Hintergründe zur Anzeige gegen Zollitsch

Die Staatsanwaltschaft Konstanz will heute (Montag) entscheiden, ob sie die Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Freiburger Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, übernimmt.

Aus diesem Anlass der Hinweis, dass auf der Website des Anzeigestellers – eines Missbrauchsopfers – eine ausführliche Darstellung zu dem Fall sowie Auszüge und Hintergründe zu der Strafanzeige zu finden sind.

Das Opfer weiß offenbar, was es tut.

Zunächst stellt man fest, dass nach Darstellung des Opfers die Presseerklärungen der Erzdiözese Freiburg tatsächlich voller Lügen sind (alle Hervorhebungen im Folgenden sind von mir, Schreibweisen z.T. zwecks besserer Lesbarkeit geändert):

Auf der Internetseite des Erzbistums Freiburg werden weiter Lügen verbreitet. Jetzt behauptet die Erzdiözese sogar [hier]

„Der Strafantrag wurde nicht nur der Staatsanwaltschaft, sondern auch Journalisten zugeleitet – in der erkennbaren Absicht, mit dem sensationsheischend formulierten Vorwurf der „Beihilfe zum sexuellen Missbrauch“ gegen einen Erzbischof Medieninteresse zu provozieren.“

Das ist eine schamlose Lüge und Unterstellung !!!

Richtig ist, dass ich eine Kopie der Anzeige an die Presse weiter leitete, aber erst auf Nachfrage und mit zu dem Zweck, dass über die von mir erhobenen Vorwürfe wahrheitsgemäß berichtet wird.

Manche mir in der Presse in den Mund gelegte Behauptung habe ich nicht erhoben!

[…]

Die Anzeige hat Erzbischof Zollitsch selbst herausgefordert, indem er

1. kein Schreiben beantwortete

2. die Diözese wahrheitswidrige und die Tatsachen entstellende Darstellungen in Interviews und auf der Homepage macht

3. Eine Richtigstellung, zu der ich Freiburg aufforderte, nicht erfolgte

4. Eine daraufhin beantragte Gegendarstellung nicht veröffentlicht wurde.

Somit blieb mir nur noch der Klageweg. Deshalb habe ich Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Diözese Freiburg und die Verantwortlichen, allen voran Dr. Fridolin Keck, erstattet.

Die Erzdiözese hat sogar die Unverfrorenheit, in den aktuellen Stellungnahmen, erneut auf die bewusst wahrheitswidrige Darstellung zu verweisen.

Damit macht sich Dr. Robert Zollitsch und seine Diözese Freiburg weiterhin unglaubwürdig.

Zum Hintergrund der Anzeige schreibt das Opfer:

[…]

Wenn Zollitsch in die Vorgänge involviert war, dann käme er als Mittäter in Frage. Mittäter für Taten

a) aus der zweiten Birnauer Zeit

b) nach 2006

Die zweite Birnauer Zeit ist 1987-1992. Ich wurde als 9-11 jähriger missbraucht. Wenn nun ein zehnjähriges Kind 1992 missbraucht wurde, dann wäre es 2000 achtzehn geworden und die Verjährung beginnt – die Tat verjährte 2010.

D.h. durch das „Hinausschieben“ steigt die Wahrscheinlichkeit der Verjährung. Selbst wenn Freiburg tatsächlich den zweiten Birnauer Aufenthalt nicht wusste, spätestens nachdem dieser bekannt war und die Übergriffe in Birnau I, Mehrerau und Basel und die Zeugenaussage über den verdächtigen Abgang. hätte FREIBURG Strafanzeige gegen PGM machen können und in meinen Augen müssen. Hat Zollitsch aber nicht. Die Anzeige habe ich erstatten müssen. Als Verdachtsanzeige und diesen Anfangsverdacht hat die StA Konstanz bejaht.

Sollten nun im Rahmen dieser Ermittlungen Opfer gefunden werden, dann müsste auch das Verhalten von Zollitsch zu prüfen sein. Wenn ich jetzt keine Anzeige gemacht hätte, bestände die Gefahr ,dass weitere Verjährung eintritt. Der größte Teil der Zeit ist bereits verjährt.

Wenn Zollitsch nicht selbst als Mittäter für mögliche Taten in Frage kommt, besteht darüber hinaus der Verdacht der Strafvereitelung.

[…]

Zur Anzeige gegen Zollitsch habe ich mich am 19.5.2010 entschieden, nachdem ich am 19.5.2010 vom Bistum Chur, von Herr Casessti per Mail erfuhr, dass der Täter nach unbekanntem Aufenthalt untergetaucht sei.

Ich kann nicht glauben, dass die Kirche nicht weiß, wo er sich aufhält. Und habe den Verdacht, aufgrund der ganzen Vorgeschichte, dass er von den Verantwortlichen der Kirche unter Verschluss gehalten wird. Vielleicht aus Angst, er könnte „auspacken“. Gibt es deshalb auch keine Aussage vom Täter?

Damit könnte man eine Aufklärung so lange hinausschieben, bis mögliche, für Zollitsch kritische Handlungen, verjährt sind.

Entgegen der Darstellung in den Medien bezieht sich die Anzeige auch keinesfalls nur auf den Zeitpunkt der Wiedereinstellung von Pater Gregor 1987, sondern auch auf das Verhalten des Bistums Freiburg, nachdem das Opfer 2006 das Bistum über den Fall informiert hatte. In der Anzeige heißt es:

„Bereits zum damaligen Zeitpunkt (2006) war Freiburg bekannt oder Freiburg hätte bei entsprechender Sorgfalt leicht feststellen und wissen können, dass

a) der Täter bereits wiederholt übergrifflich war und dies kirchenintern bekannt und dokumentiert war, spätestens 1971 bei der Einstellung im Bistum Basel

b) der Täter noch einmal 1987-1992 in der Erzdiözese Freiburg, wiederum in Birnau beschäftigt und mit der Betreuung der Kirchen-Gemeinden Nussdorf und Deisendorf als Teil der Erzdiözese Freiburg betraut wurde

c) der Täter immer noch im Dienst ist und Umgang mit Kindern hat

[…]

Freiburg hat diese zweite Amtszeit jahrelang bewusst verschwiegen und schriftlich geleugnet. Es besteht deshalb der dringende Verdacht, dass Freiburg dies vertuschen wollte. Erst nachdem ich mit Zeugenaussagen sowie Auskunft aus dem Einwohnermelderegister belegen konnte, dass der Täter noch einmal in Birnau war, wurde dieser Umstand eingeräumt.

Nach Bekanntwerden der Vorfälle 2006 hat Dr. Zollitsch pflichtwidrig gehandelt, indem er gegen seine von ihm mit verabschiedeten Leitlinien von 2002 verstoßen hat. Es gab für mich als Opfer keine Hilfen und kein Gespräch. Es wurde keine Befragung des Täters und Protokollierung gefertigt. Der Täter wurde nicht vom Dienst suspendiert.

Schon damals hätte Dr. Zollitsch wissen können und müssen, dass der Täter ein zweites Mal in Birnau aktiv war. Aufgrund der extrem pädophilen Neigung des Täters muss davon ausgegangen werden, dass es auch in dieser zweiten Birnauer Zeit sexuelle Übergriffe auf Minderjährige gab. Damals wären solche Taten begangen z.B. 1988 an einem 12 Jährigen noch nicht verjährt gewesen, heute sind sie verjährt. Durch die Untätigkeit wurde bewusst eine Verjährung von möglichen Taten in Kauf genommen bzw. geplant, was ggfs. unter dem Aspekt der Strafvereitelung zu prüfen wäre.“

Auch zu der Frage der Zuständigkeit gibt es ausführliche Informationen. Denen zufolge war Pater Gregor bei seinem zweiten Aufenthalt in Birnau zwar formal dem Zisterzienserorden zugeordnet, war aber in und für die Pfarreien Nussdorf und Deisendorf des Erzbistums Freiburg tätig – und damit außerhalb des Territoriums der Territorialabtei der Zisterzienser.

An dieser Stelle noch einmal die Erläuterung des Erzbistums Freiburg, weshalb es angeblich nicht für den Fall zuständig gewesen sei und auch nichts vom Einsatz des Paters gewusst haben will:

Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine „Territorialabtei“, die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau. Bei einer „Territorialabtei“ (vgl. can. 370 CIC/1983) handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung – wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof. Geleitet wird sie von einem Abt (als „eigenberechtigter Ortsordinarius“), der die entsprechenden Rechte und Pflichten in seinem Gebiet wahrnimmt. Dieser Abt trifft nach Maßgabe seiner Ordensstatuten auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.

Der nun verbreitete Verdacht eines strafbaren Verhaltens von Dr. Robert Zollitsch im Zusammenhang mit dem Kloster Birnau entbehrt also bereits mangels Zuständigkeit, aber auch in der Sache jeder Grundlage.

Man beachte, wie sehr darauf hingewiesen wird, dass der Zisterzienserabt auf seinem Territorium – also dem der Abtei – zuständig ist.

Pater Gregor soll aber in den Pfarreien Nussdorf und Deisendorf tätig gewesen sein – und die liegen nicht auf dem Territorium der Abtei. Das Opfer präsentiert auf seiner Website sogar die Einschätzung eines Kirchenrechtlers, der das Opfer unterstützt:

„Soweit ich es sehe, gehört Birnau mit diesen Pfarreien Nussdorf und Deisendorf eindeutig in die Verantwortung des Erzbischofs. Somit ist die Presseerklärung des Erzbistums nur teilweise richtig, insofern dass die Pfarreien offenbar seelsorglich in die Verantwortung von Zisterziensern gegeben wurden, was aber nichts daran ändert, dass ein Erzbischof klar einschreiten kann. Anders wäre es, wenn Birnau und die Pfarreien auf dem Gebiet der Territorialabteil liegen würden, was meines Erachtens nicht der Fall ist. […]

Ich bin mir also ziemlich sicher, aber muss es noch im Schematismus kontrollieren, dass die Presseerklärung ein wenig eine Ablenkung darstellt. Meine Überzeugung ist daher: Sie klagen den und die Richtigen an „

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