Kirchensprech: Praxisbeispiele zum Thema „Missbrauch“

1. Mai 2010

Als Ergänzung zum gestrigen Beitrag über „Kirchensprech“ hier noch zwei weitere Beispiele:

„Bei erhärtetem Verdacht“

Laut tagesschau.de sagte der  Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischöfe, Bischof Ackermann, in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ vom 11.03.2010, die Kirche habe immer so agiert, dass Täter „bei erhärtetem Verdacht“ auf Kindesmissbrauch „zur Selbstanzeige angehalten“ worden seien. Zudem seien die Staatsanwaltschaften informiert worden. (Vgl. auch Bischof Ackermann ab 42:45 in der Sendung.)

Bei genauem Hinsehen lässt Ackermanns Formulierung „das haben wir aber auch praktiziert, dass die Staatsanwaltschaften informiert werden“ offen, in welchen Fällen tatsächlich eine Meldung an die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat. Entgegen dem Wortlaut bei tagesschau.de hat Ackermann auch nicht gesagt, die Kirche habe „immer“ so gehandelt, sondern nur, das sei „praktiziert“ worden. Fragt sich bloß, wie oft. Wenn tagesschau.de meldet, die Kirche habe Ackermann zufolge „immer“ so agiert, dann ist das ein schöner Beleg dafür, wie Kirchensprech die gewünschte Wirkung erzielt: Aus der vagen Formulierung, das sei „praktiziert“ worden, wurde in der Berichterstattung ein „immer“.

Für den unbefangenen Zuschauer war Bischof Ackermanns Äußerung nicht anders zu verstehen, als hätten die Verantwortlichen „bei erhärtetem Verdacht“ regelmäßig die Staatsanwaltschaft informiert.  

Es fällt allerdings schwer, das zu glauben. Denn man darf wohl davon ausgehen, dass die Verantwortlichen gemäß den bischöflichen Leitlinien von 2002 vorgehen, und die sehen bei erhärtetem Verdacht eben keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor, sondern eine kircheninterne „Voruntersuchung“:

III. KIRCHLICHE VORUNTERSUCHUNG

5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss.

Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden.

C. 1717 CIC (Katholisches Kirchenrecht, s.o.) besagt, dass „vorsichtig Erkundigungen“ einzuziehen sind, wobei dem vorgebeugt werden muss, „dass nicht aufgrund dieser Voruntersuchung jemandes guter Ruf in Gefahr gerät.“ Es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass unter diesen Umständen verdächtigen Geistlichen regelmäßig ohne Beweis zur Selbstanzeige geraten worden sein soll, – und erst recht, dass die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt regelmäßig auch ohne Selbstanzeige informiert worden wäre.

Bestätigt die kircheninterne Voruntersuchung den Verdacht, so sehen die bischöflichen Leitlinien übrigens immer noch keine Meldung an die Staatsanwaltschaft vor, sondern es wird der Heilige Stuhl informiert, der dann die eigentliche Untersuchung durchführt:

6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst.

Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten.

Wie gestern bereits ausgeführt, sehen die bischöflichen Leitlinien lediglich vor, dass einem erwiesenen Täter zur Selbstanzeige geraten wird. Dies verträgt sich nicht mit einer frühzeitigen Meldung an die Staatsanwaltschaft, weil sich die Selbstanzeige dann ja erübrigen würde.

Bischof Ackermanns obige Behauptung, die den Eindruck erwecken muss (und sicher auch soll), die Kirche würde „bei erhärtetem Verdacht“ regelmäßig die Staatsanwaltschaft informieren, ist also schwer nachvollziehbar.

Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu: Würden die Verantwortlichen tatsächlich beizeiten die Strafverfolgungsbehörden informieren, dann würden die deutschen Bischöfe gewiss nicht müde, mit eindeutigen Worten darauf hinzuweisen, – anstatt ständig Formulierungen zu verwenden, die lediglich diesen Eindruck erwecken. (Vgl. auch die gestern behandelte Aussage, „Die Kirche […] fordert Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen, und informiert von sich aus die Strafverfolgungsbehörden.“)

 „Besondere Bedeutung“

Die Frage, weshalb die Bischöfe nicht eindeutig erklären, dass die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig informiert werden, stellt sich auch bei der folgenden Formulierung aus der Erklärung der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz:

„Besondere Bedeutung hat für uns auch die frühzeitige Einschaltung der Staatsanwaltschaften. Wir unterstützen die Behörden aktiv bei ihrer Arbeit.”

Jeder unbefangene Leser wird dies so verstehen, dass die Kirche die Behörden dadurch unterstützt, dass die kirchlichen Verantwortlichen die Staatsanwaltschaften frühzeitig einschalten. Tatsächlich ist davon aber nicht die Rede – sondern lediglich davon, dass die frühzeitige Einschaltung der Staatsanwaltschaften eine „besondere Bedeutung“ habe: eine Selbstverständlichkeit. – Nur: Wer die Staatsanwaltschaft frühzeitig einschalten soll, das wird nicht gesagt. Offenbar schätzen die Bischöfe die Bedeutung nicht so hoch ein, dass sie sich klar und eindeutig zu einer frühzeitigen Einschaltung der Staatsanwaltschaften durch die Kirche bekennen würden. (Zum kirchlichen Verständnis von „Unterstützung der Behörden“ siehe meinen gestrigen Artikel.)

Fazit

Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass der Eindruck, den die bischöflichen Erklärungen vermitteln sollen – nämlich, dass die Kirche tatsächlich frühzeitig und von sich aus die Staatsanwaltschaft informiert, sobald sich ein Verdacht erhärtet – dass dieser Eindruck der Realität entspricht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich die Verantwortlichen in der Kirche nach den Leitlinien von 2002 richten, und diese sehen bei erhärtetem Verdacht eine kircheninterne Untersuchung vor (s.o.). Nicht nur das: Eine frühzeitige Meldung in nicht erwiesenen Fällen würde dem ganzen Prozedere der Leitlinien, das auf eine Selbstanzeige bei (kirchenintern) erwiesener Tat abzielt, völlig zuwider laufen. Außerdem fällt auf, dass die deutschen Bischöfe sich nie klar zu einer Meldung bei erhärtetem Verdacht bekennen, sondern stets Formulierungen wählen, die zwar den gewünschten Eindruck erwecken, letztlich aber vage sind. Würde die Kirche tatsächlich – abweichend von den Leitlinien – eine Meldung an die Staatsanwaltschaft schon bei erhärtetem Verdacht praktizieren, so würden die deutschen Bischöfe dies mit Sicherheit auch entsprechend eindeutig kommunizieren.

Wie glaubhaft ist die Kirche?

Wer Vorwürfen ausgesetzt ist, flüchtet sich oft in verbale Spitzfindigkeiten: Bischof Mixa ist der Auffassung, Ohrfeigen fielen nicht unter „körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form“ (BILD). Manfred Lütz, der die deutschen Bischöfe beim Thema Missbrauch berät, vertrat neulich die Auffassung, der Fall von Pater G. im Kloster Ettal hätte nicht an den Missbrauchsbeauftragten des Bistums gemeldet werden müssen, da es sich bei den Vorwürfen nicht um „sexuellen Missbrauch“, sondern lediglich um „Grenzüberschreitungen“ gehandelt habe (ich berichtete). Dem SPIEGEL zufolge erklärte Bischof Müller aus Regensburg 2008 im Bayerischen Rundfunk,  die Justizbehörden hätten sein Bistum vor Ablauf der Bewährungsfrist vor dem pädophilen Geistlichen Peter K. warnen müssen, und ließ dabei unerwähnt, dass sein Bistum den einschlägig vorbestraften K. entgegen der Bewährungsauflagen bereits vor Ablauf dieser Frist wieder mit Kindern arbeiten ließ.

Angesichts dieser Beispiele erscheint etwas Skepsis gegenüber den Äußerungen der deutschen Bischöfe zu ihren Leitlinien durchaus angebracht. Und wer genau hinschaut, kann in der Tat den Eindruck gewinnen, dass die deutschen Bischöfe die Öffentlichkeit für dumm verkaufen wollen.

Sie tun dies in der größten Krise der Katholischen Kirche seit dem Zweiten Weltkrieg, die eine Glaubwürdigkeitskrise ist.

Ob sie damit Erfolg haben, bleibt abzuwarten.


„Aufklärung“ und „Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden“: Kirchensprech verstehen

30. April 2010

Beim Thema „sexueller Missbrauch“ werden Kirchenvertreter nicht müde zu beteuern, dass es ihnen um „Aufklärung“ und „Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden“ ginge. Bei genauerem Hinsehen kommen derartige Beteuerungen allerdings einem beherzten „Weiter so!“ gleich.

Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Berliner Canisius-Kolleg Ende Januar werden die deutschen Bischöfe nicht müde zu beteuern, dass sie um „Aufklärung“ bemüht sind und „mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten“ wollen, und zwar „vorbehaltlos“. Einige Beispiele (Hervorhebungen von mir):

„Beide Seiten waren sich darin einig, dass es das vorrangige Ziel der katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. [… Die Opfer] haben ein Recht auf eine ehrliche Aufklärung.“ (Deutsche Bischofskonferenz, 15.04.2010)

„Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos.“ (Deutsche Bischofskonferenz, 09.03.2010)

Der Eichstätter Bischof, Gregor Hanke, plädierte für eine „Aufklärung ohne wenn und aber“. (Erzbistum München, 06.03.2010)

„Wir wollen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Aufklärung beitragen“. (Sonderbeauftragter Bischof Ackermann, Bistum Trier, 26.02.2010)

Das erweckt beim unbefangenen Leser den Eindruck, die Bischöfe hätten den Ernst der Lage erkannt und würden jetzt entsprechend ernsthaft an einer Verbesserung der innerkirchlichen Vorschriften, insbesondere der Leitlinien zum Vorgehen bei Missbrauchsfällen arbeiten.

Kirchensprech hat Tradition

Tatsächlich dürfte allerdings nichts anderes gemeint sein als „Weitermachen wie bisher“. Wie kann das sein? Nun, die Katholische Kirche gebraucht gut klingende Wörter gerne in einem speziellen Sinn: So spricht man in der Katholischen Kirche z.B. gerne von „Wahrheit“, wenn die katholische Lehre gemeint ist. Die Behauptung „Außerhalb der Wahrheit oder gegen sie gibt es keine Freiheit“ (vgl. Enzyklika „Veritatis splendor“ von Papst Johannes Paul II., Ziffer 96) klingt halt für die meisten Menschen akzeptabler als „Außerhalb der katholischen Kirche oder gegen sie gibt es keine Freiheit.“ Oder auch folgende Aussage:

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Leitlinien: Pervertierung der Opferbelange

28. April 2010

Ich war wirklich willig zu glauben, nein: Ich hatte gehofft, die deutschen Bischöfe würden aufgrund des öffentlichen Drucks einerseits (z.B. Kirchenaustritte), andererseits aber auch aufgrund ihrer eigenen Beschäftigung mit dem Thema (Ausmaß der Fälle, Berichte von Betroffenen) ihre Leitlinien von 2002 wirksam verbessern.

Was ich aber bisher vom Sonderbeauftragten Ackermann und jetzt vom Mainzer Kardinal Lehmann gehört habe, erweckt bei mir den Eindruck, dass es weiterzugehen scheint wie bisher: Dass die Bischöfe sich nämlich nach wie vor gegen verbindliche Festlegungen wehren.

Der Sonderbeauftragte Ackermann hat ja schon Anfang April eine Meldepflicht abgelehnt – natürlich mit dem Hinweis auf die Betroffenen, die u.U. dadurch von einer Meldung abgehalten werden könnten (DBK). Dieser Einwand ist zwar ernst zu nehmen: Aber die Konsequenz müsste dann doch eine grundsätzliche Meldepflicht mit Vetorecht des Betroffenen sein, also grundsätzlich sofort Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, es sei denn, das Opfer widerspricht dem ausdrücklich. Was soll also das Herumgeeiere?

Gestern wurde gemeldet, dass der ehemalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann aus Mainz, eine „generelle finanzielle Entschädigung“ von Missbrauchsopfern ablehnt (AD HOC NEWS, SWR). Das gleiche Spiel wie bei der Meldepflicht: Gründe, die möglicherweise gegen eine „pauschale“ Entschädigung von Opfern (Lehmann: „wie auf einer Preisliste“) sprechen, werden offenbar aufgebauscht, um von einer praktikablen Lösung abzulenken und finanzielle Zusagen abzublocken. (Auch ein kirchlicher Entschädigungsfonds wird von Lehmann abgelehnt.)

Glaubt irgendjemand, dass es der Kirche hierbei tatsächlich um die Opfer geht? Wie Ackermann bei der Meldepflicht verweist auch Lehmann auf die Gefühle der Opfer. Finanzielle Unterstützung therapeutischer Maßnahmen sei aber zumindest im Einzelfall möglich, sagt Lehmann. Einzelfall bedeutet: Das Opfer muss – vermutlich in einem langwierigen, belastenden Prozess – deutlich machen, dass es die finanzielle Unterstützung „verdient hat“. Viele Opfer würden hier sicher eine „Preisliste“ vorziehen, wie sie Lehmann offenbar zu taktlos findet. Und wir wissen aus einem bisherigen Fall, dass die Kirche nur bei erwiesenem Missbrauch zahlt, und auch dann nur für zukünftige, nicht aber bereits zurückliegende Therapien („Was die Übernahme von Therapiekosten betrifft, so gibt es bei uns folgende Regelung: Die Kosten zurückliegender Therapien können nicht erstattet werden.“) – ein Hohn allein schon angesichts der Tatsache, dass die Betroffenen von sexualisierter Gewalt sich oft erst nach Jahrzehnten trauen, darüber zu sprechen.

Lehmann geht aber noch weiter: Der Ruf nach finanzieller Entschädigung sei „verräterisch“, sagt er: „Hier ist auch die Begehrlichkeit nach Geld nicht zu übersehen, wie übrigens der Runde Tisch um die Heimkinder, aber auch ein Blick in die Situation der USA und Irlands zeigt.“ (Rhein-Zeitung) Da sexueller Missbrauch schwerste Schäden anrichten könne, sei die Forderung „Ich will endlich Geld sehen, viel Geld“ eine Verkennung „des ethischen Schwergewichts einer solchen Verfehlung und auch der Formen möglicher Wiedergutmachung“. (SWR).

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