Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

1. Juni 2012

Sind die Äußerungen von Bischof Overbeck (u.a. „ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“) von der Meinungsfreiheit gedeckt oder schon Volksverhetzung? Und sollte es überhaupt einen Straftatbestand „Volksverhetzung“ geben? — Ich meine: Ja, und Obverbecks Äußerungen erfüllen die Kriterien für Volksverhetzung.

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Neue Anzeige gegen Militärbischof Overbeck

30. Mai 2012

Nach reiflicher Überlegung habe ich mich jetzt auch zu einer Anzeige gegen Militärbischof Overbeck entschieden. Mir sind nämlich noch einige Punkte eingefallen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

Update: Weitere Überlegungen zum Thema habe ich hier ausgeführt: Overbecks Äußerungen: Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?

Auf dem Atheist Media Blog machen wir uns regelmäßig darüber lustig, wenn Christen „Christenverfolgung“ rufen und Zeitschriften (wie Titanic) wegen Blasphemie oder Volksverhetzung anzeigen. Jedenfalls ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein schwerwiegender Vorwurf und gewiss kein Mittel, um gegen missliebige Meinungsäußerungen vorzugehen.

Deshalb habe ich mir auch gut überlegt, ob ich Militärbischof Overbeck wegen seiner Äußerungen auf der Soldatenwallfahrt in Lourdes anzeigen sollte. Sehr sachgerecht fand ich den Ansatz von Wolfgang Klosterhalfen, Overbeck nicht Volksverhetzung vorzuwerfen, sondern lediglich die Staatsanwaltschaft um Prüfung zu bitten, ob hier Volksverhetzung vorliegen könnte.

Ein Einwand, den ich mehrfach gehört hate, war, dass durch Overbecks Äußerungen die öffentliche Ordnung nicht gefährdet sei. Wie ich in meinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zeige, kann dies allerdings nicht einfach ohne Weiteres behauptet werden.

Und Overbeck vertritt in seinem Statement „Ohne Religion und ohne religiöse Praxis gibt es kein Menschsein“ auch nicht in erster Linie eine Meinung, sondern vor allem diffamiert er.

Also: Hier mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Essen:

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Volksverhetzung beim Deutschlandradio?

16. Dezember 2009

Ich dachte erst, das ist ’ne Satire – aber die Autorin meint es offenbar ernst:

„Islamophobie“ in Deutschland? Nein, Abneigung gegen rückständige Gesellschaften von Barbara Sichtermann.

Ein paar Auszüge:

Und diese Abneigung gilt nicht dem Koran oder den muslimischen Glaubensinhalten – sie gilt der eklatanten Rückständigkeit, die mit Einwanderern oder Arbeitsemigranten aus Südostanatolien oder dem arabischen Raum so oft zusammen ins Land dringt.

Es wird in Europa als rückständig empfunden, wenn Frauen ins Haus gesperrt, junge Leute zwangsverheiratet, westliche Bildungsinhalte abgelehnt und Arbeitsvollzüge eines Gebetes wegen unterbrochen werden. All diese Fragen der Lebensführung sind sozialer Natur, mit Religion werden sie bloß ummantelt, ohne letztlich mit ihr zu tun zu haben. […]

Der südostanatolische Hirtensohn, der nach Deutschland kommt, um hier Geld zu verdienen, kann nichts für seine Rückständigkeit. Er wurde da hineingeboren. Er muss nun seine Lebensführung mit den hiesigen Verhältnissen und Gesetzen abstimmen, und es ist die Pflicht des Gastlandes, es wäre Pflicht der integrierten, aufgeschlossenen, nicht-mehr-rückständigen Glaubensbrüder und Landsleute, die es ja auch gibt, ihm dabei zu helfen.

So weit, so schlimm! Die Krönung auf diesem verbalen Haufen Scheiße ist allerdings, dass sich Frau Sichtermann nicht entblödet, folgendes 300 Jahre altes Beispiel für den von ihr befürworteten Kampf des Staates gegen die Rückständigkeit zu bringen:

Und ein europäischer Staat darf sehr wohl gegen Symbole der Rückständigkeit kämpfen. Zar Peter der Große, ein Staatsmann, dessen Sehnsucht es war, Russland in die Moderne zu führen, hat schon vor 300 Jahren diesen Kampf gekämpft. Als Symbol für die russische Rückständigkeit störten ihn besonders die Rauschebärte der Männer. Er verfügte die Rasur und schnitt selbst Bärte ab. Die gänzlich Uneinsichtigen strafte er mit einer Bartsteuer.

Ich weiß nicht, ob der Artikel tatsächlich unter Volksverhetzung fällt. Auf jeden Fall ist er nah dran!

Ich sehe zu, dass ich dazu noch ausführlicher Stellung nehme. Hier ist, was mich erbost und Frau Sichtermanns wahren Beweggründe verrät: Es wird deutlich, dass sie in Wahrheit gar nicht gegen Rückständigkeit als solche argumentiert, sondern nur gegen islamische Rückständigkeit. Es war zu allen Zeiten eine beliebte Taktik, seine wahre Diskriminierungsabsicht zu tarnen, indem man Kriterien aufstellt, die gerade so „zugeschnitten“ sind, dass sie den gewünschten Effekt haben, ohne die Absicht beim Namen zu nennen. (Beispiel: Verbot bestimmter Kopfbedeckungen, wenn klar ist, dass damit Kopftücher verboten werden sollen.)

Jedenfalls könnte das Autorenkürzel bei Frau Sichtermann nicht passender sein: B.S.

Update: An den Ich-hör-wohl-nicht-recht-Service des Deutschlandradios


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