Das Urteil zum Sonntagsschutz

Ich versuche mal, den Urteilstext auf das Wesentliche zusammenzufassen:

Das Grundgesetz sieht einen Schutz der Sonn- und Feiertage durch den Gesetzgeber vor. Dieser Schutz speist sich zwar aus der christlichen Tradition, soll aber dem Schutz aller dienen, indem ein regelmäßig wiederkehrender Tag der Arbeitsruhe festgelegt wird – und das ist bei uns nun mal traditionell der Sonntag.

Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum, wie er den Sonntag schützt und welche Ausnahmen er zulassen will. Allerdings gilt die Regel, das Ausnahmen von der Arbeitsruhe (keine „werktägliche Beschäftigung“, bzw. noch nicht einmal der Eindruck werktäglicher Beschäftigung im Stadtbild) als Ausnahmen erkennbar bleiben müssen.

Dieser Mindestanforderung wird das Berliner Ladenöffnungsggesetz nicht gerecht, weil es praktisch einen ganzen Monat (alle Adventssonntage) pauschal (d.h. ohne weitere Entscheidung oder z.B. Sortimentsbegrenzung) von der Arbeitsruhe ausnimmt.

Gut zu wissen:

Der Klage der Kirchen wurde nur teilweise Recht gegeben.

In Sachsen sind, von der Kirche unbeanstandet, zwei verkaufsoffene Advents-Sonntage erlaubt. Von daher erscheint die Formulierung, es handele sich um ein Urteil „zum Schutz der Adventssonntage“, etwas übertrieben.

Wie oben erläutert, schützt das Grundgesetz letztlich einen regelmäßigen Tag der Arbeitsruhe. Von daher ist die Überschrift „Der Sonntag gehört (zum Teil) der Kirche“ (SWR) irreführend, weil sie suggeriert, das Verfassungsgericht habe der Kirche einen besonderen Anspruch bestätigt. Das Urteil leitet sich aber aus dem eigenständigen Verfassungsgrundsatz des Sonntagsschutzes ab (nicht etwa der Religionsfreiheit), und die Kirchen sind lediglich befugt, deswegen zu klagen. Der Sonntag gehört sozusagen nicht den Kirchen, sondern der Arbeitsruhe.

Das Urteil ist auch ein Erfolg des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die die Verfassungsbeschwerde der Kirchen unterstützt haben.

Schriftliche Stellungnahmen zu der Angelegenheit kamen u.a. vom Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands, vom Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V., von der Deutschen Unitarier Religionsgemeinschaft e.V., von der Giordano-Bruno-Stiftung und dem Humanistischen Verband Deutschlands.

1 Responses to Das Urteil zum Sonntagsschutz

  1. […] Ich habe bereits dargelegt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine spezielle Bevorzugun…, sondern auf einen regelmäßigen Tag der Arbeitsruhe abstellt, der bei uns nun mal traditionell am […]

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