Pressemitteilung vom 20.06.2010:
Landesregierung darf sich nicht aus Verantwortung stehlen
Die schulpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Ina Korter hat die Landesregierung aufgefordert, die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch an kirchlichen Schulen zu gewährleisten. „Auch dort muss die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig sein und als Alternative das Fach Werte und Normen angeboten werden“, forderte die Grünen-Politikerin. Sie bezeichnete es als „unakzeptabel“, dass sich die Landesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage zu diesem Thema als nicht zuständig bezeichnet habe.
„Ab dem Alter von 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Dieses Recht leitet sich aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ab und muss selbstverständlich auch für Jugendliche gelten, die von ihren Eltern an Schulen in kirchlicher Trägerschaft angemeldet wurden“, sagte Korter. Dies gelte ganz besonders dann, wenn die Schule in kirchlicher Trägerschaft die einzige am Ort sei und die Jugendlichen deshalb nicht auf eine Schule in öffentlicher Trägerschaft wechseln könnten. Das sei zum Beispiel bei der Überführung des Gymnasiums Twistringen in kirchliche Trägerschaft und bei der geplanten kirchlichen Gesamtschule in Wunstorf der Fall.
Nicht nachvollziehbar sei die Rechtsauffassung der Landesregierung, wonach es in der Entscheidungsfreiheit der kirchlichen Träger liege, ob sie eine Alternative zum Religionsunterricht anbieten. Korter: „Ich empfehle einen Blick ins Grundgesetz. Dort steht, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, die Verwirklichung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit in allen Schulen sicherzustellen.“