Niedersachsen: GRÜNE fordern Religionsfreiheit auch an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

23. Juni 2010

Pressemitteilung vom 20.06.2010:

Landesregierung darf sich nicht aus Verantwortung stehlen

Die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter hat die Landesregierung aufgefordert, die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch an kirchlichen Schulen zu gewährleisten. „Auch dort muss die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig sein und als Alternative das Fach Werte und Normen angeboten werden“, forderte die Grünen-Politikerin. Sie bezeichnete es als „unakzeptabel“, dass sich die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage zu diesem Thema als nicht zuständig bezeichnet habe.

„Ab dem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Dieses Recht leitet sich aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ab und muss selbstverständlich auch für Jugendliche gelten, die von ihren Eltern an Schulen in kirchlicher Trägerschaft angemeldet wurden“, sagte Korter. Dies gelte ganz besonders dann, wenn die Schule in kirchlicher Trägerschaft die einzige am Ort sei und die Jugendlichen deshalb nicht auf eine Schule in öffentlicher Trägerschaft wechseln könnten. Das sei zum Beispiel bei der Überführung des Gymnasiums Twistringen in kirchliche Trägerschaft und bei der geplanten kirchlichen Gesamtschule in Wunstorf der Fall.

Nicht nachvollziehbar sei die Rechtsauffassung der Landesregierung, wonach es in der Entscheidungsfreiheit der kirchlichen Träger liege, ob sie eine Alternative zum Religionsunterricht anbieten. Korter: „Ich empfehle einen Blick ins Grundgesetz. Dort steht, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, die Verwirklichung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit in allen Schulen sicherzustellen.“


EKD-Film beweist: Man kann auch ohne die Zehn Gebote gut sein

18. Februar 2010

Heute kommt der Animationsfilm „Die Zehn Gebote – Mose und das Geheimnis der steinernen Tafeln“ in die Kinos. Genauer gesagt: Zunächst in zwölf Kinos im Bereich der Evangelischen Landeskirchen Hannover, Schaumburg-Lippe und Braunschweig. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat nämlich die Produktion der deutschen Fassung mitfinanziert und sorgt auch für Werbung für den Film. Publikumspremiere ist am 21. Februar in Hannover mit der EKD-Ratsvorsitzenden, Bischöfin Dr. Margot Käßmann. (Ich berichtete.) 

In Anbetracht der großen Zahl der Filme, die bereits über Moses existieren (die deutsche Wikipedia nennt allein 7 – ohne den hier besprochenen) stellt sich natürlich die Frage: Was soll dieser Film? 

Dieser Artikel ist folgendermaßen gegliedert:

  • Für den Einsatz im Schulunterricht
  • In den USA wurde der Film verrissen
  • Du sollst nicht stehlen – auch nicht bei anderen Filmen!
  • Bibeltreu? Nur, wenn es passt!
  • Du sollst nicht lügen – auch nicht in Bezug auf die Zehn Gebote!
  • Gut sein ohne göttliche Gebote
  • Sollen Kinder lernen Leuten zu folgen, die Stimmen hören?
  • „Gott mit uns“
  • Fazit

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E-Mail an den Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU (Religionsunterricht/Christliche Grundhaltungen)

5. Januar 2010

Betreff: Die LINKE will den Religionsunterricht abschaffen? Der Staat setzt auf christliche Grundhaltungen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf ein Interview in der Rheinischen Post mit dem neuen Vorsitzenden des EAK in Düsseldorf, Frederik Herzberg.

[… Bitte um Weiterleitung an Herzberg …]

In dem Interview behauptet Herr Herzberg, die LINKE wolle den Religionsunterricht abschaffen:

Wir müssen daher auf Parteien wie Die Linke achten, die den Religionsunterricht abschaffen will.

Ein Blick in das Wahlprogramm der Linken NRW für 2010 zeigt, dass der Religionsunterricht keineswegs angetastet werden soll:

Im Landtag NRW und außerhalb der Parlamente setzen wir uns ein:

  • […]
  • Für die Einführung eines gemeinsamen Ethikunterrichts als Pflichtfach. Unterricht in den verschiedenen Religionen wird nach Möglichkeit angeboten, ist jedoch freiwillig.
  • […] [Hervorhebung von mir.]

Bei der Bundesgeschäftsstelle der Linken in Berlin sagte man mir, dass dies auch die Position der Linken in den anderen Bundesländern sei.

Mich würde daher interessieren: Wie wird die Behauptung, die LINKE wolle den Religionsunterricht abschaffen, begründet? Vielleicht gibt es beim EAK dazu ja eine Art „Sprachregelung“.

Weiterhin behauptet Herr Herzberg in dem Interview, der deutsche Staat „setzt auf christliche Grundhaltungen, weil er selbst keine Wertprämissen schaffen kann“.

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Oberhirte: Wir sind keine Rattenfänger (Skydaddy: Doch, seid ihr!)

25. Dezember 2009

Ruhrbischof Overbeck hat der NRZ ein Interview gegeben. Darin sagt er u.a.:

Als Christen haben wir den Auftrag alle einzuladen. Aber wir zahlen den Preis der Freiheit, dass sich die Menschen womöglich gegen uns entscheiden. Wir sind ja keine Rattenfänger von Hameln, sondern wir bieten das Evangelium an.

Witzig, dass ausgerechnet ein Mitglied jener Berufsgruppe, die sich traditionell als „Hirten“ sieht – zu den Insignien der Bischöfe und des Papstes zählen noch heute Hirtenstäbe – und demgemäß die Gläubigen als „Schafe“ bzw. „Herde“, sich gegen „Rattenfänger“ ausspricht.

Wo diese Bezeichnung doch ebenso treffend, wenn nicht sogar treffender wäre!

Religionsunterricht: Das Recht der Kirchen, Kinder anzulügen

Der Rattenfänger hat ja der Sage nach mit seinen Flötentönen nicht nur die Ratten, sondern auch die Kinder ins Verderben gelockt. Die Kirchen haben in Deutschland das verfassungsmäßig verbriefte Recht, Kinder anzulügen, um sie zur „Nachfolge Jesu“ – sprich: der jeweiligen Konfession zu indoktrinieren.

1987 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der im Grundgesetz garantierte Religionsunterricht die Aufgabe hat, „die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft“ – also unbewiesene, nicht überprüfbare Behauptungen, die darüber hinaus noch – je nach Konfession – zueinander im Widerspruch stehen – den Kindern „als bestehende Wahrheiten zu vermitteln“. Nicht als unbewiesene Behauptungen, sondern als bestehende Wahrheiten! Das bedeutet nichts anderes, als die Schüler anzulügen, sie zu indoktrinieren, wie ich an anderer Stelle ausgeführt habe.

Weitere Kritik von mir an Overbecks Äußerungen hier.


„… dass man das jetzt nicht hinterfragt“: Religionsunterricht gegen Extremisten?

15. Dezember 2009

Gestern schrieb ich über Prof. Bülent Uçars Behauptung, mit einem bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ließe sich gegenüber Extremisten „überzeugend argumentieren“. Die beiden Artikel, auf die ich am Ende des Eintrags verlinkt habe, liefern weitere Beispiele für absurde Behauptungen, wie sie typisch sind für Theologen und Religions-Lobbyisten.

Ich will noch einmal hervorheben, dass den Muslimen in Deutschland natürlich das Recht auf einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht und damit entsprechend der gängigen Praxis auch eine staatlich bezahlte Theologenausbildung zusteht. Es wäre mir lieber, es gäbe einen für alle verbindlichen Ethik- bzw. Lebenskundeunterricht wie in Berlin, und keine staatlich bezahlte Theologenausbildung. Solange dies aber der Fall ist, muss gleiches Recht für alle gelten.

Die Kritik an den folgenden Aussagen richtet sich auch nicht speziell gegen Prof. Uçar, sondern sie dienen lediglich als Beispiel – denn von katholischen oder evangelischen Theologen ist man genau dieselbe Sprache gewöhnt.

Der Artikel gliedert sich in vier Abschnitte:

  • Bekenntnisgebundener Unterricht überzeugender als „rein rationaler“ Unterricht?
  • Fundamentalisten nehmen auch die „Binnenperspektive“ ein
  • Keine Indoktrination?
  • „… dass man das jetzt nicht hinterfragt“

Also, los geht’s: Den Rest des Beitrags lesen »


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