Der von mir sehr geschätzte Sven Speer vom Forum Offene Religionspolitik hat mich heute morgen mit einem Artikel überrascht, in dem er behauptet: „Eine Trennung von Staat und Religion ist nicht neutral“.
Updates:
- Eine Entgegnung von Bruder Spaghettus auf Sven Speers Artikel
- Eine weitere Entgegnung von mir
Hier meine Entgegnung:
Lieber Sven Speer,
ich schätze Ihre Beiträge sonst sehr, aber bei ihrem Artikel „Eine Trennung von Staat und Religion ist nicht neutral“ bin ich der Meinung, dass Sie sich verrannt haben.
- Ihre Argumentation fällt weitgehend in sich zusammen, wenn man staatliche Neutralität nicht als „Trennung von Staat und Religion“ auffasst, sondern so bezeichnet, wie sie gemeint ist: nämlich als Trennung von Staat und Weltanschauung“. Damit ist der Staat vom Atheismus oder Anti-Theismus genauso getrennt wie von den Religionen.Ein Beispiel: In der Präambel des Grundgesetzes findet sich die Anrufung Gottes. Damit macht sich der Staat – in Anbetracht der Umstände – den christlichen Gott zu eigen, zumindest aber den Monotheismus. Eine neutrale Verfassung kommt ohne Gottesbezug aus und ist damit für alle Bürgerinnen und Bürger akzeptabel. (Auch, wenn etliche Religiöse jammern werden, dass Gott nicht erwähnt wird.) Der Staat wäre erst dann nicht mehr neutral, wenn die Präämbel etwa lauten würde: „Da es keinen Gott gibt, müssen wir Menschen unser Geschick selbst in die Hand nehmen.“ – Ich kenne niemanden, der so etwas fordert, und es wäre sicher nichts, was man als „neutral“ bezeichnen könnte.
- Staatliche Neutralität ist keineswegs gegen die Religionen gerichtet, sondern der weltanschaulichen Vielfalt gerade förderlich. So, wie z.B. beim Fußball ein neutraler Schiedsrichter dem Sport förderlicher ist als einer, der einer der beteiligten Mannschaften angehört. Der Staat als Heimstatt aller Bürgerinnen und Bürger ist aus demselben Grund zu weltanschaulicher Zurückhaltung verpflichtet, wie der Bundespräsident als Präsident aller Deutschen zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet ist. Niemand käme auf den Gedanken zu behaupten, die parteipolitische Neutralität des Bundespräsidenten benachteilige die Parteien, oder gar, der Bundespräsident betreibe damit die Sache der Nichtwähler.
- Das von Ihnen kritisierte Szenario ist schlichtweg absurd und nicht das, was mit staatlicher Neutralität gemeint ist: Sie schreiben
[Ein religiöser] Staat schränkt die Freiheitsräume seiner Bürger ein, indem nur die religiöse Option (grundsätzlich oder abgesehen von der Privatheit) möglich ist. Das Gleiche ist jedoch der Fall, wenn der Staat sich strikt von Religion trennt und damit säkular wird.
Ein weltanschaulich neutraler Staat gibt seinen Bürgern die Möglichkeit, sowohl die religiöse als auch die nichtreligiöse Option privat und öffentlich wahrzunehmen. (Zwar besteht für Nichtgläubige wenig Anlass, ihren Nichtglauben zu praktizieren – der Staat erlaubt es ihnen aber trotzdem.)
- Sie vermischen unzulässigerweise zwei Dinge: Die weltanschauliche Neutralität des Staates einerseits und die (vermeintlich beabsichtigte) Verdrängung religiösen Denkens aus der Gesellschaft andererseits. Dass der Staat nicht aktiv für oder gegen eine oder mehrere bestimmte Weltanschauungen Partei ergreift, hindert seine Bürgerinnen und Bürger nicht im Geringsten daran, ihren jeweiligen weltanschaulichen Gedanken nachzugehen und ihre Religionen auszuüben und zu verbreiten.
- Die einzigen konkreten Beispiele, die Sie nennen, sind Schulen und Krankenhäuser. Dort besteht – ebenso wie überall sonst – das Recht auf freie Religionsausübung. Fraglich ist allenfalls, ob mit staatlichen Geldern konfessionelle Einrichtungen finanziert werden sollten, in denen dann auch noch die Beschäftigten schlechter gestellt sind als in neutralen Einrichtungen. (Vermutlich sind solche konfessionellen Einrichtungen das, was Sie zuvor etwas nebulös mit „öffentliche Option“ gemeint haben.) Dies muss man nicht verneinen, man kann es aber mit guten Gründen. Während jeder das Recht darauf hat, in Schule und Krankenhaus seine Religion auszuüben und ggf. Seelsorge in Anspruch zu nehmen, ist nicht recht erkennbar, woraus ein Anspruch abzuleiten sein soll, Krankenhäuser oder Schulen nach Konfessionen abzuspalten und sich dies auch noch vom Staat bezahlen zu lassen. Um es ganz klar zu sagen: „Kein konfessionelles Krankenhaus“ und „keine konfessionelle Schule“ – zumal mit staatlichen Mitteln finanziert – stellen keine „Benachteiligung“ der jeweiligen Konfession dar. Ansonsten wären ja die Angehörigen der meisten Glaubensbekenntnisse und Weltanschauungen benachteiligt.
- Religionsfreiheit ist in erster Linie Minderheitenschutz. Religiöse Minderheiten betreiben in der Regel keine eigenen Schulen oder Krankenhäuser. Sie werden auch vom Staat und von der Politik praktisch nicht gefördert. Dennoch wird man im Großen und Ganzen kaum sagen können, dass in Deutschland religiöse Minderheiten ihre Religion nicht frei ausüben können oder ihr religiöses Denken vom Staat aus der Gesellschaft gedrängt würde. Das macht deutlich, dass es bei den Punkten, die Sie offenbar meinen – wie konfessionelle Schulen und Krankenhäuser – überhaupt nicht um Religionsfreiheit und Religionsausübung als solche geht. Vielmehr handelt es sich um weitergehende Ansprüche gegen den Staat, und, wenn solchen Ansprüchen nachgegeben wird, um eine Privilegierung – die übrigens dem Minderheitenschutzcharakter des Grundrechts auf Religionsfreiheit eher zuwider läuft. Noch einmal: Der neutrale Staat kann konfessionelle Einrichtungen ermöglichen, er muss es aber nicht. Die Nichtexistenz von konfessionellen Schulen, Krankenhäusern und Theologiefakultäten ist keine Benachteiligung.
- Kommen wir zum letzten Punkt, Ihrem Kriterium „Wie kann ein Staat neutral sein, in dem sich Religiöse an den Rand gedrängt sehen, Nichtreligiöse aber zufrieden mit der Ordnung sind?“ – Sie tun gerade so, als ob sich alle Religiösen auf einmal zufrieden stellen ließen. Die Zufriedenheit der Religionsanhänger wird aber unterschiedlich sein, je nachdem, wie sehr die staatlichen Regelungen den eigenen Bedürfnissen – die ja auch innerhalb einer Religion bzw. Konfession wieder unterschiedlich ausgelegt werden können – entgegenkommen. Je nachdem, ob der wöchentliche freie Tag auf den Freitag, den Samstag oder den Sonntag fällt, werden z.B. Muslime, Juden und Christen unterschiedlich zufrieden sein. Sollen Ehescheidung, Abtreibung und Homosexualität wieder verboten werden, um bestimmte religiöse Gruppen zufrieden zu stellen?Kurzum: Das Kriterium, ob Religiöse zufrieden sind, kann kein Kriterium für die Gestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion sein. Da sowieso nicht alle zufriedengestellt werden können, muss das Kriterium sein: Wie können wir das Zusammenleben möglichst fair und friedlich im Sinne Aller regeln?
- Damit sind wir bei dem Grundproblem, auf das Sie hinweisen: Wie können wir das Zusammenleben möglichst fair und friedlich im Sinne Aller regeln? Hier hat sich – nach jahrhundertelanger, blutiger Erfahrung – der Konsens durchgesetzt, dass ein weltanschaulich neutraler Staat das beste ist, was wir kennen – so, wie die Demokratie das beste ist, was wir kennen, auch, wenn sie ihre Schwächen hat. Diese Einsicht wird mittlerweile selbst im „religiösen Lager“ im Großen und Ganzen geteilt, und selbst kirchliche Lobbyisten stellen die weltanschauliche Neutralität des Staates nicht infrage – sie bestreiten lediglich, dass sie in Deutschland verletzt sei, oder „dehnen“ den Begriff, indem sie das Leitbild einer „hinkenden Trennung“, einer „wohlwollenden Neutralität“ oder eines „partnerschaftlichen Gegenübers“ beschwören. Sie sind der erste den ich kenne, der das Neutralitätsprinzip als solches infrage stellt. Dann sollten Sie allerdings konkreter sagen, wie Sie sich ein besseres Konzept vorstellen.
- Solange die Einwände gegen eine weitergehende Säkularisierung des Staates nicht von religiösen Minderheiten kommen, sondern – wie es meiner Wahrnehmung nach derzeit der Fall ist – ausschließlich von den privilegierten Großkirchen, solange besteht ein Bedarf nach mehr staatlicher Neutralität, nicht nach weniger! Es hat doch seinen Grund, dass das derzeitige Staat-Kirche-Verhältnis in Deutschland einerseits als „hinkende Trennung“, andererseits von den beiden großen Kirchen immerfort als „bewährt“ bezeichnet wird.
Auch, wenn es einige Religiöse unzufrieden macht: Es stellt keine Benachteiligung dar, wenn überzogene religiöse Ansprüche vom Staat nicht erfüllt werden.
Nachtrag:
Thomas Buchholz schreibt es auf facebook noch besser, wie ich finde:
Auch nach Speers Definition von Neutralität dürfte ein religiös neutraler Staat Religionsgemeinschaften weder unterstützen noch behindern. In den USA und in vielen nordeuropäischen Ländern ist diese laizistische Neutralität eher verwirklicht als in der BRD – ganz ohne, dass religiöse Menschen unzufrieden damit wären – im Gegenteil. Nur weil Kirchenmänner heute behaupten, im Laizismus würden sie sich „an den Rand gedrängt“ fühlen, muss dies noch lange nicht der Fall sein. Außerdem ist ein mulmiges Gefühl kein Argument für irgendwas. Sonst könnten doch auch die 35 Prozent Konfessionsfreien in Deutschland plausibel argumentieren, dass sie im aktuellen System an den Rand gedrängt werden.
„Nichtreligion“ ist keine Weltanschauung, also kann der Staat sich ihr gegenüber auch nicht zu- oder abwenden. Der Staat könnte sich den organisierten säkularen Humanisten zuwenden, so wie er sich heute den Kirchen zuwendet, aber auch das würde gegen die Neutralität des Staates gehen. Ein laizistischer Staat, so wie ihn säkulare und religiöse Gruppen fordern, würde sowohl Religion als auch säkulare Philosophie zur reinen Privatsache erklären.
Für alle öffentlichen Institutionen müssen die gleichen Regeln gelten, was z.B. Aufnahme- und Anstellungskriterien angeht. Ansonsten werden von staatswegen Minderheiten diskriminiert. Dass Nicht-Christen nicht in komplett staatlich finanzierten Erziehungsanstalten in Krankenhäusern arbeiten dürfen, ist im 21. Jahrhundert ein Skandal. Ebenso, dass für Angestellte in diesen Betrieben nicht die normalen, staatlich zugesicherten Arbeitsrechte gelten, sondern ein Tendenzrecht, das sogar moralische Vorgaben für das Privatleben vorsieht.
Wenn ich dann lese, „Andersartigkeit“ sei zuzulassen und hinzunehmen, dann klingt das für mich angesichts der oben beschriebenen Missstände wie blanker, heuchlerischer Hohn. Ein weltanschaulich neutraler demokratischer Staat hat keine Meinung dazu, was Menschen glücklich macht oder welchen Wahrheitsgehalt Religionen haben. Er hat allein die Aufgabe, dass gleiche Rechte für alle gelten und dass niemand diskriminiert wird, auch nicht durch kirchliche Tendenzrechte.
Kirchliche Institutionen werden nicht verdrängt, nur weil sie nicht mehr massiv vom Staat subventioniert werden. Private Unternehmen können machen was sie wollen und auch weltanschauliche Treue von ihren Angestellten verlangen. Aber ein diskriminierender „Gesinnungstest“, so wie ihn öffentliche Institutionen mit kirchlichen Trägern fordern und massive Subventionierung solcher Institutionen durch alle Steuerzahler, widersprechen genau jenem Ideal von Freiheit, für das der Autor gerne eintreten möchte. (Mit freundlicher Genehmigung des Autors.)