst nach Vorliegen der Steuerlisten konnten die Kirchen diese Steuer erheben) und

(3) ohne irgendeine weitere aktive Beteiligung des Staates oder gar der Arbeitgeber.

Alle drei Punkte konnten die Kirchen schließlich zu ihren Gunsten ändern und hatten — in historischer Kontinuität — keinerlei Skrupel, jedes politische System dafür zu nutzen.

Die Nationalsozialisten führten 1934 den Kirchensteuereinzug durch die Arbeitgeber (als „staatliche“ Aufgabe) ab dem 1.1.1935 ein. Und zwar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Reichskonkordat vom 20.7.1933 und der Zustimmung zum ‚Ermächtigungsgesetz‘ (23.3.1933), mit dem die diktatorische ‚Machtergreifung‘ der Nationalsozialisten tatsächlich stattfand.

Damit war die Lohn-Kirchensteuer zur Gegenwartssteuer umgewandelt, die sofort mit der Lohnsteuer berechnet und abgeführt wurde.

[…]

Generell wurde zudem der automatische und damit höchst effiziente Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzverwaltungen der Bundesländer vereinbart. Dieses staatliche Inkasso ist ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, was jedoch dem rheinischen Katholizismus der CDU in der Gründungsphase der Bundesrepublik offensichtlich egal war.

Wenn die Piraten sich gegen den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat wenden, dürften sie erst einmal eine Rückgängigmachung der Nazi-Regelung von 1934 im Sinn haben, so dass die Kirchen ihre Steuern wieder selber einziehen, insbesondere ohne das Zutun der Arbeitgeber.

Der Einzug der Kirchensteuer durch die Kirchen selbst dürfte für diese zwar teurer sein, dafür wäre er allerdings verfassungskonform: Nur dem Staat gegenüber wäre die Religionszugehörigkeit zu offenbaren, und die Kirchen erhielten nur die Steuerinformationen ihrer eigenen Mitglieder. Anhand dieser Informationen würden sie dann die Kirchensteuer selbst einziehen. (Deshalb heißt es ja in der Weimarer Reichsverfassung auch, die Religionsgesellschaften seien berechtigt, „auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten […] Steuern zu erheben“.)

Was die Umsetzung dieses Zieles zusätzlich vereinfachen dürfte ist, dass die Erhebung der Kirchensteuern „nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen“ erfolgt. Damit sind die Kirchensteuergesetze der Bundesländer gemeint. Das bedeutet, die Kirchensteuer kann bereits auf Landesebene angegangen werden, es ist keine Mehrheit im Bundestag erforderlich.

Im Übrigen finde ich die Vorstellung ausgesprochen amüsant, dass die in Deutschland praktizierte „hinkende Trennung“ von Staat und Kirche ausgerechnet von Leuten angegangen wird, die traditionell mit Holzbein unterwegs sind.

13 Responses to Kirchensteuer: Mit Piraten gegen die Prälaten

  1. Muriel sagt:

    Im Übrigen finde ich die Vorstellung ausgesprochen amüsant, dass die in Deutschland praktizierte „hinkende Trennung“ von Staat und Kirche ausgerechnet von Leuten angegangen wird, die traditionell mit Holzbein unterwegs sind.

    Boah. Der war echt schlimm. Ich meine, so richtig. Dass es wehtut.

  2. Linus Heilig sagt:

    Klartext, die Prothesenträger haben als Einzige die von B16 geforderte Entweltlichung richtig verstanden.

    Die unterstützende Kunstaktion „Papst und Hitler Arm in Arm“ anlässlich des Papstbesuches gegen das Reichskonkordat wurde inzwischen legitimiert. Eine polizeiliche Anzeige erfolgte nach §86a wegen „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Jetzt die erfreuliche Richtigstellung:

    „hatte ich jetzt Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Ermittlungsakte.

    Daraus ergibt sich, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gemäß §170 Abs. 2 StPO (da kein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage gegebenen war) eingestellt hat.

    Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Vorgänge vor dem Reichstag, auch wenn der „Hitlergruß“ angedeutet worden sein sollte, „offenkundig als straflose Satire/Kunst zu bewerten“ war.“

    • Skydaddy sagt:

      Lieber Linus,

      es freut mich sehr, das zu lesen!

      Anmerkung für die Leser: Linus Heilig ist mein Held, da er nicht nur einen genialen Interpolationsalgorithmus entwickelt hat, sondern auch bei der Kunstaktion „Papst und Hitler Arm in Arm“ anlässlich des Papstbesuches dieses Jahr den Hitler mimte.

      Hier ein Bild, wo sich beide ausweisen müssen, kurz darauf wurden sie „abgeführt“.

  3. katholenblogger sagt:

    Als piratischer Mandatsträger bedanke ich mich für deinen Artikel.

    • Skydaddy sagt:

      Gern geschehen! Wir ziehen ja sozusagen alle am selben Tau…

      • katholenblogger sagt:

        Was die Kirchensteuer angeht, gebe ich dir total Recht. Diese kostenlose Dienstleistung des Staates ist einzustellen, mehr ist wohl in Kürze nicht möglich.

        Ansonsten lege ich aber eine höhere Priorität auf das Thema Religion und öffentlich finanzierte Bildung. Religionsunterricht in Berliner Schulen ist zwar kein Pflichtfach, aber dennoch vom Staat mitsubventioniert. Des weiteren sind theologische Fakultäten an öffentlich finanzierten Unis wirklich an Ekelhaftigkeit kaum zu überbieten.

        Nicht nur, dass das eine weitere Bevorzugung einer Religionsgemeinschaft ist. Es ist einfach unanständig und einer Universität unwürdig, wie die Theologen jahrelang studieren, wer in welchem Jahrhundert welche Bibelstelle gefälscht hat, um dann ihren Schäfchen die Bibel als eine Quelle einer besonderen Wahrheit zu verkaufen.

        Ich wäre ja dafür, den Kirchen als ersten Schritt sofort die Kontrolle über diese Fakultäten zu entziehen. Dann kann sich dort endlich das ehrliche Eingeständnis durchsetzen, dass die Bibel ein gefälschter Haufen Schund ist. Und dann hört auch der postulierte Vorzug der Bibel vor anderen Schriften automatisch auf. Die Kirchen können sich dann zur Exorzisten- und Hirtenausbildung einen neuen Ort suchen.

  4. Robert sagt:

    Moin moin,
    ich bin gerade zum erstem mal auf diesem Blog, aber muss mich gleich mal doppelt freuen:
    Zum einen fühlt man sich als Pirat spontan wie zu Hause. ^^
    Zum anderen erfahre ich hier von einer Aktion (Papst und Hitler Arm in Arm) der ich hiermit spontan meinen persönlichen „balls of steel award“ zuspreche!

    thx @ Linus
    thx @ Skydaddy (auch für deine Podcastaktivitäten)

  5. Linus Heilig sagt:

    Oft hat man sie schon totgesagt doch, im Innern des Landes da leben sie noch. Leider, aber hoffnungsfroher frischer Wind gegen den Muff von tausend Jahren durch die Piraten. Hier die Problemlösung für die eine Hälfte des Reichskonkordats. Um verfassungswidrigen, gewaltbereiten Missverständnissen vorzubeugen, es geht um kritische Kunst und Satire durch V-Männer:

  6. Nic sagt:

    Guter Text mein Freund.
    Darf ich den komplett übernehmen?

    LG Nic

  7. Mit Piraten gegen Prälaten…

    Statt – wie man­cher­orts gemel­det – die Kirchensteuer als sol­che abzu­schaf­fen, wen­det sich die Piratenpartei gegen den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat. Eine gute Sache, fin­det Skydaddy. Die Piratenpartei hat auf ihrem Parteitag am ver­g…

  8. Finanzer sagt:

    Soso, „Diese kostenlose Dienstleistung des Staates ist einzustellen.“
    Wenn ihr euch mal informiert hättet, wüsstet ihr, dass die Kirche dem Staat (konkret: Finanzministerium), die Kosten für diese Dienstleistung ersetzt. Insofern ist das für den Staat sogar ein Geschäft. Wieso es problematisch sein soll, dass mein Arbeitgeber meine Konfession erfährt, kann ich nicht erkennen.

    • Skydaddy sagt:

      Es ist richtig, dass die Kirchen dem Staat für den Einzug der Kirchensteuer eine Gebühr (durchschnittlich rd. 3%, je nach Bundesland mehr oder weniger) zahlen. Insofern ist Katholenblogger zu korrigieren, sonst aber niemand hier.

      Wie Du darauf kommst, dass das für den Staat ein „Geschäft“ sei, ist mir schleierhaft. Erst einmal wird die Kirchensteuer vom Staat durch die steuerliche Abzugsfähigkeit zu gut 30% subventioniert, d.h. der Staat verdient auch nach der 3% Gebühr immer noch nicht daran. Man kann nicht von den 3% als „Gewinn“ sprechen und die 30% Subvention (gem. Subventionsbericht der Bundesregierung) einfach unter den Tisch fallen lassen.

      Im übrigen gehört das Kirchensteuerrecht zum kompliziertesten, was das deutsche Steuerrecht zu bieten hat. Es ist Ländersache, deshalb muss jeweils in 16 Bundesländern ein Kirchensteuergesetz erlassen und gegebenenfalls geändert werden, dazu müssen Ausführungserlasse produziert werden. (Und die Gesetze sind NICHT etwa in allen Bundesländern gleich.) Die Kirchensteuer beträgt in einigen Bundesländern 8%, in anderen 9% der Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird am Sitz des Arbeitgebers mit dem dortigen Satz einbehalten, bemisst sich aber nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers. Wenn nun der Arbeitnehmer bei einem Betrieb arbeitet, das 9% Kirchensteuer einbehält, er wohnt aber in einem Bundesland, wo er nur 8% Kirchensteuer zahlen muss, kann er das zuviel gezahlte Prozent wieder zurückfordern. Weiterhin ist zu berücksichtigen, wie lange der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig war, und ggf. noch die Religionszugehörigkeit seines Ehepartners. Ist der Arbeitgeber selbst nicht kirchensteuerpflichtig, ist ggf. (aber nicht immer) Kirchgeld für den Ehepartner abzuführen. Gehören die Ehepartner unterschiedlichen Kirchen an, ist die Kirchensteuer mal halbe-halbe auf die Kirchen aufzuteilen, mal proportional zum jeweiligen Einkommen des Ehegatten (je nach Bundesland verschieden). Bleibt ein Steuerzahler die Kirchensteuer schuldig, wird sie auch noch vom Staat eingetrieben.

      Wer behauptet, der Staat würde dabei einen „Gewinn“ oder ein „Geschäft“ machen, müsste erst einmal zeigen, welche Kosten für all diese Dienstleistungen entstehen.

      Und wenn Du nicht erkennst, dass die Angabe der Konfession auf der Lohnsteuerkarte problematisch ist, oder zumindest, dass sie gegen das Grundgesetz verstößt (siehe oben im Artikel), dann ist dazu nichts weiter zu sagen, als dass Dir offensichtlich nicht zu helfen ist.

  9. W.Müller sagt:

    Verehrte Mitkämpfer
    Gratulation für die gescheiten Argumente gegen die Kirchensteuereinzugspraxis. Hatte bisher Nix mit den Piraten am Hut,werde ich mir aber nach den Aktionen dieser Partei gegen diese mit Hitler im Konkordat vereinbarte Kirchensteuer-Einzugspraxis überlegen, diese zu wählen. Nachdem der regierende Hosenanzug seine Entscheidungen ausschließlich nach möglichen Stimmengewinnen trifft und die Gesamt-Kirchen immer noch einen viel zu hohen Stimmenanteil haben, wird es keine Änderung geben, bis eine Partei ein Programm für einen kompletten Ausstieg aus der seit Bismarck andauernden Abzocke des deutschen Staates erstellt. (zZt. 4500 Millionen pro Jahr+weitere Alimentationen von Bischöfen etc.) Kein anderes Volk lässt sich derart abzocken wie wir. Gut war der Hinweis, auf weitere Belastungen des Staates durch die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit der Kirchensteuer.
    Einziges Mittel, sofortiger Austritt, danach wird Alles besser. Jeder einzelne Austritt ist wichtig.
    Die ungeheueren Missbrauchszahlen an Kindern und deren systematische Vertuschung, dieser jetzt gerichtlich festgestellten seit 2000 Jahren tätigen Kinderfickersekte haben sie schon weitgehend geschwächt. Zumal auch der Priester-Nachwuchs aus pädophilen Männern massiv nachgelassen hat wegen der vielen Ertappten
    W.Müller

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