Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer

18. Januar 2018
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Der BR tut so, als flössen von 100 Euro Kirchensteuer 28,12 Euro in die Bildung.

Kirchliche Darstellungen sind oft irreführend. Beim Bayerischen Rundfunk ist man darauf hereingefallen.

Die Kirchen sind zwar daran interessiert, dass man ihnen möglichst nicht direkt Lügen oder falsche Darstellungen nachweisen kann. (Siehe z.B. hier oder hier.) Sie sind aber Meister darin, Journalisten zu täuschen, so dass diese dann falsch berichten.

So war es auch gestern in der Sendung „Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?“ im Fernsehen des Bayerischen Rundfunks.

Der Beitrag basierte auf einer Darstellung des Erzbistums München und Freising, die zwar leicht einen falschen Eindruck vermitteln kann, die aber mittlerweile zumindest nicht offensichtlich falsch ist.

Die eigentliche Falschdarstellung übernahmen dann der Bayerische Rundfunk und Irene Esmann, die nämlich genau auf die irreführende Darstellung des Erzbistums reingefallen sind.

Hierzu habe ich heute dem BR gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gestrige Sendung “Stationen: Kirchensteuer und Kollekte – Wie reich sind die Kirchen wirklich?” enthielt mehrere Falschdarstellungen:

Erstens, und dies betrifft das Grundkonzept des Beitrags: Es wurde immer wieder so getan, als ob es um die (prozentuale) Verteilung der KIRCHENSTEUERN ging. Tatsächlich wurde allerdings die Verteilung der kirchlichen EINNAHMEN dargestellt. Die Zahlen stammten nämlich aus der Finanzbroschüre des Erzbistums. Darin ist von Einnahmen die Rede, nicht von der Kirchensteuer:

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Die Verteilung der Kirchensteuern und der Einnahmen ist nicht dasselbe. Das zeigt sich auch daran, dass das Erzbistum München in seiner ersten derartigen Broschüre (s.u.) tatsächlich noch behauptete, bei den Zahlen handele es sich um die Verteilung der Kirchensteuer, in den Folgejahren dann allerdings korrekterweise nur noch von den Einnahmen sprach (s.o.):

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Die unterschiedliche Verteilung der Kirchensteuern gegenüber den Einnahmen kommt daher, dass die Kirchensteuer beim Erzbistum München nur rd. 70% der Erträge ausmacht:

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Die erhaltenen Zuschüsse betreffen dem Haushaltsbericht 2017 (S. 84) zufolge im Wesentlichen staatliche Zuschüsse für Schulen. In den sonstigen Erträgen sind gut 13 Millionen Schulgeld, Tagesheimerträge sowie Einnahmen aus Kindertagesstätten enthalten. Damit belaufen sich allein die im Haushaltsbericht auf S. 84 ausdrücklich bezifferten größeren Positionen auf gut 90 Mio. Euro, die der Staat, im Wesentlichen für Bildung, zahlt. Das sind knapp 11% des Diözesanhaushalts.

Das heißt: Das Erzbistum mag zwar – wie auch im BR-Beitrag dargestellt, allerdings falsch – 28,12 Euro von 100 (28,12%) seiner EINNAHMEN für Bildung ausgeben. Speziell im Bildungsbereich stammt aber ein ganz erheblicher Teil dieser Gelder nicht aus der Kirchensteuer, sondern vom Staat.

Grob überschlagen: Wenn der Staat beim Erzbistum 11% des Haushaltsvolumens für Bildung zuschießt und das Bistum gibt 28% des Haushalts für Bildung aus, dann werden – Pi mal Daumen – nur 17% der Kirchensteuer für Bildung ausgegeben, nicht 28%, wie es im BR-Beitrag suggeriert wird.

Zwar wird der durchschnittlichen Bürgerin der Unterschied zwischen der Aufschlüsselung der Einnahmen und der Kirchensteuer nicht bekannt sein, und zweifellos präsentieren die Kirchen ihre Finanzen bevorzugt in der dargestellten Form, weil dadurch höhere Anteile bei den staatlich geförderten Bereichen ausgewiesen werden und entsprechend niedrigere Anteile bei den rein kirchlichen Bereichen. Aber die Darstellung in der BR-Sendung, wo immer wieder gesagt wird, es handele sich um die Kirchensteuer, und wo eingangs noch der Eindruck vermittelt wird, die Schlüsselung nach Kirchensteuern und Einnahmen sei das gleiche, ist schlichtweg falsch.

Profi-Tipp: Wenn man über Kirchenfinanzen berichten will, sollte man nicht ausschließlich Kirchenvertreter befragen!

Zweitens: Zum Schluss wird gesagt, der verbleibende Betrag ginge an das Finanzamt, für den Kirchensteuereinzug. Zwar wird der konkrete Betrag nicht genannt, wer nachrechnet, kommt aber auf den in der Broschüre genannten Betrag von 6,69.

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Hier sollten eigentlich gleich die Alarmglocken schellen, denn wer sich auch nur ein bisschen mit Kirchenfinanzen auskennt – oder wer die Aufstellung (s.o.) gelesen hat, auf der Ihr Beitrag beruht! –, der weiß, dass die Gebühr für den Einzug der Kirchensteuer in Bayern 2% des Kirchensteueraufkommens beträgt. Das wären 2 Euro von 100. “An das Finanzamt” gehen sogar noch weniger als 2 Euro, weil die Vergleichsgröße hier ja nicht bloß das Kirchensteueraufkommen, sondern der Gesamthaushalt ist. Die Darstellung im BR-Beitrag ist also falsch und unentschuldbar.

Vielmehr dürfte der Großteil des Betrages, jedenfalls ausweislich der Erläuterung, zurück an die Kirchensteuerzahler gehen.

Fazit: Der BR-Beitrag ist geprägt von groben Fehlern, grob mangelhaftem Verständnis für die Sachverhalte, über die berichtet wird, und dem Fehlen jeglicher kritischen Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krause

NACHTRAG: Die Kirchensteuer selbst wird durch die steuerliche Absetzbarkeit zu einem Drittel (33%) aus allgemeinen Steuergeldern subventioniert. Selbst wenn, wie in der Sendung suggeriert, knapp 30% der Kirchensteuer für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben würden, würde der Staat durch die Kirchensteuer immer noch nicht finanziell entlastet. Da der tatsächliche Anteil der Kirchensteuer, der für gesellschaftliche Zwecke ausgegeben wird, selbst beim reichen Erzbistum München deutlich geringer sein wird, entlasten Kirchenaustritte den Staat.

NACHTRAG 2: Frau Esmann, die den Beitrag präsentiert hat, war an der katholischen Journalistenschule.

FUN FACT: Ich erhielt den Tipp, mich auch an der Rundfunkrat des BR zu wenden. Dort wurde ich von Kirchenlobbyist Lorenz Wolf begrüßt, der auch Vorsitzender des Rundfunkrates ist:

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Interessant ist, was Zollitsch nicht sagt

10. Juni 2010

Hier der Text eines Leserbriefes, den ich gerade an den SPIEGEL geschickt habe. Dort gibt es in der aktuellen Printausgabe (23/2010, S. 14) ein Interview mit Robert Zollitsch, in dem auch kurz auf den „Beihilfe-Vorwurf“ eingegangen wird. Ihr könnte Euch das Interview aber sparen, Zollitsch wiederholt diesbezüglich nur die Formulierungen, die das Erzbistum sowieso schon publiziert hatte. Hier mein Leserbrief:

Zollitsch wird verdächtigt, als Personalreferent der Erzdiözese Freiburg von 1987 bis 1992 einen als pädophil bekannten Pater in Birnau und den umliegenden Orten geduldet zu haben.

Laut Auskunft der Diözese war der Pater ab 1989 im kirchlichen Personalverzeichnis (Schematismus) in Birnau aufgeführt.

Es fällt auf, dass Zollitsch das Interview nicht nutzt, um klarzustellen, dass er persönlich nichts von den Vorwürfen gegen den Pater gewusst hat. Stattdessen weist er darauf hin, „das Erzbistum“ habe erst 2006 „von einem [bestimmten] Fall“ erfahren. Das Bistum Basel wusste aber bereits 1971 von mehreren Missbräuchen durch den Pater. Wusste das Erzbistum Freiburg, wusste Personalreferent Zollitsch auch von den anderen Fällen nichts? Dazu schweigt sich der Erzbischof aus.

Erzbischof Zollitsch hat dem Zisterzienserorden im Dezember 2007 erneut die Verantwortung für die Seelsorge in Birnau und Umgebung übertragen (Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg). Genau ein Jahr, nachdem sich das Opfer beim Bistum gemeldet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hätte Zollitsch wissen können, dass der zuständige Abt seiner Zusage gegenüber dem Bistum, „die erforderlichen Schritte einzuleiten“ und „sofort auch das Bistum Chur [zu] verständigen“ (Bistum Freiburg) nicht nachgekommen ist.

Spätestens diesen März (2010), als das Bistum von der Untätigkeit und damit Unzuverlässigkeit der Abtei Kenntnis erhielt, hätte Erzbischof Zollitsch den Zisterziensern die Seelsorge in seinem Erzbistum wieder entziehen müssen – zumindest bis zur restlosen Klärung des Falles.

Hier zunächst der Auszug aus dem Amtsblatt (Hervorhebung von mir):

Der Herr Erzbischof [Dr. Robert Zollitsch] hat mit Urkunde vom 17. Dezember 2007 die Seelsorgeeinheit Birnau, bestehend aus der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Birnau, Dekanat Linzgau, mit Erlasse des Ordinariates Wirkung vom 1. Januar 2008 errichtet und P. Bruno Metzler OCist zum Leiter dieser Seelsorgeeinheit bestellt. [Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg, 1. Februar 2008, S. 213-214]

„Leiter“ ist wohl so zu deuten, dass es noch „zu leitende“ Patres gibt, die die Seelsorge durchführen. Wer das damals war, sehen wir gleich.

Die Beauftragung der Zisterzienser mit der Seelsorge in den umliegenden Orten Nußdorf und Deisendorf wird bereits seit 1946 praktiziert. So schreiben die Zisterzienser selbst auf ihrer Website:

Neben der Wallfahrt obliegt den Patres der Birnau seit 1946 auch die Seelsorge für die beiden Orte Nußdorf und Deisendorf. Die Seelsorgeinheit Birnau, errichtet zum 1. Januar 2008, wird von Pater Bruno Metzler O.Cist. als zuständigem Pfarradministrator geleitet.

Der Personalschematismus der Erzdiözese Freiburg von 1992 liegt mir auszugsweise vor (Dank an meinen Informanten). Zuständig für die Pfarrkuratie Birnau (im Dekanat Linzgau der Erzdiözese Freiburg) war (wie auch heute) der Prior der Zisterzienser in Birnau, die angegebene Telefonnummer ist die des Priorats:

In Birnau waren damals (1992) nur drei Patres aufgeführt. Die anderen beiden (Ambrosius und Franziskus) waren schon fast 80 Jahre alt, Pater Gregor war damals 52. Nußdorfern zufolge soll er sich als Einziger um Nußdorf (Erzbistum Freiburg) gekümmert haben.

Bezeichnend ist aber auch Zollitschs Nicht-Antwort auf eine andere SPIEGEL-Frage:

SPIEGEL: Hätte der Fall durch bessere Kommunikation zwischen Orden und Erzbistum vermieden werden können?

Zollitsch: Das Erzbistum Freiburg hat Ende 2006 erstmals von einem Fall sexuellen Missbrauchs bei der Wallfahrtskirche Birnau erfahren. Wir haben dann – mit Blick in die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 – unverzüglich den für Birnau verantwortlichen Abt der Zisterzienser informiert.

In Bezug auf die Frage wäre relevant gewesen, dass das Bistum Basel von den Vorwürfen wusste, Freiburg aber (angeblich) nicht. Es wäre auch relevant gewesen, dass die Abtei nach 2006 drei Jahre lang untätig war und Zollitschs Bistum auch nicht nachgefragt hat, ob der Abt seine Zusagen eingehalten hat. Das zeigt im Übrigen, wie unzureichend die Leitlinien sind.

Stattdessen hat Zollitsch die Zisterzienser, wie gesagt, Ende 2007 trotz Untätigkeit erneut mit der Seelsorge in Birnau und Umgebung beauftragt.

UPDATE: Auf die Frage nach der Kommunikation antwortet Zollitsch:

Das Erzbistum Freiburg hat Ende 2006 erstmals von einem Fall sexuellen Missbrauchs bei der Wallfahrtskirche Birnau erfahren.

Darin liegt ja gerade das Kommunikationsproblem! Der Abt von Mehrerau muss von den Taten des Paters gewusst haben, weil Pater Gregor Ende 1968 strafversetzt wurde. (Kassian Lauterer war von 1968 bis 2009 Abt in Mehrerau.) Sicher stand auch das Bistum Basel 1971 mit ihm deswegen in Kontakt, dort waren die Vorwürfe ja ebenfalls bekannt. Die Abtei hätte die Erzdiözese Freiburg darüber informieren können und müssen, dass Pater Gregor ab 1987 wieder auf dem Gebiet des Bistums tätig sein würde. (Damals gab es natürlich die Leitlinien noch nicht, aber der Umstand, dass Pater Gregor 1968 strafversetzt wurde und 1971 in Basel nur unter Auflagen eingesetzt wurde zeigt, dass man sich auch damals schon der Brisanz des Themas bewusst war – 16 Jahre, bevor Pater Gregor wieder in Birnau eingesetzt wurde.)

Aber auf diese Problematik konnte Zollitsch nicht eingehen, weil das Erzbistum – und auch die Abtei Mehrerau unter ihrem neuen Abt – ja offensichtlich gerade verhindern wollen, dass bekannt wird, dass Pater Gregor auf dem Territorium und im Verantwortungsbereich des Erzbistums Freiburg eingesetzt wurde.


Kircheneintritte: Kein Grund zum Jubel

27. November 2009

In einem Umfeld beständig sinkender Mitgliederzahlen, einbrechender Kirchensteuereinnahmen und Kirchenschließungen hat die EKD diese Woche einen Aufwärtstrend bei den Eintritten verkündet. Heute will die EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann hierzu eine Studie mit dem Titel „Schön, dass Sie (wieder) da sind!“ vorstellen.

Erfreulicherweise haben nicht alle Medien die Jubelschlagzeile „Evangelische Kirche verzeichnet 60.000 Eintritte neuer Mitglieder“ des Evangelischen Pressedienstes epd übernommen. Sie ist zwar technisch richtig, aber dennoch irreführend, denn die Gesamtmitgliederzahl der beiden Großkirchen sinkt bekanntermaßen stetig. So titelte z.B. Der Westen: „Für jeden Kircheneintritt treten zwei andere Mitglieder aus„. Das kommt der Wahrheit schon näher.

Wiedereintritt per „Rasterfahndung“?

Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die gemeldeten 60.000 „neuen Mitglieder“ pro Jahr etwa 5.000 (also fast 10%) „Zwangs-Wiedereingegliederte“ beinhalten dürften, die mit Hilfe einer „Rasterfahndung“ ermittelt wurden und keinen Nachweis über ihren Kirchenaustritt mehr erbringen konnten. Der HVD hat erst letzte Woche wieder einen Verzicht auf diese Praktik gefordert. Wahrlich kein Grund für die EKD, stolz zu sein.

Die 60.000 beinhalten zudem diejenigen, die in die Kirche eintreten, weil sie eine Anstellung bei einer evangelischen Einrichtung anstreben oder haben.

Wiedereintritt „auf Zeit“ zwecks Eheschließung

Auch Formulierungen bzw. Interpretationen wie „Danach kehrt fast jeder zweite Protestant nach einem Austritt in die Kirche zurück“ sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Es ist nämlich keineswegs immer so, dass der Eintritt auf den Austritt folgt. Es gibt durchaus Menschen, die „zeitweise“ wieder Kirchenmitglied werden, z.B. um kirchlich zu heiraten. Und dann wieder austreten. Das „bläht“ die Statistik auf mit je einem Ein- und einem Austritt, ohne dass sich an der Nettozahl etwas ändert.

Im Übrigen ist eine Selbstverständlichkeit, dass, je mehr Leute aus der Kirche ausgetreten sind, auch mehr Leute wieder eintreten. Das „Win-back-Potential“ ist ja größer. 

Ein sicheres Mittel zur Senkung der Kirchenaustritte: Verzicht auf die Säuglingstaufe

Margot Käßmann hat angekündigt, die Problematik der Kirchenaustritte zu einem Schwerpunkt ihrer Amtszeit machen. Ein sehr einfaches Mittel zur Senkung der Kirchenaustritte dürfte der Verzicht auf die ungefragte Zwangsmitgliedschaft per Säuglingstaufe sein. Wer gar nicht erst ungefragt zum Mitglied gemacht wird, der braucht später auch nicht auszutreten. Umgekehrt gilt: Wer die Menschen ungefragt zu Mitgliedern macht, der darf sich über hohe Austrittszahlen nicht wundern. Das ist aber nicht Käßmanns Strategie: Sie setzt auf Kindertagesstätten, Eltern, die christlich erziehen, und auf evangelische Schulen.


Du weißt, du bist auf der Seite der Guten, wenn deine Gegner keine besseren Argumente haben also solche:

24. November 2009

Man sollte meinen, dass es Argumente gibt, die so dumm sind, dass man gar nicht auf sie einzugehen braucht, weil sie sich quasi von selbst entkräften. Mittlerweile bin ich mir dessen nicht mehr so sicher.

Wenn selbst der „Doyen der österreichischen Völkerrechtslehre“, der emeritierte Wiener Völkerrechtsprofessor Karl Zemanek das Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als „Blödsinn“ und „dumme Entscheidung“ bezeichnet:

Die Vorstellung, man kann Religionsfreiheit auch verstehen als Abwesenheit von Religion, halte ich für absurd. Sie können ja nicht die Kirchen und Moscheen niederbrennen. Man könnte ja sagen, eine Moschee widerspricht meiner Religionsfreiheit, weil sie ein religiöses Symbol ist. Entschuldigen Sie, das ist ein Blödsinn. Auch Richter in ihrer kollektiven Weisheit sagen manchmal einen Blödsinn. Der Unterschied ist nur, dass man ihn etwas sanfter kritisieren muss. Ich halte es sachlich für eine falsche und rechtspolitisch für eine dumme Entscheidung. Sonst kommt der nächste und sagt, ich verlange, dass man von den Kirchtürmen die Kreuze herunternimmt. Wo hört das auf? Man kann alles zu Tode reiten.

Natürlich hat niemand gefordert, Kirchen oder Moscheen niederzubrennen. Das, was Zemanek als „Blödsinn“ bezeichnet ist ein „Strohmann“, den er selbst aufbaut. Zemanek muss wissen, dass es in dem Urteil nicht um den Schutz vor religiösen Symbolen als solchen geht, sondern darum, dass der Staat diese Symbole aufhängt. Damit verstößt er gegen seine weltanschauliche Neutralität.

Außerdem muss Zemanek wissen, dass Menschenrechte immer erst einmal Minderheitenrechte sind. Viele Leute scheinen zu glauben, die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung fuße im wesentlichen auf der Demokratie – das ist aber nur die halbe Wahrheit: Gerade weil die Mehrheit in einer „reinen“ Demokratie Minderheiten ohne weiteres drangsalieren könnte, ist der Minderheitenschutz, der in den Grundrechten zum Ausdruck kommt, ebenso wichtig wie die Demokratie. Wenn Kreuze in Schulen abgehängt werden, schreibt damit  niemand der Mehrheit etwas vor (das wäre z.B. der Fall, wenn ein Recht auf das Aufhängen bestimmter Symbole anerkannt würde), sondern es wird im Gegenteil verhindert, dass die Mehrheit allen anderen etwas vorschreibt bzw. „vorsetzt“, wozu sie kein Recht hat.

Eine wesentlich bessere Darstellung der rechtlichen Situation findet sich in einem Kommentar von Georg Hoffmann-Ostenhof, in dem dieser endlich auch einmal auf das immer wieder unkritisch verbreitete, aber völlig unsinnige Argument eingeht, die Schulkreuze in Österreich hätten Verfassungsrang:

Jetzt wird auch eingewandt: Dieses habe für Österreich keine Relevanz, weil die Schulkreuzfrage im Konkordat geregelt sei. In Klassen mit mehr als fünfzig Prozent christlichen Schülern muss ein Kruzifix hängen. Und der Vertrag mit dem Vatikan stehe in Verfassungsrang. Dem muss aber einfach entgegnet werden: Wenn das Konkordat die Menschenrechte verletzt, dann muss eben das Konkordat aufgekündigt werden. [Hervorhebung von mir.]

Ich schließe mit einem weiteren Zitat aus Hoffmann-Ostenhofs Kommentar:

Wenn man sieht, mit welchen unwahren, unsinnigen und die Intelligenz beleidigenden Argumenten das Schulkreuz verteidigt wird – flächendeckend von Vatikan und Berlusconi bis zu Strache, von den italienischen Linken bis zu Kardinal Christoph Schönborn und Erwin Pröll – und wie die Verteidiger damit immer wieder durchkommen, dann freilich wird einem ein wenig mulmig.


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